Das Insektensterben hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Einige der Ursachen sind bekannt, bei anderen besteht jedoch Forschungsbedarf. Eine der bisher wenig erforschten möglichen Ursachen des Insektensterbens im Grünland ist der Einsatz von Konditionierern bei der Wiesenmahd. Konditionierer, auch bekannt unter dem Begriff Aufbereiter, werden eingesetzt, um die Trocknung des Mähguts zu beschleunigen. Dabei wird das frisch geschnittene Gras gequetscht, um die verdunstungshemmende Wachsschicht zu zerstören und Pflanzenzellen aufzubrechen. Hierdurch kommt es jedoch auch zu einer erhöhten Mortalität von Insekten und weiteren Gliederfüßern. Unsere Studie untersuchte in ökologischen Feldversuchen die Auswirkungen des Konditionierereinsatzes auf die Insektenfauna und andere Arthropoden in der Vegetation im Landkreis Heidekreis in Niedersachsen. Der Anteil beschädigter Individuen nahm unter Konditionierereinsatz von 50 % auf 70 % zu und schädigte insbesondere Heuschrecken, Fransenflügler, Käfer, Pflanzenläuse und Milben. Außerdem haben wir den Umfang des Konditionierereinsatzes und mögliche Kosten, die Betrieben durch einen Konditioniererverzicht entstehen würden, geschätzt. Aus unseren Ergebnissen haben wir naturschutzfachliche und -politische Empfehlungen abgeleitet.
Gesünder und billiger: Kombiangebote im Verkehr Der ökologische Umbau unserer Mobilitäts- und Verkehrssysteme zahlt sich sowohl für den Einzelnen als auch für die Volkswirtschaft aus. Anhand neuer Studien plädiert das Umweltbundesamt (UBA) dafür, Auto-, Bus-, Bahn- und Radangebote stärker als bisher miteinander zu kombinieren, Verkehrsflüsse stärker zu steuern sowie den Radverkehr auszubauen. Die Studien zeigen außerdem: nachhaltige Mobilität nützt nicht nur Umwelt und Klima, sondern sie steigert auch Wirtschaftskraft und Beschäftigung. Regelmäßiges Zufußgehen, Radfahren sowie Nutzung von ÖPNV und Bahn spart bares Geld. Uwe Brendle, Leiter der Verkehrsabteilung des Umweltbundesamtes: „Für die Senkung von Treibhausgas- und Schadstoffemissionen reicht es nicht, Autos technisch effizienter zu machen. Mindestens genauso wichtig ist der Ausbau des Rad- und Fußverkehrs sowie ein leistungsfähiges Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Vor allem durch den Straßenverkehr entstehen hohe Emissionen von Treibhausgasen, Feinstaub oder Lärm. Zwar hat sich zum Beispiel die CO2 -Bilanz vieler einzelner Fahrzeugtypen verbessert. Insgesamt gesehen, haben sich die Treibhausgas -Emissionen im Verkehrsbereich aber nicht merklich verringert. Der überwiegende Teil der CO2-Emissionen im Personenverkehr entsteht in eher ländlichen Regionen. Etwa drei Viertel des gesamten CO2-Ausstoßes des Personenverkehrs wird in kleinen und mittelgroßen Städten und deren Umland emittiert. Dort müssen insbesondere Maßnahmen zur CO2-Einsparung ansetzen. Problematisch sind Verkehrskonzepte auch dann, wenn sie sich zu stark am Auto ausrichten. Denn für den Autoverkehr werden große Flächen benötigt. Schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und ältere Personen, können im Alltag wiederum leichter durch Autos gefährdet werden. Das Umweltbundesamt plädiert für einen umfassenden Ansatz, in dem alle Mobilitätsformen umweltschonend miteinander kombiniert werden. Eine zentrale Rolle bei der Neuausrichtung von Verkehrskonzepten spielt der Radverkehr. Damit mehr Menschen aufs Rad umsteigen, müssen einerseits die Bedingungen des Radverkehrs deutlich verbessert werden. Andererseits müssen die Angebote des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV), des Car-Sharing und der Radverkehr richtig miteinander kombiniert werden. Die Angebote der Verkehrsmittel müssen dafür entsprechend leistungsstark und gut ausgebaut sein. Das führt nicht nur zu Emissionsminderungen, sondern steigert auch den wirtschaftlichen Nutzen nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Für diese Annahme liefern die beiden neuen UBA -Studien „Potentiale des Radverkehrs für den Klimaschutz“ und „Wirtschaftliche Aspekte nichttechnischer Maßnahmen zur Emissionsminderung im Verkehr“ neue Belege. Letztere Studie zeigt: durch den Ausbau des ÖPNV wird nicht nur dessen Verkehrsanteil gesteigert, sondern auch der des Rad- und Fußverkehrs. Kern einer nachhaltigen Verkehrspolitik sind dabei umweltorientierte Preise und Gebühren für Auto, Bus und Bahn. Das heißt, dass Gebühren aus der Parkraumbewirtschaftung bspw. direkt zur Vergünstigung öffentlicher Verkehrsangebote eingesetzt werden müssen. Regulatorische Maßnahmen wie die Verkehrs- und Regionalplanung sowie Investitionen in eine ‚Stadt der kurzen Wege‘ ergänzen die Preisinstrumente. Fazit der Studie: der ökologische Umbau unserer Mobilitäts- und Verkehrssysteme zahlt sich volkswirtschaftlich aus. Das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung entwickeln sich bei fast allen untersuchten Maßnahmen positiver als im Referenzfall. Im Idealfall werden die Investitionen überwiegend aus den Einnahmen des Verkehrsbereichs getragen. Eine wachsende Bedeutung in Verkehrskonzepten kommt elektrischen Fahrrädern zu. Darauf verweist die Studie „Potentiale des Radverkehrs für den Klimaschutz“. Mit ihnen können größere Distanzen als mit herkömmlichen Rädern zurückgelegt werden und – was noch wichtiger ist – sie ermöglichen das Radfahren in topografisch anspruchsvolleren Regionen. Damit wird eine große Lücke geschlossen und eine flächendeckende Mobilität mit dem Rad in ganz Deutschland ermöglicht. Der Gesundheitsnutzen durch Rad- und Fußverkehr beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Person. Sind die öffentlichen Mobilitätsangebote so gut, dass der eigene Pkw unnötig wird, lassen sich nochmal mehrere Tausend Euro pro Jahr sparen. Die Förderung des Radverkehrs würde außerdem zu deutlichen CO2-Einsparungen führen. Unter bestimmten Annahmen könnten in Deutschland zwischen 4 und 13,5 Millionen Tonnen pro Jahr weniger emittiert werden.
BMUV und UBA zeichnen zum dritten Mal nachhaltige Gebäude, Quartiere und Innovationen aus – Einreichungen ab sofort möglich Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) loben den Bundespreis UMWELT & BAUEN zum dritten Mal aus. Unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltministerin Steffi Lemke würdigt der Bundespreis UMWELT & BAUEN Projekte, welche die Werte der europäischen Initiative Neues Europäisches Bauhaus – Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion – ganzheitlich umsetzen. Ab sofort werden in vier Kategorien Vorbilder für das Bauen im Bestand gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Vordenker*innen aus den Bereichen Architektur, Fachplanung und Bauprodukte. Teilnahmeschluss ist der 18. November 2024. Die Preisverleihung findet am 7. April 2025 statt. Im Fokus des Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 steht der Gebäudebestand. Weder die Treibhausgasemissionen noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren. Gesucht werden daher energetische Sanierungen, Modernisierungen Umbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen, welche Klimaschutz und ‑anpassung, Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und Biodiversität mit Suffizienzstrategien und sozialen Gesichtspunkten in Einklang bringen. „Ziel des Wettbewerbs ist insbesondere, die Vereinbarkeit von Nachhaltigkeit - und Klimaschutzorientierung sowie der sozialen Dimension aufzuzeigen. Erfolgreicher Klimaschutz bedeutet auch, alle Teile der Bevölkerung mit einzuschließen. Mit dem Preis möchten wir Bau- und Umbauprojekte fördern, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte mitdenken“, sagt UBA -Präsident Dirk Messner. Preiswürdig sind vor allem Resultate, die sich auf andere Gebäude übertragen lassen und so zu einer Beschleunigung der Bauwende beitragen. Die Preisträgerprojekte werden der Öffentlichkeit und den Medien auf einer Preisverleihung am 7. April 2025 im Bundesumweltministerium in Berlin vorgestellt. Sie werden zu Vorbildern für nachhaltiges Bauen und können politische Entscheidungen positiv beeinflussen. Auf der Website des Umweltbundesamts werden die ausgezeichneten Projekte detailliert präsentiert. Durch das UBA produzierte Videoportraits