Das Projekt "Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.
Das Projekt "Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein. Kraftwerkstandorte in Deutschland Die Bereitstellung von Strom aus konventionellen Energieträgern verteilt sich unterschiedlich über die gesamte Bundesrepublik. Das UBA stellt verschiedene Karten mit Informationen zu Kraftwerken in Deutschland zur Verfügung. In der Karte „Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland“ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke mit einer elektrischen Bruttoleistung ab 100 MW verzeichnet. Basis ist die Datenbank „Kraftwerke in Deutschland“ . Weiterhin sind die Höchstspannungsleitungstrassen in den Spannungsebenen 380 Kilovolt (kV) und 220 kV eingetragen. In der Karte „ Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland “ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke ab einer elektrischen Bruttoleistung von 50 MW bzw. mit einer Wärmeauskopplung ab 100 MW verzeichnet. Auch hier ist die Basis die Datenbank „Kraftwerke in Deutschland“ . Die Karte „Kraftwerke und Windleistung in Deutschland“ zeigt die installierte Windleistung pro Bundesland und die Kraftwerke ab 100 MW. Die Karte „Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland“ vermittelt ein Bild des Zusammenspiels von Photovoltaikleistung und fossilen Großkraftwerken. Aus der Karte "Kraftwerksleistung in Deutschland" werden bundeslandscharf die jeweiligen Kraftwerksleistungen ersichtlich. Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als PDF herunterladen Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke und Windleistung in Deutschland Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerksleistung in Deutschland Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke auf Basis konventioneller Energieträger Der deutsche Kraftwerkspark beruhte vor der Energiewende vor allem auf konventionellen Erzeugungsanlagen auf Grundlage eines breiten, regional diversifizierten, überwiegend fossilen Energieträgermixes (Stein- und Braunkohlen, Kernenergie, Erdgas, Mineralölprodukte, Wasserkraft etc.). Die gesamte in Deutschland installierte Brutto-Leistung konventioneller Kraftwerke ist basierend auf Daten des Umweltbundesamtes in der Abbildung „Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern“ dargestellt. Die aktuelle regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten ist in der Abbildung „Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern“ dargestellt. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien sehr dynamisch entwickelt. Gleichzeitig wurden mit dem im Jahr 2023 erfolgten gesetzlichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie und dem fortschreitenden Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle konkrete Zeitpläne zur Reduktion konventioneller Kraftwerkskapazitäten festgelegt (siehe Tab. „Braunkohlen-Kraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz“ im letzten Abschnitt). Unabhängig davon übt der CO2 -Preis einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität und insofern den Einsatz fossiler Kraftwerke aus. Braunkohlenkraftwerke : Mit Einsetzen der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde der Prozess zum Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung in Deutschland gestartet. Im Januar 2020 wurde im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes ein Ausstiegspfad für die Braunkohlestromerzeugung zwischen Bund, Ländern und beteiligten Unternehmen erarbeitet, welcher Entschädigungsregelungen für die Unternehmen und Förderung für die betroffenen Regionen enthält. Die Leistung von Braunkohlenkraftwerken als typische Grundlastkraftwerke lässt sich nur unter Energieverlust kurzfristig regeln. Sie produzieren Strom in direkter Nähe zu den Braunkohlenvorkommen im Rheinischen und Lausitzer Revier sowie im Mitteldeutschen Raum. Steinkohlenkraftwerke: Im Rahmen des Kohleausstiegs wird auch der Ausstieg aus der Steinkohle angestrebt. 2019 wurde bereits aus ökonomischen Gründen der Abbau von Steinkohle in Deutschland eingestellt. Im Gegensatz zur Braunkohle wird der Ausstieg aus der Steinkohle durch einen Auktionsmechanismus geregelt, der die Entschädigungszahlungen bestimmt. Steinkohlenkraftwerke produzieren Strom in den ehemaligen Steinkohle-Bergbaurevieren Ruhr- und Saarrevier, in den Küstenregionen und entlang der Binnenwasserstraßen, da hier kostengünstige Transportmöglichkeiten für Importsteinkohle vorhanden sind. (Weitere Daten und Fakten zu Steinkohlenkraftwerken finden sie in der Broschüre „Daten und Fakten zu Braun- und Steinkohle“ des Umweltbundesamtes.) Gaskraftwerke: Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Gaskraftwerken erzeugt niedrigere Treibhausgasemissionen als die mit Kohlenkraftwerken. Des Weiteren ermöglichen sie durch ihre hohe Regelbarkeit und hohe räumliche Verfügbarkeit eine Ergänzung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch muss zum Erreichen der Klimaziele die gesamte Stromerzeugung dekarbonisiert werden, etwa durch Umrüstung auf Wasserstoffkraftwerke. Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Braunkohlenkraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz Quelle: UBA-Kraftwerksliste und BMWi Diagramm als PDF Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien Im Jahr 2024 erreichte der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland einen neuen Höchststand: In diesem Jahr wurden über 20 Gigawatt (GW) an erneuerbarer Kraftwerkskapazität zugebaut. Dieser Zubau liegt damit nochmals höher als die vorherige Ausbaurekord aus dem Jahr 2023. Insgesamt stieg damit die Erzeugungskapazität erneuerbarer Kraftwerke auf 188,8 GW. (siehe Abb. „Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“) Getragen wurde der Erneuerbaren-Zubau in den vergangenen Jahren vor allem von einem starken Ausbau der Photovoltaik (PV). Seit Anfang 2020 wurden mehr als 50 GW PV-Leistung zugebaut, damit hat sich die installierte Leistung in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Mit einem Zubau von über 16,7 GW wurde im Jahr 2024 darüber hinaus ein neuer Zubaurekord erreicht. Nach den Ausbaustarken Jahren 2011 und 2012 war der Photovoltaikausbau zunächst stark eingebrochen, seit etwa 10 Jahren wächst der Zubau aber kontinuierlich mit einer deutlichen Beschleunigung innerhalb der letzten fünf Jahre. Um das im EEG 2023 formulierte PV-Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, wurde ein Ausbaupfad festgelegt. Das Zwischenziel von 89 GW zum Ende des Jahres 2024 wurde deutlich übertroffen. In den Folgejahren bis 2030 bleibt allerdings ein weiterer Zubau von jährlich fast 20 GW zur Zielerreichung notwendig. Auch wenn das Ausbautempo bei Windenergie zuletzt wieder zulegt hat, sind die aktuelle zugebauten Anlagenleistungen weit von den hohen Zubauraten früherer Jahre entfernt. Im Jahr 2024 wurden 3,4 GW neue Windenergie-Leistung zugebaut (2023: 3,3 GW; 2021: 2,4 GW). In den Jahren 2014 bis 2017 waren es im Schnitt allerdings 5,5 GW. Insgesamt lag die am Ende des Jahres 2023 installierte Anlagenleistung von Windenergieanlagen an Land und auf See bei 72,8 GW. Um die im EEG 2023 festgelegte Ausbauziele von 115 GW (an Land) und 30 GW (auf See) im Jahr 2030 zu erreichen, ist jeweils eine deutliche Beschleunigung des Ausbautempos notwendig. Durch die Abhängigkeit vom natürlichen Energiedargebot unterscheidet sich die Stromerzeugung der erneuerbaren Erzeugungsanlagen teilweise beträchtlich. So kann eine Windenergieanlage die vielfache Menge Strom erzeugen wie eine PV-Anlage gleicher Leistung. Ein einfacher Vergleich der installierten Leistungen lässt deshalb noch keinen Schluss über die jeweils erzeugten Strommengen zu. Neben Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit stark witterungsabhängiger Stromerzeugung liefern Wasserkraftwerke langfristig konstant planbaren erneuerbaren Strom, sowie Biomassekraftwerke flexibel steuerbare Strommengen. Beide Energieträger haben in Deutschland aber nur ein begrenztes weiteres Ausbaupotential. Weitere Informationen und Daten zu erneuerbaren Energien finden Sie auf der Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“ . Wirkungsgrade fossiler Kraftwerke Im Brutto-Wirkungsgrad ist im Vergleich zum Netto-Wirkungsgrad der Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Insgesamt verbesserte sich der durchschnittliche Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten deutschen Kraftwerksparks seit 1990 um einige Prozentpunkte (siehe Abb. „Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des fossilen Kraftwerksparks“). Diese Entwicklung spiegelt nicht zuletzt die kontinuierliche Modernisierung des Kraftwerksparks und die damit verbundene Außerbetriebnahme alter Kraftwerke wider. Der Brennstoffausnutzungsgrad von Kraftwerken kann durch eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) gesteigert werden. Dies kann bei Großkraftwerken zur Wärmebereitstellung in Industrie und Fernwärme, aber auch bei dezentralen kleinen Kraftwerken wie Blockheizkraftwerken lokal erfolgen. Dabei müssen neue Kraftwerke allerdings auch den geänderten Flexibilitätsanforderungen an die Strombereitstellung genügen, dies kann beispielsweise über die Kombination mit einem thermischen Speicher erfolgen. Obwohl bei konventionellen Kraftwerken in den letzten Jahren technisch eine Steigerung der Wirkungsgrade erreicht werden konnte, werden die dadurch erzielbaren Brennstoffeinsparungen nicht