Für viele Mikroschadstoffe, wie z. B. Inhaltsstoffe von Haushaltchemikalien, Einsatzstoffe in Gewerbe und Industrie (insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben), Arzneistoffe und Biozide stellt der Eintrag über das kommunale Abwassersystem den dominierenden Eintragspfad in die Gewässer dar. Vor diesem Hintergrund war das übergreifende Projektziel, geeignete Maßnahmen bzw. Kombinationen von Maßnahmen und deren Randbedingungen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen über das kommunale Abwassersystem in die Gewässer zu erarbeiten, die sich durch eine hohe Kosteneffizienz auszeichnen. Für zwölf ausgewählte Stoffe wurden die emissionsrelevanten Stoffflüsse analysiert und teilweise zusätzlich der Stoffeintrag modelliert. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für die Ableitung von Emissionsminderungsmaßnahmen. Dabei wurden auch Untersuchungen zu Kosten und zur Wirksamkeit der Einführung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen und der dabei zu berücksichtigen Rahmenbedingungen vorgenommen. Gleichzeitig zeigen die Arbeiten, dass auch quellenorientierte sowie dezentrale Maßnahmen je nach betrachteten Stoffe eine kosteneffiziente Möglichkeit darstellen und einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Verursacherprinzips leisten können. Veröffentlicht in Texte | 85/2014.
Für viele Mikroschadstoffe, wie z. B. Inhaltsstoffe von Haushaltchemikalien, Einsatzstoffe in Gewerbe und Industrie (insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben), Arzneistoffe und Biozide stellt der Eintrag über das kommunale Abwassersystem den dominierenden Eintragspfad in die Gewässer dar. Vor diesem Hintergrund war das übergreifende Projektziel, geeignete Maßnahmen bzw. Kombinationen von Maßnahmen und deren Randbedingungen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen über das kommunale Abwassersystem in die Gewässer zu erarbeiten, die sich durch eine hohe Kosteneffizienz auszeichnen. Für zwölf ausgewählte Stoffe wurden die emissionsrelevanten Stoffflüsse analysiert und teilweise zusätzlich der Stoffeintrag modelliert. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für die Ableitung von Emissionsminderungsmaßnahmen. Dabei wurden auch Untersuchungen zu Kosten und zur Wirksamkeit der Einführung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen und der dabei zu berücksichtigen Rahmenbedingungen vorgenommen. Gleichzeitig zeigen die Arbeiten, dass auch quellenorientierte sowie dezentrale Maßnahmen je nach betrachteten Stoffe eine kosteneffiziente Möglichkeit darstellen und einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Verursacherprinzips leisten können. Veröffentlicht in Texte | 86/2014.
Vorsorgen statt sanieren, um Altlasten in Zukunft zu vermeiden Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen nachteilige Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Diese Mikroverunreinigungen werden nicht zuletzt dank verfeinerter Analyseverfahren zunehmend in unseren Gewässern nachgewiesen. Daher schlägt das Umweltbundesamt (UBA) nun ein Maßnahmenpaket vor, um Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren. Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen. Beispiele aus der Vergangenheit sind Tributylzinnverbindungen (TBT, aus bioziden Bootsanstrichen), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS, aus Löschschäumen und Galvanikbädern) oder Diuron (aus Pflanzenschutzmitteln). Gegenwärtig werden in Gewässern zunehmend Arzneimittelwirkstoffe wie Diclofenac und Ibuprofen gemessen. Bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien können diese als Mikroverunreinigungen auf verschiedenen Wegen in das Grundwasser, die Flüsse, die Seen und die Meere gelangen: Durch Abwässer aus Kläranlagen, Abschwemmung aus Böden, Auswaschung über Niederschläge, Versickerung oder Direktanwendung im Gewässer. Das Umweltbundesamt hat die Eintragspfade analysiert, kritische Stoffeigenschaften benannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet . Es zeigt sich: Nur eine Kombination von Maßnahmen bei der Herstellung, bei den Verwendungen und der Abwasserbehandlung kann einen umfassenden Schutz bewirken. Arzneimittel: Für eine wirksame Kontrolle bei der Zulassung müssen die herstellenden Unternehmen alle Umweltdaten für eine