Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.
Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.
Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung war und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Zährte. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994 und Wolter et al. 2003. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben werden in der Ausgabe 2014 die Gewässer nicht mehr anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp bewertet. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wird der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächengewässer angestrebt. Seit 2004 werden auf Grundlage der WRRL Gewässer nicht nur anhand der Anzahl der vorkommenden Fischarten sondern anhand von Arten- und Gildeninventar, Artenhäufigkeit, Gildenverteilung, Altersstruktur, Wanderverhalten, Fischregion und dominanten Arten bewertet (SenStadt 2004). In der Ausgabe 2014 sind die Fangdaten des Fischereiamts erstmals mit den Gewässern des Gewässerverzeichnisses verknüpft worden. Neben den im Zeitraum zwischen 2003 bis 2013 nachgewiesenen Fischarten pro Gewässer werden der Gewässertyp (Flusssee, Fließgewässer, Standgewässer) sowie die Messstellen im Gewässer dargestellt. Die Fischarten sind anhand ihrer Gefährdung nach der Roten Liste Berlin (2013) eingefärbt bzw. als Neozoa gekennzeichnet. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wurde 2013 eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung.So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015. Falls die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden, ist eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 möglich. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.
Pflanzen im Allgemeinen und Bäume im Speziellen reagieren sehr sensibel auf klimatische Veränderungen. Der Kohlenstoff- und Wasserhaushalt wird unter Feldbedingungen gemessen und gibt so Aufschluss über physiologische Regelmechanismen (z.B. zwischen Wasserhaushalt und dem Öffnungsgrad der Stomata) oder das Baumwachstum. Mit Hilfe von systemischen Modellen interpretieren wir die ökophysiologischen Messungen und folgern daraus, wie weit sich einzelne Baumarten an veränderte klimatische Bedingungen anpassen können und ab wann artspezifische physiologische Grenzen erreicht werden. Im Wallis wachsen Waldföhren und Flaumeichen zumindest zeitweise am Rande ihrer physiologischen Möglichkeiten. Erste Resultate zeigen, warum die Flaumeiche (Quercus pubescens) unter den herrschenden klimatischen Bedingungen physiologische Vorteile gegenüber der Waldföhre (Pinus sylvestris) hat.
Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und weitere Betriebsinhaber, die folgende Zahlungen erhalten (nachfolgend Begünstigte genannt): Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, jährliche Zahlungen gemäß Artikel 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115, Unterstützung gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 oder Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 sind gemäß § 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz dazu verpflichtet ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu führen und die in der Unionsregelung bezeichneten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Halten die Begünstigten die Verpflichtungen nicht ein, ist grundsätzlich eine Verwaltungssanktion zu verhängen. Die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 erläutert den Landwirtinnen und Landwirten, welche Anforderungen zu beachten sind. Die Informationsbroschüre ist hier einsehbar. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben sich aus dem Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie deren Umsetzung in nationales Recht. Nach den folgenden GAB haben Begünstigte ihren Betrieb zu führen: Bereich Klima und Umwelt GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik : Artikel 11 Abs. 3 Buchst. e und h (Verschmutzung durch Phosphat) GAB 2 - Nitrat-Richtlinie Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen : Artikel 4 und 5 GAB 3 - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten : Artikel 3 Abs.1, Artikel 3 Abs. 2 Buchst. b; Artikel 4 Abs. 1, 2 und 4 GAB 4 – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen : Artikel 6 Abs. 1 und 2 Bereich Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit GAB 5 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit : Artikel 14 und 15, Artikel 17 Abs. 1, Artikel 18, 19 und 20 GAB 6 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG : Artikel 3 Buchst. a, b, d und e, Artikel 4, 5 und 7 GAB 7 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG : Art. 55 Sätze 1 und 2 GAB 8 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden : Artikel 5 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 1 bis 5, Artikel 12 (Beschränkungen in NATURA-2000-Schutzgebieten); Artikel 13 Abs. 1 und 3 Bereich Tierwohl GAB 9 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern : Artikel 3 und 4 GAB 10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen : Artikel 3 und 4 GAB 11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere : Artikel 4 Die folgenden neun GLÖZ-Standards sind einzuhalten: Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3) Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (GLÖZ 5) Mindestbodenbedeckung um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6) Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) Mindestanteil nichtproduktiver Flächen, Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (GLÖZ 8) Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9) Die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards in Deutschland erfolgt durch das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung . Die Broschüre des BMEL zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS bietet ebenfalls nähere Informationen. Die entsprechenden Gebietskulissen zu den GLÖZ 2, 5 und 6 sind im Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Gebietskulissen GLÖZ einsehbar. Unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Natur und Umwelt > Schutzgebiete Naturschutz finden Sie die Kulissen zu den Schutzgebieten, die für GLÖZ 9 relevant sind. Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Begünstigter, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden. Die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Verstöße (das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung) gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen: Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen Rückerstattung Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ) Die Höhe der Sanktionierung richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes. Vorsätzliche oder wiederholt festgestellte Verstöße sind in der Regel mit einer höheren Sanktionierung belegt, als fahrlässige Verstöße. GAB 1: Verwendung von Wasser zur Bewässerung, Phosphat Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 2: Nitrat Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngRZusVO) vom 21. März 2023 für Sachsen-Anhalt Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete ist im Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) einsehbar. Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 3 und GAB 4: Vogelschutz- und FFH -Richtlinie Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA vom 10.12.2010) Weitere Informationen und Rechtstexte finden Sie unter der Webseite „ Natura 2000 Sachsen-Anhalt “ und auf der Webseite des Landesverwaltungsamts . Weitere Auskünfte erteilen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (PDF) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) GAB 5: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelmittelhygiene Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 470/2009 Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Informationen zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes . GAB 6: Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten GAB 7 und GAB 8: Pflanzenschutz und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (Wichtiger Hinweis: Die Grundsätze werden derzeit vom BMEL überarbeitet. Die Verweise im Dokument auf das PflSchG beziehen sich auf das nicht mehr gültige PflSchG vom 21.05.2010) Weitere Auskünfte erteilen: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zur Pflanzenschutz-Sachkunde auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) GAB 9 bis GAB 11: Tierschutz Kälber, Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere Tierschutzgesetz (TierSchG) Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Zusätzliche Informationen zu Direktzahlungen und bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Fauna-Flora-Habitat Gebiete des Saarlandes nach FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) - Ursprünglich Karte der FFH-Gebietsmeldung des Saarlandes 2004. Zum Teil sind die Gebiete auch gleichzeitig als Vogelschutzgebiete gemeldet.
EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1) Zuletzt geänderte Artenanhänge durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 (ABl. L 133 vom 17.5.2023, S. 1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0966 1 Letzte Berichtigung ABl. L 188 vom 27.7.2023, S. 62: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/966/corrigendum/2023-07-27/oj 1 Letzte konsolidierte Fassung (Text Grund-VO und Artenanhänge) vom 20.05.2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 1 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1) Zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2280 vom 16. Dezember 2021 (ABl. L 473 vom 30.12.2021, S. 1): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2280 1 Letzte konsolidierte Fassung vom 19.01.2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0865-20220119 1 Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden EG-Richtlinie 2004/35/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden (ABl. L143 vom 30.4.2004, S. 56); http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:143:0056:0075:de:PDF 1 EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7); zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368); Konsolidierte Fassung vom 1.1.2007 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF 1 EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EWG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7); Zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) Letzte konsolidierte Fassung vom 26.06.2019: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009L0147-20190626 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Vollzitat: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist" BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (gesetze-im-internet.de) 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896); Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf 2 - ohne Anlage 6 Anlage 5 - BArtSchV (PDF) - Meldepflichtbefreiung; Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung ausgenommene Arten Anlage 6 - BArtSchV (PDF) - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden Anlage 6 - BArtSchV (Auszug) (PDF) - Artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Umsetzungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/recht/BGBl._I_S._1986.pdf 3 Umweltschadensgesetz (USchadG) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden Vom 10. Mai 2007 (BGBl. 2007 I Nr. 19, 14. Mai 2007); Ausfertigungsdatum: 10.05.2007, Vollzitat: "Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist", Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2013 I 2565 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uschadg/gesamt.pdf 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) 4 vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA, S. 569) Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt 4 (Wiederinkraftsetzen und Zweite Änderung) Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) RdErl. des MLU vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2; Fundstelle: MBl. LSA 2009, S. 250; Bezug: Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16.11.2004 (MBl. LSA S. 685), geändert durch RdErl. des MLU vom 24.11.2006 (MBl. LSA S. 743) Ökokonto-Verordnung Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (Ökokonto-Verordnung - ÖkoKV ST) vom 21. Januar 2005, veröffentlicht im GVBl. LSA 2005, S. 24, mehrfach geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2011, veröffentlicht im GVBl. LSA 2011, S. 609 4 Ersatzzahlungsverordnung Verordnung über die naturschutzrechtliche Ersatzzahlung (Ersatzzahlungsverordnung) vom 28. Februar 2006, veröffentlicht GVBl. LSA 2006, S. 72 4 ; Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 18. März 2011 (GVBl. LSA S. 542) Festlegung des Kompensationsraumes für Ersatzmaßnahmen Gem. RdErl. des MLU vom 6.9.2010 – 22.2-22300, veröffentlicht MBl. LSA Nr. 28/2010, S. 561 vom 25.10.2010 4 Umsetzung der §§ 18 bis 28 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) und Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der durchgeführten Maßnahmen gem. RdErl. des MLU, MI, MW und MBV vom 27.07.2005 - 42.2-22301/3, veröffentlicht MBl. LSA 2005, S. 498 4 Grünes Band Sachsen-Anhalt Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" 4 (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA) Vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346) Quellen: 1 EUR-Lex - Der Zugang zum EU-Recht 2 Bundesministerium der Justiz - Bundesamt für Justiz 3 Bundesamt für Naturschutz (BfN) 4 Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.10.2023
