Die Firma Teut Windprojekte GmbH, Vielitzer Weg 12 in 16835 Lindow/Mark, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16278 Angermünde in der Gemarkung Crussow, Flur 2, Flurstücke 20 und 21 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben (Az.: G08220-W). Das Genehmigungsverfahren wurde aus einem Widerspruchsverfahren heraus wiederaufgenommen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs Nordex N149/5.X Delta4000 mit einem Rotordurchmesser von 149,1 m, einer Nabenhöhe von 164 m zuzüglich 0,89 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 238,6 m über Grund zuzüglich 0,89 m Fundamenterhöhung und einer Nennleistung von je 5,7 MW. Zu der Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im Januar 2026 vorgesehen.
§ 1 Kosten (1) Für Amtshandlungen der Bundesbehörden und der Landesbehörden nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und den auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Prüfstellen nach § 9 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 12 Absatz 1 Nummer 8 der Gefahrgutverordnung See, der Benannten Stellen nach § 12 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See, der Benannten Stellen für Druckgefäße nach § 13 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See, der amtlich anerkannten Sachverständigen und Technischen Dienste nach § 14 Absatz 4 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der zuständigen Stellen oder Personen nach § 14 Absatz 5 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der Zulassungsbehörden nach § 14 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der zuständigen Stelle nach § 16 Absatz 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der Marktüberwachungsbehörden nach § 22 Absatz 6 Satz 1 und § 22a Absatz 5 Satz 1 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Behörden zählen nicht die in den Absätzen 2 bis 5 aufgeführten Behörden. (2) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und im Rahmen der Zuständigkeit nach § 13 der Gefahrgutverordnung See erhebt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 2 und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit Anlage 1 zu dieser Verordnung. (3) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 8 Absatz 1 und 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und im Rahmen der Zuständigkeit nach § 12 Absatz 1 und 2 der Gefahrgutverordnung See erhebt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung mit der Anlage 3 und für Widerspruchsverfahren aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung mit der Anlage 1 zu dieser Verordnung. (4) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 14 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt erhebt das Kraftfahrt-Bundesamt Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 4 und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1 zu dieser Verordnung. (5) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt erhebt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 5 und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Stand: 21. Dezember 2024
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeitung Förderung InVeKoS – TH-ELER (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Halle (Saale). Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, das ALFF Süd voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 am Standort Weißenfels zu konzentrieren. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd), mit seinem Sitz in Weißenfels und seiner Außenstelle in Halle (Saale), gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Im Sachgebiet „InVeKoS“ erfolgt die Bearbeitung von Anträgen zur Förderung von Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und flächenbezogener Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des ländlichen Raumes sowie anderer Maßnahmen aus Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unter Nutzung elektronischer Antragsbearbeitungsprogramme (profil c/s). Wir bieten Ihnen eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Anträgen für die ELER-finanzierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des ländlichen Raums einschließlich Durchführung der Verwaltungskontrolle zur Prüfung der Anträge auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Entscheidung sowie Zahlungsvorbereitung, Durchführung von Verwaltungskontrollen in schwierigen Fälle, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vor- Ort- Kontrollen im Rahmen der Risikoanalyse, örtlichen Überprüfungen und Sachverhaltsaufklärungen (Prüfteamleitung) für die ELER-finanzierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des ländlichen Raums, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Rückforderungsmanagement, Erstellen von Berichten, Analysen gegenüber vorgesetzten Behörden, Arbeit mit Antragsbearbeitungssoftware und grafischen Informationssystemen (GIS). Ihr Profil: Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Abschnitt I und II der Anlage 1 zu § 2 Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Verwaltungswissenschaften oder einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in). Alternativ wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie ein abgeschlossenes Bachelor- oder entsprechendes Hochschulstudium in der Fachrichtung Landwirtschaft nachweisen können. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Erfahrungen bei der Anwendung elektronischer Antragsbearbeitungssysteme und im Umgang mit GIS-Programmen sind von Vorteil. Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im EU-Beihilferecht, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Verwaltungsrecht wünschenswert. Weiterhin erfordert die Tätigkeit gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit - auch bei Außendiensttätigkeiten. (Bei den wahrzunehmenden Außendiensttätigkeiten handelt es sich vorrangig um Vor-Ort-Kontrollen, bei denen landwirtschaftliche Flächen kontrolliert und vermessen sowie fachlich beurteilt werden. Auch Tierbestände sind zu kontrollieren und fachlich zu beurteilen.) Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten Team Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Süd. Da es sich hierbei um einen aus EU-Mitteln finanzierten Arbeitsplatz handelt, ist es zwingend erforderlich, dass vor Abschluss eines Arbeitsvertrages durch die/den Bewerber*in das Einverständnis erklärt wird, dass die Bewilligungsbehörde für Technische Hilfe im Rahmen der Mittelfinanzierung der EU (Technische Hilfe ELER), unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, Einsicht in die monatlichen Gehaltsabrechnungen nehmen kann. Die Unterlagen werden im Rahmen der Auswahlgespräche zur Unterschrift ausgehändigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 25.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1190810). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) ggf. Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise sonstige Zertifikate (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnachweise) Führerschein ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte ist zum nächstmöglichen Zeit- punkt die Stelle Sachbearbeitung (m/w/d) Förderung InVeKoS unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Wanzleben. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte) mit seinem Sitz in Halberstadt und seiner Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Im Sachgebiet „InVeKoS“ erfolgt die Bearbeitung von Anträgen zur Förderung von Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und flächenbezogener Agra- rumwelt- und Klimamaßnahmen und des ländlichen Raumes sowie anderer Maßnahmen aus Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unter Nutzung elektronischer Antragsbearbeitungsprogramme (profil c/s). Wir bieten Ihnen eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Anträgen für die Verfahren der flächen- und tierbezogenen Agrarförder- maßnahmen einschließlich Durchführung der Verwaltungskontrolle zur Prüfung der Anträge Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Entscheidung sowie Zahlungsvorbereitung, Durchführung von Verwaltungskontrollen in schwierigen Fällen, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vor- Ort- Kontrollen im Rahmen der Risi- koanalyse, örtlichen Überprüfungen und Sachverhaltsaufklärungen sowie Feststellungen im Rahmen der Verwaltungskontrolle als Prüfteamleiter für alle Förderprogramme des InVeKoS Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Rückforderungsmanagement, Erstellen von Berichten, Analysen gegenüber vorgesetzten Behörden, Arbeit mit Antragsbearbeitungssoftware und grafischen Informationssystemen (GIS). Ihr Profil: Sie verfügen über: die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Verordnung über die Lauf- bahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Fachhochschul-/Bachelorstudium, Diplom-FH) der Verwaltungswissenschaften oder einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in). Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Fachhochschul- oder Ba- chelorstudium, Diplom-FH), in dem fundierte Kenntnisse der Rechtsmethodik vermittelt werden. Ihre Bewerbung wird auch berücksichtigt, wenn Sie über ein abgeschlossenes landwirtschaftli- ches Hochschulstudium (Fachhochschul-/Bachelorstudium, Diplom-FH) verfügen. Nachrangig kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden, sofern Sie über: ein abgeschlossenes Studium (Bachelor- oder entsprechendes Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Naturschutz und Landschaftsplanung, ein abgeschlossenes Studium (Bachelor- oder entsprechendes Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften oder ein abweichendes abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium mit einer nach- gewiesenen mehrjährigen gleichwertigen Verwaltungserfahrung (mindestens auf Ebene E 9b TV-L) in einer öffentlichen Verwaltung, die noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt verfügen. Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im EU-Beihilferecht, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Verwaltungs- recht wünschenswert. Eine gute mündliche und schriftliche Ausdruckfähigkeit in deutscher Sprache, mindestens ver- gleichbar mit dem Niveau C1, wird erwartet. Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Nachgewiesene Erfahrungen bei der Anwendung elektronischer Antragsbearbeitungssysteme und im Umgang mit GIS-Programmen sind von Vorteil. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren in unwegsamen Gelände mit Dienstkraftfahrzeugen. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konfliktfähigkeit sowie eine hohe Einsatzbe- reitschaft und Belastbarkeit - auch bei Außendiensttätigkeiten. Bei den wahrzunehmenden Au- ßendiensttätigkeiten handelt es sich vorrangig um Vor-Ort-Kontrollen, bei denen landwirtschaft- liche Flächen kontrolliert und vermessen sowie fachlich beurteilt werden. Auch Tierbestände sind zu kontrollieren und fachlich zu beurteilen. Was bieten wir Ihnen: eine interessante und unbefristete Tätigkeit ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase sowie individuelle und umfas- senden Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Homeoffice; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen ausreichend Parkmöglichkeiten an der Dienststelle Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1175362). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Tabellarischer Lebenslauf
LaFIS®-GEOFOTO ist eine App, mit der landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen-Anhalt unterstützt werden, die einen Antrag auf flächen- oder tierbezogene Agrarförderung stellen. Die kostenfreie App erlaubt es, georeferenzierte Fotos landwirtschaftlicher Parzellen, der angebauten Kultur und der landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu erstellen und direkt bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Während der Aufnahmen werden geographische Koordinaten der Fotoaufnahme gespeichert. Damit können die Fotos eindeutig den betrieblichen Parzellen zugeordnet werden. Die Aufnahmen dienen der Nachweisführung über erfüllte Bedingungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen. schneller Austausch mit dem Amt direkt vom Feldrand aus Besuche des Amtes werden deutlich reduziert deutliche Zeitersparnis für alle Beteiligten schnelle Rückkopplung im elektronischen Agrarantrag nach Bewertung des Fotos durch das Amt der Antrag kann unmittelbar angepasst werden das Risiko von Kürzungen und Sanktionen des Antrags kann reduziert werden Mitwirken kann die Ablehnung von Sachverhalten bereits im Vorhinein verhindern langwierige Widerspruchsverfahren können vermieden werden Wurde durch die Satellitenflächenüberwachung kein eindeutiges Ergebnis erzielt, erhalten Nutzer per Smartphone einen Fotoauftrag. Dieser Fotoauftrag bezieht sich zunächst auf den Nachweis einer angebauten Kulturart, einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Mindesttätigkeit auf Grünland bzw. Bracheflächen. Für den Nachweis müssen an der konkreten Parzelle entsprechende Fotos aufgenommen und hochgeladen werden. Bereits früher mit der App aufgenommene Fotos können einem solchen Fotoauftrag zugeordnet und eingereicht werden. LaFIS®-GEOFOTO kann Nutzer auch zu einer Parzelle navigieren. Werden Fotoaufträge bearbeitet und entsprechende Fotos über LaFIS®-GEOFOTO eingereicht, bewerten die zuständigen ALFF in Sachsen-Anhalt diese. Sind die eingereichten Fotos aufschlussreich, können Unstimmigkeiten geklärt und Antragsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Eine Vor-Ort-Kontrolle des ALFF ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Das spart viel Zeit! Werden Fotoaufträge bearbeitet und entsprechende Fotos über LaFIS®-GEOFOTO eingereicht, bewerten die zuständigen ALFF in Sachsen-Anhalt diese. Sind die eingereichten Fotos aufschlussreich, können Unstimmigkeiten geklärt und Antragsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Antragstellende auf Agrarförderung in Sachsen-Anhalt sind verpflichtet, im Rahmen der Kontrollen mitzuwirken und angeforderte Belege vorzulegen. Insbesondere haben sie gegenüber den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten die erforderliche Unterstützung bei der Erstellung georeferenzierter Fotos mit dem