Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche ( 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2) (Stand Juni 2009)
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit Gefährdungen durch naturbedingte Risiken im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Gebiete mit Gefährdungen durch Hochwasser, Hohlraumgebiete, Gebiete mit Subrosionsgefährdung, durch Massenbewegungen verursachte Einzelereignisse sowie seismologische Ereignisse.
Der Downloaddienst stellt Informationen zu Gebieten mit Gefährdungen durch naturbedingte Risiken im Freistaat Sachsen bereit. Dargestellt werden Gebiete mit Gefährdungen durch Hochwasser, Hohlraumgebiete, Gebiete mit Subrosionsgefährdung, durch Massenbewegungen verursachte Einzelereignisse sowie seismologische Ereignisse.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Gebieten mit Gefährdungen durch naturbedingte Risiken im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Gebiete mit Gefährdungen durch Hochwasser, Hohlraumgebiete, Gebiete mit Subrosionsgefährdung, durch Massenbewegungen verursachte Einzelereignisse sowie seismologische Ereignisse.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Die Daten sind Bestandteil der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete des Sächsischen Oberbergamtes. Sie enthalten Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume bekannt sind (Hohlraumgebiete) und Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen (Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht). Die in der Hohlraumkarte ausgewiesenen Hohlraumgebiete umfassen die digitalisierten Gebiete der thematischen Karte "Alter Bergbau" im Maßstab 1:25000. Weitere Informationen zu Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen finden Sie unter http://www.bergbau.sachsen.de/8181.html. Die Daten der geotechnischen Sperrbereiche der LMBV mbH beruhen auf den digital geführten Daten des Bergmännischen Risswerkes nach Bundesberggesetz (BBergG) §§ 63, 64 und wurden durch datentechnische Transformation in das verwendete Herausgeberformat im Geoportal der LMBV mbH umgewandelt.
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