Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. Zur Umsetzung der verschiedenen Ziele und Funktionen sind Biosphärenreservate räumlich in drei Zonen gegliedert. Die Zonen können aus mehreren Teilflächen bestehen, die in sich ökologisch funktionsfähig sein müssen. In der Kernzone soll sich die Natur vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln, menschliche Nutzungen sind auszuschließen. Die Pflegezone umgibt die Kernzone und dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Die Entwicklungszone umgibt die Pflegezone und dient der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Der harmonisierte Datensatz der Biosphärenreservate wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.
Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. Der harmonisierte Datensatz der Biosphärenreservate wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich. Der Datensatz MAB (Man and Biosphere) kann über das Filtern des Attributes MAB aus dem Datensatz Biosphärenreservate erstellt werden.
Biodiversitätsmainstreaming bezeichnet die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in Politiken und Praktiken, die von ihr abhängen und sich auf sie auswirken. Der Beitrag zeigt das breite Spektrum von Anknüpfungspunkten der EU-Biodiversitätsstrategie (EBS) für 2030 für das systematische Biodiversitätsmainstreaming in die Politik der Europäischen Union (EU) auf. Die EBS adressiert über ihre ambitionierten, quantitativen Zielstellungen und vielseitigen Schlüsselmaßnahmen wichtige Wirtschaftssektoren, die die biologische Vielfalt in der EU bislang beeinträchtigen. Für die Umsetzung der EBS setzt die EU-Kommission verschiedenste Politikinstrumente ein, von rein kooperativen bis zu rechtlich verbindlichen Instrumenten, von denen über die Hälfte einen programmatischen Sektorbezug aufweisen. Zudem wird das organisatorische Mainstreaming in der EU-Kommission gestärkt, u. a. durch neue Governanceansätze und Finanzierungsziele der EBS. Das Beispiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zeigt jedoch auch die Herausforderungen des Mainstreamings auf EU-Ebene auf. Über den Mainstreaming- und Umsetzungserfolg der EBS wird ihre normative Signalwirkung als Kommunikationsinstrument gegenüber den EU-Mitgliedstaaten entscheiden.
Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. Der harmonisierte Datensatz der Biosphärenreservate wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich. Der Datensatz MAB (Man and Biosphere) kann über das Filtern des Attributes MAB aus dem Datensatz Biosphärenreservate erstellt werden.
Studie: Einwegbecherverbrauch könnte in drei Jahren um die Hälfte sinken Die Deutschen nutzen für Heißgetränke jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher, das entspricht 34 Bechern pro Kopf. Oft landen die Becher und Deckel nach kurzer Zeit in der Umwelt, weil sie achtlos weggeworfen werden oder aus überquellenden Mülleimern fallen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schlägt nun vor, auf Mehrwegsysteme zu setzen und einen „Litteringfonds“ einzurichten, aus dessen Mitteln die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert wird. