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Raumnutzungs-Kollisions-Risikomodell (RKR) - Erweiterung für vier bis sechs weitere Brutvogelarten, Mikroprojekt: Raumnutzungs-Kollisions-Risikomodell (RKR) - Erweiterung für vier bis sechs weitere Brutvogelarten

Das RKR-Modell ist für den Rotmilan finalisiert (Mercker et al., 2023, 2024a) und kann analog an weitere Vogelarten angepasst werden, sofern eine ausreichende empirische Datenbasis (v.a. Vogel-Bewegungsdaten) vorliegt; dafür wurde für verschiedene Brutvogelarten ein erster Überblick von Mindestkriterien hinsichtlich der erforderlichen Datengrundlage (je Art Anzahl Individuen mit GPS-Trackingdaten) gegeben. Für die Anpassung des RKR-Modells an eine Vogelart werden in einem ersten Schritt alle verfügbaren Vogel-Bewegungsdaten akquiriert, um sie in einem zweiten Schritt mit Daten zur Landnutzung und WEA-Standorten und -Metriken zu verschneiden. Daraufhin werden mit modernen statistischen Verfahren die Eingangsparameter (z. B. Habitatpräferenzen, Flughöhenverteilung, WEA-Ausweichverhalten, Nutzungsintensität in Abhängigkeit von der Distanz zum Brutplatz u.a.) des RKR-Modells empirisch valide bestimmt. Im Anschluss werden mit Robustheitsanalysen untersucht, inwiefern z. B. gemessene Habitatpräferenzen auf unterschiedliche Regionen innerhalb Deutschlands übertragbar sind. In einem letzten Schritt wird die Dokumentation der Berechnungsvorschrift (bisher existierend für den Rotmilan, vgl. Mercker et al., 2024b) für jede Art angepasst. Aktuell liegen für die Arten Seeadler, Weißstorch, Schwarzmilan und Wespenbussard sicher sowie für Schrei- und Fischadler sehr wahrscheinlich ausreichend Daten für eine Anpassung des RKR-Modells vor; für Rohrweihe und Kaiseradler wird das zeitnah erwartet. Zusätzlich zu den GPS-Daten telemetrierter Individuen existieren Kamera- und Laser-Range-Finder (LRF) -Daten, die auch im RKR-Modell für den Rotmilan Anwendung fanden. Es sei herausgestellt, dass das die o.g. Mindestkriterien erst einmal grobe Richtwerte dafür sind, wie hoch, abhängig von Datenqualität und -quantität, die Schätzunsicherheiten der Ergebnisse ausfallen werden. Um dies abschließend beurteilen zu können, müssen die Analysen/Anpassungen vollständig durchgeführt werden.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

BirdVision - Weiterentwicklung eines Kamerasystems zur Erfassung und zum Schutz windkraftempfindlicher Vogelarten an Windenergieanlagen

Horstschutzvereinbarung - Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland

Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard

Windkraft Artenschutz - Studie zur Untersuchung des Raumnutzungs- und Flugverhalten von Rotmilanen und Wespenbussarden in Baden-Württemberg unter verschiedenen Witterungs- und Landschaftsbedingungen

Ziel der Studie ist die Untersuchung statistisch belegbarer Zusammenhänge zwischen der räumlichen und zeitlichen Verteilung der beobachteten Flugbewegungen von Rotmilanen und Wespenbussarden und den jeweiligen Witterungsverhältnissen (z. B. Windgeschwindigkeit) und ob sich daraus Raumnutzungsmuster kollisionsgefährdeter Vogelarten (am Beispiel von Rotmilan und Wespenbussard) vorhersagen lassen. Es soll dann die Frage beantwortet werden, inwieweit sich aus diesen Vorhersagen spezifisch parametrierte WEA-Abschaltzeiten für kollisionsgefährdete Arten ableiten lassen. Sofern entsprechende Grenzwerte identifizierbar sind, soll abgeschätzt werden, ob die Vögel oberhalb dieser Grenzwerte überhaupt noch fliegen, in welchem Ausmaß und in welchen Flughöhen. Die Daten sollen auch zeigen, ob und in welchem Umfang es 'vertikales Vermeidungsverhalten', d.h. eine Änderung der Flughöhe innerhalb von Windparks gegenüber außerhalb von Windparks, gibt. Im Zentrum stehen dabei folgende Hauptfragen: 1. wie hängt das Flugverhalten (Flughöhe, Flugstrecken, Flugaktivität) von Rotmilanen und Wespenbussarden in verschiedenen Landschaften Baden-Württembergs von Wetter- und Landschaftsparametern ab? 2. wie hängt das Raumnutzungsverhalten (Streifgebietsgröße, Nutzungsintensität usw.) von Rotmilanen und Wespenbussarden in verschiedenen Landschaften Baden-Württembergs von jeweils örtlichen Wetter- und Landschaftsparametern ab? 3. ist es möglich, für bestimmte Landschaftstypen und Witterungssituationen Vorhersagen zum Flugverhalten mit einer aussagekräftigen Eintrittswahrscheinlichkeit zu formulieren?

