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Wärmenetzeignungsgebiete Hamburg

Die Karte zeigt, wo im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Wärmenetze vorhanden sind und wo sich eine Wärmenetzversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Wärmenetzbetreiber und die jeweilige Gebäudeeigentümerin bzw. den jeweiligen Gebäudeeigentümer eignet. Die Einteilung des Stadtgebiets in bestimmte Wärmenetzeignungskategorien basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hypothetischer ("imaginärer") Wärmenetze und einem Vollkostenvergleich verschiedener klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen (Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, Pelletheizung) aus Gebäudesicht. Die hypothetischen Wärmenetze verbinden Gebäude der Stadt und orientieren sich dabei am Straßennetz. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird eine zusammenhängende Gebäudeanzahl zusammengefasst betrachtet. Aus Sicht des Wärmenetzes wirtschaftlich ist die Versorgung einer Gruppe an Gebäuden, wenn die Einnahmen aus der Wärmelieferung die Kosten für das Wärmenetz (Errichtung und Betrieb) und die Wärmeerzeugung decken. Aus Sicht der Gebäude wurde eine überschlägige Vollkostenrechnung verschiedener Wärmeversorgungsoptionen (Wärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetzanschluss) durchgeführt. Jedes Gebäude weist somit eine Wärmeversorgungsoption auf, die auf Basis der getroffenen Annahmen und unter den verglichenen Optionen, die günstigste darstellt. Aus diesen Analysen wurde die Aussage abgeleitet, ob ein Gebäude potenziell wirtschaftlich über ein Wärmenetz versorgt werden könnte und wie ein Wärmenetzanschluss aus Sicht des Gebäudes im Vergleich mit den alternativen Wärmeversorgungsoptionen abschneidet.

Gemeinsame Agrarpolitik, Informationsmanagement

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): - Politikfolgenabschätzung für die europäische und deutsche Agrarpolitik - ELER-Fachbegleitung (Koordinierung Gesamtbericht, Fachbegleitung der Förderbereiche Agrarumwelt- und - Klimamaßnahmen, Investitionsförderung in der Landwirtschaft, Ausgleichszulage) - Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben im Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Ausgleichszulage - Wirtschaftlichkeitsanalysen - Koordinierung „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung“ für landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen (GQS-SN Hof-Check) - Markt- und Preisbeobachtung für Bereiche der Gemeinsamen Marktordnung - Analysen zur sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft Informationsmanagement: - Nutzerplattformen Agrarstatus, Datenbank Planungsrichtwerte, Agrobench - Vollzug des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführung der EU (INLB) und des Testbetriebsnetzes in Deutschland - Koordinierungsstelle Fernerkundung - Agrarstatistik, Indikatorenmanagement

Solarkataster NRW erweitert um Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden

In das Solarkataster NRW, ein zentrales Werkzeug für die Planung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen, wurde ein neues Werkzeug integriert: den Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden. Der Ertragsrechner ermöglicht bereits bei der Planung eines Neubaus oder der Installation an Fassaden den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu berechnen. Die Nutzung der Sonnenenergie ist entscheidend für die Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele in NRW. Mit Stand Ende 2024 waren in NRW etwa 690.000 Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden installiert, ergänzt durch rund 160.000 Steckersolaranlagen („Balkonkraftwerke“) und 1.100 Freiflächenanlagen. „Mit dem Neubaurechner haben wir das Solarkataster um ein innovatives Werkzeug ergänzt, um den Ausbau von Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen effizienter zu gestalten“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Wir ermöglichen damit allen Nutzerinnen und Nutzern, bereits bei der Planung eines Neubaus eine möglichst effiziente Versorgung über Sonnenenergie mitzudenken und in die Kalkulation der Baukosten aufzunehmen.“ Der neue Ertragsrechner ermöglicht es, einen konkreten Standort in Nordrhein-Westfalen auszuwählen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Photovoltaikanlage durchzuführen. Die Daten zur solaren Energie sind flächendeckend verfügbar, sodass auch für noch nicht erfasste Gebäude eine Analyse möglich ist. Der Rechner bietet die Möglichkeit, zwischen Dach- und Fassadenanlagen zu unterscheiden, die Neigung der Dachfläche individuell einzustellen und die Himmelsausrichtung anzupassen. Nutzer können zudem ihre Angaben zum Verbrauchsprofil, Stromverbrauch, Anlagengröße, Speicheroptionen, Finanzierungsform und Inbetriebnahme individuell anpassen. Das Solarkataster NRW, in dem auch der neue Ertragsrechner zu finden ist, bietet umfassende Daten zu den Potenzialen und dem Bestand der Photovoltaik in NRW. Es ermöglicht eine Solarpotenzialanalyse für alle Gebäude im Land und unterstützt die Planung von Solaranlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen. Besonders beliebt sind die Daten zu Photovoltaik an Gebäuden, da für rund 11 Millionen Gebäude in NRW ein Solarpotenzial berechnet und die Dachflächen einer Eignungsprüfung unterzogen wurden. Zusätzlich finden sich Daten und Karten zur Freiflächen-Photovoltaik im Solarkataster, einschließlich aktuell geltender Flächen- und Förderkulissen sowie einer Karte der „Suchflächen“ für potenzielle Freiflächenanlagen. In den kommenden Monaten wird das Solarkataster um die Möglichkeit erweitert, Steckersolaranlagen zu berechnen. Diese Anlagen dürfen maximal 800 Watt über die Steckdose ins Stromnetz einspeisen. Das Solarkataster NRW wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ gepflegt. Das Fachzentrum erarbeitet Grundlagendaten und Lösungsansätze für die Herausforderungen, die sich aus dem anthropogenen Klimawandel und der Energiewende ergeben. Thematische Schwerpunkte sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Strom- und Wärmewende. Das Fachzentrum betreibt die beiden digitalen Fachinformationssysteme Klimaatlas NRW und Energieatlas NRW, in denen die Arbeitsergebnisse für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Politik zum Teil adressscharf und regionalisiert zur Verfügung gestellt werden. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück

Straßenbahnverlängerung von Schöneweide zum Potsdamer Platz

Hintergrund Wie soll die Straßenbahn geführt werden? Wie wird die neue Straßenbahnstrecke konkret aussehen? Wie viel wird die neue Straßenbahnstrecke kosten? Stand der Planung Berlin wächst, die Busse werden voller. Wichtige Buslinien, die infolge kontinuierlicher Nachfragesteigerungen an ihre Kapazitätsgrenze gelangen, werden darauf geprüft, ob eine Umstellung auf einen Straßenbahnbetrieb sinnvoll ist. Durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und die höhere Attraktivität der Straßenbahn gegenüber dem Bus würde das Angebot deutlich aufgewertet. Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) und der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023 (NVP) sehen die Errichtung einer Straßenbahnstrecke im Untersuchungskorridor zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz entlang hochbelasteter Buslinien vor. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt derzeit die Grundlagenuntersuchung für diese Straßenbahnstrecke durch. Diese Untersuchung erfolgt nach dem in Berlin etablierten Vorgehen. Zu diesem gehören der Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine Straßenbahnverbindung geschaffen, die die Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte verbindet. Die Suche nach der besten Trassenführung ist Bestandteil der Grundlagenuntersuchung. Zunächst werden die grundsätzlich in Frage kommenden Varianten untersucht. Hier fließen ganz unterschiedliche Faktoren aus einem umfangreichen Kriterienkatalog mit ein. Diese Kriterien berücksichtigen vier unterschiedliche Sichtweisen auf die Trassenauswahl. So haben Fahrgäste andere Anforderungen an eine Linie („Fahrgast“) als die BVG, die auf der Strecke Straßenbahnen anbieten wird („Betrieb“), während die Stadt („Kommune“) z. B. eine langfristig wirtschaftliche Lösung anstrebt, aber auch die Auswirkungen auf die Stadt und die Umwelt („Allgemeinheit“) zu berücksichtigen sind. Die Streckenlänge bspw. hat sowohl Auswirkungen auf das Kriterium Reisezeit (Sichtweise Fahrgast) als auch auf die Investitionen (Sichtweise Kommune). Die Kennwerte sind auf der Maßstabsebene der Trassenbewertung erarbeitet und geeignet, verschiedene Trassen nach gleichem Schema zu bewerten. Ziel der Untersuchung ist es, eine Trassenführung zu identifizieren, in der die Straßenbahn realisiert werden kann und die Wirtschaftlichkeit der Straßenbahn auf dieser Trasse nachzuweisen. Deshalb kann im Rahmen der Grundlagenuntersuchung noch keine Aussage bezüglich der Straßenraumaufteilung getroffen werden. Dies erfolgt erst im Rahmen der sich anschließenden Vorplanung. Grundsätzlich gilt, dass der Gleiskörper einer Straßenbahn eine ca. 6 bis 7 m breite Fläche in Anspruch nimmt. Moderne Straßenbahnstrecken bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Integration in den Stadtraum, z. B. mit attraktivem Rasengleis oder weiteren Gestaltungselementen. Die Kosten werden ermittelt, sobald die Trassenführung feststeht. Im Nahverkehrsplan Berlin 2019–2023 wurden bisher als grobe Kostenschätzung für die ca. 13,7 km lange Strecke rund 175 Millionen Euro angenommen. Diese Zahl wird im Laufe der Grundlagenermittlung konkretisiert. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundesweit – über das anzuwendende Verfahren zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach der Methode der Standardisierten Bewertung – geregelt, da sie die Grundlage für Finanzierungsbeihilfen des Bundes bildet. Die Grundlagenermittlung wurde im Februar 2024 begonnen und soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Zunächst soll durch ein spezialisiertes Planungsbüro das am besten geeignete Verkehrsmittel für den Korridor zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz ermittelt werden. Danach wird die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante identifiziert. Sie wird abschließend mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis überprüft. Das Ergebnis wird dann dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Spricht sich der Senat für die Weiterverfolgung der Planung aus, folgen weitere Planungsschritte (u. a. Vorplanung und Entwurfsplanung) und schließlich das Planfeststellungsverfahren. Anschließend kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach aktuellem Stand ist im Jahr 2035 mit der Inbetriebnahme zu rechnen.

