API src

Found 594 results.

Related terms

Verschenken statt Wegwerfen

Recyceln statt wegwerfen, dies gilt auch für die Weiternutzung von gut erhaltenern Gebrauchsgegenständen. Hier werden berlinweit Einrichtungen gelistet, die verschiedene noch gebrauchsfähige Güter entgegennehmen und an Bedürftige weiter vermitteln.

Infoblatt - Dateiupload im InGrid-Editor

Der InGrid-Editor wurde um eine Funktionalität erweitert, die es ermöglicht, neben der Erfassung und Publizierung von Metadaten auch die mit den Metadaten beschriebenen Daten selbst hochzuladen und zu veröffentlichen. Dadurch können Verwaltungsdaten über eine einfach anwendbare und für die datenhaltenden Stellen kostenfreie Lösung direkt für eine Weiterverwendung zugänglich gemacht werden.

Download statistics for February 2025

Sharing research results will showcase the multi-faceted utilisation of the data and thereby acknowledge the contribution of the data providers when supporting global data centres like GRDC. Thank you! … for using the GRDC dataset, for referencing GRDC as the source of the data and for providing us with a version of your publication. Use the links below to get further information on the usage of GRDC data and a list of publications utilising GRDC data Further information: Usage Statistics Citations

Knorr-Bremse

Auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Bremsenwerkes (Knorr-Bremse) wurde 1923 mit der Produktion von Zubehörteilen begonnen. In den letzten Kriegsjahren bzw. in der frühen Nach-kriegszeit sind hier erhebliche Mengen an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW), die in der Produktion als Entfettungsmittel eingesetzt wurden, in das Grundwasser eingetragen worden. Ab Ende der 50er Jahre wurde das Gelände durch andere metallverarbeitende Betriebe genutzt, die jedoch nicht zu relevanten Verunreinigungen beigetragen haben. Heute befindet sich hier ein Dienstleistungszentrum. Anfang der 90er Jahre durchgeführte Untersuchungen belegten für den Standort neben lokalen Bodenbelastungen durch Schwermetalle, PAK und MKW insbesondere gefahrenrelevante LCKW-Belastungen in der Bodenluft und im Grundwasser. Diese führten im Laufe der Jahrzehnte zur Ausbildung einer vom Grundstück ausgehenden LCKW-Fahne von mehreren hundert Metern Länge und ca. 200 m Breite. Vertikal konnten die Verunreinigungen über den gesamten Grundwasserleiter (bis ca. 45 m unter GOK) nachgewiesen werden. Durch ein seit 1999 stufenweise aufgebautes Messstellennetz, welches derzeit aus 82 Einzelpegeln besteht, konnten in den vergangenen Jahren die Konturen des Fahnenkörpers weiter aufgeklärt und zeitliche Veränderungen der Schadstoffkonzentrationen sowie stattfindende Abbauprozesse beobachtet werden. Die Schadstofffahne ist sowohl hinsichtlich ihrer Gesamtschadstoffgehalte als auch ihrer Einzelparameterzusammensetzung äußerst strukturiert Der aktuelle Belastungsschwerpunkt befindet sich im zentralen Fahnenbereich im nahen Abstrom des ehemaligen Eintragsbereichs. Das oberflächennahe Grundwasser weist hier derzeit noch LCKWGehalte von bis zu 972 µg/l auf. Mit zunehmender Entfernung vom Eintragsbereich und Tiefe nehmen infolge von stattfindenden Abbauprozessen die Anteile der niederchlorierten Abbauprodukte (cis-DCE und VC) zu. Die bereits 1992/1993 durchgeführten Boden- und Bodenluftsanierungsmaßnahmen ermöglichten eine relativ kurzfristige Um- und Weiternutzung des Standortes als Gewerbe- bzw. Verwaltungsgelände. Dahingegen erwies sich für die Grundwassersanierung die Umsetzung eines Gesamtmaßnahmenkomplexes mit gestufter Vorgehensweise als erforderlich. Im Rahmen einer ersten Sanierungsphase sind zunächst die Schadensschwerpunkte in den Eintragsbereichen zu beseitigen und deren weitere abstromige Schadensausbreitung zu verhindern. Diese Teilsanierung befindet sich seit April 2003 in der Umsetzung. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden bereits ca. 1.808 kg LCKW aus dem eintragsnahen Grundwasser entfernt. Dazu wurden ca. 3,06 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser gefördert und gereinigt. Das 2009 an die Belastungssituation angepasste Entnahmesystem besteht aus vier oberflächennah verfilterten Sanierungsbrunnen, die mit einer Gesamtförderrate von 25 m³/h betrieben werden. Die Sanierung erfolgt über eine doppelstufige Strippanlage mit nachgeschaltetem Aktivkohlefilter zur Reinigung der Prozessluft. Im Laufe der Sanierung hat sich ein „Hot-Spot“-Bereich an einer der Eintragsquellen herauskristallisiert, der auf Grund seiner Lage unterhalb eines Gebäudes trotz der Optimierung in 2009 durch hydraulische Maßnahmen nur unzureichend erfasst wird. In 2019 sollen über einen Sanierungsplaner die Möglichkeiten einer weiteren Optimierung zur Sanierung des Hochlastbereiches über die Bewertung möglicher alternativer Verfahren erfolgen. Hierzu sollen potentiell geeignete in-situ Maßnahmen standortspezifisch untersucht werden und eine Vorzugsvariante einschließlich eines Sanierungskonzepts erarbeitet werden. Für die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der gefahrenrelevanten Fahnenabschnitte im mittleren und südlichen Abstrom des Eintragsbereiches wurden neben herkömmlichen “Pump and Treat”-Maßnahmen auch der Einsatz mikrobiologischer in-situ-Sanierungsmaßnahmen sowie anderer alternativer Sanierungsmaßnahmen geprüft. Durch infrastrukturelle und nutzungsbedingte Besonderheiten des Sanierungsbereiches ist eine Umsetzung am Standort jedoch weder verhältnismäßig noch sinnvoll. Die Sanierung des mittleren und südlichen Abstroms erfolgt seit Juni 2008 über eine hydraulische Maßnahme. Zunächst erfolgte die Förderung des kontaminierten Grundwassers über 4 Förderbrunnen. Einer der vier Förderbrunnen wurde Mitte Juni 2012 aufgrund niedriger Zulaufwerte außer Betrieb genommen. Die Reinigung erfolgte über eine doppelstufige Strippanlage mit nachgeschalteter KATOX-Anlage zur Prozessluftreinigung. Die Gesamtförderleistung der Anlage betrug max. 85 m³/h. Während der aktiven Sanierungsphase wurden ca. 2.793 kg LCKW aus dem mittleren und südlichen Abstrom entfernt. Hierfür mussten ca. 6,05 Mio. m³ Grundwasser gehoben und abgereinigt werden. Die erforderliche Planung und Abstimmung der verschiedenen Einzelmaßnahmen zur Grundwassersanierung erfolgte unter Nutzung eines für den Standort entwickelten Grundwasserströmungsmodells. Die Maßnahmen im mittleren und südlichen Abstrom wurden einschließlich des Rückbaus der Grundwasserreinigungsanlage und der Sanierungsbrunnen im Februar 2018 abgeschlossen. Die Grundwassersanierung im Eintragsbereich ist zunächst bis 2019 in Betrieb. Danach wird auf der Grundlage einer aktualisierten Sanierungsplanung entschieden, in welchem Umfang die Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein wird. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich bisher auf ca. 5,2 Mio. €.

