In einem der größten Auwälder Süddeutschlands entlang der begradigten und aufgestauten Donau zwischen Neuburg und Ingolstadt wurden 2010 umfangreiche Dynamisierungsmaßnahmen fertiggestellt, um auch außerhalb von Hochwasserereignissen dauerhaft Wasser in den Auwald zu leiten. Die kurzfristigen Auswirkungen der Maßnahmen auf die aquatischen und terrestrischen Lebensräume wurden zwischen 2009 und 2014 durch ein umfangreiches wissenschaftliches Monitoring (MONDAU) untersucht. Zwölf Jahre später wurden 2022 mit MONDAU II die Untersuchungen wiederholt, um so die mittelfristige Entwicklung getrennt von den kurzfristigen Effekten der Renaturierung und die Dynamik des Ökosystems zu erfassen.
Thema: Nature Restoration Law - neue Chancen und Herausforderungen für Renaturierung und ländliche Regionen
Nach vier Jahren intensiver Planung, Vorbereitung und Umsetzung sind die Baumaßnahmen zur Renaturierung des Johannesteichgrabens erfolgreich abgeschlossen worden. Mit dieser Maßnahme konnte ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Schutz unsere wertvollen Gewässer geleistet werden. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye äußerte sich erfreut über das Ergebnis: „Dank der engagierten Arbeit des Unterhaltungsverbandes Aller, der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und der Unterstützung durch die lokale Gemeinschaft konnten wir dieses bedeutende Projekt erfolgreich umsetzen. Unser Dank gilt auch den Flächeneigentümern, die maßgeblich zum Gelingen beigetragen haben.“ Förderung durch EU und Land Sachsen-Anhalt Das Projekt wurde im Rahmen des ELER-Förderprogramms – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – realisiert. Rund 1 Mio. € Fördermittel wurden durch die EU (75 %) und das Land Sachsen-Anhalt (25 %) bereitgestellt und durch das Landesverwaltungsamt bewilligt. Ökologische Verbesserungen Während der Umsetzung des Projektes wurden drei Durchlässe ökologisch umgestaltet und unüberwindbare Hindernisse zurückgebaut. Der Johannesteichgraben wurde als Gewässer reaktiviert, die befestigte Sohle entfernt und das Gewässer stellenweise verlegt. Insgesamt konnte die Gewässermorphologie auf einer Länge von 900 Metern verbessert werden. Schutz und Wiederherstellung des Ökosystems Der Johannesteichgraben, ein Nebenfluss der Aller, gehört zum Fließgewässersystem der Weser. Die Maßnahmen zur Renaturierung sind ein großer Schritt in Richtung nachhaltiger Wassernutzung und Schutz unseres kostbaren Ökosystems. Besondere Beobachtung Ein besonders erfreulicher Moment war die Sichtung eines Feuersalamanders bei der Bauabnahme. Diese gefährdete und besonders geschützte Art bevorzugt saubere und kühle Quellbäche als Lebensraum und ist ein Beweis für den Erfolg des Projektes. Visuelle Eindrücke der Baumaßnahmen Die beigefügten Bilder zeigen die Veränderungen durch die Baumaßnahmen. Vom Umbau ehemaliger Bahndurchlässe bis hin zur Wiederherstellung des verlandeten Johannesteichs als Feuchtbiotop und Pufferbereich bei Starkregenereignissen – diese Maßnahmen haben die Gewässerqualität deutlich verbessert. Bei Nutzung der Bilder: © LVwA Hintergrund: Wasserrahmenrichtlinie Wasser ist nicht nur Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wasser ist nicht zuletzt Lebensmittel Nummer Eins. Sauberes Wasser ist daher ein Gebot der Stunde. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie trägt dem Rechnung. Sie hat sich einen nachhaltigen Gewässerschutz auf die Fahnen geschrieben. Das heißt: Gewässerschutz wird nicht länger als nationale Aufgabe verstanden. Maßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität machen nicht länger an Ländergrenzen halt. Vielmehr wird Gewässergüte von der Quelle bis zur Mündung betrachtet. Insoweit beschreibt die Wasserrahmenrichtlinie ein neues Zeitalter für den Gewässerschutz in Europa. Sachsen-Anhalt hat sich mit Landesbeiträgen an der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung der Flussgebiete Elbe und Weser für den Zeitraum 2022 bis 2027 beteiligt. In der aktuellen Förderperiode wurden über das ELER-Förderprogramm „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ rund 46 Mil. € zur Verfügung gestellt. Zur Wasserrahmenrichtlinie Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) Regionalgruppe Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz und der TH Bingen läd herzlich ein zur Tagung „Naturschutz braucht Fläche – Statusanalyse und Strategien zu Akquise und Sicherung“ . Im Zuge der „Zeitenwende“ ist die Zahl neuer und geänderter Gesetze und Verordnungen zugunsten der Klimawende und des Biodiversitätschutzes in Europa und Deutschland spürbar gestiegen. Dazu gehören das im EU-Parlament beschlossene und dann im Umweltrat überraschend ausgesetzte und verschobene „Nature Restoration Law“, das sich auf die Wiederherstellung von Ökosystemen nicht nur auf geschützten, sondern auch auf genutzten Flächen unserer Kulturlandschaft bezieht. Die EU-Änderungsrichtlinie RED III trat im November 2023 in Kraft und sieht u.a. Beschleunigungsgebiete für Windenergie und Solaranlagen vor sowie bei Auswirkungen auf den Artenschutz Ersatzzahlungen in Artenschutzprogramme. Im Zuge des Klimaanpassungsgesetzes wurde zudem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartet. Die dringend erforderliche Beschleunigung der Klimawende darf jedoch nicht gleichzeitig zu einer gesteigerten Biodiversitätskrise führen. Wo sind jedoch die Flächen für den Naturschutz? In Erkenntnis des Flächenbedarfs wurde 2023 ein „Natur-Flächen-(Bedarfs-) Gesetz" vonseiten der Bundesregierung angekündigt. Ob und in welcher Weise dieses Naturflächengesetz umgesetzt werden kann, ist noch ungewiss. Fraglos steht der Naturschutz in Deutschland und Rheinland-Pfalz damit vor enormen Herausforderungen. Über aktuelle Entwicklungen und Strategien soll hier im Rahmen der Tagung referiert und intensiv diskutiert werden. Detaillierte Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
Die UN-Dekade zur Wiederherstellung hat zum Ziel das Thema Wiederherstellung in die Öffentlichkeit zu kommunizieren und weiteres Engagement anzuregen.
