Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Gebietsbeschreibung Die vier Teilgebiete des LSG befinden sich in der strukturreichen Ackerlandschaft nördlich, nordöstlich und südlich von Zerbst. Ein Teilgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Steckby, Kermen, Pakendorf, Wertlau und Steutz unmittelbar an der Grenze zum Elbetal. Ein kleineres Teilgebiet liegt im beginnenden Übergang zum Burger und Roßlau-Wittenberger Vorfläming im Osten des Landkreises zwischen den Ortschaften Lindau, Deetz und Kerchau. Auch das kleinere Teilgebiet Dalchau im nördlichen Kreisgebiet liegt am Übergang vom Zerbster Ackerland zum Burger Vorfläming. Das größte der vier Teilgebiete befindet sich im Zentrum des Zerbster Ackerlandes zwischen den Ortschaften Lübs, Gehrden, Güterglück, Schora, Moritz, Strinum, Zernitz und Buhlendorf. Die Teilgebiete des LSG sind weite, mit wenigen Gehölzen durchsetzte, intensiv genutzte Ackerlandschaften. Das flachwellige Gelände liegt in einer Höhe von 60 bis 90 m über NN, der höchste Punkt erreicht auf den Leitzkauer Höhen 116 m über NN. Einige geringe Erhöhungen, wie die Trappenberge bei Ladeburg, die südlichen Ausläufer der Leitzkauer Höhen oder der Mühlenberg nahe Steckby schaffen Abwechslung in der Weite der Landschaft. Unterschiedlich große Ackerschläge sind durch einzelne markante Altbäume, durch Gräben mit Gebüschen und Gehölzen, kleine Ruderal- oder Hochstaudenfluren, auch kleine Trockenrasenbereiche oder durch ein kleines Kieferngehölz im südlichen Teilgebiet aufgelockert. Das zentrale Gebiet wird bei Schora durch die B 184 von Südost nach Nordwest sowie von der Bahnlinie Berlin-Güsten von Ost nach West durchschnitten. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Spuren menschlicher Besiedlung im Zerbster Land gehen in die Mittelsteinzeit zurück. Aufgesucht wurden die hochwasserfreien Terrassen des Elbe-Urstromtales. Ackerbau wurde in dieser Zeit noch nicht betrieben. Der Mensch lebte vom Jagen und Fischen und vom Sammeln. Die ältesten Ackerbauern der Linienbandkeramikkultur nahmen hauptsächlich die Schwarzerdeböden in Kultur, sind aber auch im Zerbster Land durch eine Siedlung bei Jütrichau nachgewiesen. Die nachfolgenden Kulturen der Jungsteinzeit legten Siedlungen und Friedhöfe am Terrassenrand der Elbe an, wo sie wie Perlen an einer Schnur aneinandergereiht waren. Während der mittleren Jungsteinzeit, der Trichterbecherkultur, drangen Siedler entlang der Nuthe flußaufwärts bis Zerbst vor. Sie errichteten ihren Toten Großsteingräber; von zehn um 1800 noch bekannten hat sich aber nur eines bei Gehrden erhalten. In der frühen Bronzezeit markierte das Zerbster Land den nördlichen Randbereich der Aunjetitzer Kultur. Eine dichte Besiedlung zeichnet sich aber erst in der jüngeren Bronzezeit ab, die sich dann in den jüngeren Perioden fortsetzt. Belege dafür, daß das Gebiet in der jüngeren Bronzezeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung genoß, liefern zwei Bronzehortfunde aus Deetz. Dabei weisen die in einem der Horte zusammen mit 42 Sicheln, sieben Lanzenspitzen, fünf Beilen und sieben Ringen verborgenen drei Gußbrocken auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Die Sicheln weisen in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Landwirtschaft hin. Während der frühen Eisenzeit siedelte im Zerbster Land das Volk der Hausurnenkultur, die ihren Namen Brandgräbern mit hausartigen Urnen verdankt, von denen sich das östlichste Grab bei Trüben fand. Während der jüngeren Eisenzeit geriet das Zerbster Land unter den Einfluß der Jastorfkultur, aus der die historischen Stämme der Elbegermanen hervorgingen. Aus der Völkerwanderungszeit sind bisher kaum Funde bekannt. Das Zerbster Land gehört zu dem großen rechtselbischen Gebiet, das nach der Abwanderung germanischer Volksgruppen von Slawen besiedelt wurde, die dort im Gau Zerwisti, dessen Hauptort Zerbst war, etwa 300 Jahre lebten und Burgen sowie viele Siedlungen entwickelten. Unter Albrecht dem Bär wurden im Zuge der zweiten Ostexpansion große Teile des Gebietes wiedererobert. Aus dem Jahr 1007 datiert die erste urkundliche Erwähnung von Zerbst als befestigte Siedlung. Vom Erzbistum Magdeburg aus wurden Klöster errichtet und neue Mönchsorden gegründet, so auch in Leitzkau. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Land zum Herzogtum erhoben und gehörte zunächst zur Kurmark Brandenburg, später zum Herzogtum Magdeburg, wurde Fürstentum Anhalt-Zerbst und kam danach zum Herzogtum Anhalt-Dessau. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Zerbster Ackerland wurde wesentlich durch die Wirkung der Saalekaltzeit geprägt und erhielt sein heutiges Aussehen vor allem durch nacheiszeitliche Abtragungsprozesse. In der Weichselkaltzeit fanden äolische Ablagerungen statt, so daß sich eine geringmächtige Decke aus Treibsanden und Sandlöß bilden konnte. Das LSG erfaßt die Bodenlandschaften der Zerbster Platten und des Leitzkauer Hügellandes. Es sind Altmoränenlandschaften, deren glaziale Sedimente wärend des Drenthestadials, in der älteren Saalekaltzeit, entstanden. Unter diesen Sedimenten dominieren Geschiebemergel und Geschiebelehme. Schmelzwassersande kommen nur inselhaft vor. Im Leitzkauer Hügelland ist oberoligozäner Tonmergel (Septarienton, Ruppelton) durch glaziale Stauchung oberflächennah verbreitet. Die hier vorkommenden Böden und das hügelige Relief unterscheiden das Leitzkauer Hügelland von den umliegenden lehmigen Grundmoränenplatten. In Abhängigkeit von den Substratprofilen und morphologischen Positioneb sind folgende Bodenformen vorherrschend: Im Gebiet Zerbst-Steutz sind Pseudogley-Tschernoseme bis Pseudogley-Kolluvisole aus Geschiebedecksand bis kolluvialem lehmigem Sand über Geschiebemergel im Wechsel mit Podsol-Gley-Braunerden bis Gley-Braunerden und Gleyen bestimmend. Auf den Plattenrändern dominieren im Westen Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand, im Osten die Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Um Schora-Buhlendorf dominieren Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand, seltener Lößsand, über Geschiebelehm. Im Ostteil des Gebietes kommen Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand und Decklehm über Geschiebemergel und lokal Gley-Humuspseudogleye aus lehmigem Sand bis Lehm über Geschiebemergel vor. Im Raum Deetz sind Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand, seltener periglazialem Flugsand, über Geschiebelehm flächendeckend. Bei Dalchau kommen zu den oben genannten Bodenformen die Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand beziehungsweise Decklehm über tertiärem Tonmergel, die für das Leitzkauer Hügelland typisch sind. Während das zentrale sowie das östliche Teilgebiet relativ wasserlaufarm sind, wird das südliche Teilgebiet von Nuthe-Zuflüssen und das nördliche Teilgebiet von Ehle-Zuflüssen durchzogen, die alle der Elbe zufließen. Stehende Gewässer befinden sich lediglich an der südlichen Gebietsgrenze des Teilgebietes bei Dalchau als Stauteich, bei Ladeburg und nordöstlich des Teilgebietes Lindau-Deetz als Deetzer Teich. Das Klima des LSG gehört zum mitteldeutschen Binnenlandklima und ist mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,7°C relativ warm und mit einer Jahresniederschlagsmenge von 500-570 mm relativ trocken. Pflanzen- und Tierwelt Als die potentiell natürliche Vegetation des Zerbster Ackerlandes wird Traubeneichen-Hainbuchenwald angesehen, der in der Elbenähe in den Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. In nassen Bereichen der Bachtälchen befinden sich Standorte von Erlen-Bruchwäldern oder Erlen-Eschenwäldern. Diese natürliche Vegetation ist im LSG verschwunden. Die Waldinsel im südlichen Teilgebiet wird von artenarmen Kiefernforsten eingenommen. Die Pflanzenwelt des LSG wird überwiegend von den angebauten Ackerkulturen geprägt. Die verabreichten hohen Nährstoffgaben führten auf den Feldern zu einer arten- und individuenarmen Segetalflora, die von Klatsch-Mohn, Vogel-Miere, Flug-Hafer, Geruchloser Kamille und Kletten-Labkraut beherrscht wird und auf den angrenzenden Flächen beziehungsweise Rainen zum Vorherrschen nitrophiler Stauden wie Brennessel, Giersch, Knaulgras und Klette führt. Entsprechend des Landschaftscharakters findet man im LSG eine typische Feldflurvogelgemeinschaft, wenn auch teilweise mit rückläufigen Beständen wie bei Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche. Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussard und Turmfalke nutzen die wenigen Bäume in den Teilgebieten als Brutplätze. Rohrweihen und die in den umliegenden Ortschaften brütenden Weißstörche suchen das Gebiet zur Nahrungsuche auf; ebenso große Scharen durchziehender oder überwinternder Saat- und Bleßgänse sowie Kiebitze und Saatkrähen. In neuerer Zeit überwintern zunehmend Singschwäne und vereinzelt auch Zwergschwäne. In den Wintermonaten halten sich ständig einige Seeadler in der Nähe größerer Gänseansammlungen auf. Das Zerbster Land ist Brut- und Überwinterungsgebiet des Raubwürgers. Das Gebiet hat jedoch besondere Bedeutung durch das Reliktvorkommen der akut vom Aussterben bedrohten Großtrappe, die hier noch Ackerstandorte besiedelt. 