Medizinischer Gerätebau

Der Standort unterliegt seit ca. 100 Jahren einer intensiven industriellen Nutzung. In den Jahren 1910 bis 1945 produzierten die Albatroswerke auf dem Standort Flugzeugteile. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde bis zum Jahr 1990 die Fläche als Entwicklungs- und Produktionsstandort von medizinischen Geräten genutzt. Hierbei wurden erhebliche Mengen an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) – insbesondere Perchloretylen (PCE) – als Entfettungsmittel eingesetzt. Besonders durch Handhabungsverluste sind die LCKW-Verbindungen in den Untergrund gelangt. Diese führten dann zur Verunreinigung von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Seit 1990 hatten sich auf dem Grundstück diverse Kleingewerbe angesiedelt. Im Jahr 2010 übernahm der Entwicklungsträger, die Adlershof Projekt GmbH als Treuhänder des Landes Berlin, einen Großteil des ehemaligen Grundstückes. Die in den Jahren 1992 bis 1994 durchgeführten Erkundungen belegten für die zwei nachweislichen Eintragsbereiche auf dem Standort (ehemalige PER-Anlage und Lösemittellager) massive Belastungen der Bodenluft mit Maximalgehalten von 8.400 mg/m³ sowie des Grundwassers, dessen maximale LCKW-Gehalte im Jahr 1995 etwa 81.000 µg/l betrugen. Dies führte zur Ausbildung einer Schadstofffahne, die das Grundstück in nordwestlicher Strömungsrichtung verließ und auf die ca. 900 m entfernte Fassung des Wasserwerks Johannisthal gerichtet war. Die LCKW-Schadstofffahne weist zusätzlich eine Breite von 100 m und eine vertikale Ausdehnung bis 35 m unter Geländeoberkante (uGOK) auf. 1994 wurde für den Standort zur Abwehr der hieraus resultierenden Gefahren ein Sanierungskonzept erstellt, das als erste Gefahrenabwehrmaßnahmen die Sanierung der Bodenluft und die Verhinderung der Schadstoffausbreitung im Grundwasserleiter vorsah. Die Bodenluftsanierung erfolgte mittels 4 Absauganlagen von Januar 1995 bis Mai 1997. Mit der Grundwassersicherung und -sanierung wurde ebenfalls 1995 begonnen. Über einen Sicherungsbrunnen im Bereich der nordwestlichen Grundstücksgrenze wurde das weitere Abströmen von belastetem Grundwasser in Richtung Wasserwerk Johannisthal wirksam verhindert. Der Hauptbelastungs-bereich im Abstrom der ehemaligen PER-Anlage konnte über einen Sanierungsbrunnen saniert werden. Die Reinigung des gehobenen mit LCKW kontaminierten Wassers erfolgt über eine doppelstufige Desorptionsanlage (Luftstrippung) mit nachgeschaltetem Aktivkohlefilter zur Reinigung der Prozessluft. Die Maßnahme wurde durch ein halbjährliches Grundwassermonitoring kontinuierlich überwacht. Im Ergebnis hierbei festgestellter Veränderungen des Schadensbildes (insbesondere in seiner vertikalen Ausbreitung) wurde die Grundwassersanierungsmaßnahme mehrfach optimiert und dabei immer dem aktuellen Belastungsprofil angepasst. Trotzdem war im Jahr 2003 als Fazit der achtjährigen Grundwassersanierung festzustellen, dass trotz deutlich gesunkener Schadstoffgehalte im Sanierungsbrunnen (diese lagen zum damaligen Zeitpunkt bei LCKW-Gehalten von 500-700 µg/l) in den umliegenden Messstellen nach anfänglich rapidem Rückgang der LCKW-Konzentrationen diese jedoch seit geraumer Zeit auf deutlich höherem Niveau (bei LCKW-Gehalten von 2.000-4.000 µg/l) stagnierten. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2004 die Lage und der Ausbau der Entnahmebrunnen erneut modifiziert und weitere Erkundungen sowie eine Verdichtung des Messnetzes vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchungen zeichnete sich jedoch ab, dass im Untergrund lokal hochbelastete Bereiche vorhanden sind, die aufgrund ihres Feinkornanteils sowie ihres Anteils an organischen Beimengung (Kohlepartikel) hydraulisch nicht effektiv sanierbar sind. Aus diesem Grund wurden im Zeitraum 2005/2006 weitere Untersuchungen zur Ausgrenzung der schadstoffakkumulierten Feinsandbereiche mittels Lineruntersuchungen durchgeführt. Nach Vorlage der Ergebnisse wurde mit dem Bund abgestimmt, die Schadstoffquelle mittels eines innovativen Air-Sparging-Verfahrens zu sanieren. Das Projekt wurde über einen Zeitraum von 12 Monaten als Pilotversuch beauftragt. Bei Nachhaltigkeit sollte der Einsatz des Verfahrens verlängert werden. Das gesteuerte Air-Sparging-Verfahren konnte jedoch nicht den gewünschten Sanierungserfolg in den Jahren 2007/2008 erreichen. Grundsätzlich muss man einschätzen, dass stark am Bodengefüge akkumulierte Schadstoffanteile in der Quelle sich weniger effektiv mit in-situ Methoden sanieren lassen. Noch im Jahr 2011 wurden im Quellbereich im oberen Teil des Hauptgrundwasserleiters LCKW-Konzentrationen von knapp 20.000 µg/l gemessen. Nach 16 Jahren aktiver hydraulischer Grundwassersanierung, gekoppelt mit Bodenluftabsaugungsmaßnahmen in der ungesättigten Bodenzone und einem innovativen Air-Sparging-Verfahren zur Dekontamination der grundwassergesättigten Bodenzone musste bilanziert werden, dass einzig eine aktive Herausnahme der LCKW-Bodenkontamination durch ein off-site-Verfahren mittels Bodenaushub und der Entsorgung der Bodenkontaminanten in einer dafür zugelassenen Bodenreinigungsanlage das Sanierungsziel einer nachhaltigen Schadstoffbeseitigung gewährleisten kann. Im Rahmen der Flächenentwicklung des neuen Eigentümers, der Adlershof Projekt GmbH, wurden in den Jahren 2011 und 2012 neue Randbedingungen für die Quellensanierung geschaffen. Nach