Stoffbewertung offenlegen. Dies gilt auch für Arzneimittelwirkstoffe, die bereits lange auf dem Markt sind. Zudem sollte die Forschung zu umweltverträglichen Wirkstoffen verstärkt werden. Tierarzneimittelwirkstoffe mit schädlichen Umwelteigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) sollten generell nicht zugelassen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssen besser über die Umweltaspekte von Arzneimitteln informiert werden. Auch Patientinnen und Patienten müssen besser aufgeklärt werden: Wer Arzneimittel entsorgt, sollte dies nie über Spüle und Toilette tun. Pflanzenschutzmittel (PSM): Insgesamt sollten deutlich weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dafür müssen der Ökolandbau ausgebaut und vorsorgende Maßnahmen im konventionellen Anbau, z.B. eine erweiterte Fruchtfolge, umgesetzt werden. Um Einträge in Gewässer bei und nach der Ausbringung zu minimieren, sollten dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen entlang der Flüsse und Bäche angelegt werden, auf denen der Einsatz von PSM verboten ist. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sollte Technik zum Einsatz kommen, die eine möglichst zielgenaue, verlustfreie und saubere Ausbringung gewährleistet. Biozide (Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Desinfektion und zum Materialschutz): Generell sollte der Einsatz von Bioziden auf das notwendige Maß minimiert werden. Einzelne Anwendungsbeschränkungen und Auflagen bei der Zulassung von Bioziden reichen nicht aus. Zusätzlich müssen belastbare Daten zu den Verkaufs- und Verwendungsmengen erhoben, Umweltbelastungen systematisch überwacht sowie übergreifende Vorgaben für den umwelt- und sachgerechten Gebrauch von Bioziden erlassen werden. Abwasser: Da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen längeren Vorlauf brauchen und nicht alle Einträge von Mikroverunreinigungen verhindern können, muss auch bei der Abwasseraufbereitung angesetzt werden. Chemikalien aus verschiedenen Anwendungen gelangen in die kommunalen Kläranlagen. Mit einer vierten Reinigungsstufe könnte deren Eintrag in die Gewässer effizient reduziert werden. UBA -Schätzungen gehen von Mehrkosten von durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr für den Ausbau der großen Kläranlagen in Deutschland aus. Über die Finanzierung und Umsetzung der vom Umweltbundesamt empfohlenen Maßnahmen ist eine gesellschaftliche Debatte nötig. Der vom Umweltministerium initiierte und vom Umweltbundesamt fachlich begleitete „Stakeholderdialog Spurenstoffe“ stellt hierfür eine geeignete Plattform dar. Dabei muss allen klar sein: Die Stoffeinträge von heute können morgen teure Altlasten werden.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Phase 1 wurden in der Phase 2 des Forschungsprojektes weitergehende Arbeiten zur Konkretisierung von quellenorientierten Maßnahmen zur Emissionsminderung von Mikroschadstoffen aus dem Bereich Importtextilien, Arzneistoffe und ausgewählten Bioziden, zur Relevanzbewertung der Stoffe der EU-Watch-List für Deutschland, zur deutschlandweiten Modellierung von Stoffeinträgen und zugehörigen Emissionsminderungsmaßnahmen, zur Aktualisierung und Erweiterung der Kosten- und Effizienzdaten einer 4. Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen, zur Kostenträgerschaft sowie zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 60/2016.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Universität Leipzig Studie: Denkbar als Baustein einer Strategie für weniger Mikroverunreinigungen in Gewässern Die Abwasserabgabe könnte einen sinnvollen Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus großer Kläranlagen mit einer so genannten vierten Reinigungsstufe leisten. Mit diesen Anlagen lassen sich Mikroverunreinigungen in Gewässern – etwa Arzneimittel – reduzieren, ergab eine neue Studie. Dieses Ergebnis reiht sich gut in ein umfassendes Konzept zur Reduzierung der Gewässerbelastung ein, an dem das Umweltbundesamt (UBA) derzeit arbeitet. Eine mögliche Maßnahme in diesem Konzept ist der weitere Ausbau von Kläranlagen. Die aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig für das Umweltbundesamt zeigt nun: Die Abwasserabgabe sollte dazu gezielt fortentwickelt werden. Nicht nur ihre Lenkungswirkung müsse gestärkt, sondern gleichzeitig