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Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)

Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: HIR Hamburg Institut Research gGmbH.Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.

Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren

Eine neue Studie des UBA stellt zusammen, wie die Treibhausgasemissionen von Produkten mit Hilfe des Carbon Footprint bestimmt werden können, welche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen führen und mit welchen Klimaschutzprojekten diese Emissionen ausgeglichen werden können. Zuletzt geht es darum, wie diese Aspekte in multikriterielle Umweltzeichen integriert werden können. Der ⁠ CO2 ⁠-Fußabdruck ( Product Carbon Footprint - PCF ) berechnet die Treibhausgasemissionen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus, das heißt von der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, dem Transport und der Nutzung bis hin zur Entsorgung. Er ermöglicht, den Einfluss von Produkten (oder einzelnen Lebenswegabschnitten der Produkte) auf den durch die Menschen verursachten ⁠Treibhauseffekt⁠ zu identifizieren. Vielfach erwarten aktuell private Endverbraucher*innen oder öffentliche Beschaffungsstellen, dass der Carbon Footprint eines Produkts bekannt ist. Mit seiner Hilfe lassen sich zudem Aussagen über Ansatzpunkte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen liefern. Viele geeignete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen, lassen sich jedoch auch ohne aufwändige Berechnungen des Carbon Footprint bestimmen und durchführen. Der Blaue Engel ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Er kennzeichnet im Vergleich umweltschonendere Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel steht für eine umfassende (multikriterielle) Betrachtung möglichst aller relevanten Umweltwirkungen der Produkte und Dienstleistungen bei Nutzung/Ausführung sowie Herstellung und Entsorgung. Bei den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für verschiedene Produktgruppen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs oder der Vermeidung von Treibhausgasen seit Existenz des Umweltzeichens Teil der Kriterien. Ziel der vorliegenden Studie „Carbon Footprint und Treibhausgasneutralität von Produkten – Allgemeines Vorgehen und Berücksichtigung in multikriteriellen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel“ war es zu untersuchen, wie die Konzepte des Carbon Footprint und der Treibhausgasneutralität in ein Umweltzeichen intergiert werden können, das vielfältige Umweltwirkungen entlang des Lebensweges betrachtet. In der Studie geht es somit nicht um singuläre Aussagen über den Carbon Footprint oder die Treibhausgasneutralität von Produkten, die sich ausschließlich auf den Aspekt des Klimaschutzes beziehen (so genannte „Klimaclaims“). Der Regelungsrahmen für diese Klimaclaims ändert sich zudem gerade durch Neuregelungen im europäischen Wettbewerbsrecht (in der so genannten EmpCo-Richtlinie 2024/825/EU) und der geplanten Green Claims Directive. Aufbau des Forschungsberichts Der Forschungsbericht besteht aus drei Teilen: Teil 1: Carbon Footprint: Eine Einführung in die Hintergründe, Konzeptionen und aktuellen Herausforderungen bei der Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF) Teil 2: Treibhausgasneutralität: Die aktuellen internationalen Normen und Debatten zum Konzept der Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) einschließlich Kompensationen durch Klimaschutzprojekte. Teil 3: Integration der