<p> <p>Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten.</p> </p><p>Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten.</p><p> 1 Umwelt- und Klimawirkungen der Nutztierhaltung </p><p> 1.1 Welche Auswirkungen hat die Tierhaltung auf die Umwelt und das Klima? <p>Durch die Nutztierhaltung entstehen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_3">Treibhausgasemissionen</a>, die zur Klimaerwärmung beitragen. Zusätzlich hat der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_5">Verlust von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor</a> in die Umwelt negative Folgen, vor allem für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>, die Luftqualität und die Qualität von Grund- und Oberflächengewässern. Wenn die in der Tierhaltung eingesetzten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_6">Tierarzneimittel und Biozide</a> in die Umwelt gelangen, können sie Wildtiere, Pflanzen und Mikroorganismen im Boden und im Wasser gefährden.</p> <p>Indirekte Umweltwirkungen der Tierhaltung entstehen nicht unmittelbar in der Tierhaltung, stehen aber in einem kausalen Zusammenhang: So benötigen die Tiere große Mengen an Futtermitteln, um tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier zu erzeugen. Die intensive Nutztierhaltung ist dadurch global Mitverursacherin für den intensiven Ackerbau mit engen Fruchtfolgen, hohem Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz und einem hohen Flächenbedarf – die Folgen: zusätzliche Treibhausgasemissionen, belastete Böden und Gewässer und negative Folgen für die Biodiversität. Der hohe Bedarf an Landwirtschaftsflächen für den Futteranbau trägt im internationalen Kontext auch dazu bei, dass ökologisch wertvolle Flächen wie Wälder oder Moore einer landwirtschaftlichen Nutzung geopfert werden.</p> <p>Die landwirtschaftliche Nutzierhaltung kann – sofern sie im ökologisch verträglichen Maß betrieben wird – auch positive Umweltwirkungen etwa für den Bodenschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume haben. Dies gilt insbesondere für die grünlandbasierte Wiederkäuerhaltung.</p> </p><p> 1.2 Wieso ist es von Nachteil, wenn landwirtschaftliche Flächen für die Tierernährung belegt werden? <p>Es macht einen Unterschied, ob Menschen sich in Form von pflanzlichen Nahrungsmitteln direkt von den landwirtschaftlichen Flächen ernähren oder ob diese Flächen genutzt werden um zuerst Futtermittel zu erzeugen, die dann für die Produktion von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das liegt daran, dass 75 Prozent und mehr der an die Tiere verfütterten Nährstoffe von den Tieren selbst verbraucht und wieder ausgeschieden werden. Nur etwa ein Viertel der verfütterten Nährstoffe werden tatsächlich von den Tieren in Nahrungsmittel (Milch, Eier, Fleisch) umgewandelt. Damit geht ein Großteil der an die Tiere verfütterten Energie und Eiweiße für die menschliche Ernährung verloren. Der Flächenbedarf für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln ist entsprechend höher, als wenn wir uns direkt auf Basis pflanzlicher Nahrungsmittel ernähren würden.</p> <p>Nachteilig ist der Futtermittelanbau, wenn die Tiere von Ackerflächen gefüttert werden, auf denen ebenso gut direkt Nahrungsmittel angebaut werden könnten. In Deutschland werden knapp 40 Prozent, weltweit rund ein Drittel des Ackerlandes für die Futtermittelproduktion verwendet. Häufig werden Ackerfrüchte ausschließlich für Futterzwecke angebaut, zum Beispiel bei Silomais und Futtergetreide. So wird in Deutschland knapp 60 Prozent des verfügbaren Getreides als Futtermittel genutzt. Nur bei einigen Ackerfrüchten gibt es die Möglichkeit, Koppelprodukte zu erzielen. Das bedeutet, dass eine Ackerfrucht gleichzeitig Futtermittel und Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffe produziert. Dies gilt beispielsweise für Raps und Soja, bei deren Verarbeitung sowohl Pflanzenöle als auch Futtermittel (als Raps- und Sojaschrot) produziert werden.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86207">UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62320">UBA-Daten zur Umwelt „Umwelt und Landwirtschaft“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10955#landwirtschaft-heute">UBA-Seite „Landwirtschaft heute“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8780">UBA-Seite „Umweltbelastungen der Landwirtschaft”</a></p> </p><p> 1.3 Wie entstehen die Treibhausgase in der Tierhaltung? <p>Die Tierhaltung trägt maßgeblich zu den direkten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bei. Rund 35,5 Millionen Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente, das sind gut 68 Prozent der Emissionen der Landwirtschaft und knapp 5,3 Prozent der Treibhausgasemission Deutschlands, sind direkt auf die Tierhaltung zurückzuführen. Bei der Verdauung und in der Gülle von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen wird das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> Methan (CH<strong>₄</strong>) gebildet. Zwar wird Methan nach etwa zwölf Jahren in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> abgebaut, doch während dieser Zeit wirkt es um ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_4">Vielfaches stärker klimaerwärmend</a> als Kohlendioxid (CO<strong>₂</strong>). Bei der Lagerung von und der Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist und Gärresten entsteht zudem Lachgas (N<strong>₂</strong>O). Dieses Treibhausgas ist sogar rund 265-mal so klimawirksam wie CO<strong>₂</strong>.</p> <p>Zu den direkten Klimawirkungen der Nutztierhaltung kommen indirekte Treibhausgasemissionen hinzu: Beim Anbau von Futtermitteln entstehen durch die Düngung Lachgasemissionen. Die Herstellung von Mineraldüngern ist sehr energieintensiv und auch die Landwirtschaftsbetriebe benötigen Energie, beispielsweise in Form von Treibstoff.</p> <p>Eine wichtige Rolle spielen auch Emissionen durch landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen, zum Beispiel durch die Rodung von Wäldern oder die Entwässerung von Mooren.