Das Projekt "Wirtschaftliche Randbedingungen für die Herstellung und die Unterhaltung von Wildschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen (BAB, anbaufreie Bundestraßen bzw. Bundestraßen mit Wildunfallschwerpunkt nach WSchuZR) (BASt - FE 03.0525/2013/FRB)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Zunahme der Straßennetzdichte, des Verkehrsaufkommens und der Motorisierung einerseits sowie die regional z.T. wachsende Wilddichte und die zunehmende Zerschneidung von Wildwechseln andererseits erhöhen das Risiko von Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Tieren. Fahrzeuginsassen können durch Wildunfälle verletzt oder gar getötet werden und Tiervorkommen werden durch die Barrierewirkungen oder aufgrund hoher Tierverluste erheblich beeinträchtig. Das Forschungsprojekt leistete zwei Module zum Themenkomplex Wildunfälle. Zum einen wurde eine Methode zur Identifizierung von Wildunfallhäufungsabschnitten entwickelt und diese bei gegebener Datengrundlage bundesweit angewandt. Zum andern erfolgte eine Übersicht und Bewertung der bundesweit eingesetzten Wildschutzzaunsysteme, um Vorschläge zur Verbesserung abzuleiten.
Das Projekt "Naturverjüngung und Wildverbiss – Maßnahmen zum Erreichen der Verjüngungsziele in der Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Naturverjüngung ist eine elementare Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung von klimastabilen Wäldern in Baden-Württemberg. Wildverbiss, insbesondere durch Rehwild, kann jedoch die Naturverjüngung stark beeinträchtigen. Die Auswertungen der Forstlichen Gutachten zeigen, dass seit 2009 die Vorgaben sowohl in Hinblick auf Verbissintensität als auch die Einschätzung, ob die waldbaulichen Ziele erreicht werden, in einigen Landesteilen stark verfehlt werden. Insbesondere für Eiche und Tanne besteht dringender Handlungsbedarf, damit sie sich ungefährdet verjüngen können. Das Hauptziel des Projektes besteht darin, praxisnahe, umsetzbare und Erfolg versprechende Maßnahmenpakete zu entwickeln für Regionen, in denen starker Verbiss die Erreichung waldbaulicher Ziele für Tanne und Eiche derzeit gefährdet. Die Maßnahmen sollen den Handelnden vor Ort vermittelt und ihre Effektivität soll langfristig evaluiert werden.
Das Projekt "Evaluation Aktionsplan Auerhuhn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Der Aktionsplan Auerhuhn wurde für 25 Jahre angelegt, nach 10 Jahren findet nun eine erste Zwischenevaluation statt. Die Evaluation wird federführend von der FVA durchgeführt und dabei von einem Projektbeirat, einem externen Expertenteam und einem Juristen unterstützt. In der Evaluation wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen zum Schutz des Auerhuhns erhoben. Zusätzlich soll vorhandenes und neues Wissen für die zielgerichtete Steuerung von Maßnahmen aufgearbeitet und die Akteursbeteiligung gesteigert werden. Ziel der Evaluation ist die Weiterentwicklung und Optimierung des Maßnahmenplans. Aus den Evaluationsergebnissen sollen Empfehlungen für den „Maßnahmenplan 2020-2025“ entwickelt werden.
Das Projekt "Der Aktionsplan Auerhuhn – Umsetzung im Privat- und Kommunalwald: Koordinationsstelle für Habitatgestaltung, Jagd, Tourismus, Infrastruktur und Transfer auf auerhuhnrelevanten Flächen im Privat- und Kommunalwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Auerhuhn im Schwarzwald steht für Heimat und Tradition. Für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald kommt es auf die aktive Ausgestaltung des Lebensraumes an. Essentiell wichtig ist eine Stelle, die die unterschiedlichen Interessen miteinander verknüpft und eine optimale Abstimmung von Aktivitäten mit effizientem Personal- und Sachaufwand ermöglicht. Diese Stelle ist die „Auerhuhn-Koordinationsstelle“ – die derzeit von der FVA im Auftrag der regierenden Landtagsfraktion ins Leben gerufen wird. Die Auerhuhn-Koordinationsstelle wird zentraler Ansprechpartner für die Handlungsfelder Habitatgestaltung, Jagd, Infrastruktur, Tourismus und Transfer und Kommunikation des Aktionsplan Auerhuhn.
Das Projekt "Entwicklung eines räumlichen wildtierökologischen Landschaftsmodells unter Berücksichtigung klimawandelrelevanter Aspekte für ein zukunftsfähiges Wildtiermanagement und -monitoring" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Projekt Wildtierökologische Landschaftstypen befasst sich mit der Entwicklung eines (mehrstufigen) Landschaftsmodells, das die Bedürfnisse von Wildtieren berücksichtigt. Das Projekt besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Elementen. Das wichtigste Element bildet das Wildtierökologische Landschaftsmodell, das auf der Grundlage von biotischen, abiotischen, naturgeografischen und anthropogenen - tierartübergreifenden – Einflussfaktoren erstellt wird. Die prognostizierten Veränderungen durch den Klimawandel werden auf der Grundlage des Landschaftsmodells in die Überlegungen einbezogen. Die zu erwartenden Arealverschiebungen und die damit möglichen Auswirkungen auf die Verbreitung und Abundanz von Wildtieren im Land sollen anhand des Modells abgebildet werden. Dieses Forschungsvorhaben muss als Initialprojekt zum Thema Wildtiere und Klimawandel in BW betrachtet werden, in dem Grundlagen erarbeitet und weitere Forschungsfelder benannt werden. Das Ziel des Projektes ist es, ein räumlich differenziertes Wildtiermonitoring und -management der Wildtierarten des JWMG’s zu ermöglichen. Ein flächendeckendes Monitoring kann Wissenslücken zur Bestandssituation, vor allem von seltenen oder heimlich lebenden Wildtierarten füllen. Die Ergebnisse schaffen Grundlagen für politische Entscheidungsträger, um das Wildtiermanagement zukunftsorientierter zu konzipieren.
Das Projekt "Fortschreibung und Weiterentwicklung des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das JWMG, § 46 Generalwildwegeplan (2), sieht vor, dass die Oberste Jagdbehörde den Generalwildwegeplan unter Beteiligung wissenschaftlicher Einrichtungen alle zehn Jahre oder bei besonderer Veranlassung erstellt. Die erste Aufstellung des GWP als wissenschaftlich basierte, ökologische Fachgrundlage für einen gesetzlich geforderten, länderübergreifenden Biotopverbund erfolgte in 2010 durch das Kabinett. Fachlich begründet sich eine Fortschreibung aus der Notwendigkeit, die Funktionen des GWP in Bezug auf Auswirkungen einer sich permanent verändernden Landschaft zu aktualisieren sowie zwischenzeitlich verbesserte bzw. neue relevante Datengrundlagen oder infrastrukturelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Ziel ist dabei keine grundsätzliche Neuberechnung bzw. Verortung der 2010 erstmals eingeführten (Wildtier-) Ausbreitungskorridore, sondern vielmehr eine fachliche Vertiefung und Präzisierung des GWPs im Sinne qualitativer Verbesserungen vorzunehmen, um damit eine Anwendung zu erleichtern.
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