Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Interesse an der Natur, Tierliebe, Sammelleidenschaft, Eitelkeit, Angeberei, Gedankenlosigkeit – die Folgen für die Arten sind oft fatal. Wer macht sich beim Kauf eines gefiederten Zimmergenossen schon Gedanken darüber, dass jährlich rund 1,5 Millionen wild gefangene Vögel legal und illegal in die Europäische Union importiert werden? Oder dass für Schneeglöckchen- oder Alpenveilchen-Zwiebeln in der Türkei ganze Lebensräume vernichtet werden? Das Geschäft mit der Natur boomt nach wie vor. Jährlich übersteigt der Handelswert von hunderttausenden Reptilien, rund einer Million Papageien und vielen Millionen Pflanzen weltweit die Milliardengrenze. Der Internationale Handel ist nach der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen. In der Erkenntnis, dass die frei lebenden Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt einen unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde bilden, den es für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen gilt, im Bewusstsein, dass die Bedeutung der frei lebenden Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erholung und die Wirtschaft ständig zunimmt, in der Erkenntnis, dass die Völker und Staaten ihre frei lebenden Tiere und Pflanzen am besten schützen können und schützen sollten sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor einer übermäßigen Ausbeutung durch den internationalen Handel lebenswichtig ist, im Bewusstsein der Notwendigkeit, dazu geeignete Maßnahmen unverzüglich zu treffen, ist am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt ( www.cites.org ). Ziel von CITES ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in den Anhängen benannt. Das Spektrum reicht von Säugetieren über Vögel, Reptilien, Insekten und Muscheln bis zu Pflanzen. Geschützt sind viele Affen, alle Wale, alle Bären- und Katzenarten, alle Papageien, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie alle Kakteen und Orchideen, um einige Artengruppen herauszugreifen. Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt. Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (WISIA – Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz). Auf den nachfolgenden Seiten werden einige besonders wichtige Instrumente des Artenschutzes genauer beschrieben, die Alle betreffen können, die mit dem Handel von geschützten Arten oder Haltung von Tieren zu tun haben: Dieses beinhaltet Regelungen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten , die jeder Halter geschützter Arten berücksichtigen muss. Für Händler und alle anderen kommerziell mit geschützen Arten umgehende Personen ist hingegen die Buchführungspflicht relevant. Ein schwieriges Thema ist generell die Vermarktung von Arten , und dort insbesondere die Nachweisführung. Bei Ein- und Ausfuhr sind rechtzeitig Genehmigungen einzuholen. Wenn man schon Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten ( Fachgerechte Haltung von Tieren ). Will man Tiere außerhalb des Hauses halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehegegenehmigung , und auch zoologische Einrichtungen benötigen für ihre Gehege eine Betriebsgenehmigung. Bild: Dr. Mark Auliya Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Weitere Informationen Bild: Roland Melisch Haltung von Tieren Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Bild: Fred Kleinschmidt Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Weitere Informationen Bild: Astrid Deilmann / WWF Empfehlungen an Fernreisende Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Weitere Informationen CITES BfN – Bundesamt für Naturschutz WISIA-online TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network WWF Deutschland – Einige Fotos zum Handelsartenschutz mit freundlicher Unterstützung des WWF
Im sachsen-anhaltischen Braunkohlerevier werden zur Bewältigung des Strukturwandels unter anderem Projekte im Förderbereich Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung unterstützt. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Förderrichtlinie vom 2.12.2021. Im Förderprogramm " Ressourceneffizienz Sachsen-Anhalt für KMU " stehen rd. 20 Mio € zur Verfügung. Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz 12, 39104 Magdeburg E-Mail: info(at)ib-lsa.de Beratung im Förderberatungszentrum der Investitionsbank Kostenlose Hotline 0800/56 007 57. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Förderaufruf „GreenTech Innovationswettbewerb - Digitale Technologien als Hebel für die Kreislaufwirtschaft“ gestartet. Gegenstand der Förderung sind die Entwicklung und Erprobung von digitalen Lösungen, die eine Verbesserung für die Realisierung der Kreislaufwirtschaft versprechen. Projektskizzen können bis zum 24. März 2025 eingereicht werden. Gefördert werden sollen Projekte, die bestehende Hemmnisse für zirkuläre Wirtschaftssysteme mittels digitaler Technologien (z.B. KI-Systeme, Vernetzung und Datenmanagement) mindern bzw. ausräumen. Weitere Informationen Mineralische Abfälle und insbesondere Bauabfälle sind der mengenmäßig größte Abfallstrom. Im Rahmen des Forschungsprojekts „Verbesserung der Nachhaltigkeit sowie Stärkung der urbanen grünen Infrastruktur durch Einsatz von Ersatzbaustoffen in Kunststoff-Bewehrten-Erde-Konstruktionen – Recycle KBE“ wurde von der Hochschule Magdeburg-Stendal die Machbarkeit des Einsatzes von Ersatzbaustoffen in bautechnischen Lösungen untersucht. Ziel ist, Primärrohstoffe in Bauwerken durch sekundäre Materialien wie Schlacken, Recyclingbeton oder Gleisschotter auszutauschen und ihre bautechnische Eignung zu testen. Auch Begrünungsversuche wurden durchgeführt und verschiedene Arten von Pflanzenbewuchs hinsichtlich ihrer klimaverbessernden Wirkung erprobt. Ergebnisse des Projekts, das aus Landesmitteln unterstützt wurde, können hier eingesehen werden. Projektförderungen der DBU u.a. zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei der Gestaltung von Konsumgütern oder im Baubereich sowie für Ressourceneffizienz: Informationen sind hier zu finden. Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Initiative "Kommunaler Klimaschutz" auch Projekte der Abfallentsorgung. Nach der Kommunalrichtlinie sind u.a.zuwendungsfähig: Potenzialstudien für Siedlungsabfalldeponien (einschließlich angemessener Ausgaben für Untersuchungen am Deponiekörper), aber auch investive Maßnahmen zur verbesserten Erfassung und Optimierung der Verwertung von Garten-, Grün- und Bioabfällen sowie zur Reduktion von Treibhaus-Gasemissionen in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Es sind auch Technologien zur optimierten Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien förderfähig. Höhere Förderquoten gelten für Projekte einer erfolgreichen Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren. Schwerpunkt Umwelt und Ressourceneffizienz auch für Maßnahmen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft Ausschreibungen Umsetzungsbeispiele (in englisch) Beratungsangebot der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) u.a. für Innovationen in eine klimaneutrale und kreislauforientierte Wirtschaft weiterlesen oder Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit z.B. für regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft EU-Interreg-Projekt „NiCE – from niche to centre“ : Umgestaltung zentraler Orte / Plätze in Städten, um sie durch zirkuläre Konsummodelle (wieder) zu beleben und nachhaltige Lebensstile umzusetzen EU-CCRI-Initiative zur Unterstützung von Städten und Regionen bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft auf lokaler Ebene
Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 8. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 11 12 13 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“ Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“ Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“ 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der nunmehr achten Überarbeitung des Leit- fadens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wo- durch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die achte Fortschreibung des Leit- fadens liefert hierfür wertvolle Informationen und Hilfestellungen, um Sie bei der Umsetzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher Geothermie und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5
Ressourcenschonung in der Umweltpolitik Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenzen um knappe Ressourcen wie Frischwasser, Land und Rohstoffe steigen weltweit. Gleichzeitig nehmen damit globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradierung oder Biodiversitätsverlust zu. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist daher eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiges Thema der Umweltpolitik. Natürliche Ressourcen wie zum Beispiel Rohstoffe, Boden, Wasser und Luft sind die Grundlage unseres täglichen Lebensbedarfs und unseres Wohlstands. Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie Rohstoffe, Boden oder Frischwasser nehmen weltweit stetig zu. Ursache hierfür sind unter anderem ein nicht nachhaltiges Wirtschaftssystem, der Wohlstand der Industrieländer und neuerdings die rasante Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie Klimawandel , Bodendegradation oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Die gegenwärtigen Produktions- und Konsummuster der industrialisierten Welt führen bei zukünftig neun Milliarden Menschen dazu, dass die Naturschranken weit überschritten sein werden. Auch aufgrund der teilweisen hohen Importabhängigkeit Deutschlands für bestimmte Rohstoffe und Produkte muss Ressourcenschonung im internationalen Kontext gesehen und müssen globale Aspekte berücksichtigt werden. Denn mit den steigenden Importen werden zunehmend auch Umweltwirkungen in die Zulieferländer verlagert. Auch die zunehmenden Ressourcenkonflikte müssen vermieden und Rohstoffsicherheit gewährleistet werden. Die Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme und der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist somit eine globale Aufgabe unserer Umweltpolitik. Ressourcenschonung folgt dem Leitbild einer in natürliche Stoffkreisläufe eingebetteten Wirtschaft mit minimalem Ressourcenverbrauch, deren Entwicklung weder zu Lasten anderer Regionen noch künftiger Generationen geht. Sie lässt sich daher nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Anreize für einen effizienten und umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen gegeben werden. Dafür gilt es, einen sorgfältig zusammengestellten „Policy Mix“ mit passgenauen Instrumenten zu wählen. Dabei sind vielfältige Strategien für abiotische und biotische Materialien, Wasser, Fläche und Energie konsistent zu verbinden und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Ressourcenschonung ist somit ein ressortübergreifendes Handlungsfeld und Großthema der Umweltpolitik. Verlässlichkeit durch politischen Konsens und wissenschaftlich fundierte Ziele dienen der Orientierung aller Akteure, insbesondere auch für langfristige Investitionsentscheidungen. Das UBA unterstützt hierbei. Es entwickelt Instrumente und Strategieansätze und schlägt anspruchsvolle Ziele und richtungssichere Indikatoren vor. Der Schutz natürlicher Ressourcen hat in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend hohen politischen Stellenwert erreicht. Seit der UN -Konferenz in Rio de Janeiro 1992 wird der Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen international als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung gesehen. Auf europäischer Ebene hat Ressourcenschonung mit dem im Jahr 2011 von der Kommission verabschiedete „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 an Bedeutung gewonnen. Im Ende 2019 veröffentlichten European Green Deal (EGD) ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung als zentrales Ziel enthalten. Im März 2020 wurde ein neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa verabschiedet. Weitere Strategien und Programme wurden von verschiedenen supranationale Organisationen entwickelt (u. a. UN, OECD , G7/G20) oder finden in europäischen oder interenationalen Ländern statt. Deutschland entwickelt eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung der verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Strategien und Programme und arbeitet an deren Fortentwicklung mit.
Nachhaltiges Finanzsystem Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr Nachhaltigkeit und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen Klima - und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich Klimaschutz sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als UBA in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der OECD , der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu Klima -Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die Biodiversität, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das UBA wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf Nachhaltigkeit auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).
Quedlinburg. ‚Die Landesregierung steht an der Seite der Betriebs- und Personalräte‘ – das war die Botschaft der sechsten Betriebsräts- und Personalrätekonferenz, die heute in Quedlinburg auf Einladung des Arbeitsministeriums, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH stattfand. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne sagte im Vorfeld der Konferenz: „Wir brauchen eine höhere Tarifbindung, eine starke Sozialpartnerschaft und weitere Lohnangleichungen zwischen Ost und West, um Fachkräfte zu halten und neu zu gewinnen. Mitbestimmung und Tarifbindung sind ein Wettbewerbsvorteil. Mit der heutigen Konferenz wollen wir die Betriebs- und Personalratsarbeit stärken und ihrem so wichtigen Engagement eine Bühne geben – für Vernetzung, für gemeinsame Positionierungen, aber auch für gegenseitige Rückendeckung.“ Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärt: „Die Mitbestimmung ist eine wesentliche Säule der Demokratie in unserem Land und sie ist zugleich eine Stärke unserer Wirtschaftsordnung. Durch sie eröffnet sich die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam verantwortlich zum Erfolg des Unternehmens beitragen können. Ich danke allen Menschen, die sich in diesem Bereich zum Wohle unseres Gemeinwesens engagieren.