Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz (ehemals §§ 28a, b des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes [NNatG]). Ab dem 01.03.2010 gilt nun das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010. Dadurch haben sich auch Änderungen bei den gesetzlich geschützten Biotopen ergeben. Als „Biotop“ bezeichnet man gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG einen „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen“. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft. Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Gesetzlich geschützte Biotope (§30) im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 12.03.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.
Schmetterlinge sind nicht nur faszinierend, sondern auch wichtig für die Artenvielfalt. Sie sind Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel und als Bestäuber unverzichtbar. Die kostenlose VielFalterGarten-App ermöglicht es – ob bei einem unserer Spaziergänge oder auf eigene Faust – Schmetterlinge zu zählen und so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten: Download für Android Download für iOS Erklärfilm zur Nutzung der VielFalterGarten-App Wir laden Sie zu kostenlosen Schmetterlingsspaziergängen für Erwachsene und Familien mit Kindern ein. Wir zeigen, wie man Schmetterlinge mit einer einfachen Methode zählen und bestimmen kann und welche Futterpflanzen für sie geeignet sind. An unseren Spaziergängen, in Kooperation mit dem NABU Berlin und der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg, haben zwischen Juni und September 2024 viele Interessierte – groß und klein – teilgenommen. Wir waren im Park am Gleisdreieck, im Nelly-Sachs-Park, im Britzer Garten, in der Schönholzer Heide, im Schlosspark Biesdorf, auf dem Blühenden Campus FU Berlin in Dahlem und im Botanischen Garten. Freuen Sie sich auf die nächsten Spaziergänge ab Frühjahr 2025 und entdecken Sie mit uns die spannende Welt der Tagfalter. Nur mit vorheriger Anmeldung unter: LassBerlinaufleben@SenMVKU.berlin.de Wir empfehlen, die kostenlose VielFalterGarten-App vorher herunterzuladen. Den eigenen Lieblingsort im Grünen finden (z. B. Garten, Hinterhof oder Lieblingspark). Die Seele baumeln lassen und 15 Minuten Zeit nehmen. Schmetterlinge entdecken und zählen! Bei gutem Wetter für 15 Minuten alle am Lieblingsort beobachteten Schmetterlingsarten in der kostenlosen VielFalterGarten-App eintragen (Download für Android und für iOS ). Sie können auch den Datenerfassungsbogen nutzen und danach die Daten in der App eintragen. Den Ort registrieren und beschreiben. Gerne wiederkommen und über das Jahr Tagfalter beobachten. Zeitraum: Von März/April bis Ende September/Oktober sind verschiedene Falter in ganz Berlin zu finden und können gezählt werden! Tipp: Für das Beobachten heißt es: “Aller guten Dinge sind drei!“ Sie können aber natürlich auch noch häufiger mitmachen. Wir freuen uns über jede Zählung! Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier zum Downloaden, Ausdrucken und Weitergeben. Wir freuen uns, wenn Sie beim VielFalterGarten mitmachen oder sich anderweitig für den Schmetterlingsschutz engagieren! VielFalterGarten ist ein Projekt von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig (Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Aletta Bonn, Dr. Guy Pe’er, Stefanie Henkel, Koordination Berlin: Vincent Kretschmer) Das Schmetterling Citizen Science-Projekt wird mit Freiwilligen in Deutschland und Europa in Zusammenarbeit mit mehreren Städten durchgeführt. Die Schmetterlingsdaten werden ausgewertet und sind auf der Webseite www.vielfaltergarten.de sichtbar. zur Webseite „VielFalterGarten“ Jede und jeder kann auch hier mitmachen. In fünf einfachen Schritten ist man dabei: entdecken, fotografieren, bestimmen, erfassen und von Expertinnen und Experten bestätigen lassen. So verbessern Sie Ihre Artenkenntnis und tragen mit jeder Meldung aktiv zum Schutz der Falter bei. Für Interessierte sowie Profis gibt es beim ArtenFinder außerdem Tipps und Veranstaltungshinweise zu den verschiedenen Artengruppen. ArtenFinder – Stiftung Naturschutz Berlin ArtenKenner – Stiftung Naturschutz Berlin Vielfalt bringt Vielfalt! Das heißt: Falter-Vielfalt entsteht dort, wo vielfältige Strukturen und Pflanzen zu finden sind. Nicht nur Blüten für die Falter, sondern auch Futterpflanzen und Verstecke für die Raupen sind wichtig. Außerdem hilft es, den Rasen zu einer blütenreichen Wiese mit Kleearten wachsen zu lassen und weniger zu mähen. Am besten nur 50 % der Fläche auf einmal mähen und einen Teil (z. B. 10 %) das ganze Jahr ungeschnitten lassen. Für die Pflanzenauswahl gilt: Falter mögen alles, was duftet. Astern oder Disteln bieten reichhaltige Nektarquellen im Spätsommer, Brennnesseln sind wichtige Falter-Puppenstuben. Ansonsten mögen Falter auch Bäume und Hecken wie Faulbaum und Weißdorn. Und für Artenvielfalt allgemein gilt natürlich: Pestizide vermeiden! Jeder Balkon kann für vorbeifliegende Falter zu einer Raststätte werden. Durch ein reichhaltiges Blütenangebot steht ihnen Nahrung für den Weiterflug zur Verfügung. Auch im Blumentopf mögen die Falter