Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. Die Polygondaten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt aus dem Layer „uzvr_polygon“ des LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos
Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Pegel Vacha befindet sich im Gewässer Werra.
Seit dem 30.03.2023 ist die 'ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Herford zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Trockenzeiten' in Kraft, um Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Kreis Herford bei niedrigen Wasserständen zum Schutz der Gewässerökologie einzuschränken (weitere Informationen unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Niedrigwasser-in-Trockenzeiten-Beschr%C3%A4nkung-der-Wasserentnahme). In Zeiten niedriger Wasserstände ist die Wasserentnahme im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs untersagt. Ebenso sind Wasserentnahmen auf Grund erteilter wasserrechtlicher Erlaubnisse einzustellen, sofern diese Erlaubnisse keine Regelungen für Entnahmen bei niedrigen Wasserständen enthalten (§ 3 Absatz 1 und 2 der Allgemeinverfügung). Wer eine Wasserentnahme beabsichtigt, die den oben genannten Einschränkungen unterliegt, muss eigenständig und tagesaktuell anhand des jeweils maßgeblichen Pegels prüfen, ob ein niedriger Wasserstand vorliegt.
In diesem Projekt soll der Einfluss klimatischer Veraenderungen und anthropogener Eingriffe auf die Sedimentdynamik der Werra in den vergangenen 15000 Jahren untersucht werden. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Uebergang von der letzten Kaltzeit zum Holozaen, dem Waermeoptimum mit den beginnenden anthropogenen Eingriffen und dem Beginn der intensiven Besiedlung gewidmet. Raeumlich konzentrieren sich die Untersuchungen auf die Auen- und Subrosionsbereiche der mittleren Werra, sowie auf die Subrosionssenken Moorgrund und Rhaeden/Grossensee. Insbesondere die Subrosionssenken weisen maechtige Sedimentpakete auf, die eine hohe zeitliche Aufloesung versprechen und pollenanalytisch meist gut auswertbar sind. Zum Vergleich werden ausgewaehlte Nebenfluesse (Felda und Ulster) der Werra in die Untersuchungen einbezogen. Damit ist es moeglich, sowohl die lokal bedingten Ereignisse als auch die regional bedeutenden Veraenderungen zu erfassen. Methodisch soll ein Beitrag zur stratigraphischen Gliederung junger fluvialer Sedimente und deren moegliche Aussage zu klimatischen und/oder anthropogenen Veraenderungen geleistet werden. Raeumlich wird der Uebergang vom Mittelgebirge in die staerker kontinental gepraegten Gebiete erfasst.
Rechtsgrundlage: § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden. Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die statistisch alle 100 Jahre (HQ 100) überflutet werden. Für Gewässer, von denen ein Gefahrenpotential anzunehmen ist, sind Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Anschluss wurden sie vorläufig gesichert und teilweise bereits durch Verordnung festgesetzt. Darüber hinaus werden Hochwasserrisikogebiete auf der Basis eines größeren Abflussereignisses festgelegt. Überschwemmungsgebiete im Landkreis Göttingen und vorläufig zu sichernde Gebiete, die noch nicht verordnet sind: Aue, Dramme, Eller, Fulda, Garte, Große Lonau, Hahle, Harste, Leine, Lutter, Nathe, Nieme, Oder, Rase und Grundbach, Rhume, Rodebach, Scheede, Suhle, Schneenbach, Schwülme, Sieber, Söse, Wendebach, Werra,Weser, Wieda, Zorge.
An der Station "Vacha" mit der ID 42864 am Fluss Werra wird der Wasserstand gemessen
An der Station "Heldra" mit der ID 42772 am Fluss Werra wird der Wasserstand gemessen
An der Station "Letzter Heller" mit der ID 42813 am Fluss Werra wird der Wasserstand gemessen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 216 |
| Kommune | 3 |
| Land | 231 |
| Weitere | 36 |
| Wirtschaft | 26 |
| Wissenschaft | 47 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 15 |
| Daten und Messstellen | 162 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 46 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 88 |
| Text | 95 |
| Umweltprüfung | 20 |
| WRRL-Maßnahme | 138 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 218 |
| Offen | 270 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 501 |
| Englisch | 326 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 7 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 99 |
| Keine | 337 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 106 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 245 |
| Lebewesen und Lebensräume | 497 |
| Luft | 171 |
| Mensch und Umwelt | 379 |
| Wasser | 302 |
| Weitere | 475 |