dem geplanten Abriss der gesamten Gebäudesubstanz, einschließlich einer flächenhaften Tiefenenttrümmerung, bot sich nunmehr die Chance einer gezielten Quellensanierung mittels Bodenaushub. Zur konkreten Quellenausweisung und Festlegung des Sanierungszieles wurden im 2. Halbjahr 2010 abschließende sanierungsvorbereitende Bodenuntersuchungen durch Linerbohrungen durchgeführt. Im Rahmen der dann anschließenden Vorplanung durch ein Gutachterbüro im Auftrag der Senatsverwaltung und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) wurden die Grundlagen für die Bodensanierung geschaffen. Nach Abstimmung mit allen Beteiligten über den Sanierungsumfang (Grundstückseigentümer, BvS und Senat) konnte im 1. Halbjahr 2011 die Anordnung zur Bodensanierung durch die zuständige Bodenschutzbehörde erlassen werden. Die dann im 2. Halbjahr 2011 realisierte Sanierungsplanung durch ein externes Ingenieurbüro sieht den Aushub der LCKW-Bodenkontamination in der grundwassergesättigten Bodenzone bis max. 7 m u.GOK mittels einer kleinräumigen Aushubtechnologie (Hexagonalrohraustauschverfahren bzw. Wabe) mit paralleler Grundwassersanierung vor. Aufgrund der stark flüchtigen toxischen Schadstoffe wurden während des Aushubprozesses emissionsmindernde Maßnahmen durch die zuständige Immissionsschutzbehörde der Senatsverwaltung gefordert (u.a. Direktabsaugung an der Wabe, am Container, zusätzliche Verwendung eines Paravents, temporäre Folienabdeckung beim Befüllprozess). Die Bodensanierung umfasst in der ungesättigten Bodenzone ein Aushubvolumen von ca. 3.300 m³ und in der gesättigten Bodenzone von ca. 4.000 m³. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten, auf einer Fläche von ca. 1.100 m², erfolgte im Zeitraum März bis Juli 2012. Es wurden bei dieser Maßnahme ca. 7.3000 m³ (ca. 11.000 t) verunreinigter Boden/Bauschutt ausgehoben und entsorgt. Die nachfolgenden Abbildungen und Fotos dokumentieren den Wabenaushubplan mit maximaler Aushubtiefe uGOK, den Baugrubenquerschnitt mit den Phasen 1: geböschter Voraushub (ungesättigte Bodenzone) und 2: Einsatz der Hexagonalrohraushubtechnologie in der gesättigten Bodenzone sowie von den Sanierungsarbeiten am Standort. Nach Abschluss der Quellensanierung wurde ein neu errichtetes Grundwassermessnetz zur Dokumentation des Sanierungserfolges installiert. Durch eine 2 Jahre andauernde nachlaufende hydraulische Abstromsicherung konnten mobilisierte Restschadstoffmengen entfernt und am Verlassen des Grundstückes gehindert werden. Ein externes Ingenieurbüro erhielt den Auftrag, die Tolerierbarkeit der verbliebenen Restbelastungen auf dem Grundstück mit Hilfe eines bestehenden Schadstofftransportmodells hinsichtlich einer potentiellen Gefährdung des Wasserwerkes Johannisthal zu beurteilen. Nachdem durch Grundwassermessungen über einen längeren Zeitraum stagnierende Schadstoffgehalte auf dem Niveau der tolerierbaren Restbelastungen nachgewiesen werden konnten, wurde die hydraulische Maßnahme Mitte 2014 beendet. Die Grundwasserreinigungsanlage, die dazugehörigen technischen Leitungssysteme sowie die Sanierungs- und Sicherungsbrunnen wurden fachgerecht zurückgebaut. Ende 2014/Anfang 2015 wurden alle auf dem Grundstück noch vorhandenen Grundwassermessstellen ordnungsgemäß durch ein Fachunternehmen zurückgebaut. Anfang 2015 wurde außerhalb des Grundstücks in Richtung des Wasserwerkes Johannisthal eine Messstellengruppe zur Abstromüberwachung des Grundstückes errichtet und in das standortübergreifende Monitoring des Ökologischen Großprojektes integriert. Die ersten Grundwasseranalysen von Oktober 2015 mit Kontrolle der Grundwasserbeschaffenheitsverhältnisse bis in 15 m uGOK bestätigten die Nachhaltigkeit der kombinierten Boden- und Grundwassersanierung. Im Zeitraum 2016-2022 wurden 14 weitere Messkampagnen am Standort durchgeführt. Die Messungen bestätigen weiterhin den Sanierungserfolg. Dabei bewegte sich die Summe an LCKW im Grundwasserleiterabschnitt bis 10 m uGOK um 220 µg/l und im Abschnitt zwischen 10–15 m uGOK Ziel der WISTA.Plan GmbH (ehemals Adlershof Projekt GmbH) war es, die gewerbliche Weiternutzung des Standortes nach dem umfassenden Abbruch der Altgebäude, der Tiefenenttrümmerung und der erfolgten LCKW-Boden-, Bodenluft- und Grundwassersanierung für private Investoren zu organisieren und somit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu sichern. Die Neubebauung des Areals wurde im Zeitraum 2017 bis 2020 realisiert. Seither erfolgt eine gewerbliche Nutzung durch Firmen unterschiedlicher Branchen. Insgesamt wurden ca. 4.400 kg LCKW über die Boden-, Bodenluft- und Grundwassersanierung aus dem Untergrund entfernt. Dabei wurden ca. 4 Mio. m³ LCKW – belastetes Grundwasser gefördert und in einer Grundwasserreinigungsanlage gereinigt. Außerdem konnten etwa 300 kg LCKW über die Bodenluftsanierung der ungesättigten Bodenzone entzogen werden. Der Austragsanteil der In-situ Sanierung durch das Air-Sparging-Verfahren betrug ca. 100 kg LCKW. Mit der Bodensanierung konnte eine Schadstoffmenge von ca. 1.200 kg LCKW beseitigt werden. Die im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgewendeten Kosten belaufen sich für den Zeitraum 1992 bis 2022 abschließend auf rd. 3,5 Mio. €. Dabei wurden für die die komplette Bodensanierung (Planung- und Bauüberwachung, Bau- und Entsorgungsleistung, Fremdüberwachung) Kosten von etwa 1,3 Mio. € in Ansatz gebracht.

