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Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung Umweltstrafrecht und andere Sanktionen als Instrumente zur Verbesserung der Befolgung von Umweltrecht (Compliance) - Erhebung des Status quo, Ermittlung von Verfolgungshindernissen und Erarbeitung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Das Projekt "Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung Umweltstrafrecht und andere Sanktionen als Instrumente zur Verbesserung der Befolgung von Umweltrecht (Compliance) - Erhebung des Status quo, Ermittlung von Verfolgungshindernissen und Erarbeitung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. a) Analyse der Wirkung von Sanktionen (Geldbußen, Geld- und Freiheitstrafen u.a.) auf die Befolgung des Umweltrechts und Weiterentwicklungsempfehlungen. In Deutschland besteht die Möglichkeit Verstöße gegen das Umweltrecht als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen zu sanktionieren oder als Straftaten mit Geld- und Freiheitsstrafen. Weitere Maßnahmen, wie z.B. Einziehungen, sind ebenfalls möglich. Teilweise bestehen dabei EU-rechtliche Vorgaben für die Effektivität von Sanktionen. Bis 2004 hat das UBA zumindest hinsichtlich des Strafrechts ausgewertet, inwieweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Seitdem gibt es keine systematische Auswertung der Kriminalstatistiken und die Wirkung des Umweltstrafrechts mehr. Diese Lücke soll das Forschungsvorhaben schließen. Ergänzend soll es Daten zu Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten und ihrer Effizienz / Effektivität in ausgewählten Bereichen erheben. Aufbauend auf diesen Daten soll das Forschungsvorhaben mögliche Defizite sowie erfolgreiche Strategien zur Compliance-Förderung in Deutschland, insbesondere hinsichtlich eines more level playing fields in der EU betrachten. Dazu sollen auch andere Instrumente der Verantwortungsübernahme für Umweltschäden, wie die Haftung für Umweltschäden nach USchadG und UmweltHG, in den Blick genommen werden. b) Zur Beseitigung festgestellter Defizite sollen Empfehlungen entwickelt werden. Diese Empfehlungen sollen auf den EU-rechtlichen Vorgaben aufbauen und evtl. Probleme an der Schnittstelle Ordnungswidrigkeitenrecht / Strafrecht berücksichtigen. Die erhobenen Daten sollen als Fortsetzung der UBA-Reihe 'Umweltdelikte' (letztes Erscheinungsjahr 2006) veröffentlicht werden.

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