Der Staatsbetrieb Sachsenforst veröffentlicht Ergebnisse zu verschiedenen Themen seiner wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen von Publikationen, von Broschüren sowie Fachartikeln. Weitere regelmäßig erscheinende Berichte, Merkblätter und andere Fachartikel können über das Internet bestellt werden. Weitere aktuelle Broschüren sind: - Waldfunktionenkartierung - Wild aus Sachsen - Gemeinsam für den Wald – Forstbetriebsgemeinschaften - Führungen in Wald- und Schutzgebieten - Wir schaffen Vielfalt im Wald - Beispielreviere für eine integrative naturgemäße Waldbewirtschaftung bei Sachsenforst Weitere aktuelle Faltblätter sind: - Staatsbetrieb Sachsenforst – Bewirtschaften, Bewahren, Gestalten - Faltblätter über die einzelnen Forstbezirke - Faltblatt über die Waldschulheime Conradswiese, Stannewisch, Wahlsmühle, Walderlebnisscheune Taura, Walderlebnisgarten Eich - Forstwirtschaft und Naturschutz – Hinweise für Waldbesitzer - Douglasienanbau – Hinweise für private Waldbesitzer - Wild auf Sachsens Wild - Laufbahnausbildung höherer Forstdienst - Bodenschutzkalkung im Wald - Förderung der Walderschließung im Freistaat Sachsen - Förderung des Waldumbaus und der Wiederaufforstung im Freistaat Sachsen - Waldjugendspiele in Sachsen - Spitzenstämme aus dem Wald Außerdem werden von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft umfangreiche Infobroschüren und Faltblätter zur Verfügung gestellt.
Seit 1984 berichtet das für Wald zuständige Ministerium jährlich mit dem Waldzustandsbericht über die aktuelle Entwicklung des Waldes in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Berichterstattung ist die Waldzustandserhebung, die auf einem systematischen, landesweiten Stichprobenraster durchgeführt wird. Um einen umfassenderen Überblick über die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und Gefährdungen zu geben, wird im Bericht neben den Darstellungen zur Kronenzustandsentwicklung besonders auf die Erhaltung der Waldböden als bedeutsamem Teil der forstlichen Nachhaltigkeit eingegangen. Weitere Beiträge im aktuellen Bericht befassen sich mit der Vielfalt und Anpassungsfähigkeit unserer Eichenwälder und der Wiederbewaldung flächig geschädigter Wälder in Rheinland-Pfalz. Die detaillierten Ergebnisse der Waldzustandserhebung werden mit dem Bericht auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie von Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zudem wird der Bericht dem Landtag zugeleitet. Der Waldzustandsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Schadniveau über alle Waldflächen von Rheinland-Pfalz, alle Baumarten und Altersstufen hinweg nicht nur das sehr hohe Niveau der Vorjahre hält, sondern sogar den im Jahr 2020 erreichten Höchststand überschreitet. Unsere Wälder leiden dauerhaft unter Dürrejahren infolge des Klimawandels.
Die Kieswerk Schray GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, die Zulassung der Erweiterung des Kiesabbaus auf Teilflächen der Flurstücke Nrn. 8277/11, 6926, 6928, 8277/3 und 8279/5 der Gemarkung Steißlingen beantragt. Die beantragte Erweiterungsfläche hat eine Größe von 20,5 ha, die in fünf Abbauabschnitte gegliedert wird. Sie wird im Westen durch die Landesstraße L 223, im Süden durch die Bundesstraße B 33 neu und im Norden und Osten durch die aktuellen und früheren Abbaubereiche Makariushau, Stockfeld und Grubenwald begrenzt. Die beantragte Erweiterung liegt im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“ des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee in einem ausgewiesenen Vorranggebiet für den Abbau. Der Kiesabbau soll als Trockenabbau erfolgen. Rekultivierungsziel ist die Wiederherstellung des Geländeprofils und die Wiederaufforstung. Der Abbau, die Rekultivierung und die Wiederaufforstung sollen schrittweise in Abbauabschnitten durchgeführt werden. Der Abbau soll voraussichtlich 8 Jahre dauern; die Rekultivierung und Wiederaufforstung sollen nach 15 Jahren abgeschlossen sein. Für den Trockenkiesabbau und für die Wiederverfüllung der Kiesgrube ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 19 Naturschutzgesetz (NatSchG), eine baurechtliche Genehmigung gemäß § 58 Landesbauordnung (LBO) sowie eine Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung für den Tiefbrunnen Viehweide gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), für die befristete Waldumwandlung eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich. Außerdem ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu prüfen. Aufgrund der Verfahrenskonzentration des § 19 Abs. 3 NatSchG ist das Landratsamt Konstanz - Amt für Baurecht und Umwelt, neben den naturschutz- und baurechtlichen Genehmigungen und der wasserrechtlichen Befreiung auch für die Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung und der artenschutzrechtlichen Ausnahme zuständig. Über die forstrechtliche Genehmigung und eine artenschutzrechtliche Ausnahme entscheidet das Landratsamt Konstanz im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilungen 5 und 8.
Die Stadtwildnis am Fuße des Monte Scherbelino in Frankfurt am Main entstand im Rahmen des Projekts "Städte wagen Wildnis - Vielfalt erleben", das 2016 - 2021 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV) vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde. Maßnahmen zur Stärkung der Arten- und Biotopvielfalt haben die Projektfläche zu einem urbanen Hotspot der Biodiversität in der Rhein-Main-Metropole werden lassen, in dem insbesondere Vögel, Amphibien und Insekten von der Vielfalt an Lebensräumen auf engem Raum profitieren. Aus dem Nebeneinander von Artenschutz (für die Erhaltung des günstigen Lebensraums für den Flussregenpfeifer - Charadrius dubius) und Prozessschutz (mit dem Ziel der Wiederbewaldung durch Sukzession) sowie durch Schaffung und Erhaltung vielfältiger Lebensraumstrukturen resultiert eine reiche Pflanzenwelt unterschiedlicher Sukzessionsstadien - eine wesentliche Grundlage für die Vielfalt auch der Fauna. So finden sich auf der Projektfläche am Monte Scherbelino, die nur 0,03 % der Frankfurter Stadtfläche entspricht, bspw. allein 43 % der in Hessen bekannten Libellen-Arten und 28 % der bekannten Laufkäfer-Arten. Die Artenvielfalt ist auch eine Folge der nicht freien Zugänglichkeit der Projektfläche für die Öffentlichkeit. Die untersuchten und weiter zu beobachtenden ökosystemaren Zusammenhänge machen den Monte Scherbelino zu einem Freilandlabor mit großem Interesse von Seiten der Öffentlichkeit, der Fachwelt und der Medien.
