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Artendatenbank

Artendatenbanken des Nationsalparks Sächsische Schweiz (Flora, Fauna: Wirbellose, Wirbeltiere)

Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten

Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Für “besonders geschützte Arten” gelten je nach Schutzstatus spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen, die auch bei Erwerb und Haltung dieser Arten zu beachten sind. Nach internationalem Recht zu schützenden Arten wie Affen, Papageien, Greifvögeln, Schildkröten, Schlangen oder Orchideen sind auch heimische Arten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Waldvögel, zahlreiche Wirbellose (z.B. Spinnen und Krebse) und Pflanzen geschützt. Auch Entwicklungsformen sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten unterliegen den Schutzvorschriften , wie z.B. Eier, Kaviar, Produkte aus Elfenbein, Reptilledererzeugnisse, Pelze, Präparate und vieles mehr. Eine Liste aller besonders geschützten Arten kann im Internet unter der Adresse www.wisia.de eingesehen werden. Sie wird regelmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz aktualisiert. Vermarktung (Art. 8 EG-Artenschutzverordnung und § 45 BNatSchG) Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG) Buchführungspflicht (§ 6 BArtSchV) Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV) Viele der für den Handel relevanten Arten sind in den Anhängen A und B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Für sie gelten EU-weit die gleichen Vermarktungsvorschriften. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind nur bei Vorliegen der vorgeschriebenen Bescheinigung (sogenannte EG-Vermarktungsgenehmigung) erlaubt. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft durch geeignete Dokumente oder Belege nachgewiesen werden kann (z.B. Vorerwerb, ordnungsgemäße Einfuhr oder Nachzucht, siehe auch Nachweispflicht für legale Herkunft ). Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in der Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung genannten Arten ist in der Bundesrepublik nur erlaubt, wenn diese nachweislich aus Gefangenschaftsnachzuchten von legalen Elterntieren stammen. Im Rahmen der freien Beweisführung ist die Nachzucht nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten immer vor dem Kauf eines geschützten Exemplars an die zuständige Naturschutzbehörde. Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Weitere Informationen zur Vermarktung in der Dienstleistungs­datenbank Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen . Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen. Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich. *) Eine Ausnahme existiert für sogenannte “Antiquitäten”. Dies sind verarbeitete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke, Dekorations-, Kunst-, Gebrauchsgegenstände oder Musikinstrumente) aus Arten des Anhanges A, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung (vor dem 03.03.1947) bearbeitet und erstmals erworben wurden. Diese können ohne EG-Vermarktungsgenehmigung verkauft oder gekauft werden. Im Rahmen der freien Beweisführung muss diese Tatsache jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. WA-Sachverständigen oder IHK-Sachverständigen ), einem Auszug aus einem Kunstkatalog usw. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten siehe www.bfn.de Wer besonders geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die entsprechenden Nachweise besitzt, zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung führen, nach folgendem Muster: Bei Teilen und Erzeugnissen, deren Verkaufspreis unter 250 € liegt, braucht der Name und die Anschrift des Käufers nicht eingetragen werden. Jeder Händler ist verpflichtet, die Legalität der Exemplare durch entsprechende Dokumente/Nachweise zu prüfen und das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Aufnahmebuch zu vermerken und diese Unterlagen an den Käufer weiterzugeben. Die Bücher müssen unveränderlich sein (keine computergestützte Buchführung) und sind nach dem Ende eines Kalenderjahres für mindestens fünf weitere Jahre aufzubewahren. Wer ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder es der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig. Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Abgang. Unverzüglich bedeutet, dass spätestens acht Tage nach dem Beginn der Haltung, der festgestellten Nachzucht, des eingetretenen Verlustes (Tod/entflogen) oder nach der Abgabe an Dritte, diese Meldung abgeschickt werden muss. Im Land Berlin sind die Meldungen an die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden zu richten. Die Meldung ist über diese Online-Formulare möglich. Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Tiere , die in Anlage 5 BArtSchV aufgeführt sind (z.B. einige Sittiche, Fasane, Schlangen u.a.), müssen nicht gemeldet werden. Sie sind aber besonders geschützt und unterliegen der Nachweis- und der Buchführungspflicht. Für den gewerblichen Handel (z.B. Zoohandlungen) besteht anstelle der Meldepflicht die Buchführungspflicht . Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt: Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden. Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung. Säugetiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Nach Genehmigung sind die Dokumentation oder sonstige Kennzeichen (z.B. Tätowierung, molekulargenetische Untersuchungen) zulässig. Reptilien sind vorrangig nach Wahl des Halters mit Transpondern zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung erfolgen. Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist. Die Kennzeichnung mit Transponder ist nur dann möglich, wenn das Tier mehr als 200 g (bei Schildkröten 500 g) wiegt. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt implantiert werden. Der Verlust oder die Entfernung eines Kennzeichens ist sofort der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendige Entfernung eines Kennzeichens aus medizinischen Gründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Dokumentation muss eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale enthalten, die eine Identifizierung ermöglicht. Die Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres mit Angaben zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter zu ergänzen. Ebenso sollen vorhandene Besonderheiten beschrieben werden. Die Dokumentation ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren in der Spalte Dokumentation zusätzlich Angaben zu Fußnoten. Die Fußnoten geben an, welches Körpermerkmal/-teil in der Dokumentation dargestellt werden soll (z.B. bei Schildkröten und Madagaskar-Boas). Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (z.B. nicht oder nicht richtige Kennzeichnung, Veränderung, Entfernung, Nichtvorlage der Dokumentation usw.) Zur Identifizierung/Kennzeichnung von besonders geschützten Reptilien insbesondere Landschildkröten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung ist neben der Kennzeichnung mittels Transponder die Fotodokumentation zulässig. Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT “Fotodokumentation von geschützten Reptilien” von Caroline Bender. Die Kennzeichnung der in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Tiere darf nur mit den Kennzeichen (Ringen und Transpondern) erfolgen, die von der Ringausgabestelle eines der folgenden zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Postfach 1110, 76707 Hambrücken, Tel.: (07255) 2800 BNA ZZF – Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Postfach 6164, 65051 Wiesbaden, Tel.: (0611) 447553-0 ZZF

