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Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen im Wald hinsichtlich der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen

In Erweiterung bisheriger Untersuchungsansätze, insbesondere der Arbeiten von REICHENBACH et al. (2015), soll die Untersuchung etwaiger Stör- und Vertreibungseffekte auf ausgewählte Waldvogelarten vorrangig durch eine automatisierte akustische Erfassung erfolgen, die in größerem Umfang quantitative akustische Daten im Rahmen eines systematischen Impact-Gradient-Designs erhebt, ergänzt durch eine vertiefte Kartierung von Neststandorten. Dieser innovative Ansatz beruht auf einer technischen Eigenentwicklung, deren grundsätzliche Eignung bereits getestet wurde. Im Rahmen des hier geplanten Vorhabens bedarf es jedoch eines ersten Erprobungs- und Optimierungsjahres, um diese Methode weiter auszubauen und an die spezifischen Anforderungen der Untersuchung anzupassen. Auf dieser Basis sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung wird das geplante Vorhaben in fünf Arbeitspakete aufgeteilt: 1 Ermittlung, Fortschreibung und Einbeziehung des aktuellen Kenntnisstandes zur spezifischen Betroffenheit von Vögeln durch Windenergieanlagen im Wald, 2. Erprobung und Optimierung der einzusetzenden Technik zur akustischen Erfassung sowie der weiteren Methodik im ersten Untersuchungsjahr, 3. Durchführung und Auswertung zweijähriger Felduntersuchungen, 4. Entwicklung naturschutzfachlicher Handlungshinweise für störungsempfindliche Vogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald, 5. Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes für den weiteren Forschungsbedarf, insbesondere für die Arten Ziegenmelker und Mäusebussard.

Betriebsmonitoring von Windenergieanlagen im Wald – Auswirkungen auf die Avifauna

Wälder sind Lebensraum für viele Vogelarten. Im Zuge der Energiewende werden Wälder zunehmend als Standorte für Windenergieanlagen genutzt. Der vom Betrieb der Anlagen ausgehende Lärm und/oder die Rotationsbewegungen können sich störend auf Waldvogelarten auswirken. Inwieweit in Waldbereichen nahe von Windparks ein Meideverhalten dieser Arten vorliegt, wurde an mehreren Windparks wissenschaftlich untersucht. Dabei wurden neue technische Verfahren genutzt.

Volksbegehren zur Windkraft in Brandenburg gescheitert

Das Volksbegehren zur Beschränkung der Windkraftanlagen in Brandenburg ist gescheitert. Am 6. Juli 2016 endete die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald einsetzt. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper gab bekannt, dass sich insgesamt 47.172 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,25 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.902 Eintragungen ungültig. Somit haben 45.270 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. Um den Landtag zur Auseinandersetzung mit dem Anliegen zu zwingen, wären 80.000 Unterstützer nötig gewesen, die Marke wurde also weit verfehlt.