Hintergrund

Die Grundlage der Grünen Hauptwege bildet das Berliner Freiraumsystem aus dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro 2016). Ein Ziel des Berliner Landschaftsprogramms ist es, die Wohngebiete – abseits stark befahrener Straßen – mit attraktiven Erholungsräumen zu verbinden und gleichzeitig eine sichere, umweltfreundliche, gesundheitsfördernde und “grüne“ Alternative zum Autoverkehr zu schaffen. Dies wird durch ein Netz aus Grünen Hauptwegen, dessen Netzknoten aus Parkanlagen und Naherholungsgebieten bestehen, ermöglicht. Entlang von Gewässern, grünen Korridoren, Bahnlinien und Nebenstraßen erstreckt sich von Landesgrenze zu Landesgrenze das “Grüne Achsenkreuz”, dessen grünes Herz der Große Tiergarten ist. Das grüne Achsenkreuz wird durch den Spreeweg ( Weg Nr. 1 ), den Nord-Süd-Weg ( Weg Nr. 5 ) und den Tiergartenring ( Weg Nr. 19 ) erfahrbar. Unmittelbar um die dicht bebaute Berliner Innenstadt liegt ein Ring von Volksparken, Kleingärten und Friedhöfen, der sogenannte „Innere Parkring“. Er wurde – dank einer vorausschauenden Stadtentwicklungsplanung in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – als Beitrag zu gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Berlinerinnen und Berliner geschaffen. Neuere Parkanlagen wie der Mauerpark, das Schöneberger Südgelände und das Tempelhofer Feld ergänzen die historischen Grünräume. Der Innere Parkring ist durch den gleichnamigen Weg Nr. 18 erlebbar. Im äußeren Berliner Stadtgebiet, entstand in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ein zweiter Ring, der “Äußere Parkring“. Er verbindet die Großsiedlungen der 70er und 80er Jahre sowie die neuen Entwicklungsgebiete mit vielen eingestreuten kleinen und großen Parkanlagen und den vier großen Naherholungsgebieten an Tegeler See, Wannsee, und Müggelsee sowie auf dem Berliner Barnim. Er setzt sich zusammen aus (Teil-)Strecken von 6 grünen Hauptwegen: Havelseenweg ( Weg Nr. 12 ), Barnimer Dörferweg ( Weg Nr. 13 ), Wuhletalweg ( Weg Nr. 14 ), Teltower Dörferweg ( Weg Nr. 15 ), Humboldt-Spur ( Weg Nr. 16 ) und Teltowkanalweg ( Weg Nr. 17 ). Weitere radiale Grünzüge ergänzen das Freiraumsystem und verknüpfen die Innenstadt mit den grenzüberschreitenden Landschaftsräumen in Brandenburg. Hierzu gehören der Heiligenseer Weg ( Weg Nr. 3 ), der Lübarser Weg ( Weg Nr. 4 ), der Lindenberger Korridor ( Weg Nr. 6 ), der Hönower Weg ( Weg Nr. 7 ), der Kaulsdorfer Weg ( Weg Nr. 8 ), der Dahmeweg ( Weg Nr. 9 ), der Britz-Buckower-Weg ( Weg Nr. 10 ), der Wannseeweg ( Weg Nr. 11 ). Der Spandauer Weg ( Weg Nr. 2 ) macht die westliche Stadtgrenze zum Havelland erlebbar. 1994 – Festlegung von Idealstrecken Um den Wirkungsgrad von Grünflächen und Parks zu verbessern, strebt das Berliner Landschaftsprogramm von 1994 ein engmaschiges grünes Netz an, dass Grünflächen untereinander und mit den Siedlungsgebieten verknüpft. Diese Grünzüge stellen zugleich ein attraktives Fuß- und Radwegenetz dar. Als “Idealstrecken” werden hierbei die Wegführungen bezeichnet, die zusammen mit Parkanlagen und anderen Erholungsgebieten das “Berliner Freiraumsystem” der gesamtstädtischen Landschaftsplanung bilden. 2004 – Kooperationsprojekt “Ein Plan für “Grüne Hauptwege Berlin” ehemals “20 grüne Hauptwege” 2004 wird das vorbereitende Kooperationsprojekt “Ein Plan für 20 grüne Hauptwege“ zwischen BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorangetrieben. Dank der Beteiligung von über 100 ehrenamtlichen Flaneuren an dem Projekt kann das Wegenetz optimiert werden. Dabei werden die vorhandenen Lücken im Wegenetz ermittelt und Vorschläge für ihre Behebung oder für temporäre Umwege gesammelt. 2005 – Erste digitale Wanderkarte Über den FIS-Broker, der zentralen Anwendung Berlins für die Recherche und Präsentation von Geodaten, wird zum ersten Mal das zu diesem Zeitpunkt begehbare Netz der 20 grünen Hauptwege inklusive temporärer Umwege abgebildet. Die digitale Karte entsteht auf Grundlage der Flaneure-Berichten. 2006 – Kooperationsvereinbarung auf Gegenseitigkeit Zwischen dem BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird im März 2006 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die eine Zusammenarbeit zur Umsetzung der 20 grünen Hauptwege beinhaltet. Ziel ist es, möglichst zeitnah das Netz der 20 grünen Hauptwege für die Erholungssuchenden begehbar und erlebbar zu machen. 