Konzepte in Umweltzeichen: Analyse der Möglichkeiten und Grenzen einer Integration dieser Konzepte in multikriterielle Umweltzeichenprogramme, einschließlich der zu lösenden methodischen und praktischen Herausforderungen (Teil 3). Ergebnisse für das Umweltzeichen Blauer Engel Im Ergebnis zeigte sich, dass für die Bestimmung oder Ausweisung eines Carbon Footprint im Rahmen eines Umweltzeichens relative hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Wird der Product Carbon Footprint (PCF) für eine vergleichende Bewertung von Produkten benutzt, beispielsweise für Kaufentscheidungen oder die Außenkommunikation, ist es fundamental, dass die PCF-Werte nach den gleichen Regeln bestimmt werden. Dies erfolgt auf der Grundlage so genannter „Produktkategorieregeln“, die es jedoch (noch) nicht für alle Produktgruppen gibt. Eine weitere Herausforderung bei der Bestimmung des PCF besteht darin, geeignete und aussagekräftige Daten sowohl für die Kernprozesse (Primärdaten) als auch die vor- und nachgelagerten Schritte der Lieferkette (Sekundärdaten) zu erhalten. Bei der Ermittlung des PCF können auch branchenbezogene CO 2 -Rechner unterstützen. Eine externe Verifizierung kann die Glaubwürdigkeit erhöhen. Ziel sollte es sein, dass die Treibhausgasemissionen im eigenen Produktlebenszyklus so weit wie möglich gesenkt werden. Daher gilt es im Rahmen eines Umweltzeichen vordringlich, Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu identifizieren und zu fordern. Hierzu gehören beispielsweise: Anforderungen an die Energieeffizienz oder die Emissionen von Geräten bei der Nutzung Anforderungen an die Energieeffizienz oder die Emissionen von Prozessen bei der Herstellung Anforderungen an die verwendeten Energieträger (z.B. Ökostrom) der Einsatz von Werkstoffen mit geringerem Treibhausgaspotenzial (z.B. ⁠ Rezyklate ⁠) der Verzicht auf den Einsatz fluorierter Treibhausgase Erst wenn Maßnahmen im eigenen Produktlebenszyklus erfolgt sind, sollte der Carbon Footprint bestimmt werden und über eine Neutralstellung der verbliebenen Treibhausgasemissionen im Rahmen eines Umweltzeichens nachgedacht werden. Die Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. In jedem Fall müssen Emissionsgutschriften für Treibausgasemissionen (Klimaschutzprojekt) jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als zielführend und vertrauenswürdig gelten zu können. Klimaschutzprojekte und daraus generierte Zertifikate sind in der Regel über Qualitätsstandards zertifiziert und erfüllen idealerweise grundsätzliche Gütekriterien wie beispielsweise Zusätzlichkeit, Vermeidung von Doppelzählungen oder Permanenz. Die Umsetzungsmöglichkeiten der oben genannten Ansätze (Reduktionsmaßnahmen definieren, Carbon Footprint berechnen und ggf. kommunizieren, eventuelle Neutralstellung der Treibhausgasemissionen) beim Umweltzeichen Blauer Engel hängen stark von der Produktgruppe ab und werden vom Umweltbundesamt jeweils bei der Entwicklung von Umweltzeichenkriterien geprüft. Maßgeblich für die Integration einer oder mehrerer der oben genannten Ansätze ist unter anderem das Umweltproblem, das mit dem Umweltzeichen adressiert werden soll (zum Beispiel gibt es auch Umweltzeichen, bei denen vornehmlich die Reduktion von Chemikalieneinträgen in die Umwelt reduziert werden soll und Treibhausgasemissionen nur eine untergeordnete Rolle spielen). Wichtig für eine praktikable Umsetzung einer Carbon Footprint-Bestimmung sind zudem das Vorliegen von Produktkategorieregeln oder auch Hilfsmitteln wie CO 2 -Rechner geeigneter Qualität.

