Zwischen der Landesstraße 140 un dem Mühlenweg ist eine Bebauung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie Einzel-und Doppelhäusern vorhanden. Die Bebauung ist teilweise lückenhaft. Hauptsächlich zum Mühlenweg sind größere Baulücken vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, soll dieses Gebiet in den Zusammenhang der bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Die Hauskoordinaten, auch georeferenzierte Gebäudeadressen genannt, ordnen jedem Gebäude Niedersachsens, vorausgesetzt es hat eine Hausnummer und ist eingemessen, exakt eine Koordinate im Landeskoordinatensystem zu. Sie haben die Möglichkeit einer hausnummernscharfen Geocodierung auf der Basis unserer amtlichen Hauskoordinaten. Derzeit gibt es ca. 2,3 Millionen Hauskoordinaten in Niedersachsen. Etwa 2,2 Millionen Hauskoordinaten wurden auf Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erstellt und bezeichnen exakt die Lage der jeweiligen Hausnummer. Ca. 130.000 Hauskoordinaten hingegen sind nach dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) verortet und sind damit lagegleich zu den zugehörigen Flurstücksnummern. Sie bezeichnen die derzeitigen Bauplätze und deren bereits erteilte und damit zukünftige Hausnummer.
Meilenstein für die psychiatrische Forschung und Versorgung in Halle: Im Beisein von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat die Universitätsmedizin Halle am heutigen Freitag Richtfest für den umfangreichen Umbau des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes im Klinikpark der Universitätsklinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik gefeiert. Nach Sanierung und Modernisierung soll das historische Gebäude am Standort Julius-Kühn-Straße künftig für Krankenversorgung, Forschung und Lehre im Kontext psychischer Gesundheit genutzt werden. Die Bau- und Sanierungsarbeiten werden vom Land mit rund vier Millionen Euro gefördert. Willingmann unterstrich vor Ort die Bedeutung des Projektes: „Das Richtfest für die grundlegende Erneuerung des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes markiert einen wichtigen Meilenstein zur Modernisierung dieses historisch einzigartigen Klinikgeländes. Mit der Landesförderung leisten wir einen entscheidenden Beitrag, damit in Halle Forschung, Lehre und medizinische Versorgung in der Psychiatrie wohnortnah, zukunftssicher und leistungsfähig gestaltet werden können.“ Neben modern ausgestatteten Forschungs- und Seminarräumen ist u. a. auch eine Cafeteria geplant, die in einladender Atmosphäre Raum für Austausch zwischen Patienten, Studierenden, Forschenden und Behandelnden bietet. „Wir schaffen damit eine freundliche Umgebung, die Interaktion und echte Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene am Forschungsprozess ermöglicht“, erklärte Prof. Dr. Oliver Tüscher, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. Das ehemalige Wirtschaftsgebäude ist Teil eines denkmalgeschützten Klinikensembles, das zwischen 1889 und 1891 nach den Plänen von Otto Kilburger als „Psychiatrische und Nervenklinik“ errichtet wurde. Die innovative, villenartige Architektur setzte neue Maßstäbe in der Behandlung psychisch erkrankter Menschen und wurde 1893 auf der Weltausstellung in Chicago ausgezeichnet. Die aktuelle Sanierung ist Teil eines langfristigen Prozesses, der seit Anfang der 2000er Jahre darauf abzielt, das Klinikgelände den Erfordernissen einer modernen medizinischen Versorgung anzupassen und gleichzeitig den denkmalgeschützten Charakter zu erhalten. Zuletzt wurde im Jahr 2021 das aufwendig sanierte „Alte Kesselhaus“ eröffnet, das heute der Sport- und Bewegungstherapie dient und dabei modernste Therapiestandards mit historischer Architektur verbindet. Zudem wurden seit 2018 die Ver- und Entsorgungsleitungen des gesamten Komplexes erneuert. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die GS Recycling GmbH & Co.KG plant am Rhein-Lippe-Hafen (ehemals Ölhafen) in Wesel die Errichtung und den Betrieb eines Anlagenverbundes zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen und zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung und der Betrieb eines Schiffsterminals im Rhein-Lippe-Hafen, um die Anbindung des Betriebsstandortes an den Rhein bzw. die Schifffahrtswege zu gewährleisten. Das Schiffsterminal besteht aus einem in den Rhein-Lippe-Hafen hineingebauten, auf Deichhöhe aufgefüllten Schiffssteiger sowie aus Anlagen zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel auf der Deichkrone errichteten Wirtschaftsgebäuden und Betriebsflächen. Für den Bau des v.g. Schiffssteigers hat die GS Recycling GmbH & Co.KG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG i. V. m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beantragt. Daneben besteht zur Verwirklichung des Vorhabens die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Schiffssteiger soll rechtwinklig zur Uferlinie errichtet werden mit einer Länge von 136 m und einer Breite von 12 m. Die Oberfläche des Schiffssteigers ist auf einer Höhe geplant, die der Wasserspiegellage des Bemessungshochwassers BHQ2004 entspricht, zuzüglich 1,00 m Freibord. Beidseitig des Steigers sind Pontons zur Aufnahme der technischen Einrichtungen zur Schiffsreinigung, Schiffsentgasung und dem Stoffumschlag installiert. Für den weiteren Anlagenverbund sowie den Bau einer Rohrbrücke, welche das Schiffsterminal mit dem Betriebsstandort verbindet, läuft parallel ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 52, Az.: 52.03-9976743-0010-983).