alles, was duftet, wie Lavendel, Steinkraut, Kapuzinerkresse und Stiefmütterchen. Küchenkräuter wie Oregano und Thymian oder Rucola einfach blühen lassen. Für einen guten Falterbalkon braucht es keine exotischen Wunderpflanzen. Faszination Falter (NABU Berlin) Mit der Kampagne “Faszination Falter” will der NABU-Berlin Raupen und Schmetterlinge wieder ins Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner rufen und neue Lebensräume für die Schmetterlinge schaffen. Auf der Webseite finden sich Faltblätter über falterfreundliches Gärtnern und über Futterpflanzen für Falter sowie für Raupen und Infos zu geplanten Mitmachaktionen. NABU Berlin: Faszination Falter Stiftung Naturschutz Die Stiftung Naturschutz Berlin hat im Rahmen der Kleingartenkooperation ein Merkblatt über die Förderung von Tagfaltern in Gärten erstellt. Stiftung Naturschutz Berlin: Merkblatt zu Tagfaltern Deutsche Wildtierstiftung Die Deutsche Wildtier Stiftung hat bereits über 90 Blühflächen in Berlin geschaffen. In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht sie die Tag- und Nachtfaltervorkommen in der Stadt. Sie bietet Informationsmaterial und Veranstaltungen zu Bestäubern und insektenfreundlicher Grünflächenpflege an. Deutsche Wildtierstiftung: Steckbrief Schmetterling
Hier finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen aus den Bereichen Waldwirtschaft, Gefahren und Verhalten im Wald, Walderlebnis für Kinder und Familien sowie über Wildtiere und Hunde im Wald. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter der E-Mail-Adresse berliner_forsten@forsten.berlin.de oder sprechen Sie direkt unsere Försterinnen und Förster persönlich an ( Adressen der Forstämter und Reviere ). Sie stehen Ihnen in der Sprechstunde immer dienstags von 14 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung gern zur Verfügung.
Die Ausstellung besteht aus 30 Tafeln. Zu allen Ausstellungstafeln finden Sie auf den nachfolgenden Seiten eine Hörfassung mit den Texten, ausführlichen Bildbeschreibungen und teilweise Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Die Museumsinsel, das Brandenburger Tor oder das Schloss Charlottenburg sind als Berliner Kostbarkeiten bekannt. Doch nur wenige wissen, dass Berlin eine der artenreichsten Städte Europas und eine der wald- und seenreichsten Metropolen der Welt ist. Über 42 Prozent der Landesfläche sind Wälder, Gewässer, Agrarflächen und öffentliche Grünanlagen. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit einhergehenden trockenen und heißen Sommern entscheiden die grünen Oasen zunehmend über die Attraktivität einer Stadt. In Berlin gibt es zahlreiche Möglichkeiten die Natur in ihren vielfältigen Ausprägungen unmittelbar zu erleben, sich in ihr zu erholen und auf diese Weise ihren Wert schätzen zu lernen. Die Ausstellung bietet Blicke auf die vielen und oft unbeachteten Naturschönheiten in Berlin regt durch beeindruckende Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen an, die urbanen Wildnisse Berlins zu entdecken vermittelt Wissen, weil man nur das sehen und schützen kann, was man kennt zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze darstellen. Im Gegenteil: Natur eine große Bereicherung für die Stadt ist und die Zukunftsfähigkeit Berlins fördert wirbt für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist als Wanderausstellung konzipiert und kann beim Freilandlabor Britz ausgeliehen werden. Bild: Josef Vorholt Metropole der StadtNatur Berlin hat weitaus mehr zu bieten als seine Sehenswürdigkeiten. Die Stadt zählt zu den artenreichsten Europas. Die Ausstellung „natürlich BERLIN!“ zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze sind. Metropole der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Bruno D´Amicis Grüne Schätze entdecken Berlin bietet echte Naturerlebnisse nur einen Steinwurf von der Innenstadt entfernt. Ausgedehnte Park-, Wald- und Seenlandschaften laden sowohl zum Sport als auch zur Erholung ein. Grüne Schätze entdecken Weitere Informationen Bild: Florian Möllers 6.000 Hektar für Europa Das europaweite Netz der Schutzgebiete soll den Fortbestand von natürlichen Lebensräumen und wildlebenden Arten sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren. 6.000 Hektar für Europa Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Stadt der Artenvielfalt Mit mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten ist die Hauptstadt überaus artenreich. Welche besonderen und gefährdeten Tiere und Pflanzen zu entdecken sind, erfahren Sie hier. Stadt der Artenvielfalt Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Verbindung halten – Brücken bauen Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist es wichtig, dass Lebensräume eng miteinander verbunden sind. Verbindung halten – Brücken bauen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Vom Ursprung unserer Landschaft Das heutige Landschaftsbild Berlins ist durch die Eisschmelze entstanden. Flüsse und Seen, Binnendünen, Moore und Kalktuffquellen wurden durch den Rückzug der Gletscher geschaffen. Vom Ursprung unserer Landschaft Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Alles Schiebung Man muss nur genau