Unter dem Motto „Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser“ hat Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt am 10. Dezember 2024 die im Sommer ins Leben gerufene Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin zu einem Vernetzungstreffen geladen. Über 80 Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung sind der Einladung in den Change Hub gefolgt. Entlang verschiedener Impulse aus Berliner Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen nutzten die Teilnehmenden die Veranstaltung für intensiven Austausch und Vernetzung. „Ich freue mich sehr, dass das Thema Nachhaltigkeit so viel Unterstützung erfährt“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt bei der Eröffnung der Veranstaltung. „Die Zeiten sind schwierig, aber wir dürfen uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auch wenn die politischen Entwicklungen in der Welt bedrückend sind, müssen wir uns darauf fokussieren, was wir selbst erreichen können. Ich bin überzeugt, dass wir durch Vernetzung der richtigen Akteure einen großen Beitrag dazu leisten, Berlins Nachhaltigkeitspotentiale zu heben. Und gerade in Zeiten knapper Kassen ist das Engagement der Stadtgesellschaft samt der Wirtschaft besonders wichtig.“ Dr. Leon Hempel (Berliner Wasserbetriebe, BWB), Gregor Lütjens (Grün Berlin) und Leonie Püttmann (Berliner Immobilienmanagement, BIM) starteten die Impulsreihe mit der Vorstellung ihrer innovativen Kooperation: Die Blau-grüne Allianz für die Schwammstadt Berlin verfolgt die Vision einer Kreislaufwasserwirtschaft für Berlin und will diese in konkreten Infrastrukturprojekten umsetzen. Michelle Pienitz und Natalie Raulf von der Investitionsbank Berlin (IBB) stellten dar, wie die IBB als Förderbank des Landes wichtige Beiträge für ein nachhaltigeres Berlin leistet und welche Angebote für die Anwesenden von Interesse sein könnten. In der Präsentation von Verena Linz und Jutta Brinkschulte des Ausschusses „Nachhaltige Metropole“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin wurde u.a. das Zukunftsbild „Weltmetropole Berlin 2035“ vorgestellt, das in einem ko-kreativen Prozess von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft entwickelt wurde. Im Rahmen des Impulses des Berliner Bündnisses für Biodiversität, das im Frühjahr dieses Jahres gegründet wurde und dem sich bislang 26 Unternehmen angeschlossen haben, zeigten Julia Knack (IHK Berlin) , Katrin Heinze (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) sowie Annette Storr von UPS und Gissela Riccio der Berliner Energie und Wärme (BEW) wie man mit den jeweiligen Stärken der verschiedenen Partner und Partnerinnen die biologische Vielfalt auf Firmengeländen ganz praktisch voranbringen kann. Louis Kott und Wolfram Schroff der Berliner Regenwasseragentur planen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen „ Tag der Entsiegelung “ im Herbst 2025, an dem eine öffentliche Fläche im Stadtraum entsiegelt und begrünt wird. In eine ähnliche Richtung gehen die Aktivitäten des Bezirksamts Mitte: Bezirksstadtrat Christopher Schriner machte am Beispiel des Projekts Grüne Gullys darüber hinaus deutlich, wie wichtig eine gute Kommunikation für die Akzeptanz und damit den Erfolg von neuartigen Nachhaltigkeitsprojekten ist. Sein Appell: mehr Mut und mehr Ausprobieren. Isabell Steiner (KARUNA) stellte mit Silke Goedereis (Amazon) das Projekt Tiny Forests vor, das Miniwälder in der Stadt pflanzt und vom Right Now Climate Fund von Amazon finanziell unterstützt wird. Seit der Auftaktveranstaltung der Umsetzungsallianz sind zwei Standorten in Berlin Miniwälder entstanden. Bis 2026 sollen es insgesamt 20 werden. Daher sucht das Projekt dringend weitere Flächen von mindestens 200 Quadratmetern. Lu Yen Roloff und Tim Gauss von Plan B 2030 haben sich vorgenommen, dass in Berlin „ 240.000 Balkonkraftwerke “ in Betrieb genommen werden. Das Projekt berät zu Fördermöglichkeiten von Balkonkraftwerken und führt „Antragspartys“ durch. Gesucht werden vor allem Kontakte zu Unternehmen, die für ihre Mitarbeitenden durch Balkonkraftwerke ein klimaneutrales Homeoffice einrichten möchten. „Berlin kann niemand alleine besser machen – nur wir alle gemeinsam können unseren Beitrag dazu leisten.“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt zum Abschluss der Veranstaltung. „Ich bin zutiefst inspiriert von den zukunftsweisenden Projekten, die wir kennenlernen durften und freue mich über den regen Austausch der Teilnehmenden.“ Über 40 Akteure haben sich bereits zum Mission Statement der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin bekannt und arbeiten aktiv daran, Berlin nachhaltiger zu machen. In der dazugehörigen LinkedIn Gruppe sind bereits über 150 Nachhaltigkeitsakteure miteinander vernetzt. Treten Sie gerne der Umsetzungsallianz und LinkedIn-Gruppe bei!
Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).
In das Solarkataster NRW, ein zentrales Werkzeug für die Planung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen, wurde ein neues Werkzeug integriert: den Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden. Der Ertragsrechner ermöglicht bereits bei der Planung eines Neubaus oder der Installation an Fassaden den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu berechnen. Die Nutzung der Sonnenenergie ist entscheidend für die Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele in NRW. Mit Stand Ende 2024 waren in NRW etwa 690.000 Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden installiert, ergänzt durch rund 160.000 Steckersolaranlagen („Balkonkraftwerke“) und 1.100 Freiflächenanlagen. „Mit dem Neubaurechner haben wir das Solarkataster um ein innovatives Werkzeug ergänzt, um den Ausbau von Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen effizienter zu gestalten“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Wir ermöglichen damit allen Nutzerinnen und Nutzern, bereits bei der Planung eines Neubaus eine möglichst effiziente Versorgung über Sonnenenergie mitzudenken und in die Kalkulation der Baukosten aufzunehmen.“ Der neue Ertragsrechner ermöglicht es, einen konkreten Standort in Nordrhein-Westfalen auszuwählen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Photovoltaikanlage durchzuführen. Die Daten zur solaren Energie sind flächendeckend verfügbar, sodass auch für noch nicht erfasste Gebäude eine Analyse möglich ist. Der Rechner bietet die Möglichkeit, zwischen Dach- und Fassadenanlagen zu unterscheiden, die Neigung der Dachfläche individuell einzustellen und die Himmelsausrichtung anzupassen. Nutzer können zudem ihre Angaben zum Verbrauchsprofil, Stromverbrauch, Anlagengröße, Speicheroptionen, Finanzierungsform und Inbetriebnahme individuell anpassen. Das Solarkataster NRW, in dem auch der neue Ertragsrechner zu finden ist, bietet umfassende Daten zu den Potenzialen und dem Bestand der Photovoltaik in NRW. Es ermöglicht eine Solarpotenzialanalyse für alle Gebäude im Land und unterstützt die Planung von Solaranlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen. Besonders beliebt sind die Daten zu Photovoltaik an Gebäuden, da für rund 11 Millionen Gebäude in NRW ein Solarpotenzial berechnet und die Dachflächen einer Eignungsprüfung unterzogen wurden. Zusätzlich finden sich Daten und Karten zur Freiflächen-Photovoltaik im Solarkataster, einschließlich aktuell geltender Flächen- und Förderkulissen sowie einer Karte der „Suchflächen“ für potenzielle Freiflächenanlagen. In den kommenden Monaten wird das Solarkataster um die Möglichkeit erweitert, Steckersolaranlagen zu berechnen. Diese Anlagen dürfen maximal 800 Watt über die Steckdose ins Stromnetz einspeisen. Das Solarkataster NRW wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ gepflegt. Das Fachzentrum erarbeitet Grundlagendaten und Lösungsansätze für die Herausforderungen, die sich aus dem anthropogenen Klimawandel und der Energiewende ergeben. Thematische Schwerpunkte sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Strom- und Wärmewende. Das Fachzentrum betreibt die beiden digitalen Fachinformationssysteme Klimaatlas NRW und Energieatlas NRW, in denen die Arbeitsergebnisse für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Politik zum Teil adressscharf und regionalisiert zur Verfügung gestellt werden. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück
Biologische Vielfalt steht für den Reichtum an Leben auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme samt ihren Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Diese außergewöhnliche Vielfalt ist unsere Lebensversicherung – das Funktionieren der Ökosysteme ist die Voraussetzung dafür, dass wir mit Nahrung, Wasser, sauberer Luft und Rohstoffen versorgt sind. In der Regel gilt: Je größer die biologische Vielfalt, desto besser die Anpassungsfähigkeit von Arten und Ökosystemen an sich verändernde Umweltbedingungen. Nur so können die Leistungen der Ökosysteme für uns Menschen bestehen bleiben. Auch und insbesondere in der Stadt, sind wir auf diese und weitere Funktionen angewiesen, denn Ökosysteme in Form von Stadtgrün regulieren das Klima und sind für das seelische Wohlbefinden unerlässlich. In einer Großstadt wie Berlin hängt die Biodiversität von den Qualitäten vieler urbaner Lebensräume wie Gärten, Parks und Straßenräume ab. Biologische Vielfalt ist dynamisch und derzeit von vielen Veränderungen negativ beeinflusst. In den vergangenen 50 Jahren sind die Bestände von Wirbeltieren um fast 70% zurückgegangen und es wird immer mehr darüber bekannt, wie sehr Insekten betroffen sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Im Vergleich zu intensiv genutzten Agrarlandschaften sind nun Städte mit ihren vielfältigen Grünflächen und urbanen Naturlandschaften zu Orten einer hohen Biodiversität geworden. Städte wie Berlin haben eine große Verantwortung und müssen ihren Teil beitragen. Bereits 2012 hat der Berliner Senat die Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, an deren Umsetzung kontinuierlich gearbeitet wird. Sie bezieht sich auf das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, das bereits 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde sowie auf die deutsche Antwort – die 2007 aufgestellte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Berliner Strategie wurde in einem breiten Abstimmungsprozess mit vielen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, Politik und Verwaltung und weiteren Akteuren diskutiert und festgelegt. Sie formuliert 38 Ziele, die nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten vier Themenfeldern zugeordnet werden: Arten und Lebensräume, Genetische Vielfalt, Urbane Vielfalt und Gesellschaft. Damit hat die Berliner Strategie die biologische Vielfalt über den bewährten Naturschutz hinaus zum Thema für die gesamte Stadt gemacht. Sie schafft eine Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Die Förderung biologischer Vielfalt wird langfristig in verschiedene Planungsprozesse integriert und so von vornherein mitgedacht. Mit planerischen Vorgaben aus dem Landschafts- und Artenschutzprogramm einschließlich der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption und Konkretisierungen mit dem Ökokonto wird dies ganzheitlich angegangen. Beispielhaft können hier Maßnahmen aus dem Nachnutzungskonzept zu Flughafen Tegel und Tegeler Stadtheide sowie dem Schumacher Quartier genannt werden. Weitere Schlaglichter für die Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt sind: Die Pflege von urbanen Offenlandschaften wie das Tempelhofer Feld, die Förderung spontan gewachsener Natur wie im Park am Gleisdreieck, die Anlage dutzender neuer Blühwiesen mit speziell für Wildbienen abgestimmtem Saatgut machen die Stadt strukturreicher und wohnlicher für alle Lebewesen. Im neuen Schumacher Quartier soll nicht nur Wohnraum für 10.000 Menschen, sondern auch gleich für Tierarten, wie Mauersegler und Turmfalke, gebaut werden. Seltene Pflanzen, wie die Wiesen-Küchenschelle, konnten durch den Florenschutz erfolgreich ausgewildert werden. Durch die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms für Fledermäuse übernachten das Große Mausohr und die Fransenfledermaus wieder häufiger bei uns. Auch die Umweltbildung ist von großer Bedeutung. Die seit 2019 eingesetzten Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz und vermitteln zwischen Mensch und Natur. In der Rubrik Berliner Beispiele werden eine Reihe solcher Vorhaben vorgestellt, weitere folgen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein komplexes Thema. Seit der Aufstellung der Berliner Strategie 2012 ist viel passiert. Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken. Durch das massive Arten- und Populationensterben von Insekten, Amphibien, Vögeln und anderen Tier- und Pflanzenarten, den fortschreitenden Klimawandel und den hohen Flächenverbrauch sind jedoch auch die Herausforderungen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Mehr darüber erfahren Sie in der Broschüre. Die guten Beispiele zeigen, mit welchem Nachdruck sich Berlinerinnen und Berliner, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Sie zeigen jedoch auch, dass noch Potenziale für ihre Förderung bestehen. Es wird deutlich, dass mehr ‚Wildnis‘ in der Stadt nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin sehr hoch, um dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken. Der Klimawandel hat die Pflege der Biotopstrukturen und Stadtbäume vor neue Herausforderungen gestellt. Der Wasserzulauf vieler Kleingewässer ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Stetig steigender Nutzungsdruck auf die Flächen erfordert neue Herangehensweisen, um Stadtwachstum und biologische Vielfalt miteinander zu vereinbaren. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie betont die Bedeutung der Städte und fordert sie dazu auf, ehrgeizige Begrünungspläne auf den Weg zu bringen. Daher ist es wichtig, die Diskussion zur Berliner Strategie weiter zu führen. Welche Themen haben sich bewährt, was muss weiterentwickelt werden? Wie wird das Leben von Mensch und Natur in der wachsenden Stadt zukunftsfähig gestaltet? Wie können sich Menschen und Tiere gemeinsam wohlfühlen? Welche Verantwortung haben die Unternehmen, wie wird die Umweltbildung weiterentwickelt? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Hintergründe und weitere Informationen zu der Berliner Strategie: Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Biologische Vielfalt – globaler Kontext Die Berliner Strategie steht im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Städte spielen bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Berlin als grüne Metropole weist eine hohe Artenvielfalt auf. Biologische Vielfalt und menschliches Wohlbefinden in der Stadt bauen beide auf der Qualität des Stadtgrüns und dessen Ausstattung auf. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün In Berlin gibt es unzählige Aktivitäten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Berliner Stadtgrün ist Grundgerüst für das Vorkommen von Tieren und Pflanzen, deshalb soll es vielfältiger werden. Andere Maßnahmen richten sich konkret an die Bedürfnisse der Tiere in der Stadt. Weitere Informationen
Zirkuläre Textilien können einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zum Klimaschutz leisten. Das im Berliner Abfallwirtschaftskonzept verankerte Leitbild Zero Waste bedeutet auch für Textilien eine Abkehr von Deponierung und Verbrennung zugunsten von Recycling und Wiederverwendung. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln. Einblicke in den Stand und bestehende Entwicklungen in diesem wichtigen Handlungsfeld geben die nachfolgend bereitgestellten Ergebnisse von Fachdialogen und Pilotprojekten. Der „ 3. Fachdialog zur öffentlichen Beschaffung von Dienstbekleidung in Berlin und Brandenburg: Konditionen für die Kreislaufführung? “ wurde am 11. Dezember 2024 in Potsdam federführend veranstaltet durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) und der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin. Im Fokus der Veranstaltung standen konkrete Fragen zum Aufbau und Funktionieren der Kreislaufführung von Dienstkleidung in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Außerdem informierten Vertreterinnen und Vertreter von BMUV, UBA, PtJ und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg über die in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplante Rahmensetzung, die Entwicklungen beim Blauen Engel sowie die aktuelle Förderlandschaft für Forschung, Entwicklung sowie Pilot-Projekte zur praktischen Erprobung. Zur vollständigen Dokumentation des 3. Fachdialogs Nachfolgend bereitgestellt sind Ergebnisse des von der Senatsumweltverwaltung in 