</p> <p>So gerechnet ist die Nutztierhaltung insgesamt weltweit für knapp 15 Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13775">UBA-Seite „Klimagase aus der Viehhaltung“</a></p> </p><p> 1.4 Von Rindern produziertes Methan wird doch schnell wieder abgebaut. Wieso ist es dennoch wichtig diese Emissionen zu senken? <p>Bei gleichbleibenden Rinderbeständen mit gleichbleibenden Methanemissionen ist die Bilanz der Emissionen langfristig ausgeglichen. Die über Fotosynthese aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entnommene und in den Futterpflanzen gespeicherte Menge an CO<strong>₂</strong> entspricht der CO<strong>₂</strong>-Menge, die entsteht, nachdem die Methanemissionen der Rinder abgebaut wurden. Der Abbau des Methans verläuft im Vergleich zu anderen Klimagasen rasch – die Verweilzeit von Methan in der Atmosphäre beläuft sich nur auf etwa 12 Jahre. Doch innerhalb dieser Zeit ist das von den Rindern gebildete Methan ausgesprochen klimawirksam. So ist die Klimawirksamkeit von Methan auf einen Zeitraum von 100 Jahren gesehen 28-mal größer als die von Kohlendioxid. Über einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen ist Methan sogar 84-mal klimawirksamer als Kohlendioxid. Methan ist also ein kurzlebiges, aber in dieser Zeit sehr klimawirksames <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>.</p> <p>Bleiben Rinderbestände und deren Methanemissionen konstant, kommt es langfristig zu keinem zusätzlichen Erwärmungseffekt, weil sich Aufbau und Abbau von Methan die Waage halten. Werden jedoch die Rinderbestände reduziert, wird dem Kreislauf mehr Methan entzogen als neu gebildet wird. Dies wiederum bedeutet eine geringere Erderwärmung. Daher ist eine Reduktion der Rinderbestände eine schnell wirksame Maßnahme, um die weitere Erderwärmung einzugrenzen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Rinderbestände und Methanemissionen steigen.</p> <p>In Deutschland machen die Methanemissionen mit gut 33 Mio. Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente knapp 65 Prozent der direkten landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen aus. 76 Prozent davon stammen aus der Verdauung und sind nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung zurückzuführen.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/369/576">Stellungnahme des Thünen-Instituts „Landwirtschaft und Klimawandel“</a></p> </p><p> 1.5 Welche Umweltprobleme entstehen durch Nährstoffverluste in der Tierhaltung? <p>Nährstoffverluste entstehen, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben Nährstoffe – meist unbeabsichtigt – in die Umwelt entweichen. Sie entstehen beispielsweise im Stall, bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und bei der Düngung selbst. Von dort gelangen sie auf unterschiedlichen Wegen in die Umwelt und wirken negativ auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und die Ökosysteme. Diese Nährstoffverluste in die Umwelt sind in Regionen mit intensiver Tierhaltung besonders hoch, da hier besonders große Mengen an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärreste anfallen.</p> <p>Ein wichtiger Nährstoff ist Stickstoff (N). Er kann als Gas in Form von Ammoniak oder Lachgas und in gelöster Form als Nitrat in die Umwelt gelangen.</p> <p>Ammoniak (NH<strong>₃</strong>) breitet sich mit vielfältigen Umweltwirkungen in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> aus. Es kann sich in empfindlichen Ökosystemen ablagern und diese unbeabsichtigt düngen. Ammoniak kann dadurch die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten in Ökosystemen verändern und zum Absterben einzelner Arten führen. Über 70 Prozent der Ammoniakemissionen in Deutschland sind auf die Tierhaltung zurückzuführen.</p> <p>Lachgas (N<strong>₂</strong>O) ist ein sehr starkes, langlebiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> und hat einen bedeutenden Anteil an der Klimaerwärmung. Die Tierhaltung trägt mit rund 14 Prozent zu den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei.</p> <p>Wenn Pflanzen gedüngt werden und sie nicht alle Nährstoffe aus dem Dünger aufnehmen können, gelangt der überschüssige Stickstoff in Form von Nitrat mit dem Sickerwasser in Grundwasser und Oberflächengewässer. Eine zu hohe Nitratkonzentration im Trinkwasser kann sich negativ auf die Gesundheit von Säuglingen auswirken. Daher gibt es einen Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser, der auch für das Grundwasser gilt. In den Oberflächengewässern wirken die ungewollten Nitratverluste wie eine Düngung und sind nachteilig für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>, da sie beispielsweise das Algenwachstum fördern. Ähnliches gilt für den Nährstoff Phosphor (P), der sich bei übermäßiger Düngung im Boden anreichert. Durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> gelangt der Phosphor zusammen mit Bodenpartikeln in die Gewässer und düngt diese ebenfalls unbeabsichtigt.