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Jeder Einwegbecher, der genutzt wird, ist einer zu viel. Einwegbecher verschwenden Ressourcen und verschmutzen unsere Umwelt. Mehrwegbecher sind hier der richtige Weg.“ 60 Prozent der Einwegbecher sind kunststoffbeschichtete Papierbecher, die restlichen 40 Prozent reine Kunststoffbecher. Zusätzlich fallen etwa 1,3 Milliarden Einweg-Kunststoffdeckel an. Alleine die kunststoffbeschichteten Pappbecher, klassische „Coffee-to-go“-Becher, füllen pro Jahr acht Millionen typischer Stadt-Mülleimer. Die Studie schlägt vor, mit der Wirtschaft zu vereinbaren, dass im „to go“ Sektor Mehrwegbecher ausgegeben werden. Dies sollte die Regel sein und nicht nur auf Nachfrage geschehen. Zudem sollten Kaffee und andere Heißgetränke aus Mehrwegbechern billiger sein als aus Einwegbechern. Die Studie zeigt auch, dass Deckel einen hohen Anteil an Energieverbrauch und Umweltverschmutzung haben. Daher ist es sinnvoll, keine Einwegdeckel mit den Mehrwegbechern auszugeben. Für die Mehrwegbecher sollten die Vorgaben des Blauen Engels für Mehrwegbechersysteme verwendet werden. Die Gelder aus dem „Litteringfonds“ sollen sowohl für die Reinigung des öffentlichen Raums als auch für Informationskampagnen verwendet werden. Einzahlen müsste, wer Einwegbecher in Verkehr bringt. Laut Studie könnte so der Verbrauch von Einweggetränkebechern innerhalb von drei Jahren um 50 Prozent sinken. Sofern keine anspruchsvolle Vereinbarung mit der Wirtschaft zustande kommt, sollten verbindliche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben werden. Ökobilanzielle Position von Einweg- und Mehrwegbechern: Alle Einwegbecher bestehen aufgrund der Beschichtung oder der Deckel teilweise oder auch ganz aus Kunststoff. Landen Einwegbecher nicht im Müll, sondern in der Landschaft, führt dies dazu, dass immer auch Kunststoff vor allem in Böden und Gewässer gelangt. Daneben schadet aber auch die Herstellung der Becher der Umwelt, weil Energie genutzt und Rohstoffe verbraucht werden. Mehrwegbecher, entweder vom Geschäft ausgegeben oder selber mitgebracht, schneiden bei entsprechend mehrfachem Gebrauch deutlich besser ab, sowohl hinsichtlich der ökobilanziellen Bewertung, als auch bei der Abfallproduktion. Je öfter die Becher genutzt werden, desto besser wird die Umweltbilanz. Eine Mindestanzahl an zehn Umläufen errechnet die Studie, damit sich der Herstellungsaufwand lohnt. Dabei ist das Material des Bechers nicht entscheidend, da bei einer häufigen Nutzung vor allem der Spülvorgang relevant für die Ökobilanz ist. Für eine optimale Umweltbilanz sollten Mehrwegbecher ohne Einwegdeckel ausgegeben werden und mit Strom aus erneuerbaren Energien gespült werden. Einwegbecher als Müll: Einwegbecher gehören zu den zehn kunststoffhaltigen Einwegprodukten, die am häufigsten an europäischen Stränden und in europäischen Meeren gefunden werden. Dies ist ein klares Zeichen für den hohen Eintrag in die Umwelt, der nicht nur in den Meeren problematisch ist. Für die Abfallwirtschaft selbst ist vor allem das Abfallvolumen der Papierbecher im „to go“ Sektor ein Problem: Es beträgt bis zu 15 Prozent des Volumens der vorhandenen Abfalleimer im städtischen Bereich. Das sind 400 000 m³ im Jahr und entspricht damit dem Füllvolumen von rund 8 Millionen typischer 50 Liter Mülleimer im städtischen Umfeld.