INSPIRE TH Verteilung der Arten

Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.

Regenwasser

Im langjährigen Durchschnitt regnet es in Berlin jährlich rund 645 mm. Von natürlichen unversiegelten Flächen verdunstet ein Großteil des Regenwassers, ein weiterer Teil versickert und nur ein sehr geringer Anteil fließt oberflächlich ab. Detaillierte Informationen zum Wasserhaushalt finden Sie im Umweltatlas Berlin. Mit zunehmender Versiegelung steigt der Oberflächenabfluss. Im urbanen Bereich wird das Regenwasser bisher meist gesammelt und über die Kanalisation abgeleitet. Durch den hohen (und zunehmenden) Anteil von versiegelten Flächen in den Innenstadtquartieren kommt es bei Starkregenereignissen infolge der Abflusskonzentration häufig zu einer Überlastung der Entwässerungseinrichtungen und Gewässer. Das Risiko von Überflutungen im städtischen Raum nimmt ohne gegensteuernde Maßnahmen zu. Diese Überflutungen können große Schäden mit sich bringen. Starkregenereignisse werden als Folge des Klimawandels sowohl in ihrer Intensität als auch in ihrer Häufigkeit wahrscheinlich zunehmen. Im innerstädtischen Bereich nimmt die Mischwasserkanalisation bei Regen neben dem häuslichen und gewerblichen Schmutzwasser auch Regenwasser auf und fördert es zum Klärwerk. Bei Starkregen reicht die Kapazität der Kanalisation nicht aus und es kommt zum Überlauf in die Gewässer. Mehr zu den hieraus resultierenden Belastungen und den Maßnahmen des Landes um die Überläufe von Mischwasser in die Gewässer zu minimieren finden Sie hier. In den äußeren Bezirken Berlins überwiegt die getrennte Ableitung von Schmutzwasser (zum Klärwerk) und Regenwasser (zum Gewässer). Die hieraus resultierenden Abflussspitzen im Gewässer bedeuten Stress für die hier lebenden Tiere (wirbellose Organismen, Fische). Bei Starkregen oder langanhaltenden Regenfällen in den oberen Einzugsgebieten kommt es zu Hochwasser. Das abfließende Regenwasser ist mit Schad- und Nährstoffen belastet. Bild: Berliner Wasserbetriebe, Joachim Donath Regenwasserableitung Etwa drei Viertel der kanalisierten Gebiete in Berlin werden über das Trennsystem und ein Viertel über das Mischsystem entwässert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / bgmr Klimawandel und Regenwasser Damit Berlin die Folgen der Verdichtung und des Klimawandels meistert, sollte die Stadt ihre Oberfläche so gestalten, dass das Wasser wie ein Schwamm gespeichert und an Hitzetagen zum Kühlen wieder abgegeben werden kann. Weitere Informationen Bild: Studio Dreiseitl Regenwasserbewirtschaftung Ein wesentlicher Beitrag, um die Folgen der Verdichtung der Stadt und des Klimawandels bewältigen zu können, ist ein neuer konsequenter Umgang mit dem Regenwasser. Weitere Informationen Bild: regenwasseragentur.berlin Berliner Regenwasseragentur Ob verdunsten, versickern, speichern oder nutzen: Wer Regenwasser vor Ort bewirtschaftet, sorgt für ein besseres Stadtklima, gesündere Gewässer, geringere Überflutungsrisiken und mehr Grün. Weitere Informationen Rechtliche Grundlagen Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zum Thema "Regenwasser". Weitere Informationen Entsorgung von Regen- und Abwasser Oberflächenabfluss, Versickerung, Gesamtabfluss und Verdunstung aus Niederschlägen

