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Starkregen- und Überflutungsgefahren 2025

Karte 02.24.1 Starkregenhinweiskarte Die Starkregenhinweiskarte weist auf die potentielle Gefährdung durch Überflutung und auf dokumentierte Starkregenereignisse hin. Die Starkregenhinweiskarte stellt die Ergebnisse der Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamts für Kartographie, der topografischen Senkenanalyse der Berliner Wasserbetriebe und die starkregenbedingten Feuerwehreinsätze der Berliner Feuerwehr für das Land Berlin dar. Die Karte enthält jeweils flächenhafte Aussagen zum Wasserstand, zur Fließgeschwindigkeit/-richtung für das außergewöhnliche und das extreme Ereignis und zu Ausdehnungen der Senken. Die starkregenbedingten Feuerwehreinsatzdaten werden sowohl punktuell (ab Maßstab 1:25.000) als auch aggregiert auf Basis von Blockteil- und Straßenflächen (ISU5 2021) dargestellt. Darüber hinaus werden Gebiete dargestellt, für die basierend auf gekoppelten 1D-Kanalnetz-/2D-Oberflächenabflusssimulation detaillierte Starkregengefahrenkarten vorhanden sind. Diese Informationen werden mit der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit und der Gewässerkarte überlagert. Der Wasserstand über Geländeoberfläche [cm], wird für das außergewöhnliche Ereignis analog zur Klassifizierung der Starkregengefahrenkarte (siehe unten) in fünf Klassen in Blautönen dargestellt, wobei der maximale aufgetretene Wasserstand je Szenario gezeigt wird. Zusätzlich wird die Fließgeschwindigkeit [m/s] in fünf Klassen in Gelb-/Rottönen sowie die Fließrichtung mit Richtungspfeilen für das außergewöhnliche Ereignis dargestellt. Der Wasserstand sowie die Fließgeschwindigkeit/-richtung des extremen Szenarios können als zusätzliche Layer eingeblendet werden. Im Einzelnen besteht die Starkregenhinweiskarte aus folgenden Fachlayern: außergewöhnliches Ereignis (außergewöhnliches Niederschlagsereignisse (100-jährliche, Dauerstufe 60 Min.) mit Euler Typ II-Verteilung): Wasserstand (cm) Fließgeschwindigkeiten (m/s) Fließrichtung (im Uhrzeigersinn/0° in Richtung Norden) extremes Ereignis (extremes Niederschlagsereignisse (100 mm in 60 Min.) mit Blockregenverteilung): Wasserstand (cm) Fließgeschwindigkeiten (m/s) Fließrichtung (im Uhrzeigersinn/0° in Richtung Norden) Gebiete, für die detaillierte Starkregengefahrenkarten vorliegen Feuerwehreinsätze (als Punkte verortet; sichtbar ab Maßstab von 1:25.000) Gebäudeumringe Gewässer Feuerwehreinsätze (Einsatzanzahl je Blockteil-/Straßenfläche) Topografische Senkenanalyse Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die starkregenbedingten Feuerwehreinsätze sind ein Indikator für die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens und somit für ein erhöhtes Risiko von Überflutungsschäden durch Starkregen. Die einzelnen Feuerwehreinsätze werden erst ab einer gewissen Zoomstufe (ab Maßstab von 1:25.000) punktuell dargestellt. Abbildung 1 zeigt die Anzahl der starkregenbedingten Feuerwehreinsätze in einem Jahr, wobei das Jahr 2017 mit dem Starkregenereignis vom 29.06. bis zum 30.06.2017 mit 1004 Feuerwehreinsätzen besonders prägnant ist. Am 29. und 30. Juni 2017 fielen im Berliner Raum ungewöhnlich langanhaltende und intensive Niederschläge, wobei der Fokus der Starkniederschläge im Nordwesten Berlins lag und in verschiedenen Gebieten Tagessummen erreicht wurden, die einem 100-jährigen Ereignis entsprachen. In Berlin-Tegel wurde eine Niederschlagstagessumme von 195,8 mm gemessen. Die Verteilung der Feuerwehreinsätze auf die Monate und Jahre ist in Abbildung 2 dargestellt. Die Feuerwehreinsätze aufgrund von Starkregen finden hauptsächlich zwischen Mai und September statt, mit einer Häufung in den Monaten Juni bis August. Die Senken (türkis) zeigen Geländetiefpunkte, in denen sich das Wasser sammeln könnte und dabei Straßen, Plätze, Grünflächen und Gebäude überfluten kann. Dieser topografischen Analyse liegen keine Niederschlagsszenarien zu Grunde. Die Darstellung der Senken ist daher unabhängig von bestimmten Regenereignissen zu verstehen. Sie stellt das maximale Füllpotential einer Geländesenke dar. Die Entwässerung über Abwasseranlagen (Kanalisation, etc.) oder