Das übergeordnete Ziel des Forschungsprojekts Technologielösungen für hocheffiziente zero-emission H2-Motoren für KWK-Anwendungen (CH2P) ist es, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) hundertprozentig mit Wasserstoff zu betreiben und dabei wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Erdgas betriebenen Anlagen zu sein. Die Technologie befindet sich derzeit auf einem TRL von 3-4 und soll durch die Projektarbeiten mit dem Fokus auf unterschiedlichen Teilbereichen der Motoren auf ein TRL von 6-7 angehoben werden. Einer wichtiger Baustein innerhalb des Projektes ist die Entwicklung keramischer Kolbenringe. Kolbenringe sind hochbelastete Bauteile eines Verbrennungsmotors, denen die Aufgabe der Abdichtung des Arbeitsraumes zufällt. Die hohe Flammgeschwindigkeit bei der Verbrennung von H2 führt zu hohen Temperaturen an der Zylinderwand und im Bereich der Kolbenringe (Tmax ca. 250 - 300 °C). Dadurch kommt es zu einer Austrocknung des Ölfilms an der Zylinderwand und zu einem hohen Verschleiß von konventionellen, metallischen Kolbenringen. Durch den Ansatz faserverstärkte Keramiken - speziell C/C-SiC - soll die Abdichtung des Brennraums verbessert und eine deutlich höhere Verschleißbeständigkeit erzielt werden. Ungebundener amorpher Kohlenstoff innerhalb des Werkstoffes wirkt sich zudem positiv als schmierfähiger Feststoff auf das Gleitverhalten aus. Durch die so erzielte verminderte Reibung wird erneut der Verschleiß reduziert. Die so beschriebenen Werkstoffeigenschaften sollen zusätzlich mit einer Faserverstärkung kombiniert werden, welche eine elastische Ringweitung und -kompression erlaubt. Um die Herstellung solcher keramischen Ringe zu erreichen, sind die im Arbeitsplan beschrieben Aktivitäten notwendig.
Mit der Studie wurde erst begonnen. Es soll ein Weg gefunden werden, Hausmuell nach einer Vorbehandlung wie z.B. Rotte, Verbrennung, nach verschiedenen Komponenten zu sichten und diese Komponenten als Werkstoffe dem Bauwesen zuzufuehren.
Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.
Abschnitt A - Zu den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union in ihrer jeweils geltenden Fassung A.I Zur Richtlinie 2009/45/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe Wattfahrt 1.1 Fahrgastschiffe in der Wattfahrt, die der Richtlinie 2009/45/EG unterliegen und deren Einsatz innerhalb der Klasse D auf Fahrten in diesem Gebiet beschränkt ist, dürfen wegen der besonderen Bedingungen ihres Fahrtgebietes die Anforderungen der Vorschriften mit gleichwertigem Ersatz erfüllen. 1.2 Als gleichwertiger Ersatz gelten alle Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen oder Geräte oder sonstige Vorkehrungen, wenn durch Erprobungen oder auf andere Weise anerkannt wurde, dass die betreffenden Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen oder Geräte oder der betreffende Typ oder die betreffende Vorkehrung mindestens ebenso wirksam wie die in diesen Vorschriften vorgeschrieben sind. 1.3 Unbeschadet der Nummern 1.1 und 1.2 müssen neue Fahrgastschiffe in der Wattfahrt die Bestimmungen des Anhangs zu dieser Anlage erfüllen. Karten der Seegebiete Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die Seegebiete für Inlandfahrten im Sinne des Artikels 2 Buchstabe p und des Artikels 4 der Richtlinie, in denen Fahrgastschiffe der Klassen B, C und D von Deutschland aus eingesetzt werden dürfen, jeweils kartographisch und in Koordinatenform dar und veröffentlicht diese Darstellungen im Verkehrsblatt. Es macht die Internet-Adresse in den Nachrichten für Seefahrer und dem Verkehrsblatt bekannt. Lecksicherheit im Helgolandverkehr Die im Verkehr nach und von der Insel Helgoland eingesetzten Fahrgastschiffe müssen - vorbehaltlich des Verfahrens nach Artikel 9 der Richtlinie - einen Unterteilungsfaktor F ≤ 0,5 aufweisen. A.II Zur Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord bestimmter Schiffe befindlichen Personen Zuständige Stellen 1.1 Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ist mit Ausnahme von Fällen einer komplexen Schadenslage im Sinne von § 1 Absatz 4 der Bund/Küstenländer-Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos (VkBl. 2003 Seite 31) zuständige Stelle im Sinne des Artikels 2, die für Such- und Rettungsmaßnahmen verantwortlich ist oder mit der Aufarbeitung eines Unfalls befasst wird. In den Fällen einer komplexen Schadenslage ist zuständige Stelle im Sinne des Artikels 2 das Havariekommando. 1.2 Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation ist zuständig für die Entgegennahme der Benennungen von Fahrgastregisterführern nach Artikel 8 Absatz 1, die Herabsetzung der in Artikel 5 genannten Grenze von 20 Seemeilen nach Artikel 9 Absatz 1, die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des Artikels 6 Absatz 3 und des Artikels 9 Absatz 2, 4 und 5 sowie die Sicherstellung, dass Gesellschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 über Verfahren für die Datenregistrierung verfügen. A.III Zur Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr 1.1 Fahrgastschiffe der Fahrgastschiffsklasse D im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 161 vom 25. Juni 2009, Seite 1) sind von der Ausrüstungspflicht mit Schiffsdatenschreibern im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt II der Richtlinie ausgenommen; es sei denn, in einer Richtlinie nach § 6 Absatz 1 wird etwas anderes bestimmt. 1.2 Nummer 1.1 gilt für Fahrgastschiffe der Fahrgastschiffsklassen B und C, sofern diese mit Datenaufzeichnungsgeräten ausgerüstet sind, die mindestens die amtlich bekannt gemachten Leistungsanforderungen für Datenaufzeichnungsgeräte in der Inlandfahrt vom 09. April 2003 (VkBl. 2003 Seite 567) erfüllen, entsprechend. Stand: 30. November 2024
Das wurzelparasitische Unkraut Orobanche ramosa stellt eine ernsthafte Bedrohung für den Tomaten- , Tabak- und Hanfanbau in Mitteleuropa dar. Aufgrund von Feldforschungen gehen wir davon aus, daß fast 50 Prozent der Tabak- und Tomatenfelder in der Slowakei von O. ramosa befallen sind. Damit kann mehr als die Hälfte der Betriebe vor schweren Ertragsverlusten stehen. Bisher waren weder gewöhnliche Kontrollmethoden noch die Resistenzzüchtung erfolgreich. Daher versuchen wir, effiziente, neue Strategien zu entwickeln. Wir hoffen, in Feldern in der Slowakei und in Südwestdeutschland spezifische Pathogene auf O. ramosa zu finden, die zur biologischen Kontrolle eingesetzt werden können. Zudem werden wir resistenzinduzierende Wirkstoffe zur Aktivierung natürlicher Verteidigungsmechanismen in Tabak, Hanf und Tomate erproben.
Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr durch Auswahl hinsichtlich des Brandverhaltens (einschliesslich der Rauch- und Gasentwicklung) geeigneter Werkstoffe.
Durch die Anwendung von Herbiziden in Gewaessern ist eine Beeintraechtigung des Wassers selbst sowie der Wasseroekologie moeglich. Mit Hilfe von Biotesten sollen derartige Veraenderungen nachgewiesen werden. Hierfuer sind geeignete Testorganismen erforderlich, die sowohl Aufschluss darueber geben, um welche Wirkstoffe es sich handelt, als auch eine ausreichende Empfindlichkeit erkennen lassen, damit selbst Spuren von Aktivsubstanzen angezeigt werden. Neben dem Nachweis von Wirkstoffen interessierte bei diesem Forschungsvorhaben vor allem die Beeinflussung der Wasserqualitaet. Hier ist es insbesondere die Sauerstoffkonzenerqualitaet. Hier ist es insbesondere die Sauerstoffkonzentration, deren Veraenderung zu einer erheblichen Beeintraechtigung der Biozoenose des Wassers fuehren kann. Aus diesem Grunde wurde daher vorrangig der Einfluss von verschiedenen Wasserherbiziden auf diese Konstante untersucht.
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