vorgegebenen Verfahren LaFIS®-GEOFOTO zu gewährleisten. Die Authentifizierung in der App erfolgt analog zum Antragsprogramm-Profil Inet durch die Betriebsnummer (BNRZD) sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Die folgenden Videos zeigen, wie LaFIS-GEOFOTO installiert und Fotoaufträge in der App bearbeitet werden können. Die fachliche Anleitung zu LaFIS-GEOFOTO (barrierefreie Datei) bietet Nutzern ausführlichere Hinweise, wie die App effektiv genutzt werden kann. LaFIS®-GEOFOTO kann auf dem Smartphone kostenfrei genutzt werden. Die App steht zum Download in den folgenden Stores zur Verfügung: Positionssignal Gyroskop E-Kompass Betriebssystem: Android 10 (oder höher) oder iOS 14.7 (oder höher) Die Termine und Kontaktdaten für die Hotline werden aktuell unter Elektronischer Agrarantrag (sachsen-anhalt.de) → Neuigkeiten veröffentlicht. Sie können sich auch jederzeit an Ihr zuständiges Amt wenden. Ausführliche Informationen zum Datenschutz in LaFIS®-GEOFOTO
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist zum nächstmöglichen Zeit- punkt die Stelle verwaltungstechnische Sachbearbeitung InVeKoS (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Stendal. Die Einstellung von Bewerbern/Bewerberinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Im Sachgebiet „InVeKoS“ erfolgt die Bearbeitung von Anträgen zur Förderung von Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und flächenbezogener Agra- rumwelt- und Klimamaßnahmen und des ländlichen Raumes sowie anderer Maßnahmen aus Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unter Nutzung elektronischer Antragsbearbeitungsprogramme (profil c/s). Wir bieten Ihnen eine inte- ressante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Anträgen für die Verfahren der flächenbezogenen Agrarfördermaßnah- men Bearbeitung von Widerspruchsverfahren Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Ri- sikoanalyse sowie aufgrund von Erlassen, örtlichen Überprüfungen durch Anzeigen Drit- ter und Feststellungen im Rahmen der Verwaltungskontrolle als Prüfteamleiter für alle Förderprogramme des InVeKoS Durchführung von Verwaltungskontrollen in schwierigen Fällen Erstellen von Berichten, Analysen gegenüber vorgesetzten Behörden Arbeit mit Antragsbearbeitungssoftware und grafischen Informationssystemen (GIS) gegebenenfalls Pflege des Landwirtschaftlichen Feldblockkatasters. Ihr Profil: Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahn- gruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 des Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Lauf- bahnverordnung Sachsen-Anhalt (LVO LSA) bzw. ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Fach- hochschulstudium der Verwaltungswissenschaften oder einen erfolgreich abgeschlossenen Be- schäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in). Ihre Bewerbung wird ebenfalls berücksichtigt, wenn Sie eine Ausbildung zur/ zum Verwaltungs- fachangestellten (m/w/d) bzw. den Beschäftigtenlehrgang I erfolgreich abgeschlossen haben und über langjährige einschlägige Berufserfahrung im oben beschriebenen Aufgabenbereich (mindestens auf Ebene E 9b TV-L) verfügen. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren in unwegsamen Gelände mit Dienstkraftfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Nachgewiesene Erfahrungen bei der Anwendung elektronischer Antragsbearbeitungssysteme und im Umgang mit GIS-Programmen sind von Vorteil. Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im EU-Beihilferecht, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Verwaltungs- recht wünschenswert. Eine gute mündliche und schriftliche Ausdruckfähigkeit in deutscher Sprache wird erwartet. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit - auch bei Außendiensttätigkeiten. (Bei den wahrzuneh- menden Außendiensttätigkeiten handelt es sich vorrangig um Vor-Ort-Kontrollen, bei denen landwirtschaftliche Flächen kontrolliert und vermessen sowie fachlich beurteilt werden. Auch Tierbestände sind zu kontrollieren und fachlich zu beurteilen.) Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Team mit Anwendung von künstlicher Intelligenz, Drohnen und aktuellen geobasierten Tablets eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teil- nahme an Fortbildungen Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Homeoffice; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Ka- lenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und ein betriebliches Gesundheitsmanagement, ergonomi- scher Arbeitsplatz Jahressonderzahlung Parkmöglichkeiten und Fahrradstellplätze direkt an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffent lichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 21.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1108821) Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate Führerschein, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 08.04.2024