Aspekte, wie die Versickerung im Boden, wurden in der Analyse nicht berücksichtigt. Unsicherheiten der Senken ergeben sich maßgeblich aus Fließhindernissen, wie Brücken, Bahn- und Straßendämmen oder durch große Gewässerdurchlässe, die für realitätsnahe Senkenausdehnungen von großer Bedeutung sind, die jedoch tlw. nicht berücksichtigt wurden. Zudem können kleinräumige Strukturen, wie Bordsteine etc., auf Grund der Genauigkeiten und Auflösung des verwendeten Geländemodells nicht berücksichtigt werden. Zudem wird auf Gebiete hingewiesen, für die basierend auf einer gekoppelten 1D/2D-Simulation detaillierte Starkregengefahrenkarten vorhanden sind. Die Hochwassergefahrenkarte stellt das Ausmaß der räumlichen Ausbreitung der Überschwemmungen von einem Flusshochwasser sowie die Wassertiefe für die Hochwasserszenarien mit niedriger Wahrscheinlichkeit dar. Eine ausführliche Beschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten finden Sie im Umweltatlas . Für Berlin wurden die Karten nur für Risikogebiete erstellt und in den Karten werden nur die Überflutungen durch Flusshochwasser dargestellt. Überflutungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Starkregen entstehen, werden in den Karten nicht berücksichtigt. Die Starkregenhinweiskarte weist daher auf die potentielle Gefährdung durch Überflutung und auf dokumentierte, durch Starkregen verursachte Ereignisse hin. In der gezeigten Starkregenhinweiskarte wird eine vereinfachte Gefährdungsabschätzung auf Grundlage der potenziell zu erwartenden Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten für zwei unterschiedliche Regenszenarien und einer topographischen Senkenanalyse mit Feuerwehreinsatzdaten kombiniert. Sie gibt somit einen ersten Anhaltspunkt, wo es zu Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen kommen könnte und wo in der Vergangenheit Schäden durch Überflutungen durch Starkregenereignisse aufgetreten sind. Dadurch kann eine berlinweite erste Abschätzung und Einordnung von Gefährdungsbereichen durch Starkregen für bestehende Gebäude, Infrastrukturen und Neubauten erfolgen. Zum Beispiel können basierend auf der Starkregenhinweiskarte bei der städtebaulichen Planung und der Bauleitplanung Belange der Starkregenvorsorge berücksichtigt werden. Sie ermöglicht potentielle Gefahrenbereiche zu erkennen und eine frühzeitige Sensibilisierung der Akteure. Sie berücksichtigt jedoch nicht das Kanalnetz oder die Infiltration in den Boden. Zudem konnten Geländedetails, etwa auch Durchlässe unter Straßen etc., nicht immer vollständig abgebildet werden. Die derzeit vorliegende Starkregenhinweiskarte weist daher eine geringere Aussagekraft und Belastbarkeit im Vergleich zu den umfassenden Starkregengefahrenkarten auf. Die Starkregenhinweiskarte entbindet nicht von der Pflicht für einzelne Projekte, die hydraulischen Standortvoraussetzungen vor Ort zu erkunden und nachzuweisen. Ein Abgleich des Modells mit der Situation vor Ort ist erforderlich. Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen ergeben, Haftung übernommen. Die Starkregengefahrenkarte zeigt die räumliche Ausdehnung von Überflutungen, die Überflutungstiefen (Wasserstand über Gelände) und die Fließgeschwindigkeiten eines starkregenbedingten Hochwassers bei verschiedenen Szenarien (seltenes, außergewöhnliches und extremes Ereignis). Die Starkregengefahrenkarte beinhalten eine detaillierte Bewertung der räumlichen Ausdehnung von Überflutungen, den Überflutungstiefen und den Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien. Sie sind ein zentrales Element der Abwasserplanung und bilden die Grundlage des kommunalen Starkregenrisikomanagements. Für das Land Berlin sind Starkregengefahrenkarten, insbesondere von seltenen (T = 30 a, T = 50 a nach KOSTRA-DWD als Euler Typ II mit der Dauerstufe 180 Min.), außergewöhnlichen (T = 100 a nach KOSTRA-DWD als Euler Typ II mit der Dauerstufe 180 Min.) und extremen Ereignissen (TExtrem = 100mm in 60 Min. als Blockregen) eine wichtige Grundlage für das kommunale Starkregenrisikomanagement. Der Wasserstand , genauer gesagt der Wasserstand über Geländeoberfläche oder die Einstautiefen, wird klassifiziert in fünf Klassen dargestellt, wobei der