die Einnahmen für die anteilige Finanzierung des Ausbaus von Großkläranlagen (Größenklasse 5) eingesetzt werden. Für den Gesamterfolg dieses „Leipziger Modells“ sei aber auch eine wasserrechtliche Verpflichtung zur Behandlung von Mikroverunreinigungen in der Abwasserverordnung notwendig. Die Konzentrationen von bestimmten Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Seen und anderen Oberflächengewässern sind oftmals unerwünscht hoch. Teilweise überschreiten sie die gesetzlichen Umweltqualitätsnormen. Damit sie sinken, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: Anwendungsbeschränkungen und -verbote im Stoff - und Produktrecht, eine umweltgerechte Entsorgung, die Verminderung von Luftemissionen oder eben zusätzliche, nachgeschaltete Technik zu Abwasserbehandlung in großen Kläranlagen. Sowohl national als auch auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Aktivitäten und Überlegungen dazu – das UBA arbeitet daran, diese zu bewerten und zu einem Vorschlag für eine Gesamtstrategie zusammenzuführen. Nach Ansicht des UBA sind weitergehende Abwasserbehandlungsverfahren (eine sogenannte vierte Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 5 – das sind Anlagen, an die mehr als 100.000 Einwohner angeschlossen sind – darin ein Baustein. Die aktuelle Studie hatte untersucht, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Die Forscher raten zu einer aus der Abwasserabgabe gespeisten Förderung der vierten Reinigungsstufe, da dies das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweise. Die Studie schlägt vor, 75 Prozent der jährlichen Investitionskosten einer vierten Reinigungsstufe für einen Zeitraum von 15 Jahren bei Kläranlagen der Größenklasse 5 zu bezuschussen. Mit der neuen Studie liegt nun eine erste fundierte Machbarkeitsstudie für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland auf dem Tisch. Die kommunalen Großkläranlagen unter Verursachergesichtspunkten zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen heranzuziehen, halten die Forscher für angemessen. „Es spricht viel dafür, großtechnische Lösungen am Gewässerzulauf als eine der volkswirtschaftlich günstigsten Optionen in Betracht zu ziehen“, erläutert Erik Gawel, UFZ-Ökonom und Leiter der Studie. Die Beschränkung auf Groß-Kläranlagen sichert dabei die Kosteneffizienz, weil über sie bereits rund 50 Prozent der gesamten Schadstofffracht behandelt werden können. Somit ergreifen „einige“ Kläranlagen-Betreiber hochwirksame Maßnahmen stellvertretend für „viele“ Verursacher – Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verbraucher – die dann über die Abwasserabgabe zur Finanzierung mit herangezogen werden. „Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert“, erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig. Dies würde bundesweit rund 35 Prozent des gegenwärtigen Aufkommens der Abwasserabgabe (ca. 300 Millionen Euro pro Jahr) binden und legt eine entsprechende Aufstockung nahe. Damit das Modell funktioniert, müssten auch die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Elimination von Mikroverunreinigungen für die geförderten Groß-Kläranlagen angepasst werden. Das deutsche Wasserrecht hält dafür etwa mit der Abwasserverordnung die nötigen Instrumente bereit“, betont Wolfgang Köck, Chef-Jurist am UFZ. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellt klar: „Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer sind unverzichtbar. Jetzt gilt es, effektive und effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Gewässer hochproblematischen Mikroverunreinigungen z. B. durch Arzneimittel wirksam und dauerhaft zu verringern. Die vierte Reinigungsstufe kommt als eine Möglichkeit in Betracht. Sie würde gleichzeitig die Technikführerschaft Deutschlands in diesem Bereich stärken.“ Kontakt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Prof. Dr. Erik Gawel, 0341/235-1940, erik [dot] gawel [at] ufz [dot] de , http://www.ufz.de/index.php?de=17273 Prof. Dr. Wolfgang Köck, 0341/235-1232, wolfgang [dot] koeck [at] ufz [dot] de , http://www.ufz.de/index.php?de=1777 UFZ-Pressestelle, Susanne Hufe, Tilo Arnhold Tel.: 0341/235-1630, -1635 http://www.ufz.de/index.php?de=640 Universität Leipzig Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement Prof.-Dr.-Ing. Robert Holländer Tel.: 0341/97-33871 hollaender [at] wifa [dot] uni-leipzig [dot] de , http://www.wifa.uni-leipzig.de/iirm/professur-umwelttechnik-in-der-wasse... Umweltbundesamt Martin Ittershagen, Leiter „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internet“ Tel: 0340/2103-2122 martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de
