API src

Found 103 results.

Related terms

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland

Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.

Federwildstrecken 2020/2021

Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf

NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland

Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.

Federwildstrecken 2020/2021

Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf

NSG -Nonnenhof und Erweiterung-

seit 1937 bestehendes Naturschutzgebiet,, Grösse ca. 1003 ha (mit Erweiterung 1263 ha),Flacher Zungenbeckensee, Lieps, einschließlich der Inseln Hanf-, Kietz- und Binsenwerder sowie Fischerinsel im südlichen Bereich des Tollensesees. Hoher landschaftsästhetischer Wert. Reiche Strukturierung: - Überflutungs- und Niedermoorbereiche, - Landzungen mit Mineralbodenuntergrund, - Feuchtwiesen und Quellbereiche, Die stehenden Gewässer, Lieps und der südliche Teil des Tollensesees sowie Fließgewässer, wie Nonnenbach und Wiedbach prägen das Gebiet. Hohe ornithologische Bedeutung, 103 Brutvogelarten konnten nachgewiesen werden, Rastgebiet bis zu zehntausend Saat- und Blessgänse.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Niederlausitzer Landrücken im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.

Küstengewässer Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten Nordsee: Makrophyten Seegras (SG)

Seegräser bilden produktive Lebensräume für eine Vielfalt von Lebewesen in den Flachwasserbereichen der Küsten- und Übergangsgewässer. In dichtbewachsenen Seegraswiesen schützen sie das Sediment vor Erosion und fördern die Ablagerung von Schwebstoffen. Sie filtern Nährstoffe aus dem Wasser und speisen sie auf diese Weise in das Nahrungsnetz ein. Auf den Seegraspflanzen können epiphytische Algen wachsen, die ihrerseits von Schnecken und anderen Wirbellosen abgeweidet werden. Zwischen den Blättern finden kleinere Tiere, wie z. B. juvenile Muscheln, Krebstiere und Fische Schutz. Die heutzutage verschwundenen sublitoralen Seegraswiesen wurden von verschiedenen Fischarten als Laichsubstrat und Kinderstube genutzt. Für Wasservögel wie Ringelgänse und Pfeifenten bilden Seegraswiesen eine Nahrungsquelle. Gegenwärtig sind die meisten Seegrasbestände des Wattenmeeres in der mittleren bis oberen Gezeitenzone entlang der Leeseiten der Inseln oder hoher Sandbänke zu finden sowie in geschützten Bereichen entlang der Festlandküste. Von den zwei in der Nordsee vorkommenden Seegrasarten der Gattung Zostera kommt das kleinere und sehr schmalblättrige Zwergseegras ( Zostera noltii ) am häufigsten vor. Auf geeigneten Flächen bildet es mehr oder weniger dichte Wiesen aus, die aufgrund der meist mehrjährigen Rhizome sehr lagestabil sein können. Das Zwergseegras wird häufig begleitet vom Echten Seegras ( Zostera marina ), das zurzeit nur mit seiner schmalblättrigen Wuchsform im Gezeitenbereich des Wattenmeers vertreten ist. Diese einjährige Varietät pflanzt sich überwiegend über Samen fort, und ihr Vorkommen ist daher unbeständiger. Eine mehrjährige, breitblättrige Form des Echten Seegrases war bis Ende der 1920er Jahre im Bereich der Niedrigwasserlinie und darunter verbreitet. Infolge eines epidemischen Seegrassterbens in den frühen 1930er Jahren sind diese Bestände erloschen und konnten sich bislang nicht wieder regenerieren. Verursacht wurde das Seegrassterben vermutlich durch anormal bewölkte und/oder warme Jahre und den Befall mit einem Schleimpilz ( Labyrinthula zosterae ). Etwa seit den 1950er bis in die 1990er Jahren erlitten auch die im Gezeitenbereich (Eulitoral) verbleibenden Seegrasbestände deutliche Rückgänge, die vermutlich auf menschliche Einwirkungen zurückzuführen sind ‒ zunächst im südlichen (niederländischen), später im zentralen Niedersächsischen Wattenmeer. Auch im nördlichen Wattenmeer wurden seit den 1980er bis Mitte der 1990er Jahre Bestandsrückgänge beobachtet. Als die übergreifenden Faktoren, die sich auf den Zustand der Seegräser im Wattenmeer auswirken, gelten Eutrophierung und Hydrodynamik: Seegräser sind für ihr Wachstum auf lagestabile Sedimente angewiesen und reagieren anfällig auf Sedimentumlagerungen, die z. B. durch Meeresströmungen, Wellenschlag und Sturmfluten verursacht werden. Daher gehören mechanische Störungen durch Erosion oder vermehrte Sedimentation z.B. durch Veränderungen der Hydrodynamik, Baumkurrenfischerei oder Baggermaßnahmen zu den bedeutenden Stressoren. Auch Landgewinnungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den äußeren Salzwiesen, die die Sedimentationsraten erhöhen, können einen negativen Effekt haben. Weiterhin sind Seegräser an niedrige Nährstoffkonzentrationen angepasst und werden durch die Eutrophierung der