Bau- und Betriebsmonitoring von Windenergieanlagen im Wald

Das geplante Vorhaben soll einen wesentlichen Kenntnisgewinn über die relevanten Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen im Wald liefern. Durch übergreifende Auswertung bereits laufender bzw. beauflagter Monitoring-Untersuchungen sowie durch Erhebung eigener Daten - insbesondere zu Beeinträchtigungen von Vögeln - sollen standardisierte Daten generiert werden, um eine Prüfung eingangs formulierter Ursache-Wirkungs-Hypothesen zu ermöglichen, adaptive Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und Empfehlungen für die Standortwahl und -planung von Windenergieanlagen im Wald abzuleiten. Das geplante Vorhaben ist in drei Phasen unterteilt: 1. Ermittlung des aktuellen Kenntnisstandes durch Auswertung von bereits existierenden Monitoring-Projekten und Begleitgutachten, eigenen Vorarbeiten und externem Input (Arbeitspaket AP 1), 2. Erhebung und Auswertung umfangreicher Datensätze zu Auswirkungen von Windenergieanlagen an Waldstandorten auf verschiedene Schutzgüter (AP 2), 3. Ableitung und Überprüfung von Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie für eine möglichst naturverträgliche und praktikable Planung von Windenergiestandorten im Wald (AP 3 und 4). Schwerpunkt ist das Arbeitspaket 2, das wie folgt gegliedert ist: Erarbeitung eines detaillierten Untersuchungskonzepts, Entwicklung von an Waldstandorte angepassten Untersuchungsmethoden, Durchführung der Datenerhebung, Statistische Auswertung, Ergebnisdarstellung inkl. Bewertung der Ursache-Wirkungs-Hypothesen. Die Herangehensweisen bei Fledermäusen und Vögeln unterscheiden sich dahingehend, dass bei den Fledermäusen auf die Daten bereits laufender bzw. beauflagter Monitoring-Erfassungen zurückgegriffen wird, wohingegen bei den Vögeln eigene Daten erhoben werden. Als methodisches Grundgerüst wird angestrebt das BACI-Design (Before-After-Control-Impact) zu verwenden. Die Vorher-Untersuchungen werden möglichst durch vorhandene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVUs) abgedeckt.

Fachstandards für naturverträgliche Planung und Umweltprüfung von Windenergie im Wald

Ziel des Vorhabens ist es, aufbauend auf einer umfassenden Analyse zum Stand des Wissens und praktischer Erfahrungen, die zentralen Ansatzpunkte für Anforderungen und Standards für eine natur- und sozialverträgliche Nutzung der Windenergie im Wald zu identifizieren und Vorschläge für Standardsetzungen zu erarbeiten, so dass darauf aufbauend der erforderliche Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Akteursgruppen und Interessen zielgerichtet und effizient durchgeführt werden kann. Die Erarbeitung und Abstimmung der Standards soll ergebnisorientiert vor dem Hintergrund der möglichen Anwendung erfolgen, die sowohl die Standortsuche auf der Ebene der Regional- und Flächennutzungsplanung als auch die Detailplanung auf der Ebene der Bebauungsplanung und Genehmigung betrifft. Die Bearbeitung der Zielstellung erfolgt interdisziplinär und in den im Folgenden aufgeführten Arbeitspaketen (AP): AP 1 Analyse und Dokumentation des aktuellen Stands des Wissens zu Windenergie im Wald; AP 2 Analyse des Untersuchungs- und Monitoringbedarfs bei der Analyse und Bewertung der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald; AP 3 Ergebnisdarstellung: 'Anforderungen an Untersuchungs- und Monitoringstandards für die Analyse und Bewertung von Windenergieanlagen im Wald', Workshops, Internetdarstellung, Abschlussveranstaltung.

Windenergienutzung im Wald

Die ambitionierten Energiewendeziele für Deutschland werden zu einem verstärkten Ausbau von Windenergieanlagen in Wäldern führen. Auf Basis eines Literaturüberblicks verdeutlicht dieser Beitrag zunächst, dass dadurch negative ökologische Auswirkungen auf Tiergruppen im Wald auftreten können, insbesondere durch Lebensraumveränderungen, Kollisionen mit den Anlagen sowie Verdrängungseffekte während Bau und Betrieb der Anlagen. Zudem argumentieren wir, dass ein Komplettausschluss des Waldes für die Windenergienutzung als Antwort auf negative ökologische Auswirkungen die Erreichung der Energiewendeziele gefährden und gesellschaftliche Zielkonflikte mit sich bringen würde. Stattdessen sollten negative ökologische Auswirkungen der Windenergienutzung im Wald durch eine gezielte Kombination von flächen- und anlagenbezogenen Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden. Wir betonen, dass dafür zeitnah regulatorische Lücken geschlossen werden müssen. Diese betreffen etwa die Weiterentwicklung der Landesvorgaben zur Windenergienutzung im Wald, die Verabschiedung eines Naturflächenbedarfsgesetzes, die Präzisierung der Vorgaben für die strategische Umweltprüfung sowie die Umsetzung der nationalen Artenhilfsprogramme.