hinschauen, die eiszeitliche Formung der Landschaft im Stadtgebiet ist auch heute noch gut zu erkennen. Alles Schiebung Weitere Informationen Bild: SenUVK Mehr als eine Schippe Sand Nach der Eiszeit verteilte der Wind feinen Sand über Teile der noch vegetationsarmen Landschaft. An einigen Stellen entstanden Binnendünen. Mehr als eine Schippe Sand Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wo Steine wachsen Die Kalktuffquellen im Natura 2000-Gebiet „Tegeler Fließtal“ sind eine geologische Besonderheit. Wo Steine wachsen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Moore – Augen der Landschaft Kesselmoore sind Überbleibsel der letzten Eiszeit. Die Erhaltung von Mooren spielt eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz. Moore – Augen der Landschaft Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Stadt am Wasser Die Seen, Flüsse und Fließe sind ein Qualitätsmerkmal unserer Stadt, welches es zu bewahren gilt. Mit der Wasserrahmenrichtlinie werden Maßnahmen zum Erhalt der Ressource Wasser umgesetzt. Stadt am Wasser Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Leben am Wasser Die Berliner Gewässerlandschaft ist Wassersportrevier und Rückzugsgebiet vieler Tier- und Pflanzenarten zugleich. Leben am Wasser Weitere Informationen Bild: Doron Wohlfeld Fluss + See = Flusssee An flachen Ufern und Buchten von Dahme, Havel und Spree wachsen Röhrichte, finden Drosselrohrsänger und Hecht Lebensraum. Auch europaweit geschützte Arten wie Fischotter, Biber und Seeadler sind zurück. Fluss + See = Flusssee Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Fließe – klein und vielfältig Fließe speisen Flüsse und Seen. An ihren Ufern blühen Schwertlilie, Sumpfdotterblume und Gilbweiderich. Fließe – klein und vielfältig Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Kleingewässer ganz groß Die Kleingewässer der Stadt sind besonders wichtig als Laichplatz für stark gefährdete Amphibienarten wie Erdkröte, Teichfrosch und Knoblauchkröte. Kleingewässer ganz groß Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Leben in Wald und Flur Berlin ist eng mit seinem Umland verbunden und auch innerhalb der Stadtgrenzen gibt es ausgedehnte Waldflächen und Erholungslandschaften. Leben in Wald und Flur Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Bereits 1915 wurde mit dem “Dauerwaldkaufvertrag” der Grundstein für den heutigen Waldreichtum der Hauptstadt gelegt. Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wald naturnah Mit den Waldbaurichtlinien setzen die Berliner Förster bundesweit Maßstäbe für die ökologische Bewirtschaftung und naturnahe Entwicklung. Wald naturnah Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Neue Landschaften Auf den ehemaligen Rieselfeldern um Berlin entstand durch behutsame Sanierung eine neue Erholungslandschaft. Neue Landschaften Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Janz weit draußen? Die abwechslungsreiche Feldflur am Stadtrand bietet Braunkehlchen, Grauammern und Feldlerchen ideale Lebensbedingungen. Janz weit draußen? Weitere Informationen Bild: Partner für Berlin / FTB-Werbefotografie Grüne Inseln im Häusermeer Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfe prägen das grüne Berlin. Sie bieten Erholungsmöglichkeiten und zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen unverwechselbaren Lebensraum. Grüne Inseln im Häusermeer Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Parks aus fürstlichen Zeiten Die Pfaueninsel und der Landschaftspark Klein Glienicke gehören zum UNESCO Weltkulturerbe. Gleichzeitig sind sie wegen ihrer Naturausstattung als Natura 2000-Gebiet geschützt. Parks aus fürstlichen Zeiten Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Volkspark Vielfältige Parkanlagen mit Wiesen, waldartigen Bereichen und Gewässern schätzen nicht nur Erholungssuchende. Sie bieten auch vielen Tieren Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsangebote. Volkspark Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Ruhe und Vielfalt Einst vor der Stadt gelegen, befinden sich heute viele Friedhöfe mitten im Zentrum. Sie sind Orte der Stille und Naturoasen. Ruhe und Vielfalt Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Auf kleiner Scholle Kleingärten stehen heute hoch im Kurs, je naturnäher sie gestaltet sind, desto eher finden auch Wildtiere hier ein kleines Paradies. Auf kleiner Scholle Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Immer mehr Tier- und Pflanzenarten entdecken Berlin als Lebensraum. Wo liegen die Gründe und wie können wir dazu beitragen, dass sie sich auch in Zukunft hier wohlfühlen? Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Warum die Stadt eine große Verlockung für Wildtiere darstellt und wir lernen müssen, mit Wildtieren auszukommen, erfahren Sie hier. Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Mut zur Lücke Durch die Sanierung von Gebäuden geraten einige Vogelarten in akute Wohnungsnot. Der Einbau von Nistkästen an sanierten Gebäuden trägt dazu bei, Nistplätze zu erhalten. Mut zur Lücke Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Hotel Berlin Berlin ist auch für Fledermäuse eine Reise wert: Sie überwintern in unterirdischen Gängen der Zitadelle Spandau, im Fort Hahneberg und in alten Wasserwerken. Hotel Berlin Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Ehemalige Industrie- und Verkehrsflächen, wie das einstige Flugfeld Johannisthal, der stillgelegte Verschiebebahnhof Tempelhof oder der ehemalige Flughafen Tempelhof werden zum Anziehungspunkt für gefährdete Arten. Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Weitere Informationen