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8798">UBA-Seite „Stickstoff“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57983">Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Nitrat im Grund- und Trinkwasser“</a> | <a href="https://www.youtube.com/watch?v=wDX6zHCldF4">Interview zu Stickstoff in der Landwirtschaft</a> | UBA-Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8789">„Lachgas und Methan“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15289">„Ammoniak“</a></p> </p><p> 1.6 Welchen Einfluss haben Einträge von Tierarzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt? <p>Tierarzneimittel und Biozide gelangen über Gülle, Reinigungswasser, Weidetiere, Fahrzeuge oder Ausrüstung in die Umwelt. Dort sind sie giftig für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze und können deren Wachstum hemmen. Auch Resistenzen von Mikroorganismen, besonders gegen Antibiotika, werden gefördert. Über den Anbau von Futtermitteln auf dem Acker trägt auch die Tierhaltung zu den Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei. Pflanzenschutzmittel verringern die Zahl und Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten, die die Nahrungsgrundlage von wildlebenden Vögeln, Säugern und anderen Tieren darstellen, und hemmen wichtige Mikroorgansimen im Boden. Darüber hinaus können sie in Form von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abdrift">Abdrift</a> oder Abschwemmung nicht nur die Ackerflächen selbst, sondern auch benachbarte Flächen und Gewässer belasten.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60165">UBA-Seite „Tierarzneimittel in der Umwelt“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/70710">UBA-Biozid-Portal</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/40616">UBA-Seite „Biozide in der Umwelt“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8781">UBA-Seite „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“</a></p> </p><p> 1.7 Ist die Haltung von Schweinen und Geflügel umweltfreundlicher als die von Rindern? <p>Grundsätzlich hat die Produktion von allen tierischen Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die Umwelt und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, auch wenn diese sich je nach Tierart und Haltungsform unterscheiden. Daher ist eine Ernährung, die stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basiert, aus Umweltsicht am besten.</p> <p>Die Treibhausgasemissionen von Schweine- und Geflügelfleisch sind pro Kilogramm Produkt deutlich geringer als die von Rindfleisch. Die Rinderhaltung dient aber meist nicht nur der Fleischproduktion, sondern gleichzeitig der Milchproduktion. Darüber hinaus können Rinder im Gegensatz zu Schweinen oder Geflügel vom Grünland ernährt werden, was zum einen eine direkte Nahrungskonkurrenz zum Menschen verhindert und zum anderen durchaus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_8">Vorteile für die Umwelt</a> haben kann.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.ifeu.de/projekt/oekologischer-fussabdruck-von-lebensmitteln-und-gerichten-in-deutschland/">ifeu-Studie „Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland“</a></p> </p><p> 1.8 Ist Weidehaltung von Rindern besser für die Umwelt und das Klima als eine reine Haltung im Stall? <p>Dass Rinder sich von Grünland ernähren können, ist ihre große Stärke. Während für Geflügel- und Schweinefutter Ackerflächen benötigt werden, können Rinder auch auf Grünlandstandorten ernährt werden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Dies ermöglicht eine Rinderhaltung, die nicht in Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenz zu Menschen, Geflügel und Schweinen steht.</p> <p>Darüber hinaus haben Wiesen und Weiden als Futtergrundlage zahlreiche ökologische Vorteile: Sie können die biologische Vielfalt fördern – besonders bei extensiver Nutzung, binden mehr Kohlenstoff im Boden als Ackerland und schützen den Boden vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>. Rinder können ähnlich wie Ziegen, Schafe und Pferde zum Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch wenn die Tiere selbst nicht auf der Weide stehen, sondern Heu und Gras im Stall fressen, kommen viele dieser ökologischen Vorteile zum Tragen. Für das Tierwohl und die Tiergesundheit dagegen ist der Auslauf auf der Weide positiv. Die UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ zeigt, dass Milch von Weidebetrieben im Vergleich zur Stallhaltung geringere negative Umweltwirkungen haben kann.</p> <p>So sinnvoll eine Grünlandnutzung durch Nutztiere ist: Eine Einschränkung besteht bei ehemaligen Moorflächen, die für die Landwirtschaft trockengelegt wurden. Die Nutzung dieser Flächen als Acker oder Grünland verursacht hohe Kohlendioxidemissionen. Solche Flächen sollten daher wiedervernässt werden und vor allem dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> dienen. Dies schließt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung – auch als Grünland – aus.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90403">UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90404">UBA-Seite „Umweltbilanz von Milch - Weidehaltung schlägt Stallhaltung“</a></p> </p><p> 1.9 Brauchen wir die Rinder, um das Grünland zu erhalten? <p>Rinder spielen bei der Erhaltung und produktiven Nutzung des Grünlandes eine wichtige Rolle. Damit die hohen Tierleistungen beispielsweise bei der Milchmenge möglich sind, werden Rinder jedoch in bedeutendem Maße vom Acker (Futtermais, Getreide) statt vom Grünland (Gras, Heu) ernährt. Nur knapp ein Drittel der Rinder hat überhaupt Zugang zu Weiden. Das vorhandene Grünland würde nicht ausreichen, um die aktuell knapp vier Millionen Milchkühe und acht Millionen weiteren Rinder hauptsächlich mit Gras zu ernähren. Dies wäre nur mit einer deutlich reduzierten Tierleistung und reduzierten Rinderbeständen möglich. Darüber hinaus tragen auch andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde zum Grünlanderhalt bei.