Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.
Seit dem Jagdjahr 2002/03 wird in der Landesforstverwaltung ein Wildmonitoring durchgeführt. Ziel des Monitoring ist es, die Schalenwildbestände auf einem waldverträglichen Maß einzupegeln, das insbesondere eine bessere natürliche Verjüngung der Wälder im Rahmen der Ziele der naturnahen Forstwirtschaft ermöglichen soll. Das Wildschadensmonitoring besteht aus verschiedenen Teilverfahren, wie - dem Forstliches Verbissgutachten, - dem Weiserflächenverfahren, - dem Losungszählverfahren (es wurde 2007 beendet) und - seit 2009 der Schälschadeninventur. Mit dem Forstlichen Verbissgutachten wird in Abständen von drei Jahren beurteilt, ob die in älteren Waldbeständen vorhandene natürliche Verjüngung aus waldbaulicher Sicht ausreichend für die Entwicklung eines neuen, jungen Waldbestandes ist. Ist die Verjüngung nicht ausreichend, wird nach den Ursachen geforscht, zu denen u. a. auch der Wildverbiss gehört. Die Erhebungsflächen werden mit Hilfe eines Rasters (100 ha) gleichmäßig über die Waldflächen verteilt, so dass sich aus diesen Stichproben eine repräsentative Bewertung für die Waldverjüngung des jeweiligen Forstortes herleiten lässt. Die Ergebnisse des Verfahrens werden genutzt, um zu erkennen an welchen Schadschwerpunkten die Bejagungsintensität erhöht werden muss. Mit dem Weiserflächenverfahren soll veranschaulicht werden, welches Verjüngungspotential die Waldbestände ohne Einfluss des Wildes besitzen. Zu diesem Zweck werden in geeigneten Waldbeständen Flächen a 10 x 10 m eingezäunt und in Abständen von drei Jahren mit dem Verjüngungszustand einer gleich großen, ungezäunten Fläche verglichen. Das Losungszählverfahren wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich in der Vegetationsruhe durchgeführt. Mit dem Verfahren wurde ein Trend für die jährliche Veränderung der Wildbestände ermittelt, die sich in den Wintermonaten in den Landesforsten aufgehalten haben. Hierzu wurden drei Zähltrakte zu je 100 m² auf 100 ha Waldfläche angelegt, auf denen die Losung (Kot) des Wildes nach Ablauf einer Zählperiode von mindestens 100 Tagen ausgezählt wurde. Mit Hilfe der wissenschaftlich ermittelten Erkenntnis, wie oft sich das Wild in einer bestimmten Zeiteinheit löst, lassen sich aus den Ergebnissen der Losungszählung die Winterwildbestände errechnen. Diese Wildbestandszahlen konnten dann als ein zusätzlicher Weiser für die Abschussplanung genutzt werden.