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15) der Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230721

Der Antragsteller Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 4, 8, 9, 11 bis 15 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

Greifvögel und Eulen - Begleittext

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Poster „Greifvögel und Eulen in Rheinland-Pfalz“ INFORMATION Greifvögel wurden lange Zeit als Konkurrenten in der Jagd angesehen und daher auch als „Raubvögel“ betitelt. Dieser Begriff wird heute als veraltet angesehen, auch wenn Greifvögel deshalb vielerorts immer noch illegal geschossen und vergiftet werden. Die mittlerweile unter Artenschutz stehenden Tiere verfügen über ein ausgezeichnetes Sehvermögen und faszinierende Jagdtechniken, die jede Art individuell für sich ausgefeilt hat. Die ebenfalls zu den Beutegreifern gehörenden Eulen sind im Gegensatz zu den Greifvögeln meist nachtaktiv. Sie zeichnen sich durch einen nahezu lautlosen Flug und ihre starren, großen, jedoch keinesfalls, wie oft geglaubt, lichtscheuen Augen aus. Besonders bemerkenswert ist ihre Fähigkeit, ihren Kopf um fast 270 Grad drehen zu können. Auch die meisten Eulen-Arten sind inzwischen gefährdet. Greifvögel Der Turmfalke (Falco tinnunculus) ist nach dem Mäusebussard die häufigste Greifvogelart Mitteleuropas. Er ist leicht an seinem sogenannten „Rüttelflug“ zu erkennen, bei dem er mit breit gefächertem Schwanz und schnell schlagenden Flügeln auf der Suche nach Mäusen in der Luft verharrt, um sie dann im Sturzflug zu erlegen. Da diese auch seine Hauptnahrungsquelle darstellen, ist der Bestand des rotbraunen Falken den starken Schwankungen von Mäusepopulationen unterworfen. Zum Brüten bezieht er häufig alte Krähennester auf Bäumen, nutzt aber auch Felsnischen oder hohe Häuser sowie Türme, daher sein Name. Der Flug des Baumfalken (Falco subbuteo) zeichnet sich durch seine bemerkenswerte Eleganz und Schnelligkeit aus. Er gilt als der ausdauerndste heimische Greifvogel. Im Flug kann man ihn an der rahmfarbenen mit dunklen Streifen versehenen Unterseite und seinen sichelförmigen Flügeln erkennen. Baumfalken jagen gerne über offenem Gelände nach kleineren Vögeln wie Rauchschwalbe oder Mauersegler, aber auch nach Großinsekten. Letztere frisst er oft schon im Flug, indem er diese mit den Füßen zum Schnabel führt. Zur Balzzeit überbringen viele Greifvogelmännchen dem Weibchen Beutegeschenke. Das soll ihm signalisieren, dass das Männchen dazu fähig ist, Weibchen und Küken zu ernähren. Neben den Brautgeschenken vollführen manche Arten auch Luftspiele oder rufen laut aus, um einen Partner anzulocken. 1 Seinen Namen hat der Wespenbussard* (Pernis apivorus) wegen seiner Leibspeise erhalten. Mit seinen Füßen scharrt der für Greifvögel ungewöhnlich geschickte Läufer Wespennester frei, frisst aber auch andere Insekten und kleine Wirbeltiere. Typisch für ihn sind der taubenartig vorgestreckte Kopf und die gelben Augen. Den Winter verbringt der eher seltene Vogel in Äquatorial- und Südafrika. Mit seinen kurzen Flügeln und langem Schwanz ist der Habicht (Accipiter gentilis) ein besonders kräftiger und wendiger Flieger. Er gehört zu den sehr scheuen Vögeln, der verborgen im Wald und in deckungsreichen Landschaften lebt und daher meist nur von einem Versteck heraus zu beobachten ist. Für die Jagd nach Kleinsäugern und Vögeln greift er jedoch auch auf offenes Land zurück. Die kräftig gebauten Greifvögel werden allerdings häufig von Geflügelzüchtern und Jägern illegal verfolgt. Ein äußerst geselliger Vogel ist der Rotmilan* (Milvus milvus), der seinen Namen der rostrot gefärbten Unterseite seines tiefgegabelten Schwanzgefieders zu verdanken hat. Gruppen von Rotmilanen sammeln sich an Mülldeponien oder treffen sich in einer Baumgruppe zum Übernachten. Nur zur Brutzeit hat jedes Paar sein eigenes Revier. Von Dichtern wurde er schon als „König der Lüfte“ bezeichnet, auch weil Paare während der Balzzeit Kunstflüge vollführen. Die Rohrweihe* (Circus aeruginosus) ist leicht an ihrer V-artigen Flügelhaltung beim Gleiten und Segeln erkennbar. Man kann sie hauptsächlich in Röhrichten, daher ihr Name, aber auch in Getreidefeldern, Feuchtgebieten, Teich- und Seelandschaften finden. Ihr Nest baut sie meistens im Röhricht über dem Wasser. So wie alle anderen Weihen verlässt sich die Rohrweihe bei der Jagd auf ihr Gehör. Die gefangene Beute besteht überwiegend aus Vogelküken. Greifvögel, insbesondere Adler, sind