maximale aufgetretene Wasserstand je Szenario gezeigt wird. Wasserstände kleiner 10 cm werden nicht dargestellt, da die Genauigkeit der Methode und Grundlagendaten nicht ausreichend ist, um verlässliche Aussagen für diese Wassertiefen zu machen. Jedoch können auch in diesem Bereich Schäden auftreten und die Gefahr von Unfällen z.B. durch Aquaplaning ist erhöht. Ab Einstautiefen von 10 cm ist die Gefahr jedoch deutlich erhöht, dass das Wasser durch ebenerdige Kellerfenster oder Lichtschächte in Gebäude oder tieferliegende Gebäudeteile, wie Souterrain-Wohnungen, Garageneinfahrten oder Unterführungen, eintreten kann. Neben der direkten Gefahr des Ertrinkens, besonders für Kleinkinder und Kinder, besteht die Gefahr des Stromschlags. Zudem ist bei einem Wasserstand von 10 – 30 cm der Verkehr eingeschränkt. Mit steigenden Überflutungstiefen (30 – 50 cm) erhöhen sich diese Gefahren entsprechend. Wasser kann dann auch in Gebäude mit höher gelegenen Kellerfenstern oder mit erhöhten Eingängen eintreten. Durch den statischen Druck des anstehenden Wassers können Fluchtwege blockiert sein. Es drohen Schäden auch an geparkten Fahrzeugen und Straßen sind mit den üblichen Fahrzeugen nicht mehr befahrbar. Höhere Überflutungstiefen (50 – 100 cm und > 100 cm) führen zu einer erhöhten Gefahr durch Ertrinken für Kinder und Erwachsene. Die statische Belastung von Gebäude- und Bauwerksteilen nimmt zu und kann bei Versagen eine zusätzliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Zudem können nur noch Spezialfahrzeuge verkehren. Die Fließgeschwindigkeit und Fließrichtung (farbcodierte Fließpfeile) wird erst ab einer gewissen Zoomstufe (ab Maßstab von 1:2.500) dargestellt, wobei hier der tiefengemittelte Maximalwert der Fließgeschwindigkeit als Grundlage verwendet wird. Hierdurch lassen sich die Fließwege, sowie die Entstehungs- und Einzugsgebiete lokaler Überflutungen ableiten. Bereits geringe Fließgeschwindigkeiten von bis zu 0,5 m/s können eine Gefahr für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen, Kleinkinder und Kinder beim Queren eines Fließweges darstellen, insbesondere bei größeren Wassertiefen. Durch erhöhten Druck ist ein Versagen von Dichtungen möglich. Bei steigenden Fließgeschwindigkeiten (0,5 – 1,0 m/s) erhöht sich die Gefahr für die menschliche Gesundheit beim Queren eines Abflusses und besteht dann auch für Erwachsene. Die Kombination von statischen und dynamischen Kräften erhöht die Wahrscheinlichkeit des Versagens von Gebäude- und Bauwerksteilen. Höhere Fließgeschwindigkeiten (> 1,0 m/s) können dazu führen, dass größere Objekte von der Strömung mitgerissen werden (z.B. Mülltonnen, Autos, Baumstämme). Diese Objekte stellen eine direkte Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, können aber auch zusätzliche Beschädigungen an Gebäude- und Bauwerksteilen verursachen, sodass die Versagenswahrscheinlichkeit steigt. Das Wasser kann durch Fremdstoffe wie Öl, Fäkalien oder Chemikalien verunreinigt sein, was zu größeren Schäden führen kann. Beispielsweise gefährden entsprechende Schäden an Öltanks nicht nur das eigene Haus, sondern auch Nachbargebäude und die Umwelt. Durch Unterspülungen kann die Bausubstanz geschädigt werden und infolgedessen zum Versagen von Gebäude- und Bauwerksteilen führen. Der Faktor Zeit spielt bei Starkregenereignissen eine wichtige Rolle. Wenn Wasser über einen längeren Zeitraum einwirkt, können weitere strukturelle Schäden entstehen. In den Starkregengefahrenkarten werden zusätzliche Informationen angezeigt. Neben den Flurstücken und den Gebäudefunktionen, werden die Gewässer, Vegetationsflächen, Fahrbahnen, Parkflächen, Gehwege, Baumscheiben, Trennstreifen, Gleiskörper und Gebäudefunktion gezeigt. Diese Informationen werden als Hintergrundkarten eingeblendet und entsprechen dem aktuellen Stand und nicht den Bearbeitungsstand der Starkregengefahrenkarte. Die Starkregengefahrenkarte entbindet nicht von der Pflicht für einzelne Projekte, die hydraulischen Standortvoraussetzungen vor Ort zu erkunden und nachzuweisen. Ein Abgleich des Modells ist mit der Situation vor Ort erforderlich. Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen ergeben, Haftung übernommen.

