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CuliMoor - Erhebung der Stechmückenfauna (Diptera Culicidae) im Rahmen der Wiedervernässung von Mooren hinsichtlich der Bewertung des Auftretens von Zoonosen

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9

Stechmücken übertragen West-Nil-Virus auch in Rheinland-Pfalz

Bei einer toten Schnee-Eule in einem Vogelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West-Nil-Virus nachgewiesen worden. Dieser Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und 2018 erstmals bei Tieren in Deutschland festgestellt worden, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Seither hat es immer wieder Nachweise vor allem im Osten Deutschlands gegeben. In Rheinland-Pfalz gab es bei Menschen bisher keine hierzulande erworbene Infektion. Bei der toten Schnee-Eule handelt es sich um den ersten Nachweis bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Bei Infektionen mit dem West-Nil-Virus handelt es sich um eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Empfänglich sind neben dem Menschen auch Vögel und Pferde. Übertragen wird das Virus durch Stechmücken. Eine Infektion findet über Blut statt - also wenn eine infizierte Mücke ein Tier oder einen Menschen sticht. Da das Virus in Deutschland mittlerweile überwintert und die Mückensaison durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich das West-Nil-Virus weiter aus. West-Nil-Virus beim Menschen Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurden im Spätsommer 2019 erste in Deutschland durch Mücken übertragene Infektionen von West-Nil-Fieber beim Menschen bekannt. Auch in den darauffolgenden Jahren wurden Fälle in Ostdeutschland berichtet. Die Infektionen verlaufen beim Menschen überwiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln eine grippeähnliche Erkrankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwellungen. Nur in sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung (Enzephalitis). Personen, die aufgrund hohen Alters oder Immunschwäche ein erhöhtes Risiko haben, durch eine Infektion mit dem West-Nil-Virus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu gehört an Orten mit bekannter Mückenbelastung das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, am Abend der Aufenthalt in geschlossenen Räumen, die Anwendung von Repellents und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohnumfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst beseitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bislang nicht verfügbar. West-Nil-Virus bei Vögeln und Pferden Bei Tieren sind unauffällige Krankheitsverläufe genauso möglich wie neurologische Symptome. In wenigen Fällen kann die Krankheit bei Tieren auch zum Tod führen. Bei den infizierten Pferden erkranken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheitsverlauf geht mit einer Sterblichkeit bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- oder Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralnervösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allgemeine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher wird die Impfempfehlung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums aufrechterhalten, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt die Impfung von Pferden in betroffenen und angrenzenden Regionen. Die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung gegen das West-Nil-Virus mit einer Beihilfe in Höhe von 10 Euro.

BayVirMos-Stechmückenübertragene arbovirale Krankheiten in Bayern(VKG) (Uni Bayreuth)

Mittels Entwicklung von Artenverbreitungsmodellen, epidemiologischer Modelle und Klimamodellen Ermittlung von Risiken stechmückenübertragener viraler Krankheiten in Bayern. Hierzu werden räumlich hoch aufgelöste Klima- und Wettermodelle mit Geoinformation zu Stechmückenvorkommen, Bevölkerungsdichte und ggf. Reise- und Warenverkehr verbunden. Es stehen die Zoonosen Chikungunya, Dengue, West-Nil-Fieber und Usutu im Fokus.

EWSMD- Etablierung eines Frühwarn-Systems für Stechmücken-übertragene Krankheitserreger, Arbovirus-Surveillance und die Entwicklung von Risikokarten

