Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. zur Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage zur Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (4. Linie) am Standort Delfzijl (NL) mitgeteilt. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§58 Abs.5 UVPG). In Niedersachsen wäre dies für das geplante Vorhaben das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. In einem ersten Verfahrensschritt (Scoping) ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Untersuchungsrahmen zur Erstellung des UVP-Berichtes festgelegt worden. Die Scoping-Unterlagen waren unter dem Link www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") ab dem 17. Juni 2019 einsehbar. Dieser Bericht wurde erstellt und lag mit den Antragsunterlagen zur Stellungnahme bis einschließlich 8.Juni 2020 öffentlich aus. Die Überarbeitung und Aktualisierung des UVP-Berichtes und des Entwurfes des Genehmigungsbescheides lagen ab dem 27.07.2020 öffentlich aus, die Unterlagen waren unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") und auf diesem Portal abrufbar. Die für das Vorhaben erforderliche Wabo-Genehmigung ("Wet algemene bepalingen omgevingsrecht“) wurde zwischenzeitlich am 29.10.2020 erteilt. Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen wird vom 09.11.2020 bis zum 21.12.2020 öffentlich ausgelegt. (Details siehe die unter Entscheidung stehende Bekanntmachung). Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen ist ab dem 09.11.2020 auch unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") abrufbar. Der Genehmigungsbescheid ist unter Entscheidung (s.u) auch auf diesem Portal einsehbar. Beschreibung des Vorhabens: Die EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant, im Industriegebiet Oosterhorn in Delfzijl (NL) das bestehende Müllheizkraftwerk um eine 4. Linie in unmittelbarer Nähe zu erweitern. Diese 4. Linie ist als Mono-Klärschlammver-brennungsanlage geplant. Die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage besteht aus einer stationären Wirbelschichtverbrennung zur Dampferzeugung, sowie einer nachgeschalteten mehrstufigen Rauchgasreinigung. Die im Verbrennungsprozess entstehenden phosphathaltigen Primäraschen können einem Recyclingprozess zur Phosphorgewinnung und damit einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Als Brennstoff für die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage kommen Klärschlämme aus der kommunalen Abwasser-behandlung zum Einsatz. Heizwertbedingt kommen maximal 20,1 t/h zum Einsatz, entsprechend 185.000t/a. Information Weitere Informationen sind zu erhalten unter Nummer 0031-50-3164712 (Frau Degenhart Drenth)
Die Münchner Stadtentwässerung, Friedenstraße 40, 81671 München betreibt am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann eine aus zwei Verbrennungslinien bestehende Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit einer genehmigten Durchsatzleistung von 2 x 3 t Trockenrückstand (TR) / Stunde; von den 2 Verbrennungslinien wurde bisher im Regelfall jeweils nur eine Linie betrieben, da ein Teil des Klärschlammes im Müllheizkraftwerk München-Nord mitverbrannt wurde. Die Münchner Stadtentwässerung hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann beantragt, die die alte Klärschlamm-Verbrennungsanlage ersetzen soll und den gesamten Klärschlamm (AVV-Nr. 19 08 05) der Landeshauptstadt München und der bisher schon angeschlossenen Umlandgemeinden entsorgen soll. Im Wesentlichen sind die Errichtung und der Betrieb der folgenden Anlagenteile bzw. Nebeneinrichtungen vorgesehen: - Vorgeschaltete Entwässerung des Klärschlamms mittels 6 Zentrifugen (je 3 für die Betriebslinie und die Reservelinie) von durchschnittlich 2,5 - 3 % TR auf ca. 24 % TR einschließlich zweier Faulschlammpufferbehälter mit je 150 m³, - Lagerung von entwässertem Klärschlamm in einem Klärschlammbunker mit rund 8.200 m³ Fassungsvermögen sowie in einem 350 m³ großen Anlieferbunker für Anlieferungen vom Klärwerk Gut Marienhof, - Trocknung des entwässerten Klärschlamms mittels dampfbeheizter