"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 27521006 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Gartz UP (Kuhweide, zeitweise nicht zugänglich). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: LUA 4/2006. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 2006 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 4.29 m Geländehöhe: 3.60 m Filteroberkante: -63.5 m Filterunterkante: -65.5 m Sohle (letzte Einmessung): -65.71 m Sohle bei Ausbau: -65.5 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 27521005 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Gartz OP (Kuhweide, zeitweise nicht zugänglich). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: LUA 3/2006. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 2006 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 4.5 m Geländehöhe: 3.60 m Filteroberkante: -11.9 m Filterunterkante: -13.9 m Sohle (letzte Einmessung): -15 m Sohle bei Ausbau: -14.9 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 31471817 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Klandorf UP (Kuhweide). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: HyFiw 2/70 UP. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 3 (tiefere quartäre und tertiäre Schichten). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1970 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt nicht vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 53.97 m Geländehöhe: 53.30 m Filteroberkante: -38.03 m Filterunterkante: -40.03 m Sohle (letzte Einmessung): -38.81 m Sohle bei Ausbau: -41.03 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 31471816 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Klandorf OP (Kuhweide). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: HyFiw 2/70 OP. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1970 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 54.13 m Geländehöhe: 53.30 m Filteroberkante: 8.13 m Filterunterkante: 6.13 m Sohle (letzte Einmessung): 5.46 m Sohle bei Ausbau: 5.13 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.
Herr Max Wittmann, Steinbach a d Haide 51. 96337 Ludwigsstadt, beantragte mit Schreiben vom 03.03.2025 (Fl.Nr. 177, Gemarkung Steinbach a d Haide) - eingegangen beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach, Außenstelle Forst Stadtsteinach am 03.03.2025 - die Erteilung einer Rodungserlaubnis. Die gerodete Fläche soll zukünftig landwirtschaftlichen Zwecken (Grünland) dienen.
Insgesamt bzw. zusammenhängend sollen zukünftig ca. 2,4 ha von Grundstückswaldflächen als Weideflächen (für eine Bisonhaltung) genutzt werden. Ca. 2,25 ha betreffen hierbei Fl. Nr. 1443/0 Gmkg. Feldkirchen, ca. 0,15 ha hierbei Fl. Nr. 1444/0 Gmkg. Feldkirchen.
Origin | Count |
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Bund | 782 |
Land | 266 |
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Ereignis | 11 |
Förderprogramm | 543 |
Gesetzestext | 1 |
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Messwerte | 81 |
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Text | 100 |
Umweltprüfung | 21 |
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