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Global SnowPack - MODIS - Daily

This product shows globally the daily snow cover extent (SCE). The snow cover extent is the result of the Global SnowPack processor's interpolation steps and all data gaps have been filled. Snow cover extent is updated daily and processed in near real time (3 days lag). In addition to the near real-time product (NRT_SCE), the entire annual data set is processed again after the end of a calendar year in order to close data gaps etc. and the result is made available as a quality-tested SCE product. There is also a quality layer for each day (SCE_Accuracy), which reflects the quality of the snow determination based on the time interval to the next "cloud-free" day, the time of year and the topographical/geographical location. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG Gewässerausbau Schwarzach bei der Ölmühle Herbertingen-Marbach

Die Gemeinde Herbertingen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Herstellung der Durchgängigkeit der „Schwarzach“ und Erstellung einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flst. Nrn. 733/1 und 632/1, Gemarkung Marbach, Gemeinde Herbertingen im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Informationen aus Verwaltungsakten und Datenbanken, relevanten Unterlagen zu Gebiet und Gewässer sowie Ortskenntnis wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Hierzu soll der Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, der Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber erfolgen. Die unterschiedlichen Gewässerspiegellagen mit einem Höhenunterschied von ca. 1,40 m müssen angepasst werden. Der gepflasterte Biberweg wird seitlich am Ufer und unter der Brücke mit einer Breite von 1,30 m und Höhe 0,80 m eingebaut. Zur Abweisung der Biber vom Landweg werden Trockenmauern mit einer Höhe von 0,8 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m neben der Landesstraße errichtet. Die Ufer werden mit geeignetem Material aufgefüllt und angeglichen, zur Gebäudesicherung wird eine Betonmauer errichtet. Der Bereich um die bewohnte Ölmühle befindet sich direkt an der L282 im Talraum der „Schwarzach“. Durch die benachbarten „Schwarzachtalseen“ ist der überwiegend landwirtschaftlich genutzte Raum auch ein Ziel zur Erholung und Freizeitnutzung. Für die Anwohner sowie Besucher des Umfeldes kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel, Biber und Libellen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Das Ufer ist mit nicht standortgerechten Fichten bepflanzt. Die Bepflanzung wird entfernt und durch standortgerechte Pflanzen ersetzt. Tiere und Pflanzen werden durch die Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Neuanlage eines durchgängigen Gewässerbettes, die Wiederherstellung des Ufers mit standortgerechter Bepflanzung sowie den Biberweg die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 450 m² Fläche für die Anlage und weitere 300 m² Fläche baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Einbau der rauen Rampe/Sohlgleite im Gewässerbett ergibt sich eine mit Wasserbausteinen befestigte Fläche von ca. 100 m². Am Ufer wird Boden mit ca. 100 m³ abgetragen und etwa 150 m³ zur Anpassung der neuen Sohle an das vorhandene Gelände wieder aufgetragen. Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit dem Verlust von Bodenfunktionen gerechnet. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist unter anderem die Herstellung der Durchgängigkeit bei der Ölmühle an der „Schwarzach“. Der Umbau der Wasserkraftanlagen zu einer rauen Rampe verfolgt dieses Ziel und verbessert damit die Situation des Fließgewässers. Die Hochwassersituation wird durch die Maßnahme berücksichtigt und soll keine Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Das Kulturdenkmal Kapelle ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 01.08.2023 Landratsamt -Dezernat Bau und Umwelt- gez. A. Schiefer

Immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung Barthel & Landwehr GbR Geithain

Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S.94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2513) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht: Die Barthel & Landwehr GbR beantragte mit Datum vom 23.01.2020 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) für die wesentliche Änderung der Biogasanlage in 04643 Geithain, Gemarkung Wickershain, Wickershain 27, Flurstücke 121/1, 129/4, 118/1 und118/2. Die Barthel & Landwehr GbR betreibt am o.g. Standort eine Biogasanlage. Die Anlage wird in die Nummern 1.2.2.2, 8.6.3.2, 9.1.1.2 und 9.36 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) eingestuft. Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der Erhöhung der Durchgangs- und Produktionskapazität und der Erhöhung der Stromproduktion. Am Betriebsstandort wurde noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit fällt das beantragte Vorhaben unter § 9 Absatz 2 UVPG. Durch die Erhöhung der Durchsatzkapazität der Biogaserzeugung im Sommerhalbjahr auf 63 t/d wird der Schwellenwert von 50 t/d der Nr. 8.4.2.1(A) erstmals überschritten. Das Vorhaben unterliegt somit gemäß Anlage 1 des UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 9 Absatz 2 Nr. 2 des UVPG. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Landkreis Leipzig hat ergeben, dass eine UVP-Pflicht nicht vorliegt, weil durch die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des UVPG als wesentlich angesehen: Die bestehende Biogasanlage befindet sich innerhalb der rechtskräftigen Klarstellungssatzung für den Ortsteil Wickershain der Stadt Geithain. Die Änderungen finden ohne Flächenvergrößerung oder Anlagenvergrößerung am vorhandenen Standort statt. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu verzeichnen. Es werden keine zusätzlichen natürlichen Ressourcen beansprucht (Boden-Flächenbedarf, Wasserbedarf, Einwirkungen auf Wasserhaushalt). Der Anlagenbestand wird nicht geändert. Es werden die gleichen Technologien genutzt. Erhöhte Schutzgutgefährdungen sind nicht zu besorgen. Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft sind nicht erhöht. Durch das Vorhaben sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser in der Trinkwasserschutzzone III B, der Brunnen Flößberg, ESA I und ESA II zu befürchten. Erhöhte Auswirkungen auf Menschen und Tiere durch Übertragung von Erregern schwerer ansteckender Krankheiten sind nicht zu erwarten, da der Einsatz von Geflügel- und Rindergülle weiterhin aus den lokalen Tierhaltungen bezogen wird. Nachteilige schädliche Umwelteinwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie sonstige Kultur- und Sachgüter sind nicht festzustellen. Es besteht somit keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da eingeschätzt wird, dass die beantragten Änderungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG genannten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Landkreis Leipzig nicht selbständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, im Landratsamt des Landkreises Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Karl-Marx-Straße 22, 04668 Grimma, zugänglich. Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer 03437/984-1927 und unter Beachtung der Hygieneanforderungen möglich.

Klima

Lufttemperatur, Feuchtigkeit, die Lage, Bebauung, Grünflächen und noch ein paar Dinge mehr sind entscheidend für das Stadtklima. Wie sich das Klima und seine entscheidenden Faktoren in Berlin verhalten und wie ihre Wirkung auf den Menschen positiv beeinflusst werden kann, erfahren Sie hier. Bild: Umweltatlas Berlin Klimaanalyse Immer mehr Menschen leben in Berlin und dadurch wird mehr gebaut – das hat Auswirkungen auf unser Stadtklima. Wie frisch ist unsere Luft? Wie stark heizt sich die Stadt im Sommer auf? Hier finden Sie analytische Karten zum Zustand des Stadtklimas. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Klimabewertung Wie sollte sich Berlin zukünftig entwickeln, um ein für den Menschen gesundes Klima in der Stadt zu sichern? Ein Baustein dafür ist die sogenannte Planungshinweiskarte Stadtklima, die als Grundlage für bauliche und planerische Entscheidungen dient. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entwicklung von Klimaparametern Die langfristige Entwicklung von Klimaparametern wie etwa der Lufttemperatur zeigt, wie sich das Klima zurzeit darstellt und wie es sich zukünftig verändern könnte. Hier finden Sie Analysen zu Klimaparametern der vergangenen Jahrzehnte sowie einen Ausblick zum Klima in Berlin bis 2100. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bioklima Vor allem heiße Sommernächte können unseren Kreislauf belasten und Schlaflosigkeit nach sich ziehen. Zur Wärmebelastung in Berlin finden Sie hier ausführliche Informationen, Karten und Daten. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Klimawandel Im Jahr 2100 haben wir in Berlin südfranzösische Verhältnisse – zumindest was das Klima betrifft. Warum wird die Hauptstadt immer wärmer? Und wieso können wir so weit in die Zukunft blicken? Hier finden Sie die Ergebnisse umfangreicher Modellberechnungen und Karten. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Oberflächentemperatur Wie warm und kalt ist es eigentlich in Berlin? Eine Möglichkeit, das herauszufinden, ist die Infrarot-Temperaturmessung von einzelnen Oberflächen wie Dächern, Straßen und Baumkronen. Wie das funktioniert und welche Erkenntnisse sich daraus gewinnen lassen, lesen Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Niederschlagsverteilung Wie oft regnet es in Berlin? Und wie viele Tropfen kommen dann herunter? Hier finden Sie umfangreiche Messergebnisse und Karten zur langjährigen Niederschlagsverteilung und erhalten Informationen darüber, wie gut das Regenwasser in Berlin abfließen kann. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Stadtklimatische Zonen Was macht der asiatische Götterbaum in Berlin? Und was verrät er uns über das Klima in der Stadt? Hier finden Sie Antworten – und dazu einen detaillierten Überblick über die verschiedenen stadtklimatischen Zonen in Berlin. Weitere Informationen