Bei Abschluss oder Änderung von Landpachtverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke mit oder ohne Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) besteht nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) eine Pflicht zur Anzeige bei den zuständigen Behörden (Landkreise oder kreisfreie Städte). Die Pflicht besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Vertragsabschluss oder die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Vereinbarung anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind gemäß Verordnung zur Durchführung des Landpachtverkehrsgesetzes Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke, die kleiner als ein Hektar sind. Weitere Ausnahmen regelt der § 3 Absatz 1 LPachtVG. In Sachsen-Anhalt sind für die Entgegennahme der Anzeige die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese erfassen die wichtigsten Informationen aus den Anzeigen, bereiten sie auf und melden sie einmal im Jahr über das Landesverwaltungsamt an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Dieses veröffentlicht jährlich im Frühjahr die aktualisierte Pachtpreisstatistik. Sie beinhaltet unter anderem die Anzahl der Pachtfälle, den flächenmäßigen Umfang der Pachtflächen und die vereinbarten Pachtpreise pro Hektar und Jahr - differenziert nach Acker- und Grünland sowie nach den Bodenqualitäten. Die Pachtpreisstatistik beinhaltet die aktuell vorliegenden Daten in Zeitreihen von vier und zwölf Jahren sowie weitergehende Erläuterungen.
Die Klasseneinteilung der ermittelten Werte für die Darstellung in der Karte der GFZ und GRZ orientiert sich an der des Flächennutzungsplans (FNP) und des Baunutzungsplans (BNP). Flächen, die vernachlässigbar gering bebaut sind, wurden den unbebauten Flächen zugeordnet und gemeinsam mit diesen dargestellt. Dabei handelt es sich um Flächen mit einer kleineren Grundflächenzahl (GRZ) als 0,1 oder einer kleineren Geschossflächenzahl (GFZ) als 0,05. Meist handelt es dabei um Waldflächen oder ähnliche Freiflächen, in denen sich ein oder einige wenige Gebäude, meist Wirtschaftsgebäude befinden. Bei Flughäfen und Gleisanlagen als Teil der Verkehrsflächen wurde auf eine Berechnung der städtebaulichen Dichte verzichtet, sie sind gesondert ausgewiesen. Generell lässt sich aus den Karten erwartungsgemäß eine konzentrische Staffelung des Maßes der baulichen Nutzung im Stadtgebiet ablesen. Dabei lassen sich die dichter bebauten Gebiete deutlich an der dunkelrot bis blauen Einfärbung erkennen. Der heutige Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahnrings, als “Wilhelminischer Mietskasernengürtel” um das alte Zentrum entstanden, weist auch heute noch mit einer GFZ zwischen 2 und 4 die höchste bauliche Dichte auf, dazu das neue Zentrum am Potsdamer Platz und die Zentren der Stadtteile Spandau, Reinickendorf, Köpenick, Hellersdorf oder Zehlendorf. Der Innenstadtrand , unter anderem mit vielen Siedlungen der Weimarer Zeit, ist überwiegend mit einer GFZ von 1,0 – 1,2 genutzt. In den Stadtrandlagen herrscht die Einzelhausbebauung mit niedrigen Geschossflächenzahlen unter 0,5 vor. Deutlich heben sich hier die Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre und ältere Baugebiete am Rand der radialen Hauptverkehrswege mit ihrer höheren Ausnutzung des Grund und Bodens ab. In Einzelfällen lässt sich auch in Stadtrandlagen eine hohe Bebauungsdichte einzelner Blöcke beobachten. Dabei handelt sich es meist um große zusammenhängende Anlagen des Gemeinbedarfs, wie z.B. der Krankenhauskomplex in Berlin-Buch. An den deutlich höheren Dichtezahlen der zahlreichen Ortsteilzentren lässt sich auch die polyzentrische Struktur Berlins mit ihren Kerngebietsnutzungen erkennen. Die Karten ermöglichen die Lokalisierung von Baulandreserven in bebauten Blöcken, in denen das realisierte Maß der baulichen Nutzung das baurechtlich zulässige Maß unterschreitet. Diesen Reserven kommt bei städtebaulichen Diskussionen um die Verdichtung der Innenstadt eine besondere Bedeutung zu. Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die durchschnittlichen GFZ – und GRZ – Werte ausgewählter Nutzungen und Stadtstrukturtypen und stellen sie den durchschnittlichen Einwohnerdichten gegenüber. Beim Vergleich der Einwohnerdichte mit den beiden Kennzahlen Grund- und Geschossflächenzahl fällt vor allem auf, dass die größten Einwohnerdichten gemeinsam mit hohen städtebaulichen Dichten nach wie vor in den Quartieren mit gründerzeitlicher Blockbebauung anzutreffen sind. Satellitenstädte und Hochhauskomplexe liegen dagegen eher im Mittelfeld. Abb. 4 zeigt das Verhältnis zwischen Anzahl der Geschosse und Einwohnerdichte der 12.278 Blöcke, die als Nutzbeschreibung mit Wohngebiet, Kerngebiet oder Mischgebiet gekennzeichnet sind. Es zeigt sich, dass ab einer Geschosszahl zwischen 4 und 5 die Einwohnerzahl der untersuchten Wohnblöcke nicht kontinuierlich mit der Anzahl der Geschosse zunimmt, sondern gleich bleibt. Dies kann damit zusammenhängen, dass mit der Zunahme der Geschossigkeit der Bedarf an Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Parkplätzen oder Erholungsgebieten ebenfalls steigt, was einem weiteren Anstieg der Einwohnerdichte entgegenwirkt.
Die Klasseneinteilung der ermittelten Werte für die Darstellung in der Karte der GFZ und GRZ orientiert sich an der des Flächennutzungsplans (FNP) und des Baunutzungsplans (BNP). Flächen, die vernachlässigbar gering bebaut sind, wurden den unbebauten Flächen zugeordnet und gemeinsam mit diesen dargestellt. Dabei handelt es sich um Flächen mit einer kleineren Grundflächenzahl (GRZ) als 0,1 oder einer kleineren Geschossflächenzahl (GFZ) als 0,05. Meist handelt es dabei um Wald oder ähnliche Freiflächen, in denen sich nur ein oder einige wenige Gebäude, meist Wirtschaftsgebäude, befinden. Generell lässt sich aus den Karten erwartungsgemäß eine weitgehend konzentrische Staffelung des Maßes der baulichen Nutzung im Stadtgebiet ablesen und in großen teilen auch ein enger Zusammenhang zur Umweltatlaskarte Gebäudealter der Wohnbebauung (06.12) . Dabei lassen sich die dichter bebauten Gebiete deutlich an der dunkelrot bis dunkelblauen Einfärbung erkennen, wobei die Karte der Geschossflächenzahl (GFZ) diese Eindruck intensiver wiedergibt als diejenige der GRZ. Der heutige Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahnrings, als “Wilhelminischer Mietskasernengürtel” um das alte Zentrum herum entstanden, weist auch heute noch mit einer GFZ zwischen 2 und 4 die höchste bauliche Dichte auf, dazu das neue Zentrum am Potsdamer Platz und die Zentren der Stadtteile Spandau, Reinickendorf, Köpenick, Hellersdorf oder Zehlendorf. Der Innenstadtrand , unter anderem mit vielen Siedlungen der Weimarer Zeit, ist überwiegend mit einer GFZ von 1,0 – 1,2 genutzt. In den Stadtrandlagen herrscht die Einzelhausbebauung mit niedrigen Geschossflächenzahlen unter 0,5 vor. Deutlich heben sich hier die Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre und ältere Baugebiete am Rand der radialen Hauptverkehrswege mit ihrer höheren Ausnutzung des Grund und Bodens ab. In Einzelfällen lässt sich auch in Stadtrandlagen eine hohe Bebauungsdichte einzelner Blöcke beobachten. Dabei handelt sich es meist um große zusammenhängende Anlagen des Gemeinbedarfs, wie z.B. der Krankenhauskomplex in Berlin-Buch. An den deutlich höheren Dichtezahlen der zahlreichen Ortsteilzentren lässt sich auch die polyzentrische Struktur Berlins mit ihren Kerngebietsnutzungen erkennen. Die Karten ermöglichen die Lokalisierung von Baulandreserven in bebauten Blöcken, in denen das realisierte Maß der baulichen Nutzung das baurechtlich zulässige Maß unterschreitet. Diesen Reserven kommt bei städtebaulichen Diskussionen um die Verdichtung der Innenstadt eine besondere Bedeutung zu. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen die durchschnittlichen GFZ – und GRZ – Werte ausgewählter Nutzungen und Stadtstrukturtypen und stellen sie den durchschnittlichen Einwohnerdichten gegenüber. Beim Vergleich der Einwohnerdichte mit den beiden Kennzahlen Grund- und Geschossflächenzahl fällt vor allem auf, dass die größten Einwohnerdichten gemeinsam mit hohen städtebaulichen Dichten nach wie vor in den Quartieren mit gründerzeitlicher Blockbebauung anzutreffen sind (vgl. Abb. 4). Satellitenstädte und Hochhauskomplexe liegen dagegen aufgrund der großen unbebauten Abstandsflächen zwischen den einzelnen Gebäuden eher im Mittelfeld. Abb. 5 zeigt das Verhältnis zwischen der Anzahl der Geschosse und der Einwohnerdichte der 12.614 Blöcke, die entsprechend den Nutzungskategorien der Umweltatlaskarten Reale Nutzung der bebauten Flächen (06.01) und Grün- und Freiflächenbestand (06.02) als Wohngebiet, Kerngebiet oder Mischgebiet gekennzeichnet sind. Es zeigt sich, dass vor allem der Strukturtyp der 5- bis 6-geschossigen Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern aufgrund seiner hohen Bebauungsdichte mit 340 Einwohnern pro ha markant hervortritt, ein Wert, der in der Folge höherer Geschossigkeitsangaben erst wieder von den Gebieten mit Punkthochäusern mit mehr als 10 Geschossen übertroffen wird. In diesem Strukturtyp „Hohe Bebauung der Nachkriegszeit“ werden die großen unbebauten Abstandsflächen zwischen den Bauwerken durch die hohen Einwohnerzahlen pro Gebäude kompensiert.
Bild: Gemeinde Bürgland (C) Stephan Böhm Der Flächenverlust ist ein gravierendes Umweltproblem auch in der Metropolregion. Aktuell stehen rechnerisch in der Metropolregion Nürnberg pro Einwohnenden 2.670 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung, so viel wie etwa 10 Tennisfelder. Das ist deutlich mehr als der Durchschnitt anderer deutscher Metropolregionen. Aktuell könnte die Metropolregion theoretisch ihre Lebensmittel in der Region erzeugen, pro Person wären dafür 2060 Quadratmeter nötig. Rechnet man den Flächenbedarf für Biogas und Photovoltaik hinzu, wird die Fläche knapp (mehr dazu in diesem Video ). „Die verfügbare landwirtschaftliche Fläche ist ein großer Schatz unserer Region“, sagt Dr. Hermann Ulm, Landrat des Landkreises Forchheim und Sprecher des Projekts ReProLa. Daraus entsteht eine Vielfalt an regionalen Lebensmitteln, die einmalig ist: Bauernbrot, Wurst, Karpfen oder Spargel. Die wirtschaftliche Bedeutung für die Metropolregion ist enorm: rund 100.000 Beschäftigte arbeiten in der hiesigen Land- und Ernährungswirtschaft, so viele wie in der Automobilzulieferindustrie. Große Anteile einzigartiger, über Jahrhunderte gewachsener Kulturlandschaften prägen die Metropolregion: Teichlandschaften, Magerwiesen oder Streuobstbäume. Doch Getreidefelder und Streuobstwiesen sind unter Druck: Pro Jahr gehen in der Metropolregion 1.450 Hektar landwirtschaftliche Fläche verloren – meist für Straßen, Gewerbe, Industrie oder Wohnhäuser. Rechnerisch verliert pro Jahr eine Kommune in der Metropolregion ihre landwirtschaftliche Fläche. „Landwirtschaftliche Flächen sind nicht nur reine Produktionsfläche für Lebensmittel und Einkommensquelle für Erzeugerinnen und Erzeuger, sie sind auch maßgeblich für den Arten- und Klimaschutz. Der Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen erschwert die Herstellung von regionalen Lebensmitteln, es gehen gewohnte und prägende Landschaftsbilder verloren, die Biodiversität nimmt ab und gleichzeitig wird der Rückgang von Landwirtschaftsbetrieben beschleunigt“, sagt Prof. Otmar Seibert von der Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung in Triesdorf. Die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise haben gezeigt wie wertvoll eine Ernährungswirtschaft ist, die unabhängig von internationalen Lieferketten ist. Der Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen steht aktuell jedoch kaum im Fokus von Kommunen. Im Rahmen des Bundesforschungsprojektes „ReProLa“ (regionalproduktspezifisches Landmanagement) wurde daher ein Leitfaden entwickelt. „Dieser Leitfaden ist deutschlandweit einzigartig – so zeigt er gute Beispiele aus der Metropolregion, wo Kommunen bereits heute sparsam mit landwirtschaftlichen Flächen umgehen. Das ist ein wichtiger Schritt zu einem gesellschaftlichen Umdenken. Wir müssen uns endlich klarmachen, was der Verlust von Landwirtschaftsfläche bedeutet. Ohne Flächen werden wir in Zukunft keine regionalen Lebensmittel mehr produzieren können“, fasst Landrat Dr. Hermann Ulm zusammen. Vorgestellt wurde der Leitfaden bei der Fachkonferenz „Zukunft.Fläche.Außenbereich – Nachhaltig (landwirtschaftliche) Flächen sichern, Wertschöpfung und Entwicklungen in der Metropolregion Nürnberg gestalten“ im Pilatushof bei Forchheim. Der Leitfaden für kommunales Flächenmanagement ist Teil des Aktionsplans „Heimat für Regionalprodukte“. Der Aktionsplan enthält strategische Projekte für eine zukunftsfähige Land- und Ernährungswirtschaft und soll auf der Ratssitzung am 28. Juli 2023 in Erlangen durch den Rat der Metropolregion beschlossen werden. Gute Beispiele von Kommunen aus der Metropolregion Eine seit vielen Jahren stillstehende Gewerbebrache am Ortseingang von Langenfeld, (Landkreis Neustadt a.d Aisch-Bad Windsheim) wurde zum gemeindlichen Dienstleistungszentrum umgenutzt. ein Dorfladen mit Backfiliale, Getränkemarkt, Poststation, Geldautomaten und Lotto-Annahmestelle. Das Besondere daran: die Bürger:innen von Langenfeld sind über eine Bürger:innengesellschafft an der Weiterentwicklung des Dorfladens beteiligt. In der Gemeinde Litzendorf (Landkreis Bamberg) wurde 2007 der Grundsatzbeschluss „Innen- vor Außenentwicklung“ getroffen. Dabei wurde die Bürger:innenschaft einbezogen um Impuls-Projekte im Ortskern umzusetzen: Bücherei, Bürgerhaus, Sport- und Naherholungsflächen. Eine Bestandsaufnahme in der Gemeinde Effeltrich (Landkreis Forchheim) hat gezeigt, dass innerorts großes Potenzial für Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten vorhanden ist. Brachflächen und leerstehende Gebäude werden nun sukzessiv reaktiviert, zum Beispiel zu Baumschulen und Gärtnereien. Nach einem Grundsatzbeschluss priorisiert die Gemeinde die Innenentwicklung. Seit 2014 werden in Ludwigstadt (Landkreis Kronach) kontinuierlich Leerstände erfasst und monatlich durch Daten des Einwohnendenmeldeamtes ergänzt. Die Strategie der Stadt liegt darin, auch so genannte Schrottimmobilien zu erwerben und rückzubauen und geeignete Objekte zu neuem Leben zu erwecken. So wurden beispielsweise zwei Brauereien auf Gemeindegrund revitalisiert. Unter folgendem Link kann der Leitfaden abgerufen werden. Stimmen der Bürgermeister der Beispiel-Gemeinden: „Schnell hat sich in Langenfeld herausgestellt, dass etwas innerorts passieren muss. Ältere Menschen, Familien mit Kindern und Junge haben Bedarf nach passenden, vielfältigen Wohnformen und Versorgungsmöglichkeiten; gleichzeitig drohen immer mehr Leerstände bei Hofstellen und Wirtschaftsgebäuden. Wir haben uns mit einem langen Atem auf die Innenentwicklung konzentriert und freuen uns über die Erfolge. Dazu gehört aber auch der Erwerb von Flächen im Außenbereich, um handlungsfähig zu sein, z. B. für den Erwerb von Ausgleichsflächen oder für Tauschoptionen.