ausreichen, um die erforderliche Treibhausgasreduktion im Kraftwerkssektor für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung notwendig. Kohlendioxid-Emissionen Folgende Aussagen können zum Kohlendioxid-Ausstoß von Großkraftwerken für die Stromerzeugung getroffen werden: Braunkohlen : Die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen von Braunkohlenkraftwerken variieren je nach Herkunft des Energieträgers aus einem bestimmten Braunkohlerevier und der Beschaffenheit der mitverbrannten Sekundärbrennstoffe (siehe „Emissionsfaktoren eingesetzter Energieträger zur Stromerzeugung“). Mit mindestens 103.153 kg Kilogramm Kohlendioxid pro Terajoule (kg CO 2 / TJ) war der Emissionsfaktor von Braunkohlen im Jahr 2023 höher als der der meisten anderen Energieträger. Steinkohlen : Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor von Steinkohlenkraftwerken betrug im Jahr 2023 94.326 kg CO 2 / TJ. Erdgas : Erdgas-GuD-Anlagen haben mit derzeit 56.221 kg CO 2 / TJ den geringsten spezifischen Emissionsfaktor fossiler Kraftwerke (abgesehen von Kokerei-/Stadtgas): Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht pro erzeugter Energieeinheit weniger Kohlendioxid als bei der Verbrennung von Kohle. Weitere Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten notwendig. Um den Herausforderungen der Energiewende begegnen zu können, wird es außerdem einen zunehmenden Fokus auf Flexibilisierungsmaßnahmen geben. Dabei handelt es sich um einen Ausbau von Speichern (etwa Wasserkraft, elektro-chemische Speicher, thermische Speicher) sowie um den Ausbau der Strominfrastruktur (Netzausbau, Außenhandelskapazitäten) und Anreize zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs.
Ausbau von Photovoltaik und Windenergie erneut bei über einem Gigawatt – Positiver Trend auch bei Dauer von Genehmigungsverfahren „In Rheinland-Pfalz sind wir mit einem erneuten Netto-Zubau von über einem Gigawatt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf einem guten Weg und haben unser Gesamtjahresziel zum zweiten Mal in Folge übertroffen“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder bei der Bilanzvorstellung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität. Zum Jahresende 2024 waren in Rheinland-Pfalz 1.783 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 4.151 Megawatt (MW) in Betrieb. Im Solarbereich war der Netto-Zubau – ähnlich wie im Vorjahr – mit 907,4 MW erneut fast doppelt so hoch wie das ausgegebene Ziel von 500 MW. 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 42 Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von 205,8 MW neu in Betrieb genommen. Die neu installierte Bruttoleistung lag damit 2024 um 48 Prozent höher als noch im Jahr 2023. Auch der Nettozubau steigerte sich auf rund 154 MW Leistung im Jahr 2024 und lag damit etwa 20 Prozent über dem Wert von 2023. Rheinland-Pfalz will bis spätestens 2040 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Erneuerbare Energien im Land massiv ausgebaut werden. „Die globale Durchschnittstemperatur lag 2024 zum ersten Mal über der 1,5-Grad-Marke. Die Vorboten einer langfristigen Klimaerwärmung haben wir im vergangenen Jahr mit einer Zunahme an Extremwetterereignissen in Rheinland-Pfalz und weltweit einmal mehr beobachten können“, ergänzte Katrin Eder. „Auch bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nehmen wir weiter Tempo auf. Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz erstmals deutlich mehr als 500 Megawatt an Windenergieleistung neu genehmigt und damit so viel wie noch nie zuvor in einem Jahr“, so Katrin Eder. Bei der Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen zeichnet sich laut Fachagentur Windenergie derzeit eine Reduzierung um durchschnittlich zehn Monate von 32,3 Monaten auf 22,3 Monate ab. Auch bei der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist Rheinland-Pfalz auf dem Vormarsch. Das zeigen Zahlen, die das Statistische Landesamt jetzt für das Jahr 2023 veröffentlicht hat. So stieg die Bruttostromerzeugung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 um 5,8 Prozent auf insgesamt 20,717 Terawattstunden (TWh) an. Der Anteil an Erneuerbaren Energieträgern erreicht hierbei mit 65,6 Prozent einen neuen Rekordwert. Maßgeblich hierfür war die im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent gestiegene Stromerzeugung aus Windenergie – die im Jahr 2023 mit 8,921 TWh einen absoluten Höchstwert erreichte. „Der Trend beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zeigt nach oben und wir sind zuversichtlich, dass er dank unserer Maßnahmen auch in Zukunft weiter an Fahrt aufnehmen wird“, fasste Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder die Entwicklungen zusammen.