Die Online-Dialogveranstaltung des UN-Dekade-Büros mit dem Schwerpunktthema Wiederherstellung von Ökosystemen beschäftigt sich in dieser Veranstaltung mit der Renaturierung im marinen Bereich
Nach Abschluss der dritten Bauphase und ertragreichen Regenfällen sind die Moore so nass wie lange nicht mehr. Trotz sehr schwieriger Bedingungen: Mehr als zwei Drittel der umfangreichen Baumaßnahmen sind erfolgreich umgesetzt! Sechs verschiedene Bauunternehmen haben seit 2021 Arbeitstrassen freigestellt, Torfdämme errichtet und Gräben verschlossen. Es funktioniert – das Regenwasser bleibt im Moor und fließt nicht mehr ungehindert ab. Das ist die Grundvoraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung der im Hochmoor lebenden, geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume. Die Maßnahmen im Schwarzen, Otternhagener, Bissendorfer und Helstorfer Moor sind die Basis für die Revitalisierung der vier Hochmoore und tragen damit gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Winter 2026/2027 geplant. Nach Abschluss der dritten Bauphase und ertragreichen Regenfällen sind die Moore so nass wie lange nicht mehr. Trotz sehr schwieriger Bedingungen: Mehr als zwei Drittel der umfangreichen Baumaßnahmen sind erfolgreich umgesetzt! Sechs verschiedene Bauunternehmen haben seit 2021 Arbeitstrassen freigestellt, Torfdämme errichtet und Gräben verschlossen. Es funktioniert – das Regenwasser bleibt im Moor und fließt nicht mehr ungehindert ab. Das ist die Grundvoraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung der im Hochmoor lebenden, geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume. Die Maßnahmen im Schwarzen, Otternhagener, Bissendorfer und Helstorfer Moor sind die Basis für die Revitalisierung der vier Hochmoore und tragen damit gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Winter 2026/2027 geplant. Erfolgreiche Bauphasen sichern wichtigen Regenwasserrückhalt Erfolgreiche Bauphasen sichern wichtigen Regenwasserrückhalt Mit dem Abschluss der dritten Bauphase des EU-geförderten LIFE+-Projekts "Hannoversche Moorgeest" sind beachtliche Erfolge zu verzeichnen. Die umfangreichen Arbeiten im Otternhagener und im Bissendorfer Moor und starke Niederschläge in der zweiten Jahreshälfte 2023 führten zu erheblich höheren Wasserständen im Torfkörper und Grundwasserleiter. Die Gesamtbilanz der bisherigen Arbeiten ist beeindruckend: 93 Hektar Arbeitstrassen sind von Gehölzen befreit. Dort erstrecken sich auf einer Länge von 41 Kilometern Moordämme aus vorhandenem Torf. Sie halten das wertvolle Regenwasser effektiv zurück. Zusätzlich verhindern 326 Verschlusspunkte in Entwässerungsgräben den bisherigen Wasserabfluss. In jedem Jahr ruhen von Anfang März bis Ende Juli die Arbeiten, damit sich die empfindliche Tier- und Pflanzenwelt in den Mooren erholen kann. Im August 2024 beginnt die vierte umfangreiche Bauphase, um dem Renaturierungsziel Stück für Stück näher zu kommen. Dann wird gleichzeitig im Bissendorfer, Otternhagener und Helstorfer Moor mit mehreren Bauunternehmen gearbeitet. Zum Einsatz kommen Spezialbagger. Breite Fahrketten stellen sicher, dass sie nicht im feuchten Moorboden versinken. In besonders nassen Bereichen werden zusätzlich Stahlplatten als Fahrhilfe für eine bessere Tragfähigkeit untergelegt. Im Bissendorfer Moor arbeitet sogar ein Schwimmbagger auf unsicherem Terrain. Die bereits im Winter 2021/22 begonnenen Arbeiten im Otternhagener Moor werden kontinuierlich fortgesetzt. Auf den von Gehölzen freigestellten Dammtrassen verlaufen nun auf einer Länge von 21 Kilometer Moordämme. Sie sind durchschnittlich 0,8 Meter hoch und sechs bis acht Meter breit. Zusätzlich konnten hier zahlreiche Entwässerungsgräben mit über 180 Grabenkammerungspunkten verschlossen und unwirksam gemacht werden. Aktuell sind bereits mehr als drei Viertel der geplanten Arbeiten zur Optimierung der Wasserstände abgeschlossen. Mit dem Beginn des vierten Baufensters im August 2024 werden im Otterhagener Moor erneut Spezialbagger rollen, um die letzten verbleibenden Restarbeiten bis Februar 2025 abzuschließen. Geländebesichtigungen, Fotodrohnenkontrollen und Grundwassermessstellen zeigen positive Ergebnisse Geländebesichtigungen, Fotodrohnenkontrollen und Grundwassermessstellen zeigen positive Ergebnisse Im Bissendorfer Moor finden seit 2022 die umfangreichsten Bauarbeiten statt. Mehrere Dammlinien um die zentrale baumfreie Fläche des Moores bewirken, dass sich das Regenwasser hinter den Moordämmen sammelt und das Porenvolumen im Torfkörper sukzessive wassergesättigt ist. Die Erfolge sind bereits deutlich sicht- und messbar. 120 Messtellen im Projektgebiet und auf den angrenzenden Flächen dokumentieren kontinuierlich die Wasserstände. Auch das Fachteam des NLWKN und der Region Hannover überwacht die Wasserstände regelmäßig vor Ort und greift im Bedarfsfall regulierend ein. Steuerbare Überläufe ermöglichen ein gezieltes Ablassen des Wassers bei Starkregenereignissen. Darüber hinaus werden der Baufortschritt sowie die Funktionsfähigkeit der Dämme und Überläufe kontinuierlich mit Drohnenbefliegungen dokumentiert. Die bisher erreichten deutlichen Fortschritte kommen nicht nur den durchziehenden und brütenden Kranichen zugute, sondern insbesondere den torfbildenden Torfmoosen. 