Durch Spenden Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen unterstützen Was Sie beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz beachten sollten Spenden Sie für Projekte und Initiativen im Umwelt- und Klimaschutz , denn Spenden hilft. Informieren Sie sich vorab über die Spendenorganisationen und deren Projekte, z. B. auf entsprechenden Portalen. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer Spende durch feste Mitglieds- oder regelmäßige Förderbeiträge. Vereinfachen Sie Ihren Recherche- und Entscheidungsaufwand, z. B. durch ein eigenes jährliches Spendenbudget. Gewusst wie Umwelt- und Klimaschutzorganisationen informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und sind Interessensvertreterinnen in Gesetzgebungsprozessen für Umwelt- und Klimaschutz . So waren beispielsweise Solarinitiativen in den 1980er und 1990er Jahren treibende Kräfte für die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das wiederum den weltweiten Durchbruch der Photovoltaik einleitete. Für solche Erfolge benötigen Nichtregierungsorganisationen und Initiativen nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen. Mit Spenden den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen: Spenden sind das Rückgrat von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Für professionelle Arbeit, nationale oder gar internationale Interessenvertretung oder für die Sicherstellung von Kontinuität in langfristigen Projekten werden beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter*innen benötigt, deren Gehälter bezahlt werden müssen. Bei der Beantragung von öffentlichen oder privaten Fördergeldern für konkrete Umwelt- und Klimaschutzprojekte ist eine solide Grundfinanzierung des "Normalbetriebs" der Organisation notwendig. Zudem müssen bei geförderten Projekten in der Regel auch finanzielle Eigenleistungen aufgebracht werden. Auch vollständig ehrenamtlich getragene Initiativen kommen nicht ohne ein Budget für entstehende Ausgaben aus, zum Beispiel für Raummieten und Material. Durch Spenden können Sie somit einen relevanten Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten und die gesellschaftliche Wirkung Ihres Handelns deutlich erhöhen – auch kleine Beiträge sind hilfreich. Organisationen und Projekte auswählen: Überlegen Sie zunächst, welche Themen am ehesten zu Ihnen passen, was Ihre Spendenziele sind und welche Projekte Sie persönlich überzeugen. Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungen über Organisationen und Projekte. Anregungen finden Sie auch auf speziellen Webseiten wie denen von Phineo , Active Philanthropy oder Betterplace (Kategorien "Umwelt" und "Klimaschutz"), wobei zu empfehlen ist, Spenden nicht über Portale, sondern direkt an die ausgewählte Organisation zu überweisen. Die Anerkennung der Organisation als gemeinnützig durch das zuständige Finanzamt ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Außerdem ist sie ein Indiz dafür, dass die Organisation eine ordentliche Buchhaltung hat und ihre Ausgaben satzungskonform erfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit macht allerdings keine Aussagen darüber, ob die Spendengelder auch effektiv eingesetzt werden. Sie müssen letztlich selbst entscheiden, für wie vertrauenswürdig Sie die Organisation und für wie effektiv Sie deren Projekte einschätzen. Wie beim Kauf von Konsumgütern gibt es auch bei Spenden keine 100%ige Sicherheit. Weitere allgemeine Spendentipps und Hinweise für sicheres Spenden finden Sie beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) . DZI-Spendensiegel Quelle: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Phineo-Wirkt-Siegel Quelle: Phineo DZI-Spendensiegel Phineo-Wirkt-Siegel Spendensiegel beachten: Spendensiegel können die Auswahl ebenfalls unterstützen. Sie belegen allerdings nur die Übereinstimmung mit bestimmten Prüfkriterien. Am bekanntesten ist das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) . Das Siegel zeichnet die seriöse Arbeitsweise der Organisation aus und belegt unter anderem, dass eine Organisation ihre Mittel wirtschaftlich verwendet, transparent arbeitet und ihre Spendenwerbung die Angesprochenen nicht unter Druck setzt. Ein Siegel, dass auch eine vertiefte inhaltliche Prüfung der möglichen Wirksamkeit von Projekten vornimmt, ist das Wirkt-Siegel der privatwirtschaftlichen Organisation Phineo. Es zeichnet auch eine Reihe von Projekten im Bereich Klimaschutz aus. Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass eine Organisation ein Siegel nicht hat, nicht automatisch, dass sie unseriös ist oder die Mittel nicht effektiv einsetzt. Durch Regelmäßigkeit die Wirksamkeit erhöhen: Werden Sie, wenn möglich, Mitglied, Fördermitglied oder Dauerspender*in von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Das Sammeln von Spenden kostet Organisationen Zeit und Geld. Dauerhafte Spenden ermöglichen hingegen Planungssicherheit und erhöhen so die Wirksamkeit ihrer Spende. Durch dauerhafte Fördermitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen können langfristige Strukturen etabliert und stärkere positive Umweltwirkungen entfaltet werden. Z. B. sind Organisationen attraktiver für qualifizierte Mitarbeiter*innen, wenn sie diesen langfristige Verträge anbieten können. Als Mitglied können Sie zudem z. B. im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen über verschiedene Fragen der Organisation mitbestimmen. Den eigenen Spendenaufwand verringern: Regelmäßige Spenden helfen auch Ihnen, den Entscheidungsaufwand zu begrenzen. Sie müssen nicht jedes Jahr neu darüber nachdenken, an wen Sie spenden möchten. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie für sich ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Mit Klimaschutzprojekten messbare CO 2 -Minderungen anstoßen: Wenn Sie eine Spende in Höhe einer genau bestimmbaren Menge Treibhausgase leisten möchten, können Sie auf Anbieter von freiwilligen CO 2 -Kompensationszahlungen zurückgreifen. Diese setzen konkrete Klimaschutzprojekte wie den Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Förderung von effizienten Technologien in Entwicklungsländern um. Dabei lässt sich die Spendenhöhe direkt mit der eingesparten Menge an Treibhausgasen in Verbindung setzen. Dies ermöglicht Menschen z. B., bewusst einen Klimabeitrag in Höhe des eigenen jährlichen CO 2 -Fußabdrucks zu leisten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Was Sie noch tun können: Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Postadresse bei Spenden angeben. Bei Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch ein einfacher Nachweis z. B. in Form eines Kontoauszugs oder Buchungstätigung. Bedenken Sie gemeinnützige Organisationen beim Nachlass. Beachten Sie unsere Tipps zur nachhaltigen Geldanlage . Hintergrund Umweltsituation: Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen und viel Geld notwendig. Generell fließt weltweit noch immer deutlich zu wenig Geld in den Klimaschutz . Freiwillige finanzielle