Trockner auf ca. 42 % TR (je 2 Trockner für die Betriebslinie und die Reservelinie), - Kondensation der bei der Trocknung entstehenden Brüden (abgedampftes Wasser) und Zuführung der kondensierbaren Brüden zur Zentratbehandlung des Klärwerks bzw. der nicht kondensierbaren Brüden zur Verbrennung, - Verbrennung des Klärschlamms in einer aus zwei redundanten Verbrennungslinien bestehenden Wirbelschichtfeuerung, bestehend aus Hauptfeuerung für Klärschlamm, Zünd- und Stützfeuerung mit Heizöl EL bzw. Faulgas, SNCR-Anlage (se-lektive nichtkatalytische Reduktion) zur Stickstoffoxidminderung mittels Harnstoff, Verbrennungsluftsystem, Bettascheaustrag, mit einer Durchsatzleistung von 2 x 4,8 t Trockenrückstand (TR) / Stunde (eine Betriebslinie und eine Reservelinie) und einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 13,3 MW, einem Durchsatz von insgesamt rund 40.000 t TR / Jahr und 8.760 Betriebsstunden / Jahr, - Abgasreinigung in zwei redundanten Linien (eine Betriebslinie und eine Reservelinie) bestehend jeweils aus Elektrofilter, Sprühtrockner, Reaktionsstrecke, Gewebefilter, Vor- und Hauptwäscher, Saugzug, Abgasreinigungsabschlämmung und Ableitung der Abgase über je einen 40 m hohen Schornstein, - Wasser/Dampf-System und Stromerzeugung bestehend aus je einem Kessel (Schutzverdampfer, Verdampfer, Überhitzer 1 und 2, Economizer, Dampftrommel), Dampfturbine mit Ölversorgungsanlage, Getriebe und Generator, Luftkondensator, Speisewassersystem, Transformatoranlage, - Silos und Behälter für Einsatzstoffe (insb. Harnstoff, Sand, Heizöl, Kalkhydrat, Kalkstein, Adsorbens, Salzsäure, Fäll- und Flockungsmitttel) und Reststoffe (insb. Aschesilo 1 und 2, Reststoffsilo 1 und 2, Grobstoffbehälter für Bettasche, Gipssilo), - Notstromdieselaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 3,25 MW, einer Betriebszeit von maximal 50 Stunden / Jahr und einem 34,3 m hohen Schornstein, - Nebeneinrichtungen wie Kühlkreislauf, VE-Anlage, Zentralstaubsauger, Druckluftsystem, Probenahmestation, Gebäudeentwässerung, Zwischenspeicherung von überschüssiger Prozesswärme, Betriebswasserversorgung und Bereitstellung von Brauchwasser, - Erstellung der notwendigen baulichen Einrichtungen für die technischen Einrichtungen. Es sind die folgenden Betriebszustände beantragt: Alternative Betriebsfälle für die Inbetriebnahmephase (ersten drei Betriebsjahre): - Vollastbetrieb einer Linie der bestehenden Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit 3 t TR / Stunde bei gleichzeitigem Anfahrbetrieb der neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit Klärgas / Heizöl (ca. 300 Stunden / Jahr) oder - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit 4,8 t TR / Stunde bei gleichzeitiger Betriebsbereithaltung der bestehenden Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit Klärgas / Heizöl (ca. 300 Stunden / Jahr). Dauerbetrieb nach der Inbetriebnahmephase: - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlammverbrennungsanlage (4,8 t TR / Stunde) oder - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlammverbrennungsanlage (4,8 t TR / Stunde) bei gleichzeitiger Stützfeuerung der anderen Linie mit Klärgas / Heizöl (ca. 5 Tage entsprechend 150 Stunden / Jahr). Ein Parallelbetrieb der beiden neuen Verbrennungslinien mit Klärschlamm ist nicht beantragt. Die Münchner Stadtentwässerung hat ferner die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Während der Bauzeit ca. 100.000 m³ Grundwasser mit einer maximalen Förderleistung von 25 l / s zu entnehmen, zutage zu fördern, zutage zu leiten, abzuleiten und zu versickern (Bauwasserhaltung), - die Gründung von Bauteilen im Grundwasser mit einem damit verbundenen Aufstau des Grundwassers von ca. 0,18 m, - Grundwasser insb. im Rahmen dieser Maßnahmen aufzustauen, abzusenken und umzuleiten, - Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser der Flächen der Klärschlammverbrennungsanlage und der Dachflächen des Betriebsgebäudes in das Grundwasser; der zu bebauende Bereich hat eine Fläche von rund 10.266,1 m².
Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Grundstück Flurnummer 2235/47 der Gemarkung Gersthofen, Ludwig-Hermann-Straße 100, 86368 Gersthofen durch die MVV Industriepark Gersthofen GmbH Mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 hat die MVV Industriepark Gersthofen GmbH, Ludwig-Hermann-Straße 100, 86368 Gersthofen, bei der Regierung von Schwaben die Genehmigung nach §§ 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf dem Gelände des Industrieparks in 86368 Gersthofen, Ludwig-Hermann-Straße 100 (Grundstück Flurnummer 2235/47 der Gemarkung Gersthofen) beantragt. Nach § 8 BImSchG wird außerdem die Teilgenehmigung für den Bau der Gebäude und Infrastrukturmaßnahmen, sowie die Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage beantragt. Weiterhin wird gemäß § 18 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Teilerlaubnis zur Errichtung einer Dampfkesselanlage beantragt. Die Inbetriebnahme der KVA ist für Mitte 2023 vorgesehen. In der KVA sollen Klärschlämme aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen thermisch behandelt werden. Durch den Betrieb der KVA soll den Forderungen des Gesetzgebers aus der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung Rechnung getragen werden. Die KVA beinhaltet Einrichtungen zur Lagerung und Trocknung des entwässerten Klär-schlamms, sowie eine Anlage zur Verbrennung des konditionierten Klärschlamms mit einer Wirbelschichtfeuerung. Die geplante Anlage besteht aus den folgenden Betriebseinheiten: • Klärschlammanlieferung • Klärschlammtrocknung (Bandtrockner) • Feuerung und Dampferzeugung • Rauchgasreinigung • Brüdenkondensatreinigung Die vorgesehene Wirbelschichtfeuerung besitzt eine Feuerungswärmeleistung von 8,8 MW Beantragt wird ein ganzjähriger Betrieb. Bei einer Betriebszeit von 8.000 h/a bedeutet dies einen Klärschlammdurchsatz bezogen auf die Trockensubstanz von 27.100 t/a. In Abhängigkeit von dem jeweils unterschiedlichen Trocknungsgrad der Klärschlämme ist eine Anlieferung von maximal 116.800 t/a geplant. Der Industriepark Gersthofen befindet sich im nördlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Gersthofen. Die Klärschlammverwertungsanlage soll im Industriepark Gersthofen in unmittelbarer Nähe zu den bereits existierenden Kraftwerken der MVV Industriepark Gersthofen GmbH errichtet werden. Das Gelände des Industrieparks ist unbeplanter Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Es ist im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen. Nach der besonderen Art und Maß der baulichen Nutzung entspricht das Gelände des Industrieparks gemäß § 9 der Baunutzungsverordnung einem Industriegebiet (GI). Der Industriepark ist über die Bundesstraße 2 und die Autobahn A 8 an das öffentliche Straßenwegenetz angeschlossen. Die nächste geschlossene Wohnbebauung liegt ca. 400 m nordwestlich (Stadt Gersthofen, Adalbert-Stifter-Siedlung). Innerhalb des grundsätzlich die immissionsschutzrechtliche Betroffenheit bestimmenden Beurteilungsgebietes nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) liegen Teile der Gemeindegebiete der Stadt Gersthofen, der Stadt Augsburg, der Gemeinde Affing, der Gemeinde Rehling, der Gemeinde Gablingen und der Gemeinde Langweid a.Lech. Bei der KVA handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 8.1.1.3 (G, E) Anhang 1 der 4. BImSchV. Zudem handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (§ 3 der 4. BImSchV). Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die geplante Anlage wird entsprechend Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) von der Regierung von Schwaben gemäß § 10 BImSchG und §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Bei der KVA handelt es sich um ein Neuvorhaben im Sinne des § 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 8.1.1.2 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG für dessen Errichtung und Betrieb die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die UVP ist nach § 4 UVPG und § 1 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV unselbstständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Mit den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen wurde auch ein UVP-Bericht vorgelegt (§ 9 Abs. 1a Nr. 2 der 9. BImSchV). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entfaltet gemäß § 13 BImSchG Konzentrationswirkung und schließt - mit Ausnahme u.a. wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen nach den §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die gesondert zu erteilen sind - grundsätzlich alle anderen, die Anlage betreffenden, behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Zulassungen mit ein. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen nach Baurecht, Naturschutzrecht, Betriebssicherheitsverordnung und die Entscheidung nach §§ 58, 59 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über die Indirekteinleitung von Betriebsabwässern (hier: vorbehandelte Brüden aus der Klärschlammtrocknung, der Abwassernassreinigung und der Gebäude- und Apparatereinigung) in die vorhandene Abwasserreinigungsanlage der MVV Industriepark Gersthofen GmbH, für welche somit keine gesonderten Verfahren durchzuführen sind. Die MVV Industriepark Gersthofen GmbH hat ferner wasserrechtliche Gestattungen nach § 9 WHG für folgende Gewässerbenutzungen beantragt: • Einleiten des Niederschlagswassers von befestigten Flächen und Dachflächen, • Einleiten von Abwässern aus der Dampfkesselabschlämmung und • Einleiten von Kühlwasser aus der Brüdenkondensation über die auf dem Grundstück vorhandene Kühl- und Regenwasserkanalisation in den Lechkanal. Darüber hinaus wird die Erlaubnis für die Errichtung von in das Grundwasser einbindenden Baukörpern und Bohrpfählen beantragt. Nach Art. 64 Abs. 2 BayWG entscheidet die Regierung von Schwaben, soweit - wie im vorliegenden Fall - mit dem immissionsschutzrechtlich zu genehmigenden Vorhaben die Benutzung von Gewässern verbunden ist, auch über die Erteilung dieser Erlaubnis.
Die Firma Zirngibl Verwertungs GmbH & Co KG, Breitenhart 1, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg hat mit Schreiben vom 21.04.2020 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage und einer Klärschlammtrocknungsanlage beantragt. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Die Anlage soll auf dem Flurstück 392/1 der Gemarkung Oberellenbach, in Breitenhart 1, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg errichtet werden. Das Grundstück befindet sich auf dem künftigen Sondergebiet „Klärschlammverwertung Breitenhart“. Der Bebauungsplan hierfür ist gerade in Aufstellung. Die geplante Anlage setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen zusammen: a) Klärschlammtrocknung mit • 2 Annahmebunkern für entwässerten Klärschlamm, • 2 Rührwerkstrocknern mit einer Durchsatzleistung von 18.000 t gepressten Klärschlamm pro Jahr und • Abgasreinigung mit Staubfilter und chemischem Wäscher b) Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 26.170 t getrockneten Klärschlamm (Trockengehalt 45 %) pro Jahr mit • Wirbelschichtfeuerung, • Dampfturbine, • Notstromaggregat, • Abgasreinigung mit Rauchgasentstickung (SNCR) und Heißgaszyklon und trockener Rauchgasreinigung.