Hochwasserrisikogebiet - Flusshochwasser (HQ 200) (§§ 73, 74 WHG)

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9 o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur o Überschwemmungsgebiete.

Hochwasserrisikogebiet - Küstenhochwasser (§§ 73, 74 WHG)

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur

Einzugsgebiete der Wasserversorgung

Einzugsgebiete der Wasserversorgung in Bayern. Bekannte, bereits abgegrenzte Einzugsgebiete wurden unter Anwendung bayernweit einheitlicher Kriterien und Vorgaben auf Plausibilität geprüft, gegebenenfalls überarbeitet oder bei Notwendigkeit auch klein- d.h. grobmaßstäblich (Bearbeitungsmaßstab 1:25.000 oder kleiner) neu abgegrenzt. Für Wassergewinnungsanlagen (WGA) ohne bereits bekanntes Einzugsgebiet wurde eine kleinmaßstäbliche Erstabgrenzung vorgenommen. Die Bearbeitung erfolgte unter Berücksichtigung der am Wasserwirtschaftsamt (WWA) vorliegenden Datengrundlagen. Darüber hinausgehend wurden keine Untersuchungen im Gelände durchgeführt. Die erfassten Flächendaten sind für die Verwendung im kleinen Darstellungsmaßstab (≤ 1:25.000) vorgesehen und ermöglichen einen ersten Überblick über die Lage der Einzugsgebiete der Wasserversorgung. Die Begrenzung basiert i. d. R. auf hydrogeologischen, mittleren hydrologischen und anthropogenen Einflussgrößen (z. B. hydraulische Durchlässigkeiten, Grundwasserfließrichtung, Grundwasserneubildung, Entnahmen). (Hinweis für die gemeinsame Darstellung der Einzugsgebiete mit Wasserschutzgebieten: Die Einzugsgebiete werden grundsätzlich bezogen auf die einzelne WGA abgegrenzt und dargestellt. Summen- und Wechselwirkungen zwischen benachbarten WGA bleiben bei dieser Methodik aus Acht. Ein Wasserschutzgebiet kann jedoch für mehrere WGA festgesetzt werden. Hierbei sind bei der Bemessung konkrete Summen- und Wechselwirkungen der Teil-Einzugsgebiete zu berücksichtigen. Bei der großmaßstäblichen, d.h. detailmaßstäblichen Bearbeitung für die Bemessung eines Wasserschutzgebietes (Bearbeitungsmaßstab ca. 1:5.000 oder größer) müssen die hydrogeologisch hydraulischen Grenzen eines zugrundeliegenden Einzugsgebietes bzw. dessen Teilflächen mit qualitätsmaßgeblicher Risikorelevanz umschlossen werden. Ebenso sind Worst-Case-Szenarien wie z. B. sommerliche Maximalentnahmen bei niedrigen Grundwasserständen oder veränderte Strömungsverhältnisse (Anstromrichtung, Gefälle) besonders zu berücksichtigen, um einen hinreichenden Detailgrad für die Abgrenzung des WSG zu erreichen. Im Hinblick auf eine Vollziehbarkeit der Wasserschutzgebietsverordnung ist die Bemessung des Wasserschutzgebietes bzw. der Schutzzonen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z. B. Flurstücksgrenzen). Deswegen reichen, insbesondere im fassungsnäheren Bereich, die Wasserschutzgebiete i. d. R. über die dargestellten Einzugsgebiete hinaus. Im Ergebnis kann es im Einzelfall durch diese vorstehende Systematik oder auch durch unterschiedliche Bearbeitungsstände von Wasserschutzgebiet und Einzugsgebiet dazu kommen, dass die dargestellten WGA-bezogenen Einzugsgebiete kleiner sind als die Wasserschutzgebiete. In diesen zunächst unplausibel erscheinenden Fällen ist es regelmäßig erforderlich, die Gründe hierfür genau zu kennen.)