Zentrale Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie an Land sind ausreichend nutzbare Flächen. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz ist verankert, dass 2 Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergie bis 2032 auszuweisen ist. Eine Studie für das Umweltbundesamt hat nun errechnet, dass dieses Flächenziel ausreicht, um die Ausbauziele für die Windenergie an Land zu erreichen. Bis 2035 sollen laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland 157 Gigawatt (GW) Windenergieleistung installiert sein. Dazu ist gesetzlich festgelegt, dass 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen verfügbar sind. Laut Studie „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ reichen die 2 Prozent Landesfläche aus, um das Ausbauziel zu erreichen. Die Studie hat dazu die für den Ausbau ausgewiesenen Flächen und die ermittelten Einschränkungen der Nutzbarkeit analysiert und daraus den künftigen Flächenbedarf abgeleitet. In 2021 waren laut Studie mit 0,79 Prozent der Landesfläche nicht genügend Flächen ausgewiesenen, um die künftig von der Bundesregierung geplante Windenergieleistung zu installieren. Würden 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, lassen sich die Ausbauziele erreichen. Dies ist selbst dann noch möglich, wenn 30 Prozent der ausgewiesenen Flächen in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt wäre – etwa durch Vorgaben des Denkmal- oder Artenschutzes. Analyse der Flächen für Windenergieanlagen in 2021 Zum Ende des Jahres 2021 waren 0,79 Prozent der Bundesfläche rechtskräftig als Flächen für die Windenergie an Land ausgewiesen. Etwa 40 Prozent dieser Flächen waren durch rechtliche oder planerische Vorgaben in ihrer Verfügbarkeit aber so eingeschränkt, dass lediglich 0,49 Prozent wirklich nutzbar blieb. Zudem waren etwa 30 Prozent der verbleibenden Flächen, beispielsweise aufgrund von Belangen des Arten- oder Denkmalschutzes, nicht nutzbar. Dies schränkte den Flächenumfang weiter ein. Ausbauziele für die Windenergieleistung bis 2030 Mit dem EEG 2023 wurde das Ausbauziel für die Windenergie an Land für 2030 von 81 GW auf 115 GW angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein jährlicher Bruttozubau von etwa 10 GW Windenergie notwendig. Im Jahr 2022 sind laut Bundesnetzagentur 2,7 GW in Betrieb gegangen, in 2023 bis einschließlich April 860 Megawatt. Was muss nun passieren ? Die Zahlen verdeutlichen, dass die Ausbaugeschwindigkeit bislang nicht ausreicht, um die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele zu erreichen. Laut Studie ist daher erforderlich, dass Einschränkungen der Nutzbarkeit von Flächen soweit möglich abgebaut werden. Dies wäre beispielsweise durch klare Priorisierungen im Denkmalschutzrecht möglich und durch eine zeitnahe Ausweisung von Windenergieflächen. Länder und Kommunen sollten die zeitliche Frist zur Ausweisung nicht bis 2027 ausreizen und Flächen bereits während des Aufstellungsprozesses nutzbar machen. Zudem sollte der Bund die Entwicklungen der wesentlichen Einflussgrößen für den Flächenbedarf regelmäßig überprüfen. Hierzu zählen insbesondere die Nutzbarkeit, die Flächeneffizienz und die Technologieentwicklung.