informieren die interessierte Öffentlichkeit. Kategorien und Teilnahmebedingungen: Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 wird in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartier“ sowie „Sonderpreis für Bauprodukte, bautechnische oder digitale Innovationen” verliehen. Die Bauwerke müssen vorbildlich und in Deutschland bereits realisiert sein. Bei Quartieren genügt eine teilweise Realisierung. Die Innovationen des Sonderpreises müssen marktverfügbar sein. Projekte einreichen können alle Projektbeteiligten wie Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller oder Forschungseinrichtungen ab sofort bis zum 18. November 2024. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich. Näheres zu den Teilnahmebedingungen, das Bewerbungsformular sowie die Preisträger der Vorjahre sind online zu finden unter: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start . Hintergrund: Die aktuelle Sanierungsrate bei Immobilien in Deutschland genügt den Klimaschutzzielen nicht. Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 fördert durch die Auszeichnung von Best Practice-Beispielen innovative Technologien, eine fortschrittliche Architektursprache sowie die Wertschätzung der Bevölkerung für die Rohstoffe, die Historie, die Arbeitsleistung und die Baukultur, welche sich in Bestandsgebäuden manifestiert. Nach heutigen Effizienzanforderungen errichtete Neubauten machen nur einen kleinen Anteil des Gebäudebestandes aus und können dessen Energiebedarf daher kaum senken. Eine Intensivierung von Ersatzneubauten ist hinsichtlich der einhergehenden Inanspruchnahme von Ressourcen nicht zielführend. Das Erhalten und Weiterentwickeln des Bestands muss daher zum Standard werden.
Das UBA hat ein richtungssicheres Kennzahlensystem zur umfassenden Beurteilung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren ( KPI4DCE ) gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Mit diesem Ansatz werden erstmalig alle Teilbereiche eines Rechenzentrums berücksichtigt, unter anderem auch die Leistungsfähigkeit der IT. Mit dem im September 2018 gestarteten Forschungsvorhaben KPI4DCE 2.0 soll das Kennzahlensystem weiterentwickelt und durch Anwendung in der Praxis auf seine Aussagekraft und Richtungssicherheit hin überprüft werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung soll KPI4DCE 2.0 dabei um ökonomische Aspekte erweitert werden, um im Ergebnis neben einer Bewertung des Energie- und Ressourcenverbrauchs auch valide Aussagen hinsichtlich der Kosten vornehmen zu können. Dieses Faltblatt stellt das Projekt "KPI4DCE 2.0" kurz vor. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Durch eine kluge Auswahl der richtigen Produkte lassen sich zusätzlich Umweltbelastung und Kosten senken: Verwaltungen sollten ihre Computerarbeitsplätze mit Mini-PCs statt mit Desktop-PCs ausstatten und Notebooks nur verwenden, wenn die Computer mobil eingesetzt werden sollen. Der Bericht des Öko-Instituts und der TU Berlin liefert erstmals belastbare Zahlen zur Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus und gibt Empfehlungen, wie der Energieverbrauch in der Nutzung realistisch berechnet werden kann. Veröffentlicht in Texte | 66/2016.
Die Auswahl einer wirtschaftlich angemessene Anpassungsstrategie und die Priorisierung der Anpassungsmaßnahmen stellen Entscheidungsträger vor komplexe Entscheidungen. So gilt es, Auswirkungen gegeneinander abzuwägen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstehen, die unterschiedlichen Handlungsfeldern betreffen, in die unterschiedliche Akteure mit ihren jeweiligen Anreizen und Interessen involviert sind, und die obendrein von Unsicherheiten und von Nichtwissen geprägt sind. Dazu kommt, dass es für die Anpassung an den Klimawandel keinen gemeinsamen Nenner gibt, auf den sich die Abwägung reduzieren ließe – im Unterschied zu Fragen der Emissionsminderung ( Mitigation ), bei denen die Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in Tonnen CO2 -Äquivalenten) einen solchen gemeinsamen Nenner darstellt. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2011.