Engagement für Falter, Käfer und Co

Schmetterlinge sind wichtig für die Artenvielfalt. Wie Bienen sind sie nützliche Bestäuber. Hier erfahren Sie, wie Sie ohne großen Aufwand Schmetterlinge unterstützen und den Insektenschutz vorantreiben können. Zum Beispiel mit dem Projekt VielFalterGarten. Weitere Informationen: Das bunte Flattern Der dramatische Rückgang von Insekten und anderen Wirbellosen macht selbst vor Schutzgebieten nicht halt. Sogar dort haben die Insektengemeinschaften in den letzten 30 Jahren um 70 bis 80 Prozent abgenommen. Das hat 2017 eine Studie belegt, die als „Krefelder Studie“ bekannt wurde. Ehrenamtlich tätige Insektenforscher des Entomologischen Vereins Krefeld e.V. hatten die Bestände flugfähiger Insekten in einigen Schutzgebieten Nordrhein-Westfalens kontinuierlich erfasst, ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht. Sie hatten damit erstmals nachgewiesen, dass nicht nur die Anzahl der Arten schwindet, sondern auch die gesamten Populationen flugfähiger Insekten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen sind. Da viele Fledermäuse, Vögel und Amphibien sich von Insekten ernähren, führt das auch in deren Populationen zu großen Schäden. Intensiv bewirtschaftete Agrarlandschaften sind mittlerweile eher artenarm. Die Stadt mit ihren Grünflächen ist dagegen vielerorts zu einem Reservoir der biologischen Vielfalt geworden. Für Insekten und andere Wirbellose sind urbane Räume dann als Refugium interessant, wenn sie weitestgehend pestizidfrei sind und es struktur- und nahrungsreiche Grünflächen gibt. Immer mehr Flächen in Parks, Grünanlagen, Mittelstreifen und Wegrändern werden daher so gepflegt, dass blütenbesuchende Insekten dort ganzjährig Nahrung finden. Außerdem wird für Strukturvielfalt gesorgt, damit Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten, aber auch Nahrungspflanzen für die Larven zur Verfügung stehen. So fressen beispielsweis die Raupen vieler Schmetterlinge nämlich nur an bestimmten Pflanzen. Andere Insekten und weitere Gliederfüßer sind Zersetzer: Sie ernähren sich von abgestorbenem organischem Material und helfen so, ökologische Kreisläufe zu schließen. Wieder andere Insekten leben räuberisch. Das ist beispielsweise bei vielen Käfern der Fall. In einem weiten Innenhof der Wohnungsbaugenossenschaft „Freie Scholle“ in Reinickendorf eröffnete im Sommer 2021 der erste PikoPark Berlins. Wo sich zuvor nur einfacher Rasen ausdehnte, wachsen heute heimische Blühpflanzen in einem arten- und strukturreichen Kleinstpark mit Natursteinen. Anwohnerinnen und Anwohner beteiligten sich an den Pflanzaktionen und bauten Nisthilfen für Wildbienen. Der Park ist öffentlich und für alle zugänglich. Wer ihn besucht, erfährt auf Schildern mehr über die biologische Vielfalt vor der Haustür. Angelegt werden PikoParks von der Stiftung für Mensch und Umwelt – in Berlin von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert. So heißt ein Projekt der Grünen Liga Berlin zum Gärtnern auf kleinstem Raum. Der Senat fördert es seit 2020. Interessierte erhalten dabei Praxis-Tipps und Anleitungen, wie im Vorgarten und auf Fensterbrett, Balkon oder Baumscheibe blühende Minigärten entstehen. Ziel sind viele kleine und kleinste insektenfreundliche Flächen in ganz Berlin, die die Lebensräume in der Stadt vernetzen. Auch die Veranstaltungsreihe „Entdecke die Teddys der Lüfte“ der Aurelia Stiftung wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert. In Web-Seminaren, auf Exkursionen in den Botanischen Garten und in Online-Workshops zum Bau von Nisthilfen lernen Interessierte, was sie wissen müssen, um häufige Hummelarten sicher benennen zu können und sich aktiv für die Tiere einzusetzen. 2020 haben Menschen aus rund 500 Haushalten teilgenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für Insekten und fördern sie in ihrem Wohnumfeld, im Garten oder auf dem Balkon. Informationen zu aktuellen Mitmachaktionen, Veranstaltungen und Tipps liefern diese Webseiten: PikoParks / Stiftung Mensch und Umwelt Grüne Liga Berlin Aurelia Stiftung Berlin Bestäuber im Fokus