25 verschiedene Arten wurden im Projektgebiet nachgewiesen und finden nun wieder bessere Lebensbedingungen vor. Letztlich profitiert das ganze Ökosystem Hochmoor von den nasseren Bedingungen. Hierzu gehören Arten wie der Sonnentau, die Rosmarinheide der Hochmoorbläuling oder die Libellenart Große Moosjunfger. In der baufreien Phase konnten auch öfter Krickentenpärchen oder der Seeadler im Projektgebiet beobachtet werden. Umweltminister Meyer besucht das Moorprojekt: Best-practice-Beispiel für erfolgreichen Moorschutz Umweltminister Meyer besucht das Moorprojekt: Best-practice-Beispiel für erfolgreichen Moorschutz Am 22. August 2023 besuchte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer das LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ und zeigte sich beeindruckt von den bisherigen Erfolgen. Die fertig gestellten Moordämme und die laufenden Baggerarbeiten im Bissendorfer Moor hinterließen bei allen Teilnehmenden positive Eindrücke. Minister Meyer unterstrich die hohe Bedeutung des Projekts für Niedersachen und betonte seine Relevanz für den Klima- und Naturschutz. Die Fortschritte beim Wasserrückhalt und die erfolgreiche Revitalisierung der Moore sind ein wichtiger Schritt für den Erhalt der durch die FFH-Richtlinie geschützten Lebensräume. Herr Meyer ergänzte: „Dieses LIFE+-Projekt ist ein „Bestpractice-Beispiel“ für gelungene groß-räumige Wiedervernässung und zeigt auf, was möglich ist, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“ "Hannoversche Moorgeest"-Projekt in UN-Dekade als TOP 10-Projekt 2023 ausgezeichnet "Hannoversche Moorgeest"-Projekt in UN-Dekade als TOP 10-Projekt 2023 ausgezeichnet Das LIFE+-Projekt wurde im Rahmen des Projektwettbewerbs der UN-Dekade für die Wiederherstellung von Ökosystemen „Moore und Feuchtgebiete“ zum "TOP 10-Projekt 2023" gekürt. Bundesweit werden so repräsentative Projekte gewürdigt, die sich in besonderer Weise für den Erhalt, die Wiederherstellung und Pflege von Ökosystemen einsetzten. In insgesamt fünf verschiedenen Bewerbungsrunden werden Projekte aus verschiedenen Ökosystem-Komplexen zum Wettbewerb aufgerufen. Der Wettbewerb und die Auszeichnung herausragender Projekte sollen dazu beitragen, Initiativen bundesweit mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen und die Entstehung neuer Aktivitäten zu fördern. Als Top-10-Projekte erhält das Projekt "Hannoversche Moorgeest" eine Urkunde mit Unterschriften von Bundesumweltministerin Steffi Lemke und der Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Sabine Riewenherm, sowie das digitale UN-Dekade-Banner. Projektmanagerin Susanne Brosch und das gesamte Projektteam freuen sich über die Auszeichnung. Brosch ergänzt: „Seit 2012 haben wir das Projekt intensiv, gemeinsam mit vielen Akteuren vorbereitet. Seit 2021 arbeiten nun mehrere Baufirmen gleichzeitig, um die umfangreichen Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt umzusetzen. Die ersten Erfolge sind bereits deutlich sichtbar. Es funktioniert - wir sind auf dem richtigen Weg.“ Ein vielversprechender Ausblick für das Moorprojekt Ein vielversprechender Ausblick für das Moorprojekt Die anhaltenden Fortschritte beim LIFE+-Projekt "Hannoversche Moorgeest" werden nicht nur die Wasserstände in den Mooren optimieren, sondern auch den Grundwasserspeicher langfristig stabilisieren. Die wassergesättigten Moorbereiche führen zu einer schrittweisen Reduzierung der Torfmineralisierung und somit zu weniger klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid. Das Projekt spielt eine entscheidende Rolle im Schutz und Erhalt lebendiger Moore, die als Hotspots der Artenvielfalt und natürliche Kohlenstoffspeicher von großer ökologischer Bedeutung sind. Bis 2027 werden die Bauarbeiten im Projektgebiet fortgeführt, um die ökologische Revitalisierung erfolgreich abzuschließen. Das Moorgeest-Projektteam des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestehend aus den Kollegen und Kolleginnen des Geschäftsbereiches 4 - Regionaler Naturschutz in Hannover und dem Geschäftsbereich 2 – Planung und Bau in Sulingen, sowie die Projektpartnerin Region Hannover, gehen hochmotiviert nach den ersten Erfolgen und mit neuer Energie nach der baufreien Zeit vom Frühjahr bis Sommer in die kommenden Bauphasen. Das Gesamtbudget des Projektes beträgt 17,5 Millionen Euro und wird von der Europäischen Union im Rahmen des EU-Umweltprogramms LIFE+ mit 8,5 Millionen Euro gefördert, während das Land Niedersachsen und die Region Hannover die restlichen Kosten tragen. Schwimmbagger im Einsatz im Bissendorfer Moor. (Foto: Susanne Brosch, NLWKN) Spezialbagger arbeiten sich Stück für Stück im Otternhagener Moor voran und bauen aus dem vorhandenen Torf Dämme auf, die das Regenwasser zurückhalten. (Foto: Marcel Hollenbach, Region Hannover) Erfolge beim Regenwasserrückhalt im