Die Funktionen von Mooren in Wasser- und Elementkreisläufen, als Kohlenstoffspeicher und in der Bewahrung der Biodiversität sind zunehmend im Fokus wissenschaftlicher und öffentlicher Debatte. Insbesondere im Verlauf des Klimawandels sind renaturierte Hochmoore Klimaextremen ausgesetzt, zum Beispiel Dürren, mit Langzeiteffekten für Boden und Pflanzengemeinschaften, und somit auch für den Kohlenstoffkreislauf. Der Klimawandel erschwert damit zusätzlich die Hochmoorrenaturierung zu bereits vorhandenen Grenzen. Damit verbunden ist ein unzureichender Wissensstand bezüglich potentieller Indikatoren für Degradation und Renaturierungserfolge, z.B. die Dynamiken und Bilanzen von Gasflüssen, Biodiversitätsniveaus oder Wasserbilanzen. Moordegradierung verändert die Wasserspeicherfähigkeit und reduziert die Fähigkeit Wasserschwankungen abzupuffern, was die Renaturierung weiter beeinflusst. Paläoökologische Daten erlauben Schlussfolgerungen über Feuchtebedingungen für Torfwachstum und potentielle Resilienz gegenüber in der Vergangenheit aufgetretenen Schwankungen der Umweltbedingungen. Somit können aus ihnen Grundlageninformationen abgeleitet werden, die helfen Renaturierungsziele zu formulieren, aber auch mögliche Einschränkungen aufzeigen. Der voranschreitenden Klimawandel mit häufigen auftretenden Hitzewellen und Dürren bedeutet insbesondere für die Re-Etablierung von Hochmoorvegetation eine ernste Bedrohung, die auf nährstoffarmes Niederschlagswasser angewiesen ist. Das Projekt verbindet Schlüsselmethoden von verwandten Disziplinen in bisher nicht gekannter Weise: In Unterprojekten behandeln wir i) die paläoökologische Rekonstruktion von Referenzbedingungen und Indikatoren für Degradation, ii) aktuelle Hydrologie, Niveaus von Biodiversität, Mikrobielle Gemeinschaften, iii) CO2 und CH4 Bilanzen mit Hauben- und Eddy-Covariance Technik und vorhandenen Langzeitdaten, iv) neuste Fernerkundungsmethoden inklusive dem Upscaling von Plotniveau bis auf das Landschaftsniveau, unterstützt von künstlicher Intelligenz, v) Negative Auswirkungen und Wechselbeziehungen zwischen Biodiversität, Kohlenstoffbilanzen, Treibhausgasemissionen und Resilienz wenn Zielniveaus nicht erreicht werden können, vi) Wissenstransfer in enger Zusammenarbeit mit Torfindustrie, Naturschutzakteuren, Akteuren der Land- und Wasserwirtschaft und der Administration.Wir untersuchen erstmalig Hochmoorrenaturierungsverläufe basierend auf neusten Bewertungsmethoden der Paläoökologie und Biogeochemie von Torfproben und ordnet diese Daten in einen landschaftsökologischen Kontext ein, um mit leistungsstarken Fernerkundungswerkzeugen das zukünftige Monitoring von degradierten und renaturierten Hochmoorflächen zu ermöglichen. Die enge Verbindung der Arbeitspakete und die Anwendung von in der Renaturierungsökologie wenig betrachteter Daten machen dieses Projekt innovativ und lassen wichtige Ergebnisse erwarten für die Hochmoorrenaturierung unter sich verändernden hydro-klimatischen Bedingungen.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
In Anbetracht der globalen Dreifachkrise zwischen Klimawandel, Verschmutzung und Biodiversitätsverlust ist die Ausarbeitung verbindlicher globaler Ziele zum Schutz des Klimas, der Ökosysteme, der Biodiversität und der menschlichen Gesundheit von höchster Wichtigkeit. Um diese Krisen zu meistern, bedarf es insbesondere ein klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften, den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit dazu ggfs. erforderlichen technischen Lösungen. Die kurz- und langfristigen Entwicklungen in diesen Bereichen können maßgeblich die internationale Klimadebatte und insbesondere den Prozess der internationalen Klimaverhandlungen (UNFCCC) aber auch anderer Gremien und Foren (u.a. UNEA, G7, G20) beeinflussen und steuern. In diesem Refoplanvorhaben sollen die Herausforderungen dieser globalen Krisen und deren Wechselwirkungen dargestellt sowie aufgezeigt werden, wie sich diese auf den internationalen Klimaschutz sowie die jeweiligen Verhandlungsprozesse auswirken. Ebenfalls soll aufgezeigt werden, wie die jeweiligen Lösungsansätze besser in den Strukturen der internationalen Klimaarchitektur verankert werden können, beispielsweise im Rahmen der Nationalen Minderungsbeiträge (NDCs) oder Langfriststrategien. Dazu sollen auch die Ergebnisse der bei COP28 erstmals anstehenden Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) in die Analyse mit einfließen. Im Weiteren soll am Beispiel von Schwerpunktländern Positionen und Entwicklung im Verhandlungsprozess analysiert sowie Umsetzungspotentiale für ambitioniertere Klimaschutzbeiträge, die im Rahmen der Dreifachkrise synergetisch wirken können, analysiert werden. Die Ziele dieses Vorhabens sollen klar auf die Verwertbarkeit für die internationalen Klimaverhandlungen zugeschnitten sein, um die Position Deutschlands und ggf. der EU in diesen Verhandlungen zu stärken. Dazu zählen auch kurzfristige . . .
