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This paper structures and summarises some of the debates around carbon leakage: Carbon leakage as a problem for the effectiveness of unilateral (or non-harmonised) climate policy, for its economic efficiency in terms of reducing emissions at least cost, for the competitiveness of businesses, and as a possible contradiction for the emerging discussion on radical innovations and industrial restructuring towards a low-carbon economy. A second part of this paper discusses the different channels through which carbon leakage may occur. This includes production (or operational) leakage, investment leakage, leakage transmitted through resource markets and finally indirect leakage. Veröffentlicht in Climate Change | 16/2018.
Internationale UBA-Konferenz berät über nachhaltige Wohlstandsmodelle Konzepte für Grüne Zukunftsmärkte und eine ‘Green Economy‘ stehen im Mittelpunkt der internationalen UBA-Konferenz „Green Markets - World of Sustainable Products“ am 29. und 30.09.2011 in der Urania Berlin. ‘Green Economy‘ steht für ein energie- und ressourceneffizientes Wirtschaften. Damit soll weltweit eine nachhaltige Entwicklung initiiert werden, die Armut abbaut und ökologische Grenzen einhält. Einen wichtigen Schritt dazu bilden Investitionen in grüne Zukunftsmärkte. Die Tagung findet im Vorfeld der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 statt, bei der die internationale Staatengemeinschaft über Wege zur ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verhandelt. „Green Economy ist eine Schlüsselstrategie um Hunger und Armut in der Welt erfolgreich zu bekämpfen und die weltweite wirtschaftliche Entwicklung in den Grenzen der ökologischen Belastbarkeit unseres Planeten zu halten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. The pathway to a green economy provides industrial and developing countries with the prospect of ensuring prosperity without encroaching on the limits of the environment. In June 2012 – 20 years after the 1992 Rio Conference – the international community will gather at the United Nations Conference on Sustainable Development (UNCSD). At this so-called ‘Rio +20’ Conference the parties to the conference will discuss how the global community can move towards becoming an environmentally friendly, resource-saving and energy-efficient ‘green economy.’ Flasbarth comments, “Environmental protection may not be regarded as a niche policy. Development towards a green economy not only affects green sectors, but the very core of the economy“. Investment in green future markets lays the groundwork for a green economy. The Federal Ministry of Environment and the Federal Environment Agency have identified six green lead markets for Germany: environmentally friendly energy production, energy efficiency, material and resource efficiency, sustainable mobility, sustainable water management, and waste and recycling management. On a global scale these markets alone hold enormous potential valued at up to 3.1 trillion euros by 2020. The Roadmap to a Resource Efficient Europe, published on 20 September 2011, details the key components for a transition to an energy and resource-efficient economy in Europe. European Commissioner for Environment Janez Potočnik comments, “In a cooperative effort of Member States and interest groups in industry and civil society, we must create the conditions in which our economy can undergo fundamental changes in the coming years. We must send the right market signals, abolish subsidies harmful to the environment, and promote sustainable production and consumption.” Resource efficiency must be borne in mind in all policy-making areas- from waste management, research and innovation, to energy and transport. If nothing else, a true green economy will help to reduce absolute poverty in developing countries. The UN Environment Programme-led Green Economy Initiative of 2008 launched has made several proposals to this end. UNECE General Secretary Ján Kubiš comments, “Investment in natural capital—water, soil, ecosystems- not only makes an important contribution to global climate protection and the preservation of biodiversity, it also represents an investment in the economic viability of billions of people“. Dessau-Roßlau, 29.09.2011