Entdecke die Vielfalt! Berlins Artenvielfalt entdecken, erforschen und unterstützen

Die Senatsumweltverwaltung möchte mehr Menschen dafür begeistern, sich für die Natur in der Stadt und biologische Vielfalt zu engagieren. Dafür unterstützt sie verschiedene Projekte, die Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen aktiv einbinden. Ziel ist es, alle Altersgruppen für die Umsetzung der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zu gewinnen und zu begeistern. Grünflächen, Parks und Naturschutzgebiete bieten nicht nur Erholung. Sie speichern auch Wasser und schaffen Lebensräume für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze. Trotzdem fehlt uns oft das nötige Wissen, um diese Gebiete optimal erhalten und weiterentwickeln zu können. Genau hier setzt das Projekt „Vielfalt Verstehen“ vom Museum für Naturkunde Berlin an. Im Fokus stehen hierbei Forschung und Bildungsprogramme rund um die Stadtnatur. Forscherinnen und Forscher untersuchen Daten zur Artenvielfalt, um wichtige Gebiete für Tiere und Pflanzen zu finden. Und um zu sehen, wie sich diese Gebiete mit der Zeit verändern. Das Bildungsteam lädt Menschen aus allen Altersgruppen ein, durch verschiedenste Angebote die „Natur vor der Haustür“ zu entdecken und zu erleben. Weitere Informationen Im Rahmen eines Pilotprojekts gestaltet die Stiftung für Mensch und Umwelt entlang der Grünen Hauptwege in Reinickendorf und Mitte verschiedene Trittsteinbiotope. Auf ausgewählten Flächen entstehen Wildpflanzenbeete, Blumenwiesen und ein kleiner „PikoPark“ – ein naturnaher Park von 300 bis 500 Quadratmetern. All diese kleinen Biotope tragen zur Vernetzung der Berliner Grünflächen bei. Diese Flächen sind mehr als einfache Blühinseln. Durch die Kombination aus Trockenmauern, Wildstauden und Totholz entstehen kleine Naturparadiese. Sie bieten Tieren Rückzugsorte zum Verstecken, Aufwärmen und Überwintern und schaffen wichtige Verbindungen zu weiteren Trittsteinbiotopen in der Stadt. Das Projekt zeigt, dass sich solche Biotop-Inseln auf vielen Freiflächen in der Stadt umsetzen lassen. Zahlreiche Akteure sind daran beteiligt: Auszubildende des Ausbildungszentrums OTA gGmbH unterstützen die praktische Umsetzung, während Initiativen wie das himmelbeet, die NaturFreunde e.V., Schulgemeinschaften oder Kleingartenvereine bei der Bepflanzung und späteren Betreuung und Pflege helfen. Die Trittsteinbiotope sind frei zugänglich und dienen darüber hinaus das ganze Jahr über als naturnahe Begegnungsorte für Menschen jeden Alters. Das Projekt arbeitet mit „Vielfalt verstehen – Natur erforschen und erleben“ vom Museum für Naturkunde zusammen, um zukünftig an diesen Grünflächen umweltpädagogische Angebote zu schaffen. Weitere Informationen Wer zwitschert, pfeift und trillert? Aktiv in der tierischen Umweltforschung! Vögel sind beliebte Sympathieträger und zählen zu den am besten erforschten Tierartengruppen. Sie sind zudem wichtige Bioindikatoren für Umweltveränderungen und spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung der biologischen Vielfalt und dem bundesweiten Nachhaltigkeitsindikator. Seit 2011 werden in Berlin alle brütenden Vogelarten auf 30 statistisch ausgewählten Flächen (jeweils 1 km²) systematisch erfasst. Auf einer festgelegten, über Jahre unveränderten Route von etwa 3 bis 4 km Länge sind Beobachtungsgabe und Geduld gefragt: Mit Fernglas, Klemmbrett oder Smartphone werden alle sicht- und hörbaren Brutvögel punktgenau „kartiert“ – durch Sichtung und Erkennen ihrer Rufe und Gesänge. Wer mitmachen möchte, sollte Interesse und zumindest grundlegende Kenntnisse in der Vogelerkennung und -bestimmung mitbringen. Nachwuchs ist ebenfalls willkommen – ob jung oder alt. Alle, die Begeisterung für Vögel und den Schutz ihrer Lebensräume mitbringen, können einen wertvollen Beitrag leisten. In Berlin koordiniert die Berliner Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft (BOA e.V.) das Monitoring häufiger Brutvögel. Interessierte können sich dort melden und bei Bedarf auch erfahrene Mentoren finden. Die oberste Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung finanziert die Koordination und Aufwandsentschädigungen der Erfassungen. Weitere Informationen Berlin bietet eine riesige Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume, in der unzählige Arten zuhause sind. Mit einem eigens entwickelten Domino lässt sich die Stadtnatur spielerisch kennenlernen. Hier müssen fünf beispielhafte Lebensräume, 12 Berliner Pflanzen und 14 Wirbellose richtig aneinander angelegt werden. Wer lebt wo, was haben Tiere und Pflanzen miteinander zu tun und wer frisst was (oder wen)? Begleitende Arten- und Lebensraumporträts sowie eine Handreichung liefern dafür die nötigen Informationen. Auf Führungen für Erwachsene und Schulklassen an verschiedene grüne Orte in Berlin können die Berlinerinnen und Berliner die Natur vor ihrer Tür und deren Bewohner unter fachkundiger Anleitung hautnah erleben. Das Domino steht in einer großen Version ab 2025 an verschiedenen Orten zum Ausleihen zur Verfügung. Eine kleine Version kann heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden. Darüber hinaus wird mit einem Fotowettbewerb 2025 die Vielfalt der Stadtnatur sichtbar gemacht. Weitere Informationen Auf dem Weltacker dreht sich alles um Agrobiodiversität. Es summt, brummt und blüht, duftet und stinkt für alle, die auf dem Acker stehen. Diese Vielfalt wird durch Böden ermöglicht, weswegen sie unverzichtbar für Leben und Wachstum, sauberes Wasser, gutes Klima, langfristige Speicherung von Informationen, die Pufferung und Umwandlung von Schadstoffen sind. Sie ernähren nicht nur uns, sondern alle landbasierten Bewohner und sind somit die lebendige Haut unserer Erde. Auf dem 2.000 m² großen Weltacker im Botanischen Volkspark in Pankow können Besucherinnen und Besucher in die globale Landwirtschaft eintauchen. Wir beantworten anschaulich Fragen, zum Beispiel: Warum wächst auf der Hälfte der globalen Ackerfläche Getreide, wenn laut der planetaren Gesundheitsdiät (Planetary Health Diet) die Hälfte unseres Tellers mit Gemüse gefüllt sein sollte? Unsere Boden-Bildungsangebote reichen von Ackertouren zum Thema Bodenbiodiversität über Mikroskopierkurse für alle Altersgruppen, Online-Seminare, Multiplikator-Workshops bis zum innovativen mobilen Forschungslabor, dem sogenannten Wurmloch. Dort können Besucherinnen und Besucher den Boden mit allen Sinnen erleben. Weitere Informationen

Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer

Fast sieben Prozent der Fläche Berlins sind Gewässer. Vor 18.000 Jahren hat das Schmelzwasser der letzten Eiszeit hier ein Urstromtal mit Talsandflächen geformt. Heute fließen Spree und Dahme in ihm und bilden flache Seenketten. Auf den Hochflächen von Teltow und Barnim entspringen kleinere Fließgewässer, die in dieses System münden. Dadurch finden sich auf engem Raum unterschiedlichste Gewässertypen. Sie sind Lebensraum unzähliger Tiere und Pflanzen, Trinkwasserreservoir und Erholungsorte in einem. All diese Anforderungen im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft auszutarieren, ist eine Herausforderung – gerade in Zeiten des Klimawandels. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt verfolgt das Ziel, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern, die aquatischen Lebensräume zu vernetzen und ihre Habitat- und Artenvielfalt zu stärken. Die Belastung der Gewässer mit den Nährstoffen Stickstoff und Phosphat ist seit den 1990er-Jahren deutlich zurückgegangen. Eine bessere Abwasserbehandlung, weniger Einträge aus dem Brandenburger Einzugsgebiet, weniger Einleitungen der Industrie und zahllose Renaturierungsmaßnahmen haben besonders bei den Seen dazu geführt, dass Algenblüten selten geworden sind, die Sichttiefe gewachsen ist und sich mehr Wasserpflanzen angesiedelt haben. Der Klimawandel bringt jedoch neue Herausforderungen. Durch zunehmende Trockenheit gehen die Zuflüsse aus den Einzugsgebieten von Spree und Havel zurück. Der Wasserspiegel schwankt durch den Wechsel von Trockenheit und Starkregenereignisse, einige Abschnitte von Bächen trocknen zeitweise ganz aus. Vor allem in der Innenstadt kommt es zu hohen Wassertemperaturen und einer stärkeren Anreicherung mit Nährstoffen. Die Folge ist Sauerstoffmangel. Historisch mit der Stadtanlage gewachsen befindet sich in der Innenstadt eine Mischkanalisation, die Abwasser und Regenwasser zusammen abführt. Bei Starkregen kann deshalb Mischwasser in die Flüsse gelangen. Speicherräume für solche Mischwasserüberläufe zu schaffen und bei allen städtebaulichen Planungen das Regenwasser von der Kanalisation abzukoppeln, sind deshalb die wichtigsten Aufgaben. Die Berliner Regenwasseragentur berät Investierende, Eigentümer und Eigentümerinnen, wie sich Regenwasser direkt auf ihrem Grundstück bewirtschaften lässt. Wasser in die Landschaft! Lag der Anteil röhrichtbestandener Ufer vor rund 70 Jahren noch bei knapp 50 Prozent, waren es 1990 nur noch 21 Prozent. Das war der Tiefpunkt. Bis 2015 ist der Anteil dank des Berliner Röhrichtschutzprogramms wieder auf 30 Prozent gestiegen. Dafür wurden alte Röhrichtbestände mit Palisaden vor dem Wellenschlag des Schiffsverkehrs geschützt und neue angelegt. Dass das Wasser am Ufer deutlich ruhiger ist, kommt nicht nur Schilfrohr, Kalmus & Co zugute. Auch laichende Fische, Wasserinsekten und Wasserpflanzen profitieren. Röhrichte und Schutzbauwerke zu pflegen, ist deshalb ein essenzieller Teil des Programms. Ein regelmäßiges Monitoring per Fernerkundung liefert die Basis für bedarfsgenaue Maßnahmen zu ihrem Schutz. Röhrichtschutzprogramm Wo immer möglich, versucht man heute, harte Uferkanten zurückzubauen und wieder eine Abfolge an Lebensräumen vom offenen Wasser über strukturreiche Flachwasserzonen zu wechselfeuchten Ufern zu schaffen. So können Pflanzen, Fische und die wirbellose Tierwelt die Ufer wieder besiedeln. Zugleich sind die Ufer für Wirbeltiere leichter zugänglich. Und auch der Erosion bietet das Einhalt. Wie es die Wasserrahmenrichtlinie der EU vorsieht, erarbeitet Berlin Gewässerentwicklungskonzepte und Maßnahmenpläne für Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Müggelspree/Müggelsee und Wuhle und setzt diese schrittweise um. Auch bei laufenden Arbeiten an Wasserstraßen werden abgebrochene oder senkrechte Uferbefestigungen durch bepflanzte Schrägufer oder Flachwasserzonen ersetzt. Solche Abschnitte finden sich zum Beispiel an der Havel in Alt-Gatow oder im Hasselwerder Park in Oberschöneweide an der Spree-Oder-Wasserstraße. Europäische Wasserrahmen­richtlinie Halten Sie Abstand zu Röhricht und Schwimmblattpflanzen, wenn Sie sich an heißen Tagen in Berlins Wasserlandschaft erfrischen! So tragen Sie zu ihrem Erhalt bei.

