Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling. Veröffentlicht in Texte | 72/2018.
Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy kündigte eine Klage gegen die Europäische Kommission an, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird.
Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team
Das Projekt "Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HIR Hamburg Institut Research gGmbH durchgeführt. Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.
Das Projekt "Notwendigkeit und Wirksamkeit eines Klagerechts von bestimmten Vereinigungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft durchgeführt. Neben einem modernen Umweltverwaltungsrecht ist es wichtig, die Rolle des einzelnen, auch praesentiert durch Vereinigungen zum Schutze individueller Umweltbelange, zu staerken. Das geltende Recht kennt eine derartige Institution (rechtliche Befugnisse fuer nicht in den Rechten verletzte) nur ausnahmsweise fuer den Bereich des Wettbewerbsrechts. Hierauf aufbauend ist Notwendigkeit und Wirksamkeit fuer den Bereich des Umweltschutzes sorgfaeltig zu pruefen.
Das Projekt "Wie kann ökologische Generationengerechtigkeit im Grundgesetz stärker verankert werden als bisher? - Wettbewerb Generationengerechtigkeits-Preis 2001/2002" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen durchgeführt. Für den ersten Wettbewerb 2001/2002 lautete die Fragestellung: 'Wie kann ökologische Generationengerechtigkeit im Grundgesetz stärker verankert werden als bisher?' Hintergrund der Ausschreibung war die ungeklärte Vertretung der künftigen Generationen in der deutschen Demokratie. Das Grundgesetz definiert nur die Rechte der bereits Geborenen, also der heute lebenden Generationen. Der Schutz des Grundgesetzes wirkt nicht in die Zukunft. Es ist nach Ansicht der SRzG ethisch nicht vertretbar, wenn heute lebende Generationen die ökologischen und ökonomischen Ressourcen des Landes aufbrauchen, so dass für spätere Generationen nichts mehr übrig bleibt. Deshalb ist es notwendig, die gefährdeten Rechte nachrückender Generationen durch eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes zu garantieren. Der Wettbewerb stand unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die den drei Gewinnern des Wettbewerbs ein Praktikum im Bundesministerium der Justiz anbot. Aus den Einsendungen von jungen Wissenschaftlern wählte die Jury (Ministerialdirektor Dr. Lutz Gusseck, Prof. Dr. Joachim Lege, Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Prof. Dr. Kay Waechter und Prof. Dr. Rainer Wahl) drei Arbeiten aus. Jeweils einen ersten Platz belegten Frau Doris Armbruster, wiss. Assistentin an der Uni Leipzig, Anemon Bölling, Studentin der Uni München und Dr. Johannes Rux, Uni Tübingen. Die Vorschläge reichen von einer lediglich anderen Auslegung des Grundgesetzes (Armbruster) bis zur Einrichtung einer 'Dritten Kammer' ('Generationengerechtigkeitsrat' bei Bölling, 'Ökologischer Rat' bei Rux), die jedes Gesetz auf seine Auswirkungen für künftige Generationen hin prüft. Alle eingereichten Arbeiten waren von hohem wissenschaftlichen Niveau. Aus ihnen ließen sich wichtige und interessante Konzeptionen und Ideen entnehmen, die das Anliegen der SRzG, die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz, fördern werden. Die Arbeiten wurden bereits in Kurzform im 'Handbuch Generationengerechtigkeit' veröffentlicht. Die abschließende Preisverleihung fand am 06. Juli 2002 im Rahmen des Symposiums 'Was ist Generationengerechtigkeit ?' im Schloss Tutzing statt.
