Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Darstellung der förderfähigen, erschließenden Waldwege im Land Brandenburg. Dabei wird unterschieden zwischen bereits realisierter und noch möglicher Förderung.
Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Momentan erheben 13 der 16 Bundesländer WEE. Teilweise gelten weitreichende Ausnahmen in den Bundesländern mit WEE. Eine Überprüfung der WEE ist aus folgenden Gründen notwendig: 1. Mangelnde Datenlage über Wasserentnahmen mindern ein effektives Management zunehmend knapper werdender Ressourcen. Es ist zu prüfen , ob bundesweit einheitliche WEE für verbesserte Daten zu den Wasserentnahmen und damit zu gezielteren Steuerungsmöglichkeiten führen würden. 2. Zunehmende Wasserknappheit erfordert Instrumente für eine zielgerichtete und gerechte Verteilung von Wasser. Es ist zu prüfen, welchen Beitrag WEE dazu leisten können. 3. Beitrag der WEE zur Erfüllung des Erfordernisses verursachergerechter Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art.9 WRRL. 4. Klärung, inwieweit stark differierende Wasserentnahmeentgelte zwischen den Ländern zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg u.a. Zuwendungen zu Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes. Dafür wurde der Waldschutzplan erstellt, der das gewünschte Netz der förderfähigen, erschließenden Waldwege und Löschwasserentnahmestellen umfasst. Grundsätzlich sind nur die im Waldschutzplan abgebildeten Strukturen förderfähig. Öffentlich gewidmete Wege sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Zuständigkeit zur Führung und Aktualisierung des Waldschutzplans obliegt regional den Forstämtern des LFB.
Gemeinden, Fläche (ALKIS), Art der tatsächlichenNutzung (nach 35 ALKIS-Nutzungsarten), Jahre (ab 2014)
Fläche: Gemeinden, Fläche (ALKIS), Art der tatsächlichenNutzung (nach 25 ALKIS-Nutzungsarten), Jahre (ab 2014)
Origin | Count |
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Bund | 19 |
Kommune | 5 |
Land | 32 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 3 |
unbekannt | 32 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 23 |
unbekannt | 8 |
Language | Count |
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Deutsch | 35 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
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Dokument | 3 |
Keine | 6 |
Webdienst | 18 |
Webseite | 15 |
Topic | Count |
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Boden | 12 |
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