API src

Found 77 results.

Related terms

Management von marinen NATURA 2000-Gebieten in der AWZ

Das Projekt "Management von marinen NATURA 2000-Gebieten in der AWZ" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Forschungsgruppe Prof.Dr. Detlef Czybulka, ehem. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt.

Simulation of flood risk and non-structural risk management

Das Projekt "Simulation of flood risk and non-structural risk management" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Wasserwirtschaft, Siedlungswasserbau und Ökologie (IWSÖ) durchgeführt. The aim is to develop and demonstrate an approach to simulating and assessing the long term effect of non-structural measures and their interactions, including land use planning, insurance, damage prevention, preparedness and changed building practices, in order to enhance the benefits of such measures. Long-term trends are uncovered and possible sustainability is verified. The WEIMAR-group is responsible for the simulation of the development of the river flood risk and the exposure influenced by non-structural risk management measurements and conditions. This group also coordinates the project including the integration and adaptation of the research results of all project partners. The VIENNA-group is responsible for analysis of the individual risk management and the experimental investigation of risk perception, respectively. The NEW CASTLE UPON TYNE-group investigates the land use development in areas which are at risk of flood and develop an estuarial flood simulation including th e land use development. the economical efficiency of insurance laws can be investigated in its tendencies. And the sustainability of the measurements of damage prevention can be test.

Rechtliche Analyse zur Haftung von sog. registrierten Sammlungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 511/2014

Das Projekt "Rechtliche Analyse zur Haftung von sog. registrierten Sammlungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 511/2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg Institut für Rechtswissenschaften, Lehrsuhl Europäisches & Internationales Wirtschaftsrecht und Zivilrecht durchgeführt. Gutachterliche Analyse zur zivilistischen Haftung (Art-Umfang-Modifizierung) von Sammlungen genetischer Ressourcen, die gem. der VO (EU) Nr. 511/2014 in das Unions-Register von Sammlungen aufgenommen wurden.

North Sea Ministerial Meeting on environmental impacts of Shipping and Fisheries

Das Projekt "North Sea Ministerial Meeting on environmental impacts of Shipping and Fisheries" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Forschungsgruppe Prof.Dr. Detlef Czybulka, ehem. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt.

Teilprojekt 3

Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Forschungsgruppe Prof.Dr. Detlef Czybulka, ehem. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt. Die deutsche AWZ der Nordsee ist nicht unendlich. Sollten die derzeit gestellten Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) erteilt und die Anlagen gebaut werden, gibt es ohne sogenannte Mehrfachnutzung keinen ausreichenden Platz mehr für die Aquakultur im Meer (Marikultur), die perspektivisch den Fischereidruck auf die Wildbestände vermindern und den Fischern andere berufliche Perspektiven eröffnen könnte. Die in der AWZ vorgesehenen, von der EU-Kommission akzeptierten und jetzt unter nationalen Naturschutz zu stellenden Schutzgebiete des Netzes Natura 2000 (31,49 Prozent der AWZ) sollen auf keinen Fall angetastet werden, weil sie ein wesentliches und erforderliches Instrument sind, um den nach der Meeresstrategierahmenrichtlinie angestrebten 'guten' Zustand der Meere im Jahre 2020 zu erreichen. Deshalb ist die Mehrfachnutzung der Windparks mit ökosystemverträglicher/nachhaltiger Marikultur sicherlich der richtige Weg. Für die Marikultur in der deutschen AWZ existieren bislang keine Anträge und dementsprechend gibt es auch kein Standarduntersuchungskonzept (StUK). Im Rahmen des Projekts erfolgt zunächst die Zusammenstellung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Anschließend wird die Zulassungsfähigkeit einer Pilotanlage einer standortbezogenen rechtlichen Prüfung unterzogen, ungeeignete Standorte werden ausgeschlossen. Dabei soll eine 'Checkliste' aufgestellt und im Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ein StUK für die Errichtung und den Betrieb von Marikulturanlagen in der AWZ erstellt werden. Es ist zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) hierfür ausreichen, eventuell werden in Abstimmung mit dem BSH Anpassungsvorschläge entwickelt. Zudem ist die Zulässigkeit der 'zwingenden' Mehrfachnutzung bei der Antragstellung weiterer Nutzer (z.B. WEA und passive Fischerei) zu untersuchen. Eine Anpassung der gegenwärtigen Rechtsgrundlagen ist eventuell erforderlich. Es wird im Projekt ein Weg einzuschlagen sein, der freiwilligen Zusammenschlüssen von Windkraftbetreibern und Marikulturbetrieben durch 'Konsortien' einen Vorteil gegenüber 'Mono'-Antragstellern einräumt.

Die Durchsetzung von Umweltschutzabkommen im Recht der WTO

Das Projekt "Die Durchsetzung von Umweltschutzabkommen im Recht der WTO" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Chemnitz, Lehrstuhl Jura I, Professur für öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt. Enforcement-Probleme; WTO-Konformitaet insbesondere mittelbar handelsbezogener Vorschriften in Umweltschutzabkommen; Dissertationsprojekt.

Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel

Das Projekt "Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht durchgeführt. Die rechtliche wie wirtschaftspolitische Beurteilung der 'gruenen' Handelshemmnisse wird im Ende der 90er Jahre zu einem erstrangigen Thema weltwirtschaftlichen Interessenausgleichs. Exportindustrien sowohl der Entwicklungslaender (z.B. tropische Hoelzer) als auch der Industriestaaten (z.B. Kfz-Industrie) prallen auf zunehmende Umweltsensibilitaet vor allem innerhalb Westeuropas und der USA, die sich in immer weiter gesteigerten Umweltstandards aeussert (vor allem EG- und USA-Werte). Anhand eines bei der Behandlung der EG-Materie gewonnenen Prinzipiensystems sollen die GATT-Regeln de lega lata analysiert und ihre Fortentwicklung vorgeschlagen werden.