Hochwasser und Überschwemmungen 2024

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

Willingmann bekräftigt Forderung nach solidarischer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: „Frankreich ist Vorbild“

Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr das 20-jährige Bestehen der Regionalpartnerschaft mit der französischen Region Centre-Val de Loire. Vor diesem Hintergrund ist auch Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann in dieser Woche in Frankreich; im Mittelpunkt seines Besuches stehen der Hochwasserschutz und entsprechende Präventionsmaßnahmen. Mit Blick auf die Gespräche mit französischen Expertinnen und Experten in Orléans wirbt der Minister erneut für die Einführung einer solidarischen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland. Willingmann betont: „Hochwasser-Prävention spielt auch bei unseren Nachbarn eine wichtiges Rolle. In Sachen privater Vorsorge ist uns Frankreich dabei sogar meilenweit voraus. Während in Sachsen-Anhalt und Deutschland trotz allseits bekannter, gravierender Schadensereignisse in den vergangenen beiden Jahrzehnten nur rund jeder zweite Haushalt gegen Elementarschäden abgesichert ist, beträgt die Quote in unserem Nachbarland satte 98 Prozent.“ Diese hohe Beteiligung ermögliche günstige Beiträge von im Schnitt nicht mehr als 40 Euro im Jahr. „Angesichts zunehmender Unwettergefahren und erheblicher Schäden durch den fortschreitenden Klimawandel wäre dieses Modell auch für Deutschland ein Gewinn. Frankreich zeigt: Wenn alle dabei sind, entfallen aufwändige Prüfungen durch Versicherer und die Prämien bleiben niedrig. Das sollten wir uns in Deutschland zum Vorbild nehmen.“ In diesem Zusammenhang appellierte Willingmann erneut an Bundesjustizminister Marco Buschmann, seine Blockadehaltung aufzugeben: „Was bei europäischen Nachbarn funktioniert, darf in Deutschland kein Tabu sein. Für den Ausgleich privater Hochwasserschäden braucht es einen solidarischen Versicherungsschutz statt immer neuer staatlicher Fördertöpfe, die kurzfristig nach Schäden aufgelegt werden. Auch in Versicherungsfragen ist Eigenverantwortung gut und wichtig. Wenn dies aber nicht funktioniert und die Absicherungs-Quoten seit Jahren stagnieren, brauchen wir eine kreative, bessere Lösung.“ Dabei gehe es nicht nur um Eigenheimbesitzer mit Elbblick. „In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels tritt auch abseits von Hochwasser-Risikogebieten vermehrt Starkregen auf, der Straßen und Keller fluten kann. Eine Pflichtversicherung würde die zunehmenden Risiken solidarisch und bezahlbar auf eine große Zahl von Menschen verteilen.“ Dabei könne eine solche Versicherung optional auch Selbstbehalte beinhalten, um eine für alle Versicherten leistbare Versicherungsprämie zu ermöglichen. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) aus dem Februar 2024 sind von rund 650.000 Adressen in Sachsen-Anhalt rund 9.000 hochwassergefährdet. Die Versicherungsquote gegen Elementarschäden liegt in Sachsen-Anhalt wie auch im Bund seit Jahren nur bei rund 50 Prozent. Aktuell ist es für Hauseigentümer insbesondere in Risikogebieten oftmals nur schwer möglich, sich gegen Elementarschäden freiwillig zu versichern. Bereits 2015 kamen verschiedene Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsprämien zum Teil die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer übersteigen. Im Rahmen der Gespräche wurde auch ein Abkommen zwischen den Partnerregionen besprochen, welches die bestehende Kooperation zwischen Sachsen-Anhalt und Centre-Val de Loire im Bereich Hochwasserschutz erweitern und voraussichtlich Anfang 2025 unterzeichnet werden soll. Die Loire (1.012 km) zählt ebenso wie die Elbe (1.094 km) zu den wenigen noch frei fließenden großen Flüssen in Europa und wird immer wieder von Hochwasser heimgesucht, u.a. verursacht durch Starkregen. Hier profitieren beide Seiten vom Erfahrungsschatz der jeweiligen Partnerregion. Schwerpunkte der geplanten Zusammenarbeit sind u.a. das Üben von Extremszenarien im Bereich Hochwasserschutz und das Vorlandmanagement. Hintergrund : Willingmann hatte Anfang April 2024 anlässlich eines Delegationsbesuchs aus der Region Centre-Val de Loire in Sachsen-Anhalt bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Partnerregion geführt. Im Zentrum des seinerzeitigen Treffens in Aschersleben stand damals die Energiepolitik. Besucht wurde u.a. ein Bauprojekt für energieautarkes Wohnen der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft. Der Plattenbau aus den 1970er Jahren ist klimaneutral saniert und umgebaut worden; heute kann er CO 2 -frei betrieben und zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Wie sind die Ergebnisse der Übungen, in denen für den Fall eines nuklearen Unfalls das Zusammenspiel der Behörden in Katastrophenszenarien geübt wird?

