Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
In diesem Dienst werden die zu pflegenden Hecken des Bezirks Hamburg-Mitte in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der behördlichen Grünunterhaltung gepflegt werden. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Hecke, Gehölzfläche, Pyracantha-Gehölz/Hecke, Weide/Hängebirke)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegekategorie: Wie wird die Fläche/ das Objekt geschnitten (Hecken-/Gehölzschnitt, Weiden-/Hängebirkenschnitt, Seitenprofil) - Schnittmaßnahme: Spezifische Schnittangaben - Angestrebte Höhe in Metern der zuschneidenden Fläche/ des zuschneidenden Objektes - Umfang der Fläche/des Objekts - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?
Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
OT Hornbostel Es sollte zusätzlich Wohnbaufläche geschaffen werden, der Festplatz sollte städtebaulich abgesichert werden und das Landschaftsbild mit Wiesen, Hecken und einem kleinen Wald sollte erhalten bleiben.
Wallhecken (auch Knick, Knicke, Knicks, Öwer oder Över) ist eine Bezeichnung für von Gehölzen bewachsene, häufig künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle in Mitteleuropa. Sie sind als Grenzmarkierung und Einfriedung weit verbreitete landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls beträgt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei Erdwällen etwa zwei Meter.
An der Auffassung der 2. Änderung wird nicht mehr in vollem Maß festgehalten, sondern es soll der Verlust der bislang festgesetzten Hecke durch die Anpflanzung einer neuen Hecke an anderer Stelle des betroffenen Raumes ausgeglichen werden.
Das LSG liegt im Bereich der Landschaftseinheit Altmarkheiden. Es erstreckt sich über etwa 12 km in Ost-West- und etwa 10 km in Nord-Süd-Richtung zwischen den Orten Klötze, Kakerbeck, Engersen, Berge und Quarnebeck. Im Südwesten grenzt es an die Landschaftseinheit Drömling und das gleichnamige LSG unmittelbar an. Das Landschaftsschutzgebiet wird durch eine hügelige, überwiegend bewaldete Endmoränenlandschaft geprägt. Das Relief ist mit Höhenunterschieden zwischen 35 m über NN bei Wiepke und 160 m über NN am Langenberg für die Verhältnisse der Altmark beträchtlich. Die Hellberge bei Zichtau weisen mit dem Langenberg die höchste Erhebung der Altmark auf und gaben der Gegend den Namen ”Altmärkische Schweiz”. Bei klarer Wetterlage bietet sich von hier ein prächtiger Rundblick über die Altmark bis hin nach Salzwedel, Stendal und über die im Südwesten liegende Niederung des Drömlings. Neben den Hellbergen sind der Dachsberg (140 m über NN), der Stakenberg (148 m über NN) und die Bauerberge charakteristische Anhöhen. Im nordöstlichen Teil des LSG fällt das Gelände von den Bauerbergen mit 109 m über NN auf 50 m über NN am Auslauf des Langen Grundes bei Kakerbeck ab. Der Begriff ”Grund” ist typisch für die relativ engen und steilen Trockentäler im Zichtauer Gebiet. Die Täler Bauergrund, Klötzer Grund, Güntersgrund, Langer Grund, Biergrund und andere machen das Landschaftserleben besonders abwechslungsreich und schaffen sehr unterschiedliche Lebensräume. Die Flächennutzung wird zu rund 60 % durch Forste und rund 40 % durch Landwirtschaft geprägt. Die Waldflächen werden von großflächigen, kraut- und straucharmen Kiefernforsten dominiert. Größere Laubwälder sind im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz, bei Zichtau, Wiepke und Jemmeritz vorhanden. Seinen besonderen