“ Susanne Wiedemeyer , stellvertretende Vorsitzende des DGB-Bezirks Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt und Leiterin der Landesvertretung in Sachsen-Anhalt, sagte: „Auch angesichts des vielfach betonten Fachkräftemangels machen die harten und erfolgreichen Arbeitskämpfe der letzten Wochen zunehmend deutlich: Gute Arbeit mit tarifvertraglichem Schutz, anständiger Bezahlung, familienfreundlichen Arbeitszeiten und zukunftsgerichteter Weiterbildung für alle – das alles kommt nicht automatisch. Gute Arbeit für alle Beschäftigtengruppen schaffen engagierte Betriebs- und Personalräte zusammen mit starken Gewerkschaften.“ Wie schneidet Sachsen-Anhalt in puncto Tarifbindung ab? In Sachsen-Anhalt steigt die Zahl der Beschäftigten, die in tarifgebundenen Unternehmen tätig sind, weiter – auf mittlerweile fast die Hälfte aller Beschäftigten (49 Prozent / Stand 2022). Dies sind 5 Prozent mehr als im ostdeutschen Durchschnitt und nur noch 3 Prozent weniger als im westdeutschen Durchschnitt. 22 Prozent aller Betriebe in Sachsen-Anhalt - und damit 4 Prozent über ostdeutschem Durchschnitt - sind tarifgebunden; weitere 31 Prozent der Betriebe orientieren sich bei der Aushandlung von Löhnen und Gehältern an einem Tarifvertrag. Knapp die Hälfte der Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben keinen Tarifvertrag und orientieren sich auch nicht an einem Tarifvertrag. In Betrieben, die weder tariflich gebunden sind, noch sich an bestehenden Tarifvereinbarungen orientieren, erhalten die Beschäftigten um rund ein Fünftel geringere Löhne. Arbeitsministerin Grimm-Benne sagte: „Wir brauchen mehr Tarifbindung. Dabei geht es um mehr als guten Lohn: Arbeitszeitgestaltung, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Familienfreundlichkeit werden tariflich geregelt – und sind ohne Tarifvertrag und ohne Interessenvertretung schwer durchsetzbar.“ Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
27 Regionen aus 12 EU-Mitgliedsstaaten starten eine gemeinsame Plattform für Zusammenarbeit, Wachstum und Investitionen in die europäische Halbleiterindustrie. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung im Ausschuss der Regionen (AdR) haben die Allianz-Mitglieder heute in Brüssel die Gründung der European Semiconductor Regions Alliance (ESRA) vollzogen. ESRA versteht sich als Plattform der Regionen und Partner der Europäischen Kommission bei der Umsetzung des Europäischen Chip-Gesetzes. Sie will einen aktiven Beitrag zur Stärkung Europas als Halbleiter-Standort im globalen Wettbewerb leisten und die Wettbewerbsfähigkeit der Halbleiterindustrie in den Regionen der europäischen Mitgliedsstaaten sowie der gesamten Europäischen Union fördern. Dafür setzt ESRA auf den Austausch von Wissen, die Förderung von Zusammenarbeit und Innovationen, die Entwicklung starker, integrierter und resilienter Wertschöpfungsketten sowie die Reduzierung von einseitigen Abhängigkeiten vor allem bei kritischen Rohstoffen. Mit einer wachsenden europäischen Halbleiterherstellung soll die Industrieproduktion in der EU insgesamt gesichert und wettbewerbsfähiger gegenüber den USA und China werden. Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen , betonte: „Die Gründung der Mikroelektronik-Allianz auf Initiative von Sachsen ist ein wichtiger Meilenstein für die ganze Europäische Union und ihre Zukunft. Für jedes Segment der globalen Halbleiter-Wertschöpfungskette braucht es durchschnittlich über 20 Länder, die an der direkten Lieferkette beteiligt sind und eng zusammenarbeiten. Mit ESRA eröffnen wir für die Regionen neue Wege, um zusammenzuarbeiten, zu forschen und Innovationen auf den Weg zu bringen und so die wirtschaftliche und digitale Souveränität Europas sicherzustellen. Die Teilnahme zahlreicher Regionen an der Gründungsveranstaltung unterstreicht das Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich der Mikroelektronik. Die Allianz wird einen wichtigen Beitrag leisten, Europa in dieser Schlüsselindustrie in den kommenden Jahren wettbewerbsfähig zu machen.“ Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff : „Die Gründung des ESRA Netzwerkes birgt das Potenzial, den Pool an innovativen Akteuren zu vergrößern, welche dazu beitragen, dass Europas digitale und grüne Zukunft nachhaltig vorangetrieben werden kann. Die Fertigung von hochmodernen Halbleiterchips durch Intel qualifiziert Sachsen-Anhalt zukünftig als einen starken, neuen Wirtschaftsstandort und macht sowohl die Stadt Magdeburg als auch umliegende Regionen attraktiver für potenzielle Investoren und die Schaffung von Forschungseinrichtungen.