Nahverkehrstangente auf dem östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR)

Hintergrund Systementscheid Wo werden die Züge zukünftig halten? Wie viel wird die neue S-Bahnstrecke kosten? Wozu dient eine Trassierungsstudie? Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant die Errichtung einer Nahverkehrstangente für den Schienenpersonennahverkehr entlang des östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR). Die Nahverkehrstangente bildet eine tangentiale Verbindung zwischen dem Karower Kreuz im Norden und dem Grünauer Kreuz im Süden. Im Norden wird derzeit eine S-Bahnverlängerung über Wartenberg hinaus im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 im Teilprojekt „S-Bahn“ geprüft und geplant. Der Abschnitt zwischen Springpfuhl und Wartenberg wird bereits durch die S-Bahn genutzt. Infrastrukturprojekt i2030 Für die Fortsetzung der Strecke in Richtung Süden war für den Abschnitt vom S-Bahnhof Springpfuhl bis zum Grünauer Kreuz zunächst ein Systementscheid für eine S-Bahn- oder eine Regionalverkehrslösung zu treffen. In seiner Sitzung am 27. Februar 2024 hat sich der Senat zugunsten der weiteren Planung einer neuen S-Bahnverbindung zwischen dem S-Bahnhof Springpfuhl und dem Grünauer Kreuz ausgesprochen. Das ist noch nicht klar. Für die neue ca. 12,5 km lange Strecke wird die Grundlagenermittlung mit Fokus auf die S-Bahn fortgesetzt. Dazu gehört eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und weitere vertiefende Untersuchungen u.a. zur Ermittlung der zukünftigen Verkehrshalte. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundeseinheitlich geregelt, da sie die Grundlage für Finanzierungsbeihilfen des Bundes bildet. Nach der Methode der standardisierten Bewertung ist die Verwendung eines einheitlichen Preisstandes vorgegeben. Die Kosten können jedoch erst ermittelt werden, wenn die Trassenführung und Anzahl der Verkehrshalte feststeht. In einer ersten groben Kostenschätzung werden für diese Strecke Kosten in Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro angenommen. Diese Zahl wird im Laufe der weiteren Planung konkretisiert. Um zu prüfen, wo die Nahverkehrstangente Süd technisch und baulich am besten herzustellen ist, wurde eine Trassierungsstudie durchgeführt. Mit Hilfe der Studie können erste Konfliktbereiche aufgezeigt werden, die in nachfolgenden Planungsschritten vertieft zu untersuchen sind.

Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs in Planung

Im Rahmen der Netzplanung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs ist die Senatsverwaltung für die Erarbeitung grundlegender Konzepte und damit für die Priorisierungen bei der Netzentwicklung zuständig. Dies erfolgt üblicherweise über den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr und das zugehörige Mobilitätsprogramm mit den kurzfristig umzusetzenden prioritären Maßnahmen. Die Netzplanung basiert auf Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen, Defizitbetrachtungen, Netzlücken u.ä. Die aktuellen Planungen des Landes Berlin u.a. zu Infrastrukturergänzungen sind im StEP Verkehr mit Senatsbeschluss aus dem März 2011 zusammengefasst. Die Umsetzung des StEP Verkehr bzw. des Mobilitätsprogramms wird regelmäßig überprüft und in Fortschrittsberichten zusammengefasst. Der StEP Verkehr mit Zielhorizont 2030 befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Aufbauend auf den strategischen Überlegungen und allgemeinen politischen Beschlüssen zur Netzentwicklung sind die Einzelvorhaben durch die Senatsverwaltung planerisch vorzubereiten. Vor einer politischen Entscheidung zur tatsächlichen Realisierung einer Maßnahme und damit zur Aufnahme in die Finanzplanungen des Landes Berlin sind bestimmte fachliche Arbeiten erforderlich. Hierzu gehören: Beantwortung der Frage: Welches Verkehrsmittel ist für das identifizierte Defizit und die räumliche Relation am ehesten geeignet? Identifikation und Bewertung der Trassenalternativen in dem jeweiligen Untersuchungsraum ggf. eine Grobplanung für die planerisch zu bevorzugende Variante Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, z.B. über die Methode der Standardisierten Bewertung Die Erkenntnisse werden in einer verkehrlichen Begründung zusammengefasst und für die späteren Planungsverfahren bereitgestellt. Mit der politischen Entscheidung zur Umsetzung einer Maßnahme ergeht der Planungsauftrag an den jeweiligen Vorhabenträger (BVG oder Deutsche Bahn) und diese Arbeiten werden durch die jeweiligen Vorhabenträger weiter spezifiziert (z. B. mit der Entwurfsplanung, Leistungsfähigkeitsbetrachtungen von Knoten u.ä.). Kurze Sachstände zu den derzeit in Bearbeitung befindlichen potenziellen Infrastrukturergänzungen werden aufgeführt. Sollte eine politische Entscheidung bzgl. einer Umsetzung gefallen sein, werden die Maßnahmen unter Projekte in Umsetzung im Prozessverlauf der Realisierung vorgestellt. Bild: SenMVKU, Kartengrundlage: Geoportal Berlin Nahverkehrstangente auf dem östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant die Errichtung einer Nahverkehrstangente für den Schienenpersonennahverkehr entlang des östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR). Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Kartengrundlage: Geoportal Berlin (Luftbild 2024) Straßenbahnverlängerung von Schöneweide zum Potsdamer Platz Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) führt eine Grundlagenuntersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz durch. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Ramboll Straßenbahn Jungfernheide – Urban Tech Republic – Kurt-Schumacher-Platz Die Berliner Landesregierung hat im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) festgelegt, das wichtige Entwicklungsgebiet "Nachnutzung des Flughafens Tegel (TXL)" mit einer Straßenbahn an den öffentlichen Nahverkehr anzuschließen. Konkret ist diese Straßenbahnstrecke als mittelfristige Maßnahme mit Inbetriebnahme 2031 vorgesehen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / TKK (Transport Technologie Consult Karlsruhe GmbH), Hintergrundkarten: © 2017 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google) Straßenbahnneubauvorhaben Elisabeth-Aue Auf der Elisabeth-Aue – einer über 70 ha großen, landeseigenen und aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche im Norden des Bezirks Pankow – ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit bis zu 5.000 Wohnungen geplant. Das geplante ökologisch und sozial nachhaltige Stadtquartier der kurzen Wege soll eine hochwertige ÖPNV-Anbindung mit zwei Straßenbahnlinien bekommen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Straßenbahnneubaustrecke UTR – Gartenfeld – Rathaus Spandau Der Berliner Nordwesten soll zukünftig an das Straßenbahnnetz angeschlossen werden. Hierzu wird eine Grundlagenermittlung durchgeführt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU/ Ramboll Straßenbahnneubaustrecke Johannisthal – Gropiusstadt Aufgrund einer hohen Dichte an Wohnsiedlungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsgebieten spielen öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Johannisthal und Gropiusstadt eine wichtige Rolle. Mit dem Berliner Nahverkehrsplan wird der Ausbau der Straßenbahn auf die Erfordernisse der Stadt ausgerichtet. Weitere Informationen Bild: BVG / Sven Lambert U3 Krumme Lanke – Mexikoplatz: Lückenschluss zwischen dem U-Bahnhof Krumme Lanke und der S-Bahnstation Mexikoplatz Ein Lückenschluss würde zu einer verbesserten Umsteigesituation zwischen beiden Verkehrsmitteln und damit zu einer attraktiven Verbindung aus dem Südwesten der Stadt ins Zentrum führen. Weitere Informationen Bild: HT pix / Depositphotos.com U7 Rudow – BER: Netzerweiterung vom U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER Für Berlin bietet sich eine zusätzliche Schienenanbindung des Flughafens BER und ein Direktanschluss zum Berliner U-Bahnnetz an. Weitere Informationen Bild: philipus - Fotolia.com U7 Rathaus Spandau – Heerstraße Nord: Netzerweiterung im Bezirk Spandau Die Verlängerung der U7 würde zu einer Verbesserung der Erschließung der Ortsteile Wilhelmstadt und dem südlichen Staaken führen und birgt Potenziale für die Verlagerung des Individualverkehrs auf den schienengebundenen Verkehr. Weitere Informationen