Reiz erhält das Waldgebiet durch einen häufigen Wechsel der Baumarten und den zum Teil mehrstufigen Waldaufbau. Lichte Kiefernforste wechseln mit Eichen-, Lärchen- bis hin zu dunklen Fichten-, Douglasien- und Buchenforsten ab. Im Bereich der ehemaligen Förstereien Döllnitz und Zartau öffnen sich die Wälder zu kleinen, ackerbaulich genutzten Freiflächen. Zwischen den Klötzer Bergen im Westen und den Hellbergen im Osten erstreckt sich bei den Ortschaften Schwiesau und Breitenfeld eine durch intensiven Ackerbau geprägte Senke. Daneben befinden sich östlich von Zichtau und am Ostrand von Klötze landwirtschaftliche Flächen innerhalb des LSG. Vor allem bei Zichtau erhält die Landschaft durch einen kleinräumigen Wald-, Feld- und Grünlandwechsel sowie straßenbegleitende Obstbaumreihen und zahlreiche alte Eichen und Linden einen besonderen Reiz. Die Ackerflächen bei Klötze werden durch einzelne Hecken gegliedert. Stehende Gewässer größeren Umfangs sind im LSG nicht vorhanden. In Zichtau und nördlich von Schwiesau sind Stauteiche und in den Wäldern vereinzelt kleine Waldtümpel vorhanden Bei Klötze entspringt der Rehwiesenbach. Die Ortschaften des LSG weisen gewachsene, kaum gestörte Dorfbilder und landschaftsästhetisch wertvolle Ortsrandbereiche auf. Nur vereinzelt, so in Schwiesau, stören größere Stallanlagen am Ortsrand das Landschaftsbild. Steingeräte bei Groß Engersen belegen die Anwesenheit des Menschen der Altsteinzeit auf dem Gebiet des heutigen LSG. Die Fundstellen der Jungsteinzeit liegen in Randlage um den Klötzer und Zichtauer Forst bei Zichtau und Wiepke, Quarnebeck und südlich von Kakerbeck in lockerer Streuung an kleinen Bächen. Beigaben eines Grabfundes der Kugelamphorenkultur bei Estedt deutet auf die Nutzung des Gebietes für die Viehhaltung hin. Die einzige im LSG gelegene Siedlung der Bronzezeit befand sich bei Schwiesau am Lauf des südlich von Kakerbeck aus dem Schwiesauer Forst austretenden Baches. Diese war bis in die Eisenzeit hinein bewohnt, wobei in nächster Nähe eine zweite Siedlung entstand. Weitere Fundstellen sind von Zichtau, Wiepke und Quarnebeck bekannt, wo drei Gräberfelder gefunden wurden. Die römische Kaiserzeit ist nur durch drei Fundstellen belegt, von denen eine am östlichen Stadtrand von Klötze liegt, eine andere südwestlich von Kakerbeck und die dritte bei Groß Engersen nahe der B71 zum Vorschein kam. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. In den großflächigen Wäldern entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Heute zeugen die charakteristischen Wölbäcker in den Wäldern, vor allem bei Quarnebeck, von der früheren Ackernutzung der jetzigen Forstflächen. Die Wälder wurden bis hinein in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Die dominierende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. Auf reicheren Böden haben sich besonders um Schwiesau und Breitenfeld landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten, die überwiegend durch intensiven Ackerbau geprägt werden. Vor allem im Bereich der Ortsränder wird Grünlandnutzung betrieben. Der Abbau des Moränenmaterials der Hellberge ließ bei Wiepke einige Mergelgruben entstehen, die heute als Flächenhaftes Naturdenkmal unter Schutz stehen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Vor allem die Hellberge bei Zichtau sind ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer. In Zichtau befinden sich ein weitbekanntes Jugendcampingzentrum mit einem