Beim Ausbau der Windkraft in Sachsen-Anhalt haben drei Landkreise deutlich die Nase vorn. Die meisten Windräder drehen sich aktuell im Landkreis Börde (424), gefolgt vom Salzlandkreis (380) und dem Landkreis Stendal (376). Gemessen an der installierten Leistung der Anlagen belegt wiederum der Landkreis Stendal mit knapp 857 Megawatt (MW) Platz 1; es folgen der Landkreis Börde (728,5 MW) und der Salzlandkreis (707,7 MW). Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt laut Zahlen der Bundesnetzagentur derzeit 2.807 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 5.347 MW in Betrieb (Stand: Mitte Februar 2023). In Planung bzw. im Bau sind aktuell 115 weitere Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 610 MW – die meisten in den Landkreisen Stendal (36), Wittenberg (20) und im Burgenlandkreis (18). Dazu sagt Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann : „Sachsen-Anhalt ist ein Vorreiter beim Ausbau der Windkraft. Hier wurde früh auf erneuerbare Energien gesetzt; deshalb gehören wir seit langem zur Spitzengruppe der Bundesländer. So liegt das Land bei der installierten Windleistung bundesweit auf Platz 5. Aktuell drehen sich in Sachsen-Anhalt deutlich mehr Anlagen als in Bayern und Baden-Württemberg zusammen – und das auf nicht mal einem Fünftel der Fläche. Dennoch müssen auch wir das Ausbautempo nochmals kräftig erhöhen. Dabei helfen werden uns die von der Bundesregierung Ende Januar auf den Weg gebrachten Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren, insbesondere im Bereich der Umwelt- und Artenschutzprüfungen.“ Windkraft war auch 2020 die bedeutendste Quelle für die Stromerzeugung in Sachsen-Anhalt: Die Einspeisung von etwa 9,2 Terrawattstunden (TWh) entspricht rund 37,2 Prozent des insgesamt im Land erzeugten Stroms (24,8 TWh). Es folgen Erdgas (15,8%), Braunkohle (15,5%), Biomasse (12,6%) und Photovoltaik (11,1%). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Gestern fand im Landesverwaltungsamt ein Erfahrungsaustausch zur Genehmigung von Windenergieanlagen statt. Teilnehmer waren neben den zuständigen Vertretern des Landesverwaltungsamtes, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Landkreise und kreisfreien Städte und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Anlass waren die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der jüngsten Vergangenheit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieträge sowie zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen. In Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 3.000 Windenergieanlagen in Betrieb. Im Bundesländerranking belegt Sachsen-Anhalt bei der Windenergieleistung Platz fünf. Gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt im Ranking sogar auf Platz zwei. Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen. Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt. Vor diesem Hintergrund berieten die Beteiligten über genehmigungsrechtliche, raumordnerische und naturschutzfachliche Fragen. Die Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung bildeten dabei einen Schwerpunkt. Damit der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommt und der Naturschutz gewahrt bleibt, hat die Bundesregierung das Bundesnaturschutzqesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden. Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen hohe ökologische Schutzstandards gewahrt bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Klimaschutzministerium stellt Weichen für Ausbau von Wind- und Solarenergie - Zusammenspiel von Erneuerbaren und Artenschutz im Fokus „Die aktuelle geopolitische Lage zeigt, dass wir mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen, der uns aus Abhängigkeiten befreit und den Klimaschutz voranbringt“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Debatte um den Haushalt des MKUEM im Landtag Rheinland-Pfalz. „Wir werden in diesem Jahr wichtige Weichen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien stellen, mit denen wir den Weg zu unserem großen Ziel Klimaneutralität bereiten. Die Grundlage hierfür legt der Haushalt 2022. Im Einzelplan 14 sind insgesamt mehr als eine Milliarde Euro veranschlagt, die die gesamte inhaltliche Breite des Klimaschutzministeriums abbilden. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, werden für die Zentralisierung der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen und dem Landesamt für Umwelt insgesamt 16 Stellen geschaffen. „Wir wollen die Dauer von Genehmigungsverfahren deutlich reduzieren und bis 2030 die installierte Windenergieleistung verdoppeln“, erklärte Ministerin Eder. „Wie die Energiebedarfe sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden, ist von entscheidender Bedeutung. Diesen Bedarf haben wir antizipiert und sind bereits in der Umsetzung fortgeschritten. Bis zum Herbst werden wir im Rahmen der Wasserstoffstudie dazu einen umfassenden Überblick erlangen“, betonte die Ministerin. Ein weiterer Schwerpunkt für das Jahr 2022 liege auf dem Einstieg in den kommunalen Klimapakt. „Wir werden unser großes Ziel der Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 nur erreichen, wenn wir es gemeinsam anstreben – mit allen Gemeinden, Städten und Kreisen in unserem Land“, erklärte die Ministerin. Entscheidend für einen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren sei die Versöhnung mit dem Arten- und Naturschutz. „Im Landesamt für Umwelt werden wir deswegen ein Kompetenzzentrum Artenschutz in der Energiewende mit Vogelschutzwarte einrichten. So wollen wir dem Beratungsbedarf beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gerecht werden“, so Eder. Dafür seien drei Stellen im Haushalt vorgesehen. Insgesamt stehen für den Energiebereich 19 Millionen Euro zur Verfügung, für Arten- und Naturschutz sogar 19,8 Millionen Euro“, erläuterte Katrin Eder. Zusätzliche Schwerpunkte des Haushalts sind nach den Ausführungen der Ministerin kommunaler Klimaschutz, klimaneutrale Mobilität und der naturnahe Umbau der Wälder in Rheinland-Pfalz. Katrin Eder: „Für originäre Maßnahmen des Klimaschutzes, der Umwelttechnologie, der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes verdoppeln wir die Mittel nahezu auf 23,25 Millionen Euro. Für Landesforsten und unsere Wälder stehen sogar rund 108 Millionen Euro bereit.“ Unter dem Strich, so Eder, „steht ein Klimaschutzhaushalt, der uns unabhängiger machen soll – von fossilen Energieträgern und Energiepreissteigerungen, von Gasimporten und vom Ausstoß von Klimagasen. Das erhöht langfristig unsere Sicherheit – vor Lieferausfällen, vor steigenden Preisen und vor einer außer Kontrolle geratenden Klimakrise.“ Ministerin Eder ging auch auf das Thema Hochwasservorsorge ein. „Die dramatischen Ereignisse im Juli haben noch einmal deutlich gezeigt: Hochwasservorsorge kommt eine besondere Bedeutung zu, die sich auch im Haushalt niederschlägt. Die vorgesehenen Mittel werden auf hohem Niveau mit 15 Millionen Euro fortgeschrieben“, so die Ministerin. Mit den neuen Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft setze das Umwelt- und Klimaschutzministerium gezielt finanzielle Anreize für Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser und belohne den Klimaschutz in der Wasserwirtschaft. „Mit der finanziellen Förderung der Kommunen bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung machen wir die Infrastrukturen resilienter, reduzieren die Energieverbräuche und steigern die Eigenstromerzeugung“, verdeutlichte Katrin Eder. „Wir wollen hier verlässliche Partner der Kommunen sein.“ Schließlich ergänzte die Klimaschutz- und Mobilitätsministerin: „Zugleich wissen wir, dass in der Gesellschaft eine hohe Erwartung an den Ausbau der klimafreundlichen Mobilität in Kombination mit preisgünstigen Tarifen besteht. Dafür schaffen wir derzeit die Grundlagen. So startet heute eines der neuen ÖPNV-Konzepte - nämlich das in Rheinhessen. Es bedeutet einen Quantensprung in den Stadt-Umland-Verbindungen für die Menschen, weil nun Busse fahren, wo es vorher keine gab. Diese ÖPNV-Konzepte werden künftig flächendeckend umgesetzt: Das Rückgrat bleibt die Schiene, die Feinerschließung erreichen wir mit Bussen. Unser Ziel ist es, den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und zugleich klimafreundlichen Verkehren den Weg zu bahnen.“
