Aufgrund von Veroeffentlichungen des Bundesumweltamtes soll zumindest die Cadmiumbelastung der landwirtschaftlich genutzten Flaechen der Bundesrepublik eine steigende Tendenz mit u.U. bedrohlichen Folgen aufweisen. In Weiterfuehrung und Ergaenzung unserer seit mehreren Jahren durchgefuehrten Untersuchungen von Wildfutterpflanzen und Wildproben (Muskel, Leber, Niere von Reh-, Rot- und Schwarzwild) sollen in ausgewaehlten Biotopen Ergebnisse ueber das Vorliegen solcher Trends gewonnen werden. Dabei soll Rehwild als 'Kleinbiotop-Indikator' und Rot- und Schwarzwild als gebietsuebergreifende Indikatoren dienen. Da ausserdem immissionsbedingte, geologische, meteorologische, topographische, saisonale, geschlechts- und altersbedingte Parameter mit erfasst werden sollen, ist nach einigen Jahren mit ersten gesicherten Trendaussagen ueber diese Schwermetallbelastung zu rechnen.
Viele Populationen großer Huftiere sind in Mitteleuropa managementrelevant. Im in Südwest-Deutschland gelegenen Pfälzerwald kommen sowohl Wildschweine (Sus scrofa) als auch Rothirsche (Cervus elaphus) in mutmaßlich großen, aber letztendlich unbekannten Dichten vor. Für ein nachhaltiges Management beider Arten sind verlässliche und akkurate Populationsschätzungen nötig. Nicht-invasive genetik-basierte Methoden repräsentieren in diesem Zusammenhang ein nützliches Instrument für das Wildtiermanagement, da sie es erlauben, Tiere zu erfassen, ohne sie zu fangen oder anderweitig zu beeinflussen. Nicht-invasive Methoden arbeiten meist mit Haar- oder Kotproben, die genotypisiert werden und so eine Unterscheidung zwischen Individuen ermöglichen. Eine der Anwendungen nicht-invasiver Methoden ist die Populationsschätzung. Im Rahmen eines Promotions-Projekts wurde ein nicht-invasiver genetik-basierter Ansatz für die Populationsschätzung bei Wildschweinen und Rothirschen entwickelt, im Freiland getestet und anschließend evaluiert. In ersten Versuchen am Wildschwein wurde die Haarbeprobung mittels beköderter 'Haarfänger' getestet. Dabei zeigte sich, dass die Methode für diese Tierart für den Zweck der Populationsschätzung nicht geeignet ist. Grund hierfür waren signifikante alters- und gruppenstatusabhängige Verhaltensunterschiede bei der Beprobung. Im Folgenden wurde sowohl für Wildschweine als auch für Rothirsche die Kotbeprobung entlang von Transektlinien getestet und angewandt; die so gewonnenen Proben wurden genotypisiert und zum Berechnen von Populationsschätzungen verwendet. Für beide Tierarten sind die geschätzten Populationszahlen erheblich höher als zuvor angenommen, da bislang lediglich die Jagdstreckenstatistik und - im Fall des Rothirsches - Scheinwerferzählungen als Anhaltspunkt genommen werden konnten. Die hier vorgestellte Methode stellt eine viel versprechende Alternative zu den traditionell angewandten Methoden wie z.B. Jagstreckenstatistiken oder Losungszählverfahren dar, da sie absolute Populationszahlen ergibt und damit eine quantitative Bewertung des Erfolgs von Managementmaßnahmen ermöglicht. Die Methode könnte auch auf andere Huftierarten übertragen angewandt werden. Mittlerweile ist eine nicht-invasive genetik-basierte Bestandesschätzung auch für Rehe (Capreolus capreolus) entwickelt und getestet worden.
Unsere Kommission befasst sich mit allen Problemen, die im Zusammenhang mit den Wildschweinen in unserer Kulturlandschaft auftreten: Schadenverhuetungsmassnahmen, Ablenkfuetterungen, wildbiologisch korrekte Bejagung, Biotopgestaltung via Foerster, Beobachtung von Schadenvorkommen, Wildvorkommen und erfolgten Abschuessen. Wegen des progredienten Waldsterbens und demzufolge jeder Jahr reichlicher Buchen- und Eichelmast ist die Fortpflanzungsrate der Wildschweine besonders hoch und fuehrt in der Landwirtschaft zu Problemen.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.