<p> <p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA verdeutlicht die komplexen ökonomischen Zusammenhänge bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Arbeitsmarktanalyse zeigt, wo eine Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nötig sind. Die regionale Konzentration der Moorflächen erfordert die Berücksichtigung lokaler Strukturen.</p> </p><p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA verdeutlicht die komplexen ökonomischen Zusammenhänge bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Arbeitsmarktanalyse zeigt, wo eine Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nötig sind. Die regionale Konzentration der Moorflächen erfordert die Berücksichtigung lokaler Strukturen.</p><p> <p>Die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen ist notwendig, um der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und der Biodiversitätskrise entgegenzuwirken. Dazu gehört auch der Schutz intakter und die Wiedervernässung bereits trockengelegter Moore. Mit der Wiedervernässung geht ein Umbau einher, der vor allem jenen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe betrifft, der die trockengelegten Moorflächen dann anders oder nicht mehr nutzen kann. Diese Flächen werden derzeit noch als Acker- und Weideland genutzt.</p> <p>Die vorliegende Studie untersucht die ökonomischen Auswirkungen der Wiedervernässung von Mooren in Deutschland mit Fokus auf den Arbeitsmarkt. Die Szenariorechnung mit dem Modell QINFORGE geht davon aus, dass insgesamt 1,2 Millionen Hektar, das sind 7 % der landwirtschaftlichen Fläche, von der Wiedervernässung betroffen sind. Im Ergebnis zeigt sich ein moderater gesamtwirtschaftlicher Beschäftigungszuwachs von etwa 15.000 Stellen. Dieser geht jedoch einher mit sektoralen und regionalen Verschiebungen in der Beschäftigungsstruktur, denn insgesamt entstehen 23.000 Stellen und 8.000 andere fallen weg.</p> <p>Neben der Landwirtschaft kommt es infolge auch in weiteren Branchen und Berufen zu Veränderungen. Es ergeben sich in vor- und nachgelagerten Branchen Anpassungsbedarfe – etwa in der Maschinenentwicklung, in Planungsbehörden oder im Bildungsbereich. Soll eine landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Flächen ermöglicht werden, sind neue Produktionsweisen, spezialisierte Technik sowie angepasste Wertschöpfungsketten erforderlich Dazu zählen beispielsweise Paludikulturen, also die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wiedervernässter Flächen. Hier sind speziell angepasste Maschinen für Anbau und Ernte erforderlich sowie neue Absatzmärkte.</p> <p>Die Wiedervernässung von Mooren konzentriert sich auf bestimmte geographische Regionen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Wiedervernässung tiefgreifende regionale Strukturveränderungen nach sich ziehen kann und langfristig durch politische Steuerung sowie gezielte Qualifizierungsmaßnahmen begleitet werden muss. Es ist entscheidend, den anstehenden Wandel frühzeitig zu planen und die Konsequenzen für die entsprechenden Bildungsgänge, aber auch Maschinenentwickler- und Abnehmerbranchen mitzudenken.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte. Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind: technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen, Bekämpfung der Varroose, Maßnahmen zur Förderung der Analyse von Honig und Bienenwachs, Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands, Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind (außerhalb der Richtlinie). Weiterführende Informationen sind auf der Seite zur EU-Bienenförderung eingestellt. Imker können eine Förderung für Investitionen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms beantragen. Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz des Antragstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Antragsunterlagen können über ELAISA abgerufen werden. Zusammenschlüsse von Imkern, die nach dem Agrarmarktstrukturgesetz in Verbindung mit der Agrarmarktstrukturverordnung anerkannt und Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sind können gemäß der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt in Halle. Das Land fördert Direktvermarkter über verschiedene Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen. Genauere Angaben sind der Internetseite zum Agrarmarketing zu entnehmen. Wer als Imker oder Imkerverein Interesse an Marketingaktionen hat bzw. teilnehmen möchte, kann sich zudem an die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wenden. Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten. Dazu zählen z.B. die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen oder die Anlage, Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen. Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 Landwirte gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben fünf Jahre lang erhalten. In der aktuellen Förderperiode werden einjährige und mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen als fünfjährige Maßnahmen angeboten, auch als ökologischen Vorrangfläche. Förderanträge können von Landwirten bis zum 15.5. gestellt werden. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung von Vorhaben zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, welche die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt im Bereich Verminderung der Bodenerosion zum Ziel haben. Neben dem Neu- und Umbau der Hecken sind die notwendigen Planungsleistungen, die Entwicklungspflege bis zum Abschluss des dritten Standjahres sowie die Erosionsschutzwirkung der Hecken sichernde Maßnahmen (Faschinen, Mulden oder Erdverwallungen) förderfähig. Die Förderung aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen erfolgen regelmäßig und werden über ELAISA veröffentlicht. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden zentral die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt. Daran schließt sich die Bewilligung der ausgewählten Anträge an.
Die Aufnahme von Biodiversität in unterschiedliche politische Sektoren und Ebenen ist eine zentrale Voraussetzung für eine sozial-ökologische Transformation. Um die globalen Ziele des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) zu erreichen und dessen nationale Umsetzung sicherzustellen, müssen insbesondere die indirekten Treiber des Biodiversitätsverlusts adressiert werden. Die wissenschaftliche Debatte zur Politikintegration von Biodiversität (Biodiversity Policy Integration - BPI) sieht derzeit nur eine limitierte Berücksichtigung der Biodiversität in den meisten Sektoren in Deutschland und identifiziert entsprechende Ansatzpunkte, um die BPI zu verbessern. Im vorliegenden Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich Biodiversitätspolitiken in unterschiedlichen Sektoren und politischen Ebenen in Deutschland weiterentwickeln müssen, um die direkten und indirekten Treiber des Biodiversitätsverlusts zu adressieren. Wir nutzen dazu Erkenntnisse aus sechs Workshops mit 137 Expertinnen und Experten zu den Themenfeldern (1) Wiederherstellung von Ökosystemen, (2) Schutzgebiete und Erhaltungszustand, (3) Klima und Biodiversität, (4) Meere und Küsten, (5) Wirtschaft und Konsum sowie (6) Bildung, Kommunikation und gesellschaftliches Bewusstsein. Anhand der drei Hebel einer gemeinsamen Planung und Vision, einer Anpassung des regulativen Rahmens sowie eines adaptiven institutionellen Lernens zeigt der Beitrag auf, wie diese Transformation im Querschnitt gelingen kann. Dabei wird klar, dass der angestoßene Prozess sein transformatives Potenzial nur entfalten kann, wenn der bestehende regulative Rahmen sowie die zu Grunde liegenden administrativen Routinen und Mandate in Frage gestellt und in Hinblick auf ihre Biodiversitätswirkung neu ausgerichtet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 82 |
| Europa | 1 |
| Land | 19 |
| Weitere | 18 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 56 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 42 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 51 |
| Offen | 64 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 111 |
| Englisch | 28 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 11 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 59 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 48 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 78 |
| Lebewesen und Lebensräume | 110 |
| Luft | 62 |
| Mensch und Umwelt | 117 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 117 |