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ist am Dienstort Halberstadt die Stelle Sachbearbeitung Forstförderung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Die Einstellung von Bewerbern/ Be- werberinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte mit seinem Hauptsitz in Halberstadt und der Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet „Forstförderung“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen entsprechend der Förderprogramme der Euro- päischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, für die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und die Durchführung forstwirtschaftli- cher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019), zur Förderung von Waldumwelt- und Klima- dienstleistungen der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen) sowie zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz- FP 7507). Im Einzelnen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen: Erteilung von Auskünften und Beratung potentieller Antragsteller bezüglich der forstwirt- schaftlichen Förderverfahren, Prüfung der Anträge auf Erfüllung der forstfachlichen und zuwendungsrechtlichen Voraus- setzungen, Prüfung von Auszahlungsanträgen und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inaugenscheinnahmen und Vor-Ort-Kon- trollen, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Erarbeitung von Berichten und Statistiken im Aufgabenbereich. Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Sie verfügen vorzugsweise über die Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß N. 9.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder über einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Forstwirtschaft bzw. Forstwissenschaften. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Ab- schnitt I der Anlage 1 zu § 2 LVO LSA, ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissen- schaften oder einen abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II verfügen. Darüber hinaus ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb dieses Nachweises erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen, auch in unwegsamen Gelände. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Nachgewie- sene Erfahrungen im Umgang mit Geografischen Informationssystemen (GIS-Anwendungen) sowie im Umgang mit profil c/s sind von Vorteil. Kenntnisse im Zuwendungs- und Verwaltungs- recht sind wünschenswert. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Belastbarkeit, auch bei Außendiensttätigkeiten. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet, einen sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase sowie die Möglichkeiten zur Teilnahme an Fortbildungen, eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, betriebliche Zusatzversorgung (VBL) als ergänzende Altersversorgung für Tarifbeschäf- tigte, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Parkmöglichkeiten und Fahrradstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nach- weis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (Tel. 03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 31.03.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1097711). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht), Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate, ggf. Führerschein, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes). Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Standort Stendal oder Salzwedel eine Stelle als Sachbearbeitung Förderung Feuerwehrinfrastruktur – TH-ELER (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-An- halt. Im Sachgebiet 11 „Ländlicher Raum“ erfolgt die Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Hierbei soll auch die landesweite Förderabwicklung bzw. die Umsetzung der Maßnahmen der Feuerwehrinfrastruktur zum Schutz der Bevölkerung sichergestellt werden. Für die Bear- beitung von Zuwendungsverfahren im Bereich der Feuerwehrinfrastruktur im Rahmen des Wiederaufbaufonds TH-ELER suchen wir eine*n Sachbearbeiter*in, schwerpunktmäßig für die Förderung des Neubaus, der Erweiterung und des Umbaus von Feuerwehrhäusern, für den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und von Löschwasserentnahmestel- len. Im Einzelnen sind dabei folgende Aufgaben wahrzunehmen: Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der Wiederaufbaufonds - ELER Förderanträge, Änderungsanträge, Auszahlungsanträge einschließlich Erstellung der erforderlichen Bescheide und Auszahlung der Fördermittel Prüfung von Verwendungsnachweisen in Förderbereichen des Wiederaufbaufonds - ELER, Prüfung der Vergabe in Förderbereichen des Wiederaufbaufonds - ELER, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren in Förderbereichen des Wiederaufbaufonds - ELER Durchführung von Inaugenscheinnahmen und Vor-Ort-Kontrollen im Zuge der Förder- maßnahmen in den Förderbereichen des Wiederaufbaufonds - ELER Anforderungen an die Bewerber*in (m/w/d) Vorzugsweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstu- dium der Verwaltungswissenschaften bzw. einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftig- tenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in). Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium, in dem fundierte Kenntnisse der Rechtsmethodik ver- mittelt werden. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie: -über ein abgeschlossenes Fachhochschul-/Bachelorstudium der Wirtschaftswissen- schaften bzw. in der Fachrichtung Bauingenieurwesen verfügen bzw. -über ein abweichendes abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium mit einer nachgewiesenen mehrjährigen gleichwertigen Verwaltungserfahrung (mindes- tens auf der Ebene E 9b TV-L) in einer öffentlichen Verwaltung verfügen, die noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus sind gute Kenntnisse im Zuwendungsrecht sowie Kenntnisse der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Honorarordnung für Architekten und Ingeni- eure wünschenswert. Die Tätigkeit erfordert ferner einen sicheren Umgang mit Standardsoft- ware (MS-Office). Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie Engage- ment und Belastbarkeit. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem engagierten Team Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Ar- beitszeitregelung; Homeoffice, Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeits- tagen betriebliche Altersvorsorge und ein betriebliches Gesundheitsmanagement ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 9b) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber wer- den bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Da es sich hierbei um einen aus EU-Mitteln finanzierten Arbeitsplatz handelt, ist es zwingend erforderlich, dass vor Abschluss eines Arbeitsvertrages durch die/den Be- werber*in das Einverständnis erklärt wird, dass die Bewilligungsbehörde für Techni- sche Hilfe im Rahmen der Mittelfinanzierung der EU (Technische Hilfe ELER), unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, Einsicht in die monatlichen Gehaltsabrechnungen nehmen kann. Die Unterlagen werden im Rahmen der Auswahl- gespräche zur Unterschrift ausgehändigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 10.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1106973). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile eine Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils ein- zugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anla- gen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungs- nachweise) und sonstige Zertifikate Führerschein, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (be- trifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechen- der Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informatio- nen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bil- dungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd führt das mit Datum vom 08.12.2000 angeordnete Bodenordnungsverfahren nach § 64 i. V. m. § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) "Wetterzeube“ durch. Das Bodenordnungsverfahren (BOV) „Wetterzeube“ ist bis auf die derzeit widerspruchsbehaftete Zuteilung eines Flurstückes abgeschlossen. Dieses Flurstück wurde im Jahr 1964 durch die ehemalige LPG „Roter Banner“, Rechtsnachfolger LPG (T) „Einigkeit“ Droyßig i.L. mit einer Tankstelle bebaut. Ziel der Maßnahme ist der komplette Rückbau der Tankstellenanlage und damit die Instandsetzung des Abfindungsflurstückes. Im Ergebnis werden auch langjährige Rechtsstreitigkeiten und das derzeit laufende Widerspruchsverfahren, Widerspruchsführer Bodeneigentümer (Erbengemeinschaft), erledigt. Zum BOV gehört durch aktuelle Hinzuziehung im Weiteren ein Flurstück, welches im Dammbereich „Mühlendamm am Floßgraben“ liegt und für die Realisierung der geplanten und notwendigen landschaftsgestaltenden Maßnahmen (Ersatzpflanzungen) dient. Durch die Planänderung werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt.
Origin | Count |
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Bund | 80 |
Land | 16 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 67 |
Text | 8 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 61 |
Lebewesen & Lebensräume | 77 |
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Mensch & Umwelt | 95 |
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