Landschaftspflege mit Weidetieren

Offenlandschaften sind nicht überbaute und nicht durch Gehölze dominierte Gebiete. Berlin hat eine hohen Anteil an diesem offenen und halboffenen Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen natürlich langfristig sichern. Leichter gesagt als getan, denn Pflege kostet Geld. Doch ohne regelmäßige Pflege würden sich Offenlandschaften aufgrund der natürlichen Sukzession langfristig zu Gehölz bestandenen Biotopen entwickeln. Auch aus finanziellen Gründen ist Berlin also bestrebt, alternative Nutzungsformen für die Pflege der urbanen Offenlandschaften zu entwickeln. Mit Beweidung lässt sich einerseits Kosten sparen, andererseits aber auch soziale Ziele verfolgen. Das Bedürfnis nach Naturerleben der Berliner Stadtbevölkerung kann auf diese Weise mit dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt verbunden werden. Beweidung kann für den Naturschutz sehr erfolgreich eingesetzt werden, da die Tiere auf den Flächen naturnahe Prozesse in Gang setzen. Schauen wir uns an, was die Tiere tun, wenn sie sich selbst überlassen sind: Mit ihrem vollständigen Verhaltensrepertoire aus Fressen, Ruhen, Lagern, Fellpflege und sozialen Verhaltensweisen schaffen sie ein überaus abwechslungsreiches Biotop. Weiden, Hochstaudenfluren, offenen Böden, Gebüsche und Wälder wechseln sich ab und werden so zu vielfältigen Lebensräumen für Flora und Fauna. Beweidung führt darüber hinaus zur Umlagerung von Nährstoffen auf der Weide. Einige Teilflächen werden dadurch ausgehagert, andere wiederum gedüngt. Die Nährstoffverteilung auf der Gesamtfläche wird heterogener. Es entstehen Standorte mit unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die wiederum unterschiedlichen Pflanzenarten einen optimalen Standort bieten. So können sich homogene Grasflächen im Verlauf nur weniger Jahre zu heterogenen Lebensräumen entwickeln. Auf den intensiv befressenen oder stark durch Vertritt geschädigten Flächen finden einjährige oder kleinwüchsige, lichtliebende Arten einen optimalen Lebensraum. Auf weniger von den Weidetieren genutzten Flächen können sich störungsempfindliche Arten besser entwickeln. Insektenkundler verweisen auf die besondere Artenvielfalt von seit vielen Jahren extensiv genutzten Weideflächen, die auf Wiesenflächen kaum erreicht werden können. Durch Tritt und Suhlen von Weidetieren entstehen kleine Schlammpfützen . Bei Regen sammelt sich hier das Wasser und schon können andere Nutzer, wie etwa Vögel, diese als Tränke, für ein Bad oder sogar für den Nestbau nutzen. In trockenen Bereichen entstehen hingegen Sandkuhlen mit kleinen Abbruchkanten: Hier fühlen sich wärmeliebende Insekten wohl. Einige Bienenarten nutzen diese Standorte zur Eiablage. Besonders blütenreiche Standorte können sich in den Bereichen, die die Tiere zum Absetzen des Kots nutzen, entwickeln, da diese Stellen von den Weidetieren beim Fressen gemieden werden. So wird ein kontinuierliches Nahrungsangebot für Blütenbesucher und Samenfresser geschaffen. Aber auch Wirbellose finden hier ein Zuhause. Bis zu 1.000 Insekten können sich darüber hinaus allein in nur einem Rinderfladen entwickeln. Letztlich ist es der Dung, der Weidetiere, der eine ganze Palette von Arten, die auf tierisches Eiweiß angewiesenen sind, ernährt – darunter Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien. Beweidung kann auch einen Einfluss auf die Gehölze auf den Beweidungsflächen haben. Die Tiere nutzen ihren Schatten zum Lagern, Pflegen daran ihr Fell oder verbeißen Zweige und Rinde. Beweidete Gebüsche bleiben so oft über Jahre bis hin zu Jahrzehnten kleinwüchsig und dicht wie eine Hecke. Dies bietet Vögeln optimale Nistmöglichkeiten. Im Wundholz geschälter Bäume können sich Hohlräume für Höhlenbrüter und Eiablageplätze für seltene Schmetterlinge entwickeln. Auch die Artenzusammensetzung der Gehölze verändert sich unter dem Einfluss der Beweidung zugunsten der faunistischen