Web Map Service (WMS) zum Thema Übernahme der Wegebaulast Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WFS) zum Thema Übernahme der Wegebaulast Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz enthält für jede Straße das Datum der Übernahme in die Baulast der Freien und Hansestadt Hamburg, erfasst nach den zur Zeit der Übernahme geltenden gesetzlichen Regelungen. Enthalten sind folgende Attribute: von/nach Netzknoten, von Station/nach Station, Klasse, Straßenschlüssel, Wegenummer, Straßenname, Beginn, Bekanntgabe sowie Bemerkungen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Quelle des Datensatzes ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).
Web Map Service (WMS) zum Thema Rechtlicher Ausbau von Straßenverkehrsflächen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WFS (Web Feature Service) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Rechtlicher Ausbau von Straßenverkehrsflächen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (WebMapService) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz enthält für jede Straße soweit bekannt das Datum der erstmaligen endgültigen Herstellung sowie den Umfang des Ausbaus (bis zur Streichung des § 52HWG) nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Hamburger Wegegesetzes (HWG) in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung. Enthalten sind folgende Attribute: von/nach Netzknoten, von Station/nach Station, Klasse, Straßenschlüssel, Wegenummer, Straßenname, Art der Maßnahme, Wertstufe (bis zum 30.11.1973), Datum der Veröffentlichung, Bemerkungen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Quelle des Datensatzes ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Der Datensatz enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Er soll lediglich als Ansatzpunkt zum Status der Widmung dienen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Der Datensatz enthält zwei Layer. Der erste enthält eine linienhafte Darstellung der Widmungen der jeweiligen Straßen. Quelle des Layers ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB). Da von den dargestellten Linien nicht automatisch auf die umgebenden Flächen geschlossen werden kann, ist derzeit der zweite Layer im Aufbau. Dieser enthält eine flächenhafte Darstellung der Widmungen und dient insbesondere dazu, den Widmungsstatus von Seitenräumen und Verbreiterungsflächen abzubilden. Der zweite Layer wird nach und nach mit Daten befüllt und ist nicht vollständig. Grundlage sind die Widmungsverfügung und der jeweilige amtliche Anzeiger mit der Widmungsbekanntgabe. Bei gewidmeten Straßen wird in der Regel das Datum der Widmung angegeben. Die Bezeichnung "vor Hamburger Wegegesetz" wird für Straßen und Wege verwendet, die bei Inkrafttreten des HWG i.S. des §64 HWG bereits als gewidmet galten und dementsprechend nicht nach HWG gewidmet wurden. Bei Unklarheiten zum Widmungsstatus einer Straße bzw. Fläche wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.
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Bund | 1 |
Land | 10 |
Type | Count |
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unbekannt | 10 |
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Deutsch | 10 |
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Webdienst | 9 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 4 |
Mensch & Umwelt | 10 |
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