2007 – Faltblatt „Flanieren entlang der Stadtspree“ Das Faltblatt “Flanieren entlang der Stadtspree – Einer von 20 grünen Hauptwegen lädt ein” wird von der ehemaligen Abteilung I der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es zeigt den Verlauf des Spreeweges (Weg Nr. 1) zwischen Schloss Charlottenburg und Rummelsburger Bucht. Zusätzlich präsentiert das Faltblatt mehr als 50 interessante Orte entlang der Strecke, die in der Entwicklung von Berlin eine wichtige Rolle spielten oder spielen werden. Der Flyer, 2013 nochmals aufgelegt, ist heute vergriffen. 2008 – Erste analoge Wanderkarte Ende 2007 entsteht eine Public-Private-Partnership zwischen dem Berliner Piekart Verlag, Naturschutzverbänden und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 2008 wird eine erste Gesamtnetzwanderkarte in die Buchläden gebracht. Bereits im Mai 2008 ist die gemeinsam produzierte Übersichtskarte mit dem Titel “Flanieren – Spazieren – Wandern” in fast allen Berliner Buchhandlungen sowie im gut sortierten Pressesortiment erhältlich. 2018 stellt der Verlag seine Verlagstätigkeit ein. 2009 – Faltblatt “Grünes Band Berlin” Zum 20. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Faltblatt vor, welches sich – in Anlehnung an das Europäische Grüne Band – den heute noch weitgehend erhaltenen Flächen des ehemaligen Mauerstreifens widmet. Der vorgestellte nördliche Wegeabschnitt des innerstädtischen Mauerweges ist Teil des Nord-Süd-Weges ( Weg Nr. 5 ). 2010 – Zweite analoge Wanderkarte Als zweiter Verlag nimmt der Dr. Barthel Verlag die 20 grünen Hauptwege in seine Große Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ in der 1. Auflage 2010 auf. seit 2010 – Markierung der Wege Die Erstmarkierung des gesamten Wegenetzes wird 2010 vom Kompetenzzentrum für Ingenieurbiologie e.V. durchgeführt. Dank einer Patenschaftsvereinbarung mit dem Berliner Wanderverband e.V. und seinen angeschlossenen Wandervereinen werden die markierten Wege seitdem jährlich begangen, kontrolliert und mit einer weiß-blau-weißen Markierung vor Ort kenntlich gemacht. Die Berichte der ehrenamtlichen “Wegepaten” sind Basis für die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Wegverläufe. Der neueste, offiziell abgestimmte Stand wird jedes Jahr im Mai von der Senatsverwaltung veröffentlicht. 2014 – Prioritätenkonzept zum Lückenschluss Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat 2014 eine Untersuchung der noch bestehenden Lücken im Wegenetz in Auftrag gegeben (Prioritätenkonzept zur Lückenschließung der 20 grünen Hauptwege). Es enthält konkrete Aussagen zum Zustand der Lücken, Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung des Wegenetzes und Schließung der Lücken sowie Aussagen zum Aufwand und Priorität der Lückenschließung. seit 2018 – Machbarkeitsstudien zum Lückenschluss Auf Grundlage des o.g. Prioritätenkonzeptes wurden für ausgewählte Lücken, deren Schließung realistisch erscheint, detailliertere Untersuchungen im Rahmen von sogenannten Machbarkeitsstudien beauftragt. Diese sollen u.a. durch Festlegung von durchzuführenden Maßnahmen und Arbeitsschritten, Prüfung der Grundstücksverfügbarkeit sowie Kostenschätzungen die Machbarkeit einer Lückenschließung darlegen. seit 2021 – Analoge Kartenausschnitte zum Download Zusätzlich zu den Daten für die digitale Weiterverwendung werden ab Mai 2021 auch PDF Dateien zum Download bereitgestellt. Diese können von jedermann ausgedruckt werden, wenn die analoge Wanderkarte des Dr. Barthel Verlags nicht zur Hand ist und auch die digitalen Endgeräte nicht zum Einsatz kommen (sollen). 2021 – Aktuelle analoge Wanderkarte Auch in der 3. Auflage der Großen Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ des Dr. Barthel Verlags von April 2021 finden sich die 20 grünen Hauptwege wieder (ISBN: 978-3-89591-148-4). ab 2021 – Planungen zur professionellen Beschilderung der Grünen Hauptwege Im Frühjahr 2021 startete ein Kooperationsprojekt mit der Verkehrsabteilung mit dem Ziel, die Beschilderung aller Grünen Hauptwege mit gut sichtbaren Vollwegweisern und Zwischenmarkierungen zu planen. Um die Wiedererkennbarkeit der Wege zu verbessern, wurde auch ein neues Logo für die Grünen Hauptwege entwickelt. Die Beschilderung ist eines der 12 Modellprojekte zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (Fußverkehrsteil). Die Umsetzung der Beschilderung startet voraussichtlich im Sommer 2023 und soll Ende 2024 abgeschlossen sein.