UBA-Präsident übernimmt Schirmherrschaft für bundesweiten Schulwettbewerb Der Verein "Solarenergie macht Schule e.V." sucht ab sofort die aktivste Solarschule Deutschlands. „Solarenergie wird immer wichtiger. Darum sollen sich junge Leute schon früh damit vertraut machen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), der die Schirmherrschaft für diesen Wettbewerb übernimmt. Gerade in Hinblick auf eine sichere und zukunftsfähige Energieversorgung sei Sonnenenergie ein wichtiger Baustein. Die Solarwirtschaft erweist sich zudem als bedeutender Wirtschaftssektor und wichtiges Arbeitsfeld. 2010 waren über 120.000 Beschäftigte in dieser Branche tätig. Im Jahre 2050 könnte der Anteil der Solarenergie am deutschen Strommix bei 19 % liegen. Beim Wettbewerb „Solarenergie macht Schule“ können Schulen ihr Engagement in Sachen Solarenergie unter Beweis stellen. Bewerben können sich Lehrer und Schüler mit ihren Unterrichtsaktionen und -ideen, zum Beispiel mit selbst gebauten Kollektoren oder kleinen Studien zu Aspekten der Photovoltaik. Die Aktionen sollen unterschiedliche Aspekte der Solarenergie in den Mittelpunkt stellen. Teilnehmen können deutschlandweit alle Sekundarschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2011. Das Gewinnerteam erhält seinen Preis auf der weltgrößten Solarmesse Intersolar in München im Juni 2012. „Um die gute Wettbewerbssituation Deutschlands zu sichern und weiter auszubauen, ist es wichtig, einen zukünftigen Fachkräftemangel rechtzeitig vorzubeugen. Dazu kann der Wettbewerb beitragen“, so Flasbarth. 2010 betrug der Anteil des Solarstroms am Gesamtbruttostromverbrauch in Deutschland knapp 2%. Bis 2050 ließe sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Laut der UBA -Studie „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ ließen sich 2050 rund 19 % des bundesweiten Strombedarfs aus Solarenergie decken.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Positiver Trend der Vorjahre setzt sich fort / 40,8 Prozent Rückgang seit 1990 In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019. Das geht aus den Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die erstmals nach den Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes vorgelegt wurden. Die Minderung im Jahr 2020 ist der größte jährliche Rückgang seit dem Jahr der deutschen Einheit 1990. Damit setzt sich der deutliche Emissionsrückgang der beiden Vorjahre auch im Jahr 2020 fort. Im Vergleich zu 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 40,8 Prozent. Fortschritte gab es dabei in allen Bereichen, besonders in der Energiewirtschaft. Die verfügbaren Daten zeigen aber auch, dass gut ein Drittel der Minderungen auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, vor allem im Verkehrs- und Energiebereich. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit der Klimabilanz 2020 macht Deutschland schon im dritten Jahr in Folge Fortschritte beim Klimaschutz . Natürlich machen sich in diesem besonderen Jahr auch Pandemie-Effekte bemerkbar, besonders im Verkehrssektor. Aber mir ist wichtig, dass sich auch strukturelle Veränderungen zeigen beim Umbau unserer Volkswirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Wie Klimapolitik wirkt, sieht man vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg gut vorankommt. Das macht Mut für andere Bereiche, in denen es noch viel zu tun gibt. Dass Deutschland sein Klimaziel für 2020 jetzt doch geschafft hat, ist für mich kein Grund zum Ausruhen. Das höhere EU-Klimaziel wird auch Deutschland mehr abverlangen. Darum sollte die Bundesregierung jetzt schon das geplante Ausbautempo für Wind- und Sonnenstrom in diesem Jahrzehnt verdoppeln. Auch im Gebäudesektor werden rasch weitere Maßnahmen zu prüfen sein. Dafür sorgt das neue Klimaschutzgesetz mit seinen verbindlichen Zielen für jeden einzelnen Sektor, die jetzt zum ersten Mal Wirkung entfalten.