Otternhagener Moor (Foto: Marcel Hollenbach, Region Hannover) Der Wasserabfluss wird durch die Moordämme verhindert. Die offenen Bereiche im Zentrum des Bissendorfer Moors profitieren von den besseren Wasserständen. (Foto: Marcel Hollenbach, Region Hannover) Die Kraniche fühlen sich trotz der Bauarbeiten in den Mooren wohl. Von den nassen Moorbereichen profitieren mehrere Brutpaare im Gebiet. (Foto: Jens Fahning, NLWKN) Umweltminister Christian Meyer informiert sich beim vor Ort tätigen Bauunternehmen im Bissendorfer Moor. (Foto: Susanne Brosch, NLWKN) Gemeinsam für den Moorschutz – Umweltminister Meyer mit den Akteuren des LIFE+-Projektes „Hannoversche Moorgeest“ (Foto: Jens Fahning, NLWKN) Urkunde zur Auszeichnung im UN-Dekade-Projektwettbewerb als TOP 10-Projekt im Bereich Moore und Feuchtgebiete im Jahr 2023. Mitglieder des Projektteams von links nach rechts: Marcel Hollenbach (Region Hannover), Jens Fahning, Aaron Schad, Susanne Brosch (Projektmanagement), Dennis Stieck, Anne Schwob, Johanna Brand und Reinhard Nietfeld, alle NLWKN.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Die Natur und die Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt sind ein in ihrer Vielfalt schützenswertes Gut. Sowohl frisches Trinkwasser, guter und fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz sind einige Beispiele für „Dienstleistungen“ einer intakten Natur und Umwelt. Diese und weitere zu sichern, zu pflegen und weiterzuentwickeln sind die zentralen Anliegen eines aktiven Natur-und Umweltschutzes, verwaltet durch Ministerium und Landesamt. Es existieren 200 Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt. Sie machen eine Fläche von 71.430 ha und damit über 3 Prozent der Landesfläche aus. (Stand: 2020). Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt stellt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Form einer interaktiven Karte als auch in tabellarischer Form zur Verfügung. Die Naturschutzverwaltung und viele ehrenamtlich, z.B. in Naturschutzvereinigungen engagierte Bürgerinnen und Bürger, schützen, pflegen und entwickeln Natur und Landschaft in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Verwaltungsarbeit sind dabei die Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes. Biotope sind Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten, die in der Regel aus einer charakteristischen Vegetation und dafür typischen Tierarten bestehen. Sie dienen als Refugium und sich wichtiger Bestandteil der Naturschutzkonzeption. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz im Interesse der Erhaltung, da sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen. Dazu gehören: 1. Trocken- und Halbtrockenrasen, 2. Kopfbaumgruppen, Streuobstwiesen 3. kleinräumig strukturierte Weinberge, naturnahe Bergwiesen. weiterlesen Eine wichtige Rolle beim Thema Naturschutz in Sachsen Anhalt spielen die sogenannten Kulturlandschaften, die historisch gewachsen und vom Menschen geprägt worden sind. Als wichtiges Element des regionalen Naturschutzes werden diese Landschaften in bestehende Naturschutzkonzepte und Naturschutzprogramme integriert. Dabei sollen die Menschen in diesen Kulturlandschaften in das Naturschutzprogramm mit einbezogen werden. Somit ist der aktive Naturschutz ein integraler Bestandteil der regionalen Entwicklung im städtischen und ländlichen Raum und deren Bewohner. Im Interesse eines ganzheitlichen Umweltschutzprogrammes sollte die biologische Vielfalt gewahrt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert, und der kulturelle Wert dieser Landschaften erhalten werden. Dabei gilt es, die Akzeptanz für Naturschutzmassnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und diese in die Planung und Umsetzung mit einzubinden. Die Vorgaben und Regelungen des Naturschutzes sind dabei Teil der Landschaftsplanung und ihrer Einregelung. In Sachsen-Anhalt werden in der derzeitigen EU-Förderperiode seit dem Juni 2008 Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte gefördert. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen können entsprechende Naturschutzprojekte bezuschusst bekommen. Gefördert werden Vorhaben, die die natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten schützen und erhalten sollen. Weiterlesen Mit der Ökokonto-Verordnung bietet das Land Sachsen-Anhalt einen Weg, die Eingriffsregelung im Interesse des Natur-und Umweltschutzes umzusetzen. Seit 2005 regelt diese Verordnung das Verfahren, die Zuständigkeit, den Handel sowie Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze für die Anrechnung vorzeitig durchgeführter Naturschutzmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen im Naturraum. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu einem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Ökokonto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen. weiterlesen Gebietsfremde invasive Tier- und Pflanzenarten haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft.Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen im Interesse des Naturschutzes einzudämmen, hat die EU mit der Verordnung 1143/2014 einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. weiterlesen Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Die UN-Dekade soll entscheidend dazu beitragen, globale Biodiversitätsziele umzusetzen. Sachsen-Anhalt und das MWU helfen dabei mit, indem man sich diesen Zielen verschrieben hat. weiterlesen Landesgartenschauen sind Events. Sie haben dadurch ihren eigenen Reiz und sind deshalb sehr beliebt. Gartenschauen bieten den Besuchern ein vielseitiges Angebot: Garten- und Grünflächengestaltung, Lehrschauen, garten- und pflanzenbauliche Ausstellungen, zahlreiche Informationsveranstaltungen. Natürlich stehen Unterhaltungsprogramme und Auftritte populärer Künstler und Ensembles ebenso im Focus wie die Präsentation gärtnerischer Leistungen. Desweiteren dokumentieren sie aber auch die Landschaftspflege und Gestaltung auch unter Naturschutzgesichtspunkten. Das Präsentieren auf diesen Großereignissen ist auch das Werben für Naturschutzprojekte und deren Fortentwicklung. weiterlesen Seit 2008 sind Wölfe in Sachsen-Anhalt wieder heimisch. Die Chronologie der Besiedlung von Sachsen-Anhalt kann der Darstellung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) entnommen werden. Die Ansiedelung eines Wolfbestandes kann als gelungenes Naturschutzprojekt verstanden werden. Die erste erfolgreiche Reproduktion in Sachsen-Anhalt wurde 2009 bekannt und dokumentiert. Damit wurde aus Sachsen-Anhalt ein Wolfsland und die einst ausgerottete Art zählt wieder zu einem festen Bestandteil der heimischen Tierwelt. Im Monitoringjahr 2021 wurden 22 Wolfsrudel mit insgesamt 150 nachgewiesenen Tieren festgestellt: Ein gelungenes Beispiel für aktiven Naturschutz und erfolgreicher Ansiedelung bedrohter Tierarten. weiterlesen Naturparke haben in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen: Bundesweit gibt es über 100 Naturparke. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Naturparke bis 2012 stetig gestiegen und hat sich verdoppelt. Die Naturparkfläche der sechs Naturparke von Sachsen-Anhalt beträgt derzeit mit 461.330 Hektar etwa einem Viertel der Landesfläche. weiterlesen Termine Naturschutzkonferenz Sachsen-Anhalt 2024 am 16. November 2024 ( Flyer )
Liebe Leser*innen, Deutschland erlebt regelmäßig Hitzewellen, wird insgesamt wärmer und verliert Wasser. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel , den BMUV und UBA diese Woche vorgestellt haben. Zentrale Erkenntnisse und Hintergründe zum Monitoringbericht 2023 lesen Sie in unserem Schwerpunktartikel. Zukünftig soll das vom Bundestag beschlossene Klimaanpassungsgesetz die Klimaanpassung verbindlicher und ambitionierter machen. Der Monitoringbericht wird damit auch zu einem wichtigen Instrument, um Fortschritte und Ziele in der Anpassung besser nachzuvollziehen. Eine spannende Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team Monitoringbericht 2023: Blick zurück und erstmals nach vorn Die Hitzebelastung nimmt durch den Klimawandel zu. Quelle: Gerd Altmann / pixabay Welchen messbaren Einfluss hat der Klimawandel in Deutschland und wo zeigen Anpassungsstrategien bereits Wirkung? Der neue „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ liefert dazu jede Mengen Daten und Antworten. Mithilfe von wissenschaftlichen Indikatoren zu Klimafolgen und Anpassung – beispielsweise Ozonbelastung oder Meeresspiegel – informiert der Monitoringbericht über die Entwicklungen in Vergangenheit und Gegenwart. Das Monitoringsystem wurde dabei im Vergleich zu 2019 um mehrere Indikatoren ergänzt und die Berichtsstruktur deutlich erweitert. So liefert der Bericht 2023 jetzt nicht nur Daten und Fachartikel, sondern auch eine Einordnung der Ergebnisse und Informationen über mögliche Entwicklungen sowie bereits ergriffene Maßnahmen und deren Erfolg. Die Haupterkenntnis: Die Folgen der Erderwärmung zeigen sich in den gemessenen Daten des Monitoringberichts 2023 noch deutlicher als 2019. Aber es gibt auch gute Nachrichten, denn erste Anpassungsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung. Der Monitoringbericht ist Teil des Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) mit regelmäßig aktualisierten Elementen und erscheint alle vier Jahre. So wirken sich Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt aus Welchen Einfluss haben verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt? Dieser Frage widmet sich das Projekt „Analyse und Einsatz von Klimadiensten zum Kapazitätsaufbau, Bildung und Vernetzung zur Klimawandelanpassung“, welches das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, GWS und IÖW durchführt. Erste Ergebnisse wurden nun in Form eines Posters veröffentlicht. Dabei wird dargestellt, welche Auswirkungen zwölf ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahmen – etwa Dachbegrünung oder Waldanpassung – auf die Erwerbstätigenzahl von Berufsgruppen im Jahr 2040 haben werden. Ein erster Zwischenbericht zu dem Projekt wird demnächst veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim: projektübergreifende