unter anderem ein Zeichen für Macht, Kraft und Stärke. Daher sind Adler nach Löwen das häufigste Wappentier. So ziert der Bundesadler die deutsche Flagge und stellt dabei zusätzlich die Souveränität des Staates dar. Der Weißkopfseeadler ist beispielsweise das Wappentier der Vereinigten Staaten von Amerika. Mit bis zu 2,45 m Flügelspannweite und 76 cm Länge, ist der Seeadler* (Haliaeetus albicilla) der größte Greifvogel Europas. Er bewohnt große Binnengewässer mit Baumbeständen und ernährt sich von mehreren Kilo schweren Fischen und Wasservögeln, die er entweder im Flug verfolgt oder auf dem Wasser erbeutet. Paare bleiben ein Leben lang zusammen und bauen zur Brut auf hohen Bäumen große Nester, mit bis zu einem Meter Durchmesser, die sie mehrere Jahre nutzen können. Nachdem der Bestand des Seeadlers stark zurückgegangen war, hat er sich durch Schutzmaßnahmen mittlerweile wieder stabilisiert, auch wenn er in Rheinland-Pfalz nur selten zu finden ist. 2 Als besonders spektakulär gilt das Jagdverhalten des Fischadlers (Pandion haliaetus), indem er mit vorgestreckten Krallen ins Wasser stürzt und mit einem großen Fisch zwischen den Fängen wieder auftaucht. Wegen seiner Vorliebe zu Fisch galt er lange als Nahrungskonkurrent und wurde deshalb in Deutschland fast komplett ausgerottet – gilt in Europa aber nicht mehr als gefährdet. Ab August überwintert er in Afrika. Eulen Aufgrund immer selten werdender baumfreier Feuchtgebiete gehört die Sumpfohreule* (Asio flammeus) inzwischen zu den seltensten Brutvogelarten in Mitteleuropa; in Deutschland ist sie überwiegend nur noch als Durchzügler oder Wintergast anzutreffen. Allerdings hat sie unter den Eulen nach der Schleiereule das weltweit größte Verbreitungsgebiet. Ihr deutscher Name setzt sich aus ihrem bevorzugtem Lebensraum und ihren meist nur bei Erregung aufgerichteten und dann sichtbaren Federohren zusammen. Die auch am Tag aktive Eule sucht ihre Nahrung flach über dem Boden fliegend, um erblickte Mäuse im Sturzflug zu packen. Ihr tarnfarbenes Gefieder ist ideal für diesen Bodenbrüter. Die äußerst lebhafte Zwergohreule (Otus scops) wird erst bei völliger Dunkelheit aktiv. Tagsüber ist sie durch ihr rindenartig gefärbtes Gefieder in Bäumen gut getarnt und nur schwer zu entdecken. Mit nur maximal 20 cm Länge ist sie die kleinste Eule nach dem Sperlingskauz. Der besonders wärmeliebende Vogel bewohnt trockene Landschaften und brütet dort in Hohlräumen von Bäumen oder Mauern. Eulen, die sich bei der Nahrungssuche nachts größtenteils auf ihr Gehör verlassen, werden von ihrem eigenen Fluggeräusch nicht gestört. Dank eines Fransenkamms am Rand der äußeren Schwungfedern und ihrem besonders weichen Gefieder ist ihr Flug so leise, dass die Laute ihrer Beute nicht übertönt werden. Wegen seiner mysteriösen nächtlichen Rufe galt der Steinkauz (Athene noctua) unter der bäuerlichen Bevölkerung als „Totenvogel“. Der kleine und rundliche Vogel ist mittlerweile stark gefährdet. Er ernährt sich von Insekten, Schnecken und Mäusen und brütet bevorzugt in Kopf-, aber auch Obstbäumen, meist in menschennahen Gebieten wie lichten Parks oder Dörfern. Typisch für den Steinkauz ist ein Knicksen, das er bei Erregung oder Beunruhigung von sich gibt. 3 Die Schleiereule (Tyto alba) wird als eigene Familie den anderen Eulen gegenübergestellt. Da sie streng nachtaktiv ist, versteckt sie sich tagsüber auf ungestörten Dachböden von Bauernhöfen und Scheunen, die sie auch als Brutplätze nutzt. Sie ist leicht an ihrem hellen Gefieder und herzförmigen Gesicht zu erkennen, ist aber nur vereinzelt zu entdecken, da sie sich der Wahrnehmung von Menschen entzieht. Zudem geht ihr Bestand immer weiter zurück, da ihr Pestizide und die strengen europäischen Winter zusetzen. Im antiken Athen galten Eulen laut Philosophen als besonders Weise, während man im alten Rom daran glaubte, dass der Ruf einer Eule, den Tod eines Menschen voraussagte. *nach Anhang | der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt Quellen - Dr. Dierschke, Volker; Gminder, Andreas; u.a. | Der Kosmos Tier- und Pflanzenführer; Kosmos Verlag | 2013 - Stichman, Wilfrid | Der große Kosmos Naturführer, Tiere und Pflanzen; Kosmos Verlag | 2012 - Rößner, Rosl; Helb, Hans Wolfgang; Schotthöfer, Annalena; Röller, Oliver | Vögel in Rheinland-Pfalz beobachten und erkennen; POLLICHIA | 2013 - www.geo.de - www.greifvogel.com - www.zeit.de/1977/38/nachts-sind-auch-eulen-blind - www.planet-wissen.de - www.nabu.de - www.vogelwarte.ch 4