Neue Klimaschutzministerin: Große Herausforderungen durch fortschreitende Klima- und parallele Artenkrise. „Mit der durch die Klimakrise verursachten Erhitzung der Erde und dem Verlust der Artenvielfalt erleben wir derzeit zwei große, parallel zu bewältigende Herausforderungen. Leider werden beide Themen immer wieder gegeneinander ausgespielt. Naturschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien im Gleichklang voranzubringen und miteinander zu versöhnen, sehe ich daher als die größte Herausforderung der nächsten Jahre“, erklärte die neue Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Katrin Eder heute nach ihrer Ernennung. „Der fortschreitende Klimawandel macht die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien unabdingbar, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu begrenzen. Artenschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien dürfen kein Widerspruch sein. Daher werden wir, um den Ausbau der erneuerbaren Energien gut zu begleiten, ein Kompetenzzentrum Artenschutz mit einer Vogelschutzwarte gründen“, sagte die Ministerin. Zudem soll in einem offenen Dialogprozess, der diese Woche gestartet wurde, gemeinsam mit den Verbänden nach Lösungen gesucht werden, wie das Ziel der Landesregierung einer Verdoppelung der Windkraftleistung und einer Verdreifachung der Solarenergieproduktion auf naturverträgliche Weise erreicht werden kann. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Korridor zwischen 2035 und 2040 die bilanzielle Klimaneutralität zu erreichen. Dieses notwendige, aber dennoch sehr ehrgeizige Ziel kann nur erreicht werden, wenn neben der Stromerzeugung auch andere Sektoren wie Wärme, Verkehr, Bau oder Ernährung ihren Beitrag leisten. „Mit dem Projekt ,klimaneutrale Landesverwaltung‘ wollen wir ressortübergreifend als Vorbild vorangehen“, sagte Eder. Grundlage ist eine CO2-Startbilanz, die Anfang 2022 zusammen mit einem „Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung“ vorgelegt wird. Einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz muss auch die Mobilität leisten. Der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors ist weiterhin ansteigend. „Die Eisenbahn und der ÖPNV bilden das Rückgrat einer klimaverträglichen Mobilitätswende,“ so Eder. „Attraktive Verbindungen, Komfort durch die Qualität der Haltestellen und Fahrzeuge sowie neue Tarifmöglichkeiten sind die Kombination, die einen Umstieg attraktiv machen. Diese Herausforderung werden wir mit dem Landesnahverkehrsplan angehen, bei dem es gilt, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Stadt, Stadt-Umland und Land zu berücksichtigen“, so die Ministerin. „Parallel zum aktiven Klimaschutz müssen wir uns weiter gegen bereits eingetretene und zu erwartende Folgen der Klimakrise fit machen. Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat uns allen auf dramatische Weise vor Augen geführt, dass wir uns in allen Landesteilen auf Unwetter in bislang ungekannter Stärke und Hochwasser in kaum vorhersagbarer Größenordnung vorbereiten müssen“, sagte Eder. Hier ist technischer Hochwasserschutz ebenso gefragt wie großräumige Konzepte zu Renaturierung und Wasserrückhalt. Die andere Seite des Klimawandels: Unter Hitze und Dürreperioden leiden in starkem Maße auch unsere Wälder. Vom Trockenstress geschwächte Bäume werden zur wehrlosen Beute von Borkenkäfern, alte Buchenbestände verdorren: „Auch unsere Forstwirtschaft steht vor ganz neuen Aufgaben und muss ein neues Gleichgewicht von natürlicher Waldentwicklung und forstlichem Umbau hin zu klimaresilienten Mischwäldern finden“, erläuterte die Klimaschutzministerin. „Dieser Auszug aus Herausforderungen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zeigt, welch große Aufgaben in den nächsten Jahren vor uns liegen. Ich habe großen Respekt vor dieser Aufgabe und verspreche, mich gemeinsam mit den beiden Staatssekretären Dr. Erwin Manz und Michael Hauer sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministeriums mit vollem Engagement und ganzem Herzen diesen Herausforderungen zu stellen“, sagte Katrin Eder abschließend.