Gewässer auf unterschiedliche Weise geschädigt. Zum einen durch direkte toxische Wirkungen hoher Ammonium- oder Nitratkonzentrationen, zum anderen indirekt durch gesteigerten Bewuchs mit Kleinalgen (Epiphyten) oder Überdeckung durch Grünalgen (Makroalgen), deren Entwicklung ebenfalls von der Nährstoffversorgung beeinflusst wird. Sowohl mechanische Störungen als auch die Folgen der Eutrophierung führen häufig zu einer Beeinträchtigung des Lichtklimas z. B. aufgrund erhöhter Trübung durch das Baggern und Verklappen von Sedimenten oder infolge dichter Phytoplanktonblüten. Dazu kommen Beeinträchtigungen durch Herbizide und andere Schadstoffe, den Verlust landnaher Habitate durch Baumaßnahmen des Küstenschutzes, regional verminderte landseitige Süßwasserabflüsse sowie Klimaveränderungen, den Anstieg des Meeresspiegels bei festgelegter Küstenlinie (coastal squeezing) und die globale Erwärmung. Vor diesem Hintergrund wirken außerdem Faktoren wie extreme Wetterereignisse (Sturmflut, Eisgang) und biotische Interaktionen mit Pflanzenfressern, Konkurrenten oder Krankheiten. Wegen der Kombinationswirkungen aller Einflussfaktoren, die sich teils verstärken, aber auch aufheben können, sind die genauen Ursachen lokaler Bestandsveränderungen oft nur unscharf zu benennen. Dennoch gelten Seegraswiesen insgesamt als guter Indikator für den Zustand des Ökosystems, weil sie ein wichtiger Zeiger für Eutrophierungseffekte, hydromorphologische und weitere Belastungen sind, der schnell und gut sichtbar auf veränderte Umweltbedingungen reagiert. Im Hinblick auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gilt daher der Erhaltungszustand der Seegräser im Gezeitenbereich als wichtiger Indikator für die Auswirkungen der Eutrophierung in Küsten- und Übergangsgewässern, mindestens alle sechs Jahre überwacht wird. Grundsätzlich ist für eine gute ökologische Qualität im Wattenmeer die Anwesenheit beider Arten, Zostera marina und Zostera noltii, erforderlich, während der Flächenanteil der Seegraswiesen im Gezeitenbereich als gebietsspezifisch für Teilbereiche des Wattenmeeres gilt. Im Sublitoral, dem ständig wasserbedeckten Bereich des Wattenmeeres, kommt Seegras nach derzeitigem Kenntnisstand heute nicht mehr oder höchstens vereinzelt vor. Das Fehlen des Seegrases im Sublitoral geht bislang nicht in die Bewertung nach WRRL ein. Zur Bewertung der Seegräser für den Bereich der Nordsee steht das Verfahren " Assessment tool for intertidal seagrass in coastal and transitional waters - Bewertungsinstrument für intertidales Seegras in Küsten- und Übergangsgewässern (SG) “ ( Kolbe 2006 ) zur Verfügung.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BioConsult SH GmbH & Co. KG durchgeführt. Das Projekt APIS widmet sich der Erprobung und Evaluierung von Drohnen zu Art- und Habitatkartierungen im Wattenmeer. Ziel ist es ökologische Daten über verschiedene zeitliche und räumliche Dimensionen zu erfassen, um den saisonalen und heterogenen Charakter des Lebensraums Wattenmeer umfassend abbilden zu können. Die begleitende, systematische Untersuchung der Störwirkung unterschiedlicher UAS-Typen, Flughöhen und Flugweisen auf Tierpopulationen ermöglicht die Erarbeitung von Handlungsgrundlagen zum störungsarmen Einsatz von UAS im Naturschutz. In diesem Vorhaben soll eine quantitative und standardisierte Auswertung zur Einschätzung von Störeffekten auf Wildtiere entwickelt werden, die speziell auf die verschiedenen Anforderungen im Habitat Wattenmeer ausgerichtet wird. Im beantragten Vorhaben APIS lassen sich die folgenden Themenbereiche mit ihren Zielen abgrenzen: - Seegraswiesen: Erfassung von Ausdehnung und Dichte der nordfriesischen Seegraswiesen, sowie Bestimmung der Biomasse und der Algenbedeckung. Erfassung der Störwirkung auf Pfeifenten und Ringelgänse. - Muschelbänke: Erfassung von Ausdehnung, Bedeckungsgrad und Algenbedeckung. Erfassung der Störreaktionen von Limikolen und Möwen. - Brutvogelkolonien: Erfassung der artspezifischen Störreaktion von Brutvögeln in ausgewählten Kolonien. - Rastvögel: Erfassung von Rastvögeln mit sehr hoher Auflösung ( kleiner als 2cm) zur größeren Erfassungsgenauigkeit von unauffälligen Arten. Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz bei Drohnenaktivität. Erprobung der Erfassung von Gänsen- und Gänseschäden im Küstenbereich. - Seehunde und Kegelrobben: Ermittlung eines artspezifischen Konditionsindex und Untersuchung des Wachstums von Jungtieren. Kalibration mit in-situ Vergleichsmessungen unter kontrollierten Bedingungen. Ermittlung der Störwirkung von Drohnen auf Robben im Feld. Als themenübergreifendes Ziel erfolgt in jedem Bereich die (Weiter-)Entwicklung automatischer Bildanalysen mittels Künstlicher Intelligenz (KI).