Leitfäden veröffentlicht Die Projekte der BMBF Fördermaßnahme „Regionale Informationen zum Klimahandeln“ (RegIKlim) haben verschiedene fachspezifische Leitfäden veröffentlicht. Die Leitfäden thematisieren die Herausforderungen bei einer integrierten Bewertung von Anpassungsmaßnahmen, die Erfassung und Bewertung von Anpassungskapazitäten sowie die transdisziplinäre Forschung in der regionalen Klimaanpassung. Ebenso erarbeitete das WIRKsam-Projekt der Fördermaßnahme ein Konzept zur operativen Verstetigung und Skalierung von Klimadiensten, welches Empfehlungen für nutzerorientierte Klimadienste bereitstellt. UBA hat im Rahmen der WIRKsam-Begleitforschung die Leitfäden konzipiert, fachlich erarbeitet und die Praxisbeispiele aus den RegIKlim-Projekten eingepflegt. Bundestag beschließt Klimaanpassungsgesetz Der Bundestag hat am 16. November 2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und –konzepten. Darüber hinaus wird mit einem Berücksichtigungsgebot dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Zuvor hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschusses für eine gemeinsame Finanzierung im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ausgesprochen. Bundespreis Stadtgrün 2024: Bewerber gesucht! Zum dritten Mal vergibt das Bundesbauministerium den „Bundespreis Stadtgrün“ und nimmt dafür noch Bewerbungen entgegen. Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele, Projekte und Programme, die zeigen, wie Stadtgrün die Menschen vor allem zu mehr Bewegung motiviert. Die neugeschaffenen Räume sollen dabei aber auch klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und für mehr Klimaresilienz sorgen. Eingereicht werden können bereits realisierte Projekte aus den vergangenen zehn Jahren. Die Bewerbungsfrist für Städten und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3000 Einwohner*innen endet am 31. Januar 2024. Insgesamt ist der Bundespreis Stadtgrün mit 100.000 Euro dotiert. BMBF: Neue Fördermaßnahme zur nachhaltigen Stadtentwicklung Mit der neuen Fördermaßnahme „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ möchte das BMBF ab Ende 2024 Forschungsprojekte unterstützen, die sich mit sozial-ökologischen Lösungen für klimaneutrale, nachhaltige und resiliente Städte beschäftigen. Ziel der Maßnahmen ist der Aufbau von Transformationsclustern zur Erforschung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen für nachhaltige und lebenswerte Städte. Der erste Förderaufruf konzentriert sich auf das Thema „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen“. Einsendeschluss für Projektskizzen ist der 23. Februar 2024. NRW startet mehrere Fördermaßnahmen zu Klimafolgenanpassung Mit einem ganzen Bündel von Fördermaßnahmen soll Nordrhein-Westfalen besser an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. So stellt die Förderrichtline „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ den Kommunen, Wasserverbänden, Industrie und Gewerbe Mittel für ein klimaangepasstes Management von Ab- und Niederschlagswasser zur Verfügung. Weitere rund 37 Millionen stehen im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ für Maßnahmen wie Entsiegelung befestigter Flächen oder das Anlegen von Mulden bereit. Mit dem Projekt „Grüne Infrastruktur“ wiederum werden naturnahe Projekte im Siedlungsbereich und dessen Umland gefördert, beispielsweise Biotopverbunde oder naturbasierte Freizeit und Erholungsmöglichkeiten. Alle drei Fördermaßnahmen laufen über das Landesumweltministerium. Bonn: Beschlussvorlage für mehr Klimaanpassung Die Stadt Bonn möchte bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein – und muss sich dazu auch verstärkt an die Folgen des Klimawandels anpassen. Der Umweltausschuss des Stadtrats hat daher für die Dezembersitzung des Rats den „Zielbeschluss zur Klimaanpassung“ vorbereitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass zusätzliche Anpassungsaktivitäten durchgeführt werden, die sich unter anderem an den Zielen Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge, Starkregenvorsorge, Klimaschutz und Biodiversität orientieren. Über die Fortschritte der Maßnahmenumsetzung soll die Verwaltung alle zwei Jahre berichten. Leuchtturmprojekt zur Klimawandelanpassung in Weinregion Welche neuen Ideen der Weinbau und der Tourismus angesichts der Folgen des Klimawandels brauchen, wurde im regionalen Forschungsprojekt „Mosel-AdapTiV“ untersucht. Da die Radtouristen aufgrund der heißen Sommer erst später an die Mosel kommen und zusätzlich der Weinbau unter der Hitze leidet, erarbeiteten Forschende der Universität Trier gemeinsam mit der Stadt Traben-Trarbach unter anderem einen Rundweg mit verschiedenen Schautafeln zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Weinbau. Die Ergebnisse des Leuchtturmprojekts wurden in Handlungsempfehlungen für andere Kommunen zusammengefasst und können auf der Projektwebseite abgerufen werden. Handreichung zur Trinkwasserverwendung in Hitze-Sommern Auch wenn die Wasserversorgung in Deutschland derzeit noch kein kritisches Level erreicht hat, kann