Das Projekt "KIDA - Kooperation in der Abfallwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zukünftige Technolgien Consulting der VDI Technologiezentrum GmbH durchgeführt. In dem Forschungsprojekt 'KIDA - Kooperation in der Abfallwirtschaft' erarbeiten Akteure aus der Abfallwirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gemeinsam anwendbares Orientierungs- und Handlungswissen zur Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft. KIDA wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der sozial-ökologischen Forschung gefördert. Laufzeit: Juni 2004 - Mai 2006. Ausgangslage: Die Abfallwirtschaft in Deutschland befindet sich im Umbruch. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen führten je nach Region zu verschiedenen abfallwirtschaftlichen Modellen. Inwieweit sich bei den aktuellen Entwicklungen abfallwirtschaftliche Strukturen etablieren werden, die dem Leitbild der Nachhaltigkeit entsprechen und dabei ökonomische, ökologische, soziale sowie partizipative Aspekte integrieren, bekommt in der aktuellen Debatte nur langsam eine größere Bedeutung. KIDA-Problemlösungsansatz: Ziel von KIDA ist die Erarbeitung und Bereitstellung von anwendbarem Orientierungs- und Handlungswissen zur Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft unter Einbindung von Experten aus der abfallwirtschaftlichen und -politischen Praxis sowie der Wissenschaft. Hierbei sollen die relevanten Faktoren, die in den Bereichen Ökonomie, Ökologie, Gesellschaft und Partizipation auf eine nachhaltige Entwicklung fördernd wirken, identifiziert sowie dargestellt und bewertet werden. Die Praxispartner aus der Abfallwirtschaft werden in den transdisziplinären Forschungsprozess aktiv integriert. Der Wissenschaft-Praxis-Transfer wird unterstützt, bei dem insbesondere die Partizipation und der Dialog mit Praktikern einen hohen Stellenwert besitzen. Die Untersuchungen erfolgen praxisnah in den Regionen 'Düsseldorf - Mettmann - Wuppertal' sowie 'Frankfurt / Offenbach - Main-Taunus-Kreis - Wiesbaden'. Die Erarbeitung der Ergebnisse erfolgt in drei Phasen: Phase 1: Nachvollziehen der bisherigen Entwicklung. Die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen und Optionen werden in den Untersuchungsregionen in ihrer Genese dargestellt und bezüglich ihrer künftigen Konsequenzen bewertet. Phase 2: Optionen für die Zukunft. Durch die Identifikation von Trends und die Erstellung von Szenarien sollen die Chancen und Risiken für eine innovative, nachhaltige abfallwirtschaftliche Entwicklung benannt werden. Phase 3: Diskussion um Ziele, Werte sowie Strategie- und Handlungsoptionen. Im Rahmen eines Stakeholderdialoges sollen die Ergebnisse und Schlussfolgerungen von KIDA den Akteuren sowie sonstigen Interessengruppen zur Diskussion bereitgestellt werden. Mit dieser unmittelbar an Modellregionen ausgerichteten, praxisnahen Forschung wird eine höchstmögliche allgemeine Verwertbarkeit der Ergebnisse angestrebt: KIDA zielt über das analytische 'Systemwissen' hinaus auf die Generierung von operativem 'Gestaltungswissen'. Weitere Informationen sind im Internet verfügbar unter 'www.nachhaltige-abfallwirtschaft.de'.
Das Projekt "Teilvorhaben: Umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und juristische Ausgestaltung des Quartierskonzepts." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EWeRK - Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät durchgeführt. Im Projekt soll ein innovatives Energieversorgungssystem für ein Gewerbequartier im bayerischen Oberfranken am Standort der früheren Porzellanfabrik Winterling in Schwarzenbach a. d. Saale entstehen. Ausgangspunkt des Projekts ist zum einen die Sanierung des Areals mit sechs Hektar Gesamtfläche inkl. einem großen Fabrikkomplex sowie mehreren Nebengebäuden mit 40.000 m2 Bruttogeschoßfläche, zum anderen die bereits vorhandene Strom- und Wärmeerzeugung mittels zweier BHKWs sowie einer ORC-Anlage aus Biogas. Dieses entsteht in einem innovativen Prozess bei der Abwasseraufbereitung einer nahe gelegenen Hefefabrik. Projektziel ist es, hohe erneuerbare Anteile durch Sektorkopplung und Integration von Speichertechnologien zu erreichen. Gebäudeintegrierte organische Photovoltaik sowie die Einbindung von Windstrom über einen Stromabnahmevertrag werden für das Quartier untersucht. BHKW-Abwärme soll zum Teil durch einen großen, kellerintegrierten