1987 führte dieses Vorkommen zur Anerkennung als Important Bird Area in Europa (IBA) und 1992 zur Erklärung zum EU-Vogelschutzgebiet (EU SPA). Entwicklungsziele Die Entwicklungsziele für das LSG sind an den Schutzanforderungen für die letzten Trappenvorkommen ausgerichtet. Das wichtigste Ziel ist die Durchführung einer trappengerechten landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage des Artenhilfsprogramms für die Großtrappe im Land Sachsen-Anhalt. Dieses beinhaltet insbesondere die Erhaltung des Anteils von Rapsanbau als wichtige Winternahrung der Großtrappe sowie die Ausdehnung des Luzerneanbaus. Günstige Fruchtfolgen mit entsprechenden Fruchtartenanteilen, welche die Großtrappe durch ungestörte Brut- und Jungenaufzuchtzeiträume begünstigen, sind ebenso erforderlich wie der Anbauverzicht bestimmter Kulturen oder der Verzicht auf den Pflanzenschutzmittel-Einsatz sowie eine Minimierung der Nährstoffzufuhr durch Mineraldünger. Der Verlust von Lebensraumstrukturen für bestimmte Tierarten der Feldfluren wie Einzelbäume, Hecken, Gehölzgruppen, Feldraine, Grabenränder, Trockenrasen- und Ruderalflächen, sollte durch Neuanlage wieder ausgeglichen werden. Jedoch sind dabei die Belange des Trappenschutzes zu berücksichtigen, da dieser ursprüngliche Steppenbewohner auf ein weit überschaubares Gelände angewiesen ist. Exkursionsvorschläge Der in der Verordnung festgesetzte Schutzzweck des Gebietes - Schutz der letzten ackerlandbewohnenden Bestandsgruppe der Großtrappe - gestattet infolge der Störempfindlichkeit dieser Vogelart keinen Tourismus im Gebiet, so daß keine offiziellen Wanderwege die Teilgebiete berühren. Interessante Sehenswürdigkeiten bietet diese Ackerlandschaft kaum. In den Städten und Dörfern der Umgebung gibt es dagegen zahlreiche kulturhistorische Baudenkmale zu besichtigen wie die mittelalterliche Zerbster Stadtmauer mit erhaltenen Stadttoren, die Schloßruine,das Franziskanerkloster, den Marktplatz mit dem Roland und der Butterjungfer, die barocken Kavalierhäuser der Schloßfreiheit mit dem Museum über Katharina II. oder die erhalten gebliebenen Fachwerkbauten in der Mühlengasse oder auf der Breite. Aber auch das Renaissanceschloß und die Klosterkirche in Leitzkau sowie die romanische Kirchenruine „Unser lieben Frauen“, die Pfarrkirche St. Laurentius, der mittelalterliche Bergfried der Burg sowie der Storchenhof in Loburg oder die Dorfkirchen in Lindau und Deetz lohnen einen Besuch. Verschiedenes Die Großtrappe - ein Steppenbewohner Die truthahngroße Großtrappe (Otis tarda) ist der schwerste flugfähige Vogel der Erde. Die Hähne erreichen mit etwa 16 kg das Gewicht eines Rehbockes. Diese Vogelart bewohnt weite, offene Landschaften, zum Beispiel die Steppengebiete in Russland, Ungarn und Mittelasien bis zur Mongolei und entsprechende Landschaften auf der Iberischen Halbinsel. Im mittel- und osteuropäischen Verbreitungsgebiet ist ihr Bestand erheblich zurückgegangen. Sie kommt in Deutschland nur in wenigen Gebieten Brandenburgs und Sachsen-Anhalts vor. Der Weltbestand beträgt nur noch etwa 20 000 Großtrappen. Auf sachsen-anhaltischem Gebiet wurde 1940 noch ein Bestand von etwa 885 Trappen gezählt, der bis 1970 jedoch bereits auf 150 geschrumpft war. Große Verluste in harten, schneereichen Wintern und veränderte landwirtschaftliche Nutzungsformen führten zum Rückgang bis auf 115 Vögel im Jahr 1980 und schließlich auf 40 Vögel im Jahr 1990. Das Zerbster Ackerland besiedelten nach Bestandsstützungsmaßnahmen in den 1970er Jahren 1986 noch neun Hähne und 32 Weibchen. An den Balzplätzen in der Magdeburger Börde bei Schwanebeck und Altenweddingen erschienen zu diesem Zeitpunkt nur noch zwei Hähne und 12 Weibchen. Im Zeitraum von 1991 bis 1995 kamen im Zerbster Land nur noch 5-15 Großtrappen vor. Derzeit scheinen die regelmäßigen Brutvogelvorkommen erloschen zu sein. Eine Ursache dieses alarmierenden Rückgangs ist die intensive Landnutzung, die den Lebensraum der Trappe verändert, Brut-, Balz- und Nahrungsplätze beeinträchtigt und stört und zu hohen Gelegeverlusten führt. Aber auch Verluste der brütenden Weibchen durch Landmaschinen, Anflug der Trappen gegen Leitungen oder Pflanzenschutzmittelvergiftungen trugen zum dramatischen Rückgang bei. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 17.02.2021
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt zwischen der Stadt Prettin und der Elbe an der südöstlichen Landesgrenze zu Sachsen. Im Nordwesten verläuft die Gebietsgrenze durch ein großflächiges Kiesabbaugebiet. Das LSG umfaßt einen Ausschnitt aus der Landschaftseinheit Dessauer Elbetal zwischen Elbestrom und Ackeraue. Die offene Elbelandschaft mit dem Fluß, den Überflutungswiesen, einigen Altwassern und Kleingewässern und den innerdeichs liegenden Ackerfluren prägt den Charakter des Gebietes. Im südöstlichen Bereich des LSG kontrastiert die große, mit Kiefernforsten bestandene Sanddüne stark mit dem angrenzenden Überflutungsgrünland. Die Silhouette der Altstadt von Prettin mit ihrer vom Kirchturm und der Lichtenburg überragten Ansicht tragen wesentlich zum ästhetischen Wert dieser Landschaft bei. Vom Stadtgebiet Prettin liegen Teile der Altstadt, die in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht, ebenso wie die überbaute mittelalterliche Burganlage ”Schlößchen”, Stadtmauerreste, eine mittelalterliche Ortswüstung Löbnitz sowie ein ur- und frühgeschichtliches Gräberfeld im LSG. Im Nordwestteil des Gebietes dominiert jedoch die Nachfolgelandschaft des großflächigen Kiesabbaus mit den großen Wasserflächen, die teilweise von Maschinen und technischen Bauwerken umstanden sind. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der überwiegende Teil des LSG ist durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Während das Überflutungsgrünland an der Elbe als Rinderweide und zum Teil als Schafweide genutzt wird, werden auf den fruchtbaren Ackerflächen vor allem Weizen und Zuckerrüben angebaut. Eine Strukturverarmung wurde durch die Schaffung von großen Schlaggrößen hervorgerufen. An der Straße nach Großtreben wurde bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine Ziegelei betrieben. Auch der Kiesabbau im Bereich der heutigen Baggerseen westlich Prettin war zu diesem Zeitpunkt schon im Gange. Die Landschaft eines Teils des Landschaftsschutzgebietes wird durch den seit 1960 betriebenen großflächigen Kiesabbau mit einer Verarbeitungs- und Transportbandanlage geprägt. In der Folge des Abbaus der mächtigen Kiesvorkommen, der bis heute anhält, entstand ein System großer Abbauseen mit nur wenigen naturnahen Buchten, Halbinseln und Flachwasserbereichen. Größere Flächen sind auch heute noch kahl oder weisen nur Initialstadien an Vegetation auf. Diese Kiesseen werden teils zur Ausübung der Angelfischerei, teils als Bade-, Camping- und Bungalowstandorte genutzt. Das Gebiet wird in Richtung Elbe von einer Straße gequert, die zur Anlegestelle einer Gierfähre führt, welche die Verbindung mit der linkselbischen Stadt Dommitzsch herstellt. Ein aus dem LSG ausgegliederter Bereich wird als Wasserübungsplatz der Bundeswehr genutzt und ragt von der Elbe her in das Gebiet hinein. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das ausdrucksschwache Relief des Gebietes wird durch seine Lage im ehemaligen Lausitzer Urstromtal geprägt, einem Teilabschnitt des Breslau-Bremer Urstromtals. Es entstand während des Warthestadiums der Saalekaltzeit vor den Eisrandlagen des Flämings. Seitdem ist der Raum eine Flußlandschaft. Während der Weichselkaltzeit nutzte der stark verästelte Lausitzer Strom das alte Urstromtal und schotterte die Sande und Kiese der Niederterrasse auf. Aus ihr wurden feinere Bestandteile durch westliche Winde ausgeblasen und zu Flugsanddecken und Dünen aufgeweht. Sie beleben kleinflächig östlich von Prettin als bewaldete Hochlagen (bis 85,9 m über NN) die Niederung. Meist aber wird das Gebiet durch Ablagerungen der holozänen Elbe bestimmt. Von zahlreichen Laufverlegungen zeugen die durch den Deichbau abgeschnittenen Altwasser des Flusses sowie die im Untergrund verbreiteten jungen Sande und Kiese. Nur selten treten diese grobkörnigen Sedimente an die Oberfläche, zum Beispiel am Fährhaus. Meist sind sie durch eine Decke von Auenlehm verhüllt, der im Holozän bei den zahlreichen, oft katastrophalen Elbehochwassern zur Ablagerung kam und für Ziegeleizwecke genutzt wurde. In der Pretzsch-Torgauer Elbeaue dominieren Gley-Vegas aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über Sand beziehungsweise Schotter. Im Randbereich der Elberinne sind Paternien bis Gleye aus lehmigem Auensand über Sand verbreitet. Östlich Lichtenburg ist ein Dünenzug erfaßt, der eine langgestreckte Insel in der Auenlandschaft bildet. Auf den Dünen sind Regosole und Acker-Regosole, in unbeeinflußten Bodenprofilen auch Podsole bis Gley-Podsole ausgebildet. Durch die Eindeichung und die Festlegung des Stromstrichs der Elbe durch den unweit von hier einsetzenden Buhnenbau ist die Ablagerung der Auensedimente weitgehend unterbunden und findet nur noch im schmalen Deichvorland statt. Die Hydrographie des LSG wird durch die wechselnden Wasserstände der Elbe beeinflußt, so daß sich der Standort durch Grundwassernähe auszeichnet. Lediglich am Dünenstandort südöstlich Prettin sind Unterflurabstände über 5 m vorzufinden. Die Grundwassernähe führte auch zur Bildung der großen Kieswerkseen bei Prettin von mehr als 130 ha Wasserfläche, von denen ein größerer Teil im LSG liegt. Ansonsten sind einige wenige Altwasser der Elbe vorhanden, die jedoch in manchen Jahren kein Wasser mehr führen. Das Gebiet gehört zum Klimagebiet „Stark kontinental beeinflußtes Binnentiefland“, das durch eine mittlere Niederschlagsmenge (um 500 mm), eine hohe Sommerwärme und mäßig kalte Winter gekennzeichnet ist. Die weiten unbebauten Acker- und Grünlandgebiete sind