UBA aktuell - Nr.: 01/2025

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, mit umwelt.info startet das Umweltbundesamt (UBA) ein neues Internetportal, das erstmals Umweltdaten und Naturschutzinformationen zentral bündelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Künftig sollen alle öffentlich verfügbaren Informationen und Daten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland hier auffindbar sein. Supermärkte spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, unsere Ernährung nachhaltiger und umweltschonender zu gestalten. Wie nachhaltig der deutsche Lebensmitteleinzelhandel tatsächlich ist, hat eine neue Studie im Auftrag des UBA untersucht. Das neue UBA-Scrollytelling "Brassen – die Trendmacher" zeigt die Arbeit der Umweltprobenbank und wie sich an den Fischen die Schadstoffbelastung unserer Umwelt nachvollziehen lässt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Digitaler Meilenstein im Umwelt- und Naturschutz – das neue Portal umwelt.info Bundesumweltministerin Steffi Lemke, UBA-Präsident Dirk Messner und Anja Reineke von umwelt.info. Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt Wer heute Umweltinformationen sucht, hat es oft schwer. Daten und Fakten zu Wäldern, Böden und Gewässern finden sich an verschiedenen Stellen und in unterschiedlicher Qualität. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der öffentliche Zugang zu verlässlichen und aktuellen Daten von entscheidender Bedeutung und ein bedeutendes Anliegen der Umweltpolitik. Umweltbezogene Informationen sind eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Bürgerinnen und Bürger, Schulklassen sowie Forschende, Verwaltungen und zivilgesellschaftliche Akteure sollen es künftig einfacher haben. Am 27. Januar 2025 ist umwelt.info, das Internetportal für Umwelt- und Naturschutzinformationen am UBA, offiziell an den Start gegangen. Mit dem Portal werden erstmals Daten zum Umwelt- und Naturschutz aus ganz Deutschland gebündelt und zentral auffindbar gemacht. Umwelt.info bietet Laien und Fachleuten einen direkten Zugang zu relevanten Informationen und Daten zu Umwelt- und Naturschutz. Umwelt.info bietet eine Vielzahl von Funktionen: Herzstück ist eine Suchmaschine, die erfasste Datenquellen mit ihren Metadaten⁠ durchsucht und zentral auffindbar macht. In Zukunft sollen alle öffentlich verfügbaren Informationen und Daten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland auf umwelt.info zu finden sein. Darüber hinaus sind die Originalquellen der Daten nachvollziehbar und jeder Datensatz enthält Hinweise, wie die vorliegenden Umweltinformationen genutzt werden dürfen. Dadurch wird ein nutzendenfreundlicher Zugang zu bereits vorhandenen Informationen geschaffen. Das Portal umwelt.info eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Weiterverwendung von wichtigen Umwelt- und Naturschutzinformationen in verschiedensten Anwendungsfeldern. Ein redaktionelles Angebot und eine zielgruppenspezifische Aufarbeitung der Inhalte unterstützen die breite Ausrichtung des Portals. Umweltbundesamt abschaffen? Das UBA habe sich darauf spezialisiert, „Regierung und Wirtschaft in die Speichen zu greifen“, behauptet zumindest FDP-Chef Christian Lindner. Seine Partei würde die Behörde nach der Bundestagswahl gern abschaffen. „Wirtschaftliche Entwicklung wird ohne Klima- und Umweltschutz nicht möglich sein“, kontert UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Deutschlandfunk. Nachhaltigkeit in Supermärkten Wie nachhaltig sind die deutschen Supermärkte? Das UBA hat Ketten und Discounter untersucht. Die Kriterien: Umweltfreundlichkeit, Tierwohl und soziale Verantwortung. Das Zeugnis: es hat sich was getan, aber noch nicht genug. Anpassung an den Klimawandel „Jede Kommune muss ihre eigenen Antworten auf den Klimawandel finden” – UBA-Expertin Petra Mahrenholz erklärt im Interview, wie Kommunen sich an den Klimawandel und seine Folgen anpassen können. Zahl des Monats Januar 2025_Newsletter UBA aktuell Quelle: Elisabeth Lena Aubrecht / UBA

Virtual Igor – ein analytisches Phantom für die Simulation des St. Petersburger Ziegelphantoms in beliebigen Aufbauten in MCNP

