Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung
Die Schongebiete zeigen die Teile von Wald und freier Landschaft im Stadtgebiet Seelze, in denen zum Schutz der Rückzugsmöglichkeit des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung, Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind.
Das Projekt "Genetisches Management von Rotwild" wird/wurde gefördert durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Biologie, Abteilung Immungenetik. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Zoologisches Institut I.Ein mehrjaehriges Projekt zur Beurteilung des Einflusses von Trophaeenselektion, anthropogener Bestandeszerteilung und Einbringung standortfremder Tiere auf die autochthone Rotwildpopulation der Nordvogesen wird durch Einbeziehung immungenetischer Marker (MHC-Gene) fortgefuehrt. Bisherige Arbeiten dieser internationalen Kooperation umfassen Untersuchungen zum Verhalten und Oekologie des Bestandes, eine Inventarisierung der Allozym-Variabilitaet und methodische Vorarbeiten zur immungenetischen Charakterisierung. Als erste Anwendung von Befunden wurde der Bejagungsplan im Department Bas-Rhin modifiziert.
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung
Die Konstanzer Ach wird im betrachteten Gewässerabschnitt mit einer Lauflänge von rund 220 m auf eine Länge von rund 260 m verlängert, wodurch sich das mittlere Gefälle von 1,3 % auf 1,08 % reduziert. Das Gewässerbett wird aufgeweitet auf eine mittlere Sohlbreite von ca. 3 m, die Uferböschungen werden abgeflacht und standortgerecht be-pflanzt. Das Sohlsubstrat wird in den Kurven mit einem leichten Quergefälle eingebaut, um den natürlichen Eintiefungsprozess auf der Pralluferseite zu unterstützen und bei Niedrigwasser ausreichende Wassertiefen herzustellen. Der Böschungsfuß der Pralluferseite wird überwiegend durch Lebendfaschinen und Raubäume gesichert. Nur in den Zwangspunkten bei der Brücke, am Kies- und Sandfang und am Abschnittsende (Übergang in Bestandsgerinne) kommen Wasserbausteine zur Ufersicherung zum Einsatz. Im restlichen Bereich werden die Böschungen wechselweise mit Setzstangen und Setzhölzer aus standortgerechten, austriebfähigen Gehölzen und auf der Gleithangseite mit Uferstauden langfristig durch Verwurzelung gesichert. Zusätzlich werden Wurzelstöcke punktuell zur Ufer- und Sohlstabilisierung und als Strukturgeber eingebaut. Im westlichen Bereich ist der Bereich des ökologischen Gewässerausbaus an die Zwangspunkte der Brücke und des Kies- und Sandfangs gebunden und der verfügbare Raum für Gewässer- und Auenentwicklung insgesamt schmäler. Der Vorlandstreifen auf der orografisch linken Seite ab der Böschungsoberkante bis zur Flurstücksgrenze wird als extensives Grünland gestaltet und ist mindestens 3,0 m breit, um die Befahrbarkeit für Unterhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten. Im östlichen Abschnitt steht der Konstanzer Ach und ihrem Vorland die Fläche bis zur bestehenden Baum-Strauch-Hecke zur Auenentwicklung Verfügung. Entlang der Grundstücksgrenzen im nördlichen Bereich der Konstanzer Ach wird ein Erdwall mit einer Höhe von 5 bis 60 cm (abhängig vom Bestandgelände) hergestellt. Dadurch wird verhindert, dass die nordöstlich angrenzenden Felder häufiger als im Bestand überschwemmt werden. Gleichzeitig wird ein Retentionsraum im Abschnitt erhöht und die wechselnden Wasserspiegellagen wirken sich positiv auf die Auenentwicklung aus. Der Erdwall wird im nordöstlichen Bereich ab dem Bestandsgehölz mit einer Böschungsneigung von 1:10 Richtung Vorland errichtet, damit dieser befahrbar ist. Das alte Bachbett der Konstanzer Ach wird im westlichen Teil mit Aushubmaterial verfüllt und bepflanzt. Im östlichen Teil (ca. Stat. 0+145 bis 0+265) soll das bestehende Bachbett als Flutmulde zum Teil erhalten bleiben. Bei der Ausgestaltung der Flutmulde wird durch ein entsprechendes Gefälle Richtung Einmündung darauf geachtet, dass nach einem Hochwasser keine Fischfalle entsteht. Die Ufer im Bereich der Einmündung der Flutmulde in das Gewässerbett der Konstanzer Ach werden durch Kehrwasserströmungen hydraulisch stärker belastet. Um dem entgegenzuwirken, werden die Uferbereiche durch Kurzbuhnen, Raubäume und Faschinen gesichert. Um eine ausreichende Dynamik im neuen, mäandrierenden Bachbett sicherzustellen und eine langfristige Verlandung zu vermeiden, sollen