Umweltbundesamt bucht Emissionsberechtigungen auf die Konten der Teilnehmer Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt gibt die so genannten Emissionsberechtigungen für das Jahr 2009 aus: Bis zum 28. Februar stehen sie den Unternehmen auf ihren Konten im Deutschen Emissionshandelsregister zur Verfügung. Das Gesamtbudget in Deutschland für 2009 beträgt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen, davon verteilt die DEHSt rund 390 Millionen Emissionsberechtigungen unentgeltlich für 1.625 teilnehmende Anlagen an deren Betreiber. Bei der Ausgabe berücksichtigt die DEHSt auch Änderungen - wie Stilllegungen der Anlagen oder Kapazitätserweiterungen - seit der Bescheid an die Unternehmen über die Zuteilung Anfang 2008 erfolgte. Die Unternehmen haben für die gesamte Handelsperiode 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen beantragt. Die DEHSt hat nach den Regeln des Zuteilungsgesetzes eine Entscheidung getroffen, wie viele Emissionsberechtigungen die jeweilige Kohlendioxid ausstoßende Anlage bis einschließlich 2012 erhält. Tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommen die Anlagenbetreiber die Berechtigungen aber nicht sofort für die gesamte Handelsperiode. Die DEHSt bucht die Berechtigungen in jährlichen Tranchen zum jeweiligen 28. Februar eines Jahres auf die Konten der Anlagenbetreiber im Deutschen Emissionshandelsregister. Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO 2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er ist ein ökonomisches Instrument, das Treibhausgasminderungsziele festlegt und den Unternehmen Flexibilität einräumt, um die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Teilnehmern zunächst eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu und verringert die Menge im Lauf der Zeit nach den gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die Anstrengungen im Klimaschutz leisten oder besonders innovativ sind und damit ihre CO 2 -Emissionen vermindern, können überschüssige Berechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO 2 -Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO 2 . Die Unternehmen müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Mit dem Emissionshandel erfolgen die Emissionsminderungen letztlich bei den Unternehmen, bei denen die Vermeidungskosten am niedrigsten sind. Das Emissionshandelsregister der DEHSt - in seinen Funktionen eine Kombination aus Grundbuch und Online Banking - ist eine für die Teilnehmer zugängliche Datenbank, in der die Berechtigungen ihren Eigentümern zugeordnet sind. Über das Internet können die Anlagenbetreiber die Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem ist das Register notwendig, um die Emissionsberechtigungen jährlich abrechnen zu können. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister die Aufgaben des nationalen Kontos für die Bundesrepublik Deutschland nach dem UN -Kyoto-Protokoll. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge (Orders) oder Preise ab.
Umweltbundesamt gibt Emissionsberechtigungen für das neue Handelsjahr aus Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat die Emissionsberechtigungen für das Jahr 2010 termingerecht vor dem 28. Februar ausgegeben. Rund 1.600 Anlagenbetreiber erhalten in diesem Jahr kostenlos ca. 390 Millionen Emissionsberechtigungen aus dem jährlichen deutschen Budget von insgesamt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen. Basierend auf der Zuteilung für die Handelsperiode 2008 bis 2012 gibt die DEHSt jährlich zum 28. Februar die Emissionsberechtigungen für das laufende Handelsjahr aus. Anlagenbetreiber erhalten ihre Emissionsberechtigungen für eine Handelsperiode also nicht vollständig im ersten Jahr, sondern in jährlichen Tranchen. So können Änderungen der Zuteilungsentscheidung, die auf aktuellen Kapazitätserweiterungen, Fusionen oder auch Stilllegungen von Anlagen beruhen, bei der Ausgabe berücksichtigt werden. Die Unternehmen erhalten die ihnen zustehenden Emissionsberechtigungen über eine Buchung auf ihr Konto im Deutschen Emissionshandelsregister. Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO 2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er legt Treibhausgasminderungsziele fest und räumt den Unternehmen dabei Flexibilität ein, die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Anlagen nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu. Anlagenbetreiber, die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen oder besonders innovativ sind und so ihre CO 2 -Emissionen vermindern, können überschüssige Emissionsberechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO 2 -Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO 2 . Die Anlagenbetreiber müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Das Register ist ein wesentlicher Bestandteil des Emissionshandels. In ihm wird festgehalten, wer im Besitz welcher Emissionsberechtigungen ist. Über das Internet können die Anlagenbetreiber Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem erfolgt im Register der jährliche Abgleich, ob ein Anlagenbetreiber im Umfang seiner CO 2 -Emissionen auch Emissionsberechtigungen abgegeben hat. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister grundlegende Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des UN -Kyoto-Protokolls. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge oder Preise ab.