“ 1.Bürgermeister Reinhard Streng, Gemeinde Langenfeld „Für die Lebensqualität in einer Kommune sind attraktive und belebte Zentren wichtige Parameter. Gerade die bei uns in den Kernorten noch vorhandenen kleingliedrigen Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe sorgen neben den öffentlichen Einrichtungen für Belebung und Begegnung aller Generationen in den Zentren. Die Aufwertung des öffentlichen Raums hat auch Privateigentümer motiviert, ihre Liegenschaften zu modernisieren.“ 1.Bürgermeister Wolfgang Möhrlein, Gemeinde Litzendorf „Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde setze ich auf eine maßvolle Siedlungsentwicklung im Bestand. Die Kosten für große Siedlungserweiterungen belasten die Kommune über Jahrzehnte und ziehen vorher nicht bedachte Folgeinvestitionen nach sich.“ 1.Bürgermeister Peter Lepper, Gemeinde Effeltrich „Durch die topographische Lage und das umgebende Landschaftsschutzgebiet bekommt die Innenentwicklung in der Stadt Ludwigsstadt einen noch höheren Stellenwert. Bund und Land unterstützen uns dabei mit passenden Instrumenten und Zuschüssen. Ohne eine auskömmliche Fördermöglichkeit wären viele Projekte aufgrund unserer Haushaltslage nicht zustande gekommen. “ 1.Bürgermeister Timo Erhardt, Stadt Ludwigsstadt Quelle: Europäische Metropolregion Nürnberg
Im Planfeststellungsverfahren für den 5. BA der A 26 haben die Planunterlagen in der Zeit vom 11.10.2010 bis 10.11.2010 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat nicht stattgefunden. Die Vorhabenträgerin hat für das o. g. Vorhaben unter Vorlage vollständiger Planänderungsunterlagen die Fortführung des am 20.09.2010 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Der geänderte Plan umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 26 im Abschnitt 5a zwischen Drochtersen östlich der K 28 und der Anschlussstelle Stade Nord im Zuge der verlegten Freiburger Straße (L 111) zwischen Schölisch und Götzdorf nördlich von Stade. Der unmittelbar anschließende Streckenabschnitt zwischen der geplanten Anschlussstelle Stade-Nord und der Anschlussstelle Stade-Ost (BA 5b), für den das Verfahren nach Abtrennung eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu aufgenommen werden wird, ist nicht Gegenstand des hier fortgeführten Planfeststellungsverfahrens. Die Trasse beginnt am Übergang zum Planungsabschnitt „Kreuz Kehdingen“ östlich unmittelbar hinter der Unterführung der Kreisstraße K 28 bei Bau-km 1+700 und verläuft in südöstlicher/südlicher Richtung in etwa parallel zum Landernweg zwischen den Bebauungslagen von Assel (ca. 1.000 m Abstand) und Bützfleth (ca. 800 bis 900 m Entfernung zur Bebauung). Dabei werden die Gewässer „Asseler Schleusenfleth“, „Moorwegswettern“ und „Bützflether Kanal“ gekreuzt sowie zwei Wirtschaftswege (Wegefährels, Mühlenweg) und die Kreisstraße K 29 überführt. Die Trasse verläuft dann bei Hasenwinkel nordwestlich von Götzdorf weiter in südliche Richtung und vollzieht in etwa ab dem kreuzenden Wirtschaftsweg (Röhrweg), der überführt wird, in östlicher Richtung bis zum Schneeweg einen Bogen, der in einem Abstand von ca. 700 m etwa mittig zwischen den Ortslagen von Götzdorf und Schölisch verläuft. Auf diesem Abschnitt müssen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude eines am Hörne-Götzdorfer-Kanal gelegenen Obstbaubetriebes sowie ein Wohngebäude entlang der Götzdorfer Straße der Autobahntrasse weichen.
Herr Josef Mense, Steider Straße 102, 48499 Salzbergen, plant auf den Flurstück 207 der Flur 14, Gemarkung Salzbergen, die Aufstockung der Tierzahlen im vorhandenen Legehennenstall von 10.000 auf 13.894 Plätze und die Erhöhung des vorhandenen Abluftturms auf 10 m, die Nutzungsänderung eines vorhandenen Wirtschaftsgebäudes zum Legehennenstall mit 1.920 Plätzen und den Anbau eines Scharraums. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 15.814 Legehennen-, 250 Bullen- und 80 Kälberplätzen haben.
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