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht. Die Beschränkung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von C9-C14 PFCA, deren Salze sowie Substanzen, die zu diesen perfluorierten Carbonsäuren abgebaut oder umgewandelt werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. C9-C14 PFCA und deren verwandte Stoffe gehören zu der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠ PFAS ⁠). Diese Stoffe werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. C9-C14 PFCA und ihre Salze sind sehr stabil und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und in Lebewesen an. C9 PFCA und C10 PFCA sind zudem schädlich für die Fortpflanzung und können vermutlich Krebs erzeugen. Aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (⁠ PBT ⁠) sowie reproduktionstoxischen Eigenschaften wurden C9 PFCA und C10 PFCA sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bereits 2015 und 2017 in die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufgenommen. Die C11-C14 PFCA wurden bereits 2012 wegen ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (vPvB) in die Kandidatenliste aufgenommen. Mit der REACH-Beschränkung (⁠ REACH-Verordnung ⁠ Anhang XVII Eintrag 68) folgt nun eine weitere Risikominderungsmaßnahme, um die Freisetzung und Verbreitung dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in die Umwelt zu minimieren. Ab dem 25. Februar 2023 dürfen C9-C14 PFCA, deren Salze und Vorläuferverbindungen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem ⁠ Gemisch ⁠ oder in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ verwendet, gelten Grenzwerte von 25 ⁠ppb⁠ (parts per billion, entspricht zum Beispiel 25 µg/l) für die Summe C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ⁠ ppb ⁠ für die Summe ihrer Vorläuferverbindungen. Für verschiedene Verwendungen gelten längere Übergangsfristen: Arbeitsschutztextilien (04. Juli 2023) Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) für bestimmte Anwendungen (04. Juli 2023) fotolithografische Verfahren oder Ätzverfahren bei der Halbleiterherstellung (04. Juli 2025) fotographische Beschichtungen für Filme (04. Juli 2025) invasive und implantierbare Medizinprodukte (04. Juli 2025) Feuerlöschschaume zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B welche bereits in ortsfesten oder mobilen Systeme installiert sind und unter der Bedingung, dass alle Freisetzungen aufgefangen werden können (04. Juli 2025). Die Feuerlöschschäume dürfen jedoch nicht für Ausbildungszwecke verwendet werden. Beschichtungen der Dosen von Druckgas-Dosierinhalatoren (25. August 2028) Halbleiter an sich und Halbleiter, die in elektronischen Halbfertig- und Fertiggeräten eingebaut sind (31. Dezember 2023); Halbleiter die in Ersatzteilen für elektronische Fertiggeräte verwendet werden, die vor dem 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden (31. Dezember 2030) Abweichungen zu oben genannten Konzentrationsgrenzwerten gelten für folgende Verwendungen: Für transportierte isolierte Zwischenprodukte, die zur Herstellung von Fluorchemikalien mit höchstens sechs perfluorierten Kohlenstoffatomen verwendet werden, gelten 10 ⁠ ppm ⁠ (parts per million, entspricht zum Beispiel 10.000 µg/L) für die Summe aller C9-C14 PFCA, ihrer Salze und Vorläuferverbindungen in Stoffen. Der Grenzwert wird bis zum 25. August 2023 von der Europäischen Kommission überprüft. Bis zum 25. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert 2.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoralkoxy-Gruppen enthalten. Ab dem 25. August 2024 gilt ein Grenzwert von 100 ppb. Die Ausnahme gilt nicht für Erzeugnisse und wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft. 1.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in PTFE-Mikropulvern. Die Ausnahme wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen sind hier zu finden: Verordnung (EU) 2021/1297 oder REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 . Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehrere tausend einzelne Stoffe, von denen die C9-C14 PFCA ein Teil sind. Für eine schnelle und effiziente Minimierung der Belastung von Mensch und Umwelt durch diese langlebigen Stoffe ist eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe notwendig. Das Umweltbundesamt hat daher gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienbehörde eingereicht.