Verkehrserhebungen (Verkehrsmengenkarte)

Hinweis Verkehrsmengenkarten DTVw Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Grundlage ist das im Stadtentwicklungsplan Verkehr dargestellte und regelmäßig fortgeschriebene übergeordnete Straßennetz von Berlin . Dazu gehören insbesondere die Erfassung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf den Straßen und öffentlichen Geländen des Landes Berlin, aber auch Geschwindigkeitsmessungen für statistische Zwecke, Rückstaulängenerfassung. Verkehrserhebungen werden schwerpunktmäßig von zwei Arbeitsbereichen angefordert: den Straßenverkehrsbehörden Die Straßenverkehrsbehörde ist z.B. dazu verpflichtet, den Pegel des Lärms tags und nachts zu ermitteln, bevor sie straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen anordnet (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO; Lärmschutz-Richtlinien-StV). Dazu ist die Angabe von Verkehrsbelastungen für die entsprechenden Straßen erforderlich. Es dürfen nur Daten verwendet werden, die zeitnah das aktuelle Verkehrsgeschehen abbilden. Ähnliche Vorschriften gelten vor der Anordnung von Lichtsignalanlagen / Ampeln, bei Lkw-Fahrverboten etc. den planenden Abteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements ist die Bereitstellung aktueller Daten zur Verkehrsbelastung unabdingbar. Erhebungsschwerpunkte sind dabei: Vorbereitung von Planungsverfahren Erhebungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Unfallschwerpunkten Erhebungen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Busspuren Erhebungen im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung von Lichtsignalanlagen Qualifizierte Fortschreibung der Verkehrsmodelle Standardisierte Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Fortschreibung der Gesamtverkehrsentwicklung verschiedener Verkehrsträger auf der Basis aktueller Verkehrsstärken (durchschnittlicher täglicher Verkehr, DTV-Werte) werden Emissionskataster für Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen aufgestellt Weitere Erkenntnisse aus den Verkehrsdaten des Landes Berlin finden Sie – bezogen auf den DTV – auch hier: Umweltatlas Berlin: Verkehrsmengen DTV Die aktuellen Daten und die Jahresberichte sind auf folgender Seite abrufbar: Zählstellen und Fahrradbarometer: Fahrradverkehr in Zahlen Die Verkehrsmengenkarte DTVw 2019 wurde überarbeitet und enthält im Vergleich zur Vorgängerversion vereinzelt neue Werte. Die einzelnen Änderungen sind in einer Übersicht dargestellt. Die geänderten Werte werden ausschließlich im FIS-Broker auf den aktuellen Stand gebracht. Die PDF-Versionen der Karte und des Ergebnisberichts werden nicht aktualisiert.