potentielle Kaltluftentstehungsgebiete, die ebene Elbeaue ein Kaltluftabflußgebiet. Pflanzen- und Tierwelt Das Überflutungsgrünland wird von mesophilem Wirtschaftsgrasland (mit Wiesen-Fuchsschwanz, Wiesen-Rispengras, Deutsches Weidelgras und anderen) beherrscht, das infolge der bisherigen intensiven Nutzung artenarm ist und nur einen geringen Anteil blühender Pflanzen, meist nur Löwenzahn, aufweist. Besonders an den Deichböschungen kommen auch Grünlandgesellschaften trocknerer Ausbildung vor. Der unmittelbare Saumbereich der Elbe weist in Abhängigkeit vom Wasserstand des Flusses vegetationsfreie Sand- und Schlammbänke beziehungsweise annuelle Uferfluren oder Hochstaudenfluren auf wie zum Beispiel Zweizahn-Wasserpfeffer-Gesellschaft, Elbe-Spitzkletten-Uferflur oder Hirschsprung-Gesellschaft. Auf dem Dünenstandort stocken gegenwärtig nur monotone Kiefernforste unterschiedlichen Alters. An Wegrändern oder in einer aufgelassenen Abgrabung kommen einzelne Arten der Trockenrasenvegetation vor, besonders Silbergras. Die Uferbereiche der Kiesseen wurden meist mit nicht standortgerechten bzw. ausländischen Gehölzen bepflanzt (unter anderem Eschen-Ahorn und Hybridpappeln). Die Gewässer selbst sind pflanzenarm, nur die Ufer werden von Arten der initialen Ufervegetation, wie Sumpf-Simse, zunehmend besiedelt. Die wenigen im Gebiet vorhandenen Altwasser weisen kleinere Röhrichte vorwiegend aus Schmal- und Breitblättrigem Rohrkolben und Froschlöffel sowie Wasserschweber-Gesellschaften aus Teich- und Wasserlinsen und vereinzeltem Schwimmfarn sowie naturnahe Ufergehölze aus Silber-, Grau- und Mandel-Weide, Stiel-Eiche und Eingriffligem Weißdorn auf. In einem kolkartigen Gewässer nahe der Abbaufläche wurden noch nach 1990 einzelne Exemplare der Wassernuß gefunden. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen kommen nur ubiquitäre Arten der Segetalvegetation, besonders die der Vogelmieren-Windhalm-Gesellschaft, vor. Während im LSG von den Säugetieren neben dem Biber, der ein Revier im Kiessee und weitere an der Elbe besiedelt, nur einige Mausarten und vereinzelt Feldhase sowie jagende Fledermäuse aus der Stadt Prettin festgestellt wurden, sind auf dem Gelände des Kieswerkes 48 Brutvogelarten bekannt. Von den Wasservögeln kommen Höckerschwan, Stockente und Bleßralle vor, die senkrechten Uferwände werden von der Uferschwalbe besiedelt, auf den kiesigen Flachufern brütet der Austernfischer. In den geringmächtigen Röhrichten leben Teich- und Sumpfrohrsänger sowie Rohrammer, im feuchten Ufergehölz Nachtigall und Beutelmeise. Die trockenen Gebüsche werden von Neuntöter, Dorn- und Zaungrasmücke bewohnt, auf den Bäumen brüten Turmfalke, Nebelkrähe, Pirol und Wacholderdrossel sowie Star und Feldsperling. Auf den Ruderal- und Ödlandflächen leben Fasan, Rebhuhn, Braunkehlchen, Haubenlerche und Steinschmätzer. Die Kiesseen haben auch Bedeutung für die Rast durchziehender Wasservögel, insbesondere Saat- und Bleßgänse, Stock-, Tafel- und Reiherenten, Gänsesäger und Bleßrallen. In Prettin und in Hohndorf brütet der Weißstorch. Die Elbeniederungen, aber auch die Flachwasserbereiche und Feuchtgrünlandsäume der Auskiesungsgewässer sind Nahrungsgebiet der außerhalb des LSG nistenden Weißstörche. Die Lurche und Kriechtiere sind durch Erdkröte, Teichfrosch und Zauneidechse vertreten. Die Fischfauna wird durch angelfischereiliche Besatzmaßnahmen geprägt. Die Wiesen werden u.a. von Heuschrecken und in Abhängigkeit vom Anteil blühender Kräuter auch von Tagfaltern bewohnt, die Altwasser von den auentypischen Libellenarten. Entwicklungsziele Hauptentwicklungsziel für das Landschaftsschutzgebiet ist eine naturverträgliche Erholungsnutzung, insbesondere im Altteil der Kiesseen. Dazu ist eine Erschließung durch einen angelegten Rundwanderweg dringend erforderlich. Durch eine schrittweise Umwandlung der Gehölzstrukturen in standortgerechte Gehölze beziehungsweise durch natürliche Sukzession ist eine weitere Aufwertung des Gebietes möglich. Die militärischen und industriellen Bereiche sind durch gestufte Reihengehölze abzuschirmen. Die Grünlandbereiche, insbesondere im schmalen Überflutungsbereich, sollten durch extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege wieder in artenreichere Bestände zurückgeführt werden. In den größeren innendeichs gelegenen Ackergebieten, die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollten, muß durch das Anlegen von Baumreihen, Rainen und Hecken neben einem abwechslungsreichen Landschaftsbild auch eine Verbesserung des Angebots an Habitatstrukturen erreicht werden. Die Kiefernforste der Sanddüne bei Prettin sind langfristig in naturnahe Waldbestände der trockenen Stieleichen-Hainbuchenwälder zu überführen. Die attraktive Altstadt-Silhouette mit der