Bodennahe Windgeschwindigkeiten 1991

Windverhältnisse in Ballungsgebieten Eine wesentliche Bedeutung für die lufthygienischen Verhältnisse und das Klima einer Region haben die bodennahen Luftaustauschprozesse. Ein Maß für den Luftaustausch stellt die Windgeschwindigkeit dar. Sie beschreibt die Strömungsgeschwindigkeit, mit der gleichzeitig zum Ausdruck kommt, daß die Atmosphäre Luftmassen heranführt bzw. abtransportiert. Innerhalb von bebauten Bereichen ist gegenüber dem freien Umland mit einer Verminderung der Windgeschwindigkeit in Bodennähe um durchschnittlich 20 – 30 % zu rechnen. Bei gleichzeitiger Erhöhung der bioklimatischen und lufthygienischen Belastung ist somit die Zufuhr unbelasteter Luftmassen auf der einen Seite sowie die Verwirbelung, Verdünnung und der Abtransport dieser belasteten Luft auf der anderen Seite häufig nicht mehr gewährleistet. In direkter Umgebung einzelner Baustrukturen und im Straßenbereich kann es jedoch zu so starken Erhöhungen der Windgeschwindigkeit durch Böen und Windkanalisierungen kommen, daß unangenehme Wirkungen auf Menschen (Windbelastung, Staubaufwirbelung, Augenreizung etc.) verursacht werden können. Bestimmt wird der Wind als vektorielle Größe über seine Richtung und Geschwindigkeit . Die kontinuierliche Messung des Windes erfolgt nach internationaler Absprache (World Meteorological Organisation 1983) an festen, möglichst ungestörten Stationen in einer Höhe von 10 m über dem Erdboden. Das vertikale Profil der Windgeschwindigkeit wird entscheidend von der jeweiligen Bodenrauhigkeit bestimmt (vgl. Abb. 1). Als weitere Einflussfaktoren können besonders in austauscharmen Strahlungsnächten mit geringem Bewölkungsgrad durch reliefbedingte Kaltluftabflüsse oder in Stadtgebieten auch durch Flurwindeffekte eigene Windsysteme aufgebaut werden. Die durch die starke Erwärmung der Stadt aufsteigenden Luftmassen bewirken ein Nachströmen kühlerer Luft aus dem Umland. Flurwindeffekte können aber nur dann innerstädtisch wirksam werden, wenn vom Stadtzentrum ausgehend Luftleitbahnen oder zumindest durchlässige Baustrukturen bis an die städtische Peripherie vorhanden sind. Für sehr große Ballungsgebiete wie Berlin spielen die Flurwindeffekte vor allem eine Rolle im Nahbereich geeigneter kaltluftproduzierender Flächen an der Stadtperipherie, aber auch bei Grünflächen in innerstädtischer Lage. Der Nachweis solcher Flurwinde ist sehr aufwendig und für Berlin bisher lediglich im Modell simuliert worden (vgl. Wagner 1993 und Karte 04.07, SenStadtUm 1993). Windrichtung und Geschwindigkeit In Berlin liegen für verschiedene Wind-Messstationen z. T. langjährige Messreihen der horizontalen Windverhältnisse vor. Die meteorologische Station auf dem Flugfeld Tempelhof gibt im Vergleich aller Stationen die ungestörtesten und für den regionalen Maßstab repräsentativsten Windgeschwindigkeiten wieder (vgl. SenStadtUm 1994). Im