WD 8 - 094/20 Zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für eine Beschränkung der Windkraftnutzung in Wäldern

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für eine Beschränkung der Windkraftnutzung in Wäldern Die Umwandlung von Wald, zu der auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald gehört, ist nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde zulässig. Bei der Entschei- dung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzu- wägen. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Natur- haushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentli- cher Bedeutung ist (§ 9 Absatz 1 Bundeswaldgesetz/BWaldG). Die Kompetenzen der Länder für Regelungen zur Nutzung und zum Schutz der Wälder ergeben sich aus §§ 5, 9 Absatz 3 BWaldG. Danach dienen die Regelungen des zweiten Kapitels des BWaldG als Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung. Die Länder können bei der Ausfül- lung dieses Rahmens unter anderem bestimmen, dass die Umwandlung von Wald weiteren Be- schränkungen unterworfen und insbesondere bei Schutz- und Erholungswald untersagt wird. Eine solche Regelung kann zum Beispiel Aspekte des Umweltschutzes – inklusive des Natur- schutzes und des Bodenschutzes – und der Landschaftspflege berücksichtigen. Das Bundes-Bodenschutzgesetz enthält in § 3 Absatz 1 Nr. 6 BBodSchG eine Vorrangregelung zu- gunsten des zweiten Kapitels des BWaldG (§§ 5-14) und der Landeswaldgesetze. Eine Beschrän- kung der landesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz erfolgt daher durch das Bundes-Boden- schutzgesetz nicht. *** WD 8 - 3000 – 094/20 (8. Dezember 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Fledermäuse und Windkraft im Wald

Die Windkraft wird in Deutschland derzeit auch im Wald massiv ausgebaut. Zahlreiche Fledermausarten sind davon durch Lebensraumverluste und Kollisionen mit Windenergieanlagen (WEA) betroffen. Im Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur Minderung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse, insbesondere im Wald" des BfN wurde in verschiedenen Fallstudien der Kenntnisstand zur Ökologie und Verbreitung verschiedener Waldfledermausarten erweitert. In mehreren Metastudien wurden Verbreitungsdaten (Wochenstubenvorkommen und akustische Daten sowohl in Bodennähe als auch in der Höhe) ausgewertet. In Quartiergebieten ausgewählter Arten (Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Kleinabendsegler) wurden zudem die Höhenaktivitäten untersucht sowie die Phänologie und Quartier- und Raumnutzung betrachtet. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden Empfehlungen für Erfassungen und Maßnahmen beim Bau von WEA im Wald gegeben, die Behörden und Vorhabensträgern als Grundlage für die Prüfung und Bewertung von Feldermausvorkommen in Wäldern dienen sollen.

Errichtung und Betrieb von neun WEA, ABO Wind AG

Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der 1. der raumordnerischen Zulässigkeit (Schreiben vom 02.08.2018) sowie 2. der Vereinbarkeit mit den luftfahrtrechtlichen Belangen, den militärischen Belangen 3. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 4. der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bzgl. der Vereinbarkeit mit der gemeindlichen Bauleitplanung, 5. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Standsicherheit (Schreiben vom 26.08.2019) und 6. des Entgegenstehens eines etwaigen gesetzlichen Ausschlusses bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald (Schreiben vom 24.03.2020) (siehe auch Schreiben vom 14.12.2023) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wind-energieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12.

Windkraft im Wald

Zahl der Windräder im Wald sowie Leistung aufgegliedert nach Staats-, Privat- und Körperschaftswald, Ausbauziel, Lokalisierung sowie Bewertung neuer Standorte, Modelle für die Positionierung der Flächen am Markt und für die Realisierung des Baus der Anlagen, Höhe der Einnahmen aus Windkraft im Staatswald und Beteiligung der Standortgemeinde; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

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