Hüttenlager und das idyllisch gelegene modernisierte Waldbad. Das LSG liegt im Bereich mehrerer Endmoränenstaffeln (Rückzugsstaffeln) des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Die Endmoränenzüge gehören zur Letzlinger (Haupt-) Randlage. Den Endmoränen sind ausgedehnte Sanderflächen vorgelagert. Die quartären Sedimente sind über 100 m mächtig. Die Schichtenfolge beginnt mit elster-kaltzeitlichen Schmelzwassersanden und Geschiebemergeln, die im Durchschnitt 10 bis 40 m mächtig sind. In einer Ziegeleigrube bei Altjemmeritz wurden elsterzeitliche Geschiebemergel abgebaut. Südlich der Linie Schwiesau-Wiepke und nordöstlich Breitenfelde fehlen Sedimente der Elsterkaltzeit. Auf diese Schichten folgen zirka 20 m glazilimnische bis limnisch-fluviatile Sande mit Einschaltungen von Schluff, Mudden sowie Torf der Holsteinwarmzeit. Lokal beinhalten sie fossile Böden. Die Sande und Schluffe sind bis auf wenige Erosionsfenster flächendeckend vorhanden. Während der Saalekaltzeit wurden Endmoränen mit eingeschuppten Tertiärschollen, das heißt glaukonithaltige Sande und bei Wiepke Mergel, abgesetzt, die später während des Warthestadials der Saalekaltzeit noch einmal vom Eis überfahren wurden. Ihr heutiger Aufbau ist durch Stauchung, Verschuppung und Faltung gestört. Die tertiären Sande wurden durch spätere Schmelzwässer nach Norden umgelagert. Saalezeitlicher Geschiebelehm bildet zwei breite Zungen von Wernstedt über Wiebke nach Engersen und im westlichen Teil von Kakerbeck bis südlich Klötze. Oberflächennah kommt er jedoch nur inselhaft vor. Zwischen Zichtau und Jemmeritz sind beide Zungen durch Schmelzwassersand unterbrochern, in den die Bäke ihr Tal gegraben hat. Die Mächtigkeit des Geschiebelehms ist gering und beträgt selten über drei Meter. Während der Eemwarmzeit wurden östlich Engersen und im Wiebker Bachtal der unteren Milde-Niederung Mudden und Torfe abgesetzt, während sich auf den umliegenden Hochflächen tiefentwickelte Lessiveé-Böden zu bilden begannen, deren Reste als Bändersande das Profil der heutigen Böden im LSG prägen. Während der Weichselkaltzeit wurden sandig-schluffige, durch Windablagerung und Frostwechselprozesse geprägte ”periglaziale Deckschichten” gebildet. Sie bestehen aus Flottsand, Lößsand, Sandlöß und Geschiebedecksand sowie aus lehmig-sandigen Fließerden. In diesen Zeitraum fällt auch die Entwicklung der heutigen Trockentäler. Während des Holozäns kam es erneut zur Moorbildung, die auch in den kleineren Tälern wirkte. In den Tälern und Niederungen wurden kolluviale und fluviatile Lehme und lehmige Sande abgesetzt. Auf brachliegenden Äckern kam es wahrscheinlich im Mittelalter zur Ausblasung von Sand und zur Bildung von lokalen Flugsandfeldern und Dünen. Im LSG dominieren Sandböden, deren Ertragsfähigkeit mit der Bindigkeit und Mächtigkeit der äolischen Deckschicht und dem Anteil der lehmigen Bänder im Untergrund wächst. Verbreitet sind podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand bis Flottsand über Schmelzwassersand. Ökologisch günstiger sind Braunerde-Fahlerden und Braunerde-Bänderfahlerden aus Lößsand bis Sandlöß über Schmelzwassersand oder über Geschiebelehm zu bewerten. Podsole sind selten und an das Vorkommen von Flugsanddecken und Dünen gebunden. Staunasse Böden kommen sehr untergeordnet in Muldenlagen der Hochflächen vor. In den wasserführenden Tälern der Bäke, der Purnitz und ihren Seitentälern am Wiebker Bach sind Gleye in sandigen und