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38. Änderung des F-Planes der SG Lachendorf "Windpark Hohne-Schmarloh"

Der Änderungsbereich der 38. FNP-Änderung der Samtgemeinde Lachendorf umfasst die nördliche und östliche Erweiterung des bestehenden Windparks Hohne-Schmarloh (14. FNP-Änderung). Im Zuge der 38. FNP-Änderung werden die 2003 von der Bezirksregierung Lüneburg von der Genehmigung ausgenommenen Flächen als „Sondergebiet für die Windenergienutzung“ ausgewiesen.

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren, Landkreis Oldenburg

Die wpd Windpark 471 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beim Landkreis Oldenburg, Bauordnungsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, als zuständige Genehmigungsbehörde nach §§ 4, 10 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V-172-7.2 EnVetus mit einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 172 m. Die Leistung je Anlage beträgt 7,2 MW. Sechs vorhandene Bestandsanlagen sollen zurückgebaut werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 UVPG eine UVP-Pflicht. Für das UVP-pflichtige Vorhaben wurde der erforderliche UVP-Bericht vorgelegt.

Weiterentwicklung des BirdRecorders mit neuester Sensortechnologie und Erweiterung für nachtaktive Vögel und Fledermäuse zur Minderung von Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, modularen Bird- und BatRecorders (BBR 2.0), ein Antikollisionssystem für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von Windkraftanlagen, anpassbar auf beliebige Windparklayouts für Offenland- und Waldstandorte. Basis der Entwicklung des BBR 2.0 Systems ist die Prototypentwicklung des kamerabasierten BirdRecorder-Systems, das im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens entwickelt wurde. Mit einer neuartigen Kombination von scannenden Lidarsensoren und Laserentfernungsmesstechnik mit fest installierten und nachgeführten Kameras im sichtbaren und nahen Infrarot Spektralbereich ist die Detektion und Verfolgung der Flugbahn von tag- und nachtaktiven Vögeln und Fledermäusen im Umkreis von Windenergieanlagen möglich. Mit Methoden der künstlichen Intelligenz erfolgt die Arterkennung von Vögeln und Fledermäusen, um Kollisionen mit Windenergieanlagen weitgehend vermeiden zu können. Mittels Modularisierung des BBR 2.0 Systems wird ein Systembaukasten von Sensoren, Komponenten und Modulen entwickelt, der je nach geforderter Beobachtungssituation am Standort, für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von einzelnen WEAs bis zu großen Windparks zusammengestellt, konfiguriert und betrieben werden kann. Damit können die bisherigen, meist pauschalen Abschaltzeiten von WEAs bedarfsgerecht minimiert werden, um den Ertrag von bestehenden und neuen Windparks zu steigern. Das entwickelte BBR 2.0 System wird zusammen mit Partnern in mehreren Windparks in unterschiedlichen Naturräumen erprobt. Das Vorhaben wird von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet und beraten, in der Vertreter:innen aller relevanten Stakeholder aus dem Bereich Windenergie, Naturschutz sowie Branchenverbände vertreten sein werden.

Weiterentwicklung des BirdRecorders mit neuester Sensortechnologie und Erweiterung für nachtaktive Vögel und Fledermäuse zur Minderung von Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Entwicklung und Erprobung

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, modularen Bird- und BatRecorders (BBR 2.0), ein Antikollisionssystem für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von Windkraftanlagen, anpassbar auf beliebige Windparklayouts für Offenland- und Waldstandorte. Basis der Entwicklung des BBR 2.0 Systems ist die Prototypentwicklung des kamerabasierten BirdRecorder-Systems, das im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens entwickelt wurde. Mit einer neuartigen Kombination von scannenden Lidarsensoren und Laserentfernungsmesstechnik mit fest installierten und nachgeführten Kameras im sichtbaren und nahen Infrarot Spektralbereich ist die Detektion und Verfolgung der Flugbahn von tag- und nachtaktiven Vögeln und Fledermäusen im Umkreis von Windenergieanlagen möglich. Mit Methoden der künstlichen Intelligenz erfolgt die Arterkennung von Vögeln und Fledermäusen, um Kollisionen mit Windenergieanlagen weitgehend vermeiden zu können. Mittels Modularisierung des BBR 2.0 Systems wird ein Systembaukasten von Sensoren, Komponenten und Modulen entwickelt, der je nach geforderter Beobachtungssituation am Standort, für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von einzelnen WEAs bis zu großen Windparks zusammengestellt, konfiguriert und betrieben werden kann. Damit können die bisherigen, meist pauschalen Abschaltzeiten von WEAs bedarfsgerecht minimiert werden, um den Ertrag von bestehenden und neuen Windparks zu steigern. Das entwickelte BBR 2.0 System wird zusammen mit Partnern in mehreren Windparks in unterschiedlichen Naturräumen erprobt. Das Vorhaben wird von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet und beraten, in der Vertreter:innen aller relevanten Stakeholder aus dem Bereich Windenergie, Naturschutz sowie Branchenverbände vertreten sein werden.