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/37679">UBA-Seite „Indikator: Grünlandfläche“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13793#gefahrdung-des-grunlands">UBA-Seite „Grünlandumbruch“</a></p> </p><p> 1.10 Gibt es einen Konflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz? <p>Nicht generell, denn Tierwohl und Umweltschutz gehen oftmals Hand in Hand. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können die Gesundheit der Tiere verbessern, so dass weniger Tierarzneimittel und Biozide benötigt werden. Darüber hinaus leben gesündere Tiere länger und sind produktiver. Dies verbessert die Ökobilanz pro Kilogramm Milch oder Fleisch.</p> <p>Es gibt jedoch auch Zielkonflikte. So sind Filteranlagen zur Reduktion der Ammoniakemissionen bei geschlossenen Ställen besonders praktikabel, während große Offenställe mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a> dem Tierwohl dienlicher sind. Durch die größere verschmutzte Fläche können sie jedoch zu höheren Ammoniakemissionen führen. Dieser Zielkonflikt könnte zumindest teilweise durch verfahrenstechnische Maßnahmen aufgelöst werden. Berücksichtigt man hier zum Beispiel das natürliche Verhalten von Schweinen und bietet ihnen genügend Platz und einen gut strukturierten Stall an, nutzen sie unterschiedliche Bereiche zum Koten, Liegen und Fressen. So wird nur ein kleiner Teil der Stallfläche mit Kot und Harn verschmutzt und die Emissionen sinken.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60342">UBA-Seite „Gesunde Tiere“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73111">UBA-Studie: „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86207">UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“</a></p> </p><p> 1.11 Müssen wir aus Umweltsicht vollständig auf Nutztiere verzichten? <p>Nein, denn neben der Nahrungsmittelproduktion hat die Nutztierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorteile für die Umwelt. Dafür muss sie in einem verträglichen Maße erfolgen und umweltverträglich gestaltet sein. Wichtig ist hierfür, dass in einer Region nur so viele Nutztiere gehalten werden, wie die Region auch ernähren kann. Eine solche flächengebundene Tierhaltung ermöglicht es, landwirtschaftliche Kreisläufe weitgehend zu schließen und negative Umweltwirkungen wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_5">Nährstoffverluste</a> zu reduzieren. Sinnvoll ist außerdem eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_9">grünlandbasierte Rinderhaltung</a>.</p> <p>Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland hin zu einer solchen multifunktionalen Tierhaltung mit höheren Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zu entwickeln, wäre eine Reduktion der Tierbestände und ein Umbau der Tierhaltung notwendig. Dieser Umbau muss jedoch auf längere Zeit geplant und mit ausreichend Geldern finanziert werden. Bislang scheitert der Prozess an der Frage, wer welche Kosten trägt.</p> </p><p> 1.12 Lassen sich die Umweltprobleme der Tierhaltung durch eine Umstellung auf Ökolandbau vermeiden? <p>Konventionelle tierische Lebensmittel durch dieselbe Menge ökologischer Produkte zu ersetzen, bringt nicht die notwendige Entlastung für die Umwelt und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>. Auch die ökologische Nutztierhaltung trägt zu den negativen Umwelteffekten der Tierhaltung bei. Nachteil des Ökolandbaus ist insbesondere der in der Regel deutlich höhere Flächenbedarf. Im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benötigt der Ökolandbau für die gleiche Menge eines Produktes mehr Fläche. Daher sollten auch Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier nur in Maßen konsumiert werden.</p> <p>Im Zusammenspiel mit einem insgesamt reduzierten Konsum tierischer Produkte kann der Ökolandbau jedoch wesentlich zur Lösung vieler Probleme beitragen, denn er ist gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ökologisch vorteilhaft – etwa indem er <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_6">weniger Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide</a> verwendet und auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und eine flächengebundene Tierhaltung setzt. Darüber hinaus wird im Ökolandbau landwirtschaftliches Wissen geschaffen und erhalten. Dieses Wissen kann auch dazu beitragen, die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher zu gestalten.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/79063">UBA-Studie „Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10952">UBA-Seite „Ökologischer Landbau“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8835#Umweltleistungen%20des%20%C3%96kolandbaus">UBA-Seite „Umweltleistungen des Ökolandbaus“</a></p> </p><p> 1.13 Wie kann die Tierhaltung umwelt- und klimaverträglich werden? <p>Verfahrenstechnische Maßnahmen und Managementmaßnahmen können die Ökoeffizienz der Tierhaltung verbessern, also die Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> pro Produkteinheit (Liter Milch oder Kilogramm Fleisch) verringern. Hierzu gehören:</p> <ul> <li>Tierwohl und Tiergesundheit verbessern</li> <li>Emissionsärmere Stallsysteme nutzen</li> <li>Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (inklusive Biogaserzeugung) optimieren, z.B. durch besonders emissionsarme Ausbringungstechnik</li> <li>Nährstoffverluste in die Umwelt verringern und Nährstoffeffizienz erhöhen, z.B. durch eine flächengebundene Tierhaltung</li> <li>Treibhausgasemissionen durch Zucht und ggf. Futterzusätze senken, Letztere können die Methanemissionen von Milchkühen um bis zu 30 % senken, es gibt aber noch offene Fragen bei ihrer Langzeitwirkung, Verträglichkeit für das Tier und tatsächlichen Wirkung bei unterschiedlicher Fütterung, daher müssen sie weiter erforscht werden.