Artenvielfalt. Kurzfristig werden dornige, verbisstolerante und Licht liebende Gehölze wie Wildrosen, Schlehen oder Weißdorn gefördert. Diese ziehen wiederum zahllose Blütenbesucher und pflanzenfressende Insekten an. Die Früchte werden in den Herbst- und Wintermonaten für Vögel attraktiv. Auch im Bereich der Röhrichtbestände und feuchten Hochstaudensäume fördert die Beweidung die biologische Vielfalt. Bei einer Nutzung der Gewässer als Tränken kommt es zu Auflichtungen in den Beständen, was den lichtbedürftigen, kleinwüchsigen, einjährigen Pflanzenarten dieser Standorte Konkurrenzvorteile bringt. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Viele Wildpflanzen und Wildtiere sind vom Aussterben bedroht. Ähnliches gilt leider auch für Kulturpflanzen und Nutztiere. Nach Aussage der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) stirbt auf der Erde pro Woche mindestens eine Nutztierrasse aus. Die GEH, eine private Vereinigung von Züchtern, Tierhaltern und interessierten Privatpersonen, arbeitet seit 1981 daran, dem kontinuierlichen Verlust der alten Nutztierrassen entgegen zu wirken. Sie pflegt eine Rote Liste mit in Deutschland bisher 130 vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen. Grund für den stetigen Verlust ist die veränderte Nutztierhaltung seit Beginn der Industrialisierung und die Mechanisierung der Landwirtschaft. Früher wurden Rinder sowohl für die Milch- und Fleischproduktion, als auch für Zugarbeiten in der Landwirtschaft eingesetzt. Heute vertraut ein Großteil der Landwirte auf sogenannte Hochleistungs-Tierrassen, die beispielsweise ausschließlich der Fleischproduktion dienen. Mit jeder verlorenen Rasse geht genetisches Potenzial verloren, das über viele Generationen in jahrhundertelanger Züchtung entstanden ist. Der Verlust einer Rasse bedeutet damit gleichzeitig den Verlust eines wertvollen Kulturgutes. Alte Nutztierrassen haben folgende Eigenschaften: Sie haben eine gute Konstitution. Sie sind genügsam, insbesondere in Bezug auf das Futter. Sie sind langlebig. Sie haben eine hohe Fruchtbarkeit und gute Muttereigenschaften. Sie sind widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Umwelteinflüssen. Daher sind alte Nutztierrassen in besonderem Maße für die extensive Pflege von Freiflächen geeignet. Auch Berlin strebt an, eine möglichst große Vielfalt an Nutztieren aktiv für die Pflege der Landschaft einzusetzen, um so den Erhalt von traditionellen Nutztierrassen zu sichern. Im Zuge der IGA Berlin 2017 wurde auf einer Fläche im Wuhletal (der sogenannten “Sandlinse”) sowie auf mehreren Flächen in den Gärten der Welt ein Beweidungsprojekt begonnen. Dies Beweidungsprojekt zählt zu den von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zertifizierten “Arche-Parks”. Die im Rahmen des Arche-Projektes durch die GEH ins Leben gerufenen “Arche-Parks” dienen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Sie sollen eine möglichst breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut machen und deren Vielfalt demonstrieren. Im Rahmen des Arche-Projektes fanden die folgenden Tiere ein neues Zuhause: Orka, Bonita und Orlana – drei Rinder der Rasse Rotes Höhenvieh, Nell, Natascha und Missa – drei Pferde der Rasse Dülmener Wildpferde und insgesamt sechs Schafe, davon jeweils drei der Rassen Skudden und Coburger Füchse. Alle Rassen stehen auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH). Auch nach 2017 soll die Beweidung durch die Grün Berlin GmbH dauerhaft weiter geführt und auch auf andere Flächen im Wuhletal ausgedehnt werden. Geplant ist eine extensive Beweidung im System der Umtriebweiden. Die Tierhaltung führt auf den ausgewählten Freiflächen zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch die Auswahl der Tiere wird neben dem Einsatz zur Pflege vor allem ein Beitrag zum Erhalt der genetischen Ressourcen der Nutztierrassen geleistet. Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.

Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts

Dieter Frank & Volker Neumann (Hrsg). Stuttgart (Hohenheim): Ulmer 1999 (Naturschutzpraxis), ISBN 3-8001-3368-7 Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Titel (2 MB) Inhalt (215 KB) Kapitel 1 Einführung (185 KB) Kapitel 2 Ziele und Grenzen der Beschreibung von Bestandssituation und -entwicklung (180 KB) Kapitel 3 Nutzung von Kenntnissen über Bestandssituation und -entwicklung (192 KB) Kapitel 4 Methodische Rahmenvorgaben (293 KB) Kapitel 5 Pflanzen (4 MB) Kapitel 6 Wirbeltiere (2 MB) Kapitel 7 Wirbellose (7 MB) Kapitel 8 Statistische Übersicht (184 KB) Kapitel 9 Literatur zu den Kapiteln 1-3 (170 KB) Epilog (162 KB) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Kartieranleitungen

Jahr Titel 2020 Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt RdErl. des MULE vom 15.2. 2020 - 24.2-2247; veröffentlicht in: MBI. LSA Nr. 19/2020 vom 2.6.2020; Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt 2019 Kartieranleitung zur aktuellen Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen in Sachsen-Anhalt Rahmenvorgaben Rote-Liste-Kartierung in Sachsen-Anhalt 2015-2019; Autor: Dr. Frank; Quelle: Botanischer Veirein Sachsen-Anhalt 2014 Bewertung des Erhaltungszustande der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (25 MB, nicht barrierefrei) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2014 2014 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Wald (1,5 MB, nicht barrierefrei) Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 05.08.2014 Erfassungsbögen Wald (59 KB, nicht barrierefrei) 2010 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Offenland mit Erfassungsbögen (1,6 MB, nicht barrierefrei) Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 11.05.2010 2010 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2010 2008 Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt (585 KB, nicht barrierefrei) Fachinformation Nr. 3/2008 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2006 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschlan d (5,8 MB, nicht barrierefrei) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2006 1992 Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgeschützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt (2 MB, nicht barrierefrei) Berichte des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 4/1992 1991 Biotopkartierung in Sachsen-Anhalt (2,5 MB, nicht barrierefrei) Juni 1991 Letzte Aktualisierung: 16.03.2023

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