Auswertung der landesweiten Zählung der nordischen Wildgänse von 2004/05 bis 2008/09

Das Projekt "Auswertung der landesweiten Zählung der nordischen Wildgänse von 2004/05 bis 2008/09" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) e.V., Arbeitsgruppe Wildgänse durchgeführt. Die Vogelschutzwarte im LANUV plant, eine Auswertung und Dokumentation von Daten über Rast- und Überwinterungsbeständen der nordischen Wildgänsen (Blässgans, Saatgans, Weißwangengans) im Zeitraum von 2005 bis 2008 für NRW zu erstellen. Die Ergebnisse werden für Berichtspflichten (EG-VS-RL, RAMSAR, AEWA), für die ERarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes für das EU-VSG Unterer Niederrhein und für das Fundortkataster benötigt. Leistungsumfang: - Datenauswertung der landesweiten Zählungen für den Zeitraum 2004/2005 bis 2008/2009 - Erstellung eines Erläuterungsberichtes mit Angaben zu Erfassungsmethodik, Auflistung der Zählgebiete, Zusammenstellung der Zählsummen, Darstellung der Bestandsentwicklung von Blässgans, Saatgans und Weißwangengans, Dokumentation der Verbreitungsschwerpunkte (Rast- und Überwinterungsgebiete) sowie kurze fachliche Bewertung der Zählergebnisse und der behandelten Arten - Kartografische Darstellung der Vorkommensbereiche - Übergabe der Ergebnisse in digitaler und ausgedruckter Form (1-fach)

1 2 3 4 59 10 11