Lichtenburg sollte in keiner Weise verbaut oder in den Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. Exkursionsvorschläge Ausgehend von der sehr sehenswerten, denkmalgeschützten Altstadt Prettin mit dem Schloß Lichtenburg, dem Wachturm am Lichtenburger Tor als Rest der Stadtmauer und der Kirche kann das LSG über einen Weg im Südteil des Gebietes erreicht und durchwandert werden. Dabei bietet ein hoher, mit schütterer Vegetation bewachsener Hügel einen guten Überblick sowohl über das Kiesseengebiet als auch über die weite Elbeaue bis nach Pretzsch und Torgau und bis zur bewaldeten Hügelkette der Dübener Heide. Besuch des Schlosses Lichtenburg Die Stadt Prettin, 965 urkundlich erwähnt, liegt an der Elbe zwischen Lutherstadt Wittenberg und Torgau. Ausgangs des 16. Jahrhunderts erbaute Kurfürst August von Sachsen das Renaissanceschloß Lichtenburg an der Stelle, wo im 14. bis 16. Jahrhundert ein Antoniterkloster stand. Dieses Schloß diente von 1574 bis 1717 den sächsischen Kurfürstinnen als Wohnsitz. In der Zeit von 1811 bis 1929 wurde das Schloß als Zuchthaus genutzt, von 1933 bis 1939 als Konzentrationslager mißbraucht. 1965 wurde eine Mahn- und Gedenkstätte eingeweiht und ab 1974 ein Kreismuseum eingerichtet. Neben der dargestellten Stadtgeschichte von Prettin mit Exponaten zum Handwerk, zur Landwirtschaft und zur mittelständischen Industrie gibt ein ”Brodtgewölbe” einen Einblick in eine alte Backstube. Ebenso wird eine alte Küche mit einem Herd mit Oberfeuerung und eine Ausstellung zum Weinbau im Jessener Gebiet gezeigt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Das Gebiet liegt im Nordosten Sachsen-Anhalts und erstreckt sich in der Unteren Havelniederung zwischen Schollene / Schollener See und Havelberg im sog. „Elb- Havelwinkel“ Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Brandenburg. Auf brandenburgischer Seite umfasst es den Gülper See bis zur Ortschaft Kietz und die Havelniederung östlich des Schollener Sees bis zum Hohennauener See. Die Landschaft ist geprägt von ausgedehnten Wiesenflächen, die von Deichen, Kanälen und Gräben durchzogen werden. Entlang der Havel befinden sich Altwässer, Seen, Röhrichte, Weidensäume und Reste von Auewäldern. Der Schollener und der Gülper See (östlich der Havel auf brandenburgischer Seite gelegen) sind eutrophe Flachwasserseen, die sich in nicht mehr durchflossenen Flussbecken bildeten, nachdem Schluffe und Tone sie nach unten abdichteten. Die Überschwemmungslandschaft der naturnahen, extensiv genutzten Flussaue und die Verlandungsseen haben große Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten sowie für zahlreiche andere auf Feuchtgebiete angewiesene Tier- und Pflanzenarten. Der Schollener See besitzt eine Größe von ca. 120 ha und ist durchschnittlich 1-2 m tief. Auf Grund der geringen Wassertiefe findet man hier ausgedehnte teils schwimmende Röhrichte in denen Sumpffarn, Sumpfbrennnessel, welche hier ihre westliche Verbreitungsgrenze erreicht, und Großes Nixkraut wachsen. Kleinflächig haben sich Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet, in denen die seltene Orchidee Sumpfglanzkraut (Liparis loeselii) gedeiht. In den Gewässern sind zahlreiche Tierarten des Anhang II der FFH-RL zu Hause wie Fluss- und Meerneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kammmolch, Fischotter und Biber. Überragende Bedeutung hat das Gebiet für den nationalen und internationalen Vogelschutz. Brütende und rastende Vogelarten, für die dieses besondere Schutzgebiet ausgewiesen worden ist, sind u.a. folgende Arten, die teilweise auch geschützte Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind: Das Schutzgebiet, in dem jährlich mehr als 20.000 Wasservögel rasten, ist eines der bedeutendsten Rastgebiete für Wat- und Wasservögel im mitteleuropäischen Binnenland. Zu den Gästen zählen Saatgänse (Tundra- und Waldsaatgänse), Blässgänse, Graugänse und Kraniche, aber auch Spieß- und Löffelenten, die in großen Populationen auftreten. In ebenfalls größeren Individuenzahlen kommen Sing- und Zwergschwan, Weißwangengans und Zwergsäger vor. Auch Limikolen wie Goldregenpfeifer und Kiebitz sind zahlreich vertreten. Herausragende Bedeutung besitzt das Gebiet für Greifvogelarten, die das Gebiet als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet nutzen. Es sind v. a. Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe und Rotmilan zu nennen. Die vernässte Feuchtwiesen und ausgedehnte Schilf- und Röhrichtbestände bieten Wiesenvogelarten wie Wachtelkönig, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz bzw. Rohr- und Zwergdommel, Rot- und Schwarzhalstaucher wichtige Bruthabitate. Der Verlandungsgürtel des Schollener Sees beherbergt das größte kontinuierliche Brutvorkommen des Blaukehlchens in Sachsen-Anhalt. Eine Charakterart des Gebietes ist der Weißstorch, der auch in den Ortschaften weit verbreitet ist. In den Bruchwäldern nisten Kraniche. Das Gebiet ist der einzige bekannte Brutplatz der Weißbartseeschwalbe in LSA. Auch für die Trauer- und Flussseeschwalbe hat das Gebiet überregionale Bedeutung. Der Eisvogel kommt an geeigneten Uferabbrüchen vor. In den Eichenwäldern brüten der Mittelspecht und der Schwarzspecht vorwiegend in alten Baumreihen. Auch Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Ortolan und Beutelmeise sind zu finden. Insgesamt geht man von ca. 120 regelmäßigen Brutvogelarten im Gebiet aus. Letzte Aktualisierung: 10.07.2020