Virtual Igor – ein analytisches Phantom für die Simulation des St. Petersburger Ziegelphantoms in beliebigen Aufbauten in MCNP Virtual Igor erzeugt MCNP-Geometrien (rechts) für beliebige Aufbauten des Ziegelphantoms (links). Das St. Petersburger Ziegelphantom ist ein weit verbreitetes Hilfsmittel zur Kalibrierung von Ganzkörperzählern. Es besteht aus Kunststoffblöcken, die in verschiedenen Aufbauten zusammengesetzt werden können, um die Gestalt des menschlichen Körpers nachzubilden. Die Blöcke können mit radioaktiven Quellen bestückt werden, um eine Aktivität im menschlichen Körper zu simulieren. Das Ziegelphantom ist unter verschiedenen Namen, vor allem Igor, Olga und Irina, bekannt. Monte-Carlo-Simulationen Monte-Carlo-Simulationen sind Computersimulationen, die das Verhalten von ionisierender Strahlung berechnen. Mit solchen Simulationen kann zum Beispiel berechnet werden, wie gut Messgeräte wie die Ganzkörperzähler der Inkorporationsmessstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz auf zu messende Radioaktivität ansprechen. Virtual Igor ist ein Computerprogramm, mit dem das St. Petersburger Ziegelphantom in beliebigen Geometrien für Monte-Carlo-Simulationen mit der Software MCNP genutzt werden kann. Dazu können Nutzer*innen das Phantom zunächst am Computer nachbauen und die daraus erzeugte Datei in Virtual Igor einlesen. Das Computerprogramm erstellt dann eine Datei, die in MCNP genutzt werden kann. Download und Lizenzbedingungen Virtual Igor steht zum kostenlosen Download bereit. Hinweise zur Verwendung sind in der englischen Benutzerdokumentation enthalten. Die Software ist unter der Lizenz GNU Lesser General Public License veröffentlicht, die bei Weiternutzungen unter anderem eine Nennung des Autors vorschreibt. Diese Nennung wird durch einen Verweis auf " Virtual Igor: an analytical phantom for the simulation of the Saint Petersburg brick phantom in arbitrary layouts in MCNP. Radiation and Environmental Biophysics Meisenberg (2021)" erfüllt. Stand: 06.03.2025

Impressum Landesportal www.sachsen-anhalt.de I. Herausgeber und Diensteanbieter II. Rechtshinweise

Webauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt mwl.sachsen-anhalt.de Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443 E-Mail: presse(at)mw.sachsen-anhalt.de mwl.sachsen-anhalt.de Inhaltlich verantwortlich: Tanja Andrys Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt in den sozialen Medien Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443 E-Mail: presse(at)mw.sachsen-anhalt.de mwl.sachsen-anhalt.de USt.-ID: DE269913065 Inhaltlich verantwortlich: Tanja Andrys Beauftragte für den Datenschutz im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4261 E-Mail: datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de Zur Datenschutzerklärung Landesportal Sachsen-Anhalt Herausgeber und Diensteanbieter gemäß DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist das Land Sachsen-Anhalt Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Informationsamt der Landesregierung Hegelstraße 40 - 42 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-01 E-Mail: staatskanzlei(at)stk.sachsen-anhalt.de Inhaltlich verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV: Gesamtredaktion - Leitung Landesportal Regierungssprecher Dr. Matthias Schuppe Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Informationsamt der Landesregierung Hegelstraße 40 - 42 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6660 E-Mail: matthias.schuppe(at)stk.sachsen-anhalt.de Redaktionen der Ministerien Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressesprecher: Peter Mennicke Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 567-7504 E-Mail: presse-mid(at)sachsen-anhalt.de Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Pressesprecher: Matthias Stoffregen Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: +49 391 567-1950 E-Mail: pr(at)mwu.sachsen-anhalt.de Ministerium für Inneres und Sport Pressesprecherin: Patricia Blei Halberstädter Straße 2/am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel.: +49 391 567-5516/ -5377/ -5514 E-Mail: pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de Ministerium für Bildung Pressesprecher: Elmer Emig Turmschanzenstraße 32 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 567-3638 E-Mail: mb-presse(at)sachsen-anhalt.de Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressesprecher: Martin Bollmann Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4612 E-Mail: ms-presse(at)ms.sachsen-anhalt.de Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Pressesprecherin: Tanja Andrys Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: +49 391 567-4220 E-Mail: presse(at)mw.sachsen-anhalt.de Ministerium der Finanzen Pressesprecherin: Nancy Eggeling Editharing 40 39108 Magdeburg Tel.: +49 391 567-1105, -1334 E-Mail: presse.mf(at).sachsen-anhalt.de Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Pressesprecher: Danilo Weiser Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6235 E-Mail: mj.presse(at)sachsen-anhalt.de Verantwortung für den technischen Betrieb Ministerium für Infrastruktur und Digitales Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg E-Mail: Landesportal.ST(at)sachsen-anhalt.de Betrieb, Weiterentwicklung, technischer Support Dataport Altenholzer Straße 10 - 14 24161 Altenholz Tel.: +49 431 3295-0 E-Mail: poststelle(at)dataport.de dataport.de Hinweis: Für Anfragen zu Seiten im Landesportal verwenden Sie bitte das jeweilige Kontaktformular. Haftungsausschluss Das Presse- und Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalts stellt das Internetangebot im Landesportal unter folgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung: Alle Inhalte unseres Internetangebotes werden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Angebot aktuell, inhaltlich richtig und vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern und Mängeln nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden. Das Presse- und Informationsamt ist als Dienstanbieter gem. DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) für die eigenen Inhalte verantwortlich. Die Haftung für Vermögensschäden oder Nichtvermögensschäden, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch die Nutzung der Inhalte verursacht werden, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verschulden des Autors vorliegen. Das Presse- und Informationsamt macht sich den Inhalt der innerhalb seines Angebotes zusätzlich per Hyperlinks zugänglich gemachten fremden Websites ausdrücklich nicht zu Eigen und kann für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität, Verfügbarkeit sowie die Einhaltung von Bestimmungen nach dem deutschen Datenschutzrecht keine Gewähr leisten. Diese Erklärung gilt sowohl für die Internetseiten Dritter, die das Internetportal des Landes durch externe Links zugänglich macht, als auch für die Inhalte verschiedener Rubriken im Landesportal, die durch die zuständigen Ministerien koordiniert werden. Ein Haftungsausschluss des Presse- und Informationsamtes der Landesregierung besteht gemäß DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) auch für die Inhalte der sogenannten Fachportale innerhalb des Landesportals www.sachsen-anhalt.de. Digitale-Dienste-Gesetz Das Presse- und Informationsamt der Landesregierung behält sich ausdrücklich vor, einzelne Dokumente oder das gesamte Angebot des Landesportals ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung im Internet zeitweise oder endgültig einzustellen. Das Presse- und Informationsamt der Landesregierung distanziert sich von allen fremden Inhalten, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Diese Erklärung gilt für alle Internetseiten Dritter, zu denen aktuell und zukünftig im Landesportal Sachsen-Anhalt Verweise führen, solange das Presse- und Informationsamt keine Kenntnis von eventuellen rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalten auf den verlinkten Seiten hat. Wir sind nicht dazu verpflichtet, ständig zu prüfen, ob sich auf den verlinkten Seiten Veränderungen ergeben haben. Sollten Sie der Ansicht sein, dass verlinkte externe Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder als unangemessen anzusehen sind, so teilen Sie uns dies bitte mit. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu beachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Für die Nutzung des Email-Service gelten die dort veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Urheber und Kennzeichenrecht Das Copyright für vom Presse- und Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalts selbst erstellte und veröffentlichte Inhalte verbleibt beim Herausgeber. Das Layout, die grafische Gestaltung sowie die redaktionellen Beiträge des Angebots sowie ihre Auswahl und Zusammenstellung sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung und Vervielfältigung zu privaten Zwecken ist gestattet. Eine öffentliche bzw. kommerzielle Verwendung des Angebots bedarf der vorherigen Zustimmung des Presse- und Informationsamtes. Einzelne Inhalte können gesonderte Urheberrechtsvermerke enthalten, die zu beachten sind. Das Presse- und Informationsamt ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Multimedia-Elemente und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Audio- und Videodateien und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Elemente zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebots unter www.sachsen-anhalt.de genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweiligen Kennzeichenrechts und der Rechte der jeweiligen eingetragenen Inhaber. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Dienste Es werden verschiedene kostenlose Dienste und Online-Services angeboten. Diese stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit. Das Presse- und Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalts behält sich vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern.

