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Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022

Dargestellt wird der „maximal tolerierbare N-Saldo in kg N/(ha*a) zur Einhaltung des Grundwasserschwellenwertes von maximal 50 mg/L im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Bodenzone“ pro Feldblock. Es handelt sich dabei um den Medianwert pro Feldblock aus dem Rechenmodell GROWA+ NRW 2021, berechnet entsprechend der Vorschrift gemäß § 7 AVV GeA und Anlage 3. Das Modellergebnis wurde im Rahmen des Projektes GROWA+ NRW 2021 durch das Forschungszentrum Jülich in einem 100 x 100 m-Raster entsprechend der in Anlage 3 der AVV GeA beschriebenen Methodik berechnet. Ausgehend von den Werten pro Rasterzelle wurden die Medianwerte pro Feldblock ermittelt. Die Medianwert-Berechnung erfolgte durch das LANUV. Der Berechnung liegen folgende Eingangsdaten zu Grunde: • Denitrifikationsbedingungen im Boden entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • nutzbare Feldkapazität entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Durchwurzelungstiefe entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Raster (100 x 100 m) der Landnutzung erstellt auf Basis von ATKIS-DLM und INVEKOS 2016/2017 im Rahmen des Projekts GROWA+ NRW 2021 (Thünen-Institut / Landwirtschaftskammer NRW), Stand 2019 • Langjährige mittlere Sickerwasserrate berechnet mit dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (FZ Jülich) pro Rasterzelle 100 x 100 m für die Zeitreihe 1991-2010, Stand 2019 • Aktuellste verfügbare landnutzungsspezifische atmosphärische N-Deposition als Hintergrundwert aus dem PINETI3-Projekt des Umweltbundesamtes, basierend auf der Zeitreihe 2010-2015 Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832“).

Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024)

Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 01/2024 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2024 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (Stand: 21.09.2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2024)".

Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022

Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUV NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“)

Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA

Die Excel-Tabelle listet alle Grundwassergütemessstellen des WRRL- und EUA- /Nitratmessnetzes NRW, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten "roten" Gebiete und zur immissionsbasierten Abgrenzung belasteter / unbelasteter Teilgebiete innerhalb der betroffenen Grundwasserkörper herangezogen worden sind (Stand: 12/2022). Messstellen ohne landwirtschaftlichen Einfluss, die eine Nitrat- oder Nitrateintragskonzentration oberhalb des Grundwasserschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend aufweisen, sind nicht in der Tabelle enthalten, da sie gemäß AVV GeA bei der Gebietsausweisung keine Berücksichtigung finden. Als Angaben enthält das Tabellenblatt: - 9-stellige amtliche Messstellennummer und Name der Messstelle - Gemeinde und Kreis in der bzw. dem die Messstelle liegt - Grundwasserkörper (ID und Name), dem die Messstelle beim Monitoring zugeordnet ist - Lagekoordinaten (aus Datenschutzgründen unterbleiben die beiden letzten Stellen) - dominierender Landnutzungseinfluss im Zustromgebiet der Messstelle - Information, ob ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell im Zeitraum 2009-2018 gemäß GrwV an der Messstelle vorliegt (ja/nein) und ob gleichzeitig ein Nitratwert > 37,5 mg/l vorliegt - Mittelwert der Maximalwerte MWMxJW1619 (Nitrat; mg/l) der Jahre 2016-2019 zu der Messstelle - Nitrateintragskonzentration (mg/l) im Zeitraum 2016-2019, soweit vorhanden (bei mehreren Messungen wird der Mittelwert verwendet). Grundlage sind Messungen des Parameters „Exzess-N2 (umgerechnet in Nitrat in mg/L)“ und die „Nitratkonzentration“ als Summenwert aus jeweils derselben Grundwasserprobe. Die Daten stehen in ELWAS-web. Die Nitrateintragskonzentration entspricht der Nitratkonzentration vor Denitrifikation im Grundwasser. Der Exzess-N2 (durch Nitratabbau im Überschuss gebildetes N2) wird mit der N2/Ar-Methode bestimmt. - Maßgeblicher Wert, aus welchem die Information abzuleiten ist, ob bei der Abgrenzung belasteter / unbelastete Teilgebiete MWMxJW1619 oder Nitrateintragskonzentration ausschlaggebend ist. - Information, ob die Messstelle für die Ausweisung „roter Feldblöcke“ relevant ist oder nicht. Dies ist der Fall bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen der Nitratwert (MWMxJW1619) oder die Nitrateintragskonzentration größer als 50 mg/l ist, sowie bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen ein steigender Nitrattrend vorliegt und der Nitratwert (MWMxJW1619) 37,5 mg/l oder größer ist. In der Excel-Datei sind neben der Datentabelle (Tabellenblatt „AWMN_2022_11“) ein Tabellenblatt zur Erläuterung der Attribute (Tabellenblatt „Dateninformation“) sowie ein Tabellenblatt mit Informationen zu den Grundwasserkörpern (Tabellenblatt „GWK-Tabelle“) enthalten.

Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV (WMS Dienst)

Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf = 30 % der Feldblockfläche befinden.

Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV

Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf = 30 % der Feldblockfläche befinden.

Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK

Teilgebiete der GWK bei der immissionsbasierten Abgrenzung nach § 5 AVV GeA. Die Teilgebiete wurden nach § 5 AVV GeA auf Basis hydrogeologischer und/oder hydraulischer Grenzen abgeleitet.

Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)

Dokumentation Immissionsbasierte Abgrenzung („Binnendifferenzierung“) nach § 5 AVV GeA: Unterteilung der nach § 3 AVV GeA betroffenen GWK in hydraulisch bzw. hydrogeologisch abgrenzbare Teilgebiete, Stand 12/2022: Dokumentation als pdf-Dokument In der Dokumentation ist eine Beschreibung der bei der Abgrenzung verwendeten Datengrundlagen und Methodik vorangestellt. Nachfolgend wird für jeden einzelnen Grundwasserkörper die Abgrenzung in belastete / unbelastete Teilgebiete dokumentiert. Anhand dieser Dokumentationen kann die Abgrenzung innerhalb der GWK anhand der verwendeten hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien und anhand der ausweisungsrelevanten Grundwassermessstellen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage innerhalb der GWK nachvollzogen werden. Die GWK sind dabei nach ihrer ID sortiert.