Der Helmestausee liegt im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ in der Helme- Unstrut-Niederung. Talsperre und Stausee Berga- Kelbra wurden 1968/69 in Betrieb genommen, um den Hochwasserschutz für die östlich angrenzende sehr fruchtbare „Goldene Aue“, die vormals stark überflutungsgefährdet war, zu gewährleisten. Abgesehen vom südwestlichen Teil des Sees und Teilen des Südufers befindet sich der Hauptteil des Sees und damit die Wasserfläche in Sachsen- Anhalt. Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) erstreckt sich aber auch über die Landesgrenze Sachsen- Anhalts hinaus auf Flächen in Thüringen. Die Fläche des Stausees zwischen Haupt- und Westdamm beträgt ca. 600 ha, seine maximale Tiefe beträgt etwa 3,5 m. Je nach Jahreszeit schwankt der Wasserstand erheblich. Bei voller Überflutung des Rückhaltebeckens kann sich im Frühjahr die Wasserfläche des Sees nahezu verdoppeln. Nach dem Ablassen des Wassers werden im Herbst ausgedehnte Schlammflächen sichtbar. Der Stausee wird auch für touristische Zwecke genutzt, wobei sich die Erschließung auf das Südostufer konzentriert, wo sich auf thüringischer Seite ein Vogelbeobachtungsturm befindet, der besonders zur Beobachtung von Kranichen während der Rastzeiten geeignet ist. Neben Gräben und Feuchtgrünland sind Röhrichte und Weichholzauen ausgebildet. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hauptsächlich durch extensive Mähnutzung. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Er hat eine herausragende Bedeutung als Rastgebiet für den Kranich und zahlreiche andere Wasservogelarten. Das Gebiet beherbergt außerdem etwa 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. Rastvögel: Der Helmestausee ist ein herausragendes Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Wasservögel. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden teilweise Tageshöchstzahlen von mehr als 40.000 Individuen ermittelt, welche das Gebiet zum wichtigsten Trittstein für den Kranichzug innerhalb Sachsen-Anhalts gemacht haben. Für Saatgans und Löffelente sind während der Zugzeiten ebenfalls sehr hohe Individuenzahlen ermittelt worden. Damit wird für Kranich, Saatgans und Löffelente das internationale 1 % - Kriterium der Ramsar- Konvention in Bezug auf die Flyway- Population erfüllt. Weiterhin rasten am Stausee jährlich tausende Blässgänse, Krickenten, Tafel- und Reiherenten sowie Blässhühner, Kiebitze und Lachmöwen. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen von Hunderten an Schwarzhalstauchern, Zwergtauchern, Haubentauchern und Schnatterenten während der Zugzeit. Seit 2004 nimmt die Anzahl der Silberreiher im Gebiet stark zu. Je nach Ausdehnung und jahreszeitlicher Verfügbarkeit von Schlammflächen finden zahlreiche Limikolenarten während der Zugzeiten optimale Lebensbedingungen. Bemerkenswert ist der regelmäßige Herbstdurchzug des global bedrohten Seggenrohrsängers in den Röhrichten des Helmestausees. Brutvögel: Für viele Vogelarten ist das Schutzgebiet ein wichtiges Brutgebiet. 2006 wurde erstmalig der Weißstorch als Brutvogel nachgewiesen. Weiterhin brüten Schwarzhalstaucher, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Knäk- und Löffelenten, Schilf- und Drosselrohrsänger, Blau- und Braunkehlchen, Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan und viele andere Vogelarten im Gebiet. Letzte Aktualisierung: 28.03.2023
