Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Die Jugendbildungsstätte 'Kührener Brücke' ist eine Einrichtung mit 36 Betten und Vollverpflegung, überwiegend für Kinder- und Jugendgruppen. Es ist ein massives Haus mit Satteldach, Bruttogeschossfläche: 1.220 qm. Die Kollektorfläche beträgt 17,6 qm. Die 8 Kollektoren sind in das Süddach des Anbaus integriert, bei einer Dachneigung von 40 Grad. Die Anlage dient zur Deckung des Warmwasserverbrauchs der Hausgäste und der Familie der Hauswirtschaftsleiterin, die ganzjährig im Hause wohnen. 1 Solarspeicher mit Schichtenladevorrichtung und einem Gesamtvolumen von 750 l. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - In unserer Neuen Kirchenzeitung ist ein Artikel über die Solaranlage erschienen. - Ein neuer Hausprospekt mit Darstellung der Solaranlage ist erstellt worden. - Ein Wochenende für Jugendliche zur Solarenergie in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Plön fand im März 2001 statt. - Im Dezember 2000 feierte die Kührener Brücke 25jähriges Bestehen und auch bei dieser Gelegenheit wurde unseren Gästen die Solaranlage vorgestellt. - Die Kührener Brücke mit der Solaranlage wurde an unserem Stand auf dem Katholikentag in Hamburg vorgestellt. - Beim Landeskindertag im Jahr 2001 in der Kührener Brücke wurde die Solarenergie vorgestellt. Fazit: Wir haben hundert Kinder und Jugendliche mit dem Thema Sonnenenergie zumindest in Berührung gebracht. Wir haben viele Multiplikatoren aus den Kirchengemeinden mit dem Thema Solarenergie und erneuerbare Energien vertraut gemacht. Weiterhin durchlaufen viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene die 'Kührener Brücke' und stoßen auf die Solarenergie. Das Bewusstsein für die Umwelt ist bei Kindern und Jugendlichen zur Zeit nicht sehr groß. Gerade deshalb ist die finanzielle Unterstützung für Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden sehr wichtig und die Maßnahmen zur Verbreitung ein wichtiger Baustein um die Menschen für erneuerbare Energien zu sensibilisieren. Unter den gleichen finanziellen Bedingungen würden wir es wieder machen. Gerade die begleitenden Maßnahmen haben auch zu einer Profilierung der Landesstelle der katholischen Jugend geführt.
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Kollektorfläche: 10,2 m2; Kollektor: Indach; WW-Anlage; Speicher: 1 Stck. Solarspeicher 500 l; Dachneigung: 30 Grad; Ausrichtung: Süden. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Begleitung des Einbaus der Solaranlage durch Abkündigungen, Erwähnungen in den Predigten und Fürbitten in den Gottesdiensten. Hinweis im Gemeindeblatt, Ähnliches gilt für die Gemeindekreise; - Spezieller thematischer Gottesdienst zum Thema 'Bewahrung der Schöpfung'; - Festhalten der einzelnen Bauphasen durch Foto und Video; - Veröffentlichungen, Texte, Fotos in der lokalen Presse und in Kirchenzeitungen; - Veröffentlichungen im Rundfunk; - Zusammenarbeit in dem Hornocamp; - Einbeziehung von Parteien und Vereinen vor Ort einschl. Frau Schneider von 'pro Guben'; - Während der Bauzeit ist ein entsprechendes Bauschild anzubringen; - Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Schild am Gebäude anzubringen, dass auf die Solaranlage hinweist; - Einladungen zu Gemeindeausflügen nach Guben aussprechen; - Vorstellung des Projektes in und gegenüber Kirchengemeinden des KK Cottbus, Partnergemeinden, Gemeinden der Ökumene vor Ort; - Einladung des Pfarrkonventes des KK Cottbus in unser Haus; - Literatur zur Solartechnik wird auf dem Büchertisch der Gemeinde vertrieben; - Berücksichtigung des Projektes in der Christenlehre, im Konfirmandenunterricht und in der Jungen Gemeinde; - Begleitung durch den Bauausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Kindergartenausschuss und den Öffentlichkeitsausschuss der Gemeinde; - Ausstellung zum Projekt im Gemeindehaus und in der Klosterkirche; - Besichtigung der Anlage durch Parteien und interessierte Gruppen; - Erhalt des Umweltpreises durch den Verein für Energie und Umwelt e. von Pro Guben unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters der Stadt Guben. Fazit: Als Fazit kann man sagen, dass der Einbau der Solaranlage für das Objekt neben der hohen Akzeptanz auch Bewunderung für die Bereitschaft zur Erhaltung der Schöpfung hervorgerufen hat. Durch die großzügige Förderung durch die Bundesstiftung Umwelt konnte der stark strapazierte Haushalt der Gemeinde geschont werden. Dafür war jeder Beteiligte bereit, einiges für die Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Ferner muss gesagt werden, dass die Bearbeitung der Förderanträge sehr unbürokratisch durchgeführt wurde. Diese Maßnahme als Ganzes kann jederzeit weiterempfohlen werden.
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).
Das Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord, im Stadtteil Uhlenhorst (Ortsteil 415) gelegen. Es wird im Südwesten durch das mit Wohngebäuden bestandene Flurstück 6571 (Martha- Muchow-Weg Nr. 11) und die Flurstücke 6462 und 6339 (Polizeiwache Oberaltenallee Nr. 44), im Nordwesten durch die Oberaltenallee, im Nordosten durch die Leo-Leistikow-Allee und im Südosten durch den Martha-Muchow-Weg begrenzt. Das Vorhabengebiet umfasst das Flurstück 6772.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan HB 40 betrifft den Bereich zwischen dem Rehrstieg im Westen, dem Wohngebiet am Rehrstieg im Nordwesten, dem geplanten Wohngebiet an der Francoper Straße im Norden, dem Kleingartengebiet im Nordosten, der Wohnbebauung an der Straße Erlenbruch sowie an der Straße Rehrstieg im Süden: Rehrstieg (Flurstücke 3187, 3190, 3895 und 3217) - Nordgrenze der Flurstücke 5509, 3193 und 3195, Ostgrenze des Flurstücks 3195, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3197, Südgrenze des Flurstücks 3195, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3476 und Südgrenze des Flurstücks 3896 der Gemarkung Neugraben des Bezirks Harburg, Ortsteil 714.
Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."
Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Bergstedt 17 für den Geltungsbereich nördlich des Volksdorfer Damms zwischen Bergstedter Alte Landstraße, Bergstedter Chaussee und Heidredder sowie westlich der Wohnbebauung am Henseweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergstedter Alte Landstraße - Bergstedter Chaussee - Nord- Ostgrenze des Flurstücks 950, Nordgrenze des Flurstücks 1639 (Heidredder), über das Flurstück 1639, Ostgrenze des Flurstücks 261 der Gemarkung Bergstedt-Volksdorfer Damm.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1643 |
| Europa | 83 |
| Kommune | 76 |
| Land | 442 |
| Weitere | 96 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 295 |
| Zivilgesellschaft | 247 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 1520 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 6 |
| Kartendienst | 5 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 244 |
| Umweltprüfung | 163 |
| unbekannt | 213 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 425 |
| Offen | 1685 |
| Unbekannt | 49 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2023 |
| Englisch | 292 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 5 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 241 |
| Keine | 1267 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 66 |
| Webseite | 695 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1201 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1643 |
| Luft | 913 |
| Mensch und Umwelt | 2159 |
| Wasser | 816 |
| Weitere | 2117 |