Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens Hintergrundwerte für gelöstes Cadmium im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Cadmium umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert die Cadmium-Hintergrundwerte (90.-Perzentil) der unterschiedlichen Teilräume. Die Klassifizierung orientiert sich an den gültigen Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, etc.). Ausführliche Informationen zu Cadmium im Grundwasser Niedersachsens sind im GeoBericht 41 zu finden. Hintergrundwerte sind keine aktuellen Messwerte zur Grundwassergüte und können nicht als solche genutzt werden! Informationen zu den Daten: Die erhobenen Daten sind Gegenstand eines Forschungsprojektes der Universität Bremen, Fachbereich Geowissenschaften, Fachgebiet Geochemie und Hydrogeologie (KUBIER 2019a), welches als Maßnahme nach EG-WRRL initiiert wurde (MU 2015). Das Forschungsprojekt wurde in Kooperation mit dem LBEG durchgeführt, die Projektförderung erfolgte durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen aus dem Bereich Grundwasser. Zu dem Forschungsprojekt wurde ein Abschlussbericht mit einer umfangreichen Dokumentation erstellt (KUBIER 2019b), der die Grundlage für den GeoBericht 41 bildet. Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus den Landesmessnetzen Niedersachsens und Bremens. Quellen: KUBIER, A. (2019a): Occurrence, reaction and transport behavior of cadmium in groundwater. Dissertation, Universität Bremen. – 125 S., Bremen. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:46-00107497-17. KUBIER, A. (2019b): Cadmium im Grundwasser Niedersachsens - Abschlussbericht. – Forschungsprojekt Universität Bremen 62170-11-02/CD A31: 88 S.; Bremen [Unveröff.]. MU – NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2015): Niedersächsischer Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein. – 303 S., Hannover.A
Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens Hintergrundwerte für gelöstes Cadmium im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Cadmium umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert die Cadmium-Hintergrundwerte (90.-Perzentil) der unterschiedlichen Teilräume. Die Klassifizierung orientiert sich an den gültigen Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, etc.). Ausführliche Informationen zu Cadmium im Grundwasser Niedersachsens sind im GeoBericht 41 zu finden. Hintergrundwerte sind keine aktuellen Messwerte zur Grundwassergüte und können nicht als solche genutzt werden! Informationen zu den Daten: Die erhobenen Daten sind Gegenstand eines Forschungsprojektes der Universität Bremen, Fachbereich Geowissenschaften, Fachgebiet Geochemie und Hydrogeologie (KUBIER 2019a), welches als Maßnahme nach EG-WRRL initiiert wurde (MU 2015). Das Forschungsprojekt wurde in Kooperation mit dem LBEG durchgeführt, die Projektförderung erfolgte durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen aus dem Bereich Grundwasser. Zu dem Forschungsprojekt wurde ein Abschlussbericht mit einer umfangreichen Dokumentation erstellt (KUBIER 2019b), der die Grundlage für den GeoBericht 41 bildet. Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus den Landesmessnetzen Niedersachsens und Bremens. Quellen: KUBIER, A. (2019a): Occurrence, reaction and transport behavior of cadmium in groundwater. Dissertation, Universität Bremen. – 125 S., Bremen. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:46-00107497-17. KUBIER, A. (2019b): Cadmium im Grundwasser Niedersachsens - Abschlussbericht. – Forschungsprojekt Universität Bremen 62170-11-02/CD A31: 88 S.; Bremen [Unveröff.]. MU – NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2015): Niedersächsischer Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein. – 303 S., Hannover.A
Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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