Neues Bundeszentrum für Spurenstoffe beim UBA nimmt Arbeit auf Arzneimittel, Waschmittel, Pestizide etc. – immer mehr Chemikalien belasten unsere Gewässer. Wie es gelingen kann, dass solche Spurenstoffe möglichst gar nicht mehr in die Gewässer gelangen, ist das Thema der Spurenstoffstrategie des Bundes. Am heutigen Weltwassertag stellen das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) in einer Fachkonferenz Ergebnisse der Pilotphase dieser Strategie vor. Das UBA wird die Arbeiten zur Spurenstoffstrategie nun in einem neu gegründeten Spurenstoffzentrum des Bundes weiter vorantreiben. Das beim UBA angesiedelte neue „Spurenstoffzentrum des Bundes“ mit Sitz in Leipzig nimmt in den kommenden Monaten sukzessive seine Arbeit auf und wird gemeinsam mit einem Expertengremium weitere relevante Spurenstoffe identifizieren. Unter Einbindung von Herstellern und der Wasserwirtschaft sollen an Runden Tischen weitere Maßnahmen zur Eintragsminderung entwickelt und die Länder bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen beraten werden. Zum Aufgabenportfolio des Spurenstoffzentrums gehört auch, die Forschung im Bereich der Spurenstoffe weiter voranzutreiben und einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Ländern, Kommunen, Kompetenzzentren und Hochschulen hinsichtlich quellenorientierter und nachgeschalteter Minderungsmaßnahmen zu entwickeln. Denn der beste Ansatz ist, dass Spurenstoffe gar nicht erst ins Abwasser gelangen. Dafür muss man schon bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten ansetzen, etwa in der Arzneimittel- und Bauindustrie. Unsere Gesellschaft setzt tagtäglich eine Vielzahl verschiedener Chemikalien ein. Dabei handelt es sich um Tier- und Humanarzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Biozide im Haushalts, Gesundheits und Baubereich, Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und weitere Chemikalien. Die genaue Anzahl unterschiedlicher Stoffe ist weder bekannt noch konstant, da tägliche neue Verbindungen entwickelt werden. Im Rahmen der REACH-Verordnung sind derzeit etwa 22.000 verschiedene Chemikalien registriert. Allerdings umfasst diese Zahl keine Biozide, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel. Viele dieser Chemikalien gelangen über das Abwasser unserer Haushalte, von Industrieanlagen oder über landwirtschaftlich genutzte Flächen in unsere Gewässer. Dort werden Sie zwar nur in geringen Konzentrationen von Nano- bis Milligramm nachgewiesen, können dort aber dennoch für die Trinkwasserversorgung eine Herausforderung darstellen oder die Wasserbewohner schädigen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme. Im Rahmen der nun abgeschlossenen Pilotphase zur Spurenstoffstrategie hat ein 15-köpfiges Expertengremium aus Vertretern von Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Umweltverbänden, Wissenschaft, Apothekern und Wasserwirtschaft einige relevante Spurenstoffe identifiziert. Zu drei relevanten Spurenstoffen wurden durch die Hersteller und -Verbände Runde Tische eingerichtet, um hier schnell Minderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Länder haben einen Orientierungsrahmen für nachgeschaltete Maßnahmen zur Spurenstoffelimination angewendet und zahlreiche Kläranlagen identifiziert, bei denen eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination sinnvoll sein kann. Unterstützt wurde die Pilotphase durch ISI Fraunhofer und dem Team der IKU-Dialoggestalter. Ergänzt wurden diese Arbeiten durch die Aktivitäten einzelner Akteure, die Bevölkerung und Fachanwender über die Auswirkungen von Spurenstoffen in Gewässern zu informieren. Dafür haben diese Akteure das Logo der UN -Wasserdekade (2018 - 2028) als übergeordnetes Kampagnendach durch das BMU erhalten. Der Weltwassertag wurde von der UN-Generalversammlung beschlossen und findet seit 1993 immer am 22. März statt. Der diesjährige Weltwassertag steht unter dem Motto „Valuing Water“ - „Wert des Wassers“.