2023 initiierten Pilotprojekts „Textilkreislauf Berlin“ und des 2. Fachdialogs zur nachhaltigen Bekleidungsbeschaffung in Berlin und Brandenburg am 16.10.2023 . Das Pilotprojekt zeigt die technische und ökonomische Machbarkeit auf, neue Textilprodukte für den Berliner Gebrauch bzw. Markt aus in Berlin gesammelten Alttextilien mittels werkstofflichem Recycling der Fasern herzustellen Die Re-Use Initiative liefert viele gute Antworten auf die Frage, wie Berlinerinnen und Berliner gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Mode- und Textilverschwendung stoppen und eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft aufbauen können. Einen Überblick über wesentliche Ansätze bietet das Video „Zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Am 12. Oktober 2022 luden die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) gemeinsam mit der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin (KFBB) zum Fachdialog „Bekleidungsbeschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte“ ein. Eine Vertreterin des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) moderierte die Veranstaltung und unterstützte deren Vorbereitung mit Rat und Tat. Die Vorträge können per Mail angefordert werden – E-Mail: umweltvertr.beschaffung@senmvku.berlin.de .
Das ist Re-Use Berlin Re-Use Berlin ist eine Initiative der Berliner Senatsumweltverwaltung. Sie startete in 2018 mit Sammeltagen auf Märkten sowie Verkaufsstellen in einem Pop-up-Store im Rollbergkiez und in Sozialkaufhäusern und eröffnete 2020 den Re-Use Superstore in der Galerie Herrmannplatz. Sie wollen wissen, wie es weitergeht? Weitere Informationen Bild: SenMVKU / PEPERONI Der Re-Use Superstore Es gibt sie im gesamten Stadtgebiet: Geschäfte, die Gebrauchtwaren oder daraus hergestellte Produkte anbieten und gleichzeitig als Plattform für den Austausch über nachhaltigen Konsum wirken. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Nils Stelte Ideenwettbewerb – Die Gewinnerinnen und Gewinner stehen fest! Im Jahr 2023 haben wir über unseren Ideenwettbewerb Mehrweglösungen für den Transport von Lebensmitteln gesucht. Unter allen Einsendungen wurden die drei besten Ideen von einer 5-köpfigen Jury hinsichtlich konkreter Kriterien ausgewählt. Die Preisverleihung fand im September statt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Re-Use Projekt: Haus der Materialisierung Das Haus der Materialisierung ist ein Zusammenschluss verschiedener Initiativen und Institutionen, die zu den Themen des nachhaltigen Wirtschaftens und klimagerechter Ressourcennutzung forschen, praktizieren und zum Mitmachen einladen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sammelboxen Re-Use hat eine Box zur Sammlung von gebrauchten Druckerpatronen und -kartuschen entwickelt. Die gespendeten Patronen und Kartuschen werden einer Aufbereitung zugeführt. Den Patronen und Kartuschen wird ein zweites Leben geschenkt, wertvolle Ressourcen können dem Rohstoffkreislauf erhalten bleiben. Sie finden hier ebenfalls Standorte von Boxen für den Tausch und die Wiederverwendung von Versandmaterial. Weitere Informationen Bild: Andrea Bos Projekt: A–GAIN GUIDE Der A–GAIN GUIDE ist der persönliche Wegweiser zur Wiederverwendung und zum Recycling von gebrauchter Kleidung in Berlin. Mittels einer digitalen Karte werden die kreativsten und effizientesten Wege zur Reparatur, zur Wiederverwendung, zum Up-/Recycling von gebrauchten Kleidungsstücken aufgezeigt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Textile Stoffkreisläufe Die Re-Use Initiative liefert viele gute Antworten auf die Frage, wie Berlinerinnen und Berliner gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Mode- und Textilverschwendung stoppen und eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft aufbauen können. Einen Überblick bietet das Video „Zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Weitere Informationen Bild: BUND Berlin e.V. Projekt: ReMap Berlin Auf der ReMap des BUND sind die Akteure und Veranstaltungen von Re-Use Berlin auf einen Blick mit ihren Standorten abgebildet. Außerdem bietet die ReMap einen Überblick über viele weitere Re-Use Angebote und Akteure in Berlin. Weitere Informationen Fachdialoge Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Weitere Informationen Weitere Partner Re-Use Berlin ist ein Projekt, das von vielen unterschiedlichen Partnern unterstützt wird. Weitere Informationen