<p>Die Konferenz "PFAS in soil – forever pollution, forever concern?" fokussierte die Bodenbelastung durch PFAS. 150 Teilnehmende aus Wissenschaft, Behörden, Industrie und Umweltorganisationen vor Ort sowie 200 im Live-Stream aus 26 Ländern diskutierten über die Risiken, besonders für die menschliche Gesundheit. Um diesem Umweltproblem gut zu begegnen, ist mehr internationale Zusammenarbeit nötig.</p><p>Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>) gelangen über Böden in Trinkwasser und Lebensmittel und somit in den menschlichen Körper. Fallstudien aus Deutschland, Dänemark, Frankreich, der Schweiz und Schweden veranschaulichten das weitreichende Problem der PFAS-Kontamination und zeigen, dass PFAS über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen und eine langfristige Belastung bedeuten („Ewigkeitschemikalien“).</p><p>Untersuchungen mit Wildschweinen in Deutschland zeigten, das sich PFAS insbesondere in Wildschweinlebern anreichern, so dass das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a> vor dem Verzehr von Wildschweinleber abrät – unabhängig davon, wo diese erlegt wurden.</p><p>Alle Fallstudien unterstreichen die Notwendigkeit weiterer systematischer Untersuchungen und strengerer Regulierungen zur Begrenzung der PFAS-Belastung für den Schutz der menschlichen Gesundheit.</p><p><strong>PFAS-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a> und erforderliche Maßnahmen</strong></p><p>Die Experten diskutierten neue Methoden und Erkenntnisse, um möglichst viele PFAS in Wasser und Boden gleichzeitig nachzuweisen. Hier besteht auch ein erheblicher Normungsbedarf.</p><p>Ein effektives Monitoring-Programm ist essenziell, um Belastungen frühzeitig zu erkennen und gezielte Sanierungsmaßnahmen zu initiieren. In Flandern/Belgien wurden 8.000 PFAS-Verdachtsflächen erkannt. Für sogenannte „No-Regret-Zonen“ gelten dort Schutzmaßnahmen wie Verzehrwarnungen und Einschränkungen der Wassernutzung - bis die eine abschließende Bewertung vorliegt. Auch die Niederlande, Schweiz, Österreich und England haben eine systematische Suche nach PFAS-Hotspots gestartet.</p><p>Im Auftrag des Umweltbundesamts (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) wurden die PFAS-Gehalte in Böden aus ganz Deutschland untersucht, die nicht spezifisch durch Schadensfälle oder andere Ereignisse verunreinigt wurden. In allen 600 untersuchten Bodenproben wurden PFAS nachgewiesen.</p><p>Des Weiteren wurden verschiedene Sanierungstechnologien vorgestellt und bewertet: Destruktive Methoden wie Hochtemperaturverbrennung sind wirksam, aber mit hohen Kosten und Energieaufwand verbunden. An Bedeutung gewinnen hybride Verfahren, die Bodenwäsche und Verbrennung kombinieren. Mit Immobilisierungsmaßnahmen werden PFAS langfristig im Boden gebunden und so eine weitere Ausbreitung verhindert. Großflächige PFAS-Verunreinigungen sind mit den verfügbaren Methoden nicht sanierbar.</p><p>Fakt ist: Die Sanierung PFAS-belasteter Böden und Gewässer ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Wenn Verursacher nicht für die entstehenden Sanierungskosten aufkommen (können) werden die Kosten von den Kommunen getragen. Da die Kosten hoch und die Sanierungsdauer in der Regel lang sind, sind Kommunen mit der Finanzierung oft überfordert. Belgien diskutiert daher über die Einrichtung eines Fonds.</p><p><strong>Nationale Strategien und internationale Zusammenarbeit</strong></p><p>Mehrere europäische Länder stellten ihre Strategien zum Umgang mit PFAS-Belastungen vor, z.B. setzt <strong>Frankreich</strong> auf einen interministeriellen Aktionsplan, der Maßnahmen zur Reduzierung von PFAS-Emissionen, zur Verbesserung der Trinkwasserqualität und zur Stärkung der Forschung umfasst. <strong>Österreich </strong>hat einen nationalen PFAS-Aktionsplan ins Leben gerufen, mit dem kontaminierte Standorte identifiziert und saniert werden sollen. Zudem soll die Forschung im Bereich PFAS-Analyse und -Sanierung intensiviert werden.</p><p>Diese Initiativen zeigen, dass es bereits verschiedene nationale Ansätze zum Umgang mit der PFAS-Problematik gibt. Allerdings wird eine stärkere europäische Zusammenarbeit als notwendig erachtet, um eine einheitliche Regulierung und effizientere Maßnahmen zu gewährleisten.</p><p><strong>Handlungsbedarf auf europäischer Ebene</strong></p><p>Die Bewältigung der PFAS-Problematik stellt Politik, Wissenschaft und Industrie vor zahlreiche Herausforderungen: Hochrangige Vertreter aus Politik und Wissenschaft, darunter Jutta Paulus (EU-Parlament) und Paul Speight (EU-Kommission), betonten die Bedeutung einer verstärkten europäischen Kooperation. Ziele sind die Harmonisierung von Grenzwerten, die Entwicklung besserer Überwachungssysteme sowie die Förderung innovativer Sanierungs- und Sicherungsmethoden.