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INSPIRE Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE BW Verteilung der Arten Wildkatzennachweise

INSPIRE Datensatz der Wildkatzenverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.

Wildkatzennachweise

Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.

Grenzen setzen für Asphalt und Beton

Flächenfraß stoppen, Ressourcen schonen, Vielfalt erhalten Täglich werden in Deutschland fast 113 Hektar Fläche neu besiedelt – für Wohnungen, Gewerbe, Erholung und Verkehr. Das entspricht fast 160 Fußballfeldern pro Tag. Und das, obwohl in Deutschland immer weniger Menschen leben und besiedelte Fläche in der Größe des Bodensees brach liegt, etwa 180.000 Hektar. Jeder Deutsche beansprucht laut Statistik 564 Quadratmeter Fläche – Tendenz steigend. „In Europa ist die Zersiedelung eine der Hauptursachen für den Artenschwund. Durch den hohen Flächenverbrauch und die intensive Flächennutzung gehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), auf einer Podiumsdiskussion im Rahmenprogramm der 9. UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn. „Während wir uns breiter machen, lassen wir der Natur immer weniger Platz”, so Holzmann. Wie dem Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten ist, zeigt ein neuer Flyer des UBA mit kompakten Tipps für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Kommunen denken an übermorgen, wenn sie Prognosen zur alternden Gesellschaft in die Bauplanung mit einbeziehen und die Ausweisung von Neubaugebieten auf den tatsächlichen Bedarf beschränken. Die Sanierung und Aufwertung bestehender Häuser und Wohnungen sollte dem Neubau vorgezogen werden: „Raus aus der Fläche und zurück in die Zentren – so lautet die Devise.” sagte Holzmann in Bonn. „In einer alternden Gesellschaft mit immer weniger Menschen ist kostensparendes Wohnen in kompakten Siedlungen das Modell der Zukunft”, so Holzmann. Liegen Wohnen, Arbeiten und Freizeit weit auseinander, kostet das Zeit, Geld, Energie und Ressourcen. Die technische und soziale Infrastruktur wird teurer – beispielsweise infolge längerer Strom- und Abwasserleitungen. Der Verkehr und seine negativen Effekte – Lärm und Luftschadstoffe, wie Feinstaub oder Kohlendioxid – nehmen zu, wenn wir in die Breite siedeln. Die Zerstörung und Zerschneidung der Lebensräume ist eines der größten Probleme beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen werden durch den Flächenanspruch des Menschen immer kleiner und weniger. Zudem trennen Straßen, Schienen und Siedlungsbänder die Lebensräume voneinander und isolieren damit Pflanzen- und Tierpopulationen. Vor allem die Wanderungen großer Tierarten wie Luchs, Otter, Wildkatze oder Hirsch sind stark eingeschränkt. Jährlich sterben nach Schätzungen des Deutschen Jagdschutzverbandes insgesamt 500.000 Tiere auf deutschen Straßen. Doch auch der Mensch leidet unter dem Flächenverbrauch: Einmal versiegelte Böden lassen sich nur mit großen Mühen wieder herstellen. So geht mit dem Flächenfraß jeden Tag fruchtbarer Boden verloren, der die Grundlage unserer Ernährung darstellt. Bereits eine Versiegelung von weniger als 50 Prozent steigert die Hochwassergefahr und behindert die Neubildung von Grundwasser. Ein Hektar Waldboden hingegen kann bis zu zwei Millionen Liter Wasser über längere Zeit speichern und uns beim Hochwasserschutz entlasten. Durch den Neubau von Wohnraum bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerungszahlen drohen vermehrt Wohnungsleerstände und somit ein Preisverfall bei Grundstücken und Gebäuden. Kommunen, Unternehmen und Privatleuten, die mit dem Flächensparen Ernst machen wollen, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ daher vor allem: Brachflächen erfassen und reaktivieren. Es sollte zunehmend der Vergangenheit angehören, dass in den Zentren der Städte und Gemeinden die Fassaden leerstehender Häuser bröckeln, während auf der grünen Wiese immer neue Baugebiete entstehen. „Verdichtetes Bauen spart Infrastrukturkosten und schafft kurze Wege. So sorgen wir mit sauberer Luft, ruhigen Straßen und viel Grün für ein lebenswertes Wohnumfeld. Das ist gerade für eine alternde Gesellschaft ein attraktives Stück Lebensqualität,” sagte Holzmann.

