In den Jahren 2007-2009 fand mit der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland zum ersten Mal eine nationale Erhebung statt, die die genauen Mengenverhältnisse der Rebsorten der verschiedenen Weinbauregionen erfasste. Auf der Basis von Rasterzellen in der Größe von 10 km x 10 km wird die Anzahl der angebauten Rebsorten der Weinrebe gezeigt. Ebenso ist die Anzahl der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle in den Daten enthalten. Die Erhebung wurde von der BLE mit Mitteln des BMEL gefördert. Die Ergebnisse der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland wurden im Jahr 2010 veröffentlicht und bilden die Grundlage der Deutschen Genbank Reben, die ein wesentliches Instrumentarium zur Sicherung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland ist.
Der Datensatz gibt das bundesweite Vorkommen der Weinrebe (Vitis vinifera L.) als Summe der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle im INSPIRE-Datenmodell Verteilung der Arten wieder. Abgeleitet wurde er vom Datensatz "Weinrebe in Deutschland 2010", der auf die Erfassung rebengenetischer Ressourcen aus den Jahren 2007-2009 zurückgeht. Dies ist ein abgeschlossener Datensatz.
Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel eines „Klimaneutralen Rheinland-Pfalz“ bis spätestens 2040 zu erreichen. Das Land betrachtet dabei die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes und die Anpassung an die Klimawandelfolgen als eine Investition in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Auf Beschluss des Ministerrats vom 13. Juli 2021 erarbeiteten das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium des Innern und für Sport, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen sowie den beratenden Institutionen, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Gemeinsame Erklärung. Diese wurde am 29. November 2022 in Anwesenheit der genannten Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen unterzeichnet. Zusammen mit dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Investition“ (KIPKI) bildet der KKP die Kommunale Klima-Offensive. Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, die ersten beiden Phasen des Kommunalen Klimapakts 2022/23 und 2023/24 fortzuschreiben. Die gemeinsame Erklärung ist, unter Berücksichtigung aller weiteren Entwicklungen, Grundlage für die Fortschreibung des KKP im Zeitraum 2025 bis 2027. Die Kernelemente der Gemeinsamen Erklärung haben weiter Bestand. Der Kommunale Klimapakt ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als kommunale Querschnittsaufgabe und damit zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Der Kommunale Klimapakt gibt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine konsequente Anpassung an die Klimawandelfolgen wesentliche Impulse, indem kommunales Klimamanagement verstetigt, praktische Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit und Skalierbarkeit lokal umgesetzt und Transformationsprozesse vorangebracht werden. Der Kommunale Klimapakt befähigt die Kommunen, über die Instrumente Beratung und Vernetzung sowie Kommunikation, die Herausforderungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel systematisch anzugehen, so dass sie vor Ort Wirkung entfalten. Die Weiterführung und Umsetzung des Kommunalen Klimapakts durch die Vereinbarung zur Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts ist ein zentraler Baustein des Regierungsschwerpunkts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“.
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens sollen primär die Rebflächen durch Geländeplanie (Mannaberg West), Modernisierung landwirtschaftlicher Wege und Bodenordnung so umgestaltet werden, dass ein wirtschaftlicher Weinbau ermöglicht wird. Durch das Flurbereinigungsverfahren ist auch eine Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung (Naherholung und Tourismus) vorgesehen. Darüber hinaus sollen Ziele der Landschaftspflege wie z.B. die Verbesserung der Biotopvernetzung durch Offenhaltung erreicht werden.
1. Der Ministerrat stimmt der endgültigen Anmeldung des Landes Rheinland -Pfalz zum GAK-Rahmenplan 2021 bis 2024 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruk tur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß § 10 Abs. 4 LHO von der Anmeldung zu unterrichten. 3. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, den Rahmenplan 2021 auszuführen.
1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat entscheidet sich unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Auswahlkommission des Landes für die Stadt Neustadt an der Weinstraße als Standort für die sechste rheinland-pfälzische Landesgartenschau. Sie soll im Frühjahr 2027 eröffnet werden. 3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen (FM), dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI), dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) sowie der Ausrichterstadt ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Landesbeteiligung zu erstellen und dem Ministerrat im Herbst 2022 vorzulegen. 4. Alle Ressorts werden gebeten, die Konzeption und Durchführung der Landesgartenschau in der auszurichtenden Stadt innerhalb ihrer jeweiligen Fachplanungen und Fördervorhaben zu unterstützen.
1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat legt das Jahr 2032 als Durchführungsjahr für die siebte rheinland- pfälzische Landesgartenschau fest. 3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen (FM), dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) sowie dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) ein neues Bewerbungsverfahren auszuloben.
1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die im Rahmen der Landesgartenschau vorgesehenen, investiven Maßnahmen teilweise weiterverfolgt/umgesetzt und gefördert werden. Die ursprünglich vorgesehene Landesförderung von 13,39 Mio. EUR wird daher maximal 4,48 Mio. EUR (2,6 Mio. EUR für den Bereich der Grünmaßnahmen und 1,88 Mio. EUR für Maßnahmen anderer Bereiche) betragen. 3. Der Ministerrat stimmt ferner zu, dass sich das Land daneben solidarisch an den Kosten des Durchführungshaushaltes mit bis zu 50%, max. 2,3 Mio. EUR, beteiligt.
Origin | Count |
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Bund | 874 |
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