Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.
Das Europaparlament hat am 5. Mai 2009 ein weitreichendes Handelsverbot für Robbenprodukte verabschiedet. In geringem Umfang bleibt der Handel möglich, wenn die Erzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt. Das Handelsverbot muss formal noch von den EU-Regierungen abgesegnet werden. Es soll aber noch vor der nächsten Jagdsaison 2010 in Kraft treten. Kanada und Norwegen kündigten an, gegen das Verbot eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) einzulegen.
Das Projekt "Tagung: WTO II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Europäisches Naturerbe - EURONATUR durchgeführt.
Das Projekt "MEAs und WTO Regeln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic organisiert ein Seminar in Szentendre, Ungarn an dem 30 Vertreter der Zivilgesellschaft teilnehmen. Ziel des Seminars ist es, ein besseres Verständnis über die Beziehung von multilateralen Umweltabkommen und internationalem Handelsrecht zu vermitteln, Partizipationsmöglichkeiten an der EU-Handelspolitik aufzuzeigen und zu einer besseren Vernetzung der Zivilgesellschaft in Ungarn beizutragen.
Das Projekt "Concerted Action: Handel und Umwelt (CAT+E)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die Ausweitung der Kompetenzen der WTO auf Themenbereiche wie z.B. Patentrecht, Investitionen oder Dienstleistungen hat weit reichende Auswirkungen auf Umweltpolitik und Nachhaltige Entwicklung. Ziel dieses Projekts ist es, den Forschungsstand auf diesem Gebiet zu analysieren und auf europäischer Ebene anzugleichen. Neben der Erstellung von wissenschaftlichen Artikeln organisiert das CAT+E Netzwerk, welches aus Instituten aus fast allen EU Mitgliedsstaaten besteht, über einen Zeitraum von drei Jahren internationale Seminare und Konferenzen, die ein weites Publikum ansprechen. Ecologic ist einer der drei Projektkoordinatoren von CAT + E.
Das Projekt "Ausverkauf der letzten Urwälder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Dieser Bericht von Ecologic untersuchte die WTO Regularien, die eine nachhaltige Forstwirtschaft betreffen. Er wurde anlässlich der 4. WTO Ministerkonferenz in Doha und der 2. Sitzung des UN Waldforums in die internationale Diskussion eingebracht.
Das Projekt "Chinese Environmental Policy: Meeting the Challenges and Taking the Opportunities of WTO - Part I: Energy Sector" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Die VR China wurde nach erfolgreichen bilateralen Verhandlungen mit seinen Handelspartnern am 11. Dezember 2001 Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Die direkten Effekte des WTO-Beitritts auf den Energiesektor sind relativ gering, da ein Großteil der Importzoll- und Subventionssenkungen bereits vor dem Beitritt vollzogen wurden. Einen größeren Einfuß auf den Energieverbrauch haben die indirekten Struktureffekte. Geht man davon aus, dass sich die Sektoralstruktur in China gemäß den komparativen Kostenvorteilen entwickelt, so werden die kapitalintensiven (und zugleich energieintensiven) Sektoren einen geringeren WTO-bedingten Wachstumsimpuls erhalten als die arbeitsintensiven (und zugleich energieextensiven) Branchen. Schätzt man die Entwicklung des Energieverbrauchs der Sektoren in Abhängigkeit vom Bruttoinlandsprodukt und unterstellt einen gemäß den komparativen Kostenvorteilen unterschiedlichen Wachstumspfad, so ergibt sich gegenüber dem Referenzfall ein moderater Anstieg der CO2-Emissionen von 100 Mill. Tonnen bzw. der SO2-Emissionen von 420 Tsd. Tonnen im Jahr 2020 gegenüber dem Referenzfall. Insgesamt werden somit ein Teil der wachstumsbedingten Emissionen durch die Strukturveränderungen hin zu einer energie- und damit emissionsextensiveren Produktion kompensiert.
Das Projekt "Die Durchsetzung von Umweltschutzabkommen im Recht der WTO" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Chemnitz, Lehrstuhl Jura I, Professur für öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt. Enforcement-Probleme; WTO-Konformitaet insbesondere mittelbar handelsbezogener Vorschriften in Umweltschutzabkommen; Dissertationsprojekt.
Das Projekt "Integration von Umweltaspekten in eine neue WTO-Runde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. durchgeführt. Im Dezember 1999 wird die WTO ueber die Eroeffnung einer neuen Runde von weltweiten Handelsverhandlungen entscheiden. Es ist zu erwarten, dass in der neuen Runde sowohl Umwelt- als auch Entwicklungsaspekte eine wesentliche Rolle spielen werden. Das vorgeschlagene Projekt soll im Verlauf der neuen WTO-Runde (voraussichtlich bis Ende 2002) diese Integration dadurch foerdern, dass die Verhandlungen kontinuierlich analysiert, Defizite und Verbesserungspotentiale identifiziert und darauf aufbauend konkrete Vorschlaege fuer operative Integrationsmassnahmen erarbeitet werden. Im Vordergrund sollen dabei folgende Aspekte stehen: - die Konkretisierung der deutschen und europaeischen Verhandlungsziele im Themenbereich 'Umwelt und Handel', - die Moeglichkeiten zur Integration von oekologischen Gesichtspunkten in andere, nicht-umweltbezogene Verhandlungsbereiche (z.B. Abbau der Agrarsubventionen), - die methodische Gestaltung von Sustainability-Assessments handelspolitischer Massnahmen sowie - Ansaetze zur Verbesserung der Kooperation der WTO mit dem UN-System und den Nichtregierungsorganisationen. Soweit Fragen des Verhaeltnisses zwischen dem Welthandelsrecht und multilateralen Umweltabkommen analysiert werden, sind die Ergebnisse des Forschungsvorhabens 20019151 zu beruecksichtigen. Die Ergebnisse sollen insbesondere in 3 Zwischenberichten und einem Endbericht dargestellt werden. Begleitet werden diese Arbeiten von 2 Hearings zum aktuellen Stand der Integration von Umweltaspekten in die neue WTO-Runde, die durch Einbindung der relevanten gesellschaftlichen Gruppen die breite Akzeptanz dieses Themas foerdern sollen. Diese gehoeren ebenfalls zum Projektumfang.
Das Projekt "Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht durchgeführt. Die rechtliche wie wirtschaftspolitische Beurteilung der 'gruenen' Handelshemmnisse wird im Ende der 90er Jahre zu einem erstrangigen Thema weltwirtschaftlichen Interessenausgleichs. Exportindustrien sowohl der Entwicklungslaender (z.B. tropische Hoelzer) als auch der Industriestaaten (z.B. Kfz-Industrie) prallen auf zunehmende Umweltsensibilitaet vor allem innerhalb Westeuropas und der USA, die sich in immer weiter gesteigerten Umweltstandards aeussert (vor allem EG- und USA-Werte). Anhand eines bei der Behandlung der EG-Materie gewonnenen Prinzipiensystems sollen die GATT-Regeln de lega lata analysiert und ihre Fortentwicklung vorgeschlagen werden.