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Planfeststellungsbeschluss Werksteintagebau Arnsdorf-Melaune

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 09. Dezember 2006 (BGBl. S. 2833, 2852) und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I S. 2819) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) wird der Rahmenbetriebsplan mit seinen Ergänzungen der Firma ProStein GmbH & Co. KG, im Folgenden Unternehmer genannt, zugelassen. Die Zulassung umfasst: - die Gewinnung von Festgestein (Bodenschatz Granit) zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen sowie Schotter und Splitt auf einer Fläche von insgesamt 35,65 ha (auf den beantragten Erweiterungsflächen außerhalb der Bergbauberechtigungen - Grundeigentümerbergbau) bis zu einer Abbautiefe von maximal 195 m HN, - die Herstellung von 3 Gewässern auf der Steinbruchsohle: - Herstellung nach dem Abbauende ab dem Jahr 2035, - entstehende Wasserfläche Gewässer 1: ca. 4.000 m², Gewässer 2: ca. 8.500 m² und Gewässer 3: ca. 14.000 m², - Gewässerunterhaltspflicht bis zum Ende der Bergaufsicht liegt beim Unternehmer. Für die endgültige Konturierung der verbleibenden Gewässer sowie deren Anbindung an den Vorfluter im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Planpräzisierung vorzulegen, deren Zulassung in einem gesonderten Planänderungsbeschluss ergeht. - die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Fläche. Die vom Vorhaben in Anspruch genommene Fläche liegt auf den Gemarkungen Melaune, Arnsdorf-Hilbersdorf und Meuselwitz der Gemeinde Vierkirchen und der Stadt Reichenbach/O.L.

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