Öffentlicher Personennahverkehr

Bild: BVG, Lang Ausbau des ÖPNV – Berlin setzt auf Busse und Bahnen Täglich nutzen Millionen Menschen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist die zentrale Säule der städtischen Mobilität. Deswegen baut Berlin den klimafreundlichen ÖPNV weiter aus und macht ihn noch leistungsfähiger, zuverlässiger und damit attraktiver. Weitere Informationen Bild: Tobias Arhelger - stock.adobe.com Berliner S-Bahn – für mehr Takt im Netz Jeden Tag sind rund anderthalb Millionen Menschen mit der Berliner S-Bahn unterwegs – das ist etwa die Einwohnerzahl von München. Weitere Informationen Bild: BVG / Anikka Bauer Rufbusse und Alternative Barrierefreie Beförderung Mit Rufbussen werden die Außenbezirke im Osten Berlins besser an den ÖPNV angebunden. Neben diesem Projekt gibt es die Alternative Barrierefreie Beförderung, die Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen eine Alternative bieten soll, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV nicht nutzbar sind. Weitere Informationen Bild: BVG / Andreas [FranzXaver] Süß Elektrobusse Leise, sauber und klimafreundlich sind heute schon viele Elektrobusse in Berlin unterwegs. In den kommenden Jahren werden viele weitere hinzukommen und bis 2030 wird die komplette Flotte abgasfrei sein. Weitere Informationen Bild: heiko119 / depositphotos.com Projekte in Planung Das Land Berlin plant die Netze des ÖPNV auf Basis von Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen und den dazu notwendigen Infrastrukturen. Dazu gehören die Bewertung von Trassenalternativen sowie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, um darauf abschließende politische Entscheidungen aufbauen zu können. Weitere Informationen Bild: SergeyPhoto7/Depositphotos.com Projekte in Umsetzung Das ÖPNV-Netz in der Stadt wird ständig weiter entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Verknüpfung der bestehenden Netze, so dass für die Fahrgäste ein integriertes Gesamtnetz zur Verfügung steht. Weitere Informationen Bild: lagom – Fotolia.com Nahverkehrsplan Der Nahverkehrsplan ist die gesetzlich vorgesehene Vorgabe, die definiert, welches Angebot in Berlin an Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet werden muss. Der aktuelle Nahverkehrsplan wird zum Download angeboten. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Der BVG-Verkehrsvertrag 2020–2035 Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Weitere Informationen Bild: katatonia82 / Depositphotos.com S-Bahn-Verträge Die S-Bahn verbindet die Stadt mit dem Umland und befördert unter normalen Bedingungen täglich Millionen Kunden, das sind knapp 1/3 des gesamten täglichen ÖPNV. Weitere Informationen Bild: SenUVK Technische Bahnaufsicht Die Technische Aufsichtsbehörde über Straßenbahnen überwacht die Einhaltung der Vorschriften der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab). Hierunter fallen auch U-Bahnen. Weitere Informationen Bild: rrrneumi/Depositphotos.com Finanzierung Der Berliner ÖPNV finanziert sich aus Fahrgelderlösen, Einnahmen aus Werbung und Vermietung sowie den Verkehrsverträgen. Das Land Berlin trägt zur Finanzierung des ÖPNV im Rahmen der Verkehrsverträge bei. Weitere Informationen Planfeststellungen

Analyse von Backstop-Technologien unter steigenden CO₂-Preisen im Gebäude- und Verkehrssektor

Die Studie untersucht für verschiedene Fallbeispiele aus dem Gebäude- und Verkehrssektor, ab welchen CO 2 -Preisen emissionsmindernde Technologien aus betriebswirtschaftlicher Perspektive Kostenparität gegenüber fossilen Alternativen erreichen. Für einen Großteil der betrachteten Technologien ergibt sich eine Bandbreite von notwendigen CO 2 -Preisen zwischen Null und etwa 300 Euro pro Tonne CO 2 . Die Berechnungen zeigen, dass die CO 2 -Bepreisung einen wesentlichen Beitrag leisten kann, die Wirtschaftlichkeit der Technologien zu verbessern. In beiden Sektoren wirken sich allerdings auch eine Reihe anderer Instrumente und Rahmenbedingungen auf die Verbreitung der Technologien aus. Veröffentlicht in Climate Change | 60/2024.