“ Michael Murphy, AdR Vizepräsident und Mitglied des Grafschaftsrates von Tipperary : „Die Halbleiterindustrie verfügt über einen reichhaltigen Talentpool, ein umfassendes Ökosystem mit starken Forschungsverbindungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, von der Entwicklung über die Architektur und die Fertigung bis hin zu Systemen und Anwendungen. Halbleiterhersteller haben die Macht, die lokale Wirtschaft sowohl direkt als auch indirekt zu verändern, und tun dies auch. Es ist unerlässlich, dass die nationalen Regierungen das wirtschaftliche Potenzial der Halbleiterindustrie in allen Regionen Europas erkennen und die notwendige Unterstützung für die Entwicklung einer starken und integrierten Wertschöpfungskette bereitstellen." Jan Jambon, Ministerpräsident von Flandern : „Die heutige Gründung von ESRA ist ein hervorragendes Beispiel für die paneuropäische Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Regionen aus dem ganzen Kontinent. Die europäische Forschungspolitik glänzt durch Innovation von unten nach oben. Für die flämische Regierung sind Forschung und Entwicklung von größter Bedeutung und Wert. Jede fünfte Auslandsinvestition in Flandern steht im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, und die flämische Regierung investiert 3,6 % ihres BIP in Innovation und nimmt damit einen Spitzenplatz in Europa ein. Es ist jedoch auch wichtig, die Innovation durch ein neues Modell der Zusammenarbeit zwischen Wissenseinrichtungen, industriellen Akteuren und regionalen Entscheidungsträgern zu ergänzen." In dem gemeinsam unterzeichneten 10-Punkte-Papier zur Gründung der European Semiconductor Regions Alliance halten die Regionen folgende Ziele fest: Der Allianz gehören 27 Regionen aus 12 EU-Mitgliedsstaaten an. ESRA vernetzt folgende Regionen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Deutschland, Andalusien, Baskenland, Valencia und Katalonien in Spanien, Flevoland und Nordbrabant in den Niederlanden, Kärnten und Steiermark in Österreich, die Centro- Region in Portugal, Flandern in Belgien, Auvergne-Rhône-Alpes in Frankreich, Piemont in Italien, Tampere und Helsinki in Finnland, Südmähren in Tschechien, Wales im Vereinigten Königreich und die Republik Irland. Hintergrund zur Entstehung der Initiative Bereits im März 2023 hat der Freistaat Sachsen den Prozess zur Gründung der „European Semiconductor Regions Alliance“ (ESRA) angestoßen. 13 Regionen aus neun EU-Mitgliedsstaaten hatten ihren Willen zur Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Absichtserklärung bekundet. Vor dem Hintergrund der unzureichenden Halbleiter-Resilienz Europas, der hohen Lieferkettensensibilität und der hohen Abhängigkeit von Halbleiterimporten hat die Europäische Kommission am 8. Februar 2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung des Halbleiter-Ökosystems der EU vorgeschlagen – den European Chips Act (ECA). Ziel der Kommission ist es, Europas Marktanteil in der weltweiten Chipfertigung bis 2030 von derzeit lediglich 10 % auf bis zu 20 % zu steigern. Um dies zu erreichen, will die Kommission öffentliche und private Investitionen von bis zu 43 Milliarden Euro mobilisieren. Der ECA wurde mit großer Zustimmung der EU-Institutionen angenommen. Der Europäische Ausschuss der Regionen begleitete den Prozess und wies auf die Bedeutung der ECA für die Sicherung des Industriestandorts Europa hin. Das Europäische Parlament hat dem ECA am 11. Juli 2023 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Ebenso hat der Ministerrat dem Projekt am 25. Juli 2023 zugestimmt. Das Gesetz soll die Produktion von Mikrochips in der EU fördern und damit die Abhängigkeit von anderen Märkten wie Asien oder den USA verringern. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vor Extremisten unterschiedlicher Phänomenbereiche – darunter insbesondere Rechtsextremisten, „Reichsbürger“, Angehörige der „Delegitimierer“-Szene und Linksextremisten – versuchen aktuelle Krisensituationen zu nutzen, um ihre Ideologie zu verbreiten und Misstrauen gegen den Staat zu säen. War es im Jahr 2021 die Corona-Pandemie, nutzten Extremisten im vergangenen Jahr das Protestgeschehen rund um den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Inflation sowie steigende Energiepreise, um diese Proteste für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die Teilnehmerzahlen der Proteste blieben jedoch deutlich hinter den Erwartungen extremistischer Akteure zurück. Diese und weitere Entwicklungen sind im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 nachzulesen, der am heutigen Dienstag von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jochen Hollmann, vorgestellt wurde. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Unsere freiheitliche Gesellschaft und unser demokratisches Gemeinwesen werden von vielen Seiten bedroht. Extremisten nutzen zunehmend Krisensituationen, um die öffentliche Debatte dazu in Richtung demokratiefeindlicher Positionen zu verschieben. Der Verfassungsschutz ist für diese komplexe Bedrohungslage gut gerüstet. Er arbeitet in enger Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden tagtäglich daran, unsere Gesellschaft vor ihren Feinden zu schützen.“ Rechtsextremistische Szene weist nach wie vor das größte Personenpotenzial auf Die rechtsextremistische Szene in Sachsen-Anhalt befindet sich mit etwa 1.270 Personen ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2021: 1.250 Personen). Von allen Phänomenbereichen des politischen Extremismus weist sie damit nach wie vor das größte Personenpotenzial auf. Den mit Abstand größten Teil des Phänomenbereichs Rechtsextremismus bildet das weitgehend unstrukturierte rechtsextremistische Personenpotenzial, welches im Jahr 2022 auf 900 Personen (2021: 780 Personen) angestiegen ist. Zu diesem Spektrum zählen eine Vielzahl von Einzelpersonen, regional verankerte Personenzusammenschlüsse, virtuelle Gruppen, rechtsextremistische Vertriebe sowie Bands und Liedermacher, die Teil der rechtsextremistischen Musikszene sind. Ein großer Teil des Personenpotenzials wird vom Verfassungsschutz als gewaltbereit eingestuft. Über das in Schnellroda im Saalekreis ansässige „Institut für Staatspolitik“ (IfS) hat der Verfassungsschutz erstmals in seinem Jahresbericht 2020 berichtet. Auch im Jahr 2022 ist das IfS eines der wichtigsten Akteure der „Neuen Rechten“, die versuchen, rassistische und antidemokratische Positionen in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Am 23. Februar 2023 hat das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg einen Eilantrag des IfS auf Nichtnennung im Verfassungsschutzbericht abgelehnt. In seinem Beschluss folgt das Gericht der Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde, dass der vom IfS propagierte völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Im Nachgang der Entscheidung des VG im einstweiligen Rechtsschutz, die mittlerweile rechtskräftig ist, hat das IfS seine Klage im Hauptsacheverfahren zurückgezogen. Der Verfassungsschutz wird daher auch künftig über das IfS als rechtsextremistische Bestrebung berichten. Das Personenpotenzial rechtsextremistischer Parteien ist im Vergleich zum Vorjahr auf 190 Personen angestiegen (2021: 165 Personen). Gründe hierfür sind u. a. die Aktivitäten der rechtsextremistischen Kleinstparteien „Neue Stärke Partei“ (30 Mitglieder) sowie „Der III. Weg“ (45 Mitglieder). Der Niedergang der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands setzt sich hingegen weiter fort – die Mitgliederzahl sank im Jahr 2022 auf weniger als 100 Personen (2021: 120 Mitglieder). Der parteiungebunde, vornehmlich neonazistisch geprägte Teil der rechtsextremistischen Szene hat im Vergleich zum Vorjahr weiter abgenommen (2022: 255 Personen; 2021 395 Personen). Diese Entwicklung ist u. a. auf die Zunahme des parteigebundenen Personenpotenzials zurückzuführen – die Strukturen der „Neuen Stärke Partei“ waren im Verfassungsschutzbericht 2021 noch dem parteiungebundenen Teil der rechtsextremistischen Szene zugewiesen worden. Verein „Weda Elysia e.V.“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft Zum parteiungebundenen Rechtsextremismus zählt der Verfassungsschutz neben regionalen neonazistischen Gruppierungen wie der „Harzrevolte“ oder der „Aktionsgruppe Dessau-Bitterfeld“ auch sogenannte „völkische Siedlungsbestrebungen“. Diese Gruppierungen siedeln sich in ländlichen Regionen an, um dort Rückzugsräume für ein ungestörtes Praktizieren ihrer völkischen Lebensweise zu schaffen und ihre Umgebung mit entsprechenden Aktivitäten ideologisch zu vereinnahmen. Ein Beispiel für ein völkisches Siedlungsobjekt ist der Verein „Weda Elysia e. V.“, der über eine Immobilie in Blankenburg OT Wienrode (Landkreis Harz) verfügt. „Weda Elysia e. V.“ ist der antisemitisch geprägten „Anastasia“-Bewegung zuzurechnen und hat enge Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Akteuren wie dem neonazistischen Verein „Artgemeinschaft“. Der Verfassungsschutz hat den Verein „Weda Elysia e. V.