Magdeburg. Als gutes Zeichen für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wertet Wirtschaftsminister Sven Schulze die Ankündigung von SKW-Piesteritz Geschäftsführer Carsten Franzke, die zweite Ammoniakanlage in der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Wittenberg wieder hochzufahren. „Ich begrüße ausdrücklich diesen Vertrauensvorschuss Richtung Berlin. Die SKW-Geschäftsführung und die Chemiebranche in unserem Land stehen trotz enormer Herausforderungen weiterhin zum Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Wir als Landesregierung wissen um die schwierige Lage und setzen uns auf allen politischen Ebenen in Berlin und Brüssel für schnelle und pragmatische Lösungen ein. Sachsen-Anhalts Wirtschaft hat zurecht hohe Erwartungen an eine neue Bundesregierung. Damit das Vertrauen in die Politik zurückkommt, müssen gerade die Herausforderungen für die ostdeutsche Wirtschaft stärker in den Berliner Fokus rücken“, sagte Minister Sven Schulze . Hintergrund: Im Januar hatte der Düngemittelhersteller SKW Piesteritz eine von zwei Ammoniakanlagen runtergefahren. Um die Landwirtschaft zu versorgen, fährt die Anlage nun wieder hoch. SKW hofft sowohl auf die von der EU geplanten Zölle auf Düngemittel aus Russland und Weißrussland als auch auf ein rasches Handeln der neuen Bundesregierung. Allein der Wegfall der Gasspeicherumlage könnte SKW nach eigenen Angaben um jährlich bis zu 40 Millionen Euro entlasten. Die Landesregierung hatte zuletzt Anfang Februar einen Antrag „Zeitnah effektive Unterstützung für den Erhalt und die Transformation der energieintensiven Industrie erforderlich“ in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, Unternehmen u. a. vor weiter steigenden Energiekosten zu schützen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern bzw. wiederherzustellen.
Diskursgeschichte der EMF -Kritik in Deutschland – Akteure und Positionen Projektleitung: IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnützige GmbH Berlin in Kooperation mit der DIALOGIK gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations- und Kooperationsforschung mbH , Stuttgart, sowie der Kommunikationsbüro Ulmer GmbH , Stuttgart Beginn: 01.09.2024 Ende: 31.08.2026 Finanzierung: 494.755,16 Euro Hintergrund Strommasten, Mikrowellen, Handys oder „Elektrosmog“ – wir hören oft von Diskussionen über die möglichen Gefahren, die von elektromagnetischer Strahlung ausgehen könnten. Gab es solche Bedenken auch schon früher? Wie alt ist die Sorge und wer hat diese Sorgen vorgebracht? Darüber ist bisher selbst unter Fachleuten wenig bis nichts bekannt. Zielsetzung Das Projekt soll herausfinden, wer seit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und dem Beginn des deutschen Nationalstaats im Jahr 1871 in Deutschland (und seinen Vorgängerstaaten) Bedenken gegen künstliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) geäußert hat und warum. Im Fokus stehen vor allem die gesellschaftliche und (pseudo-)wissenschaftliche Kritik des technologischen Ausbaus der Infrastruktur im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern. Ziel ist es, besser zu verstehen, wie die Diskussion über diese Themen entstand und sich entwickelte. Als Ergebnis sollen empirische und systematische Einsichten über die Struktur, Funktion und Dynamik des Diskurses gewonnen und darauf aufbauend Empfehlungen für die Risikokommunikation des BfS erarbeitet werden. Quelle: うみの丘デザイン/Stock.adobe.com Durchführung Das Projekt untersucht den