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Wir sehen, klimapolitische Instrumente beginnen zu wirken, insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien und die CO 2 -Bepreisung. Doch ohne die Corona-Lockdowns mit den Einschränkungen bei Produktion und Mobilität hätte Deutschland sein Klimaziel für 2020 verfehlt. Das bedeutet, dass die Emissionen wieder steigen werden, wenn die Wirtschaft anspringt. Das gilt besonders für den Verkehrssektor, der sich nicht auf den vergleichsweise guten Zahlen ausruhen kann. Deshalb ist klar, dass nur ambitionierter Klimaschutz und auf beschleunigte Dekarbonisierung orientierter Strukturwandel in den zentralen Wirtschaftssektoren dazu führen kann, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. So müssen zukünftig deutlich mehr Windenergieanlagen installiert und die Zahl der Verbrennerautos massiv reduziert werden. Das Klimaschutzgesetz schafft hierfür einen neuen und innovativen Rahmen, weil die Bundesregierung zukünftig neue Maßnahmen umsetzen muss, wenn die jährlichen Klimaziele verfehlt werden.“ Im Jahr 2020 haben sich die Treibhausgasemissionen wie folgt auf die Sektoren verteilt: Mit rund 38 Mio. Tonnen CO 2 ist der größte Emissionsrückgang im Sektor Energiewirtschaft zu verzeichnen – das entspricht 14,5 Prozent weniger als 2019. Mit rund 221 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten lagen die Emissionen deutlich unter der im Bundesklimaschutzgesetz erlaubten Jahresemissionsmenge von 280 Mio. Tonnen. Den größten Anteil an dieser positiven Entwicklung hat der Rückgang der Emissionen aus der Verstromung von Braunkohle (minus 23 Mio. Tonnen). Die Emissionen aus der Steinkohle-Verstromung sanken um 13 Mio. Tonnen CO 2 und das trotz der Inbetriebnahme des Kohle-Kraftwerks Datteln 4. Zu den wichtigsten Gründen für die Fortschritte in der Energiewirtschaft zählt neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels, die zu höheren CO 2 -Preisen geführt hat. So lag der Durchschnittspreis für eine Tonne CO 2 2020 trotz Wirtschaftskrise mit etwa 25 Euro auf dem vergleichsweise hohen Niveau des Vorjahres. In der Folge war der Betrieb von Kohlekraftwerken 2020 häufig teurer als der von Gaskraftwerken, die weniger CO 2 emittieren. Auch erneuerbare Energien kamen mit einem Anteil von 45 Prozent am Bruttostromverbrauch stärker zum Einsatz als in den Vorjahren. Ein weiterer Faktor war der – vor allem durch die Lockdown-Maßnahmen bedingte - Rückgang des Bruttostromverbrauchs um mehr als vier Prozent. Bemerkbar machte sich 2020 auch, dass im Herbst 2019 weitere Braunkohle-Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt worden waren. Die im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes vorgenommenen ersten Abschaltungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken Ende 2020 werden sich erst in der Klimabilanz 2021 signifikant bemerkbar machen. Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs liegen mit 146 Mio. Tonnen CO 2 um 19 Mio. Tonnen niedriger als im Vorjahr (minus 11,4 Prozent) – und damit ebenfalls unter der im Bundesklimaschutzgesetz für 2020 festgelegten Jahresemissionsmenge von 150 Mio. Tonnen CO 2 . Der Hauptteil dieser Minderung ist darauf zurückzuführen, dass während des ersten Lockdowns weniger Auto gefahren wurde, vor allem auf den langen Strecken. Dies belegen die niedrigeren Absatzzahlen für Kraftstoffe und Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen. Ein mit rund 2 Mio. Tonnen kleinerer Teil der Minderung ist auf niedrigere CO 2 -Emissionen neuer Pkw unter anderem durch den Anstieg der Neuzulassungen von Elektroautos zurückzuführen sowie auf mehr Biokraftstoffe aufgrund der höheren Beimischungsquote. Die Fahrleistung der Lkw lag im Vergleich zum Vorjahr nur wenig niedriger. Einen deutlichen Corona-Effekt gab es ebenso beim inländischen Flugverkehr, der 2020 fast 60 Prozent weniger CO 2 verursachte – insgesamt rund 1 Mio. Tonnen weniger. Im Sektor Industrie gingen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um knapp 9 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück (minus 4,6 Prozent). Mit rund 178 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten lagen sie damit unter der im Bundesklimaschutzgesetz festgeschriebenen Jahresemissionsmenge von 186 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Hier spielen Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise eine wichtige Rolle, die in den Branchen allerdings unterschiedlich