Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der 1. der raumordnerischen Zulässigkeit (Schreiben vom 02.08.2018) sowie 2. der Vereinbarkeit mit den luftfahrtrechtlichen Belangen, den militärischen Belangen 3. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 4. der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bzgl. der Vereinbarkeit mit der gemeindlichen Bauleitplanung, 5. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Standsicherheit (Schreiben vom 26.08.2019) und 6. des Entgegenstehens eines etwaigen gesetzlichen Ausschlusses bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald (Schreiben vom 24.03.2020) (siehe auch Schreiben vom 14.12.2023) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wind-energieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12.
Angesichts der aktuellen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden für den Ausbau der Windenergienutzung an Land in verstärktem Maße auch Waldflächen herangezogen, insbesondere in den waldreichen Bundesländern. Zur Bewältigung der Anforderungen von Artenschutz und Eingriffsregelung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren sind Kenntnisse zu Störwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf Waldvögel erforderlich, die bislang jedoch noch weitgehend fehlen. Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Forschungsvorhaben einen wesentlichen Kenntnisgewinn über Störwirkungen und Verdrängungseffekte in Bezug auf bestimmte Waldvogelarten liefern. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses für betroffene Arten leisten und das Risiko von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des europäischen Arten- und Gebietsschutzes sowie der Eingriffsregelung minimieren. Ziel ist die qualitative und quantitative Erhöhung der Datenlage, um hinreichend belastbare Aussagen treffen zu können. Diese wiederum sollen die Basis für die Erarbeitung naturschutzfachlicher Handlungs-hinweise in Bezug auf störungsempfindliche Waldvogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bilden.
Wälder sind Lebensraum für viele Vogelarten. Im Zuge der Energiewende werden Wälder zunehmend als Standorte für Windenergieanlagen genutzt. Der vom Betrieb der Anlagen ausgehende Lärm und/oder die Rotationsbewegungen können sich störend auf Waldvogelarten auswirken. Inwieweit in Waldbereichen nahe von Windparks ein Meideverhalten dieser Arten vorliegt, wurde an mehreren Windparks wissenschaftlich untersucht. Dabei wurden neue technische Verfahren genutzt.
Das Projekt "Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen im Wald hinsichtlich der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: ARSU-Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH.In Erweiterung bisheriger Untersuchungsansätze, insbesondere der Arbeiten von REICHENBACH et al. (2015), soll die Untersuchung etwaiger Stör- und Vertreibungseffekte auf ausgewählte Waldvogelarten vorrangig durch eine automatisierte akustische Erfassung erfolgen, die in größerem Umfang quantitative akustische Daten im Rahmen eines systematischen Impact-Gradient-Designs erhebt, ergänzt durch eine vertiefte Kartierung von Neststandorten. Dieser innovative Ansatz beruht auf einer technischen Eigenentwicklung, deren grundsätzliche Eignung bereits getestet wurde. Im Rahmen des hier geplanten Vorhabens bedarf es jedoch eines ersten Erprobungs- und Optimierungsjahres, um diese Methode weiter auszubauen und an die spezifischen Anforderungen der Untersuchung anzupassen. Auf dieser Basis sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung wird das geplante Vorhaben in fünf Arbeitspakete aufgeteilt: 1 Ermittlung, Fortschreibung und Einbeziehung des aktuellen Kenntnisstandes zur spezifischen Betroffenheit von Vögeln durch Windenergieanlagen im Wald, 2. Erprobung und Optimierung der einzusetzenden Technik zur akustischen Erfassung sowie der weiteren Methodik im ersten Untersuchungsjahr, 3. Durchführung und Auswertung zweijähriger Felduntersuchungen, 4. Entwicklung naturschutzfachlicher Handlungshinweise für störungsempfindliche Vogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald, 5. Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes für den weiteren Forschungsbedarf, insbesondere für die Arten Ziegenmelker und Mäusebussard.