Das Forstamt Tegel betreut mit sechs Revierförstereien insgesamt ca. 6.000 Hektar Waldfläche. Das umfasst alle landeseigenen Waldgebiete in den Berliner Bezirken Reinickendorf und Spandau. Überdies gehören ausgedehnte Waldgebiete im Land Brandenburg in der Umgebung von Stolpe (Hohen Neuendorf) und Schönwalde-Glien/Wansdorf zum Verantwortungsbereich des Forstamtes. Unser vorrangiges Ziel ist es, den Wald nachhaltig und pfleglich nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung zu entwickeln. Mit der Waldschule Spandau und der Rucksackwaldschule „Mistkäfer“ liegen zwei Umweltbildungseinrichtung im Forstamtsbereich. Im Forstamtsbüro erhalten Sie revierübergreifende Erlaubnisse aller Art, Reitmarken und Auskünfte zu Wald und Wildtieren. Wildfleisch in Portionen bietet das Forstamt nach Verfügbarkeit zu gesonderten Verkaufsterminen an. Für Informationen dazu und zu weiteren Fragen rund um den Wald sind wir telefonisch zu den unten genannten Sprechzeiten gerne für Sie erreichbar. Für Brennholz (soweit vorrätig) und revierbezogene Erlaubnisse wenden Sie sich bitte direkt an die Revierförstereien. Bitte beachten: Raff- und Leseholzscheine bieten die Reviere des Forstamtes Tegel bis auf weiteres nicht an. Waldschulen und Lehrkabinett der Berliner Forsten
Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege , in der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten , und in verschiedenen EU-Richtlinien und internationalen Abkommen ist geregelt, welchen Schutzstatus eine Tier- oder eine Pflanzenart genießt. Man unterscheidet zwischen: nicht besonders geschützten Arten, besonders geschützten Arten und streng geschützten Arten, welche eine bedeutsame Gruppe der besonders geschützten Arten bilden. Je nachdem, welchen Schutzstatus eine Tier- oder Pflanzenart genießt, gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen.So ist z.B. der Schutz von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten insbesondere in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelt: diese Arten – einschließlich ihrer unterschiedlichen Entwicklungsformen (Eier, usw.) sowie ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (z.B. Niststätten von Vögeln, Quartiere von Fledermäuse, auch Baumhöhlen) – müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Neben den internationalen, den innerhalb der EU geltenden und den bundesrechtlichen Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern ferner landesrechtliche Regelungen zu beachten. Die Schutzvorschriften sollen ein gutes Miteinander von menschlichem Wirken und tierischem und pflanzlichem Leben sicherstellen und spielen daher in einer Vielzahl von einzelnen Vorhaben in der Stadt eine Rolle. Wenn im Zusammenhang mit Bauvorhaben Baufeldberäumungen, Umbaumaßnahmen, Fassadenarbeiten o.ä. stattfinden sollen, ist es wahrscheinlich, dass dadurch Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten beeinträchtigt werden. Bei Vogelarten, die aufgrund ihrer Bindung an ihre angestammten Nistplätze diese über Jahre hinweg wiederkehrend nutzen (z.B. an Gebäuden brütende Arten wie Schwalben, Haussperlinge Mauersegler, Turmfalken, Hausrotschwänze), sind die Fortpflanzungsstätten (Nistplätze) auch dann geschützt, wenn sich die Tiere vorübergehend oder jahreszeitlich bedingt gerade nicht darin aufhalten, z.B. weil sie ihr Brutgeschäft noch nicht begonnen, dieses unterbrochen oder bereits abgeschlossen haben. Das gilt auch für die Quartiere gebäudenutzender Fledermäuse, da auch diese Tiere auf ihre angestammten Bereiche angewiesen sind. Baumhöhlen gehören ebenfalls zu solchen wiederkehrend genutzten, notwendigen Strukturen im Naturhaushalt, auf die bestimmte Vogel- oder auch Fledermausarten für ihr Überleben zwingend angewiesen sind. Die Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten dieser Arten sind daher ganzjährig geschützt und dürfen nicht ohne die notwendige behördliche Erlaubnis (Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG ) beschädigt bzw. beseitigt werden. Eine Beseitigung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn den Tieren z.B. durch Verhängen mit Bauplanen der Zugang zu ihren Nistplätzen bzw. Quartieren unmöglich gemacht wird. Die Strukturen sind dann zwar tatsächlich noch vorhanden, können aber ihre Funktion im Naturhaushalt nicht erfüllen, sind “aus Sicht der Tiere” also nicht mehr vorhanden. Selbstverständlich dürfen auch die Tiere selbst nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. So muss z.B. ein eventuell gerade ablaufendes Brutgeschehen bis zum Ausflug der Jungvögel abgewartet werden, bis der Nistplatz beseitigt werden kann. Auch dürfen die Elternvögel während eines Aufzuchtgeschehens nicht durch Baumaßnahmen im