Gemeinsame Absichtserklärung von Verbänden und Klimaschutzministerium bildet die Grundlage. Um das Ziel zu erreichen, die Stromproduktion bis zum Jahr 2030 klimaneutral und bilanziell zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien bereitzustellen, ist in etwa eine Verdopplung der Windenergieleistung im Land erforderlich. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der Ausbau der Windenergie nicht zu Lasten des Artenschutzes stattfindet, da die Artenkrise gleichermaßen den Planeten bedroht wie die Klimakrise. „In den vergangenen Monaten haben wir uns daher gemeinsam mit Natur- und Umweltverbänden sowie Energieverbänden ausgetauscht, um einen moderierten Dialogprozess zum Themenfeld ‚Windenergie und Artenschutz‘ vorzubereiten. Hierzu haben wir gemeinsam eine Absichtserklärung (Lol) über die Ziele und den Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis verfasst, die als gemeinsame Grundlage dienen soll“, sagte Klimaschutz- und Umweltstaatssekretärin Katrin Eder. Mit dem Dialogprozess sollen unterschiedliche Perspektiven konstruktiv und lösungsorientiert erörtert werden. Ziel ist es, gemeinsam Wege für eine naturschutzverträgliche Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu finden, die in die maßgeblichen Überlegungen des Landes, zum Beispiel den Naturschutzfachlichen Rahmen, einfließen. Der naturverträgliche Ausbau der Windenergienutzung soll konfliktfreier gestaltet und unter Berücksichtigung des Artenschutzes beschleunigt werden. Informationslücken – insbesondere zu Artenvorkommen – sollen im Laufe des Dialogprozesses identifiziert und Lösungen erarbeitet werden, mit denen diese geschlossen werden können. „Ziel ist es, in Rheinland-Pfalz eine optimierte Planungsgrundlage zu erreichen und weiterhin eine hohe Akzeptanz beim Windenergieausbau zu erhalten. Über allem steht unser gemeinsames Interesse an einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren zur Erreichung unserer Klimaziele in Rheinland-Pfalz und gleichzeitig der Wahrung und Stärkung von Natur- und Artenschutz. Dieses gemeinsame Ziel war und ist Grundlage der Absichtserklärung“, so Eder weiter. „Das weltweite Artensterben und der Klimawandel sind zwei bedrohliche globale Krisen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen“, betonen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Umweltverbände BUND, GNOR, NABU und Naturfreunde Rheinland-Pfalz. „Konkret bedeutet das für Rheinland-Pfalz, dass der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden muss, ohne die Ziele des Arten- und Habitatschutzes dabei zu gefährden. Hierfür müssen möglichst konfliktfreie Flächen für den Windenergieausbau ausgewiesen und gleichzeitig ausreichende Rückzugsräume für geschützte Arten gesichert werden. Wir wollen uns im Rahmen des Dialogprozesses für einen solchen konstruktiven Weg einsetzen, um die Konflikte zwischen Artenschutz und Windenergie deutlich zu reduzieren und so beides voran zu bringen.“ Auch die rheinland-pfälzischen Energieverbände, Landesverband Windenergie e.V., Landesverband Erneuerbare Energie e.V., Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband der kommunalen Unternehmen e.V. begrüßen den dringend notwendigen Austausch mit den Umweltverbänden und die Bereitschaft des Klimaschutzministeriums, diesen Dialog zu begleiten: „Die unsichere Rechtslage und fehlende Regelungen zur Umsetzung des Artenschutzes bremsen seit Jahren Genehmigungsprozesse und damit den Ausbau der Windenergie aus. Das Ziel einer Standardisierung muss sein, Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und mehr verfügbare Flächen für den Ausbau der Windenergie zu ermöglichen. Dass es dabei um einen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem dringend notwendigen Ausbau der Windenergie gehen muss, ist völlig unstrittig. Entscheidend sind einheitliche Standards und ein praxistauglicher Prüfrahmen, die für Behörden und Gerichte verbindlich gelten. Die Energiewirtschaft steht für einen konstruktiven Austausch über praktikable Vorgaben bereit. Diese müssen Artenschutz und Klimaschutz gleichermaßen Rechnung tragen und durch einen Abbau von Genehmigungshindernissen zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie an Land führen." Der Dialogprozess wird extern moderiert. Die Grundlage bildet die gemeinsame Absichtserklärung von Verbänden und Klimaschutzministerium, die bereits im Oktober unterzeichnet wurde. Nach den aktuellen Vorbereitungen wird der Dialog in der nächsten Woche starten. Ziel ist es, innerhalb eines Jahres zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. Währenddessen werden alle Schritte zum Ausbau der erneuerbaren Energien in diesem Rahmen kommuniziert und eng abgestimmt. Anlage Absichtserklärung Dialog Windenergie und Artenschutz
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