Beiträge von Privatpersonen sind daher eine gute Ergänzung zu staatlichen Maßnahmen, gerade in Bereichen, die durch Staaten oder Unternehmen eher nicht finanziert werden. Wirksamkeit einzelner Projekte: Viele Spender*innen wollen wissen, was ihr Geld genau bewirkt und fragen sich, wie sie eine gute Auswahl treffen. Die Wirksamkeit verschiedener Projekte im Detail zu vergleichen, ist sehr aufwändig. Ohne Zweifel gibt es auch Organisationen und Projekte, die das ihnen anvertraute Geld wenig effizient einsetzen. Daher hat das Thema Wirkungsmessung in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und die Bewegung des "Effektiven Altruismus" hat sich der Idee verschrieben, mit wissenschaftlichen Methoden zu bewerten, welche Organisationen pro eingesetztem Dollar Spendengeld den größten Nutzen erzielen. Nicht alles lässt sich jedoch quantifizieren. Beispielsweise ist es sehr viel schwieriger, den durch politische Arbeit eines Umweltverbands erreichten Beitrag zur CO 2 -Einsparung zu bestimmen als die Einsparung durch die Wiederaufforstung eines Waldes. Projekte, die eher bei den politisch-gesellschaftlichen Stellschrauben ansetzen, können aber unter Umständen mit dem eingesetzten Geld viel bedeutendere Veränderungen anstoßen. Bei Spenden für den Klimaschutz lässt sich das Feld grob in die folgenden fünf Einsatzbereiche einteilen : Direkt Treibhausgase reduzieren (natürliche Lösungen wie Moor-Wiedervernässung oder Wiederaufforstung sowie Förderung klimaschonender Technologien) Förderung nachhaltigen Konsums Kampagnen/Kooperationen für mehr Klimaschutz in Unternehmen Politisches Engagement fördern Kommunikationsprojekte zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen Entsprechend der eigenen Überzeugungen lassen sich hier Schwerpunkte setzen. In jedem Fall ist es wichtig, sich von der Komplexität der Auswahl nicht vom Spenden abhalten zu lassen, da Klimaschutz am wirksamsten ist, wenn er möglichst schnell umgesetzt wird. Marktbeobachtung: Bislang geht nur ein geringer Anteil des in Deutschland gespendeten Geldes in den Umweltschutz. In 2023 flossen von allen Spenden privater Haushalte nur 3,2 % in den Umwelt- und Naturschutz, obwohl laut der Studie Umweltbewusstsein in Deutschland 2022 nach eigener Aussage 36 % der Deutschen bereit wären, Geld für Umwelt- oder Naturschutzgruppen zu spenden. Gesetzeslage: Spenden an eine gemeinnützige Organisation können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation satzungsgemäß gemeinnützig anerkannte Zwecke verfolgt. Diese sind in § 52 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. "Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes" sind in § 52, Abs. 2, Punkt 8 genannt. Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie z. B. auf den Seiten des Deutschen Spendenrats .
Um das Land zukunftssicher für die Folgen der Klimakrise aufzustellen, hat die Landesregierung eine umfassende Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Sie erfüllt die Vorgaben des Bundesgesetzes zur Klimaanpassung und des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und unterstützt Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger dabei, sich vor den Folgen des Klimawandels zu wappnen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. „Die Klimakrise ist auch bei uns längst angekommen und hat schon jetzt gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Wir brauchen einen ambitionierten Klimaschutz und eine ambitionierte Vorsorgepolitik, um uns gegen die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen zu wappnen. Diese setzen wir mit der neuen Klimaanpassungsstrategie für Nordrhein-Westfalen um“, erklärte der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer. Die Klimaanpassungsstrategie zielt darauf ab, auf die zunehmenden klimatischen Herausforderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu reagieren. Sie beinhaltet 110konkrete Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Infrastruktur sowie zur Erhöhung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger, die bis 2029 umgesetzt werden sollen. Von der Wasserwirtschaft über die Landwirtschaft und den Katastrophenschutz bis hin zur städtischen Entwicklung berücksichtigt die Strategie in 16 Handlungsfeldern die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen. In Form eines konkreten Maßnahmenkatalogs aus den verschiedensten Zuständigkeiten der Ministerien gibt die Landesregierung Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels. „Die Klimakrise ist eine der größten ökologischen und ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, die vereinbarten Anpassungsmaßnahmen in die Tat umzusetzen“, so Minister Krischer. Beispielsweise stellt die Landesregierung eine Vielzahl an Aktivitäten zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser bereit. Dabei sind große Maßnahmenbündel wie die Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ oder der Ausbau des Risikomanagements für urbane Sturzfluten genauso enthalten wie weitere Maßnahmen zur Entwässerung von Straßen und Quartieren. Mit Blick auf die extrem heißen Sommer der letzten Jahre ist das Thema Hitzeschutz ebenfalls stark vertreten. Dabei sind Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung ebenso wichtig wie die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Krankenhäusern. Doch auch Maßnahmen zur Begrünung von Städten, die Förderung einer klimaangepassten Landwirtschaft, zusätzliche Mittel für das Flächenrecycling, die Entwicklung klimaanpassungsfähiger Mischwälder und Wiederbewaldung von Schadflächen, den Erhalt und die Vermehrung von Waldflächen sowie die Wiederherstellung von historischen und potenziellen Moorflächen im Dialog mit den Stakeholdern sollen durch die Strategie vorangebracht werden. Zudem soll die Finanzierung öffentlicher Trinkwasserbrunnen verbessert werden. Auch konkrete Anpassungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen sind vorgesehen, etwa der Schutz der Verkehrsinfrastruktur vor Hochwasser und Schwemmmaterial sowie durch den Einsatz aufgehellter Straßendeckenschichten aus Asphalt. Im Bereich Wohnungsbau ist die Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung im geförderten Wohnungsneubau vorgesehen. Um die Bevölkerung sowohl über die Folgen des Klimawandels als auch über Anpassungsmöglichkeiten aufzuklären, hält die Klimaanpassungsstrategie eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Information und Bildung vor: Die Erweiterung des Klimaatlas Nordrhein-Westfalen des LANUV soll als zentrale Datenplattform um einen Wasserhaushalts- und Dürremonitor erweitert werden und zudem Informationen über versiegelte Flächen und Brachflächen in NRW bereitstellen. Die Verbraucherzentrale bietet mit Unterstützung des Landes eine persönliche Orientierungsberatung für Bürgerinnen und Bürger an. Die Entwicklung von spezifischen Bildungsmodulen für Kitas und Schulen ist ebenfalls geplant. Mit der Verstetigung der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen“ beim LANUV, die bei Datenbelangen, Förderfragen oder auch Vernetzungswünschen unterstützt, wird Kommunen seitens des Landes eine kompetente Begleitung auf ihrem Weg zu mehr Klimaresilienz angeboten. Auch der Katastrophenschutz soll sowohl in seiner Bedarfsplanung als auch in Form von konkreten Übungen stärker auf Extremwetter eingestellt werden. Dabei sollen grenzüberschreitende Netzwerke mit Nachbarstaaten ausgebaut werden. Extremwetter werden häufiger auftreten Welche weitreichenden Folgen die globale Klimaerwärmung für Nordrhein-Westfalen haben wird, zeigt eine aktuelle Publikation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Der Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt die mögliche zukünftige Entwicklung von Klimaparametern in Bezug auf Lufttemperatur, hitzebedingte Kenntage, Niederschläge und Starkregen. „Wir beobachten und erleben immer mehr Wetterextreme, die eine Folge des Klimawandels sind. Dazu gehören zum Beispiel mehr Starkregenereignisse auf der einen und Hitze- oder Dürreperioden auf der anderen Seite. Wenn keine weiteren Anstrengungen unternommen werden, erwarten wir nach jetzigem Stand einen Anstieg auf etwa 3 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber vorindustrieller Zeit“, erläuterte LANUV-Präsidentin Elke Reichert. Bereits heute lassen sich klimatische Veränderungen beobachten. Der Vergleich von Mittelwerten der aktuellen Klimanormalperiode (KNP) 1991-2020 mit früheren KNP zeigt das deutlich. Seit der ersten Periode 1881-1910 ist die mittlere Jahreslufttemperatur um durchschnittlich 1,6 Grad Celsius gestiegen. Die heißen Tage haben sich seit 1891-1920 bis zur KNP 1991-2020 auf acht Tage verdoppelt. Die Zahl von Frost- und Eistagen hingegen hat sich verringert: auf zwölf und fünf Tage. Am Kahlen Asten sind die Schneetage seit 1955-1984 sogar um 25 Tage gesunken. Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer, die Starkregenereignisse sowie die gemessenen Hitzerekorde seit 2014 den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht. Bereits heute sind in den dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft (2050) dürften es laut den Prognosen des LANUV bis zu elf Millionen Menschen werden. 2023 war außerdem das nasseste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Nordrhein-Westfalen. „Die Klimakrise wird immer mehr zur Belastung für unsere Umwelt, für die Gesundheit unserer Mitmenschen, für die Infrastruktur und die Lebensmittelproduktion. Ihre Auswirkungen haben wir alle in den vergangenen Jahren im Alltag deutlich gespürt – mit unterschiedlichen Extremen. Von 2018 bis 2020 und 2022 erlebte Nordrhein-Westfalen vier Dürresommer mit Ernteausfällen, dramatischen Waldschäden und historischen Tiefständen der Gewässer, 2021 ein katastrophales Hochwasser. Wir müssen uns darauf einstellen, dass das Extreme das neue Normal wird“, sagte Minister Krischer. Auswirkungen des Klimawandels regional unterschiedlich Dabei sind die Auswirkungen in den verschiedenen Regionen des Landes durchaus unterschiedlich. Für die am dichtesten besiedelten Bereiche NRWs entlang von Rhein und Ruhr, die bereits heute zu den wärmsten Regionen Deutschlands zählen, wird sowohl der Anstieg der Durchschnittstemperaturen als auch der heißen Tage und Tropennächte eine besondere Relevanz haben. Für die Mittelgebirgsregionen spielt das Auftreten von Starkregenereignissen eine wesentliche Rolle. Hier wird die Gefahr von Sturzfluten sowie Bodenerosionen bis hin zu abrutschenden Hängen steigen. Dagegen besteht bei längeren Trockenperioden vor allem im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe die Gefahr, dass es durch Nutzungskonkurrenzen Einschränkungen bei der Wasserversorgung geben könnte, wie die jüngere Vergangenheit bereits gezeigt hat. Klimaanpassung als langfristiger Prozess Nicht zuletzt aufgrund der guten Datenlage des LANUV ist sich die Landesregierung der kritischen Lage bewusst und ist bereit für ein zielgerichtetes Handeln auf allen Ebenen. Dabei versteht die Landesregierung die Klimaanpassung nicht nur als ad hoc Reaktion auf Extremwetterereignisse. Vielmehr ist die Landesstrategie als langfristige Aufgabe und langfristiger Prozess angelegt, der für die Zukunft vorsorgen soll. Sie soll im Zusammenspiel mit Akteuren in ganz NRW, von der Kommune über die Unternehmen bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden. Sie macht Angebote zur Information, Beratung, Förderung und Vernetzung für unterschiedliche Zielgruppen in allen relevanten Handlungsfeldern. Die Strategie wurde von allen zwölf Landesministerien gemeinsam erarbeitet, um den komplexen, sektorenübergreifenden Herausforderungen und ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Damit wird von allen Landesministerien weiterhin die Verantwortung für die Klimaanpassung übernommen, die konstruktive Zusammenarbeit fortgesetzt, um Synergien zwischen verschiedenen Handlungsfeldern zu maximieren und mögliche Zielkonflikte zu mindern. In einem Beteiligungsprozess wurden der Beirat Klimaanpassung und junge Erwachsene in die Entwicklung der Ziele und Maßnahmen eingebunden. Bis 2029 wird die Strategie für die Landesregierung handlungsleitend sein. Ihre Umsetzung wird laufend überprüft, bevor sie in einem nächsten Strategiezyklus aktualisiert wird. zurück
Welchen Fokus setzt Sachsen-Anhalt aktuell und künftig beim Naturschutz? Wo im Land werden derzeit wegweisende Projekte umgesetzt? Und welche Herausforderungen stehen in den nächsten Jahren an? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Naturschutzkonferenz des Umweltministeriums, zu der am morgigen Samstag knapp 100 Fachleute online und in Halle (Saale) erwartet werden. Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner wird die eintägige Veranstaltung unter dem Motto „Naturschutz ist Klimaschutz“ gemeinsam mit der Präsidentin des Landesamtes für Umweltschutz, Dr. Sandra Hagel, eröffnen. Thematisch soll sich die Konferenz vor allem um Moorschutz sowie die Renaturierung von Flüssen und Auenlandschaften drehen. Hier sieht Eichner starken Handlungsbedarf, aber auch großes Potenzial: „Eine intakte Natur wirkt als wichtiger Klimapuffer. Denn wertvolle Ökosysteme wie Moore oder Flussauen haben nicht nur überragende Bedeutung für die Artenvielfalt, sondern können auch viel CO2 speichern. Entwässerte Moore dagegen geben enorme Mengen Treibhausgase an die Atmosphäre ab und tragen so zur Klimaerwärmung bei.“ In Sachsen-Anhalt liegen diese Emissionen bei schätzungsweise jährlich 2,3 Millionen Tonnen – und damit etwa auf dem Niveau aller privat betriebenen Öl- und Gasheizungen im Land. „Wer das Klima nachhaltig schützen möchte, darf also nicht ausschließlich auf die Emissionen in Industrie, Verkehr oder Gebäudesektor schauen, sondern muss sich auch für den Schutz und die Renaturierung von Mooren, Wäldern und Flussauen als natürliche Kohlenstoffspeicher stark machen. Mehr Naturschutz ist ein wirksames und vergleichsweise kostengünstiges Mittel zur Begrenzung des Klimawandels und seiner gravierenden Auswirkungen. Zudem erhalten wir dadurch wertvolle Naturräume für künftige Generationen“, betont Eichner. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 199 Naturschutzgebiete; sie umfassen rund 71.400 Hektar und damit knapp 3,5 Prozent der Landesfläche. Die ersten Naturschutzgebiete im Land wurden bereits vor knapp 100 Jahren eingerichtet. Seit 1926 sind etwa die Salzstelle bei Hecklingen (Salzlandkreis), der Jütrichauer Busch in der Stadt Zerbst/Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und der Brambach nahe Dessau-Roßlau besonders geschützt. Hinzu kommen 266 Schutzgebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie 32 Vogelschutzgebiete – mit einer Gesamtfläche von rund 232.000 Hektar; das entspricht etwa 11,3 Prozent der Fläche Sachsen-Anhalts. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Waldzustandsbericht 2024 NW-FVA Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt 1 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Wälder sind weit mehr als nur eine Quelle für Holz und Rohstoffe. Sie erfüllen eine zentrale Rolle für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und bieten zahlreiche wichtige Funktionen: Sie schützen Böden und Grundwasser, sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen und tragen wesentlich zur Erholung in unserer Gesellschaft bei. In einer zunehmend von Klimawandel und Umweltveränderungen geprägten Welt gewinnen diese Funktionen noch mehr an Bedeutung. Die Ergebnisse der diesjährigen Waldzustandserhebung zeigen eine leicht positive Entwicklung. Die mittlere Kronenverlichtung ist über alle Baumarten hinweg gesunken. Ebenso sind die Schadholzmenge und die Absterberate im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Diese positiven Tendenzen stimmen uns zuversichtlich, sind jedoch nicht Anlass zur Entwarnung. Angesichts der bestehenden Herausforderungen bleiben der Aufbau artenreicher und klimastabiler Wälder sowie die zielgerichtete Wiederbewaldung die vordringlichsten Aufgaben der kommenden Jahre. Die Landesregierung wird auch weiterhin alle Waldbesitzenden in Sachsen-Anhalt bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen, um die Resilienz unserer Wälder zu stärken und ihre Zukunft zu sichern. Dieser Waldzustandsbericht gibt Ihnen einen fundierten Überblick über den aktuellen Zustand unserer Wälder in Sachsen-Anhalt und erläutert die Ursachen und Auswirkungen der Schäden, die wir gegenwärtig erleben. Ein besonderer Dank gilt der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt für ihre umfassende Datenerhebung und die sorgfältige Auswertung der Ergebnisse. Ich lade Sie ein, sich mit den Ergebnissen dieser Erhebung zu befassen, um ein besseres Verständnis für die bestehenden Herausforderungen und die dringende Notwendigkeit des Waldumbaus zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen Sven Schulze Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Hauptergebnisse 4 Forstliches Umweltmonitoring 6 Ulrike Talkner, Caroline Klinck und Uwe Paar WZE-Ergebnisse für alle Baumarten 8 Caroline Klinck und Uwe Paar Kiefer 10 Fichte 12 Buche 14 Eiche 16 Andere Laub- und Nadelbäume 18 Witterung und Klima 20 Johannes Sutmöller Insekten und Pilze 25 Martin Rohde, Rainer Hurling, Gitta Langer, Johanna Bußkamp und Pavel Plašil Stoffeinträge 31 Birte Scheler Auswirkung von extremer Witterung auf die Vitalität und Produktivität der Hauptbaumarten in Nordwestdeutschland 34 Anja Gröning, Caroline Klinck und Uwe Paar Wildobstarten: Erhaltung und nachhaltige Nutzung wertvoller genetischer Ressourcen 38 Katharina Birgit Budde, Nicole Opfermann, Katharina Volmer und Aki Michael Höltken Trockenjahre und Buchenmortalität: Geschlossenes Kronendach mindert Schäden 42 Peter Meyer, Andreas Mölder und Ralf-Volker Nagel Boden des Jahres: Waldboden 45 Impressum 48 Foto: M. Spielmann Jan Evers, Oliver van Straaten und Felix Grün 3
Sehr geehrte Leser*innen, die kürzlichen Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf an zunehmende Klimarisiken – insbesondere in Städten. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist breit anerkannt und nun mit dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz mit einem verbindlichen Rechtsrahmen untermauert. Das Prinzip der Schwammstadt gilt als naturbasierter Ansatz für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine neue Fachbroschüre vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele auf. Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel . Wir freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Um diesen zielgerichtet weiterzuentwickeln, möchten wir Ihre Meinung hören. Teilen Sie uns über eine kurze Umfrage jetzt Ihr Feedback mit! Außerdem: Neue Erklärfilme des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Thema Klimaanpassung, Zukunftsimpulse für Klimaanpassung, spannende regionale Aktivitäten und vieles mehr. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaresiliente Schwammstädte: Mit Policy Mixes in die Umsetzung kommen Die klimagerechte Schwammstadt Quelle: Datenquelle: Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Diese Notwendigkeit ist heute in der Politik und im öffentlichen Diskurs anerkannt und mündete im neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Ziel ist es, Niederschlagswasser aufzufangen und lokal nutzbar zu machen - das schützt Städte vor Schäden durch Starkregen und kühlt sie bei Hitze. Das gespeicherte Wasser versorgt die urbane Vegetation in Trockenzeiten und erhält deren positive Wirkung auf die Biodiversität und menschliche Gesundheit. Dennoch: Der Transformation zur Schwammstadt stehen rechtliche und organisatorische Hemmnisse im Wege. Eine neue Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Weiterentwicklung unseres Newsletters: Ihre Meinung ist gefragt Sagen Sie uns ruhig die Meinung! Wir möchten unseren Newsletter Klimafolgen und Anpassung weiterentwickeln – dafür brauchen wir Ihre Hilfe. In einer kleinen, digitalen Umfrage möchten wir Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge hören, um mit Ihrem Feedback den Newsletter noch besser und innovativer zu gestalten. Die Beantwortung der Fragen dauert nur drei Minuten und die Auswertung erfolgt anonym. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bundespreis „Blauer Kompass“: Der Community-Sieger 2024 steht fest Mit insgesamt 20% von über 17.500 abgegebenen Stimmen hat das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt“ des Leibniz Gymnasium Dormagen das Community-Voting des Bundespreises für sich entscheiden können. Das Schülerprojekt zur Messung von Hitzebelastung hat sich das Ziel gesetzt, mit Hilfe von selbst gebauten und programmierten Temperatur- und Feuchtesensoren die Wärmebelastung in städtischen Siedlungsflächen zu messen und zur Maßnahmenentwicklung beizutragen. Eine hochranging besetzte Jury hat am 24. Juni entschieden, wer die Sieger-Projekte pro Kategorie sind. Die Bekanntgabe findet auf einer feierlichen Preisverleihung am 19. September im Umweltministerium in Berlin statt. Klimaanpassung in der Raumplanung Projekterfahrungen zur regionalen Klimaanpassung aus der BMBF-Fördermaßnahme RegIKlim sind in der neuen Ausgabe der Raumplanung vorgestellt. Die RegIKlim-Projekte zeigen das Potenzial der angewandten Anpassungsforschung zur Nutzung von Klimainformationen als Planungsgrundlage auf. Sie berichten von Erkenntnissen bei der Hitzeanpassung in Städten, Etablierung von blauer und grüner Infrastruktur im ländlichen Raum und im Umgang mit Extremereignisbündel an der Küste. Es gilt zu verstehen, wie Verwaltungen von Städten, Kommunen und Landkreisen sowie die entsprechenden Planungsebenen unterstützt werden können, um zukünftige Klimarisiken einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen. BMUV: Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert die Klimaanpassung erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Hitzeschutzpläne für Krankhäuser und Co. – und zur Fußball-EM Der Klimawandel macht Hitzeschutz als eine Anpassungsmaßnahme zum „Dauerthema“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der zweiten Hitzeschutzkonferenz Ende Mai und legte dabei mehrere entsprechende Empfehlungen und Pläne vor. So wurde etwa die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ sowie die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ erarbeitet. Unter www.Hitzeservice.de finden sich Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen wie Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose. Für die Zeit der Fußball-EM gibt es mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de . Was ist Klimaanpassung? Drei neue Erklärfilme des BMUV Was genau ist eigentlich Klimaanpassung, warum ist sie notwendig und welche Maßnahmen dazu werden aktuell oder künftig umgesetzt? Fragen wie diese werden in drei neuen, kurzen Erklärfilmen des Bundesumweltministeriums (BMUV) beantwortet. Eine Einführung in das Thema bietet der Film „Was ist Klimaanpassung“. Der Beitrag „Gesundheitliche Vorsorge bei Hitzeperioden“ zeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit seinen zunehmenden und anhaltenden Hitzeperioden auf die menschliche Gesundheit hat und wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Bevölkerung besser schützen können. Wie die Städte an das Klima angepasst werden können, zeigt der dritte Erklärfilm „Klimaanpassung in Städten“. Förderrichtlinie „KMUi-Klima“ unterstützt Klimaaktivitäten von KMU Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ (kurz: „KMUi-Klima“) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. BMUV: Informationspapier zum Hochwasserschutz Das Bundesumweltministerium (BMUV) betont in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen durch die Klimakrise. Ein neues Hochwasserschutzgesetz soll den Schutz und die Vorsorge verbessern, indem es klare Regelungen für Überschwemmungsgebiete und Maßnahmen zur Risikovorsorge einführt. Zudem fördert das BMUV natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Wäldern, Mooren und Auen, um Wasser zu speichern und Hochwasserschäden zu mindern. 130 Millionen Euro für klimaangepasstes Waldmanagement Für Waldbesitzende, die ihren Wald an die Folgen des Klimawandels anpassen, stellt der Bund weitere 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist Teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das ab sofort vom Bundesumweltministerium (BMUV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam verantwortet wird. Das Programm wurde 2022 mit einem Fördervolumen von 120 Millionen Euro gestartet und damals noch ausschließlich vom BMEL betreut. Seither werden bereits mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Hitzevorsorge in Stadtquartieren: BBSR und BMWSB suchen Modellregionen In dem neuen Forschungsfeld «Urban Heat Labs» beabsichten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Modellvorhaben durchzuführen. Pro Modellvorhaben stehen 120.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Die Modellvorhaben dienen dazu, übertragbare Ansätze der Umsetzung für eine Hitzevorsorge in Städten zu generieren und Hemmnisse sowie Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. August 2024 mit Konzepten beim BBSR bewerben, die sich kurz vor beziehungsweise bereits in der Umsetzung befinden. Zwischenbilanz der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" Die Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bildet seit knapp vier Jahren das Dach für Forschungsförderung in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Ressourcen. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass bereits viel erreicht wurde: So wurde etwa im Bereich Klimaanpassung in der Maßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein Simulationsmodell entwickelt, das mehr als zehn Städte und Kommunen bereits nutzen. Weitere Beispiele sind die Sofortmaßnahme KAHR, bei der Hochwasser-Risikokarten überarbeitet und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen beurteilt werden sowie die internationale Maßnahme SURE, die in Südostasien die Klimaresilienz von Städten unterstützt. Berliner Initiative will per Volksentscheid zum BäumePlus-Gesetz Die Berliner Initiative „BaumEntscheid“ plädiert für schnellere und weitgehendere Maßnahmen zur Klimaanpassung, als sie die Stadt aktuell verfolgt. In einem eigenen Gesetzesentwurf – dem BäumePlus-Gesetz – hat die Initiative Maßnahmen formuliert, um Berlin bis 2040 hitze- und wetterfest zu machen. So sollen etwa Gebäude begrünt, Regenwasser recycelt und auf jeder Straßenseite alle 15 Meter ein Baum gepflanzt werden. Mit einem Volksentscheid möchte die Initiative erreichen, dass das Gesetz ohne weitere Verhandlungen in Kraft tritt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich bei einem vorgeschalteten Volksbegehren rund 170.000 Menschen der Forderung per Unterschrift anschließen. Starkregengefahrenkarte mit drei Szenarien für Hamburg Wo könnten bei Starkregen in Hamburg Keller volllaufen und wohin würde Wasser von kleinen Flüssen fließen, wenn diese über die Ufer treten? Antworten liefert die Starkregengefahrenkarte, die die Umweltbehörde der Stadt Hamburg veröffentlich hat. Die Karte zeigt mögliche Auswirkungen von drei Starkregenszenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem. Mit verschiedenen Blautönen werden Wassertiefen bzw. Überflutungshöhen angezeigt, Gelb-Rot-Färbungen illustrieren Fließgeschwindigkeiten. Über die Suchfunktion können Häuser und Straßenzüge angezeigt werden. Wird eine potenzielle Gefährdung gezeigt, rät die Stadt zur Überprüfung der Umgebung – etwa der Bordsteinkanten oder Abflussmöglichkeiten. „Klimafit in Brandenburg“: Maßnahmen zur Klimaanpassung in 8 Wochen umsetzen Mit einem dreitägigen Trainingscamp ist Mitte Mai das Projekt „Klimafit in Brandenburg“ gestartet. Ziel des Projekts ist, Tandems aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und eine niedrigschwellige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb von acht Wochen umzusetzen. Insgesamt fünf Tandems nahmen an dem Camp teil und spielten nach einem Erlebnisspaziergang auf der Kleinen Elster in 2er Kajaks zu Niedrigwasser und Wasserrückhalt erste 8-Wochen-Ideen wie Verschattung und Trinkwasserausgabe durch. Die Ideen sollen nun mit interdisziplinären Teams umgesetzt werden. Das Projekt wird von Resilient Cities für das Landesministerium Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Ahrtal-Aufbau: 20 Millionen für Sinziger Kläranlage Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Sinziger Kläranlage zerstört. Ihr Neubau auf dem Gebiet der Stadt Remange wird rund 130 Millionen Euro kosten. Mindestens 20 Millionen Euro davon übernimmt das Land Reinland-Pfalz – einen entsprechenden Förderbescheid hat die zuständige Umweltministerin Katrin Eder zum Start des Neubaus Ende Mai vor Ort überreicht. Der Neubau soll ein Leuchtturmprojekt werden, nach „heutigem besten Stand der Technik“, so die Ministerin. „Das bedeutet […] raus aus dem Überschwemmungsrisiko, hin zu einem Hochwasser-resilienteren Standort.“ Die neue Anlage soll laut Plan im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Zukunftsimpulse für Klimaanpassung veröffentlicht Die dritte Flutkatastrophe und mehrere Hitzerekorde in diesem Jahr – die Folgen des Klimawandels sind hierzulande spürbar und das ist keine Frage des Gefühls. Die Datenlage zeigt eindringlich, dass Klimaschutz nicht mehr ausreicht. Forschende des Wuppertal Instituts haben daher Handlungsimpulse und Lösungsansätze für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht, mit dem Ziel „ein gutes Leben in einer sich rasant verändernden Welt absichern“ zu können. In sechs Kapiteln und auf 51 Seiten stellen sie in dem Impulspapier zielführende Ansätze bei der Klimafolgenanpassung und konkrete Maßnahmen vor. Adressaten sind Politiker*innen, Kommunen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vorhersagemodell für Hochwasser bis zu einzelnen Gebäuden Mittlerweile werden vielerorts Hochwasserstände an einzelnen Pegeln vorhergesagt. Was die Wassermassen jedoch für die Siedlungen und deren Gebäude bedeuten, wird derzeit nur lückenhaft abgeschätzt. Abhilfe will ein Forschungsteam des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ) schaffen. Die Forschenden haben in der Zeitschrift Nature Communications ein Vorhersagesystem vorgestellt, das dynamische hochaufgelöste Überflutungskarten bereitstellt. Dabei wurden verschiedene Vorhersagemodelle so verknüpft, dass die Folgen der Überschwemmung präzise bis auf das Niveau einzelner Gebäude prognostiziert werden können. Forschungsergebnisse aus Projekt zum regenerativen Ackerbau Regenerative Ackerbaustrategien können den Kohlenstoffgehalt eines Bodens im oberen Meter um bis zu 27 Prozent erhöhen. Da der Boden so besser in der Lage ist, Nährstoffe und Wasser zu speichern, kann Starkregen besser aufgenommen werden und er trocknet nicht so schnell aus – die Äcker sind somit deutlich klimaresilienter. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Universität Kassel in ihrem Zwischenbericht zu dem Projekt „Anpassung an den Klimawandel in Hessen – Erhöhung der Wasserretention des Bodens durch regenerative Ackerbaustrategien“. Zu den untersuchten Maßnahmen gehörte auch das Aufbringen einer Mulchdecke – diese kann an heißen Tagen die Temperatur des Bodens um bis zu vier Grad abkühlen. Studie: Ärmere Menschen leider unter größerem Hitzestress Einkommensschwache Menschen leiden in europäischen Großstädten deutlich stärker unter Hitzestress als wohlhabende Bewohner*innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fachgebiets Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin. Für die Studie haben die Forschenden Umweltungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 europäischen Großstädten untersucht und die Ergebnisse in der Zeitschrift Nature Cities veröffentlicht. Demnach liegt ein Grund für den größeren Hitzestress darin, dass ärmere Menschen oft in sanierungsbedürftigen Stadtbereichen leben, die über wenig Grünflächen verfügen. 124 Millionen Euro für Projekte zur Klimawandelanpassung Die EU-Kommission hat die Projektförderungen im Rahmen des Horizon Europe Work Programme 2023-2024 kräftig aufgestockt. Unter anderem stehen weitere 124 Millionen Euro für Projekte aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ zur Verfügung. Entsprechend wurden auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zwölf neue Ausschreibungen für Projekte rund um Ideen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Unter anderem können Projektvorschläge zum Thema „Systemische und sektorübergreifende Lösungen für Klimaresilienz - zugeschnitten auf die lokalen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden“ eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 18. September. Gesundheitsrisiko Klimawandel Die Durchschnittstemperaturen und viele weitere Indikatoren des Klimawandels erreichen immer neue Höchstwerte. Während sich viele Menschen vor Hitze und UV-Strahlung schützen können, sind Outdoor-Sportler, Außenbeschäftigte und andere Risikogruppen besonders gefährdet. Betroffen sind u.a. Fußball, Leichtathletik, Rad-, Wasser- und Wintersport sowie Bauwesen, Landwirtschaft und Rettungswesen. Ein neues Buch vereint die Expertise von über 70 Autor*innen aus mehr als 40 Institutionen und bietet einen umfassenden Überblick über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels: Hitzschlag, Blitzschlag- und Lawinenunfälle, UV-Erytheme, Hautkrebs, Atemwegserkrankungen durch Ozon und Feinstaub, Asthma durch Neophyten, Infektionen durch Zecken und Stechmücken sowie psychische Folgen. Es diskutiert Schutzkonzepte für Training, Wettkämpfe, Großveranstaltungen und berufliche Außentätigkeiten, betont den Handlungsbedarf für Sportvereine und Arbeitgeber und informiert politische Entscheidungsträger über notwendige regulatorische Maßnahmen. So kann Klimakommunikation gelingen Für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Baustein. Wie gute Klimakommunikation gelingen kann und welche strategische Planung notwendig ist, beleuchtet die neue Publikation „Erfolgsrezepte einer wirksamen Klimaschutz-Kommunikation“, die das Umweltbundsamt in der Reihe „Climate Change“ herausgegeben hat. Die Autor*innen beschreiben dabei unter anderem, wie die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkannt werden können. In weiteren Schritten erklären sie, wie daraus effiziente Ansätze für die Klimakommunikation abgeleitet und gegebenenfalls Falschinformationen widerlegt werden können. Lancet Countdown für Europa: Mehr Todesfälle durch Hitze Ohne Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen werden die hitzebedingten Todesfälle in Europa deutlich zunehmen. Zu diesem Schluss kommt der „Lancet Countdown on health and climate change in Europe“: „Die Temperaturen in Europa steigen doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt – das bedroht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem europäischen Kontinent und führt zu vermeidbaren Todesfällen“, heißt es in dem deutschen Abstract zur Studie, die das zweite Mal für Europa erscheint. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus über 50 Einrichtungen, die in Reports die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. EEA-Schwerpunkt zu Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität In Europa lebt mittlerweile jede achte Person in Gebieten, die potenziell anfällig für Flusshochwasser sind; rund 30 Prozent der Menschen in Südeuropa sind permanentem Wasserstress – auch durch Dürren – ausgesetzt. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor. Neben Daten zu aktuellen, klimabedingten Gesundheitsrisiken zeigt der Bericht auch Beispiele für praktische Lösungen auf und stellt die Forderung an die EU-Gesetzgeber, die Klimawandelanpassungen zu beschleunigen. Drei neue Analyseberichte zu Kosten der Klimakrise in Europa Die klimabedingten Katastrophen in Europa kosten nicht nur Menschenleben, sondern auch sehr viel Geld. Wie hoch diese Kosten bislang ausfielen, was auf Europa ohne Klimaanpassungsmaßnahmen zukommen kann und wie teuer wiederum die Maßnahmen werden könnten, hat die Weltbank mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission in drei Analyseberichten untersucht. Die englischsprachigen Reports haben die Themenschwerpunkte „From Data to Decisions“, „Climate Adaptation Costing in a Changing World“ und „Financially Prepared: The Case for Pre-positioned Finance“. Sie stehen kostenlos auf der EU-Webseite zum Download zur Verfügung. Wie die TU Darmstadt den Umgang mit Regenwasser umkrempelt Auf dem Campus Lichtwiese der TU geht mittlerweile kaum ein Tropfen Regenwasser verloren. Möglich ist dies dank der neuen Regenwasserbewirtschaftungsanlage. Finanziert wurde der 2,4 Millionen teure Bau durch hessische Landesmittel, die im Rahmen des investiven Hochschulbauprogramms HEUREKA zur Verfügung stehen. Die neue Anlage fängt vor Ort bis zu 150.000 Kubikmeter Regenwasser pro Jahr auf und macht es als Brauchwasser nutzbar. Statt in den Kanal fließt das aufgefangene Wasser nun in eine von drei Versickerungsmulden. Über eine Galerie von 22 Einzelbrunnen kann das natürlich gefilterte Regenwasser entnommen und im Anschluss geringfügig behandelt in das Brauchwassernetz am Campus gespeist werden. Unter anderem wird das Wasser anschließend für Kanalspülungen, Baumaßnahmen oder zur Luftbefeuchtung im Innenraum genutzt. Auch das Land Hessen ist von dem Projekt beeindruckt: Im vergangenen Jahr zeichnete es die TU für die Anlage mit dem Staatspreis für Architektur und Städtebau aus.
Die Firma Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Str. 4, 88437 Maselheim hat als Gemeinschaftsunternehmen der Firmen Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG, Ferdinand-Dünkel-Str. 6, 88433 Schemmerhofen und Röhm Kies GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Straße 4, 88437 Äpfingen am 27.05.2020 beim Landratsamt Biberach einen Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Kiesabbau auf einer Teilfläche des Waldgrundstückes, Flurstück Nr. 2302/1 im Gewann Herrschaftsholz, Gemarkung Äpfingen, Gemeinde Maselheim eingereicht. Das beantragte Abbauvorhaben umfasst eine Fläche von rd. 45 Hektar. Der Abbau soll ausschließlich im Trockenabbau erfolgen. Das prognostizierte Abbauvolumen beläuft sich auf rd. 10 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung der Antragstellerin für etwa 30 Jahre sichern. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Neuaufschluss. Das Rohstoffvorkommen soll in mehreren Abbauabschnitten gewonnen werden. Es wird von einer Jahresfördermenge von ca. 300.000 – 340.000 Kubikmeter Kies ausgegangen. Die Aufbereitung des gewonnenen Kiesmaterials soll in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Kieswerke Dünkel GmbH & Co.KG bei Schemmerhofen und der Firma Röhm Kies GmbH & Co. KG westlich von Äpfingen erfolgen. Bei der geplanten Abbaufläche handelt es sich um eine nach Nordosten abfallende Hochfläche. Die natürliche Geländehöhe liegt zwischen 555 und 585 müNN. Die Abbautiefe soll je nach Abbauabschnitt zwischen 535,00 und 544,00 müNN festgelegt werden. Von der Abbausohle zum Grundwasserhöchststand soll jederzeit eine Mindestüberdeckung von einem Meter erhalten werden. Die abbauwürdige Kiesmächtigkeit beträgt durchschnittlich ca. 26,6 Meter. Das Rekultivierungskonzept sieht eine weitgehende Verfüllung (70 – 90 %) und Wiederbewaldung der Abbaustätte nach dem Rohstoffabbau vor. Neben dem nicht verwendbaren Abraummaterial aus der Abbaustätte soll unbelastetes Bodenmaterial von außerhalb zur Wiederverfüllung verwendet werden. Zur Erschließung ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Abbaugebiet und der „alten B 30“ beim Knoten Barabein bzw. der Einmündung in die L 267 (Herrlishöfen-Äpfingen) geplant. Die geplante Trasse verläuft am Waldrand entlang. Sie soll auf einer Länge von ca. 1.450 Meter neu ausgebaut werden. Ab Einmündung in die L 267 soll der Abtransport über klassifizierte Straßen (L 267, L 266) bis zu den Aufbereitungsstandorten erfolgen. Die beantragte Abbaufläche ist im Regionalplan (3. Teilfortschreibung/ 2006) des Regionalverbandes Donau-Iller als Vorranggebiet KS-BC-9 ausgewiesen. Die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flächen sind über den privatrechtlichen Gestattungsvertrag zum Kiesabbau und der Rekultivierung zwischen der Eigentümerin S.D. Albert Fürst von Thurn und Taxis, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg und dem Gestatter der Thurn und Taxis Forstverwaltungs oHG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg verfügbar. Das Vorhaben der Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG bedarf einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. den §§ 2 Abs. 1, 49 der Landesbauordnung (LBO) und den §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der großflächigen Waldinanspruchnahme wird davon ausgegangen, dass sowohl hinsichtlich der Fledermäuse als auch der Vögel Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verwirklicht werden, die nicht bzw. nicht vollständig vermieden und funktionserhaltend gelöst werden können. Für das Vorhaben ist deshalb eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Die geplante Abbaufläche ist vollständig bewaldet. Für das Abbauvorhaben (Abbaufläche, Ausweichbuchten) ist deshalb eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich. Aufgrund der Vorhabengröße von ca. 45 Hektar besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scopingtermin am 01.06.2016 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Nach Ausarbeitung der wesentlichen Antragsunterlagen, Fachgutachten und Fachbeiträge, wurde die Bürgerschaft am 25.07.2018 nach § 2 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) von der Vorhabensträgerin über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
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