Nestumfeld stark gestört werden. Sie würden sonst das Nest verlassen, das Gelege würde absterben oder die Jungvögel würden verhungern. Das Verbot erheblicher Störungen ( § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ), welches u.a. während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- und Überwinterungszeit zu beachten ist, gilt für alle europäischen Vogelarten sowie für alle streng geschützten Arten, zu denen auch alle Fledermäuse gehören. Sofern in einem Einzelfall nachweislich besondere Gründe vorliegen, die eventuell höher zu bewerten sind als der Artenschutz, muss zunächst geprüft werden, ob vorab durch verbotsvermeidende Maßnahmen (Vermeidung, Minimierung, CEF-Maßnahmen) das Eintreten der Verbotstatbestände vermieden werden kann. Erst wenn diese Mittel nachweislich ausgeschöpft bzw. zusammen mit der zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege abgearbeitet wurden, und sofern – nach einer adäquaten Kartierung – ein tragfähiges Ersatzkonzept erarbeitet wurde, kann für einen Antrag auf Ausnahme gemäß § 45 Abs. 5 BNatSchG oder einen Antrag auf Befreiung gemäß § 67 BNatSchG Aussicht auf Erfolg bestehen. Handelt es sich bei einer Baumaßnahme ausschließlich um eine Gebäudesanierung, kommt in Berlin bei Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten zur Anwendung. Hinweise zur Gebäudesanierung Sofern Sie in einem Einzelfall einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung gemäß BNatSchG bzw. BArtSchV stellen möchten, senden Sie die Antragsunterlagen bitte an die folgende Adresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – III B 4 Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: Freilandartenschutz@SenMVKU.Berlin.de Dem Antrag sind bitte u.a. folgende Unterlagen beizufügen: genaue Vorhabenbeschreibung inklusive Kartendarstellung, Zeitplanung und Angaben dazu, welche wild lebenden Tiere (Arten, Anzahl der Individuen) der besonders geschützten Arten durch die Baumaßnahme (voraussichtlich) betroffen sein werden, Artenschutzfachbeitrag (erstellt durch eine nachweislich fachkundige Person) mit adäquater Kartierung, Ersatzkonzept und funktionierendem Maßnahmenkonzept aus Vermeidungs-, Minimierungs-, CEF- und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen, detaillierte Antragsbegründung mit Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Antragstellung unbedingt den erforderlichen zeitlichen Vorlauf! Bei sehr vielen Anträgen ist die Sach- und Rechtslage nicht von Anfang an klar und eindeutig. Außerdem gibt es vorgeschriebene Beteiligungen an den Verfahren. Darüber hinaus liegt zu bestimmten Zeiten eine sehr hohe Anzahl von Anträgen vor. Aus diesen Gründen ist mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wenn Ihr Vorhaben zu einer bestimmten Zeit stattfinden soll, ist es deshalb dringend ratsam, den Antrag mindestens 6 bis 9 Monate vorher zu stellen. Wenn z.B. für eine Studien- oder Forschungsarbeit oder eine Lehrveranstaltung Insekten gefangen und untersucht werden sollen, ist zu beachten, dass das Nachstellen und Fangen (mit und ohne Hilfsmittel) besonders geschützter Tiere ohne die notwendige Erlaubnis ebenso wenig gestattet ist wie ein Verletzen oder Töten der Tiere (z.B. für eine genauere Artbestimmung oder Mitnahme als Belegexemplar). Auch hierfür finden sich die rechtlichen Grundlagen im BNatSchG und in der BArtSchV, und deshalb muss auch in solchen Fällen ein Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gestellt werden. Im Rahmen der Antragsbearbeitung muss geprüft werden, ob das geplante Projekt z.B. den Zwecken der Forschung, Lehre oder Bildung dient (siehe § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG ). Daher muss der Antrag diesbezüglich gut begründet sein, und die Qualifikation der antragstellenden Person im Hinblick auf den Umgang mit den Insekten muss nachgewiesen werden. Auch nicht besonders geschützte Arten dürfen nicht mutwillig und ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. § 39 BNatSchG zielt darauf ab, einen grundlegenden Schutz für alle Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten. Tiere werden aber nicht nur durch das Verbot eines Zugriffs geschützt, sondern wichtig ist auch, welche Methoden bei einem erlaubten Zugriff zur Anwendung kommen. § 4 BArtSchV führt in diesem Zusammenhang diverse Fang-, Lock- oder Tötungsmethoden auf, die grundsätzlich nicht angewendet werden dürfen (z.B. nicht selektive Schlingen Fallen, Haken, Klebstoffe, künstliche Lichtquellen, vergiftete oder betäubende Köder, u.a.). Ferner dürfen Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und nicht wild lebender Arten nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesetzt oder in der freien Natur angesiedelt werden, da ansonsten die heimische Tier- / Pflanzenwelt verfälscht würde ( § 40 BNatSchG ). Wie die Ausführungen zeigen, kann es in bestimmten Fällen zu Konflikten zwischen Vorhaben und dem Artenschutz kommen. Die Mitarbeitenden in den unteren und der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege arbeiten zusammen, um solche Konflikte weitgehend zu vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, wenigstens zu minimieren.