Fehlanreize für eine Verbesserung des Klimaschutzes in den bestehenden Regelungen über die Miethöhe - Vorschläge zu deren Beseitigung

Das Projekt "Fehlanreize für eine Verbesserung des Klimaschutzes in den bestehenden Regelungen über die Miethöhe - Vorschläge zu deren Beseitigung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung durchgeführt. Nach dem Energiekonzept sollen bis zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent und bis zum Jahre 2050 um 80-95 Prozent sinken. Im Gebäudebereich werden 40 Prozent der Endenergie verbraucht und ca. 1/3 der CO2-Emissionen in Deutschland verursacht. Ungefähr die Hälfte der Wohnungen in Deutschland sind Mietwohnungen. Ein Großteil befindet sich in Gebäuden, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden und gar nicht oder kaum energetisch saniert sind. Hier bestehen große Potenziale der Verminderung von Treibhausgasen. Insbesondere bei vermieteten Wohnungen kommen energetische Modernisierungen jedoch nur schleppend voran, obwohl deren Kosten seitens des Vermieters nach Paragraph 559 BGB bis zu 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt und somit überkompensiert werden können. Die Gründe für die geringe Sanierungsrate sind noch nicht vollständig ermittelt. Eine Ursache könnte darin liegen, dass - trotz oder wegen der Regelungen über die Miethöhe in den ParagraphParagraph 558/559 BGB - Fehlanreize für Modernisierungen im Mietwohnungsmarkt bestehen. Vor diesem Hintergrund wurde im Energiekonzept vereinbart, das Vergleichsmietensystem auf Fehlanreize hin zu überprüfen. Dies ist bislang nicht geschehen. Das Forschungsprojekt will die Vorschriften über die Miethöhe im BGB dahingehend untersuchen, welche Regelungen für die energetische Modernisierung im Mietwohnungsmarkt relevant sind oder sein können, welche Anreize sie für Modernisierungen bieten und vor allem, welche Defizite und Fehlanreize bestehen. Dabei werden auch neuere Vorschläge aus dem politischen Raum berücksichtigt, wie z.B. Mietpreisbremse, die zurzeit stark in den Medien diskutiert wird. Aus dieser Untersuchung sollen Vorschläge für die Verbesserung des Klimaschutzes im Mietwohnungsbereich abgeleitet werden.

Teilprojekt: Gestaltung des Rechtsrahmens (GeRecht)

Das Projekt "Teilprojekt: Gestaltung des Rechtsrahmens (GeRecht)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht durchgeführt. Das Projekt 'Innovative Wärmeservice-Modelle' hat zum Ziel, neue Wege aus dem Mieter-Vermieter-Dilemma bei der CO2- und Energieeinsparung aufzuzeigen und ihre Realisierbarkeit in sozialer, ökonomischer, ökologischer, rechtlicher und technischer Hinsicht zu prüfen. Die Grundidee besteht darin, dass der Mieter für den Wärmeservice in seiner Wohnung anstatt für die Menge der dafür aufgewendeten Energieträger zahlt und dadurch beide Seiten sparen können: Der Vermieter durch die Wahl der Energieträger und die Ausstattung des Gebäudes, der Mieter durch die richtige Regelung von Heizen und Lüften. Grundlage für die zielgenaue Verteilung der Anreize ist ein digitales System zur Messung der Energieströme, das es ermöglichen soll, die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überwachen. Das Teilvorhaben C (Gestaltung des Rechtsrahmens - GeRecht) analysiert Vertragsmodelle im Hinblick auf ihre rechtliche Tragfähigkeit, europa- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit und erforderliche gesetzgeberische Änderungen.

Teilvorhaben 2

Das Projekt "Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht durchgeführt. Die klimapolitischen Konferenzen von Kopenhagen und Cancun haben gezeigt, dass in der globalen Klimapolitik ein erhebliches Kooperationsproblem besteht. Vor diesem Hintergrund untersucht das Projekt drei Fragen: (i) Warum kommt globale Kooperation zum Klimaschutz derzeit nicht zustande? (ii) Welche unilateralen Maßnahmen könnten klimapolitische Vorreiter angesichts dieser Situation aus ökonomischer Sicht implementieren? (iii) Wie können die derzeitigen Kooperationsprobleme mittelfristig überwunden werden? Das zweite Ziel des Projekts, der Aufbau von Kapazität im Bereich 'Ökonomie des Klimawandels', soll durch Kooperation des anwendungsorientierten PIK-Potsdam mit den renommierten ökonomischen Lehrstühlen Runkel (Ökonomie des öffentlichen Sektors, TU Berlin) und Strausz (Mikroökonomik, Humboldt Universität) erreicht werden. Die ersten zehn Projektmonate fokussieren auf Modul I, der Analyse des gegenwärtigen Kooperationsproblems. An diese Bestandsaufnahme anschließend werden die zwei anderen Module parallel bis Ende der Projektlaufzeit bearbeitet. Jeder Partner übernimmt die Leitung von mindestens zwei Arbeitspaketen, und beteiligt sich in abgestufter Intensität an der Durchführung der anderen Arbeitspakete. Projekttreffen finden drei Mal jährlich statt. Am Ende der Bearbeitungszeit von Modul I sowie vor dem Abschlusssymposium werden drei Mitglieder eines 'Advisory Boards' an insgesamt zwei Projekttreffen teilnehmen und die Forschungsausrichtung und Ergebnisse diskutieren.

1 2 3 4 5 6 7 8