</li> </ul> <p>Doch eine Steigerung der Ökoeffizienz allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, zumal dadurch das Problem der Nutzung von Ackerflächen für den Futtermittelanbau und den damit einhergehenden Umweltwirkungen nicht gelöst wird. Daher sollte die Nutztierhaltung nicht nur hinsichtlich des „Wie“ sondern auch des „Wieviel“ umgebaut werden. Hierfür sollte der maximal mögliche Tierbestand aus Umwelt- und Klimazielen abgeleitet werden und an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden.</p> <p>Die Verkleinerung der Tierbestände funktioniert aber nur, wenn auf der anderen Seite der Konsum angepasst wird und mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel verzehrt werden. Bleiben aktuelle Konsumgewohnheiten bestehen, werden tierische Produkte vermehrt importiert und Umweltprobleme lediglich verlagert.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86207">UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“</a></p> </p><p> 2 Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung </p><p> 2.1 Wie groß ist der Anteil der Ernährung an den konsumbedingten Umweltbelastungen? <p>Jede Person in Deutschland emittiert durch ihren Lebensstil im Durchschnitt 10,78 Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente im Jahr. Davon gehen 1,7 Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente beziehungsweise 15 Prozent auf die Ernährung zurück – und damit fast gleich viel wie für die Mobilität ohne Flugreisen. Den Großteil der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen, knapp 70 Prozent, machen die tierischen Lebensmittel aus. Mehr als die Hälfte der Emissionen entstehen dabei außerhalb Deutschlands.</p> <p>Auch bei anderen problematischen Umweltwirkungen wie zum Beispiel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> oder Feinstaub-Belastung hat die Ernährung einen großen Anteil an der Entstehung. Darüber hinaus werden enorme Mengen an Ressourcen wie Wasser oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_2">Fläche</a> für die Ernährung verwendet. So werden rund 83 Prozent des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs für die Herstellung der Lebensmittel benötigt. Zudem werden für den Lebensmittelkonsum hierzulande zusätzlich zu den 6,6 Millionen Hektar Anbaufläche in Deutschland weitere 11,7 Millionen Hektar im Ausland belegt. Ein Großteil, 61 Prozent, der gesamten Anbauflächen werden dabei zur Produktion tierischer Lebensmittel – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus – genutzt.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://uba.co2-rechner.de/">UBA-CO<strong>₂</strong>-Rechner</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/85475">UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89858">UBA-Studie „KonsUmwelt“</a> | <a href="https://eplca.jrc.ec.europa.eu/ConsumptionFootprintPlatform.html">EU-Kommission „Consumption Footprint Platform“</a></p> </p><p> 2.2 Wie viel tierische Lebensmittel können aus Nachhaltigkeitsperspektive konsumiert werden? <p>Als nachhaltig kann die Menge tierischer Lebensmittel gelten, die für alle Menschen produziert werden kann, ohne die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zu überschreiten. Eine Ernährung, die gesund ist und diese Nachhaltigkeitsanforderung erfüllt, ist die von der EAT-Lancet-Kommission erarbeitete Planetary Health Diet. Die Wissenschaftler*innen der Kommission errechneten, dass eine Ernährung mit etwa 43 Gramm Fleisch pro Tag gesund und nachhaltig ist. Das liegt weit unter dem gegenwärtigen Verzehr in Deutschland von rund 142 Gramm Fleisch pro Tag (Stand: 2022). Auch bei Milchprodukten und Eiern liegt der aktuelle Verzehr deutlich über den Werten der nachhaltigen Planetary Health Diet.</p> <p>Inwiefern die im März dieses Jahres aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) diese Nachhaltigkeitsbedingung ebenfalls erfüllen, wird derzeit in einem Forschungsvorhaben des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> ermittelt.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.bzfe.de/presse/pressemeldungen-archiv/update-fuer-die-planetary-health-diet">BZfE-Seite „Planetary Health Diet“</a></p> <p>| <a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/dge-ernaehrungsempfehlungen/10-regeln/">DGE-Seite: „DGE-Empfehlungen“</a></p> </p><p> 2.3 Wieviel klima- und umweltfreundlicher sind pflanzliche Lebensmittel gegenüber den tierischen? <p>Bei der Erzeugung eines Kilogramms tierischer Lebensmittel werden deutlich mehr Treibhausgase freigesetzt und mehr Fläche belegt, als für dieselbe Menge pflanzlicher Lebensmittel. Auch das Potenzial zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> (Anreicherung von Nährstoffen) von Ökosystemen ist bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern in den meisten Fällen höher als bei pflanzlichen Lebensmitteln.