Das Volksbegehren zur Beschränkung der Windkraftanlagen in Brandenburg ist gescheitert. Am 6. Juli 2016 endete die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald einsetzt. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper gab bekannt, dass sich insgesamt 47.172 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,25 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.902 Eintragungen ungültig. Somit haben 45.270 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. Um den Landtag zur Auseinandersetzung mit dem Anliegen zu zwingen, wären 80.000 Unterstützer nötig gewesen, die Marke wurde also weit verfehlt.
Die Windkraft wird in Deutschland derzeit auch im Wald massiv ausgebaut. Zahlreiche Fledermausarten sind davon durch Lebensraumverluste und Kollisionen mit Windenergieanlagen (WEA) betroffen. Im Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur Minderung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse, insbesondere im Wald" des BfN wurde in verschiedenen Fallstudien der Kenntnisstand zur Ökologie und Verbreitung verschiedener Waldfledermausarten erweitert. In mehreren Metastudien wurden Verbreitungsdaten (Wochenstubenvorkommen und akustische Daten sowohl in Bodennähe als auch in der Höhe) ausgewertet. In Quartiergebieten ausgewählter Arten (Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Kleinabendsegler) wurden zudem die Höhenaktivitäten untersucht sowie die Phänologie und Quartier- und Raumnutzung betrachtet. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden Empfehlungen für Erfassungen und Maßnahmen beim Bau von WEA im Wald gegeben, die Behörden und Vorhabensträgern als Grundlage für die Prüfung und Bewertung von Feldermausvorkommen in Wäldern dienen sollen.
Die Windkraft wird in Deutschland auch im Wald massiv ausgebaut. Zahlreiche Fledermausarten sind davon durch Lebensraumverluste und Kollisionen mit Windenergieanlagen (WEA) betroffen.
Das Projekt "Bau- und Betriebsmonitoring von Windenergieanlagen im Wald" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: ARSU-Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH.Das geplante Vorhaben soll einen wesentlichen Kenntnisgewinn über die relevanten Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen im Wald liefern. Durch übergreifende Auswertung bereits laufender bzw. beauflagter Monitoring-Untersuchungen sowie durch Erhebung eigener Daten - insbesondere zu Beeinträchtigungen von Vögeln - sollen standardisierte Daten generiert werden, um eine Prüfung eingangs formulierter Ursache-Wirkungs-Hypothesen zu ermöglichen, adaptive Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und Empfehlungen für die Standortwahl und -planung von Windenergieanlagen im Wald abzuleiten. Das geplante Vorhaben ist in drei Phasen unterteilt: 1. Ermittlung des aktuellen Kenntnisstandes durch Auswertung von bereits existierenden Monitoring-Projekten und Begleitgutachten, eigenen Vorarbeiten und externem Input (Arbeitspaket AP 1), 2. Erhebung und Auswertung umfangreicher Datensätze zu Auswirkungen von Windenergieanlagen an Waldstandorten auf verschiedene Schutzgüter (AP 2), 3. Ableitung und Überprüfung von Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie für eine möglichst naturverträgliche und praktikable Planung von Windenergiestandorten im Wald (AP 3 und 4). Schwerpunkt ist das Arbeitspaket 2, das wie folgt gegliedert ist: Erarbeitung eines detaillierten Untersuchungskonzepts, Entwicklung von an Waldstandorte angepassten Untersuchungsmethoden, Durchführung der Datenerhebung, Statistische Auswertung, Ergebnisdarstellung inkl. Bewertung der Ursache-Wirkungs-Hypothesen. Die Herangehensweisen bei Fledermäusen und Vögeln unterscheiden sich dahingehend, dass bei den Fledermäusen auf die Daten bereits laufender bzw. beauflagter Monitoring-Erfassungen zurückgegriffen wird, wohingegen bei den Vögeln eigene Daten erhoben werden. Als methodisches Grundgerüst wird angestrebt das BACI-Design (Before-After-Control-Impact) zu verwenden. Die Vorher-Untersuchungen werden möglichst durch vorhandene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVUs) abgedeckt.