Energie - Windkraftanlagen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Windkraftanlagen des Saarlandes (Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist). Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND:UVP Vorprüfung (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), Laufendes Verfahren, Genehmigte WEA; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH:Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe.

Errichtung und Betrieb von 10 Windenergieanlagen im Windpark Bahrendorf II

Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.

WEA 5 - 6 Langenhessen

Die Firma 3Energy Projekt GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 3. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern am Standort 08412 Werdau, Gemarkung Langenhessen, Flurstücke 263/29 und 877. Mit diesem Vorhaben wird die aus zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit fünf Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der nächstgelegene Teilabschnitt „Koberbach“ befindet sich ca. 4,4 km nordwestlich des geplanten Standortes. Die anderen vier Teilabschnitte „Paradiesbach Oberlauf“ ca. 4,9 km nördlich, „Paradiesbach Unterlauf“ ca. 6,4 km nördlich, „Sahngebiet“ ca. 7,1 km nördlich und „Schönfelser-/Neumarker Bach“ ca. 5,2 km südlich vom geplanten Standort. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ mit dem Teilgebiet „Mulde südlich Glauchau“ ca. 5,6 km östlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Paradiesgrund“ ist ca. 1,3 km nordöstlich, das LSG „Weißenborner Wald“ ca. 2,4 km südöstlich, das LSG „Koberbachgrund ca. 3,1 km nordwestlich und das LSG „Werdauer Wald“ ca. 3,2 km südwestlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 3. April 2025

Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 17. Juni 2025 Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von Kommunen wurden konstruktiv diskutiert In der vergangenen Woche (11. Juni 2025) fand in Rochau (Altmark) bereits die dritte jährliche Informationsveranstaltung des Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) statt. Über 50 Kommunalvertreterinnen und -vertreter aus dem Land diskutierten „Handlungsspielräumen bei Erneuerbare-Energien- Projekten“. Regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien - kaum ein anderes Feld birgt so viel Potenzial: bei Bürgerenergieprojekten können bis zu 50 Prozent der erwirtschafteten Werte vor Ort verbleiben, so eine Erkenntnis der Veranstaltung. Diese Wertschöpfung als echte Chance für die Entwicklung der Kommunen und des Landkreises zu generieren, darin waren sich Landrat Patrick Puhlmann, Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau, Bürgermeister Dirk Zeidler und LENA -Geschäftsführer Marko Mühlstein im Rahmen ihrer Wortbeiträge schnell einig. Auch auf zahlreiche Fragen konnten im Rahmen der Vorträge Antworten gefunden werden: Wie beeinflussen große Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen? Welchen positiven Einfluss kann die neue „Kommunale Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen- PV-Projekte“ des Landesnetzwerks Bürgerenergie auf Kommunikation und Verhandlungen der Kommunen mit Projektentwicklern haben? Wie können dadurch regionale Arbeitsplätze entste- hen? Welche Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung können angestrebt werden? Das sind nur einige Beispiele aus der diskussionsfreudigen Gesprächsrunde. Auf die letzte Frage konnten z.B. die Vertreter der DKB zielgenaue Antworten geben. Mit dem Bürgerwindpark Druiberg wurde von Heimo Kirste, Vorstandsvorsitzender der Bürger- energiegenossenschaft (Gemeinde Osterwieck), ein echtes Leuchtturmprojekt präsentiert. Der Bürgerwindpark umfasst 13 Anlagen mit insgesamt 72 MW Leistung. Eindrucksvoll konnte er die Angebote aus den Gewinnen des Windparks näherbringen. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten sind auf der Internetseite der LENA abrufbar. Das Landesnetzwerk Bürgerenergie und die LENA konnten ein wichtiges Resümee ziehen: die Fak- ten und beispielhaften Ergebnisse beeindrucken, jedoch ist noch viel Beratung, Unterstützung und die Stärkung des Netzwerks erforderlich, um Bürgerenergieprojekte in allen Regionen des Landes zu etablieren. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertre- tern von Kommunen, Unternehmen und aus der Bürgerschaft das „Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt“ gegründet. Durch die Bereitstellung und den Austausch von Wissen und Expertise möchte das Netzwerk „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und damit die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften erleichtern. Damit soll mehr lokale Wertschöpfung er- reicht und der Rückhalt für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung vor Ort gestärkt werden. Weitere Informationen unter www.lsaurl.de/Buergerenergie.

Windkraftanlagen Saarland

Windkraftanlagen Saarland, Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND: UVP Vorprüfungsverfahren (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), laufendes Genehmigungsverfahren, genehmigte Anlage; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH: Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe.

40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (SO Windpark undKompensationsfläche

Die Gemeinde Geeste liegt im Landkreis Emsland und umfasst die Ortsteile Bramhar, Dalum, Geeste, Groß Hesepe, Klein Hesepe, Osterbrock und Varloh.

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