regionalen Maßstab werden die Windverhältnisse Berlins durch die Lage im Übergangsbereich zwischen kontinental und mehr ozeanisch geprägtem Klima bestimmt – West- bis Nordwestwinde entsprechen der ozeanischen Komponente mit zumeist wenig schadstoffbelasteter Meeresluft, Ost- bis Südostwinde der kontinentalen Komponente mit geringeren Windgeschwindigkeiten und vor allem im Winter erhöhter Schadstoffkonzentration (vgl. Abb. 2 und 3). Innerhalb des Stadtgebietes jedoch beeinflussen auch kleinräumige Faktoren, wie Temperatur- und Druckunterschiede zwischen verschiedenen Stadtstrukturen, die Windströmungen. Die Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen für den Berliner Raum ist sowohl für Tages- als auch für Nachtstunden repräsentativ (vgl. Abb. 2). Die häufigste Windrichtung ist West mit 21 % aller Stunden, gefolgt von Südwest mit 16 %. Bei beiden Windrichtungen treten Windgeschwindigkeiten > 4 m/s am häufigsten auf. Nord und Nordost sind als Windrichtungen am wenigsten vertreten. Die mittlere Windgeschwindigkeit (über das Jahr gemittelt) ist bei den häufigsten Windrichtungen (West und Südwest) am größten (vgl. Abb. 3). Winde aus Südosten weisen im Mittel die geringsten Windgeschwindigkeiten auf. Der Jahresgang der Windgeschwindigkeit hat ein Maximum im Winterhalbjahr und ein Minimum in den Sommermonaten. Immissionsklimatologisch ungünstige Wetterlagen mit Windgeschwindigkeiten < 2 m/s bzw. Windstillen werden mit einem Anteil von 18 % registriert. Im Winter ist die Häufigkeitsverteilung wie erwähnt zu höheren Geschwindigkeitswerten hin verschoben. Danach ist der offene Messstandort Flughafen Tempelhof weder insgesamt noch während der Wintermonate als immissionsklimatologisch ungünstiger Standort einzustufen. Verteilung der Windrichtung Ein Vergleich langjähriger Messreihen von vier Stationen in Berlin (Ostkreuz, Buch), Potsdam und Schönefeld zur Windrichtungsverteilung zeigt für alle Messorte ebenfalls ein ausgeprägtes Vorkommen von West- bis Südwest-Winden (vgl. Abb. 4). Für die langjährige Berliner Bezugsstation Dahlem werden Windrosen zusätzlich für die Halbjahreszeiträume Sommer (Mai – Oktober) und Winter (November – April) dargestellt (vgl. Abb. 5). Die Windrosen in Abbildung 5 zeigen ebenfalls, allerdings jahreszeitlich unterschiedlich stark ausgeprägt, die genannten Verteilungen. Dabei fällt auf, dass besonders die übrigen Windrichtungen bei allen Stationen unterschiedlich stark vertreten sind. Die Ursache für diese Abweichungen liegt in der jeweils spezifischen Umgebung der Messstationen. Eine ähnliche Heterogenität der Messergebnisse zeigen auch Karten der bodennahen Windrichtung (Karten 04.03.3 und 04.03.4, SenStadtUm 1985). Danach gelten die dargestellten Windrichtungen nur für den jeweiligen Messort, anders als bei den Windgeschwindigkeiten sind die Aussagen innerhalb vergleichbarer Stadtstrukturen nicht übertragbar.

Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch erhöhte Luftschadstoffbelastungen der Außenluft

Hintergrund: Die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen reichen von kurzfristigen Gesundheitseinschränkungen über Krankenhauseinweisungen bis hin zu Todesfällen. Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von Luftverschmutzung. Methode: Dieser Beitrag adressiert, auf der Basis ausgewählter Fachliteratur, den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Luftschadstoffen, die gesundheitlichen Effekte von Luftschadstoffen sowie deren Modifikation durch die Lufttemperatur, mit einem Fokus auf Deutschland. Ergebnisse: Schlechte Luftqualität erhöht das Risiko für viele Erkrankungen. Durch den Klimawandel kommt es unter anderem zu einer Zunahme von Perioden extremer Hitze mit gleichzeitig erhöhten Konzentrationen von Luftschadstoffen. Die Wechselwirkungen zwischen Lufttemperaturen und Luftschadstoffen sowie ihre kombinierten Auswirkungen auf den Menschen sind noch nicht ausreichend erforscht. Zum Schutz der Gesundheit sind Grenz-, Ziel- und Richtwerte von besonderer Bedeutung. Schlussfolgerungen: Maßnahmen zur Minderung von Luftschadstoffen und klimawirksamen Gasen müssen verstärkt umgesetzt werden. Als ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Luftqualität sollten in Europa strengere Grenzwerte zur Luftreinhaltung festgelegt werden. Notwendige Präventions- und Anpassungsmaßnahmen sollten in Deutschland zeitnah, auch in Hinblick auf klimaresiliente und nachhaltige Gesundheitssysteme, vorangetrieben werden. © Robert Koch Institut

Global SnowPack - MODIS - Mean

This product shows the mean snow cover duration (SCDmean), which is updated each year and consists of the arithmetic mean for the entire time series since the hydrological year 2001. The hydrological year begins in the meteorological autumn (October 1 of the previous year in the northern hemisphere or March 1 of the reference year in the southern hemisphere) and ends with the meteorological summer (northern hemisphere: August 31 of the reference year; southern hemisphere: February 28/29 of the following year). Analogous to the annual products for snow cover duration, the entire year as well as the early season (until mid-winter) and the late season (from mid-winter) are taken into account here. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130

Global SnowPack - MODIS - Yearly

This product shows the snow cover duration for a hydrological year. Its beginning differs from the calendar year, since some of the precipitation that falls in late autumn and winter falls as snow and only drains away when the snow melts in the following spring or summer. The meteorological seasons are used for subdivision and the hydrological year begins in autumn and ends in summer. The snow cover duration is made available for three time periods: the snow cover duration for the entire hydrological year (SCD), the early snow cover duration (SCDE), which extends from autumn to midwinter (), and the late snow cover duration (SCDL), which in turn extends over the period from mid-winter to the end of summer. For the northern hemisphere SCD lasts from September 1st to August 31st, for the southern hemisphere it lasts from March 1st to February 28th/29th. The SCDE lasts from September 1st to January 14th in the northern hemisphere and from March 1st to July 14th in the southern hemisphere. The SCDL lasts from January 15th to August 31st in the northern hemisphere and from July 15th to February 28th/29th in the southern hemisphere. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG Errichtung Hochwasserrückhaltebecken Hohentengen-Völlkofen