Die bedeutendsten stechmückenübertagenden Krankheiten in Europa sind das West-Nil-Fieber, Dengue, Chikungunya und Usutu. Eine autochthone Übertragung des Zika Virus wurde in Europa bisher nicht beobachtet, aber es gibt ein Risiko der Einschleppung. Die einzige Vorsorgemaßnahme für all diese Krankheiten ist eine effektive Bekämpfung der Vektoren. In dem hier vorgestellten Projekt werden durch eine Zusammenarbeit der zentralen deutschen und griechischen Akteure im Feld der Virologie und Stechmückenbekämpfung verfügbare und neu erhobene entomologische, epidemiologische, klimatische und geographische Daten ausgewertet, um ein Frühwarnsystem für stechmückenübertragene Krankheiten zu entwickeln und für beide Länder zu testen. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch findet dabei jeweils zwischen zwei herausragenden Forschungsinstituten im Bereich der Virologie (Deutschland: Bernhard Nocht-lnstitut für Tropenmedizin, BNITM; Griechenland: Aristotle University of Thessaloniki, AUTH) und entscheidender Anwender von Stechmückenbekämpfungsmaßnahmen (Deutschland: Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V., GFS/lfD; Griechenland: Ecodevelopment, Ecodev) statt.

Diagnostik neuer (emerging und re-emerging) Tierseuchen in Deutschland: Etablierung schneller Screening-Tests zur molkularbiologischen Detektion unbekannter Erreger

Es soll ein analytisches Potentials am LGL geschaffen werden, um schnell eine unbekannte bzw. neuartige Tierseuche infektionsdiagnostisch abzugrenzen und letztlich aufzuklären. In der Folge des Klimawandels und der damit einhergehenden globalen Erwärmung sind Tendenzen erkennbar, dass Tierseuchen, die bisher nur in wärmeren Regionen verbreitet waren, sich auch in Mitteleuropa etablieren können. Als erster Vorläufer können die Blauzungenkrankheit (BT) und das West-Nil-Fieber angesehen werden. Der zunehmende weltweite Handel und kontinentübergreifende Reiseverkehr begünstigt die Einschleppung von bisher bzgl. Ausbreitungsart, Empfänglichkeit und klinischem Bild unbekannten bzw. neuartigen Krankheitserregern.

Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung krankheitsübertragender Tiere: Importwege und Etablierung invasiver Mücken in Deutschland

Klimaänderungen beeinflussen direkt und indirekt die Entwicklung und Verbreitung von Krankheiten übertragenden Gliedertieren, deren Entwicklungszyklus sich überwiegend frei in natürlichen Biotopen vollzieht. Erhöhte Temperaturen könnten die Entwicklung einheimischer oder auch invasiver Mückenarten begünstigen (kurze Generationsfolgen), Extremereignisse wie Hochwasser oder anhaltende Regenfälle geeignete Brutgewässer für Larven- und Puppenentwicklungen von Stechmücken schaffen. Mücken können als Überträger von bisher nicht in Deutschland heimischen Infektionskrankheiten wie Dengue-Fieber, Chikungunya-Fieber, West-Nil-Fieber, Malaria (jeweils Übertragung durch Stechmücken), Leishmaniose (Übertragung durch Sandmücken), oder die Blauzungenkrankheit (Übertragung durch Gnitzen) fungieren. Im Rahmen der Klimafolgenforschung sollen die Importwege invasiver Mücken ermittelt sowie deren Etablierung in Deutschland untersucht werden. An ausgesuchten Standorten sollen alle Entwicklungsstadien der Mücken gesammelt werden und eine taxonomische Bestimmung bis hin zur Art erfolgen. Die Untersuchungen sollen unter Berücksichtigung von Daten zu den Biotopen, mikro- und makroklimatischen Bedingungen sowie weiterer Einflussfaktoren für die Entwicklung der Organismen durchgeführt werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist zum einen die Darstellung der aktuellen Situation bzw. der Entwicklung während der Projektlaufzeit. Des Weiteren sollen zukünftige Verbreitungsmuster von als Krankheitsüberträger bedeutsamen Mückenarten prognostiziert werden und mögliche Infektionsgefahren für Mensch und Tier frühzeitig erkannt und bewertet werden können. Dies ist Grundlage für die frühzeitige Entwicklung und Durchführung von Präventionsmaß-nahmen (z. B. Frühwarnsysteme, lokale Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung der Etablierung neuer Arten) und somit die Reduzierung von Gefährdungen der Gesundheit von Mensch und Tier. In einer begleitenden Vergleichsstudie soll der Einsatz unterschiedlicher Mückenfallen untersucht werden. Die zu erwartenden Ergebnisse dienen der weiteren Etablierung von Methoden für Monitoring-Maßnahmen. Die weltweit einheitliche Verwendung spezieller Mückenfallen in unterschiedlichen Befallssituationen wird von Wissenschaftlern schon seit Jahren angemahnt.