Wie sind die Ergebnisse der Übungen, in denen für den Fall eines nuklearen Unfalls das Zusammenspiel der Behörden in Katastrophenszenarien geübt wird? Bei einem nuklearen Unfall arbeiten die zuständigen örtlichen und staatlichen Behörden eng zusammen. In regelmäßigen Abständen wird die Zusammenarbeit der mitwirkenden Einsatzkräfte im Katastrophenfall geübt. In jeder Übung im Rahmen des Katastrophenschutzes gibt es positive Aspekte und Verbesserungsvorschläge. Die Ergebnisse einer Übung werden sorgfältig ausgewertet, um Mängel und Schwachstellen zu erkennen und um sie anschließend zeitnah zu beseitigen. Dadurch wird die Katastrophenschutzvorsorge permanent verbessert. Die Übungen sind ein außerordentlich wichtiges Instrument für eine nachhaltige Katastrophenschutzvorsorge.

Wird für den Fall eines nuklearen Unfalls das Zusammenspiel der Behörden in Katastrophenszenarien geübt?

Wird für den Fall eines nuklearen Unfalls das Zusammenspiel der Behörden in Katastrophenszenarien geübt? Übungen im Rahmen des Katastrophenschutzes werden regelmäßig für den radiologischen Notfallschutz durchgeführt. Je nach Ziel einer Übung werden nicht nur die zuständigen Behörden in den Ländern und im Bund , sondern gegebenenfalls auch die Polizei, die örtlichen Feuerwehren mit ihren ABC-Fahrzeugen, das Technische Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, Malteser Hilfsdienst oder Johanniter in die Übung eingebunden. Die Messnetze des Bundes zur Messung der Umweltradioaktivität in Luft und Wasser werden mehrmals jährlich in den sogenannten Intensivbetrieb versetzt. Etwa einmal pro Jahr beteiligen sich daran auch die in das Integrierte Mess- und Informationssystem eingebundenen Länderbehörden mit Messungen zum Beispiel von Nahrungs- und Futtermitteln. Etwa alle zwei Jahre üben lokale Behörden, Landes- und Bundesbehörden gemeinsam mit Nachbarländern der Europäischen Union ( EU ) und mit internationalen Organisationen das Zusammenwirken. Diese Übungen koordinieren globale Bündnisse wie die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) oder die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ).