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/85475">UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“</a> | Studie „<a href="https://www.ifeu.de/projekt/oekologischer-fussabdruck-von-lebensmitteln-und-gerichten-in-deutschland/">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a>“</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3521/bilder/oekologische-fussabdruecke-von-lebensmitteln-und-gerichten-in-deutschland2.png"> </a> <strong> Klimawirkung verschiedener Lebensmittel im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11538/bilder/dateien/treibhausgase_kg_co2-aeq._pro_kg_lebensmittel1.pdf">PDF Treibhausgase (kg CO2-Äq. Pro kg Lebensmittel) (62,61 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11538/bilder/dateien/treibhausgase_kg_co2-aeq_-_datentabelle.xlsx">Datentabelle Treibhausgase (kg CO2-Äq. Pro kg Lebensmittel) (21,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> 2.4 Wie viele Treibhausgase und wie viele Flächen lassen sich durch eine vegetarische oder vegane Ernährung einsparen? <p>Mit einer Umstellung von der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland auf eine vegetarische Ernährung ließen sich zwischen 20 und 47 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen einsparen. Bei einer veganen Ernährung sind es zwischen 38 und 52 Prozent. Auch der Flächenfußabdruck lässt sich deutlich verringern: um 46 Prozent mit vegetarischer Ernährung und um 49 Prozent mit veganer Ernährung. Aber auch eine Ernährung mit geringeren Mengen tierischer Lebensmittel trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Beispielsweise kann eine Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit rund 31 Kilogramm Fleisch pro Jahr, also rund 40 Prozent weniger als die derzeitige Durchschnittsmenge, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Ernährung um 9 bis 19 Prozent führen.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/dge-ernaehrungsempfehlungen/10-regeln/">DGE-Seite „DGE-Empfehlungen“</a></p> </p><p> 2.5 Was kann ich konkret tun, um mich umwelt- und klimafreundlicher zu ernähren? <p>Pflanzliche Lebensmittel haben deutlich weniger negative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltwirkungen als tierische und die Ökolandwirtschaft ist unterm Strich umweltfreundlicher als die konventionelle. Insofern kann man sich nach der einfachen Faustregel richten: Pflanzliche Lebensmittel in den Vordergrund stellen und tierische Lebensmittel verringern, öfter Bio-Lebensmittel kaufen, Lebensmittelabfälle reduzieren. Dies ist auch aus gesundheitlicher Sicht vorteilhaft.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/daumenregeln#weniger-tierische-produkte">UBA-Denkwerkstatt Konsum</a> | <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">UBA-Seite „Bio-Lebensmittel“</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Ziel von WRON ist, den Einfluss unterschiedlicher Landnutzungsformen auf die Biodiversität der Otjimbingwe-Region im westlichen Zentralnamibia am Beispiel von Großwild zu erfassen. Die größten Populationen von Wildtieren leben in Namibia im Ökosystem Farmland. Wir untersuchen die Habitatnutzung ausgewählter Carnivorenarten auf Farmen mit unterschiedlichen Nutzungsformen (Rinderfarmen und Wildtierfarmen mit unterschiedlichen Bestandsdichten; Gäste- und Jagdfarmen) in Bezug auf Ressourcenverfügbarkeit und -verteilung, Habitatfragmentierung und Mensch-Tierkonflikten. Zielarten sind Braune Hyäne (Parahyaena brunnea) und Leopard (Panthera pardus). Neben den beiden Topprädatoren sind auch kleinere Beutegreifer-Arten wie Karakal (Caracal caracal), Gepard (Acinonyx jubatus) und Schabrackenschakal (Canis mesomelas) sowie potentielle Beutetierarten wie Warzenschweine, Antilopen und größere Vogelarten (Strauß, Perlhühner) in die Untersuchungen eingeschlossen. Projekt Braune Hyäne: Im Mittelpunkt steht die Frage, wieso sich die Braune Hyäne in den letzten Jahren auf kommerziell genutztem Farmland in Namibia so stark vermehren konnte. Dabei interessieren uns die Fragen: Wo halten sich Braune Hyänen auf? Wie lange bleiben sie in ein und derselben Region? Wie viele gibt es überhaupt und sind sie gleichmäßig über alle Farmen verteilt? Was ist ihre Nahrungsgrundlage? Spielen Köderplätze und offene Müllkippen eine besondere Rolle in der Ernährung? Steht die Braune Hyäne in Konkurrenz zu Leoparden? Alle Projekte werden in Zusammenarbeit mit Biologiestudenten und den lokalen Farmern durchgeführt. Das Ziel ist, mit den erhaltenen biologischen Erkenntnissen praktische Lösungsansätze zu bieten, die unterstützend bei der Bewirtschaftung der Farmen (Viehbetrieb oder Wildtiere) mitwirken sollen. Diese Lösungsansätze sollten in Managementpläne einfließen, die ebenfalls von anderen Farmern (landesweit) genutzt werden, um Verluste und Konflikte zu minimieren und zusätzlich die Toleranz gegenüber Beutegreifern zu erhöhen.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 124 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 5 |
| Land | 120 |
| Weitere | 14 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 77 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 71 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 74 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 123 |
| Offen | 109 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 186 |
| Englisch | 64 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 8 |
| Datei | 18 |
| Dokument | 66 |
| Keine | 105 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 77 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 125 |
| Lebewesen und Lebensräume | 242 |
| Luft | 95 |
| Mensch und Umwelt | 238 |
| Wasser | 127 |
| Weitere | 233 |