Der Downloaddienst stellt Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen bereit. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten wurden für das Landschaftsprogramm erarbeitet und stellen ein Abwägungsergebnis dar. Daher unterscheiden sie sich von den in Karten dargestellten Ergebnissen der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820 ) Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen und Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR-Größe > 100 km², UZVR mit Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil, FFH-Anteil oder SPA-Anteil > 20 Prozent, NSG-Anteil > 8 Prozent, LSG-Anteil > 70 Prozent oder UZVR sind bezüglich der Erholungseignung beziehungsweise des Landschaftsbildes mit hoch oder sehr hoch bewertet. Diese UZVR sind im LEP 2013 als Ziele festgelegt.
Abgrenzung des Eigenjagdbezirks "Resser Wald" des RVR
GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außer-halb von Ortschafen sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wir-kung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2549 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten sind Ergebnis der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820). Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen, Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR hat einen Nationalpark-Anteil, UZVR hat einen Naturpark-Anteil, UZVR hat einen Biosphärenreservat-Anteil, FFH-Anteil > 20 %, SPA-Anteil > 20 %, NSG-Anteil > 8 % oder LSG-Anteil > 70 %.
Der Regionale Planungsverband Südsachsen ist Rechtsnachfolger der seit dem 01.08.08 fusionierten ehemaligen Planungsverbände Südwestsachsen und Chemnitz/Erzgebirge. Die rechtsverbindlichen Regionalpläne dieser Planungsverbände behalten ihre Gültigkeit. Die Planungsregion Südwestsachsen umfasst mit den Landkreisen Aue-Schwarzenberg, Vogtlandkreis und Zwickauer Land sowie den kreisfreien Städten Plauen und Zwickau eine Fläche von 2.554 km2.
Der Ermittlung der Landschaftszerschneidung für das Jahr 2015 erfolgte entsprechend der Definition nach Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI). Es liegen die Geometriedaten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (DLM 25), zugrunde. Die Freiflächen, die 100 qkm² und größer sind, gehören zu den großen unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR).