Zum Tag des Meeres am 8. Juni Neues UBA-Papier: Zahlen, Hintergründe, Forschungsbedarf und Maßnahmen gegen die Plastikflut Kunststoffe sind wertvolle Werkstoffe, aber sie werden zum Problem, wenn sie als Abfall in der Umwelt landen. Dort werden sie nur sehr langsam abgebaut und können Ökosysteme und Lebewesen schädigen. In welchem Ausmaß finden sich Kunststoffe in Wasser, Boden, Luft, in den Meeren und an den Küsten in Deutschland? Wie und warum gelangen sie überhaupt dorthin? Wo gibt es weiteren Forschungsbedarf – und mit welchen Maßnahmen können die Kunststoffeinträge in Deutschland reduziert werden? Einen aktuellen Überblick gibt das neue Papier des Umweltbundesamts (UBA) „Kunststoffe in der Umwelt“. In den 1950er Jahren wurden weltweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Kunststoff im Jahr produziert. Im Jahr 2016 waren es bereits 348 Millionen Tonnen, Tendenz steigend. Gleichzeitig gelangen immer mehr Plastikabfälle in die Umwelt. Inzwischen finden sich Kunststoffreste überall: in Flüssen, Seen und Böden, in den Meeren und in vielen Meerestieren. Diskutiert wird auch, ob Kunststoffpartikel in der Luft vorkommen, im Trinkwasser und in anderen Lebensmitteln. Eine Hauptursache für die weltweite Plastikflut in der Umwelt ist fehlendes oder unzureichendes Abfall- und Abwassermanagement. Kunststoffe gelangen aber auch auf zahlreichen weiteren Wegen in die Natur, zum Beispiel als Abrieb von Autoreifen, von Bauwerken, Folien oder Kleidung aus Kunststofffasern. Kosmetika oder Reinigungsmittel enthalten Mikroplastik, Düngemittel werden mit Plastik ummantelt. Nicht zuletzt gelangen auch immer mehr Kunststoffe in die Umwelt, weil die Menschen Produkte wie Kaffeebecher, Zigarettenstummel oder Plastiktüten achtlos liegenlassen oder wegwerfen (sog. Littering). Die Autorinnen und Autoren des Papiers erklären, was Kunststoffe überhaupt sind und mit welchen Methoden man sie in der Umwelt untersuchen und messen kann. Sie zeigen das Vorkommen von Kunststoffen in Wasser, Boden, Luft und Meeren in Deutschland und welche Folgen das für die Ökosysteme hat. Es werden Bereiche mit (noch) unzureichender Datenlage identifiziert und Forschungsbedarfe benannt ebenso wie Maßnahmen, um Kunststoffeinträge in die Umwelt in Deutschland wirksam zu reduzieren und den Zustand der Umwelt zu verbessern. Tag des Meeres am 8. Juni : Vor allem in den Meeren sind Kunststoffabfälle in den vergangenen Jahren zu einem sichtbaren und drängenden Problem geworden. Etwa 75 Prozent der Müllfunde in den Meeren und an Stränden bestehen aus Kunststoffen. Untersuchungen zeigen, dass weltweit mehr als 800 Tierarten von den negativen Auswirkungen betroffen sind, besonders häufig verheddern sie sich in Müllteilen und verschlucken diese. Die UN -Kampagne „Play it out“ widmet sich dem Kampf gegen Plastikmüll in den Meeren. Der diesjährige Tag des Meeres steht unter dem Motto „Gender and the Ocean“.
Kunststoffe sind wichtige Werkstoffe, und der Bedarf und Verbrauch steigen seit Jahren stark an. Gelangen die Kunststoffe in die Umwelt, können sie Ökosysteme und Lebewesen massiv beeinträchtigen. Inzwischen finden sie sich in Meeren, Flüssen, Seen und Böden. Eine Hauptursache weltweit ist ein unzureichendes Abfall- und Abwassermanagement, aber es gibt noch viele weitere Quellen wie Reifenabrieb, in der Landwirtschaft eingesetzte Folien oder Plastikpartikel in Kosmetika und Reinigungsmitteln. Auch durch Littering landet immer mehr Plastik in der Umwelt. Dieses Papier zeigt – bezogen auf Deutschland- , wo wir stehen, was wir tun müssen, welcher Forschungsbedarf besteht und welche Maßnahmen wir jetzt schon umsetzen können, um das Problem in den Griff zu bekommen. Veröffentlicht in Broschüren.
Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes Noch in diesem Jahr wird das „Aus“ für Bleirohre als Trinkwasserleitungen besiegelt – genauer am 01.12.2013. Dann nämlich tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. „Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwasserleitung quasi unbrauchbar. Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen. Faktisch wird dazu meist ein kompletter Austausch der Bleirohre nötig sein“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Thomas Ilka betont: „Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser informieren.“ Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 01.01.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden. Komplett auf Bleileitungen wird seit über hundert Jahren im gesamten süddeutschen Raum verzichtet. Im Rest von Deutschland wurden Bleirohre jedoch teilweise sowohl für Hausanschlussleitungen als auch für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden verwendet. Die Hausanschlussleitungen sind in der Regel in der Verantwortung des Wasserversorgers und können nur durch diesen ausgetauscht werden. Die Rohre der Trinkwasser-Installation gehören dem Hauseigentümer. Diese haben dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserbeschaffenheit einwandfrei ist und eventuell vorhandene Bleirohre ausgetauscht werden. Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 01.12.2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden – auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird. Diese Information ist für bestimmte Risikogruppen wichtig. So gilt zum Beispiel für Schwangere und Kleinkinder die Empfehlung, Leitungswasser, das Blei enthält nicht zu trinken oder Speisen zu essen, für deren Zubereitung das Wasser verwendet wird. Nach Möglichkeit sollten diese Gruppen auf abgepacktes Wasser zurückgreifen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichern und besonders die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann. Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen. Auch andere Installationswerkstoffe, zum Beispiel verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen, können Blei ins Trinkwasser abgeben. Das UBA führt in einer Empfehlung diejenigen trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffe auf, für die nachgewiesen wurde, dass sie nicht zu einer Überschreitung des neuen Blei-Grenzwertes führen. Bei der Erstellung neuer Installationen und bei Instandhaltungsmaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass nur die in der Empfehlung aufgeführten metallenen Werkstoffe verwendet werden. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen nicht zu lange (über vier Stunden) in den Leitungen gestanden hat. Wenn der Wasserhahn länger nicht genutzt wurde, sollte man das Wasser kurz ablaufen lassen, bis es gleichbleibend kühl aus der Leitung kommt. Bei Problemen unterstützt und berät das zuständige Gesundheitsamt oder die für Trinkwasser zuständige Landesbehörde.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Höchste Anforderungen an Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben heute in Berlin den Spiel- und Konstruktionsstein für Kinder „Bioblo“ aus Österreich mit dem Umweltsiegel Blauer Engel ausgezeichnet. Es ist das zweite Spielzeug, das den Blauen Engel erhält. Gerade bei Spielzeug haben Eltern höchste Anforderungen an die Schadstofffreiheit. Die Kriterien des Blauen Engel für Spielzeug setzen daher bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe an. Dabei gehen die Anforderungen des Blauen Engel über die Kriterien der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und schließen weitere potenziell umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Trotz der sensiblen Zielgruppe kommt es gerade bei Spielzeugen oft zu Verstößen u. a. gegen die chemikalienrechtlichen Regelungen. Das zeigen die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Beim Blauen Engel gibt es deshalb umfassende Prüf- und Nachweispflichten bei der Zertifizierung. So müssen etwa Testergebnisse von unabhängigen Prüfinstituten vorgelegt werden. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug fordern darüber hinaus, dass grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten eingehalten werden. Auch sollen die Rohstoffe aus Quellen stammen, die weniger negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen als vergleichbare Quellen für diesen Rohstoff. Bioblo-Bausteine sind aus Bio-Fasal® gemacht, einem Werkstoff, der sich ausschließlich aus nachwachsenden bzw. wiederverwerteten Rohstoffen zusammensetzt. Er besteht zu 60 Prozent aus Holzspänen heimischer Nadelbäume aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und zu 40 Prozent aus Recycling-Kunststoff. Dieser wird im Zuge eines ressourcenschonenden Up-Cycling-Prozesses aus ausgedienten Mehrwegbechern gewonnen, die beispielsweise in Stadien und auf Festivals anfallen. Produziert werden die Bioblos im österreichischen Tulln und in Zagreb, Kroatien. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) sind gleichlautend mit der Umweltzeichen-Richtlinie für Spielzeug des österreichischen Umweltzeichens (UZ 73). Die Harmonisierung der Vergabekriterien beider Umweltzeichen trägt dazu bei, größere Märkte zu erreichen und damit umweltfreundliches und sozial faires Spielzeug zu fördern und zu etablieren.
Der Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens „Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rahmen des Blauen Engel“ und behandelt das Thema der biobasierten Kunststoffe. Bei diesen handelt es sich um Werkstoffe, die in den verschiedensten Produktgruppen zum Einsatz kommen können. Daher wurden hier grundsätzliche Aspekte betrachtet, die in den Vergabekriterien für Umweltzeichen zu Produkten aus biobasierten Kunststoffen Berücksichtigung finden sollen. Für die daraus hergestellten Produkte sind im Kontext des Blauen Engel jedoch eine Reihe Anforderungen zu beachten: So gelten die in der übergreifenden Machbarkeitsstudie vorgegebenen Systeme zur Zertifizierung einer nachhaltigen Biomassebereitstellung. Veröffentlicht in Texte | 88/2019.
Das Umweltbundesamt betrachtet derzeit vor dem Hintergrund neuartiger Gerätetechnologien (bspw. Flachbildschirme, Photovoltaikmodule) sowie aufbauend auf den Erfahrungen seit der Einführung des ElektroG 2005 den Status quo der Behandlung, die Effektivität einzelner Behandlungsverfahren und prüft die Notwendigkeit weiterer Anforderungen. Insbesondere enthält die Anlage 4 des ElektroG Anforderungen zur Schadstoffentfrachtung der EAG (Elektroaltgerate). Behandlungsvorgaben zur Stärkung der Ressourcenschonung existieren nur mittelbar durch geräte- und materialunspezifische Quotenvorgaben. Um nachvollziehbare und belastbare erweiterte Anforderungen an die Behandlung von EAG festlegen zu können, wird die Auswertung von verschiedenen Regelungen, Normen etc. mit Blick auf die selektive Behandlung der Werkstoffe und Bauteile von Altgeräten nach Anlage 4 ElektroG fortlaufend betrieben. Mit vorliegenden 22 Fact Sheets fassen wir unseren derzeitigen Informationsstand zu schadstoff- und ressourcenrelevanten Geräten, Komponenten, Bauteilen und Stoffen kompakt zusammen. Veröffentlicht in Dokumentationen | 05/2016.
Onlineplattformen sollen bei Einhaltung des Verpackungsgesetzes mitarbeiten Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. "Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", so UBA-Präsident Dirk Messner. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Herstellerinnen und Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren. Durch das neue Verpackungsgesetz ist die Verpackungsentsorgung in Bewegung geraten. Ein sehr hoher Anteil – derzeit rund 80 bis 90 Prozent – der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen geht auch tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung. Bei Kunststoffverpackungen wurden 2019 rund 58,5 Prozent werkstofflich verwertet und damit eine gut 50 Prozent größere Menge als im Vorjahr. "Unsere Verpackungen werden in sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Dirk Messner. Das Verpackungsgesetz leistet so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Denn jede Tonne Kunststoff, die wir als Werkstoff recyceln, spart etwa zwei Tonnen CO 2 . Hochgerechnet auf die Gesamtmenge des werkstofflich recycelten Kunststoffs in Deutschland ergibt sich eine Einsparung von etwa 900.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. 2018 fielen in Deutschland einschließlich Gewerbe 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 227,5 kg pro Kopf. 8,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall fallen allein bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern an, was 107,2 kg pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr entspricht. Es gibt Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern, so Dirk Messner: "Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt." Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-"To-Go"-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Hier geht der Trend genau in die falsche Richtung: Bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Eine Trendumkehr ist dringend nötig und auch möglich. So sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes Discounter Getränke auch in Mehrwegflaschen anbieten, zu gleichen oder niedrigeren Preisen als Einweg. Auch im Online-Handel könnten deutlich mehr Mehrweg-Versandverpackungen zum Einsatz kommen, die von den Kundinnen und Kunden kostenlos zurückgeschickt werden können. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen nicht nur materialsparend designt sein, sondern auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten auch viel mehr Verpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. "Ich sehe da deutlich mehr Potentiale. Auch bei Pflanztöpfen, Paletten oder Baumarktartikeln können deutlich mehr Rezyklate eingesetzt werden. Dass Verpackungen aus recycelten Verpackungsabfällen aus der gelben Tonne die Regel werden, sollte unser Ziel sein. Nur so können wir Kreisläufe schließen und den Bedarf an Rohstoffen reduzieren", so Dirk Messner. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Auch der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Europäischen Green Deal zielt darauf ab, die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.
Am 1. Dezember 2013 tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 01.01.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden.
Polstermöbel können bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung Umweltbelastungen verursachen. Die vom Umweltbundesamt empfohlenen Kriterien für Ausschreibungen beziehen sich daher auf den gesamten Lebensweg von Polstermöbeln. Sie betreffen die Herstellung und die dabei eingesetzten Werkstoffe und Materialien, die Nutzungsphase sowie die Entsorgung von gebrauchten Polstermöbeln und von Verpackungsmaterial für den Transport von neuen Möbeln. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Polstermöbel (DE-UZ 117), Ausgabe Januar 2018. Veröffentlicht in Ratgeber.
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