lehmigen Substraten und Niedermoore, selten Hang- bis Quellmoore, entwickelt. In Quellgebieten am Ostrand der Zichtauer Berge und am Westrand der Hellberge entspringen zahlreiche kleine Wasserläufe. Am Osthang des Staken- und Dachsberges entspringt der Wiepker Bach, der in seinem Oberlauf weitgehend naturnah erhalten ist. Hauptquellgebiet des Wiepker Baches ist das bekannte urwüchsige kleine Quellmoor ”Elf Quellen”. Am Westhang der Hellberge liegen in der Mulde um Schwiesau die Quellgebiete von Bäke und Tarnefitzer Elbe. Die Zichtauer Bäke entspringt nördlich von Zichtau in einem mit Erlen und Eschen bestockten Quellmoor. Die Tarnefitzer Elbe entwässert nach Süden zur Ohre, die Bäke nach Norden zur Unteren Milde. Beide Bäche sind im Oberlauf naturfern ausgebaut. Erst unterhalb des sogenannten Schwiesauer Flachteiches ist die Bäke naturnah erhalten. Sie wird hier von einem etwa 200 m breiten Grünlandstreifen begleitet und weist längere natürliche Abschnitte mit Mäanderbildung auf. Bis Altjemmeritz verläuft die Bäke in einem reizvollen, waldgesäumten, durch Grünland und das Jemmeritzer Moor geprägten Tal. Die Klötzer Berge und der Zichtauer Forst liegen im Übergangsbereich zwischen subatlantischem und subkontinentalem Klima. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,8°C, der mittlere Niederschlag liegt mit 620 bis 640 mm deutlich über dem der Umgebung. Die potentiell natürliche Vegetation wird im LSG auf den grundwasserfernen Standorten durch Buchenwälder mäßig bodensaurer Standorte geprägt. Dies sind vor allem der Flattergras-Buchenwald und auf besonders flachgründigen Rankern der Dünenstandorte auch Drahtschmielen-Buchenwald. Die heute dominierende Wald-Kiefer dürfte in dem noch subozeanisch geprägten Klima der Altmark keine natürlichen Standorte haben. Auf den grundwassernahen Standorten würden auf Gleyböden Pfeifengras-Eichenwälder im Wechsel mit Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern stocken. Bei ganzjährig hoch anstehendem Grundwasser in Bachnähe sind auch Erlen-Eschenwälder sowie kleinflächig Erlen- und Birkenbruchwälder zu erwarten. Vereinzelt sind an den Waldrändern kleinflächige Magerrasen als Reste der einstmals ausgedehnten Heidelandschaften erhalten. Charakteristische und teilweise gefährdete Pflanzenarten sind hier Dorniger Hauhechel und Gemeine Kuhschelle. Im Klötzer Forst dominiert heute die Kiefer mit 62 % der Bestockung. Eichen nehmen 16 %, Lärchen 8 %, Fichten und Buchen jeweils 6 %, Douglasien 2 % und sonstige Laubhölzer 1 % der Forstfläche ein. Die Kiefernforste sind überwiegend kraut- und straucharm. Altbestände weisen eine reichere Krautschicht mit Adlerfarn und Heidelbeere auf. Von Bedeutung sind die Vorkommen des Keulen-Bärlapps. Vor allem im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bestehen wertvolle Laubwälder mit zahlreichen alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Es handelt sich um den größten naturnahen Laubwaldbestand in weitem Umkreis. Die Altholzbestände, vor allem die alten Buchen, stellen für die Altmark seltene Strukturen mit einer hohen Bedeutung für Höhlenbrüter dar. Eine der wertvollsten Flächen innerhalb des LSG ist das Naturschutzgebiet „Jemmeritzer Moor“. Es liegt 1,5 km südlich von Altjemmeritz im Tal der Bäke und hat eine Fläche von 20,56 ha. Es wird durch einen Preiselbeer-Kiefern-Fichtenwald mit Pfeifengras und Tiefland-Fichte charakterisiert. Das Vorkommen der Fichte wird als autochthon