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Qualitaetskontrolle bei der Massenzucht und Verwendung von Nutzarthropoden zur Schaedlingsbekaempfung im Gewaechshaus

Nachhaltige Getränke und Lebensmittel auf Basis landwirtschaftlicher Seitenströme, Teilprojekt C - Umsetzungsphase

Anforderungen an die Halter geschützter Tiere 1. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigung 2. Meldepflicht 3. Kennzeichnungspflicht 4. Fotodokumentation bei Landschildkröten 5. Buchführungspflicht 6. Hinweise

Für alle besonders und streng geschützten Tiere bestehen grundsätzliche Verbote wie Besitz- und Vermarktungsverbote sowie für die heimischen Arten weiterhin Naturentnahme- und Störverbote. Zur Einhaltung dieser artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere die folgenden strengen Anforderungen zu erfüllen. Artenschutzrechtliche Anforderungen Rechtliche Grundlagen Nachweispflicht § 46 Absatz 1 bis 3 BNatSchG Meldepflicht § 7 Absatz 2 BArtSchV Kennzeichnungspflicht §§ 12 bis 14 und Anlage 6 BArtSchV Fotodokumentation bei Landschildkröten §§ 12 bis 14 und Anlage 6 BArtSchV, insbesondere § 13 Absatz 3 Buchführungspflicht § 6 BArtSchV Gemäß der allgemeinen Nachweispflicht von § 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) ist jeder Halter u. a. von lebenden Tieren der besonders bzw. streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen, z.B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Exemplare. (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Alle Halter lebender Wirbeltiere der besonders und der streng geschützten Arten haben ihren Tierbestand einschließlich aller laufenden Veränderungen in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (s. Tierbestandsmeldungen ). Für alle Tiere der in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) genannten Arten obliegt dem Halter eine Kennzeichnungspflicht [s. Kennzeichnungspflicht und Anlage 6 BArtSchV - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden (37 KB, nicht barrierefrei)] Gemäß § 13 Absatz 1 und 3 Bundesartenschutzverordnung (1) (BArtSchV) ist die Fotodokumentation von individuellen Merkmalen eine Methode zur Kennzeichnung von Reptilien des Anhang A unter einem Körpergewicht von 200 g, bei Schildkröten unter 500 g. In der Anlage 6 BArtSchV sind die zu dokumentierenden Merkmale festgelegt. Bei Landschildkröten ist mindestens der Bauchpanzer wiederholt zu fotografieren [s. Kurzinformation - Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten (1,5 MB)]. Bei häufigem Inverkehrbringen von Tieren und Pflanzen der besonders bzw. streng geschützten Arten gilt die Pflicht zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches (s. Buchführungspflicht ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen kann durch Bußgeld geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Die Gesetze und Verordnungen können unter Punkt " Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen " eingesehen und ausgedruckt werden. (1) Quelle: Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) Letzte Aktualisierung: 28.10.2024

Tierhaltungsanlagen nach BImSchG im Land Brandenburg

Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung.

Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg

Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Einheimische Geflügelrassen (Pute, Ente, Gans) in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet Informationen zur Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Ortsvereine für Geflügelzucht in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Geokodierung der Ortsvereine erfolgte auf Ebene der Orte bzw. Ortsteile. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Mechanisms of flowering time control by the novel flowering time genes GNC and GNL

This project aims at understanding how flowering is controlled by gibberellin (GA) and cold temperature and how flowering time control is linked to frost tolerance. This is based on our finding that transcription factors of the GNÜLLER family, notably the GAregulated genes GNC and GNL, delay flowering and at the same time confer frost tolerance in Arabidopsis thaliana. We also observed that GNC/GNL expression is activated by FLC in response to intermittent cold temperatures that delay flowering and that GNC/GNL expression confers frost tolerance by activating cold-responsive gene expression. Using molecular and genetic approaches we now want to examine (1) how GNC/GNL integrate GA- and FLCdependent signals to control flowering time, (2) whether expression differences of GNC/GNL can explain differences in flowering and frost tolerance in 5 selected Arabidopsis accessions, and (3) whether and how GNC/GNL control flowering time and frost tolerance in crop species. Understanding how GA signalling, flowering time and frost tolerance are controlled and how these signalling pathways are interconnected may allow to accelerate breeding of frost tolerance, a desirable but difficult-to-assess trait, and flowering time, an easy-to-assess trait, in the context of knowledge-based breeding programs.

Züchtung von Quinoa für den Anbau in Deutschland

des Projektes besteht darin, neue Quinoa-Sorten für den Anbau in Deutschland zu entwickeln, die über die Ertragsleistung aktueller Sorten hinausgehen, und damit Quinoa langfristig als neue Kulturart in einer diversifizierten Landwirtschaft zu etablieren. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die genetischen Grundlagen agronomisch wichtiger Merkmale anhand genomischer Assoziationsstudien (GWAS) und QTL-Kartierung identifiziert und daraus Marker für die Marker-gestützte Züchtung entwickelt werden. Zusätzlich sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um Quinoa den modernen Methoden der Pflanzenzüchtung zugänglich zu machen. Dafür sollen Verfahren zur Produktion von doppelhaploiden (DH) Linien sowie eines cytoplasmatischen Sterilitätssystem (CMS) entwickelt werden, um die Effizienz der Züchtung von Quinoa zu erhöhen. Die Kulturart Quinoa zeichnet sich durch eine hohe Toleranz gegenüber Umweltstress und eine hohe Kornqualität aus. Um diese Eigenschaften in der Züchtung zu kombinieren und zu verbessern, sollen durch innovative Analysemethoden des Korns mit NMR Spektroskopie sowie mehrortige und -jährige Feldversuche robuste Sorten mit einer hohen Produktqualität gezüchtet werden, die anschließend in die Sortenprüfung eingebracht werden können. In der Summe wollen wir am Beispiel der Kulturpflanze Quinoa zeigen, dass durch die Anwendung aktueller Methoden der Genomik, Haploidentechnologie und Phänotypisierung, bisher wenig genutzte Kulturpflanzen in vergleichsweise kurzer Zeit so weit entwickelt werden können, dass sie für einen wirtschaftlichen Anbau interessant werden.

Population trend of bird species: datasets from Article 12, Birds Directive 2009/147/EC reporting (2013-2018) - INTERNAL VERSION - Oct. 2020

All EU Member States are requested to monitor birds listed in the Birds Directive (2009/147/EC) and send a report about the progress made with the implementation of the Directive every 6 years following an agreed format. The assessment of breeding population short-term trend at the level of country is here presented. The spatial dataset contains gridded birds distribution data (10 km grid cells) as reported by EU Member States for the 2013-2018 period. The dataset is aggregated by species code and country in the attribute CO_MS. By use of the aggregated attribute [CO_MS], the tabular data can be joined to the spatial data to obtain e.g. the EU population status and trend. This metadata refers to the INTERNAL dataset as it includes species flagged as sensitive by Member States. Therefore, its access is restricted to only internal use by EEA.

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