Der Bericht befasst sich mit den Rahmenbedingungen für die Nutzung von behandeltem Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung in Deutschland. Er stellt eine Zusammenfassung verschiedener Aspekte dar, die bei Realisierung und Bewertung von Bewässerungsmaßnahmen mit behandeltem Abwasser zu berücksichtigen sind. Inhaltlich umfasst dies eine Zusammenfassung des Status-Quo der Bewässerungslandwirtschaft in Deutschland, eine Darstellung der für die Bewässerung mit behandeltem Abwasser benötigten Infrastruktur sowie eine Analyse des Potenzials und des Bedarfs, landwirtschaftliche Flächen mit Abwasser zu bewässern. Risiken, die durch die hygienische und chemische Beschaffenheit von behandelten kommunalen Abwässern mit der landwirtschaftlichen Bewässerung verbunden sind, werden aufgezeigt und, soweit möglich, anhand bestehender Schutzanforderungen für Gewässer, Boden und für die menschliche Gesundheit bewertet. Bezüglich der qualitativen Anforderung an Abwasser werden verschiedene nationale und internationale Standards an Bewässerungswasser bzw. behandeltes Abwasser zusammengestellt. Anhand dieser Zusammenstellung wird geprüft, ob die bestehenden Anforderungen in Deutschland für eine erforderliche Risikominimierung ausreichen oder wo ggf. nachgesteuert werden muss. Es werden verschiedene verfahrenstechnische Optionen, die für eine potenziell notwendige weitergehende Abwasserbehandlung zur Verfügung stehen, dargestellt. >> Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. << Veröffentlicht in Texte | 34/2016.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums und Umweltbundesamts Betreiber kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen können bis 15. April 2019 Förderanträge beim Umweltinnovationsprogramm stellen Das Bundesumweltministerium (BMU) richtet einen neuen Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ ein. Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter heute auf einer Tagung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. angekündigt. Dafür stellt das BMU insgesamt bis zu 25 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm bereit. Die Förderung soll technischen Innovationen zum Durchbruch verhelfen und dazu beitragen, den Stand der Technik in der Abwasserbehandlung und Wertstoffrückgewinnung zu verbessern. Fachlich wird der Förderschwerpunkt vom Umweltbundesamt betreut. Rita Schwarzelühr-Sutter: "Wir wollen neuen umweltfreundlichen Technologien und Verfahren in der Abwasserbehandlung den Weg in den Markt bereiten. Damit schonen wir die Umwelt und tragen zur Modernisierung der Betriebe bei. Das Potential ist groß: Von der Rückgewinnung von Wertstoffen über die Reduzierung von Arzneimittelrückständen und Chemikalien im Abwasser und Klärschlamm bis hin zur Neuausrichtung der Energieversorgung – in all diesen Bereichen wollen wir Innovationen unterstützen." Der neue Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ umfasst drei Förderkategorien: Die erste Kategorie „Wertstoffrückgewinnung und -bereitstellung“ zielt darauf ab, Phosphor, Stickstoff und andere Wertstoffe, die derzeit zumeist noch ungenutzt mit dem Abwasser bzw. dem Klärschlamm entsorgt werden, mittels technischer Verfahren zurückzugewinnen und für eine Nutzung im Wirtschaftskreislauf bereitzustellen. Die Techniken können beim Abwasser, beim Klärschlamm oder bei der Klärschlammverbrennungsasche ansetzen. Besonders wichtig ist die Überführung in qualitativ und quantitativ verwendbare Produkte oder Ausgangsstoffe für Produkte. Die zweite Förderkategorie „Weitergehende Abwasserbehandlung“ betrifft die Reduktion von Spurenstoffen, also Mikroverunreinigungen im Abwasser durch innovative Verfahren unter Berücksichtigung des Energie- und Ressourcenbedarfs und mit möglichst breitem Eliminationsspektrum, beispielsweise Arzneimittelrückstände und Haushaltchemikalien. In der dritten Kategorie „Energie speichern, regeln und vernetzen“ soll das Thema Energie ganzheitlich betrachtet und es sollen Effizienz- und Nutzungspotentiale, auch im lokalen Energieversorgungskontext, gehoben werden. Der neue Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm richtet sich an die Betreiber kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen. Fachlich wird er vom Umweltbundesamt betreut, die KfW Bankengruppe übernimmt die administrative und finanzielle Abwicklung. Förderanträge können bis zum 15. April 2019 gestellt werden. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Antragstellung stehen ab heute im Internet unter http://www.umweltinnovationsprogramm.de/abwassertechnik bereit.
Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden. Veröffentlicht in Position.
Das Projekt "Ermittlung der AOX-Quellen im Abwasser der Betriebe der 40. Abwasser VwV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemisches Untersuchungslabor Dr. Lörcher durchgeführt. Die Einfuehrung des Parameter AOX in die 40 Abwasser VwV mit einem Grenzwert von 0,5 mg/l ergibt eine Reihe von analytischen und technologischen Problemen. Im Rahmen des Vorhabens wird untersucht, ob die Matrixbelastung der Abwasser (Chlorid, CSB) ueberhaupt eine hinreichende Analysengenauigkeit zulassen. Im weiteren wird versucht, die Quellen der AOX-Belastung im Abwasser der 40 VwV zu ermitteln. Dazu wird in repraesentativen Betrieben eine Abwasserbilanzierung durchgefuehrt und anschliessend einzelne AOX-haltige Teilstroeme weiter bis zu ihrer Entstehung analytisch verfolgt. Letztendlich sind dann die AOX-haltigen Baeder auf ihre Zusammensetzung insbesondere der organischen Zusatzstoffe zu untersuchen. Die wichtigsten AOX-Traeger sind zu identifizieren und es sind gegebenenfalls Ersatzprodukte vorzuschlagen.
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