1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ (NWE) zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI B Programms „Nordwesteuropa“ im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung von BMWi und BMWSB gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.
Sachsen-Anhalt schafft die zukunftsfähige Basis für wichtige und innovative Branchen. IT made in Sachsen-Anhalt: Innovativ. Effizient. Erfolgreich. Neue Ideen brauchen die richtigen Voraussetzungen. In Sachsen-Anhalt finden Sie ein lebendiges IT-Ökosystem, das Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte unterstützt. Werden Sie Teil der gemeinsamen Erfolgsgeschichte! Zukunftseinblick IT: Digitalwirtschaft - Branche und Wachstum Sachsen-Anhalt ist ein dynamischer Standort für die IT-Wirtschaft. Die ungebremste Wachstumsdynamik wird durch gezielte Investitionen in allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft vorangetrieben. Als wichtiger Standort für innovative digitale Produkte und Dienstleistungen hat sich Sachsen-Anhalt fest in der New- und Next-Economy etabliert. Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche der Gesellschaft. Die IT-Branche ist dabei der Motor, der diese Entwicklung vorantreibt. Unternehmen integrieren IT-Lösungen nahtlos in ihre Geschäftsprozesse und schaffen so neue Wertschöpfungspotenziale. Datengetriebene Geschäftsmodelle und digitale Arbeitswelten sind längst zum Standard geworden. Die dynamische Wirtschaftsentwicklung wird durch ein belebendes Zusammenspiel von Köpfen, Daten und Infrastrukturen gestaltet. Innovationskraft trifft auf Tradition Über 2.000 IT-Unternehmen prägen mit ihrer Innovationskraft das Gesicht Sachsen-Anhalts. Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt aus: von Software- und IT-Dienstleistungen über den Handel mit IT-Hardware bis hin zu Telekommunikationsdienstleistungen. Ein starkes Netzwerk für die Zukunft Das Erfolgsrezept von Sachsen-Anhalt liegt in der engen Zusammenarbeit von Fachkräften, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Ein lebendiges Netzwerk fördert den Austausch von Wissen und Ideen und treibt die Entwicklung neuer Technologien voran. Förderung mit Zukunft Um das regionale IT-Ökosystem weiter zu stärken, setzt Sachsen-Anhalt auf eine nachfrageorientierte und zukunftsorientierte Wirtschaftsförderung. Der Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen und der Stärkung der Netzwerke. Dynamisches Wachstumsumfeld: Profitieren Sie von einem dynamischen Wirtschaftsumfeld mit zahlreichen Wachstumsmöglichkeiten. Innovatives Umfeld: Werden Sie Teil eines starken Netzwerks von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Experten. Zukunftsorientierung: Profitieren Sie von einer aktiven Wirtschaftsförderung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hervorragende Lebensqualität: Vereinbaren Sie beruflichen Erfolg mit einer hohen Lebensqualität. Sachsen-Anhalt – für die digitale Zukunft. Direkt zur IMG Die Digitalwirtschaft im Innovationsökosystem für Sachsen-Anhalt Die Regionale Innovationsstrategie (RIS 2021-2027) sichert die Spezialisierungsvorteile Sachsen-Anhalts und fördert gezielt ein intelligentes, nachhaltiges und wirtschaftsorientiertes Wachstum. Im Fokus steht dabei die Stärkung der Innovationskraft in allen Branchen. Link Digitale Technologien als Treiber Digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Mikroelektronik, IoT, IT-Sicherheit sowie AR, VR und Games spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Innovationsökosystems. Die RIS 2021-2027 bietet einen umfassenden Rahmen, um diese Technologien gezielt zu fördern und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Die RIS 2021-2027 für die Digitale Wirtschaft: Spezialisierung: Die Strategie baut auf den bestehenden Stärken Sachsen-Anhalts auf und fördert gezielt die Entwicklung neuer Spezialisierungen. Zukunftsfähigkeit: Durch die Förderung digitaler Technologien wird die Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts langfristig gesichert. Vernetzung: Die RIS 2021-2027 fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Politik. Nachhaltigkeit: Die Strategie trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Was bedeutet das für Sie? Als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Start-up können Sie von der RIS 2021-2027 profitieren, indem Sie: Fördermittel beantragen: Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten , um Ihre Innovationsprojekte umzusetzen. Netzwerke knüpfen: Bauen Sie Kontakte zu anderen Akteuren im Innovationsökosystem auf. Wissenstransfer nutzen: Profitieren Sie von den neuesten Forschungsergebnissen und Technologien. Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg Link Bildungsangebote des KI-Campus Link Sachsen-Anhalt ist sich der Bedeutung der IT-Unternehmen bewusst. Hier wird moderne Infrastruktur ausgebaut, Innovation gelebt, Netzwerke werden geschaffen und Rahmenbedingungen stetig verbessert. Vision : Das Land Sachsen-Anhalt wird zum wichtigen Standort für innovative digitale Produkte und Services und behauptet sich als bedeutsamer Produktionsstandort mit seiner innovationsstarken IT-Wirtschaft der New- und Next-Economy. Mission : Die Digitale Wirtschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt wird wirtschaftlich belebt und gestärkt. Die Position des Wirtschaftsstandortes wird als attraktive Adresse für nationale und internationale Unternehmen der Digitalwirtschaft wahrgenommen. Werte: Standortqualität, Innovation, Transparenz und Integrität, Vielfalt und organisches Wachstum. Strategische Ziele : Nachfrageorientierte und auf Vernetzung und Innovation ausgerichtete IT-Wirtschaftsförderung hiesiger Unternehmen. Aufdeckung und Unterstützung von Bedürfnissen der IT-Wirtschaft. Ausbau des digitalen Ökosystems für die IT-Wirtschaft. In Sachsen-Anhalt finden Sie die passende Finanzspritze für Ihre Geschäftsidee. Ob Sie gerade erst durchstarten oder Ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten – wir bieten Ihnen vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten. Von klassischen Bankkrediten über staatliche Förderprogramme bis hin zu innovativen Finanzierungsmodellen wie Venture Capital: Hier sind Sie bestens aufgehoben. Förderangebote für die Wirtschaft Land ( Investitionsbank Sachsen-Anhalt ), Bund ( Förderdatenbank ) sowie die Europäische Union ( commission.europa.eu ) bieten zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wird mit dem Programm „Digital And Creative Economy“ auf eine branchenoffene Förderung von Digitalisierungsvorhaben gesetzt. Digital Innovation , Digital Creativity , Cross Innovation Praxisbeispiele der branchenoffenen Digitalförderung in der Wirtschaft von Sachsen-Anhalt: Human Holograms – Menschliche 3D Hologramme auf AR Basis Entwicklung einer netzwerkfähigen Schwingungsüberwachung für die Industrie 4.0 Digitalisierung im Pflegeheim Entwicklung einer Spiele-App für ein digitales Kartenspiel unter Nutzung von innovativen Projekten Jetzt Teil der Erfolgsgeschichte werden Möchten Sie mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt hier als Praxisbeispiel erscheinen? Dann melden Sie sich bei uns . Informieren Sie sich, vernetzen Sie sich, und gestalten Sie die digitale Zukunft mit Sachsen-Anhalt. Kontakt aufnehmen und Fördermöglichkeiten prüfen. hier
Der Abschlussbericht beschreibt den von den Autoren wissenschaftlich betreuten Strategieprozess zur Implementierung und Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms ProgRess während der Projektlaufzeit. Wesentliche Prozesselemente sind Monitoring und Evaluation des Programms, die Einbindung von Stakeholdern aus Forschung, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft mit Hilfe der NaRess-Plattform und ihrer Arbeitsgruppen sowie die Erstellung zahlreicher Vertiefungsanalysen und Positionspapiere zu aktuellen Themen der Ressourcenpolitik. Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger aus allen Verwaltungsebenen, die ein laufendes Ressourceneffizienzprogramm oder eine vergleichbare rohstoffbezogene Strategie auf den Weg bringen oder begleiten. Veröffentlicht in Texte | 70/2024.
Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm
Kraftvoll für den Klimaschutz: Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Dienstag den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Zum Programmstart sagte Willingmann: „Wer auf Energieeffizienz setzt, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Entsprechende Investitionen reduzieren den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase und helfen dabei, Energiekosten zu sparen. Auch beim Klimaschutz sollte die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir daher unter anderem Kommunen, weitere Schulträger oder gemeinnützige Sportvereine bei ihren Investitionen in Energieeffizienz. Öffizienz stärkt Zukunftsfähigkeit!“ Durch das neue Förderprogramm soll die Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen verbessert, Energie eingespart und dadurch die Treibhausgas-Emissionen im Land gesenkt werden. In Frage kommen dafür u. a. Kitas, Schulen, Sportstätten, Schwimmbäder, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken oder Theater. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel an Fassaden, Dächern, Fenstern, Türen oder Heiz- und Kühlanlagen. Dies kann kombiniert werden mit • der Installation von Anlagen, die selbst genutzten Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, wie etwa Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen, • der Errichtung von Anlagen zur Speicherung der regenerativen Energie, die am Gebäudestandort erzeugt wird, • der Anbindung an energieeffiziente Fernwärme- oder Fernkältesysteme, • Investitionen in Dachbegrünung oder in die Sammlung und Nutzung von Regenwasser. Zuwendungsfähig sind zudem etwa die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Anträge stellen können u.a. Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Unternehmen, anerkannte Kita- und Schulträger, gemeinnützige Sport- oder Fördervereine sowie Träger von Kultureinrichtungen. Details zum neuen Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ sind auf den IB-Internetseiten unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz zu finden. Hintergrund: Um die Steigerung der Energieeffizienz in der heimischen Wirtschaft voranzubringen, hatte das Energieministerium im Juli 2024 das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ im Volumen von 42 Millionen Euro neu aufgelegt. Unterstützt werden kleine, mittlere und große Unternehmen u. a. bei der energieeffizienten Erneuerung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter technischer Anlagen sowie der Installation erneuerbarer Energiequellen für die Versorgung mit Strom und Wärme. Mitte Oktober 2024 ging zudem das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ an den Start. Unterstützt werden hierbei Investitionen von Unternehmen in Speicher für regenerativ erzeugten Strom. Das Programm soll die heimische Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und hat ein Gesamtvolumen von 22 Millionen Euro. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Projektbeginn: 2019 / Projektende: 2023 Das Projekt „Neue Berliner Luft“ wurde über das „Sofortprogramm Saubere Luft“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Ziel des Programms war es, für bessere Luft in Städten zu sorgen. Die Elektrifizierung des Individualverkehrs im innerstädtischen Raum spielt neben anderen Maßnahmen, wie dem Ausbau des ÖPNV-Angebots oder Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, eine besondere Rolle für die nachhaltige Verbesserung der Luftqualität. Im Teilvorhaben „ElMobileBerlin“ wurde untersucht, inwiefern eine Infrastruktur mittels Laternen im öffentlichen Raum dazu beitragen kann, die Attraktivität von Elektromobilität durch möglichst einfach zugängliche Ladegelegenheiten zu steigern. Mit dem Ausbau von Ladepunkten an Straßenlaternen in Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf sollte zudem in großer Stückzahl eine neue Technologie auf ihre Wirtschaftlichkeit und Anwenderfreundlichkeit getestet und die Elektromobilität bewusst auch jenseits des Stadtzentrums gefördert werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) leitete in dem Projekt den Aufbau der Ladepunkte im öffentlichen Raum. Hierbei sollten bis zu 1.000 Ladepunkten an Straßenlaternen im öffentlichen Straßenraum errichtet werden. Im Ergebnis des Gesamtprojekts konnten in Berlin in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Reinickendorf sowie Spandau insgesamt 825 Laternenladepunkte in Betrieb genommen werden. Damit wurden die Errichtungspotentiale für Laternenladepunkte in diesen Bezirken weitgehend ausgeschöpft. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere in den Großwohnsiedlungen die Errichtungspotentiale aufgrund der technischen, lagebedingten und lichtmastseitigen Voraussetzungen sowie der Eigentumsverhältnisse stark limitiert sind. Daher erfolgte eine Ausdehnung des Projekts auf weitere Außenbezirke, in denen die SenMVKU die Planung in federführung durchführte. Die Laternenladeeinrichtungen werden vom Auftragnehmer Ubitricity noch bis Ende 2024 weiterbetrieben. In 2024 wird eine Ausschreibung für einen Weiterbetrieb des Laternenladenetzes erfolgen. Die Ladeeinrichtungen werden von den Nutzenden insgesamt gut angenommen und zeigen steigende Nutzungszahlen. In 2024 hat die SenMVKU die Markierung und Beschilderung (Parken für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs) einer geringeren dreistelligen Zahl von Standorten angestoßen. Die Auswahl der Standorte erfolgte nach Rücksprache mit dem Betreiber sowie auf Grundlage von Bürgermeldungen. Die Markierungsarbeiten werden vorwiegend in Gegenden mit hohem Parkdruck erfolgen.” Projektpartner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt DAI Labor der TU Berlin Ubitricity Hubject Reiner Lemoine Institut (RLI) Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 Neue Berliner Luft
Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Der Konsum der privaten Haushalte ist für einen großen Teil der Ressourceninanspruchnahme und Umweltbelastungen verantwortlich. Um den notwendigen Strukturwandel in Richtung Nachhaltigkeit voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum verabschiedet. Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum im Umweltbundesamt begleitet die Umsetzung des Programms. Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten, sich Bedürfnisse wie Essen, Wohnen, Mobilität und Unterhaltung zu erfüllen sowie individuelle Lebensformen zu entfalten. Konsum beeinflusst dabei jedoch in erheblichem Maße nicht nur die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen, sondern auch den Zustand der Umwelt. Die Spuren, die aktuelle Konsummuster weltweit hinterlassen, sind vielfältig: prekäre Arbeits- und Lebenssituationen in manchen Produktionsorten, Plastik-Inseln in der Größe von Kontinenten, Klimawandel , Artensterben. 2014 lag der Rohstoffkonsum im Bereich Konsum allein in Deutschland bei 797 Milliarden Tonnen. Die privaten Haushalte benötigten rund ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs Deutschlands. Und durchschnittlich lagen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bei 10,3 Tonnen pro Person und Jahr. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir diesen Wert auf 1 Tonne pro Person und Jahr reduzieren. Nachhaltiger Konsum bedeutet also heute so zu konsumieren, dass sowohl heutige als auch zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können und dabei die Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährdet werden. Um dieses Ziel zu unterstützen, wurde von der Bundesregierung das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) geschaffen. Das Programm konkretisiert die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Konsum und stellt einen Weg dar, wie der notwendige Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit in Deutschland weiter vorangetrieben werden soll. Das Programm umfasst die sechs Konsumbereiche mit dem größten Potenzial für Umweltentlastungen: Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit. Darüber hinaus werden auch übergreifende Handlungsansätze dargestellt, unter anderem Bildung, Verbraucherinformationen und Forschung. Deutlich mehr Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verantwortlich sind alle: öffentliche Hand, Handel, Industrie und jede und jeder Einzelne. Produzent*innen sind angehalten, ihre Produkte so langlebig, reparaturfreundlich, ressourcen- und energieeffizient wie möglich zu gestalten, um Konsument*innen nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen anpassen, Anreize schaffen, Innovationen fördern und den Strukturwandel begleiten. Das NPNK richtet sich ergänzend an die Nachfrageseite und die Auswirkungen des Konsums. Ziel ist, dass sich ein nachhaltiger Lebensstil als Standard durchsetzt und nachhaltiger Konsum im Mainstream ankommt. Für die Begleitung des Programms hat die Bundesregierung 2017 das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) im Umweltbundesamt ins Leben gerufen. Da das NPNK ein Programm der Bundesregierung ist, geschehen auch dessen Umsetzung und die Arbeit des KNK unter Einbeziehung aller Bundesressorts sowie der entsprechenden nachgeordneten Stellen. Im KNK arbeitet die im UBA angesiedelte Geschäftsstelle daher eng mit den folgenden KNK-Partnern zusammen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ( BLE ) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger des FONA-Förderschwerpunkts Sozial-ökologische Forschung ( SÖF ) des BMBF Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung ( KNB ) Das Thema nachhaltiger Konsum im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, ist eine Kernaufgabe des KNK. Über ein Webportal bietet das KNK einen unabhängigen Zugang zu Informationen, aktuellen Meldungen rund um Aktivitäten der verschiedenen Ressorts in diesem Bereich sowie einen Newsletter . Des Weiteren gehören auch die Weiterentwicklung und Evaluierung des Programms, Politikberatung, Sammlung und Verbreitung guter Beispiele, fachwissenschaftliche Begleitung des Programms und die Koordination des Nationalen Netzwerk Nachhaltiger Konsum zu den Aufgaben des KNK. Nachhaltiger Konsum und echter gesellschaftlicher Wandel können nur verwirklicht werden, wenn alle Akteure Verantwortung übernehmen. Das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum unterstützt daher die Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Handel, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft. Aktuell sind über 250 Akteure aller Konsum-Bedürfnisfelder im Netzwerk eingetragen. Für Netzwerk-Akteure - aber auch für weitere Interessierte - veranstaltet das KNK regelmäßig Webseminare zu Fachthemen wie nachhaltiger Onlinehandel, Ecodesign oder CO 2 -Bilanzierung von Konsum für kommunale Klimaschutzakteure. Zusätzlich wird ein bis zwei mal pro Jahr das "Forum Nachhaltiger Konsum" zur Vernetzung angeboten. Eine Übersicht über kommende und die Dokumentationen vergangener Veranstaltungen finden sich hier .
Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das UBA arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und Klimaschutz . Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle Klima - und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.
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