Hohe Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung sind schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Daneben haben vor allem Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft die Tierhaltung in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen gestellt. Nach derzeitigem Stand kann Deutschland die gemäß internationaler Verträge geltenden Emissionshöchstmengen für Ammoniak (550 Kilotonnen pro Jahr) mit den in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen nicht einhalten; zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich. In diesem im Auftrag des UBA erstellten Gutachten wird die Entwicklung von Abluftreinigungsanlagen (ARA) in Deutschland aufgezeigt. Verfahrenstechniken, Reinigungsleistungen, Zertifizierungskriterien und Anlagenüberwachung werden beleuchtet. Danach gibt es aktuell elf von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zertifizierte Abluftreinigungssysteme für Schweinemast und fünf für Masthähnchen, mit denen sich außer Ammoniak auch Gerüche und Stäube wirksam mindern lassen. Laut Herstellerangaben (2014) wurden seit 1997 über 1.000 ARA für Geflügel und Schweine installiert. Darüber hinaus widmet sich das Gutachten wirtschaftlichen Aspekten. Es beschreibt den Trend in der Schweinefleischerzeugung in Deutschland hin zu einer geringeren Anzahl von Betrieben mit steigenden Betriebsgrößen und insgesamt steigender Produktion mit geringeren Gewinnmargen pro kg verkauftem Schweinefleisch. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die unter starkem Kostendruck arbeitenden Schweinemastanlagen auch ohne ARA erst ab 1.500 Mastplätzen mit Gewinn arbeiten. Die Kosten für die ARA verschärfen den Kostendruck geringfügig. Anhand der dargelegten Untersuchung zum Stand der Technik und im Hinblick auf die Tatsache der seit Jahren erfolgreich betriebenen großen Anlagenzahl an Abluftreinigungsanlagen in der Praxis wird untermauert, dass Abluftreinigung in diesem Sektor zu den fortschrittlichsten Verfahren zur Minderung luftgetragener Emissionen gehört und den Stand der Technik markiert. Veröffentlicht in Texte | 61/2016.
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) über eine Behandlungsverordnung festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt unter Einbindung von ungefähr 200 relevanten Akteuren weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet. Dabei standen sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte gleichermaßen im Fokus. Es werden 57 Behandlungsanforderungen für die Gerätegruppen der Bildschirmgeräte und Photovoltaikmodule, die Materialgruppen Kunststoffe und edel-/sondermetallhaltige Bauteile sowie über das ElektroG hinausgehende Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung empfohlen. Diese 57 Anforderungen werden im vorliegenden Bericht erläutert. Veröffentlicht in Texte | 148/2020.
Die Studie untersucht die Wirkungen ausgewählter Maßnahmen der Verkehrspolitik für Umwelt, Verkehrsteilnehmer und die Gesellschaft. Betrachtet werden vier Maßnahmen im Personenverkehr und eine Maßnahme im Güterverkehr. Aus Perspektive der Verkehrsteilnehmer werden private Kosten, Fahrzeit, Gesundheitseffekte, Schadstoff- und Treibhausgasemissionen, Lärm und Verkehrssicherheit bewertet. Veröffentlicht in Texte | 11/2013.
Die Studie „Tipping Points“ der Allianz SE und der Umweltstiftung WWF zeigt die schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels in besonders betroffenen Regionen auf. Laut Studie wird der Klimawandel nicht langsam und stetig verlaufen und nicht erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts seine dramatischen Folgen zeigen, sondern einzelne Klimaphänomene könnten in zahlreichen Regionen bereits vor 2050 einen Punkt überschreiten, ab dem sie unumkehrbar sein und den weiteren Wandel noch zusätzlich verstärken werden. Zu diesen sogenannten „Tipping Points“ (Kipp-Punkten) zählen die Eisschmelze an den Polen, die Trockenheit in Kalifornien, die Veränderungen des Sommermonsuns in Indien und das Waldsterben am Amazonas. Hunderte von Millionen Menschen und ihre Vermögenswerte werden davon laut Studie unmittelbar betroffen sein. Die Studie „Tipping Points“ der Allianz SE und der Umweltstiftung WWF wurde am 23. November 2009 in München vorgestellt.
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