Internationale „CODES-Initiative“ diskutiert über mehr Klima- und Umweltschutz durch gerechte Digitalisierung Wie lassen sich die immensen Potenziale der Digitalisierung für alle Menschen erschließen, ohne dass damit ein zu hoher Ressourcen- und Energieverbrauch einhergeht? Diese und andere Fragen diskutieren über 150 internationale Fachleute mit Unterstützung des Umweltbundesamtes (UBA) auf der virtuellen Konferenz der „Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)“ am 30. Juni und 1. Juli 2021. Als prioritäre Felder für mehr Umweltschutz und mehr Teilhabe durch die Digitalisierung identifizierte die Konferenz etwa eine bessere Datenverfügbarkeit zu Klima- und Umweltschutz weltweit und den Aufbau klimaneutraler digitaler Infrastrukturen. Ferner sei wichtig, die Digitalisierung auch institutionell zu stärken, etwa durch ein internationales Sofortprogramm zur digitalen Modernisierung globaler Umwelt- und Nachhaltigkeitsinstitutionen, einschließlich der globalen Umweltforschung zu Digitalisierung. Die Digitalisierung ist zentraler Treiber des wirtschaftlichen und sozialen Wandels. Sie stellt Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern gleichermaßen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verschärfen sich Risiken durch den Klimawandel und die weltweite Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen. Insbesondere die aktuelle COVID-19-Pandemie zeigt, wie sich soziale und ökologische Krisen gegenseitig verstärken - und wichtige Projekte, wie die globale Armutsbekämpfung, durch Pandemien große Rückschläge erleiden. „Die Zukunftsfähigkeit der Menschheit wird sich vor allem daran bemessen, inwieweit es gelingt, gegenüber zunehmenden Umweltrisiken und sozialer Konfliktlagen neue Wege zu mehr Resilienz zu finden. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von digitaler Infrastruktur sowie die breite Anwendung digitaler Technologien ist dafür mehr denn je zu einem zentralen Erfolgsfaktor geworden“, so Dirk Messner, Präsident des UBA . Deutlich wurde auf der Konferenz aber auch: Eine ungeregelte Digitalisierung führt nicht automatisch zu einem global gerechten Wohlstand und zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit . UBA-Präsident Dirk Messner fasst seine Eindrücke so zusammen: „So lange die Digitalisierung sich hauptsächlich an der kurzfristigen ökonomischen Rentabilität orientiert, werden die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit nicht genutzt. Für den Aufbau weltweit zugänglicher digitaler Infrastrukturen sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Handlungsfähigkeit im Umgang mit digitalen Technologien braucht es einen global gut aufgestellten Handlungsrahmen und Partnerschaften, um die notwendigen Kapazitäten und Investitionen für die digitale Nachhaltigkeit auf den Weg zu bringen“. Wichtig sei auch, das zentrale gesellschaftliche Institutionen stärker in die Lage versetzt werden, sich selbst digital zu modernisieren und zu transformieren. „Die digitale Fitness von Institutionen ist ein ganz entscheidender Faktor für die Nachhaltigkeitstransformation.“, so Dirk Messner. Er schlug vor, in den nächsten Jahren ein digitales Investitions- und Modernisierungsprogramm für die globale Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik aufzulegen, dass die global vernetzte Umweltkompetenz durch multilaterale Open-Data-Governance stärkt und Umweltschutzmaßnahmen global besser aufeinander abstimmt und transparent macht. CODES – Coalition for Digital Environmental Sustainability ist eine vom Umweltbundesamt, UNEP , UNDP, ISC, Kenia und Future Earth am 31. März 2021 gegründete Initiative zur Unterstützung der vom UN Generalsekretär Guterres initiierten Roadmap für digitale Zusammenarbeit. Ziel ist die Erarbeitung eines globalen Aktionsplans für die Förderung des internationalen Klima - und Umweltschutzes durch eine global gerechte Digitalisierung.
Der Bericht widmet sich Vor- und Nachteilen und dem Zusammenwirken von Politikinstrumenten zur Förderung von verbrauchsarmem Verhalten mit dem Ziel der Energieverbrauchsreduktion. Unterschieden wird hier zwischen Instrumenten großer Reichweite (Makro-Instrumente) wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), die potenziell auf diverse Bedürfnisfelder, Energieträger, Produkt- oder Zielgruppen einwirken, sowie eher kleinteiligen Instrumenten (Mikro- und Meso-Instrumente) wie energetischen Standards oder geräteseitigen Effizienzanforderungen, die demgegenüber auf einzelne oder wenige Anwendungsbereiche zugeschnitten sind. Deren Stärken und Schwächen werden auf Basis bestehender Literatur entlang der Kriterien Wirksamkeit, ökonomische Effizienz, soziale Akzeptanz, politische Durchsetzbarkeit und Eignung, kulturellen Wandel zu befördern, untersucht. Der Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens „Möglichkeiten der Instrumentierung von Energieverbrauchsreduktion durch Verhaltensänderung“. In anderen Teilberichten wurden vor allem einzelne (Mikro-) Instrumente abgeleitet, um Suffizienzpotenziale in den entsprechenden Bereichen zu heben, und dabei auch jeweilige Hemmnisse und Grenzen sichtbar. Veröffentlicht in Texte | 33/2020.
Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Quelle: umweltbundesamt.de
Die derzeit vorherrschenden Konsum- und Produktionsweisen sind nicht nachhaltig. Sie sind geprägt von Investitions- und Kaufentscheidungen einzelner Personen und Unternehmen, deren Entscheidungskalküle sich in der Regel nicht an der gesellschaftlichen Wohlfahrt, sondern an einzelwirtschaftlichen Kriterien orientieren. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Vorhaben zwei wesentliche Zielstellungen, um Wirtschaftlichkeit neu zu denken und in den Dienst des Umweltschutzes zu stellen. Zum einen sollen die Analysen helfen, das Verständnis für Entscheidungskalküle und -verhalten zu verbessern. Zum anderen soll auch der bestehende Ordnungsrahmen mit seinen expliziten oder impliziten Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen und Wirtschaftlichkeitsgeboten auf den Prüfstand gestellt werden. Anhand einer Akteursbetrachtung und beispielhafter Analysen von Investitionsentscheidungen wird gezeigt, dass Investitionen im Sinne des Umweltschutzes von verschiedensten Hemmnissen geprägt sind und deshalb unterbleiben oder verschoben werden. Wesentliche Hemmnisse stehen im engen Bezug zu den Wirtschaftlichkeitskalkülen von Investor*innen und sie ergeben sich aus spezifischen Regelungen im Ordnungsrahmen. Um Wirtschaftlichkeit neu zu denken und in den Dienst des Umweltschutzes zu stellen, werden die Hemmnisse genauer beleuchtet und Lösungsvorschläge zur Reform des Ordnungsrahmens gegeben. Das Vorhaben untersucht Wirtschaftlichkeitskalküle bei Investitionsentscheidungen privater Haushalte und Unternehmen, Wirtschaftlichkeitsgebote im Kontext umweltrelevanter Mindeststandards sowie Wirtschaftlichkeitsgebote im Kontext staatlicher Ausgaben. Quelle: Forschungsbericht
Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in den letzten Jahren erheblich zurück gegangen, während der Kostenrückgang zur Errichtung der Anlagen deutlich abflachte. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen bis 100 kWp nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Wenn der ungleichmäßigen Entwicklung von Vergütung und Kosten nicht entgegengewirkt wird, werden bis Mitte 2022 viele der untersuchten Anlagen auch mit einer Eigenverbrauchsnutzung nicht mehr wirtschaftlich sein. Daraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf des Degressionsmechanismus, sodass dieser gegenüber seiner bisherigen Kernfunktion (Kostendeckelung) neu justiert wird, um einen hohen PV-Zubau zu garantieren. Damit außerdem auch PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch wieder zu dem benötigten Zubau beitragen können, müsste zusätzlich zur Anpassung des Degressionsmechanismus ein Zuschlag auf den Vergütungssatz implementiert werden. Hausbesitzer und Installateure sollten PV-Anlagen nicht mehr am Eigenverbrauchsanteil, sondern am vorhandenen Dachpotenzial auslegen, sodass dieses vollständig genutzt wird. Insgesamt muss der Fokus verstärkt auf den Beitrag zur Dekarbonisierung des gesamten Stromsystems gelegt werden und weniger auf das eigene Haus als abgeschlossenen Stromkosmos. Quelle: Forschungsbericht
Das vorliegende Kurzpapier ist Teil des Projekts "Möglichkeiten der Instrumentierung von Energieverbrauchsreduktion durch Verhaltensänderung" und widmet sich der Frage nach den Vor- und Nachteilen sowie dem Zusammenwirken von Instrumenten unterschiedlicher Reichweite, konkret übergeordneten und in der Breite wirkenden Makro-Instrumenten wie dem Europäischen Emissionshandel sowie eher kleinteiligen Mikro- und Meso-Instrumenten wie energetischen Standards oder geräteseitigen Effizienzanforderungen. Deren Stärken und Schwächen werden auf Basis bestehender Literatur entlang der Kriterien Wirksamkeit, ökonomische Effizienz, soziale Akzeptanz, politische Durchsetzbarkeit und Eignung, kulturellen Wandel zu befördern, untersucht. Quelle: Forschungsbericht
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