angesehen. Durch einen Windbruch im Jahre 1972 entstanden baumfreie Flächen, auf denen heute an vernäßten Standorten Braunseggensümpfe mit Igel-Segge und Grau-Segge ausgebildet sind. Erwähnenswert ist auch das Vorkommen von Rippenfarn. Durch seine Lage am Fuß einer Endmoräne bestehen im Gebiet quellige Bereiche, die von Rispenseggen-Ried und Quellfluren bestanden sind. Die Bachufer sind von Großseggenrieden mit der Sumpf-Segge und Uferstaudenfluren mit Echtem Springkraut, Bitterem Schaumkraut und Sumpf-Haarstrang bestanden. In der Bäke ist initial die Berlen-Gesellschaft entwickelt. Gefährdete Pflanzenarten des LSG sind im Bereich Schwiesau Sumpf-Schafgarbe, Wassernabel, Breitblättriger Merk, Stumpfblütige Binse und Teich-Wasserstern. Im Bäketal wurden daneben Mittleres Hexenkraut, Acker-Filzkraut, Schwarz-Pappel, Einfacher Igelkolben, Sumpf-Sternmiere, Bauernsenf und Gelbe Wiesenraute sowie Rankender Lerchensporn nachgewiesen. Die Wälder sind Einstandsgebiet von Schwarz-, Reh-, Rot- und Damwild. Auch Muffelwild sowie Dachs kommen vor. Bisher wurden neun verschiedene Fledermausarten nachgewiesen, wovon der mehrjährige Nachweis eines Paarungsreviers des Kleinen Abendseglers auf der Höhe des Langen Berges von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist. Als Brutvögel kommen in den Wäldern unter anderem Mäusebussard, Grün- und Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber sowie Kolkrabe vor. Der Neuntöter tritt an den Waldrändern auf. An der Wiepker Mühle brütet der Weißstorch. Nachgewiesene Reptilien sind Zauneidechse, die auf den Magerrasen und an sonnigen Waldrändern auftritt, Waldeidechse und Kreuzotter, die im Jemmeritzer Moor vorkommen, sowie Blindschleiche. An Amphibien wurden Kamm- und Teichmolch, Grasfrosch und Erdkröte, im Bereich Breitenfelde-Schwiesau Knoblauchkröte und Laubfrosch und an der Bäke Kreuzkröte und Feuersalamander festgestellt. Das Jemmeritzer Moor birgt eines der wenigen Flachlandvorkommen des Feuersalamanders. Für die Fischfauna der Bäke sind Bachneunauge und Bachforelle nachgewiesen worden. Lebensraum des Hirschkäfers sind die alten Hudeeichen. Im Bäketal wurden die gefährdeten Heuschreckenarten Sumpfschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Kurzflügelige Schwertschrecke, Große Goldschrecke und Feld-Grashüpfer nachgewiesen. Das LSG soll in erster Linie der Erhaltung der großflächigen Wälder im Bereich des landschaftlich reizvollen Endmoränenzuges zwischen Klötze und Gardelegen dienen. Mit den Wäldern ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, ein charakteristischer Ausschnitt der Altmark und ein wertvoller Lebensraum wildlebender Pflanzen- und Tierarten zu sichern. Die Weiterentwicklung eines naturverträglichen Tourismus geschieht unter Schonung ökologisch sensibler Bereiche wie des NSG „Jemmeritzer Moor“, der Quellbereiche und der naturnahen Bachläufe. Das Wanderwegenetz ist bereits ausreichend entwickelt. Die Forste sind langfristig in naturnahe Wälder, die vor allem durch die Rot-Buche dominiert werden, umzubauen. Die Nutzung sollte möglichst durch Einzelstammentnahme erfolgen. Im Bereich der Waldränder sind Waldmäntel aus standortgerechten Straucharten zu entwickeln. Lichtungen innerhalb der Wälder, die als Grünland oder kleinflächige Äcker genutzt werden, und die historischen Wölbäcker unter Wald wären zu erhalten. Alteichen sind als wertvolle Lebensräume einer artenreichen Insektenfauna zu schützen und nicht zu nutzen. Im Bereich der Quellen, Bachtälchen und des NSG „Jemmeritzer Moor“ sollte auf eine Bewirtschaftung verzichtet werden. Die landwirtschaftlichen Flächen können durch Anlage von Hecken, Baumreihen und Flurgehölzen gegliedert und damit landschaftsästhetisch und ökologisch aufgewertet werden. Die noch naturnah erhaltenen Fließstrecken der Bäke und Wiepker Bach sind zu erhalten. An den ausgebauten Abschnitten der Tarnefitzer Elbe und der Bäke könnte die Nutzung im Schonstreifen extensiviert werden. Zumindest einseitige Gehölzstreifen aus Schwarz-Erle sind im Randstreifen anzulegen. Langfristig sollten die ausgebauten Fließgewässer unter Entwicklung eines geschwungenen Verlaufs und natürlichen Profils wieder renaturiert werden. Die gewachsenen und charakteristischen Dorfbilder und Siedlungsränder sind zu erhalten. Störende Objekte, zum Beispiel die Stallanlagen bei Schwiesau, könnten eingegrünt werden. Klötzer Forst Von Klötze aus geht es in südöstliche Richtung in den Klötzer Forst bis zum ehemaligen Forsthaus Döllnitz. Durch die Laubwälder im Bereich Döllnitz gelangt man nach Süden zum Schwarzen Berg. Von hier aus kann man nach Nordwesten über den bis zu 120 m hohen Endmoränenzug nach Klötze zurückkehren. Von Klötze aus geht es in nordöstliche Richtung in den nördlichen Teil des Klötzer Forstes. Bei Pansau biegt man nach Osten von der Kreisstraße in den Forst ab. Der Weg führt durch das Quellgebiet des Rehwiesenbaches nach Nordosten durch Laubwälder und über Anhöhen. Zurück in südliche Richtung gelangt man zum 125 m hohen Krügerberg und von dort in westlicher Richtung zurück nach Klötze. Zichtauer Berge Von Zichtau aus wandert man nach Süden durch die Hellberge auf den Gr. Stakenberg und weiter auf den Langenberg. Von hier steigt man nach Osten ab und geht am Fuß der Hellberge nach Norden bis Wiepke. Von Wiepke kehrt man in westliche Richtung nach Zichtau zurück. Von Zichtau aus gelangt man in nordwestliche Richtung auf die bis 118 m hohen Anhöhen des Spitzberges. Weiter führt der Weg nach Nordwesten zum Bachtälchen der Bäke und zum Jemmeritzer Moor. Von hier kann man in einer erst nach Osten und weiter nach Süden geführten Schleife zurück nach Zichtau wandern. Von Zichtau aus nach Norden führt der Weg in die Bauerberge zu ”Himmel und Hölle”. Ziemlich steil steigen die Pfade hier vom Fuß der Endmoräne aus dem engen Grund der ”Hölle” auf die Kuppe der Endmoräne in den ”Himmel”. Hier liegt ein großer Findling der Saaleeiszeit (Naturdenkmal). Der Sage nach befand sich hier eine germanische Thingstätte. Verschiedene Wege führen weiter zum Gedenkstein ”Friedrichsruh” mit plattdeutscher Inschrift. Weiter geht es zur ”Lindenbreite” oder zurück nach Zichtau. Von Wiepke aus geht man an der Wassermühle und später am Naturdenkmal ”Rieseneiche von Verchel” vorbei zum Quellmoor des Wiepker Baches, den ”Elf Quellen”, einem alten Buchenhallenwald. Auf Umwegen zurück nach Wiepke oder Zichtau. Unmittelbar um Zichtau zeugt ein artenreicher Mischwald mit verschiedenen exotischen Holzarten, Zypressen, Eiben und Wacholder von dem Versuch, hier einen Landschaftspark oder ein Arboretum zu gestalten. Die sachsen-anhaltische Straße der Romanik quert das LSG zwischen Wiepke und Klötze. Die nächstgelegenen bedeutenden Baudenkmäler befinden sich im unweit der Südgrenze des Schutzgebietes gelegenen Gardelegen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
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