Schleppschlauch für das Feld, Filter für den Stall

Wie die Landwirtschaft ihr Stickstoff-Problem in den Griff kriegen könnte Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, hat auf dem Deutschen Bauerntag für mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft geworben: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht nur schmackhafte, gesunde und preiswerte Produkte, sie wollen auch Produkte, die die Umwelt wenig belasten. Der Trend zu Bio-Lebensmitteln zeigt das eindeutig. Gerade die konventionelle Landwirtschaft kann hier wichtige Beiträge liefern. Besonders große Sorgen machen mir aktuell die immer noch viel zu hohen Stickstoffemissionen. Diese gehen in der Landwirtschaft – im Unterscheid zu anderen Verursachern – seit Jahren kaum zurück.“ Deutschland hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung schon für das Jahr 2010 vorgenommen, den Stickstoff-Bilanzüberschuss auf maximal 80 Kilogramm pro Hektar Land abzusenken. Mit rund 114 Kilogramm Stickstoff pro Hektar im Jahr 2011 ist man von diesem Ziel noch deutlich entfernt. Zu viel Stickstoff (chemisch: N) belastet heute fast flächendeckend das Grundwasser mit Nitrat und trägt dazu bei, dass sich gesundheitsschädlicher Feinstaub bildet. Allein die Intensivtierhaltung verursacht derzeit in Deutschland rund 15 Prozent der Stickstoffemissionen. Nachbarländer wie Dänemark oder die Niederlande haben hier gute Erfahrungen mit gesetzlich verpflichtenden Filtern gemacht: So müssen große Mastanlagen dort Abluftreinigungsanlagen installieren, die die Stickstoffverbindung Ammoniak (NH3) und gesundheitsgefährdende Bioaerosole reduzieren. Zwar sind auch in Deutschland bereits über 1.000 Abluftreinigungsanlagen in Schweinemastställen installiert, vor allem um in viehdichten Regionen auch Geruchsbelästigungen zu mindern – doch allerorten verpflichtend ist das nicht. „Wir brauchen für die Intensivtierhaltung anspruchsvolle, europaweite Standards, die die Stickstoffemissionen deutlich mindern. In der Industrie ist das gängige Praxis – warum nicht in der industriellen Landwirtschaft? Mit Abluftreinigungstechnik lassen sich die Ammoniakemissionen aus Ställen um 70 bis 90 Prozent reduzieren.“, so Krautzberger. Das Ammoniak aus der Tierhaltung riecht übrigens nicht nur unangenehm, es wandelt sich in der ⁠ Atmosphäre ⁠ auch zu gesundheitsgefährdendem Feinstaub um, wenn es dort mit anderen Gasen reagiert. Stickstoff-Emissionen entstehen nicht nur im Stall, sondern auch direkt über den Äckern und Weiden, etwa wenn Gülle oder Mist gefahren oder Kunstdünger ausgebracht wird. ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Krautzberger rät hier: „Wenn wir beim Düngen stärker auf emissionsarme Verfahren setzen, etwa die bewährten Schleppschläuche – mit denen die Nährstoffe direkt über dem Acker ausgebracht werden –, senkt das die Stickstoffemissionen deutlich.“ Auch Naturdünger wie Gülle und Mist sollten Landwirte auf unbestellten Äckern am besten umgehend unterpflügen. So kann der Stickstoff besser vom Boden aufgenommen werden und weniger entweicht in die Umwelt. Zu viel Stickstoff  auf dem Feld ist auch im Grundwasser ein Problem. Was Boden und Pflanzen an Stickstoff nicht verbrauchen, endet nämlich als Nitrat im Grundwasser. Derzeit hält rund 15 Prozent des Grundwassers den für Trinkwasser geltenden Grenzwert von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Das aus dem Grundwasser gewonnene Trinkwasser kann zwar dennoch fast allerorten problemlos getrunken werden. Derzeit liegen nur 0,08 Prozent der Trinkwasserproben über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Aber: Die Wasserversorger müssen dafür einen hohen (finanziellen) Aufwand betreiben. Etliche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser, andere müssen das Nitrat technisch aus dem Rohwasser entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Ein weiteres Argument für weniger Stickstoff auf den Äckern. Maria Krautzberger bot dem Deutschen Bauernverband an, strittige Themen mit dem Umweltbundesamt intensiver zu besprechen. Der regelmäßige Dialog kann helfen, auch kontroverse Themen sachlich zu diskutieren.

Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft seit 20 Jahren zu hoch

Bis 2017 keinerlei Trendwende bei Regionen mit Intensivtierhaltung Die Landwirtschaft hat noch erheblichen Nachholbedarf bei der Minderung ihrer Stickstoffeinträge. Das zeigt die aktuelle Stickstoffflächenbilanz des Umweltbundesamtes (UBA) mit ausgewerteten Daten bis 2017. Insgesamt liegt der durchschnittliche Stickstoffüberschuss der Flächenbilanz bei 77 kg pro Hektar (kg/ha) und ist seit mehr als 20 Jahren praktisch unverändert. Zuwächse gab es in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in den Kreisen mit intensiver Tierhaltung. Die hohe Stickstoffzufuhr kommt zum einen durch die klassischen Dünger, wie Mineraldünger und Gülle, zustande. Zudem steigt die Belastung durch Gärreste aus der Biogaswirtschaft, die mittlerweile rund 15 Prozent der in der Landwirtschaft verwendeten Stickstoffmenge verursachen. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Diese Situation hat Deutschland durch Untätigkeit selbst verschuldet. Wer so lange viel zu wenig tut, darf sich nicht wundern, wenn die EU-Kommission gerichtlich auf die Einhaltung der Regeln pocht.“ Deutschland wurde 2018 vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie verurteilt und zu wirksamen Minderungsmaßnahmen verpflichtet. Auch die 2017 novellierte Düngegesetzgebung wurde von der EU-Kommission nicht als ausreichend erachtet und muss daher abermals überarbeitet werden. „Wird Deutschland nicht aktiv, drohen empfindliche Strafzahlungen an die EU – und es bleibt bei hohen Belastungen für Mensch und Umwelt“, so Krautzberger. Stickstoff (N) ist ein elementarer Baustein aller Lebewesen. Die Landwirtschaft setzt Stickstoffdünger ein, um die Erträge zu steigern. Im Übermaß ausgebrachter Stickstoff beeinträchtigt Gewässer, ⁠ Klima ⁠, Luftqualität und die ⁠ Biodiversität ⁠ erheblich. Seit mehr als 20 Jahren lässt das UBA daher den Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft berechnen. Für die nationale Flächenbilanz werden die Stickstoffmengen ermittelt, die mit der Düngung, mit dem Saatgut und aus der Luft auf die Äcker und Wiesen gelangen, und es wird ermittelt, wie viel Stickstoff mit der Ernte wieder entzogen wird. Die Differenz ist der Stickstoffüberschuss, der zur Gewässerbelastung beiträgt. Die nun aktualisierte Flächenbilanz auf regionaler Ebene ist neben der Stall- und Biogasbilanz eine Teilgröße der Stickstoff-Gesamtbilanz. Der Stickstoffüberschuss aus der Flächenbilanz hat im Mittel der Jahre 1995 bis 2017 zu 73 Prozent zum Gesamtüberschuss beigetragen. Die Stickstoffmenge, die im Mittel 2015 bis 2017 in die Biogasanlagen gelangte und dann als Gärrest auf die Felder ausgebracht wurde, betrug rund 574.000 Tonnen oder 15 Prozent der in der gesamten Landwirtschaft verwendeten Stickstoffmenge. Vergleichsweise betrug 2015 bis 2017 der Anteil der Mineraldünger 46 Prozent der insgesamt verwendeten Stickstoffmenge. Erstmals systematisch erfasst wurden somit die regionalen Auswirkungen der Biogaserzeugung auf die Stickstoffflächenbilanzen in den Kreisen. Die Stickstoffüberschüsse lassen sich mit Maßnahmen wirksam mindern. „Dafür muss der Stickstoff in der Gülle und in den Gärresten aus Biogasanlagen so ausgebracht werden, dass er nicht als Ammoniak in die Luft entweicht und von den Pflanzen besser aufgenommen werden kann. Dann könnte synthetischer Stickstoffdünger eingespart werden. Dort, wo hohe Nitratgehalte das Grundwasser belasten, kann eine Begrenzung der Tierhaltung und eine Reduzierung der Stickstoffdüngung sinnvoll sein“, empfiehlt Krautzberger. In Deutschland steht im Mittel der Jahre 2015 bis 2017 einer Zufuhr von insgesamt rund 226 Kilogramm Stickstoff pro Hektar (kg N/ha) landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) eine Abfuhr von rund 149 (65,8 Prozent) Kilogramm Stickstoff pro ha/LF gegenüber. 77 kg/ha Stickstoff sind also überschüssig auf den Feldern und verbleiben in der Umwelt. Dies entspricht 34,2 Prozent der gesamten Stickstoffzufuhr. Regional ist der Flächenbilanzüberschuss unterschiedlich verteilt und bewegt sich zwischen 51 kg N/ha LF für Brandenburg und 108 kg N/ha LF für Niedersachsen (siehe Abbildung). Mit den Nährstoffberichten für die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein konnte erstmalig der Transfer von Wirtschaftsdüngern zwischen Kreisen bzw. Bundesländern in der Stickstoffbilanz berücksichtigt werden. In den Schwerpunktregionen intensiver Tierhaltung führten Gülletransporte in einigen Kreisen zu einer Verminderung der Stickstoffüberschüsse, während in den aufnehmenden Kreisen, wie in den Ackerbauregionen im östlichen Niedersachsen sowie im südlichen Nordrhein-Westfalen die Bilanzsalden erhöht werden (Abbildung rechts zeigt die Änderung der Flächenbilanz über die 20 Jahre 1995 bis 1997 zu 2015 bis 2017).

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