Der hohe Grünanteil in Berlins Stadtbild wird überwiegend durch urbane Lebensräume geprägt. Besonders historische Parkanlagen und alte Friedhöfe haben eine herausgehobene Bedeutung als Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Aber auch Klein- und Gemeinschaftsgärten, begrünte Dächer und Höfe sowie Gebäudefassaden haben vielfältige Lebensraumfunktionen. In oft überraschender Fülle kann sich biologische Vielfalt hier entfalten, abhängig davon, wie die Flächen gestaltet, gepflegt und genutzt werden. Das Themenfeld zielt daher auf die Erweiterung von Spielräumen für die Naturentwicklung in diesen Bereichen ab. Neben dem Schutz wildlebender Tiere in ihren ursprünglichen Refugien, soll die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant werden. Dadurch steigt auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Bild: Christian Grabowski Handbuch Gute Pflege Wie groß die biologische Vielfalt auf einer Fläche ist, hängt davon ab, wie man sie pflegt. Das Handbuch Gute Pflege etabliert Standards dafür, die zu mehr Biodiversität führen und die genetische wie strukturelle Vielfalt fördern. Handbuch Gute Pflege Weitere Informationen Bild: Grün Berlin / Frank Sperling Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände „Bahnbrechende Natur“ verspricht das Schöneberger Südgelände. Unter diesem Titel vermittelt eine inklusive Ausstellung Aspekte der Biodiversität. Sie eröffnet individuelle Zugänge zur Natur – über viele Sinne und auf unterschiedlichsten Wegen. Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: bgmr mit Studio AAD für Tegel Projekt GmbH Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Im neuen Schumacher Quartier entsteht Wohn- und Lebensraum für 10.000 Menschen – und für ungezählte Tiere. Nach dem Ansatz ‚Animal-Aided Design‘ wurden für die Planung des Quartiers am einstigen Flughafen Tegel 14 Zielarten festgelegt und ihre Bedürfnisse miteingeplant. Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Gebäude bieten Bruthöhlen Gebäude bieten nicht nur Menschen ein Zuhause. Viele Tierarten brauchen sie ebenfalls – als Ort der Ruhe und um Junge aufzuziehen. Deshalb gilt es, Spalten und Nischen an Altbauten zu erhalten. Wo neu gebaut wird, sollten von Anfang an auch Quartiere für Tiere entstehen. Gebäude bieten Bruthöhlen Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Park am Gleisdreieck Einst eine Bahnbrache, heute ein Ort, der einzigartige Stadtnatur sichert: Der Park am Gleisdreieck ist ein grüner und wilder Lieblingsort vieler Berlinerinnen und Berliner im Herzen der Stadt. Park am Gleisdreieck Weitere Informationen Bild: Dr. Tim Peschel Tegeler Stadtheide und Flughafensee Die Tegeler Stadtheide auf dem früheren Flughafen Tegel und der benachbarte Flughafensee sind Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Den Landschaftskomplex weiterzuentwickeln eröffnet viele Chancen zur Förderung der biologischen Vielfalt. Tegeler Stadtheide und Flughafensee Weitere Informationen Bild: Uta Zetek Gemeinschaftsgärten in Berlin Viele Berlinerinnen und Berliner gärtnern gemeinschaftlich. Sie schaffen grüne Orte der Begegnung, kultivieren alte Nutzpflanzen und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der Senat hilft ihnen, ihre Aktivitäten zu vernetzen. Gemeinschaftsgärten in Berlin Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler Bestäuber im Fokus Insekten, die bestäuben, gilt in Berlin ein besonderes Augenmerk. Damit sie mehr Nahrung und Nistplätze finden, unterstützt Berlin die Anlage blühender Flächen und viele weitere Vorhaben. Bestäuber im Fokus Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Engagement für Falter, Käfer und Co Die Insektenwelt ist schillernd und vielfältig. Für die Nahrungsketten der Natur und die Bestäubung von Nutzpflanzen sind die Sechsbeiner unverzichtbar. Deshalb gilt es, den Artenschwund und das Wegbrechen ganzer Insektengemeinschaften aufzuhalten. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen. Engagement für Falter, Käfer und Co Weitere Informationen Bild: gruppe F, Freiraum für alle gmbH Mehr Vielfalt im Stadtgrün Berlins Grünflächen machen mit 12% einen erheblichen Flächenanteil aus. Bei ihrer Pflege und Gestaltung rücken Senat und Bezirke deshalb die Biodiversität immer stärker in den Fokus. Mehr Vielfalt im Stadtgrün Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlins Straßen werden grüner An Straßen Bäume zu pflanzen und Grünsäume zu schaffen, macht Berlin grüner und vernetzt Lebensräume. Der Klimawandel verlangt es, diese Aktivitäten auszubauen – und Synergien mit dem Regenwassermanagement zu nutzen. Berlins Straßen werden grüner Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Friedhöfe sind Teil der urbanen Vielfalt. Ihre Struktur und Geschichte macht sie zum Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Weil sich unsere Bestattungskultur wandelt, ergeben sich heute Chancen, die Berlin vielerorts nutzt, um die biologische Vielfalt zu fördern. Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Weitere Informationen