Vorbereitet für das Unwahrscheinliche

Vorbereitet für das Unwahrscheinliche Radiologischer Notfallschutz nach der Zeitenwende Gastbeitrag von BfS -Präsidentin Dr. Inge Paulini in der Magazinreihe "Moderner Katastrophenschutz" des Behördenspiegel Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat das Sicherheitsempfinden in Europa verändert. Seit Beginn des Krieges ist die Sorge groß, dass kerntechnische Anlagen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Selbst ein Einsatz von Kernwaffen scheint nicht mehr gänzlich ausgeschlossen. Und während die Kämpfe in der Ukraine unvermindert andauern, sorgt seit vergangenem Jahr auch der Krieg im Nahen Osten weltweit für Besorgnis. Krisen, Kriege und Konflikte rücken Gefahren, die lange Zeit undenkbar erschienen, wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung. Schon die Covid-19-Pandemie und die Klimakrise haben für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt – und diese wurde durch die Kriege noch verstärkt. Die sicherheitspolitische Zeitenwende darf sich daher nicht nur auf die militärische Vorbereitung beschränken, sondern muss auch die zivile Verteidigung und insbesondere den Zivilschutz einbeziehen. Vorbereitung auch für vermeintlich unwahrscheinliche Fälle Jodtabletten Viele Bürgerinnen und Bürger stellten zu Beginn des Krieges gegen die Ukraine im Februar 2022 bange Fragen nach Bunkern oder schützender Kleidung. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) verzeichnete ein immenses Informationsbedürfnis zum Thema Jodtabletten im Zusammenhang mit einem möglichen Austritt von radioaktiven Stoffen . Die Frage danach, wie man sich selbst und die Nächsten im Katastrophenfall schützen kann, ist wieder relevant geworden. Um die Bevölkerung in einer Krise schützen zu können, braucht es gute Vorbereitung, auch für vermeintlich unwahrscheinliche Fälle, eine enge Abstimmung aller Akteure und eine verständliche Kommunikation – und das dauerhaft. Zivil- und Katastrophenschutz sind nicht nur bei oder kurz nach einem Ereignis von Bedeutung. Radiologisches Lagezentrum als übergeordneter Krisenstab Deutschland hat sich für einen möglichen radiologischen Notfall in den vergangenen Jahren gut aufgestellt. Nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima 2011 wurden hierzulande viele Prozesse noch einmal überarbeitet und verbessert. So ist das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ) als übergeordneter Krisenstab für radiologische Notfälle eingerichtet worden. Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen bewerten unter Federführung des Bundesumweltministeriums die Lage und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab. Ziel ist es, Informationen an zentraler Stelle zusammenzuführen und im Notfall schlanke Strukturen zu nutzen. Maßgebliche Abläufe sind in einem Allgemeinen Notfallplan festgelegt, der 2023 verabschiedet wurde. Das BfS ist im Radiologischen Lagezentrum für die Messungen der Radioaktivität , für das Erstellen von sogenannten Lagebildern , die einen Überblick über den Unfall sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen enthalten, sowie für die Krisenkommunikation zuständig. 1.700 Sonden zur Messung von Radioaktivität Dafür verfügt das Bundesamt über ein umfassendes Radioaktivitätsmessnetz : Mit 1.700 Messsonden über ganz Deutschland verteilt ist das Messnetz für die sogenannte Ortsdosis -Leistung ( ODL ) das umfangreichste weltweit. Damit verfügt Deutschland über ein effektives Frühwarnsystem. Wenn der Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, wird automatisch eine Meldung ausgelöst. Die Fachleute des BfS beobachten auch die Situation in der Ukraine seit Beginn des Krieges intensiv. Ein möglicher Unfall mit radioaktiven Stoffen in der Ukraine hätte für Deutschland voraussichtlich nur begrenzte Auswirkungen. Im schlimmsten Fall könnten bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht mehr in den Handel gebracht werden und dürften nicht mehr verzehrt werden. Selbst bei der Reaktorkatastrophe von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) 1986 waren weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, wie etwa Jodtabletten oder gar Evakuierungen, nicht erforderlich. Anerkennung als Teil der kritischen Infrastruktur erforderlich Auch nach dem Atomausstieg in Deutschland müssen wir mit Blick auf das europäische Ausland und mögliche internationale Krisen reaktionsfähig sein. Zu den wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre zählen das ODL -Messnetz gegen Angriffe von außen zu schützen und die Durchhaltefähigkeit der Krisenstäbe in langen Bedrohungslagen zu stärken. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Aus Sicht des BfS ist das Radiologische Lagezentrum elementar für die nationale Krisenvorsorge und muss deshalb als Teil der kritischen Infrastruktur anerkannt werden. Auch in einer Multi-Krise darf die Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Zivilschutz ist ein zentrales sicherheitspolitisches Handlungsfeld im Rahmen der Gesamtverteidigung, das weiterentwickelt und ausgebaut werden muss. Dafür braucht es die entsprechende Ausstattung und politische Unterstützung. Zugleich braucht es einen Bewusstseinswandel, um für künftige Krisen gewappnet zu sein: Dafür müssen sich die einzelnen Akteure - vom Bundeskanzler bis zum Landrat oder zur Bürgermeisterin und zu den Einsatzkräften - stärker vernetzen. Erforderlich ist ein gemeinsames Verständnis unterschiedlicher Katastrophenszenarien aus allen Bereichen sowie die Bereitschaft, nicht nur auf den eigenen kleinen Bereich zu achten, sondern auf den kompletten Prozess. Schnittstellen müssen berücksichtigt und Auswirkungen auf andere Bereiche, etwa in Wirtschaft und Gesellschaft, stärker bedacht werden. Auch heikle Themen müssen benannt werden Ein weiterer wichtiger Baustein des Krisenmanagements ist die Kommunikation. 2022 gab nur knapp die Hälfte der Befragten in einer Studie des BfS an, sie vertraue darauf, dass der Staat sie im Falle eines Unfalls in einem Kernkraftwerk schützen werde. Zugleich zeigte die Studie, dass Aufklärungsbedarf dahingehend besteht, wie sich die Bevölkerung bei einem möglichen Unfall im Umgang mit radioaktiven Stoffen verhalten soll. Hier besteht weiterhin deutlicher Verbesserungsbedarf. Bürgerinnen und Bürger müssen über mögliche Bedrohungen im Bilde sein und wissen, wie sich davor schützen können. Auch heikle Themen müssen klar benannt werden. Dazu gehört, über die Risiken des Einsatzes von Kernwaffen und die möglichen Folgen öffentlich transparent zu informieren. Wir können nicht erwarten, dass uns die Menschen vertrauen, wenn wir nicht offen mit Informationen zu Risiken umgehen. Dies alles erfordert einen dauerhaften Einsatz für den Zivil- und Katastrophenschutz. Um auch auf Dauerbedrohungslagen entsprechend reagieren zu können, braucht es Ressourcen und den Willen zur intensiven Zusammenarbeit, kurz: Es braucht politische Priorität. Diese aufrecht zu erhalten, auch wenn die Aufmerksamkeit möglicherweise wieder nachlässt, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Stand: 20.09.2024