Zeitraum der vergangenen 150 Jahre. In diesem Zeitraum ist der Einfluss von Technologie auf unser Leben gewachsen: Während die Elektrotechnik vor 150 Jahren noch in den Kinderschuhen steckte, sind elektronische Geräte heute allgegenwärtig und aus dem Alltag kaum wegzudenken. Technologische Veränderungen wurden in der Gesellschaft unterschiedlich wahrgenommen, Nutzen und Risiken manchmal kontrovers debattiert. Darüber hinaus haben sich die Strukturen der Sprache, der Wissenschaft und des Wissens massiv verändert. Viele Begriffe, Weltsichten, akzeptierte Argumentationsweisen, Stand von Wissenschaft und Technik, aber auch das in der Gesellschaft vorhandene Wissen sind heute völlig anders strukturiert als vor 150 Jahren. Mit diesem Wandel einher gehen neue Möglichkeiten für Diskurse, – neue Öffentlichkeiten, neue Praktiken der Kritik, veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Kritik. All dies erfordert eine kontextsensible Untersuchung, die Einsichten aus verschiedenen geschichtswissenschaftlichen Zugängen (Technik, Wirtschaft, Politik, Umwelt, Kultur, Recht und Gesellschaft) einbringt. Das Projekt verwendet eine Methode, die sowohl die Sprache als auch die Positionen der Akteure berücksichtigt, die sich zu elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern äußern. Dabei wird untersucht, wie die Diskussion in den jeweiligen Zeitkontext passt. Für diese Studie wird ein explorativer Zugang gewählt, denn sie wagt sich auf bisher wenig erforschtes Gebiet vor. Zunächst wird der Stand von Wissenschaft und Technik anhand von Sekundärliteratur identifiziert. In einem weiteren Schritt werden Archivgüter unter anderem in staatlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Archiven recherchiert. Auch die Archive von Unternehmen und Unternehmensverbänden werden berücksichtigt. So sollen empirische und systematische Einsichten über die Struktur, Funktion und Dynamik der Kritik des technologischen Ausbaus der Infrastruktur im Zusammenhang mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern über den Zeitraum von mehr als 150 Jahren gewonnen werden. Als methodische Herangehensweise wird eine historische Diskursanalyse gewählt. Sie umfasst fünf unterschiedliche Ebenen: die (sprachliche) Struktur, also die „Ordnung des Diskurses“, bestehend aus bestimmten Begriffen, Begriffszusammenhängen und Argumentationsmustern (Topoi), Frames (Rahmen) und Narrativen; eine Akteursanalyse zur Identifizierung der zentralen Akteure bzw. Akteursgruppen und ihrer unterschiedlichen Rollen; die Ermittlung etwaiger wirtschaftlicher, politischer oder rechtlich-regulativer Folgen des Diskurses um elektromagnetische Felder; die Verbindung zwischen Argumenten und Akteure im Zeitverlauf: Können den Akteuren feste Argumentationsmuster zugeschrieben werden oder wie entwickelten sich Positionen im Zeitverlauf? die Beziehung von Experten- und Laienwissen im Diskursverlauf: Welche Akteure vertrauen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen, welche stehen neuen Technologien und oft mit ihnen verbundenen Unsicherheiten skeptisch gegenüber? Die Ergebnisse sollen das BfS dabei unterstützen, aktuelle Dynamiken des gesellschaftlichen Diskurses zu möglichen Risiken elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder historisch besser einordnen zu können und damit die aktuelle Risikokommunikation besser gestalten zu können. Stand: 20.03.2025
Das Projekt bringt unterschiedliche Interessensgruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zusammen, um gemeinsam zu definieren, wie Unternehmen zukünftig in ihrem Handeln einen positiven Einfluss auf die Natur haben können. Es wird eine gemeinsame und haltbare Definition des Begriffes „naturpositiv“ für den deutschsprachigen Raum hergeleitet und den Empfehlungen zur Gestaltung des Marktrahmens durch die Politik zugrunde gelegt.
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
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