Tierkennzeichnung

<p>Rinderkennzeichnung<p>Die Kennzeichnung von Rindern hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Rinderpass, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie im Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der<a href="https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung">ADD Trier.</a></p>Schweinekennzeichnung<p>Die Kennzeichnung von Schweinen hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Begleitpapier, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie im Merkblatt&nbsp;des Veterinärprüfdienstes der<a href="https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung">ADD Trier.</a></p>Schaf- und Ziegenkennzeichnung<p>Die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Begleitpapier, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie im Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der<a href="https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung">ADD Trier.</a></p>Pferdekennzeichnung<p>Die Kennzeichnung von Einhufern, das sind Pferde, Esel und Zebras sowie deren Kreuzungen, hat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 sowie der nationalen Viehverkehrs-Verordnung zu erfolgen. Alle seit dem 1. Juli 2009 geborenen Einhufer müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung beinhaltet das Setzen eines Transponders ("Mikrochip"), die Ausstellung eines Equidenpasses und die Erfassung in einer zentralen Datenbank (HIT-Datenbank). Durch die individuelle Transpondernummer wird eine eindeutige Zuordnung zwischen dem Einhufer, seinem Equidenpass und der Datenbank lebenslang möglich. Die schnelle und sichere Identifizierung eines Einhufers ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung, wie beispielsweise der Infektiösen Anämie der Einhufer, des West-Nil-Fiebers oder der Afrikanischen Pferdepest.</p><p>Der Tierhalter stellt den Antrag auf Kennzeichnung und Ausstellung eines Equidenpasses. Der Tierhalter ist derjenige, der für die ordnungsgemäße Versorgung und Haltung des Tieres verantwortlich ist, also zum Beispiel der Betreiber eines Pensionsstalles.</p><p>Für die Beantragung der Identifizierung eines Equiden in Rheinland-Pfalz ist der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (PRPS) beauftragt:<br>Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.PferdezentrumAm Fohlenhof 167816 StandenbühlTelefon: +49 6357 9750-0 (Zentrale)Telefax: +49 6357 9750-25E-Mail:zentrale(at)pferdezucht-rps.deInternet:www.pferdezucht-rps.deHalter von Zuchtpferden deren Zuchtbuch nicht vom PRPS geführt wird, bekommen die Antragsformulare bei ihrem jeweiligen Zuchtverband. Zuchtpferde sind solche, die im Zuchtbuch eingetragen sind, oder im Zuchtbuch vermerkt sind und dort eingetragen werden können.Equidenpässe, die durch nicht zuständige Stellen ausgestellt werden, sind nicht gültig. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) ausschließlich Equidenpässe für Pferde ausstellen darf, für die zeitgleich eine Turnierpferdeintragung erfolgt.Neben Angaben zur Person und zur Identifizierung des Equiden ist es unbedingt notwendig, dass der Tierhalter im Antrag seine zwölfstellige Registriernummer (§ 26 Viehverkehrsverordnung) angibt. Diese wird in Rheinland-Pfalz von den Kreisen und Verwaltungen der kreisfreien Städte auf Antrag vergeben. Sie ist nicht identisch mit einer Nummer der Tierseuchenkasse.Fragen und Antworten zur Kennzeichnung und Identifizierung von EinhufernWeitere Informationen zum Thema:Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufernwww.bmelv.dePferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.www.pferdezucht-rps.de

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