Tier des Jahres 1993 ist die Wildkatze

Tier des Jahres ist die Wildkatze.

Bundesregierung übermittelt FFH-Bericht zeigt gemischtes Bild von Deutschlands Artenvielfalt

Die Bundesregierung übermittelte am 5. Dezember 2013 den FFH-Bericht an die EU-Kommission. Der Bericht zeigt den aktuellen Zustand von rund 200 Tier- und Pflanzenarten sowie rund 90 Lebensräumen auf. Für jede Art und jeden Lebensraum wurde der Erhaltungszustand nach dem Ampelschema differenziert. Da viele dieser Arten und Lebensräume repräsentativ sind, liegt mit dem Bericht eine solide Diagnose zum Zustand der Biologischen Vielfalt in Deutschland vor. Die Erhebung umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2012. Bei Wildkatze und Wolf gibt es einen positiven Trend im Vergleich zum letzten Bericht vor sechs Jahren. Für den Biber gilt inzwischen sogar im ganzen Land der beste Erhaltungszustand "grün". Schlechter als vor sechs Jahren geht es dagegen besonders den Amphibien wie Laubfrosch oder Rotbauchunke, die unter einem Rückgang an Feuchtgebieten leiden. Auch bei den Lebensräumen ergibt sich ein gemischtes Bild. So ist der Zustand der Buchenwälder überwiegend günstig. Verschlechterungen gibt es besonders im Bereich des Grünlands.

Land NRW fördert Kastration verwilderter Hauskatzen

Unkontrollierte Vermehrung wird damit eingedämmt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zur Fortführung des Förderprogramms stellt das Land NRW im Jahr 2020 insgesamt 200.000 Euro bereit. Verwilderte Katzen vermehren sich stark. Deshalb gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtiere aufgenommen werden. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags. Anträge können ab jetzt beim LANUV gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration/ Nicht zuwendungsfähig sind Kastrationen von Tierärzten, die beim Tierschutzverein angestellt sind. Und ist ein Tier bereits vermittelt, ist der neue Besitzer oder die Besitzerin für die Kastration verantwortlich. Eine Förderung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich Nicht zu verwechseln: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen. Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung "wilde Katzen" bezieht sich nur auf Hauskatzen, nicht aber auf die Wildkatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst an dieser Stelle auch die Rassekatzen. Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist ein völlig anderes Tier als die ursprünglich aus dem vorderen Orient und Nordafrika stammende Hauskatze, die vom Menschen in der Antike nach Europa eingeführt wurde. Die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze ist europaweit streng geschützt und darf nicht gefangen und erst recht nicht kastriert werden! Die Unterscheidung beider Katzenarten Es gibt unter den Hauskatzen auch die grau-schwarz getigerten Farbvarianten, die der Wildkatze sehr ähneln. Bei der äußeren Unterscheidung ist die Färbung des hell-dunkel gebänderten Schwanzes das sicherste Merkmal. Bei der Wildkatze sind die schwarzen Ringe des buschigen Schwanzes breit, klar abgesetzt und geschlossen, das Schwanzende ist schwarz und oft stumpf. Bei ähnlich gezeichneten Hauskatzen sind die dunklen Ringe nicht geschlossen, in der Regel dünner und zahlreicher, das Schwanzende ist spitz. Jedoch können selbst Wildkatzen-Experten nicht immer Wildkatzen und getigerte Hauskatzen anhand äußerer Merkmale sicher unterscheiden. Es wird daher dringend geraten, in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze, also in allen waldreichen Gebieten ganz Nordrhein-Westfalens, auf die Kastration von wildfarbenen Katzen zu verzichten, wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist. Das Tier sollte im Zweifelsfall am Fundort wieder freigelassen werden. Download: Pressemitteilung

