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Kreis Herford - Fließgewässer

Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens in den Gemarkungen Hornoldendorf (Stadt Detmold) Fromhausen (Stadt Horn-Bad Meinberg) sowie Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf K90, 1n über den Hochwasserschutzdamm des Hochwasserrückhaltebeckens

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Werre plant der Werre-Wasserverband als überörtlich wirksame Hochwasserschutzmaßnahme den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wiembecke in den Ortsteilen Hornoldendorf der Stadt Detmold sowie Fromhausen der Stadt Horn-Bad Meinberg. Das Hochwasserrückhaltebecken stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahmenkette zur Minderung der Hochwasserschäden in bebauten Bereichen des Werre-Einzugsgebietes dar. Das geplante Becken ist lagegebunden. Es erstreckt sich über eine Länge von rd. 1.400 m und einer Breite von bis zu 200 m. Es hat ein Fassungsvermögen von 693.000 Kubikmeter und die Einstaufläche dehnt sich über eine Fläche von rund 18 Hektar aus. Als Sperrbauwerk soll ca. 300 Meter südöstlich (oberhalb) von Hornoldendorf ein Damm mit einer maximalen Dammhöhe von rund 12 Meter über der Talsohle errichtet werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll der Holzhauser Bach, der aus südlicher Richtung kommend in die Wiembecke mündet, im Bereich der Ortslage Fromhausen umgestaltet werden, um die Hochwassersituation der Anlieger zu verbessern. Vorgesehen ist der Neubau eines Hochwasserabschlages im Holzhauser Bach. Im Falle eines Hochwassers wird durch ein Teilungsbauwerk den Anteil des Hochwassers größer einem 1-jährlichen Hochwasser durch ein neu zu erstellendes Hochwasserableitungsgerinne abgeführt. Damit wird sichergestellt, dass in dem alten Abschnitt des Holzhauser Baches eine Ausuferung in Folge von Hochwasserabfluss im Holzhauser Bach vermieden wird. Das Entwässerungsgerinne der Hochwasserentlastung wird unterhalb der Bebauung Osterbergweg 1 und 3 wieder der Wiembecke zugeführt. Um die Verkehrsbelastung in Hornoldendorf zu reduzieren und die Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern, ist der Neubau der K 90, 1n als südöstliche Umfahrung von Hornoldendorf geplant. Die geplante Trasse führt über den Sperrdamm des Hochwasserrückhaltebeckens und schließt an die L 828 an.

Geografie, Klima und Umwelt - Lufttemperatur - Extremwerte taggenau im Monat

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung im Zuge Bauvorhabens auf dem Werksgelände der Firma Pfeiffer & Langen GmbH & Co. KG

Die Firma ATM GmbH & Co. KG, Walter-Werning-Straße 8, plant auf dem Werksgelände der Pfeiffer & Langen GmbH & Co. KG in Lage, Heidensche Straße 70, 32791 Lage, den Bau eines 45.000-t-Silos mit einem Durchmesser von rd. 42 m. Das geplante Silo 6 wird östlich der bestehenden Silos 4 und 5 aufgestellt. Das Grundwasser wurde bei Baugrunderkundungen im März 2021 in Tiefen zwischen 104,5 m NHN und 105 m NHN angetroffen. Unter Berücksichtigung jahreszeitlicher und langjähriger Schwankungen wird der Bemessungswasserstand auf 106 m NHN festgelegt (rd. 1 m unter GOK). Die Gründungssohle des Entnahmekanals unter dem Silo liegt 4,5 m unter OK Bodenplatte und damit unter den angetroffenen Grundwasserständen und unter dem Bemessungswasserstand. Daher ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung notwendig. Unterteilt wird die Grundwasserabsenkung dabei in zwei Bauabschnitte. Die Grundwasserhaltung wird kontinuierlich 24 h m Tag betrieben und senkt den Grundwasserspiegel um 1 – 2,5 m ab. Insgesamt werden max. 72.000 m³ Wasser gefördert. Die Ableitung des geförderten Grundwassers soll über den betriebseigenen Regenwasserkanal R33 sowie die biologische Kläranlage P & L in die Werre erfolgen.

Änderung des Planfeststellungsbeschlusses des Hochwasserrückhaltebeckens Löhne

Der Werre-Wasserverband hat bei der Bezirksregierung Detmold die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für das Hochwasserrückhaltebecken Löhne vom 23. Juli 1979 beantragt. Vorgesehen sind die Reduzierung der Basisabgabe von 450 m³/s auf 370 m³/s und die Reduzierung des Einstauwasserstandes von 55,70 mNHN auf 55,26 mNHN, die Aufgabe der Steuerung des „Werre“- und „Else-Polders“, die Aufgabe der Rohrleitung zwischen der Teichanlage Löhne-Obernbeck und der Werre sowie die Aufhebung der Nebenbestimmungen zur Regelung einer ergänzenden Sicherungsmaßnahme „Schillenbrink“ / „An der Osnabrücker Bahn.

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