Das Projekt "Fachstandards für naturverträgliche Planung und Umweltprüfung von Windenergie im Wald" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.Ziel des Vorhabens ist es, aufbauend auf einer umfassenden Analyse zum Stand des Wissens und praktischer Erfahrungen, die zentralen Ansatzpunkte für Anforderungen und Standards für eine natur- und sozialverträgliche Nutzung der Windenergie im Wald zu identifizieren und Vorschläge für Standardsetzungen zu erarbeiten, so dass darauf aufbauend der erforderliche Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Akteursgruppen und Interessen zielgerichtet und effizient durchgeführt werden kann. Die Erarbeitung und Abstimmung der Standards soll ergebnisorientiert vor dem Hintergrund der möglichen Anwendung erfolgen, die sowohl die Standortsuche auf der Ebene der Regional- und Flächennutzungsplanung als auch die Detailplanung auf der Ebene der Bebauungsplanung und Genehmigung betrifft. Die Bearbeitung der Zielstellung erfolgt interdisziplinär und in den im Folgenden aufgeführten Arbeitspaketen (AP): AP 1 Analyse und Dokumentation des aktuellen Stands des Wissens zu Windenergie im Wald; AP 2 Analyse des Untersuchungs- und Monitoringbedarfs bei der Analyse und Bewertung der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald; AP 3 Ergebnisdarstellung: 'Anforderungen an Untersuchungs- und Monitoringstandards für die Analyse und Bewertung von Windenergieanlagen im Wald', Workshops, Internetdarstellung, Abschlussveranstaltung.
Industrieanlagen und Gewerbebetriebe, die besondere Auswirkungen auf die Umwelt haben, bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Genehmigung ist konzentrierend. Sie schließt einige andere gesetzliche Zulassungen ein (zum Beispiel bau- und arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen sowie einige Entscheidungen nach wasserrechtlichen Vorschriften). Für die Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind im Land Brandenburg die drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West im Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich. Die Genehmigungspflicht von Anlagen richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Im Land Brandenburg werden derzeit circa 6.650 solcher Anlagen betrieben. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen regelt auch, mit welchem Genehmigungsverfahren diese Anlagen zugelassen werden: förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und vereinfachte Verfahren. Dies ist mit den Buchstaben G beziehungsweise V in der Spalte c des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet. Anlagen, die mit dem Buchstaben E in der Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet sind, unterliegen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) . Ein förmliches Verfahren ist außerdem unabhängig von der Kennzeichnung in Spalte c durchzuführen, wenn der Antragsteller dies beantragt oder wenn für die Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss. Eine kurze Übersicht mit häufig gestellten Fragen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Seite "Frage und Antworten (FAQ)". Für ausführliche Informationen lohnt sich ein Blick in unseren " Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ". Auf der Suche nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen (WKA) sind in den letzten Jahren auch Waldflächen in den Blick gerückt. Neben den in der freien Landschaft an WKA zu stellenden hohen Anforderungen im Hinblick auf den größtmöglichen Schutz der Nachbarschaft und zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, führen die Besonderheiten von Waldstandorten zu zusätzlichen Anforderungen. Auf unserer FAQ-Seite „Windkraft im Wald“ finden Sie hierzu Informationen. Aufgrund der aktuell zahlreichen Rechtsentwicklungen auf Bundesebene wird diese Seite fortlaufend aktualisiert und überarbeitet. Industrieanlagen und Gewerbebetriebe, die besondere Auswirkungen auf die Umwelt haben, bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Genehmigung ist konzentrierend. Sie schließt einige andere gesetzliche Zulassungen ein (zum Beispiel bau- und arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen sowie einige Entscheidungen nach wasserrechtlichen Vorschriften). Für die Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind im Land Brandenburg die drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West im Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich. Die Genehmigungspflicht von Anlagen richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Im Land Brandenburg werden derzeit circa 6.650 solcher Anlagen betrieben. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen regelt auch, mit welchem Genehmigungsverfahren diese Anlagen zugelassen werden: förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und vereinfachte Verfahren. Dies ist mit den Buchstaben G beziehungsweise V in der Spalte c des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet. Anlagen, die mit dem Buchstaben E in der Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet sind, unterliegen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) . Ein förmliches Verfahren ist außerdem unabhängig von der Kennzeichnung in Spalte c durchzuführen, wenn der Antragsteller dies beantragt oder wenn für die Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss. Eine kurze Übersicht mit häufig gestellten Fragen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Seite "Frage und Antworten (FAQ)". Für ausführliche Informationen lohnt sich ein Blick in unseren " Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ". Auf der Suche nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen (WKA) sind in den letzten Jahren auch Waldflächen in den Blick gerückt. Neben den in der freien Landschaft an WKA zu stellenden hohen Anforderungen im Hinblick auf den größtmöglichen Schutz der Nachbarschaft und zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, führen die Besonderheiten von Waldstandorten zu zusätzlichen Anforderungen. Auf unserer FAQ-Seite „Windkraft im Wald“ finden Sie hierzu Informationen. Aufgrund der aktuell zahlreichen Rechtsentwicklungen auf Bundesebene wird diese Seite fortlaufend aktualisiert und überarbeitet. Genehmigt werden Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft haben. Die Anlagenarten sind im Anhang der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) genannt. Genehmigt werden Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft haben. Die Anlagenarten sind im Anhang der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) genannt. Das Genehmigungsverfahren wird in der Abteilung Technischer Umweltschutz (T 1) des Landesamtes für Umwelt (LfU) durchgeführt. Das Genehmigungsverfahren wird in der Abteilung Technischer Umweltschutz (T 1) des Landesamtes für Umwelt (LfU) durchgeführt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren . Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bezüglich eingehalten werden. Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das Landesamt für Umwelt alle betroffenen Behörden. Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren . Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bezüglich eingehalten werden. Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das Landesamt für Umwelt alle betroffenen Behörden. Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Landesamt für Umwelt gibt im Amtsblatt für das Land Brandenburg und im Internet öffentlich bekannt. (siehe Öffentliche Bekanntmachungen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen ). Für unwesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt entfalten können, kann im Einzelfall eine Anzeige ausreichend sein. Das Landesamt für Umwelt gibt im Amtsblatt für das Land Brandenburg und im Internet öffentlich bekannt. (siehe Öffentliche Bekanntmachungen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen ). Für unwesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt entfalten können, kann im Einzelfall eine Anzeige ausreichend sein. Bevor ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt wird, sollte in einer möglichst frühen Phase der Planung ein Vorgespräch mit dem Landesamt für Umwelt geführt werden. Dort sind die Informationen über die auszufüllenden Formulare und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ein zusätzliches Beratungsangebot, in dem ein Genehmigungslotse nützliche Hinweise zur Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren gibt. Bevor ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt wird, sollte in einer möglichst frühen Phase der Planung ein Vorgespräch mit dem Landesamt für Umwelt geführt werden. Dort sind die Informationen über die auszufüllenden Formulare und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ein zusätzliches Beratungsangebot, in dem ein Genehmigungslotse nützliche Hinweise zur Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren gibt. Die Anträge erstellen Sie mit dem elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragstellungsprogramm ELiA. Das Programm bietet Ihnen auch Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare. Details zum Programm und zum elektronischen Versand unter Genehmigungsanträge online . Die Anträge erstellen Sie mit dem elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragstellungsprogramm ELiA. Das Programm bietet Ihnen auch Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare. Details zum Programm und zum elektronischen Versand unter Genehmigungsanträge online .
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Land | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 3 |
Text | 6 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 8 |
offen | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 12 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 4 |
Keine | 6 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 4 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 6 |
Lebewesen & Lebensräume | 10 |
Luft | 5 |
Mensch & Umwelt | 12 |
Wasser | 4 |
Weitere | 11 |