es in Hitzesommern durchaus passieren, dass die Trinkwasserverwendung eingeschränkt werden muss. So wurde etwa im vergangenen Jahr bereits in einigen Städten und Gemeinden zu bestimmten Uhrzeiten die Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools untersagt. Um Städte und Gemeinden auf solche Fälle besser vorzubereiten, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit dem VKU, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag die Handreichung „Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern“ erstellt. Sie beschreibt unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten für eine Nutzungsbeschränkung, zeigt Beispiele auf und gibt Tipps für die Kommunikation. Eckpunktepapier zur Rolle der Banken bei Erhaltung der Biodiversität Banken können einen großen Anteil an der Erhaltung der Biodiversität haben – etwa, indem sie Kapital für Projekte und Unternehmen bereitstellen, die sich dem Schutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen widmen. Welche Herausforderungen dabei auf die Banken zukommen, welche Regulatorien es bezüglich der Biodiversität gibt, wie die Biodiversitätsaspekte bewertet und analysiert werden und welche Handlungsfelder sich für die Banken ergeben, zeigt ein neues Eckpunktepapier des Bundesverbands deutscher Banken. Auch Initiativen und Tools, die den Finanzinstituten bei der Formulierung, Priorisierung und Umsetzung ihrer biodiversitätsbezogenen Ziele helfen können, werden in dem Papier vorgestellt. Lancet Countdown: Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen zu Ohne Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel wird es bis Mitte des Jahrhunderts 370 Prozent mehr Hitzetote geben – selbst, wenn die globale Durchschnittstemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit nur um zwei Grad steigt. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Lancet Countdown on health and climate change“. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus mehr als 50 Einrichtungen, die in einem jährlichen Report die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. Im Bericht für 2023 zeigen die Forschenden unter anderem: Die Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen in allen untersuchten Dimensionen zu. Vereinte Nationen warnen vor sechs Risiko-Kipppunkten In einem neuen Bericht warnen die Vereinten Nationen vor sechs Risiko-Kipppunkten, die unsere gesellschaftlichen und ökologischen Systeme drastisch verändern werden: Eskalierendes Artensterben, Erschöpfung des Grundwassers, Gletscherschmelze, Weltraumschrott, Unerträgliche Hitze sowie Verlust von Versicherbarkeit. Der jeweilige Kipppunkt wird demnach überschritten, wenn das betroffene System nicht mehr in der Lage ist, die Risiken abzufedern. In dem UN-Papier „Interconnected Disaster Risks 2023“ werden neben der Definition der Risiken aber auch Vorschläge zur Vermeidung oder Abschwächung der Folgen beschrieben. EU-Klimawandeldienst: 2023 wird das heißeste Jahr seit Messbeginn Dieses Jahr ist auf dem Weg das heißeste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen 1940 zu werden. „Das macht mich nervös vor dem, was kommt“, sagt Samantha Burgess, stellvertretende Direktorin des EU-Klimawandeldienst Copernicus Climate Change Service (C3S). Burgess stellte gemeinsam mit Kolleg*innen Ende Oktober zahlreiche Daten zu den Temperaturveränderungen auf einer Podiumsdiskussion vor. In Europa, das sich schneller erwärme als der globale Durchschnitt, lagen die Temperaturen im September demnach 2,51 Grad über dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2020. Die Diskussionsteilnehmer*innen warnten vor einer Handlungslähmung und plädieren für mehr Klimaschutzmaßnahmen. So kann KI beim Kampf gegen den Klimawandel helfen Künstliche Intelligenz (KI) kann einen großen Beitrag beim Kampf gegen den Klimawandel und bei der Festlegung von Klimaanpassungsmaßnahmen leisten. Einsatzmöglichkeiten gibt es etwa dort, wo viele Daten gesammelt und ausgewertet werden müssen, Effizienzen und alternative Lieferketten berechnet werden oder Frühwarnsysteme installiert werden sollen. Wie genau das im Detail aussehen kann, hat das Newsportal der Vereinten Nationen, UN News, in dem Artikel „Explainer: How AI helps combat climate change“ für einzelne Bereiche wie Wetter, Katastrophenprävention, Klimaneutralität oder Fast Fashion untersucht. Wie Klimawandel und nicht-übertragbare Krankheiten zusammenhängen Der Klimawandel und die Zunahme von nicht-übertragbaren Erkrankungen sind nicht nur die großen globalen Krisen unserer Zeit, sondern auch miteinander verflochten. Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in dem englischsprachigen Artikel „Climate change and noncommunicable diseases: connections“ erklärt, wirkt sich der Klimawandel bereits auf vielfältige Weise auf die Gesundheit aus: unter anderem durch Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen. Mit 77 Prozent entfällt demnach ein Großteil der Todesfälle durch nicht-übertragbare Krankheiten auf Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Durch Klimaschutzmaßnahmen könne das Risiko für diese Erkrankungen verringert werden. UBA-Arbeitshilfe zur globalen Analyse von Lieferketten Die Analyse der Lieferketten und die Bewertung der damit verbundenen Umweltrisiken kann für mittelständische Unternehmen herausfordernd sein. Zur Unterstützung untersucht das Umweltbundesamt (UBA) die Umwelthotspots in den globalen Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen. Veröffentlicht wurden bislang die Ergebnisse für drei Branchen: die Automobilindustrie, die Elektroindustrie und für den Maschinenbau. Betrachtet wurden dabei die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Weitere Studien sollen folgen – etwa zur chemisch-pharmazeutischen und zur lebensmittelverarbeitenden Industrie. UN-Report: Klimaanpassungsmaßnahmen sind massiv unterfinanziert Jährlich fehlen weltweit zwischen 194 und 366 Milliarden US-Dollar für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels. Das geht aus dem neuen „Adaptation Gap Report 2023“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) hervor. Demnach sind von der Finanzierungslücke vor allem die Entwicklungsländer betroffen – deren Bedarf an Anpassungsfinanzierung 10- bis 18-mal so hoch ist, wie die tatsächlichen Finanzströme. Anhand von sieben Möglichkeiten zeigt der Bericht, wie die Finanzsituation verbessert werden kann – etwa durch mehr inländische Ausgaben und durch Unterstützung aus dem privaten Sektor. Fachartikel zu Extremwetter in einem sich ändernden Klima Nicht alle Extremwetterereignisse und vor allem deren Häufigkeit lassen sich eindeutig auf die steigenden Treibhausgasemissionen zurückführen. Welche Faktoren stattdessen auch eine Rolle spielen könnten, erläutern zwei Forschende der Hochschule Magdeburg-Stendal und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung in dem gemeinsamen Artikel „Extreme weather in a changing climate“. In dem Text, der im Physikfachverlag IOP Publishing veröffentlicht wurde, stellen die Autorinnen und Autoren die jüngsten Extreme in den Kontext der neuesten Forschung der Atmosphären- und Klimawissenschaften und untersuchen dabei auch die Veränderungen in der Thermodynamik und Dynamik der Atmosphäre. Wie wird in Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden umgegangen? Wie wird in den nationalen Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden durch den Klimawandel umgegangen? Dieser Frage widmet sich der Report „Adressing Loss and Damage: What can we learn from countries’ National Adaptation Plans?”, den das National Adaptation Plan (NAP) Global Network herausgegeben hat. Der NAP-Prozess wurde 2010 in Leben gerufen, um Entwicklungsländern darin zu unterstützen, ihre mittel- und langfristigen Anpassungsbedarfe in bestehende Planungsprozesse zu integrieren. WMO-Bericht: Klimadienstleistungen retten Leben Obwohl Klimainformationen und -dienstleistungen Leben retten können – etwa indem klimabedingte Gesundheitsrisiken erkannt und vorhergesagt werden – werden sie längst nicht in allen Ländern effizient genutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Ausgabe des Berichts „State of Climate Services“. Der Report, der jährlich von der World Meteorological Organization (WMO) herausgegeben wird, legt in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Gesundheit und Bedeutung von Klimadienstleistungen und -informationen für den Schutz von Leben und Lebensgrundlagen. Entsprechend wird in dem Papier unter anderem der aktuelle Stand der Klimadienstleistungen für die Gesundheit sowie Empfehlungen und Fallstudien vorgestellt. KLIMA.PROFIT: Klimaanpassung in bestehenden Gewerbegebieten Eine gute Gebäudeisolierung schützt auch vor sommerlicher Hitze. Quelle: Rainer Sturm/pixelio.de Einen hohen Versiegelungsgrad aufgrund vieler Park-, Rangier- und Ladeflächen, großflächige Dachareale und Gebäudehüllen, die selten nachhaltig sind: Gewerbegebiete sind nicht gerade dafür bekannt, sich gut an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. Klimawandelfolgen wie große Hitze oder Überschwemmungen kann in den Gebieten oft wenig entgegengesetzt werden. Das zu ändern war Ziel des Projekts KLIMA.PROFIT, das das Deutsche Institut für Urbanistik gemeinsam mit der EPC gGmbH durchgeführt hat. Von Anfang 2019 bis Ende 2021 wurden gemeinsam mit Unternehmen und Kommunalvertreter*innen in der Modellgebieten (Bochum, Duisburg und Dortmund) mehrere Einzelmaßnahmen umgesetzt: Von der grundlegenden Potenzialanalyse für Klimaanpassungsmaßnahmen, über Beteiligungs- und Austauschformate bis hin zur Entwicklung eines Tools zur Kosten-Nutzen-Analyse von Anpassungsmaßnahmen. Noch bevor KLIMA.PROFIT ausgelaufen ist, wurde mit dem Projekt KLIMA.PROFIT national, das von Juni 2020 bis Mai 2022 lief, ein standardisierter Beratungsprozess für Unternehmen und Gewerbegebiete entwickelt. Dieser soll Beteiligten bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Der Beratungsprozess wird derzeit als Modellvorhaben in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.
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