Agri-Gaia - ein agrarwirtschaftliches KI-Ökosystem, Teilvorhaben: Agrarfernerkundung und rechtliche Aspekte des Betreibermodells

Das Projekt "Agri-Gaia - ein agrarwirtschaftliches KI-Ökosystem, Teilvorhaben: Agrarfernerkundung und rechtliche Aspekte des Betreibermodells" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Institut für Informatik.

EnEff:Stadt: Innovatives Energieversorgungssystem für ein gewerbliches Quartier im Wandel (Teil 1: Planung), Teilvorhaben: Umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und juristische Ausgestaltung des Quartierskonzepts.

Das Projekt "EnEff:Stadt: Innovatives Energieversorgungssystem für ein gewerbliches Quartier im Wandel (Teil 1: Planung), Teilvorhaben: Umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und juristische Ausgestaltung des Quartierskonzepts." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: EWeRK - Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät.

Grüne Start-ups stärker fördern

Innovative grüne Start-ups sind zentral für die Bewältigung von Umweltproblemen. Die bestehenden Gründungsförderprogramme unterstützen sie jedoch nicht wirksam. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt die Defizite und schlägt zwei Varianten für eine Gründungsfinanzierung speziell für grüne Start-ups vor. Warum besteht speziell bei grünen Start-ups eine Finanzierungslücke? Die Studie „High-Sustainability-Gründerfonds – Bedarf und Optionen nachhaltigkeitsorientierter staatlicher Start-up-Finanzierung“ verdeutlicht, dass grüne Start-ups durch die bestehenden Gründungsförderprogramme oft nicht hinreichend unterstützt werden können. Dies hat zwei zentrale Gründe: 1) Märkte für Green Tech-Güter sind durch Besonderheiten geprägt. Dazu zählen zum Beispiel eine hohe Dichte an gesetzlichen Bestimmungen, wenig erfahrene Investoren und sich ändernde umweltpolitische Rahmenbedingungen. 2) Viele grüne Start-ups bräuchten vor allem in der Gründungs- und Wachstumsphase Förderinstitutionen mit expliziter Nachhaltigkeitsorientierung und spezifischen Nachhaltigkeitskenntnissen. Welche institutionelle Verankerung ist für die Förderung grüner Start-ups geeignet? Die Studie analysiert vier Basisvarianten für eine spezifisch auf die Bedingungen von grünen Start-ups zugeschnittene Gründungsfinanzierung, von denen zwei favorisiert werden: 1) Ein „High-Sustainability-Gründerfonds“, der institutionell eigenständig ist und sich am High-Tech Gründerfonds orientiert, aber im Unterschied zu diesem einen exklusiven Nachhaltigkeitsfokus aufweist. 2) Ein eigenes Förderprogramm „Sustainable Growth Ventures“, welches jedoch nicht institutionell eigenständig agiert, sondern in eine bestehende Förderinstitution (wie beispielsweise die ⁠ KfW ⁠) eingegliedert wird. Für eine eigene Institution (Variante 1) spricht die deutlich höhere Sichtbarkeit des Themas ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ sowie bessere Möglichkeiten für eine zielgruppengerechte Förderung grüner Start-ups. Die Eingliederung in eine bestehende Förderinstitution (Variante 2) kann hingegen im Hinblick auf eine schnelle Umsetzung und das Mobilisieren von privatem Ko-Investment vorteilhafter sein. Auf Grund des großen Bedarfs einer gezielten Förderung grüner Start-ups wäre es auch vorstellbar, Gründungsförderungen der beiden Varianten parallel einzurichten. Was sollte bei der Ausgestaltung von grüner Gründungsfinanzierung beachtet werden? Ob nun eigene Institution oder Einbettung in eine bestehende Institution, in beiden Fällen ist es wichtig, dass das Programm auch spezifische nachhaltigkeitsbezogene Angebote (Beratung, Coaching, Networking usw.) unterbreitet, die über die finanzielle Leistung hinausgehen. Aufgrund der langen Entwicklungszeit vieler grüner Technologien, Produkte und Dienstleistungen wird eine Laufzeit für notwendig gehalten, die länger ist als für übliche Gründungsförderinstrumente. Fragen des EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts könnten sich jedoch als problematisch erweisen und müssen daher bei der Ausgestaltung von spezifisch auf grüne Start-ups ausgerichteten Frühphasenfinanzierungsangeboten im Detail geprüft werden.

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling. Veröffentlicht in Texte | 72/2018.

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2018

Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling.

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Greenpeace Energy klagt gegen britische Atombeihilfen

Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy kündigte eine Klage gegen die Europäische Kommission an, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird.

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