BfS Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES)

BfS Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES) Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) leistet mit seinen Messungen und Lagebewertungen in einem möglichen radiologischen Notfall einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Das hat die Phase seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich gezeigt. Um sich in diesem Bereich noch stärker zu vernetzen, ist das BfS seit kurzem Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES), einem Netzwerk zum Schutz der öffentlichen und zivilen Sicherheit. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, hob hervor: "Krisen, Kriege und Konflikte rücken Gefahren, die lange Zeit undenkbar erschienen, wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung. Um die Menschen auch in solchen Zeiten gut schützen zu können, braucht es gute Vorbereitung und eine enge Abstimmung. Das BfS ist gut für den Krisenfall aufgestellt. Aber wir wollen den Austausch mit anderen Akteuren weiter intensivieren. Deshalb freuen wir uns sehr darüber, Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit zu sein." Das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit wurde 2007 als fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten des Innenausschusses gegründet und versteht sich als Denkfabrik zur Gestaltung der zukünftigen Entwicklungen der öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Schwerpunkte sind Resilienz und Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Kommunen, Kreisen, Ländern, beim Bund sowie bei der Wirtschaft. Gemeinsames Verständnis erforderlich Aufgaben im Notfallschutz Das BfS ist innerhalb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ), das als eine der Lehren nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima aufgebaut wurde, für die Messungen von Radioaktivität sowie für das Erstellen von sogenannten Lagebildern zuständig . Mit 1.700 Sonden zur Messung von Radioaktivität verfügt Deutschland über ein effektives Frühwarnsystem, das ergänzt wird durch Spurenmessungen des BfS auf dem Schauinsland bei Freiburg und bis zu 12 mobile Messteams. Die Messdaten sind ein Bestandteil des radiologischen Lagebilds, das einen Überblick über die Folgen eines möglichen Unfalls sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen enthält. Paulini betonte: "Entscheidend für uns ist die Abstimmung mit anderen Akteuren des Bevölkerungsschutzes. Sollte es in Deutschland je zu einem radiologischen Notfall kommen, ist der enge Austausch aller relevanten Stellen sehr wichtig – von der Bundesregierung bis zu den Einsatzkräften vor Ort. Erforderlich ist ein gemeinsames Verständnis unterschiedlicher Katastrophenszenarien aus allen Bereichen sowie die Bereitschaft, nicht nur auf den eigenen kleinen Bereich zu achten, sondern auf den kompletten Prozess. Dafür ist das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit eine wichtige Plattform." Stand: 15.12.2023

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