Speicher mit 1.500 m3 Wasserinhalt für die Gebäudeheizung genutzt werden. Weitere Systeme wie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung oder der Aufbau eines Nahwärmenetzes zur Versorgung der Nebengebäude sowie von Wohngebieten in der Nähe werden geprüft. Zudem soll untersucht werden, welche Dienstleistungen für das Stromnetz durch das Areal erbracht werden können. Eine Ökobilanzierung, welche die Sanierung des Bestandsgebäudes mit einem entsprechenden Neubau vergleicht, gibt Aufschluss über die Nachhaltigkeit der Weiternutzung von Industriegebäuden. Eine Analyse verschiedener Lademöglichkeiten für E-Mobilität rundet das Konzept ab. Daneben findet eine Beteiligung dreier ortsansässiger Industriebetriebe (Herstellung von LEDs, Schleifkörpern und Backhefe) in direkter Nähe statt, die teilweise in das Energiesystem eingebunden werden. Hierfür müssen rechtliche Fragen für die Vernetzung der Partner geprüft werden. Das Projekt wird in drei Phasen bearbeitet: Planung, Umsetzung und Monitoring. Der vorliegende Antrag umfasst die zweijährige Planungsphase.
Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts (Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie Maßnahmen des Energiekonzepts im Rahmen der EnWG-Novelle)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von White & Case LLP durchgeführt. A)Problemstellung: Die Bundesregierung hat am 28.9.2010 das Energiekonzept beschlossen. Es ist eine langfristig angelegte Handlungsstrategie bis 2050, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen (massiver Ausbau EE und Steigerung der Energieeffizienz). Das Energiekonzept enthält über 60 konkrete Maßnahmen und a. zur Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, zum Ausbau der Offshore-Windenergie, zur besseren Integration erneuerbarer Energien in den Markt, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Modernisierung der Energieversorgungsnetze sowie zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt, die umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. Nicht absehbar war die kurzfristige Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie der Maßnahmen des Energiekonzepts in Zusammenhang mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis März 2011. B) Handlungsbedarf: Bei der zügigen Umsetzung o. g. unerwarteter Maßnahmen sowie der damit einhergehenden Ressortabstimmung besteht für BMU kurzfristig ein juristisch hochspezialisierter ad-hoc-Unterstützungsbedarf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: Juristische Analyse und Unterstützung des BMU bei der Änderung und Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Zuge der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms und der Maßnahmen des Energiekonzepts im Novellierungsverfahren des EnWG, insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
Das Projekt "Kooperationen in der Abfallwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zukünftige Technolgien Consulting der VDI Technologiezentrum GmbH durchgeführt. 1.Vorhabenziel: In der Studie KIDA sollen die Potenziale und tatsächlichen Implikationen unterschiedlicher Kooperationsformen in der Abfallwirtschaft in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung untersucht und bewertet werden. Im Zentrum der Betrachtung stehen interkommunale Kooperationen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Privaten und öfftenlicher Hand. In einem inter- und transdisziplinären sowie praxisbezogenen Ansatz sollen Experten aus Forschung und Praxis gemeinsam praktisch anwendbares Orientierungs- und Handlungswissen zur Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft erarbeiten. 2.Arbeitsplanung: Erhebung qualitativer Daten u. Trends, Explorative Phase und Erhebung von qualitativen Trends u. Einflussfaktoren, Zwischenbericht, 2 Szenario-Workshops- Aufbereitung u. Entwicklung, Nachhaltigkeitsbewertung, Stakeholder, Workshop, Endbericht und Präsentation. 3.Geplante Ergebnisverwertung: Neben der direkten Ergebnisverwertung in drei Workshops sind eine Broschüre mit den Endergebnissen des Projekts sowie Poster, Flyer, Kurzinformationen, Pressemappen o.ä. in kleiner Stückzahl zur Präsentation bei Veranstaltungen oder an Informationsständen geplant. Die an KIDA beteiligten Projektpartner haben kein kommerzielles Eigeninteresse an den erzielten Ergebnissen.
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