Antragsunterlagen RZWas 2016 Antragsunterlagen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) ELER - Förderung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Steigerung der Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen

Hier stehen folgende Antragsunterlagen als PDF-Dateien zum Download* bereit: 1. Zuwendungsantrag - RZWas 2016 (134 KB) 2. Antragstellerstammdaten 2025 (ELAISA) (533 KB) 3. Wasserversorgungsanlagen - RZWas 2016 Ausgaben je Wasserantei l (608 KB) Kostengliederung TW (144 KB) 4. Abwasseranlagen - RZWas 2016 Ausgaben je Abwasseranteil (89 KB) Kostengliederung AW (235 KB) 5. Baustandsbericht - RZWas 2016 Baustandsbericht zum Zahlungsantrag ELER - RZWas 2016 (60 KB) Baustandsbericht zum Zahlungsantrag Landesmittel und EFRE (62 KB) 6. Verwendungsnachweis - RZWas 2016 (44 KB) Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Trinkwasser (FP 6303) Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Abwasser (FP 6304) Verwendungsnachweis EFRE und Landesmittel 7. Bauausgabebuch nach RZWas 2016, Anlage 1 Pkt. 5.2 (34 KB) 8. Anlage Rechnungsblatt zum Zahlungsantrag (86 KB) 9. Eigenerklärung_ZWE_Umweltschutz (43 KB) 10. Formular_Prüfergebnis Kommunalaufsicht (33 KB) 11. Richtlinie - RZWas 2016 Richtlinie - RZWas 2016 Gemäß Nr. 15.1 RZWas 2016 sind Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - lediglich für Vorhaben im Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis - verfügbar. Den Ablauf des Zuwendungsverfahrens für die ELER-Förderung kann dem Merkblatt Antragsaufruf, veröffentlicht auf ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) unter Trinkwasser FP 6303 / Abwasser FP 6304 entnommen werden. Es ist sinnvoll, Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung vor der Ausführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Wenn Fördermittel beantragt werden und die Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner liegen, ist eine derartige Betrachtung vorzulegen. Eine einheitliche Dateneingabe und Datenerfassung soll das den Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ermöglichen. Dazu bietet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden eine Matrix an. Damit ist es dem Zweckverband und der Gemeinde möglich, die Auswirkungen von geplanten Investitionsmaßnahmen auf die Abwassergebühren abzuschätzen. Im kommunalen Bereich ist die Abwasserbeseitigung der größte und die Trinkwasserversorgung ein wesentlicher Einzelverbraucher von Energie. Daher ist es sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten, hier die energetischen Optimierungspotentiale zu erkennen und zu nutzen. Ziel muss es sein, durch die Aus- und Umrüstung die Energieeffizienz von Abwasseranlagen aber auch von Wasserversorgungsanlagen zu steigern. Durch die eingesparte Energie sinken die Kosten und der Kohlendioxidausstoß kann verringert werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man die in der letzten Förderperiode erzielten Einsparungen einer Prognose zugrunde legt, kann damit voraussichtlich ab 2029 eine jährliche Energieeinsparung von 48.400 MWh erzielt werden. Das Landesverwaltungsamt hat die kommunalen Aufgabenträger am 18. Juni 2024 aufgefordert, Anträge einzureichen . Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Zuwendungen können an kommunale Unternehmen weitergegeben werden. Anträge können bis zum 30. September 2024 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben müssen mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie die Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, die Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, der Bau von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energien und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. Antragsunterlagen Antragsaufruf zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen Anlage 1: Übersicht – Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2024 Anlage 2: Hinweisblatt – Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben Anlage 3: Auszug der brennstoffbezogenen CO2-Emissionsfaktoren Anlage 4: Formular – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde Anlage 5: Tool – Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen Anlage 6: Erklärung zur Veröffentlichung der Förderung, Regelungen zum Datenschutz Anlage 7: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Antragsteller bzw. Begünstigte (natürliche Personen) Anlage 8: Eigenerklärung des Zuwendungsempfängers für die Förderung von Vorhaben nach RZWas 2016 Anlage 9: Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Anlage 10: Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn Anlage 11: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer Anlage 12: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer Anlage 13: Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Anlage 14: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A -Ausgabe 2019- (Auftragswerteverordnung -AwVO) Anlage 15: Anwenderinformationen – Eigenerklärung Russland-Sanktionen

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