bettbildende Abflüsse vollständig durch das neu angelegte Bachbett abfließen. Im Bereich der Außenkurve des ersten Mäanderbogens ist daher ein befahrbarer Ableitdamm vorgesehen. Das alte Gewässerbett der Konstanzer Ach wird in diesem Bereich bis auf die Höhe des Bestandsgeländes aufgefüllt. Die Auffüllung dient zusätzlich als barrierefreie Zufahrt zur Wassertretstelle und sowie für Unterhaltungsmaßnahmen im orografisch rechten Vorlandbereich. Die bestehende Kunststoff-Verrohrung (DN 600) des Grabens, der von Süden im Bereich des Baubeginns den Kiesweg quert und in die Konstanzer Ach mündet, wird durch ein DN 600 Betonrohr ersetzt und weiter vor versetzt und somit an die neue Böschung angepasst. Bei dem bestehenden privaten Brückenbauwerk wird die vorhandene und bereits unterspülte Magerbeton-Kolksicherung der beiden Widerlager ausgebaut und saniert. Zusätzlich wird die bestehende Berollung und Sohlsicherung aus Wasserbausteinen erneuert. Das Brückenbauwerk selbst soll erhalten bleiben. Der bestehende Querriegel aus Beton, der in das Absetzbecken des Kies- und Sandfangs führt, ist stark beschädigt und wird durch eine Anrampung mit Wasserbausteinen ersetzt (Gefälle von ca. 1:4, Höhenunterschied von ca. Δh = 0,7 m, s. Anlage 2.8). Dadurch soll die Durchgängigkeit für sohlorientierte Lebewesen verbessert werden. Die bestehenden Böschungen aus Wasserbausteinen im Bereich des Absetzbeckens bleiben erhalten bzw. werden bei lokalen Beschädigungen stellenweise saniert. Die Befahrbarkeit mit einem kleineren Bagger ist weiterhin gewährleistet. Um den Gewässerbereich und den Talraum der Konstanzer Ach erlebbarer zu machen, soll eine kleine seitliche Ausleitung an als Wassertretstelle ausgebildet werden. Diese befindet sich an der Innenkurve ca. bei Stat. 0+230. Bei Niedrigwasser soll der Abfluss aus ökologischen Gründen zum Großteil im Bachbett verbleiben. Durch die Lage in der Innen-kurve besteht jedoch die Gefahr der Verlandung des Einlaufes in die Wassertretstelle. Um das Geschiebe von der Ausleitung weitgehend fernzuhalten, werden fächerartige deklinante Leitelemente aus Wasserbausteinen angeordnet, die bei Mittelwasser knapp überströmt sind. Die Wassertretstelle wird als durchströmtes, naturnahes Becken, ohne Vertiefung in der Sohle, gestaltet. Der Beckenbereich wird mit einem begehbaren, rauen Steinbelag ausgelegt. Trotz der Leitelemente im Bereich der Ausleitung wird sich vs. ein gewisser Anteil an Geschiebe und Feinteilen im Bereich der Wassertret-stelle ablagern. Im Becken angelandetes Feinsediment kann ggf. durch das Ziehen der Dammbalken am unteren Ende des Tretbeckens ausgespült werden. Gröberes Geschiebe, z.B. nach Hochwasserereignissen, wird im Rahmen des Unterhalts auszuräumen sein. Der Zugang zum Wasser wird durch Treppenstufen aus Naturstein umgesetzt. Als Ruhebänke sind Bänke mit über Kopf hochgezogener Lehne geplant, um einen entsprechenden Windschutz im Ost-West ausgerichteten Konstanzer Tal zu gewährleisten. Der Zugang zur Wassertretstelle erfolgt über einen 1,5 m breiten Weg, der barrierefrei ausgeführt wird. Der Weg ist durch eine begrünte Bankette (Schotterrasen) von 2,0 m auch befahrbar für Fahrzeuge zur Gewässerunterhaltung.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH;
Ein geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs– und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts– oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier– und Pflanzenarten erforderlich ist.
Origin | Count |
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Bund | 148 |
Kommune | 17 |
Land | 79 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 115 |
Gesetzestext | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 32 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 38 |
License | Count |
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geschlossen | 53 |
offen | 139 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
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Deutsch | 191 |
Englisch | 23 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
Bild | 1 |
Datei | 3 |
Dokument | 22 |
Keine | 134 |
Webdienst | 10 |
Webseite | 41 |
Topic | Count |
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Boden | 133 |
Lebewesen & Lebensräume | 190 |
Luft | 98 |
Mensch & Umwelt | 199 |
Wasser | 106 |
Weitere | 194 |