</p><p>Einigkeit bestand darin, dass präventive Maßnahmen eine Schlüsselrolle spielen müssen. Der Einsatz von PFAS sollte zukünftig strikt auf essentielle Anwendungen beschränkt werden, um weitere Kontaminationen in der Zukunft zu verhindern. Zudem soll eine europaweite Datenbank über PFAS-Belastungen eingerichtet werden, um Informationen über betroffene Gebiete transparenter zu machen.</p><p><p><strong>FAZIT</strong></p><p>Die Konferenz machte klar: PFAS in Böden sind ein gravierendes europaweites Problem, das konsequentes und koordiniertes Handeln erfordert. In vielen Regionen ist auch die Erfassung der Kontamination noch am Anfang. Da Kommunen mit der Sanierung oft überfordert sind, muss auch eine Lösung zur Finanzierung von Maßnahmen gefunden werden. Ein zentrales Ergebnis der Konferenz wird ein Diskussionspapier sein, dass die notwendigen Handlungsschritte für die politischen Akteure zusammenfasst.</p></p><p><strong>FAZIT</strong></p><p>Die Konferenz machte klar: PFAS in Böden sind ein gravierendes europaweites Problem, das konsequentes und koordiniertes Handeln erfordert. In vielen Regionen ist auch die Erfassung der Kontamination noch am Anfang. Da Kommunen mit der Sanierung oft überfordert sind, muss auch eine Lösung zur Finanzierung von Maßnahmen gefunden werden. Ein zentrales Ergebnis der Konferenz wird ein Diskussionspapier sein, dass die notwendigen Handlungsschritte für die politischen Akteure zusammenfasst.</p>
Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WAS IST NOCH WICHTIG ZU WISSEN?WEITERE INFORMATIONEN /LINKS ■ Schweine können bis zu 15 Jahre alt werden!https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/ tiergesundheit-tierseuchen/tiergesundheitsdienste/ ■ Schweine besitzen einen ausgeprägten Wühltrieb und können einen ganzen Garten umgraben. ■ Gassi gehen (außerhalb des eigenen Grund- stückes) ist nicht erlaubt! ■ Die Klauen müssen regelmäßig kontrolliert und es müssen Behandlungen gegen Räude und Würmer sowie Impfungen durchgeführt werden. ■ Kleinvieh macht auch Mist – sogar Minischweine! Einstreu und Mist sind vor Wildschweinen geschützt zu lagern! (Hinweis: Alle bei der Tierseuchenkasse RP gemeldeten Tierhalterinnen und Tierhalter können das fachkundige Beratungsangebot des Schweinegesundheitsdienstes Rheinland-Pfalz am Landesuntersuchungsamt in Anspruch nehmen.) https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/tiergesund- heit_node.html www.tierseuchenkasse-rlp.de www.fli.de WICHTIGE RECHTSVORSCHRIFTEN www.fokus-tierwohl.de ■ Tierschutzgesetz ■ Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ■ Schweinehaltungshygieneverordnung ■ Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest- Verordnung) ■ Tiergesundheitsgesetz ■ Viehverkehrsordnung ■ Verordnung (EU) 2016/429 vom 09.03.2016 Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 / 16 0 www.mkuem.rlp.de Fotos: Lilifox, Elena Abduramanova, Pixel-Shot (alle stock.adobe.com) © MKUEM August 2024 MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN KLEINSTHALTUNG VON HAUS- UND MINISCHWEINEN Worauf müssen Privathalter besonders achten? Wenn Sie ein Minischwein / Hausschwein halten wol- len sind einige Überlegungen und Kenntnisse wichtig und zu bedenken bevor die Tiere angeschafft werden:■ Die Tiere müssen mit einer zugeteilten Ohrmarke dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sein. WAS IST ZU BEDENKEN?■ Das Verfüttern von Speiseabfällen ist verboten, um u.a. eine Infektion mit den meist tödlichen Schweinepestviren zu verhindern. ■ Weil Minischweine genauso alle Krankheiten wie die normalen Hausschweine bekommen können, werden sie rechtlich auch genauso behandelt; sie gehören zu den lebensmittelliefernden Tieren. ■ Die Haltung von Schweinen ist den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) zu melden. ■ Das Führen eines Bestandsregisters ist erforder- lich. ■ Das Gehege um den verschließbaren Stall der Tiere muss mit einem doppelten Zaun vor unbefugtem Betreten, Wildschweinen und Raubtieren gesichert sein. WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN/ MINISCHWEINEN ■ Eine fachkundige tierärztliche Betreuung sollte sichergestellt sein. ■ Reine Wohnungshaltung ist nicht artgerecht! Schweine benötigen viel Platz und Auslauf, unter- schiedliche Bodenbeschaffenheiten und abwechs- lungsreiches Beschäftigungsmaterial. ■ Schweine leben in Rotten und brauchen minde- stens einen Artgenossen. Menschen oder andere Tierarten sind kein Ersatz für ein Partnerschwein. ■ Es sollte spezielles Schweinefutter (kein Mast- futter) mit entsprechenden Mineralien verfüttert werden. Dies ist sicher vor Wildschweinen zu lagern. ■ Tierhalter müssen Grundkenntnisse über Schweinekrankheiten besitzen und sich regelmä- ßig über aktuelle Tierseuchen informieren. © Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen www.llh.hessen.de