Zum Gebärdenvideo Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln – davon 30 Tafeln mit außergewöhnlichen, detailstarken Fotos und 12 inklusiven Tafeln mit taktilen Elementen und einem Kunstobjekt – regt die Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Wegbeschreibung zum Besuch der Ausstellung für Menschen mit Seheinschränkung Zu allen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten eine Hörfassung mit den Ausstellungstexten, ausführlichen Bildbeschreibungen und vereinzelt auch Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Auf einzelnen Seiten finden Sie außerdem Gebärdenvideos. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände ist eine Naturoase, die sich mitten in der Großstadt Berlin auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Tempelhof entwickelt hat. Eine Besonderheit ist seine Verbindung von Natur, Bahnrelikten und Kunst. Um den Artenreichtum und die Naturentwicklung langfristig zu erhalten, wurde er 1999 als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet gesichert. Rücksichtnahme und die Achtung vor Tieren und Pflanzen tragen dazu bei, den Natur-Park Schöneberger Südgelände und seine Einrichtungen zu erhalten. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände wurde 2021 erstmals von “Reisen für Alle” auf Barrierefreiheit geprüft und erhält die Zertifizierung bis Mai 2024. Hunde dürfen in den Natur-Park nicht mitgenommen werden. Im Natur-Park ist das Fahrradfahren nicht gestattet. Für Fahrräder stehen Stellplätze zur Verfügung. Das Verlassen des Steges im Naturschutzgebiet ist nicht erlaubt. Lassen Sie Blumen und Pflanzen an Ort und Stelle. Wild lebende Tiere dürfen nicht beunruhigt und Nester nicht zerstört werden. Das Sammeln von Früchten und Pilzen ist nicht gestattet. Müll ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Grillen oder das Anlegen von Feuer ist nicht erlaubt. Der Besuch des Natur-Parks ist kostenpflichtig. Bitte lösen Sie Ihre Eintrittskarte an den Automaten der Eingänge (siehe Plan). Bild: Holger Koppatsch Natur-Park Schöneberger Südgelände Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Bahnbrechende Natur Der Natur-Park ist Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Ein Großteil der Fläche steht unter Naturschutz. Der etwa 18 Hektar große Park verfügt über zwei behindertengerechte Rundwege. Veranstaltungen und neue Wege der Umweltbildung verbinden Wissenschaft, Kunst und Naturschutz. Bahnbrechende Natur Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Technische Sehenswürdigkeiten Im Gelände finden sich einige Sehenswürdigkeiten. Solche aus der Bahnära wie der 50 Meter hohe, restaurierte Wasserturm - Wahrzeichen des Geländes, die 1940 gebaute Dampflokomotive 50 3707 sowie die restaurierte Drehscheibe. Die Beschleunigungsröhren sind zwei L-förmige, tunnelartige Installationen. Technische Sehenswürdigkeiten Weitere Informationen Bild: Carl Bellingrodt, Archiv Alfred Gottwald Geschichte und Entwicklung Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Geschichte und Entwicklung Weitere Informationen Bild: Archiv Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Verschiebebahnhof Tempelhof Ende des 19.Jahrhunderts erforderte zunehmender Personen- und Güterverkehr den Neubau von Werkstätten und Rangierbahnhöfen. Die Gesamtleistung des Verschiebebahnhofs Tempelhof lag an zweiter Stelle unter den neun Rangierbahnhöfen Berlins. Hier wurden Züge der Dresdener und Anhalter Bahn abgewickelt. Verschiebebahnhof Tempelhof Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Luftbilder von 1953, 1989 und 2015 lassen erkennen, wie sich die Natur das ehemalige Bahngelände nach und nach zurückerobert und sich immer stärker Gehölze ausbreiten. Inzwischen bedecken sie mehr als Zweidrittel des Geländes. Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Schutz und Pflege Der Natur-Park wird ab 1996 durch die Grün Berlin GmbH entwickelt, Baumaßnahmen werden großzügig durch die Allianz Umweltstiftung gefördert. 1999 wird das Gelände unter Schutz gestellt. Pflegemaßnahmen der Obersten Naturschutzbehörde steuern die Sukzession und verhindern eine vollständige Bewaldung. Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Sebastian Hennigs Die Natur kehrt zurück Mit der Aufgabe der Bahnnutzung nehmen Tiere und Pflanzen das Gelände wieder in Besitz. Die Veränderung und zeitliche Abfolge unterschiedlicher Gemeinschaften aus Pflanzen und Tierarten wird „Sukzession“ genannt. Das Endstadium ist ein Waldtyp, der den jeweiligen Standortbedingungen entspricht. Die Natur kehrt zurück Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin/Luftbild 2011 Grüntangente und Biotopverbund Der Natur-Park ist mit dem Park am Gleisdreieck durch die Fuß- und Radwegeverbindung über den Flaschenhals-Park verbunden. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt der Biotopverbund eine große Rolle. Gerade Bahndämme sind dabei von besondere Bedeutung. Grüntangente und Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Archiv Stiftung Naturschutz Berlin Natur und Kultur verbinden Die Stahl-Kunst von ODIOUS, Bahnrelikte und wilde Natur geben dem Natur-Park seinen besonderen Charakter. Im Gelände werden vielfältige Aktivitäten und Projekte rund um oder in Verbindung mit der Natur angeboten. Natur und Kultur verbinden Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Giardino Segreto Die Künstlergruppe ODIOUS errichtete mit 30 stählernen Kuben und Skulpturen auf dem 130 Meter langen und 22 Meter breiten ehemaligen Lagerplatz des Rangierbahnhofs einen Giardino Segreto, italienisch: „geheimer Garten“ . Giardino Segreto Weitere Informationen Bild: Grün Berlin/Frank Sperling Kunstobjekt Waldohreule Die Waldohreule ist Symbol für den Naturschutz. Für die Freilandausstellung schuf der Bildhauer Stephan Hüsch 2019 ein Kunstobjekt aus Kunststein, das in wesentlichen Zügen dem natürlichen Vorbild entspricht. Wie Waldohreulen aussehen und was sie besonders auszeichnet, erfahren Sie hier. Kunstobjekt Waldohreule Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Auf den nährstoffarmen, trockenen Kies- und Schotterböden des ehemaligen Bahngeländes siedelte sich eine an diese Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt an. Um die Lichtungen zu erhalten, wird dem Vordringen von Bäumen und Sträuchern durch Pflegemaßnahmen Einhalt geboten. Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Paul Westrich Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Viele gefährdete Insektenarten, wie Langhorn- und Seidenbiene, Heidegrashüpfer und Blauflügelige Ödlandschrecke kommen auf den Offenflächen vor. Das Wiesen-Habichtskraut hat hier eines seiner wenigen Vorkommen in Berlin. Ideale Lebensbedingungen findet die europaweit geschützte Zauneidechse. Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Blütenmeer im Gleisbett Die blütenreichen Wiesen ziehen viele Insekten, darunter Schmetterlinge an. Wie auch bei den Wildbienen sind viele an bestimmte Futterpflanzen gebunden. Der Schwalbenschwanz bevorzugt rotviolette bis blaue Blumen wie Natternkopf und Flockenblume, seine Raupe aromatische Doldenblütler wie Wilde Möhre. Blütenmeer im Gleisbett Weitere Informationen Bild: Kühne & Saure Artenreichtum auf engem Raum Wildbienen ernähren sich von Pollen und Nektar der Blüten. Etwa 30 % der Arten sind auf bestimmte Blühpflanzen angewiesen. Bienen sind weltweit die wichtigsten Bestäuber. Anders als die Honigbiene nisten Wildbienen im Boden, andere in Pflanzenstängeln. Mehr über ihren Lebenszyklus lesen sie hier. Artenreichtum auf engem Raum Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Lautstarke Hüpfer Im Natur-Park kommt u.a. der Heidegrashüpfer vor, eine typische Art der Sandtrockenrasen. Heuschrecken unterscheiden sich in ihrer Gestalt, aber auch in ihren Lauten, an denen sie sich wie Vögel erkennen lassen. Die Lauterzeugung geschieht auf unterschiedliche Weise. Lautstarke Hüpfer Weitere Informationen Bild: Wolfgang Brandmeier Gefiederte Rückkehrer Der Wald nimmt mehr als zwei Drittel des Geländes ein. Nachtigall und Buntspecht gehören zu den Vogelarten, die die parkartigen Waldbereiche bevorzugen. Der Neuntöter fühlt sich in den nur locker mit Gehölzen durchsetzten Flächen wohl. Stieglitze finden hier Samen aller Art und der Turmfalke Mäuse. Gefiederte Rückkehrer Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Der Wald ist auf dem Vormarsch Hier lässt sich die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache verfolgen. Birken und Robinien, die sich als Pioniergehölze angesiedelt hatten, werden nun durch die nächste Baumgeneration aus nährstoffliebenden Arten wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche abgelöst. Der Wald ist auf dem Vormarsch Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Baumporträts Im Gelände kommen verschiedene Baumarten vor. Ausgewählte Arten werden vorgestellt. Was Hänge-Birke, Zitterpappel, Robinie und Stieleiche unterscheidet, erfahren sie hier. Baumporträts Weitere Informationen Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – bei Abendveranstaltungen auch länger. Bitte beachten Sie, dass das Gelände abgeschlossen wird. Führungen und Veranstaltungen Hinweise entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website Natur-Park Schöneberger Südgelände . Einen angenehmen und erholsamen Besuch wünschen Ihnen die Parkverwaltung Grün Berlin GmbH, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Oberste Naturschutzbehörde. Die Informationstafeln im Natur-Park wurden von der Obersten Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt. Die Erschließung und Gestaltung des Natur-Parks wurden unterstützt durch die Allianz Umweltstiftung. Das Planungskonzept wurde von der Arbeitsgemeinschaft planland/ÖkoCon entwickelt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Origin | Count |
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Bund | 497 |
Land | 198 |
Type | Count |
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Bildmaterial | 1 |
Ereignis | 17 |
Förderprogramm | 415 |
Gesetzestext | 2 |
Taxon | 2 |
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Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 66 |
License | Count |
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Topic | Count |
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Mensch & Umwelt | 671 |
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