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Altlasten als interdisziplinaeres Problemfeld

Das Projekt "Altlasten als interdisziplinaeres Problemfeld" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Kulturgeographie durchgeführt. 1. Bewohnte Altlasten stellen Verwaltung, betroffene Buerger und Experten seit Mitte der 80er Jahre zunehmend vor das Problem des Umgangs mit vorhandenen Schadstoffbelastungen, Partizipation von Buergern und der Vermeidung von Konflikten bei der Altlastenbewaeltigung. Fragen (und daraus entstehende Konflikte), ab welcher Konzentration eine Sanierung noetig wird, wer fuer diese verantwortlich ist und wer - sofern der Verursacher nicht haftbar zu machen ist - fuer die Kosten aufkommt, lassen sich auch durch das im Maerz 1998 verabschiedete Bundesbodenschutzgesetz nicht abschliessend und allgemeingueltig klaeren. Die voraussichtlich im Juli 1999 in Kraft tretende Bundes-Bodenschutz-Verordnung konkretisiert zwar die Vorgehensweise zur Altlastenbewaeltigung, dennoch bleiben vorhandene Problembereiche und allgemeine Konfliktpotentiale fuer die Entscheidung im Einzelfall bestehen. Als Untersuchungsziel der Dissertation sollen folglich grundsaetzliche Strukturen und Konfliktpotentiale, die sich beim Umgang mit bewohnten Altlasten manifestieren koennen, analysiert werden, um Ansatzpunkte aufzuzeigen, an denen ein Konfliktmanagement ansetzen kann. Diese theoretische Diskussion der Rahmenbedingungen wird durch die fallbezogene, vergleichende Untersuchung der Altlastenfaelle in Bad Krozingen und Wuppertal-Langerfeld ergaenzt, wobei die Arbeit auf die Untersuchung des Fallbeispieles in Bad Krozingen im Zuge der 1997 fertiggestellten Magisterarbeit aufbauen kann. 2. Rahmenbedingungen der Altlastenbewaeltigung: Parallel zur Evaluierung der Fallbeispiele werden die rechtlichen, oekonomischen, sozio-psychologischen und naturwissenschaftlichen Rahmenbedingungen sowie politischen Entscheidungsstrukturen auf ihre Konfliktpotentiale analysiert. Besondere Bedeutung hat das Bundesbodenschutzgesetz sowie die voraussichtlich im Juli 999 in Kraft tretende Bundes-Bodenschutz-Verordnung. Diese enthaelt fuer die wesentlichen Schadstoffe Schwellen- und Pruefwerte.

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