“ im Jahr 2022 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Personenpotenzial der Reichsbürgerszene seit 2020 um fast ein Drittel angestiegen Der Verfassungsschutz rechnet dem Phänomenbereich der Reichbürgerszene im Jahr 2022 650 Personen zu (2021: 600; 2020: 500). Vor dem Hintergrund der mit der Corona-Pandemie und dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine einhergehenden gesellschaftlichen Verunsicherungen konnte die Szene erfolgreich neue Anhänger rekrutieren. Um sich die Ursachen solcher Weltgeschehnisse zu erklären, nutzen „Reichsbürger“ ihre eigenen verschwörungsideologischen Erzählungen. Auf Social-Media-Kanälen und in Online Foren bestärken sich Szeneangehörige gegenseitig in ihrer Weltansicht. Dem „Königreich Deutschland“ (KDR) ist es auch im Jahr 2022 durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit gelungen, seine Anhängerschaft zu vergrößern und räumlich zu expandieren. Das KDR ist nach wie vor der größte und aktivste Personenzusammenschluss der Reichsbürgerszene in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten, welches sich autark versorgen kann. Um Gewerbetreibende wirbt das KDR mit einer vermeintlichen Aussicht auf ein „steuerfreies Wirtschaftssystem“, ein „autarkes und geschlossenes zinsfreies Geldsystem“ sowie „verminderte Sozialabgaben“. Das KDR ist zudem weiterhin bemüht, großflächige Immobilien zu erwerben, um „Gemeinwohldörfer“ zu errichten. Für Kommunen ist es oft schwierig, Kaufinteressenten mit Verbindung zum KDR als solche zu identifizieren. Erlangt der Verfassungsschutz frühzeitig Kenntnis von den Vorhaben des KRD, sensibilisiert er alle wichtigen Akteure innerhalb der Verwaltung sowie die kommunalen Amts- und Mandatsträger der jeweiligen Region. „Bewegung Halle“ dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet Die Aktivitäten der Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen, die der Verfassungsschutz dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zurechnet, haben sich im Jahr 2022 verstetigt. Die Szene ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass sie das politische System der Bundesrepublik Deutschland verächtlich macht, Repräsentanten des Staates bedroht und in den sozialen Medien Falschinformationen und Verschwörungsideologien verbreitet. Ein Beispiel für eine Gruppierung in Sachsen-Anhalt ist die „Bewegung Halle“, die u. a. in rechtsextremistischen und „Reichsbürger“-Kreisen populäre Verschwörungsnarrative verbreitet. Ein Verschwörungsnarrativ ist beispielsweise das „Great Reset“, das die Existenz eines von einflussreichen Eliten entwickelten Geheimplans behauptet, dessen Ziel die Auflösung ethnischer Identitäten und die Errichtung einer autoritären Weltregierung sei. Personenpotenzial im Linksextremismus, Islamismus und Auslandsbezogenen Extremismus auf gleichbleibendem Niveau Im Jahr 2022 rechnet der Verfassungsschutz der linksextremistischen Szene in Sachsen Anhalt – genau wie im Vorjahr – 600 Personen zu. Das insbesondere von autonomen Gruppierungen geprägte gewaltorientierte Spektrum bildet etwa die Hälfte des Personenpotenzials. Der Schwerpunkt der Szeneaktivitäten liegt hier erneut auf den Aktionsfeldern „Antikapitalismus“ und „Antifaschismus“. Wegen szeneinterner Konflikte zur Positionierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine finden die gewaltorientierten Linksextremisten kaum einen übergreifenden Aktionskonsens. Die internen Auseinandersetzungen deuten auf einen langfristigen Prozess der Neuordnung hin. Die andere Hälfte des Personenpotenzials im Linksextremismus bildet das nicht gewaltorientierte Spektrum. Dazu zählen der Verein „Rote Hilfe e. V.“ sowie die kommunistischen Parteien DKP und MLPD. Das islamistische Personenpotenzial liegt seit dem Jahr 2019 stabil bei etwa 400 Personen. Davon werden unverändert ca. 100 Personen dem Salafismus zugerechnet. Salafistische Prediger etablieren sich dabei zunehmend als „Influencer“ in den sozialen Medien. Auch eine Zunahme von salafistischen Video-Streams, Podcasts, Online-Seminaren und plattformübergreifenden salafistischen Internetpräsenzen ist zu beobachten. Wie schon in den Vorjahren ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) die einzige ausländische extremistische Organisation, die in Sachsen-Anhalt über nennenswerte Strukturen verfügt. Das Personenpotenzial liegt seit 2016 konstant bei etwa 250 Anhängern. Ihre Aktivitäten beschränken sich vor allem auf die Sammlung von Spendengeldern, die Durchführung regionaler versammlungsrechtlicher Aktionen und die Teilnahme an zentralen PKK-Großveranstaltungen im Bundesgebiet. Verfassungsschutz fokussiert hybride Bedrohungen Hybride Bedrohungen zielen darauf ab, das gesellschaftliche und politische Gefüge in einem Land zu schwächen. Ein Beispiel dafür sind Desinformationskampagnen, mit denen autokratische Staaten wie Russland oder China die politischen Ordnungen westlicher Staaten zu schwächen versuchen. Russische Desinformationskampagnen haben seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russland auf die Ukraine ein bislang nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Um mit Falschmeldungen, Desinformation und Propaganda die Meinung in Deutschland zu beeinflussen, werden nicht nur staatsnahe Medien, sondern auch die sozialen Netzwerke genutzt. Eine weitere Bedrohung für die innere Sicherheit stellen Cyberangriffe