Die Gemeinde Hohentengen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Färbebach und lokale Schutzmaßnahmen in Hohentengen-Völlkofen zwischen Völlkofen und Birkhöfe im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.13 und 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Informationsgrundlagen wie z.B. Auszug Kulturdenkmale, Biotop-Steckbriefe und Datenauswertebogen FFH-Mähwiese wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Färbebach vor der Ortschaft Völlkofen am bestehenden Wuhrdamm zwischen Birkhöfe und Völlkofen durch den Neubau eines Entlastungsbauwerks mit Grundablass, 3D Grobrechen und Hochwasserentlastung, Teilaushub am Wuhrdamm auf eine Länge von ca. 6,00 m, Wiederaufbau des Dammes mit Anpassung an Entlastungsbauwerk, Errichtung einer Holzpalisade als Vorrechen. Als ergänzende Maßnahmen soll ein Neubau eines Entlastungskanals für die Tafertsweiler Straße (L279) durch Anschluss einer Rohrleitung DN 400 an das bestehende Einlaufbauwerk mit Querung der L 279 und Ableitung in den Färbebach über Rohrleitung oder alternativ in einem Entwässerungsgraben erfolgen. In bzw. vor Völlkofen soll über eine Geländemodellierung ein flacher Leitdamm zur Ableitung Wasser vor der Ortslage errichtet und eine Erhöhung des landwirtschaftlichen Graswegs um ca. 0,30 m vorgenommen werden. Das Einlaufbauwerk der ersten Verdolung wird durch Teilabbruch der Betonböschung mit Aufweitung des Bachbetts und Anpassung der Uferbefestigung mit Steinpflaster sowie der Anbringung eines 3D-Rechens umgebaut. Das flache Muldental des Färbebachs und seine Umgebung zwischen dem Ortsteil Völlkofen und Birkhöfe wird vor allem landwirtschaftlich genutzt und besitzt keine hohe Funktion für Erholung. Der Neubau des Entlastungsbauwerks sowie die Umleitung des Oberflächenwassers von der L279 befinden sich über 460 m vor Völlkofen und über 800 m von Birkhöfe entfernt. Die Anwohner im Umfeld müssen mit baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen rechnen. Da nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen ist. Die Anlage dient dem Schutz der Menschen und Sachgüter vor Hochwassergefahren, so dass eine Verbesserung der bisherigen Situation eintritt. Die Anlage „Damm“ selbst ist bereits vorhanden, so dass sich seine Sperrwirkung und Ansicht im Landschaftsbild nicht stark verändert. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel und Bergeidechsen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Auf dem Wuhrdamm ist eine Magere Flachland-Mähwiese kartiert sowie ein Offenlandbiotop mit Hecken, in welche nicht eingegriffen wird. Darüber hinaus befindet sich auf dem Damm eine artenreiche Fettwiese, ein kleines Feldgehölz und eine große zwieselige Tanne, welche entfernt werden muss. Die Tiere werden vorübergehend durch die Bauarbeiten beeinträchtigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten stehen die Habitate wieder zur Verfügung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Beeinträchtigung der Tiere auf ein Minimum reduziert wird. Durch den Einstau des Beckens ist nicht mit nachhaltigen Auswirkungen auf Tiere und die betroffenen Gehölze und die Wiese zu rechnen, da das Wasser innerhalb kurzer Zeit wieder abfließt. Durch das Vorhaben wird temporär in eine Wiesenfläche und in Gehölzstrukturen eingegriffen, es kommen jedoch keine Pflanzen mit hohem Seltenheitswert oder hohem Schutzstatus vor. Die Eingriffe zum Aufbau des flachen Leitdammes in die Wiese vor Völlkofen sind nur temporär, da das Grünland nach Beendigung der Maßnahmen wieder entwickelt wird. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen Für die gesamten Maßnahmen werden ca. 8 ha Fläche beansprucht, damit verbunden ist eine Neuversiegelung von weniger als 20 m². Eine Inanspruchnahme des Bodens findet durch ca. 400 m³ Abtrag von Humus und Wiederandeckung und ca. 460 m³ Erdaushub statt. Es wird mit der Abfuhr von Boden mit ca. 60 m³ gerechnet. Der Boden im Talraum und vor Völlkofen ist baubedingten Auswirkungen durch den Aushub, die Lagerung und den Transport von Oberboden und mineralischem Boden ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Mit der Anlage des flachen Leitdammes und den technischen Einrichtungsteilen erfolgt ein kleinflächiger Verlust von Bodenfunktionen aufgrund von Aufschüttung und Verdichtung des Bodens Der Färbebach wird wie bisher unter dem Weiherdamm durchgeführt. Trotz der Verlängerung der Verdolung wird die Gesamtsituation anhand der geplanten Maßnahmen zur Durchgängigkeit für das Gewässer und seine Lebewesen verbessert. Die Verlängerungen der Einbauten im Färbebach beschränken sich auf kurze Abschnitte. Grundwasser ist durch die Maßnahmen nur mittel durch Verdichtung des Bodens durch die Bautätigkeit und im Fall des Einstaus durch Versickerung betroffen. Aufgrund der Topographie und des vorhandenen Dammes ist nicht mit klimatischen und lufthygienischen Auswirkungen zu rechnen. Der Wuhrdamm ist als Kulturdenkmal eingetragen und wird durch den Einbau eines Entlastungsbauwerks verändert. Gleichzeitig wird durch dieses Bauwerk die eigentliche Funktion eines Dammes wieder hergestellt. Der Wuhrdamm hat im betroffenen Bereich eine Länge von ca. 320 m mit einer maximalen Dammhöhe von 6 m. Das Entlastungsbauwerk hat eine Länge von 4,20 und eine Breite von 3,40 m und nimmt damit nur einen untergeordneten Teil des gesamten Dammes ein. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

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