Die Heizkraftwerk Altenstadt GmbH und Co. KG, Triebstraße 90, 86972 Altenstadt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Biomasseheizkraftwerkes insbesondere durch die Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um Ersatzbrennstoffe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964/1 der Gemarkung Altenstadt beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenteile, bzw. Maßnahmen: - Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um den Einsatz von Ersatzbrennstoff, - Errichtung eines neuen Brennstoffbunkers für EBS als Rundbau mit einem Durchmesser von 20 m und insgesamt 4 Andockstationen für die LKW Entladung sowie eines Aufbaus zur Aufnahme der Krananlage, - Errichtung eines zum Bunker gehörenden Gewebefilters zur Abluftreinigung, - Errichtung von Luftkanälen zur Nutzung der Bunkerabluft als Verbrennungsluft für die Wirbelschichtfeuerung, inkl. Kamin zur Ableitung der gereinigten Abluft bei Stillstand der Wirbelschichtfeuerung, - Anpassung / Ergänzung der Fördertechnik, um den EBS aus dem Bunker über Zuteiler, Sichter und Förderschnecken in die Wirbelschichtfeuerung zu fördern, - Erweiterung der Rauchgasreinigungsanlage um folgende Komponenten: Zyklon zur Abscheidung von Staub aus dem Wirbelschichtfeuerung, Station zur Zudosierung von Aktivkoks vor die Gewebefilter der Rauchgasreinigung und der Siloabluftreinigung, Station zur Dosierung eines hochtemperaturstabilen Adsorbens in den Feuerraum der Wirbelschichtfeuerung, Silo zur Zwischenlagerung von Zyklonasche, Silo für hochtemperaturstabiles Adsorbens, - Änderung der SNCR-Anlage und der zugehörigen Ammoniakwasserversorgung, - Entfall der Genehmigung für den bisher noch nicht errichteten Reservekessel mit 13,04 MW zur Verfeuerung von Heizöl EL und Erdgas. Das Änderungsvorhaben betrifft eine Anlage nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV und bedarf eines vereinfachten Verfahrens nach § 16 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 19 BImSchG. Die Regierung von Oberbayern führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch, da erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Kohlekessel mit Wirbelschichtfeuerung (WSF) für Prozesswärme in Europa ---------------------------------------------------------- Basiert auf deutschem Datensatz, alle Daten nach #1, Kohleimporte aus Deutschland übernommen. Auslastung: 4500h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Kohle gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 25a Leistung: 50MW Nutzungsgrad: 85% Produkt: Wärme - Prozess
20-MW-el-Gegendruck-(GD) Dampfturbinen-Heizkraftwerk (HKW) mit zirkulierender Wirbelschichtfeuerung (WSF) für Holz-Hackschnitzel aus Kurzumtriebsplantage (KUP), Daten nach #1 (aktualisiert nach #2), hier ohne Gutschrift für ausgekoppelte Wärme (brutto). Transportentfernung mit 50 km angesetzt, Transport mit Lkw. Investitionskosten geschätzt nach #3. Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 3200m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 25a Leistung: 20MW Nutzungsgrad: 27,4% Produkt: Elektrizität
Holz-Hackschnitzel in einem 22,5-MW-el-Gegendruck-(GD) Dampfturbinen-Heizkraftwerk (HKW) mit zirkulierender Wirbelschichtfeuerung (WSF), Daten nach #1 (aktualisiert nach #2). Transportentfernung mit 100 km angesetzt, Transport mit Lkw, hier mit energetischer Allokation zwischen Strom und genutzter Koppelwärme Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 800m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 25a Leistung: 5MW Nutzungsgrad: 24,9% Produkt: Elektrizität Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten
Holz-Hackschnitzel in einem 22,5-MW-el-Gegendruck-(GD) Dampfturbinen-Heizkraftwerk (HKW) mit zirkulierender Wirbelschichtfeuerung (WSF), Daten nach #1 (aktualisiert nach #2). Transportentfernung mit 100 km angesetzt, Transport mit Lkw, hier mit energetischer Allokation zwischen Strom und genutzter Koppelwärme Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 800m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 25a Leistung: 5MW Nutzungsgrad: 24,9% Produkt: Elektrizität Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten
20-MW-el-Gegendruck-(GD) Dampfturbinen-Heizkraftwerk (HKW) mit zirkulierender Wirbelschichtfeuerung (WSF) für Holz-Hackschnitzel aus Kurzumtriebsplantage (KUP), Daten nach #1 (aktualisiert nach #2), hier ohne Gutschrift für ausgekoppelte Wärme (brutto). Transportentfernung mit 50 km angesetzt, Transport mit Lkw. Investitionskosten geschätzt nach #3. Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 3200m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 25a Leistung: 20MW Nutzungsgrad: 27,4% Produkt: Elektrizität
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