Mittlere Wildschweinstrecke aus den Jagd-Jahren 2016 - 2020 der Jagdreviere im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Diepholz; mittlere Wildschwein-Strecke bedeutet die durchschnittliche Abschusszahl von Wildschweinen pro qkm
Motivation: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, welche Haus- und Wildschweine betrifft und mit einer hohen Letalität verläuft. Seit 2014 verbreitet sie sich von Osteuropa kommend nach Westen aus und wurde erstmal mit dem Fund eines toten Wildschweins im September 2020 in Deutschland nachgewiesen. Mit Ausnahmen der Tschechischen Republik und Belgien ist es in der rezenten Epidemie bislang keinem Land gelungen, die ASP in der Wildschweinpopulation erfolgreich zu bekämpfen. Grund hierfür ist, dass zur Epidemiologie der ASP beim Wildschwein wichtige Fragen nicht geklärt sind, so dass für die Ableitung von Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen grundlegende Voraussetzungen fehlen. So ist beispielsweise der Zersetzungsprozess von Wildschweinkadavern bislang kaum untersucht worden, sodass die zuverlässige Bestimmung des Todeszeitpunkts von Wildschweinen anhand von Merkmalen des Kadavers und seiner Zersetzung bislang nicht möglich war. Ungewissheit besteht auch, welche Methoden effektiv für die Auffindung der Kadaver eingesetzt werden können. Zudem besteht Unklarheit darüber, welche Rolle die den Kadaver überdauernde „Zersetzungsinsel“ (Cadaver Decomposition Island = CDI) für die Epidemiologie der ASP spielt und ob zusätzlich zur Kadaverentsorgung weitere Maßnahmen am Fundort (z. B. Desinfektion) erforderlich sind. Dies ist vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen Stabilität des ASP-Virus (ASPV) in Blut, Gewebe und vermutlich auch in der Umwelt besonders kritisch. Projektziele: Das grundsätzliche Ziel des Vorhabens ist ein besseres Verständnis zur Rolle von Wildschweinkadavern im Rahmen von ASP-Ausbruchsgeschehen und, damit einhergehend, die Beantwortung von offenen Fragen zu den Übertragungsmechanismen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, die epidemiologisch und für die Optimierung der Tierseuchenbekämpfung von zentraler Bedeutung sind. Im Nationalpark Bayerischer Wald soll der Zersetzungsverlauf von bis zu 90 Wildschweinkadavern unterschiedlicher Masse und unter unterschiedlichen Umweltbedingungen (Vegetationsdichte, Temperatur, Bodenfeuchte) innerhalb eines Jahres erhoben und verglichen werden. Die Schwarzwildkadaver werden dabei sowohl nekrophilen und/oder nekrophagen Insekten als auch vertebraten Aasfressern ausgesetzt sein. Die Ergebnisse sollen aufgrund des aktuellen Seuchenverlaufs in Europa zu zeitnahen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen beitragen. Fragestellung: Im Rahmen des Forschungsprojekts zur ASP sollen die folgenden Fragestellungen bearbeitet werden: 1: Charakterisierung des Bodenmilieus als potentielles Reservoir für das ASPV 2: Nutzung von Wildschweinkadavern durch vertebrate Aasfresser und deren epidemiologische Rolle als Vektoren für die ASPV-Verbreitung im Habitat 3: Altersbestimmung von Wildschweinkadavern zur Abschätzung des Eintragszeitpunkts der Tierseuche sowie der Ausdehnung des Verbreitungsgebietes 4: Wärmebildtechnik zum zeitnahen Auffinden von Wildschweinkadavern (Text gekürzt)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 69 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 8 |
| Land | 74 |
| Weitere | 91 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 51 |
| Taxon | 3 |
| Text | 129 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 42 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 152 |
| Offen | 64 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 220 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 2 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 71 |
| Keine | 94 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 76 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 110 |
| Lebewesen und Lebensräume | 228 |
| Luft | 106 |
| Mensch und Umwelt | 220 |
| Wasser | 103 |
| Weitere | 216 |