Artenhilfsprogramme – Maßnahmen zum Schutz windenergiesensibler Vogelarten

Für acht exemplarisch ausgewählte Vogelarten mit verschiedenen Lebensräumen – Baumfalke, Großer Brachvogel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Weißstorch und Wespenbussard – hat ein BfN-Forschungsprojekt insgesamt 54 FCS-Maßnahmen zusammengestellt. Diese können auch auf andere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen übertragen werden. Die Maßnahmen können verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen wie z. B. Lebensraumverlusten entgegenwirken und bieten sich daher sowohl für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) als auch für Artenhilfsprogramme der Bundesländer an. Die Maßnahmen reichen von Schutzkonzepten für Horste über die Pflege von Streuobstwiesen und das Anlegen von Brache- bzw. Blühstreifen im Ackerland bis zur Wiedervernässung von Waldfeuchtgebieten.

Konzeptentwicklung für die Beplanung von Natura 2000-Vogelschutzgebieten am Beispiel des Testgebietes 'Markwald bei Baiersdorf' (ST167)

Entwicklung und Test eines standardisierten Verfahrens für die Managementplanung in NATURA 200- Vogelschutzgebieten. Die im Projektantrag aufgeführten Ziele konnten aufgrund fehlender Nachweise der Arten Mittelspecht, Grauspecht, Haselhuhn, Sperlingskauz, Wespenbussard und Eisvogel nur teilweise realisiert werden. Die Arten werden zwar im Standarddatenbogen des Gebietes Markwald gelistet, aufgrund von zum Teil fehlenden oder suboptimalen Habitaten konnten sie trotz intensiver Kartierung nicht nachgewiesen werden.

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