Kastration verwilderter Hauskatzen wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert

Unkontrollierte Vermehrung wird damit eingedämmt Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zur Fortführung des Förderprogramms stellt das Land NRW im Jahr 2023 insgesamt 200.000 Euro bereit. Mit dem Förderprogramm gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtiere aufgenommen werden. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags. Anträge können ab jetzt beim LANUV gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular ist zu finden unter: www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration Nicht zuwendungsfähig sind Kastrationen, die von Tierärztinnen und Tierärzten, die beim Tierschutzverein angestellt sind, durchgeführt werden. Ist ein Tier bereits vermittelt, ist der neue Besitzer oder die Besitzerin für die Kastration verantwortlich. Eine Förderung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich. Nicht zu verwechseln: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen. Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung „wilde Katzen“ bezieht sich nur auf Hauskatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen. Hauskatzen wurden erstmals in der Antike aus dem vorderen Orient und Nordafrika nach Europa eingeführt. Hingegen ist die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (Felis silvestris) europaweit streng geschützt und darf nicht gefangen und erst recht nicht kastriert werden. Download: Pressemitteilung

Unfallgefahr durch Wildwechsel

Besonders gefährlich ist die Dämmerung Am kommenden Wochenende wird die Uhr von Sommerzeit wieder auf Normalzeit umgestellt, d.h. eine Stunde nachgestellt. Die Zeitumstellung verlängert die Zeit, in der der Berufspendlerverkehr in der Dämmerung stattfindet. Das Zusammenfallen der Aktivitätsphasen  des Wildes in der Dämmerungszeit und des Berufsverkehrs erhöht das  Risiko von Wildunfällen. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes NRW untersucht in Zusammenarbeit mit den Chemischen und Veterinär- Untersuchungsämtern die Ursachen für den Tod aufgefundener Wildtierkadaver. In der Saison 2020/21 wurden in Nordrhein-Westfalen 1.084 Kadaver verendeter Wildtiere untersucht. Die Tiere waren aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen verendet oder erlitten tödliche Verletzungen, die in den meisten Fällen von Verkehrsunfällen herrührten. Für die Wildkatze sind Verkehrsunfälle die Haupttodesursache. Das Vorkommen der streng geschützten Art wird in einem Monitoring überwacht.  Am Tage suchen Wildkatzen gern ungestörte Schlafplätze auf, auf Nahrungssuche gehen sie in der Nacht. Da Nordrhein-Westfalen aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte auch über ein sehr dichtes Straßennetz verfügt, versterben viele Wildkatzen in der unmittelbaren Nähe zu Verkehrswegen. In der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung werden tot aufgefundene Wildkatzen seit Anfang 2020 untersucht. Bei fast allen untersuchten Wildkatzen wurden Anzeichen eines stumpfen Traumas nachgewiesen, das sehr wahrscheinlich die Folge eines Verkehrsunfalls war. 40 Kadaver von Wildschweinen wiesen auf Verkehrsunfälle als Todesursache hin. Das ist fast ein Drittel aller untersuchten Wildschweinkadaver. Von 92 untersuchten Rehen wies fast ein Viertel schwere Verletzungen auf, die auf Verkehrsunfälle schließen  lassen. Bei den Füchsen sind es etwa 14 Prozent und zwölf Prozent bei den Feldhasen. Grundsätzlich ist das ganze Jahr über Vorsicht geboten. Aber jetzt im Herbst sind nasse Straßen und schlechte Sicht häufig zusätzliche Risikofaktoren, für die Wildtiere genauso wie für die Menschen hinter dem Steuer. Eine angepasste Geschwindigkeit und aufmerksames Beobachten der Straßenränder helfen, Unfälle zu vermeiden. Eine Übersicht über die Ursachen für das Verenden der untersuchten Wildtiere gibt der aktuelle Fallwildbericht der vergangenen Jagdsaison 2021/22: https://www.lanuv.nrw.de/natur/jagd/forschungsstelle-fuer-jagdkunde-und-wildschadenverhuetung-1 Download: Pressemitteilung

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