Die naturnahe Überflutungsaue wird durch die in weiten Schleifen mäandrierende Elbe, die in nordwestliche Richtung fließt, geprägt. Ausgedehnte Wiesen und Weiden, durchsetzt mit Auenwaldresten, werden durch Qualmwasser und durch den Wasserrückstau des Alands, der in die Elbe fließt, beeinflusst. Im Grünland gibt es deshalb eine Vielzahl von nassen Senken, Altwässern, Flutrinnen sowie Verlandungszonen und Röhrichte. Daneben bestimmen vereinzelte Binnendünen, Weidengebüsche, Einzelbäume und Auenwaldreste das Bild der Landschaft. Dieser strukturreicher Lebensraum ist die Grundlage für eine artenreiche Vogelwelt mit Brutvogelspezies und Wat- und Wasservogelarten, die als Zug- oder Überwinterungsgäste hier rasten. Für eine Vielzahl von Rast- und Überwinterungsgästen der Vogelwelt ist das Gebiet von immenser Bedeutung. Während der Zugzeiten halten sich Tausende von Saat- und Blässgänsen, Kranichen, Goldregenpfeifern, Kiebitzen und zahlreiche Bekassinen, Bruchwasserläufer und Kampfläufer im Gebiet auf. Weiterhin sind große Bestände von Sing- und Zwergschwänen, Weißwangengänsen sowie Pfeif-, Stock-, Spieß- und Tafelenten bemerkenswert. Das Gebiet ist aus diesen Gründen eines der bedeutendsten Rastgebiete für Wasservögel im gesamten mitteldeutschen Raum. Es erfüllt mehrmals das internationale 1 % - Kriterium der Ramsar- Konvention, denn während der Zug- und Rastzeiten sind im Schutzgebiet regelmäßig 1% der biogeografischen Populationen von Saatgans, Spießente, Löffelente und Kranich zu finden und zusätzlich mehr als 20.000 Wasservögel aller Arten. Das Feuchtgebiet ist aber auch Lebensraum vieler bedrohter Fisch- und Amphibienarten wie zum Beispiel des Rapfens, Steinbeißers, Flussneunauges, Schlammpeitzgers, Meerneunauges und Bitterlings sowie der Rotbauchunke und des Kammmolchs. Auch der bedrohte Fischotter findet im Gebiet seinen Lebensraum. Die vielfältig strukturierte Flussaue ist für seltene Wiesen-, Wat-, und Wasservögel von großer Bedeutung. In den Wiesen und feuchten Bereichen brüten Wachtelkönig, Kiebitz, Großer Brachvogel, Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Schafstelze. In den Seggenrieden ist in manchen Jahren das Tüpfelsumpfhuhn zu Hause. Die Schilf- und Röhrichtzonen sind das Habitat von Graugans, Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrweihe, Wasserralle, Schilfrohrsänger und Drosselrohrsänger. Im Bereich der Gewässer brüten Brandgans, Schnatterente, Knäkente, Löffelente sowie Rothals- und Schwarzhalstaucher. Offene Uferzonen und Sandbänke nutzen Flussuferläufer und Flussseeschwalbe. Schwimmblattzonen werden von der Trauerseeschwalbe besiedelt. Eine hohe Siedlungsdichte erreicht der Weißstorch, eine Charakterart dieser Landschaft. Er brütet in den umliegenden Ortschaften und nutzt die Feuchtwiesen des Schutzgebietes zur Nahrungssuche. Den Auenwald besiedeln u. a. Seeadler, Rot- und Schwarzmilane, Kraniche sowie Schwarz- Mittel- und Kleinspechte. Die strukturreiche und zeitweise überflutete Elbaue bei Jerichow hat ihren weitgehend natürlichen Charakter bisher bewahren können. Das Gebiet wird durch den Stromlauf der Elbe und ihren weiten Wiesenauen bestimmt, in denen eine Vielzahl von kleineren stehenden Gewässern, Altarmen, Gräben und Röhrichten zu finden sind. Entlang der Buhnen sind kiesig- sandige bis schlammige Buhnenfelder charakteristisch. Hartholzauenwälder sind nur fragmentarisch vorhanden. Die Vielfältigkeit des Gebiets und seine großräumige Vernetzung mit den anderen Schutzgebieten begründet die herausragende Bedeutung für Brut- und Rastvögel sowie als Überwinterungsgebiet nordischer Vögel. Als Rast- und Überwinterungsgebiet kommt der Elbaue Jerichow eine große Bedeutung zu. Alljährlich rasten hier Zehntausende Wasservögel. Singschwan, Saatgans, Blässgans und Kranich treten in den Zugzeiten mit mehr als 1% ihrer biogeografischen Populationen auf. Auf Wiesen und Feldern rasten alljährlich mehrere tausend Kiebitze, Goldregenpfeifer, Graugänse, Silberreiher, Stockenten, Tafelenten und Lachmöwen. Das Gebiet spielt als Lebensraum vieler bedrohter Fisch- und Amphibienarten ebenfalls eine unschätzbare Rolle. Zum Beispiel sind hier Ukelei, Barbe, Karausche, Moderlieschen, Aland, Quappe, Wels, Äsche, Zope sowie Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Teichfrosch, Seefrosch und Grasfrosch zu finden. Besonders die zahlreichen gefährdeten Brutvogelarten sind hervorzuheben. Für Rohrweihe, Seeadler, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Trauerseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Eisvogel, Neuntöter, Sperbergrasmücke und Blaukehlchen ist die Elbaue bei Jerichow eines der Top-5-Gebiete in Sachsen-Anhalt. Auch Flussuferläufer sowie zahlreiche Wiesenbrüter wie Wachtelkönig, Bekassine und Kiebitz kommen mit landesweit bedeutenden Beständen vor. Vom Gewässerreichtum und dem ausgedehnten Feuchtgrünland profitieren viele weitere Arten, wie z. B. Rot- und Schwarzmilan, die in den Hartholzaueresten und alten Pappeln ihre Horste haben. Die vielen Altarme der Elbe bieten auch geeigneten Lebensraum für den Eisvogel, der in den Abbruchkanten von Gewässern und in Wurzeltellern umgestürzter Bäume seine Brutröhren anlegt. Ausgedehnte Schilfbestände bieten den Bewohnern der Röhrichte wie Schilfrohrsängern, Blaukehlchen und Drosselrohrsängern geeignete Bruthabitate. Letzte Aktualisierung: 17.02.2023
Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
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