dar, die sich im Jahr 2022 auch gegen Ziele in Sachsen-Anhalt richteten. Der Cyberakteur „Ghostwriter“ ist dem russischen militärischen Nachrichtendienst GRU zuzurechnen und hat bereits im Vorjahreszeitraum Personen des öffentlichen Lebens in Sachsen-Anhalt virtuell attackiert. Die Volksrepublik China setzt zunehmend auf Aktivitäten im Cyberraum, insbesondere zum Zweck der Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage. Der beim Verfassungsschutz angesiedelte Wirtschaftsschutz berät die in Sachsen-Anhalt ansässigen Unternehmen, wie sie sich effektiv gegen solche Angriffe und Ausspähversuche schützen können. Hintergrund: Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderem die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 Verf-SchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2022 und die Berichte der Vorjahre sind im Internet abrufbar unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Klima-Szenarioanalysen zur Abschätzung der Risiken im Kreditgeschäft der Banken werden immer populärer. Damit verbunden ergibt sich die Frage, welche Möglichkeiten und Grenzen mit solchen Szenarioanalysen einhergehen und wofür sie daher eingesetzt werden können und sollten. Aufsichtlich motivierte Klima-Szenarioanalysen bauen in methodischer Hinsicht auf "traditionellen Szenarioanalysen" zur Einschätzung von Markt- und Konjunkturrisiken auf, sind aber wesentlich komplexer. Das liegt insbesondere an der Notwendigkeit der Modellierung des Zusammenhangs von Klimadaten und makroökonomischen Daten und dem deutlich längeren Betrachtungszeitraum. Hinzu kommt, dass für die Abbildung von Klimarisiken sehr wenige empirische Daten vorliegen, die für die ökonometrischen Modellierungen relevanter Zusammenhänge eigentlich benötigt werden. Darüber hinaus ist bei diesen langen Zeiträumen eigentlich zu berücksichtigen, wie Banken sowie ihrer Kundschaft im Zeitverlauf handeln. Die Berücksichtigung daraus resultierender dynamischer Bankbilanzen führt aber wiederum dazu, dass die Ergebnisse zwischen den Banken kaum vergleichbar sind. Die denkbaren und aktuell diskutierten Einsatzmöglichkeiten der Klima-Szenarioanalysen sind vielfältig. Insbesondere die Sensibilisierung für Klimarisiken in Verbindung mit der Generierung neuer Daten und Modelle bzw. Modellkomponenten zur Abbildung transitorischer Risiken erscheint uns aktuell zentral. Aber auch die verbundenen Signaling-Funktionen sind nicht zu unterschätzen. Natürlich wird mit Klima-Szenarioanalysen auch das eigentliche Ziel erreicht, nämlich die aufsichtliche Einschätzung der Klimarisiken einzelner Kredite und der Kreditportfolios von Banken. Allerdings geht es hier unseres Erachtens eher um eine relative Abschätzung der klimabedingten Risiken zwischen den Banken als um eine bezüglich der Ergebnisgrößen realistische und umfassende Abschätzung der klimabedingten Kreditrisiken einzelner Banken. Diese können dann aber sehr gut als Basis für eine genauere Betrachtung der "Ausreißer-Banken" genutzt werden. Zugleich ergeben sich wichtige Erkenntnisse für die Risiken des Banken- bzw. Finanz- und Wirtschaftssystems insgesamt. Prinzipiell wäre es auch vorstellbar, dass die Ergebnisse der Klima-Szenarioanalysen zur Berechnung von Eigenkapitalunterlegungen herangezogen werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Säule II, ggf. sogar der Säule I der Basel III-Regulierung. Sicher werden auch die bankinternen Abschätzungen der klimabedingten Kreditrisiken von den Klima-Szenarioanalysen profitieren. Da es aber nicht das Ziel von Klima-Szenarioanalysen ist, (klimabedingte) Kreditrisiken umfänglich zu quantifizieren, sollten die Erwartungen daran nicht zu hoch sein. Auch das Potenzial für eine nennenswerte Neuausrichtung der Konditionen für "braune" versus "grüne" Kredite und daraus resultierende Steuerungsimpulse für die Transformation der Wirtschaft sehen wir als begrenzt an. Zusammenfassend sehen wir Klima-Szenarioanalysen als eines von mehreren wichtigen Tools an, um sowohl die Finanzindustrie als auch die Realwirtschaft in Richtung Green Economy zu transformieren. Quelle: Forschungsbericht
Für den Aufbau und Ablauf des wirtschaftlichen Geschehens gibt es eine Reihe staatlicher Regelungen, die zusammengenommen die Wirtschaftsordnung bilden. Unter die Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt fallen die folgenden Bereiche: Banken- und Börsenwesen Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Bergbau und Eichwesen Europäische Dienstleistungsrichtlinie Gaststättenrecht Geldwäscheprävention Gewerberecht Handwerksrecht Kammeraufsicht Ladenöffnung Öffentliches Auftragswesen Schornsteinfegerwesen Versicherungsaufsicht Wettbewerbspolitik, Landeskartellbehörde
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