ausfielen. Die deutlichste Minderung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung um rund 10 Prozent zurückging. Im produzierenden Gewerbe gab es überwiegend leichte Emissionsrückgänge. Die gute Baukonjunktur wiederum führte zu höheren Prozessemissionen der relevanten Branchen in der mineralischen Industrie. Im Gebäudebereich kam es 2020 zu einer Emissionsminderung von gut 3 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten (minus 2,8 Prozent) auf 120 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor damit seine Jahresemissionsmenge gemäß Klimaschutzgesetz, die bei 118 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten liegt. Eine Ursache für diese Entwicklung ist ein geringerer Brennstoffverbrauch im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (minus 4 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten / minus 13,5 Prozent). Dagegen sind die Emissionen in den Haushalten leicht angestiegen. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 1,5 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente (minus 2,2 Prozent) auf 66 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück. Der Sektor bleibt damit unter der für 2020 im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 70 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Gründe dafür sind ein vergleichsweise geringer Einsatz von Mineraldünger, sinkende Rinderbestände und die erneut trockene Witterung . Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 3,8 Prozent auf knapp neun Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor unter der im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von neun Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen der Abfalldeponierung bestimmt. Im Ergebnis gingen bei allen Treibhausgasen 2020 die Emissionen zurück. Beim dominierenden Kohlendioxid beträgt der Rückgang knapp 67 Mio. Tonnen (-9,4 Prozent). Die Methangesamtemissionen gingen um gut 1 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente (-2,1 Prozent) zurück. Die Lachgasemissionen gingen ebenfalls um gut 1 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück (-3 Prozent). Die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen gingen 2020 aufgrund sinkender Bestands- und Befüllungsemissionen um 1,3 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente (-9 Prozent) weiter zurück. Zum ersten Mal wurden die Emissionsdaten im Rahmen des neuen Bundesklimaschutzgesetzes vorgelegt, das beginnend mit dem Jahr 2020 jährliche, kontinuierlich sinkende Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft und Sonstige festlegt. Die Daten werden nun wie im Gesetz vorgesehen vom neu eingerichteten Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach hat das Bundesbauministerium laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor in den kommenden Jahren wieder auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Die Genauigkeit der Daten Die Ergebnisse stellen die gegenwärtig bestmögliche Schätzung dar. Sie sind insbesondere auf Grund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2021 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2019 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2020 veröffentlicht das UBA im Januar 2022 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
630.000 mehr Jobs durch konsequenten Klimaschutz bis 2020 Das Umweltbundesamt (UBA) sieht exzellente Chancen, um mit Umweltschutz die wirtschaftliche Erneuerung global voranzubringen: „Früher häufig als Kostentreiber und Wachstumsbremse verrufen, hat der Umweltschutz das Potential zum Wohlstandstreiber moderner Volkswirtschaften.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth bei der Vorstellung der UBA-Jahrespublikation „Schwerpunkte 2012“ in Berlin. Würden die bisherigen Produktionsweisen mit hohem Klimagasausstoß und Rohstoffverbrauch beibehalten, brächte dies die Welt langfristig an den Rand des ökologischen und ökonomischen Kollapses. Von der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro im Juli 2012 wünscht sich Flasbarth daher einen globalen Impuls: „Wir brauchen eine grüne Wirtschaft. Dass das auch wirtschaftliche Vorteile bringt, sehen wir in Deutschland: Deutsche Unternehmen sind weltweit führend beim Export von Umweltschutzgütern. Schon heute sind etwa zwei Millionen Menschen im Umweltschutz beschäftigt. Allein die erneuerbaren Energien haben gut 370.000 Jobs geschaffen, deren Zahl während der Finanzkrise sogar weiter gestiegen ist.