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Gewidmete Deiche in Niedersachsen

Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)

Gewidmete Schutzdünen in Niedersachsen

Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).

Gewidmete Sperrwerke in Niedersachsen

Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind. Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für Sperrwerke gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).

WFS Widmungen gemäß Hamburgischem Wegegesetz

Dieser WFS (Web Feature Service) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Widmungen gemäß Hamburgischem Wegegesetz

Dieser WMS (WebMapService) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Straßenwidmung Seevetal

Darstellung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Gemeindestraßen Seevetals

Widmungen gemäß Hamburgischem Wegegesetz

Der Datensatz enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Er soll lediglich als Ansatzpunkt zum Status der Widmung dienen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Der Datensatz enthält zwei Layer. Der erste enthält eine linienhafte Darstellung der Widmungen der jeweiligen Straßen. Quelle des Layers ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB). Da von den dargestellten Linien nicht automatisch auf die umgebenden Flächen geschlossen werden kann, ist derzeit der zweite Layer im Aufbau. Dieser enthält eine flächenhafte Darstellung der Widmungen und dient insbesondere dazu, den Widmungsstatus von Seitenräumen und Verbreiterungsflächen abzubilden. Der zweite Layer wird nach und nach mit Daten befüllt und ist nicht vollständig. Grundlage sind die Widmungsverfügung und der jeweilige amtliche Anzeiger mit der Widmungsbekanntgabe. Bei gewidmeten Straßen wird in der Regel das Datum der Widmung angegeben. Die Bezeichnung "vor Hamburger Wegegesetz" wird für Straßen und Wege verwendet, die bei Inkrafttreten des HWG i.S. des §64 HWG bereits als gewidmet galten und dementsprechend nicht nach HWG gewidmet wurden. Bei Unklarheiten zum Widmungsstatus einer Straße bzw. Fläche wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.

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