Antrag der Franz Limbach GmbH, Im kleinen Feldchen 2, 53844 Troisdorf auf Gewinnung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung im Rhein-Sieg-Kreis

Antrag der Franz Limbach GmbH, Im kleinen Feldchen 2, 53844 Troisdorf auf Gewinnung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Mondorf, Flur 1 Flurstücke 6-18, 21, 24-38, 69-73, 89, 91-93 und 106 Die Franz Limbach GmbH gewinnt seit etwa 50 Jahren in der Stadt Troisdorf an der Grenze zum Stadtgebiet Niederkassel Sand und Kies, zunächst in Form der Nassabgrabung „Eschmarer See“, anschließend westlich und östlich des Sees im Trockenabbau. Um auch zukünftig den zukünftigen Rohstoffbedarf zu decken und die Sicherung des Standortes zu gewährleisten, beabsichtigt das Unternehmen nun nordwestlich des Eschmarer Sees auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 15,4 ha, wovon ca. 14,5 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 49 m NHN erfolgen. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. Ein Teil der Maßnahmen wird vorgezogen auf externen, derzeit als Acker genutzten ehemaligen Abgrabungsflächen durchgeführt. Die vorliegend beantragte Abgrabung grenzt nordwestlich - nur getrennt durch einen Wirtschaftsweg- an den Eschmarer See an. Die Vorhabenfläche grenzt unmittelbar an den im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg, dargestellten „Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) Nr.14 „Troisdorf/ Eschmarer Seen“ an und liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Zündorf“, in denen - neben diversen anderen - auch die genehmigte Abgrabung der Firma Limbach liegt. Das Antragsgelände wird derzeit als Intensivacker genutzt, der von drei Wirtschaftswegen durchquert wird. Mit den vorliegenden Unterlagen wird daher beantragt:  die Abgrabung von Sand und Kies mit anschließender Verfüllung einschließlich der Herrichtung der Abgrabungsflächen  die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme der Deckschichten  die Weiternutzung des Anlagenstandortes einschließlich der damit verbundenen Fristverlängerung für die Herrichtung des Geländes und für die Wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für Kieswäsche und Reifenwaschanlage  die Errichtung eines handelsüblichen Büro- und Sozialcontainers im Eingangsbereich des Abgrabungsgeländes  die Errichtung des Förderbandes von der Abgrabung bis zum Kieswerk nebst flankierendemWartungsweg und Untertunnelung der Überfahrt der ESKA GMBH  die Genehmigung für das oberirdische Gewinnen von Bodenschätzen in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Zündorf“  der zweistreifige Wegeausbau bis zum Abgrabungsgelände in Verlängerung der vorhandenen Betriebsstraße der ESKA GmbH auf ca. 150 m Länge  die Durchführung vorgezogener externer Kompensationsmaßnahmen auf dem ehemaligen, als Acker wiederhergestellten Abgrabungsgelände der Antragstellerin Gemäß Ziffer 10 a der Anlage 1 zu § 1 UVPG NRW (i.d.F. vom 17.12.2021) unterlie-gen Abgrabungen ab einer Gesamtgröße von 25 ha einer generellen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Ziffer 10 b zwischen 10 ha und 25 ha der allgemeinen Vorprüfung. Hiervon ausgehend wäre für das vor-liegend beantragte rund 16 ha umfassende Vorhaben zunächst nur eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 10 UVPG besteht jedoch für kumulierende Vorhaben die UVP-Pflicht, wenn die kumulierenden Vorhaben zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Kumulierende Vorhaben liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Im Hinblick auf die im unmittelbaren Umfeld stattfindenden Abgrabungstätigkeiten und die Wei-ternutzung des Kieswerkes wird für den vorliegend beantragten Nordwestauf-schluss die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt Gemäß Kapitel 5, Abschnitt 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist zum Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflan-zenarten zu prüfen, ob infolge des geplanten Vorhabens aufgrund der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit anzunehmen ist, Ver-botstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig sind und aus naturschutz-fachlicher Sicht eine Ausnahme von den Verboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig werden könnte. Die Belange des besonderen Artenschutzes werden in einemgesonderten Gutachten, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF), berücksichtigt

1 2 3 4 558 59 60