“, so Flasbarth. Weitere 630.000 Arbeitsplätze seien möglich, wenn das Klimaschutzziel der Bundesregierung, die Treibhausgase bis 2020 um 40 Prozent zu senken, konsequent umgesetzt werde. Weiteres Thema der UBA -Jahrespublikation: Die Rohstoffknappheit. Weltweit nimmt der Verbrauch an natürlichen Ressourcen und die Konkurrenz um knappe Rohstoffe rasant zu. Der Bereich ist Paradebeispiel für einen Sektor, in dem Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen könnten: „Für viele Rohstoffe ist der Weltmarktpreis stark gestiegen. Für Unternehmen ist es wirtschaftlich interessant, statt Gold, Kupfer oder Palladium immer wieder neu auf dem Weltmarkt einzukaufen, möglichst ressourceneffizient zu produzieren und Rohstoffe zu recyceln. Das entlastet auch die Umwelt.“, so Flasbarth. Die bisherige Strategie der Wirtschaft die Rohstoffknappheit durch möglichst günstige Vereinbarungen mit einzelnen Lieferländern zu lösen, sei viel zu kurzsichtig. Besser sei, Rohstoffe schon in der Herstellung sparsam einzusetzen und langlebige Produkte zu designen, die sich gut wiederverwenden und recyceln ließen. Die Steigerung der Rohstoffeffizienz birgt ebenfalls ein enormes Beschäftigungspotential: Bis zu 700.000 Arbeitsplätze sind bei konsequenter Umsetzung aller Materialeinsparungspotentiale im verarbeitenden Gewerbe bis 2030 möglich. Die Chemieindustrie - ein bedeutender Wirtschaftssektor in Deutschland und Motor für innovative Produkte - kann ebenfalls elementarer Baustein einer Grünen Wirtschaft sein: „Nachhaltige Lösungen ergeben sich nicht nur durch Regulierung, gerade Unternehmen können kooperativ zusammen arbeiten“, so Flasbarth. Ein Beispiel ist das so genannte Chemikalienleasing. Hier verdient ein Chemikalienlieferant nicht am Verkauf möglichst vieler Chemikalien, sondern vermietet diese - etwa ein Lösemittel zur Platinenherstellung. Dieses nimmt er dann zurück, um es aufzubereiten und gegebenenfalls erneut anzubieten. Ein Chemikaliennutzer kauft also lediglich die Funktion der Chemikalie nebst fach- und umweltgerechter Entsorgung. Beim Chemikalien-Leasing verdient der Anbieter an seinem Know-how. Das entlastet die Umwelt, da ein großer Anreiz besteht, weniger Stoffe einzusetzen und den Chemieabfall und Emissionen deutlich zu verringern. Ein anderes Beispiel ist die Krankenhaushygiene, wo spezialisierte Anbieter Desinfektionsmittel wesentlich effizienter einsetzen. Die Industriestaaten mit ihrer großen Innovationskraft ermutigt Flasbarth, Schwellen- und Entwicklungsländer beim nachhaltigen Umgang mit Chemikalien zu unterstützen: „Allein die Massenproduktion unseres Bedarfs an Kleidung und Schuhen in den Schwellen- und Entwicklungsländern verursacht erhebliche Probleme für die globale Umwelt und vor Ort. Wir wohlhabenden Länder sollten stärker dafür sorgen, dass wir mit unseren Chemieprodukten und -prozessen auf dem Weltmarkt keine Risiken exportieren, sondern nachhaltige Lösungen.“ Die „Schwerpunkte 2012“ können kostenlos heruntergeladen und als Print-Fassung bestellt werden unter: Dessau-Roßlau, 15.03.2012
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die global und regional beobachteten Veränderungen der oberflächennahen Lufttemperatur und des Niederschlagsgeschehens vielfältige Wirkungen auf die menschliche Gesundheit, Ökosysteme und Wirtschaftssektoren haben werden. Trotz hoher Anstrengungen im Klimaschutz werden weitere Veränderungen, z.B. des Wasserhaushaltes, durch die bereits in der Atmosphäre befindlichen Treibhausgase erwartet. Daraus entsteht als zentrale Aufgabe die Entwicklung einer Anpassungsstrategie , welche die Anpassungsoptionen der einzelnen Sektoren bündelt. Bereits 2005 beschloss die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms die Entwicklung einer nationalen Anpassungsstrategie. Veröffentlicht in Texte | 47/2010.
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